« Kapitel B 1 Beschreibung des Oberamts Weinsberg Kapitel B 3 »
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Affaltrach,


Gemeinde III. Klasse mit 990 Einw.; worunter 518 Evang. eine eigene evang. Pfarrgemeinde, 253 Kath. eine eigene kath. Pfarrgemeinde bilden (welcher die Katholiken von Eschenau, Höslinsülz, Löwenstein, Neu-Lautern, Scheppach, Lehren-Steinsfeld und Weiler zugetheilt sind) und mit 219 Israeliten, welche eine eigene Synagoge hier haben.

Affaltrach (von Affalter = Apfelbaum und Ach = Wasser abzuleiten) liegt 2 geom. Stunden südöstlich von der Oberamtsstadt an einer ganz leicht ansteigenden Anhöhe des rechten Sulmufers, mit welchem hier noch unbedeutendem Flüßchen sich am Ort der von Weiler herkommende Schlierbach verbindet. Etwas bedeutender ist die Steigung desjenigen Dorftheiles, welcher an dem nach Eschenau führenden Vicinalsträßchen liegt.

Die südlich nach Weiler führende, gekandelte Vicinalstraße durchschneidet das Dorf und senkt sich am anderen Ende desselben wieder leicht gegen das Sulm- und Schlierbachthälchen hinab. Die Höhe über der Meeresfläche beträgt an der Kirchthurmsdachtraufe 769′ württemb., also 61′ mehr als die Mittelstraße von Weinsberg.

Gegen N.O. und S. ist das fruchtbare, freundliche Thälchen durch unweit gelegene hohe Bergrücken geschützt und nur in der Richtung der Sulm von S.O. nach W. etwas offener.

Unter den theilweise nicht unansehnlichen, sehr wenig mit steinernen Unterstöcken versehenen Häusern des Dorfes zeichnet sich aus das mit einem Hof und ummauerten Garten umgebene, noch jetzt das Malteserkreuz an allen Läden tragende, ehemalige Commenthurie-Gebäude am nordwestlichen Eingang des Orts – Schlößchen genannt, jetzt Eigenthum des Gutsbesitzers Fries – s. unten Gesch.

Auf einem jetzt freien, mit Akazien besetzten Platz in der Mitte des Dorfes, wo einst der Kirchhof war, rechts von obengedachter Vicinalstraße, steht die Simultankirche der evang. und kathol. Gemeinde.

Sie ist Eigenthum der evang. Gemeinde, deren Stiftungspflege auch die Baulast hat – subsidiär die Commende, resp. deren Rechtsnachfolger, der württ. Staat – und der Simultangottesdienst wurde| erst im Jahr 1706 durch Verhandlungen zwischen dem herzoglich württemb. Haus, als Protector der Evangelischen, und zwischen der Johanniter-Commende vertragsmäßig eingeführt, nachdem die Katholiken vorher sich in einem für ihren Cult eingerichteten Betsaal (Hauskapelle) des Commenthurie-Gebäudes versammelt hatten.

Es ist ein altes, ziemlich niedriges Gebäude mit je 3 rundbogigen Fenstern und 2 Portalen gegen S, und W. und mit 3 Altären, 1 Hauptaltar im Chor (für die Katholiken Hochaltar) und 2 Seitenaltären. Das Schiff ist etwas dunkel, durch eine Orgelempore und eine Männerempore verstellt.

Auf dem zwischen dem Schiff und Chor stehenden überm Dach achteckigen ziemlich breiten Thurm mit Schiefer-Kuppeldach hängen 3 Glocken, von welchen die größte die Jahreszahl 1510 und die Inschrift trägt: „Osannah heiß ich, zu unserer Frauen Er läut ich, Bernhard Lachmann gos mich;“ die mittlere und die kleinste hat gar keine Inschrift. Die auf der nördlichen Seite angebaute Sakristei ist nieder, dunkel und unfreundlich.

Der früher die Kirche umgebende Kirchhof ist im J. 1819 von der Kirche hinweg und außerhalb des Dorfes – auf seiner südöstlichen Seite – verlegt worden, wobei 3/4 der evang., 1/4 der kath. Gemeinde zugemessen wurde.

Die Israeliten haben gemeinschaftlich mit denen zu Eschenau und Lehren einen eigenen Begräbnißplatz, 1/4 Stunde vom Orte entfernt gegen N. am Wege nach Waldbach.

Die unweit der christlichen Kirche stehende, im J. 1851 erbaute eigene Synagoge (während die Israeliten früher die zu Eschenau besuchten), enthält zugleich auch ein Lehrzimmer für die (1856 aus 41 Kindern bestehende) israelitische Schule und eine Wohnung für deren Lehrer, für welche von 1849 an ein Lokal in einem Privathause gemiethet war, nachdem die israel. Kinder vor diesem Jahr die christlich-evangelische Schule besucht hatten. Da die steigende Kinderzahl einen zweiten Lehrer in dieser christl.-evang. Schule nöthig gemacht haben würde, so wurde im J. 1849 die Errichtung einer israel. Confessionsschule mit einem israel. Privatlehrer genehmigt und 1854 die Stelle eines israel. Schulmeisters errichtet, welch’ letzterer zugleich Vorsänger an der Synagoge ist.

Das evangel. Pfarrhaus steht an der nach Weiler führenden Vicinalstraße auf der nördlichen, das kath. Pfarrhaus am Abhang auf der südlichen Seite der Kirche. Beide befinden sich in gutem, baulichem Stande. Ersteres ist Eigenthum der Kirchenpflege. Die subsidiäre Baulast an demselben hatte die Commende, jetzt die K.| Finanzverwaltung. Die Baulast an letzterem, dem katholischen, hatte die Commende von Anfang an, jetzt die K. Finanzverwaltung.

An der, von gedachter Vicinalstraße gegen S.O. ziehenden Ortsstraße, unweit der Kirche, steht das im J. 1830 von einem Privaten erkaufte und für Lehrer und Kinder beider Confessionen eingerichtete gemeinschaftliche Schulhaus, in dessen Parterre die kath. Schule mit ihrem Lehrer, im zweiten Stock die evang. Schule mit ihrem Lehrer ist. Das Haus ist alt und gewährt den nothdürftigen Raum. Eine Industrieschule für Mädchen besteht schon seit vielen Jahren und ist für die vorhandenen vielen armen Kinder großes Bedürfniß.

Die schräg gegenüber von der Kirche im J. 1841 aus Stein bis unter Dach vom Staate gebaute Ortskelter mit 2 Bäumen und 1 Mostpresse, welche später die Gemeinde bei der Zehntablösung käuflich übernommen hat, enthält im oberen Stock ein großes, helles, geräumiges Rathszimmer mit Registraturzimmer. Das Ortsgefängniß ist unten in der Kelter.

Eine zweite Ortskelter steht an der Straße gegen Eichelberg. Auch diese mit 2 Bäumen war früher Eigenthum des Staats und ist jetzt in das Eigenthum der Gemeinde übergegangen.

Zwei kleinere Ortsarmenhäuser stehen an der sog. Erbsengasse, ein drittes hinter der Synagoge. Es sind Häuser, welche der Gemeinde im Gant zugefallen sind und in welchen jetzt gegen 10 ärmere Personen unentgeldlich wohnen.

Ein Gemeindebackhaus ist schon länger vorhanden und liegt am nordöstlichen Ende des Dorfes.

Die Gegend ist reich an Quellen, welche aber nach Dr. Rösch’s Bemerkung vielen Gypsniederschlag haben, woher das endemische Vorkommen von Kröpfen und Cretinismus abgeleitet wird. Wirklich gutes Trinkwasser liefert nur der sog. Erbsenbrunnen – ein Pumpbrunnen. Die übrigen 4 Pumpbrunnen sind gypshaltig, hart und bitter. Laufende Brunnen sind nicht vorhanden. Wassermangel tritt aber niemals ein. Periodische Quellen (sog. Hungerbrunnen) und Weiher kommen hier nicht vor. Für Feuersgefahr kann die Sulm an der Straße gegen Weiler mittelst Stellfalle geschwellt werden.

Zwischen den Bewohnern des Orts und denen des hochgelegenen Filiales Eichelberg findet hinsichtlich der physischen und geistigen Eigenschaften ein bedeutender, auffallender Unterschied statt. Der Menschenschlag im Thal ist weit kleiner, von der schweren Arbeit und dem Buttentragen, wie man sich bezeichnend ausdrückt, verbuttet. Die Entwicklung erfolgt, wie Dr. Rösch bemerkt, später und nicht in| zureichendem Maße. Eine große Anlage zu Kröpfen und Cretinismus tritt bei Vielen unverkennbar hervor. Dr. Rösch fand im J. 1844 unter 951 Einw. 22 Cretins. Übrigens sind die Leute sehr fleißig, regsam und sparsam. Ihre ökonomischen Verhältnisse sind sehr mittelmäßig, wenn nicht mehrere gute Weinjahre ihnen aushelfen. Öffentliche Unterstützung bedürfen wenige Familien, welche ohne allen Grundbesitz sind.

Der bedeutendste Güterbesitz beträgt 100 Mrg. (das ehemalige Schloßgut); der mittlere 12–15 Mrg.; ein großer Theil besitzt nur 1–2 Mrg.

Die Haupterwerbsquellen sind Feldbau, Weinbau und Viehzucht.

Die Israeliten treiben zum Theil neben verschiedenartigem Handel Gewerbe (2 Metzger, 1 Bäcker, 1 Tuchmacher), auch Gast- und Landwirthschaft. Unter ihnen gibt es einzelne Vermöglichere.

Die Luft ist bei der geschützten Lage sehr mild und Hagelschlag kommt sehr selten vor.

Die 1240 Morgen große Gemeindemarkung enthält 45 Mrg. Gärten und Länder, 627 Mrg. flürlich und 33 Mrg. willkührlich gebaute Äcker, 207 Mrg. Weinberge, wovon 17 Mrg. zu anderen Culturen verwendet werden, 198 Mrg. zweimähdige und 4 Mrg. einmähdige Wiesen, 25 Mrg. Laub- und 2 Mrg. Nadelwald, 27 Mrg. Waiden, 2 Mrg. Öden, 1 Mrg. Mergelgrube; wovon gehören: der Grundherrschaft – jetzt Schloßgut in Privateigenthum – 50 Mrg. Äcker, 9 Mrg. Wiesen; dem Staat: 30 Mrg. Äcker, 1 Mrg. Weinberg, 8 Mrg. Wiesen, an Ortsbürger verpachtet; der Gemeinde: 2 Mrg. Äcker, 1 Mrg. Weinberg, 1 Mrg. Wiese, 25 Mrg. Laub- und Nadelwald, 27 Mrg. Waide und eine Öde und Mergelgrube; der Stiftung: 1 Mrg. Gärten und Länder, 21 Mrg. Äcker, etwas Weinberg, 12 Mrg. Wiesen.

Die Feldgüter haben einen fruchtbaren Diluviallehmboden, die Weinberge Keupermergel. (Vgl. allgem. Abschn.)

Bei der Landwirthschaft, welche gut und fleißig betrieben wird, bedient man sich gewöhnlich der verbesserten Ackerwerkzeuge, namentlich des Brabanter Pflugs und auch der Walze. Der Gemeindewald bietet wenig Laubnutzung. Von der Gülle wird umfassender Gebrauch gemacht. Das einfache Joch hat meist das Doppeljoch verdrängt.

Gebaut wird hauptsächlich Dinkel, Gerste, Einkorn und Haber, wenig Roggen und Waizen; in der fast ganz angeblümten Brache Futterkräuter (dreiblättriger und ewiger Klee, etwas Esper, Wicken), Kartoffeln, wenig Reps; Hanf, sowie Kraut hauptsächlich in Ländern.

| Der durchschn. Ertrag eines Morgens wird auf 6–7 Scheffel Dinkel, 5 Schff. Gerste, 7 Schff. Haber geschätzt.

Der Absatz von Getreide nach außen ist unbedeutend. Der Überschuß über eigenes Bedürfniß wird meist im Orte von Auswärtigen aufgekauft.

Die höchsten Preise eines Morgen Ackers betragen 500 fl., die mittleren 375 fl., die geringsten 70–250 fl.

Die Wiesen betragen kaum 1 Drittel des Ackerfeldes, sind übrigens, da sie in den Thalgründen der beiden Bäche liegen, gut, eher entwässerungs- als bewässerungsbedürftig und bis auf 4 Mrg. zweimähdig. Sie ertragen durchschnittlich 25–30 Ctr. Heu und 12–15 Ctr. Öhmd. Der Preis eines Morgens bewegt sich zwischen 300 und 500 fl.

Die Obstzucht ist besonders in der Nähe des Dorfes nicht unbeträchtlich und es kommen, außer den Mostsorten, auch edlere Sorten von Äpfeln und Birnen vor. Die Jungstämme werden theils in den Weinbergen gezogen, theils in kleinen Privatbaumschulen. Handel mit Obst wird wenig getrieben.

Der Weinbau beträgt gegen 1 Viertel des Feldbaus und liefert in günstigen Jahren einen angenehmen, lagerhaften Wein. Vorherrschend sind Silvaner, Gutedel, Elblinge; auch Clevner und Trollinger werden gepflegt. Der Morgen erträgt durchschn. 31/2–4 Eimer, und die Preise waren im J. 1840 20–26 fl., 1846 53 fl., 1848 15–24 fl., 1850 12–15 fl., 1852 19–26 fl., 1857 50–55 fl. Absatz findet der Wein gewöhnlich in’s Hällische, auch in’s Oberland.

Die Preise eines Morgens Weinberg bewegen sich zwischen 300 und 800 fl. Die beste Lage hat der sog. Salzberg (mit Eschenau getheilt), das übrigens den weniger guten Theil besitzt.

Die der Gemeinde gehörigen 27 Morgen Wald werden in 30–40jährigem Umtrieb bewirthschaftet und gewähren der Gemeindepflege eine jährliche Einnahme von ca. 25–50 fl.

Die 27 Morgen Waiden sind nebst der Stoppelwaide an einen Schäfer verpachtet, welcher der Gemeinde dafür ein Pachtgeld von 200 fl. bezahlt. Die Pförchnutzung erträgt daneben ca. 350 fl. Die bei der letzten Aufnahme vorhandenen 198, meist spanischen Schafe, sind Eigenthum des Schäfers, welcher die Wolle auf den Markt nach Heilbronn und den Abstoß der Schafe auf den Heilbronner und Öhringer Schafmarkt zum Verkauf bringt.

Die Rindviehzucht ist bedeutender, als die verhältnismäßig geringere Wiesenfläche erwarten läßt, weßhalb auch mehr auf Anbau von Futterkräutern Bedacht genommen und das Rebenlaub benützt| wird. Es waren bei der letzten Aufnahme vorhanden: 226 Stück, worunter 29 Ochsen und Stiere, 120 Kühe, 77 Stück Schmalvieh. Der hauptsächlich rothbraune Neckarschlag wird durch 2 Farren gezüchtet, deren Anschaffung der Gemeinde obliegt und für deren Unterhaltung diese einem Ortsbürger an baarem Geld 147 fl. ohne Güternutznießung gibt.

Pferde waren am 1. Jan. d. J. nur 10 in dem Besitz von Gemeindeangehörigen.

Viehmastung ist unbedeutend; dagegen wird, besonders durch Vermittlung der Juden, auf den benachbarten Viehmärkten viel Handel getrieben.

Schafzucht, s. oben Waiden.

Auch die Schweinezucht ist unbedeutend. Es waren bei der letzten Aufnahme nur 56 Stücke vorhanden, worunter 38 Mastschweine, 18 Läufer und Milchschweine. Was davon nicht in’s Haus geschlachtet wird, findet guten Absatz bei den Metzgern der Umgegend.

Ziegen, welche vornehmlich von den Ärmeren der Milch wegen gehalten werden, waren bei der letzten Aufnahme 37 vorhanden.

Gar unbedeutend ist die Bienenzucht. Man zählte am 1. Nov. d. J. nur 15 Stöcke im ganzen Ort.

Geflügel wird größtentheils nur für den häuslichen Bedarf gehalten.

Von Gewerben sind außer den für örtliche Bedürfnisse arbeitenden Handwerkern zu nennen: 3 Schildwirthschaften, alle 3 Israeliten gehörig, 2 israel. Handlungshäuser, 2 israel. und 1 christl. Krämerei, 1 Speisewirthschaft, 2 christliche Schenkwirthschaften, 1 am Mühlgraben, der von der Sulm ausgeht, gelegene Mühle mit 2 Mahlgängen und 1 Gerbgang und 1 Gypsstampfe.

Durch eine Vicinalstraße, welche bei Willsbach in die Land- und Poststraße Weinsberg–Löwenstein einmündet, sowie durch die Vicinalstraße nach Eschenau und nach Weiler etc., ist dem Orte sein Verkehr mit der Umgegend gesichert. Über die Sulm führt am Eingang des Orts eine steinerne, über den Schlierbach am Ausgange eine hölzerne, von der Gemeinde zu unterhaltende Brücke.

Es besteht eine eigene evang. Opferpflege und eine beiden Confessionen gemeinschaftliche Stiftungspflege.

Die Oberherrlichkeit über den Ort (Affaltrach schon 1262 geschrieben, Mone Zeitschr. 5, 201) war gräflich löwensteinisch; am 4. Juli 1333 verlieh Kaiser Ludwig dem Grafen Nikolaus von Löwenstein für dessen Dorf A. Stadtrecht. Lehensherrliche Rechte besaßen die Herren von Weinsberg; einen Hof, eine Mühle u. s. w. hatte| Rüdiger von Eschenau von Conrad von Weinsberg zu Lehen getragen, als er ihn den 23. April 1300 behufs der Schenkung von Kl. Lichtenstern von demselben zu eigen erhielt. Ein halbes Jahrhundert früher kommt Heinrich von Eschenau als Besitzer eines freieigenen Weinberges in den Eichhalden vor (Mone a. a. O.).

Ein Hauptgut trugen zu Lehen die von Weiler, in deren Familie Wilhelm von Weiler 1406, mit Bewilligung Conrads und Engelhards von Weinsberg als Lehensherrn, an den Marquard Stahelohe, Comthur des Johanniterhauses zu Hall, hiesige Hauptbesitzungen, Vogtei, Gericht, Zehnten und Gülten, um 200 Goldgulden verkaufte. Das Patronatrecht hatte der Johanniterorden schon im Jahr 1289 durch Schenkung Graf Albrechts von Löwenstein u. A. erhalten[1]. Sofort wurde der Orden je mehr und mehr Herr des Dorfes. Das Haus zu Hall erkaufte noch 1335 1 Viertel an der obern Mühle zu A. von Agathe von Nagelsberg, 1407 die Keltern von Graf Heinrich von Löwenstein. Es blieb die hiesige Commende mit der zu Hall verbunden, und dieses ältere Haus blieb der Commenthurssitz, zu welchem spät erst Affaltrach zugleich, am Ende ganz gewählt wurde. Den Schutz und Schirm über das Dorf hatte Württemberg und bezog dafür 15 Scheffel Haber jährlich. Auch der Zoll stund dieser Herrschaft zu.

Die Familie v. Weiler behielt aber noch ansehnliche Gefälle auf der Markung Affaltrach, welche erst 1842 an den Staat gegen dessen Zehnt- und Gefällantheile zu Weiler und Eichelberg vertauscht wurden.

Auch die ehemaligen Herren v. Eschenau hatten hier im 13. und 14. Jahrh. Besitzungen, von denen Rüdiger von Eschenau im Jahr 1300 dem Kloster Lichtenstern einen Hof, mit Bewilligung Conrads von Weinsberg als Lehensherrn, schenkte. (S. o.)

Das Kl. Lichtenstern besaß hier schon 1254 Güter, 1259 ein Haus, Ländereien, Weinberge und Wiesen, und kaufte 1282 vom Kl. Gnadenthal hier ein Haus und 2 Mrg. Weingärten.

Im J. 1453 verschrieb demselben Kloster Diether von Neipperg eine jährliche Gült von seinem hiesigen Hof und Gut (Mone 11. 354).

Zugleich mit der benachbarten Reichsstadt Heilbronn und den benachbarten württembergischen Orten trat die ganze Gemeinde zum Protestantismus über 1530/35, und stellte sich – ihrer katholischen Herrschaft, dem Johanniterorden gegenüber – unter das| württembergische Episcopat, welches unter der Bezeichnung Protectorat der Orden durch Tractat vom Jahr 1663 und 1706 anerkannte. Württemberg erhielt dadurch das jus advocatiae et visitandi und die evang. Gemeinde wurde 1706 einem württemb. Special-Superintendenten untergeordnet, dem Orden aber, welchem das Patronatsrecht auch nach der Reformation bis 1806 verblieb, die beliebige Wahl eines württemb. Decans für das Visitations-Geschäft zugestanden. Der Übergang des mit der ursprünglichen Pfarrei verbundenen Pfarrfonds an die evang. Pfarrei fand durch den westphälischen Frieden seine Bestätigung. Den Fonds der Frühmeßkaplanei dagegen, zu welchem zwei im J. 1293 von Hartmann von Helfenberg gestiftete Bauernhöfe gehörten, zog der Orden an sich und verwendete später die eingezogenen Frühmeßrevenüen zur Unterhaltung eines katholischen Geistlichen.

Gegen die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts nämlich fiengen die Commenthure des Johanniterordens an, auswärtige Katholiken hereinzuziehen, deren Taufen u. s. w. Anfangs von dem evang. Geistlichen besorgt wurden. 1660 wurde durch Commenthur von Hall und Affaltrach, v. Wolf-Ramsdorf ein Anfang katholischen Gottesdienstes gemacht und 1666 durch v. Reede, Cardinal des heil. röm. Reichs, Commenthur und Herrn von Affaltrach, das exercitium fortgepflegt. 1667/71 begehrte der Malteser-Ritter Baron von Trosten, daß die Katholiken zugelassen und geduldet werden. 1673/74 berief die Ordens-Commende den ersten katholischen Pfarrer. 1728 traten an dessen Stelle Ordensgeistliche, zuerst Dominicaner von Wimpfen, sodann, nachdem 1735 der Commenthur von Enzberg ein Hospitium allhier errichtet und mit 2 Mönchen vom Kapuziner-Orden aus der fränkischen Provinz besetzt hatte, diese Kapuziner, ein Superior, welcher Pfarrer, und ein Pater, welcher Kaplan war. Neben ihnen war ein Laienbruder als Koch. Dieses Hospitium wurde erst im J. 1810 durch Decret des württemb. kath. geistl. Raths aufgelöst, die Versetzung der 2 Kapuziner in das Kloster zu Neckarsulm verfügt, die kath. Pfarrei von dem Bisthum Würzburg getrennt und an das K. württemb. General-Vicariat gewiesen, und mit einem Weltgeistlichen als Pfarrer besetzt, welcher den Auftrag erhielt, gemeinschaftlich mit dem evang. Pfarrer an Handhabung der Sittenpolizei und am Armenwesen Theil zu nehmen. Daher besteht noch jetzt ein gemeinschaftlicher Kirchenconvent und Stiftungsrath.

Der katholische Gottesdienst wurde Anfangs in der Hauskapelle des Commenthurie-Gebäudes gehalten. Im Jahr 1706 aber wurde durch Verhandlungen zwischen dem herzoglich württemb. Haus (als| Protector der Evangelischen s. o.) und der Johanniter-Commende der Simultan-Gottesdienst in der, der evang. Gemeinde gehörigen Kirche, eingeführt.

Juden waren (nach dem Visitations-Protocoll des Decans von Weinsberg vom J. 1747) im J. 1661 noch gar keine in Affaltrach. In der Mitte des 18. Jahrhunderts waren nach ältern Akten nur 9–12 hier ansäßig, welche sich zu denen von Eschenau hielten. Zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts wuchs aber ihre Zahl so an, daß sie nun eine eigene israel. Gemeinde bilden und sich 1851 eine eigene Synagoge erbaut haben.

In Folge des Tagesbefehls Kaiser Napoleons I. vom 19. Dez. 1805 nahm Württemberg auch den deutschordenschen[ws 1] Ort Affaltrach in Besitz, worauf die Bürger am 17. und 18. Oct. 1806 den Unterthaneneid leisteten. Im August und September 1807 wurde der Ort durch einen württemb. K. Commissär organisirt. Der damalige Ordens-Commenthur, Freiherr von Truchseß-Rheinfelden († 89jährig im Mai 1826 in Affaltrach), wurde vorerst nach den mit dem Johanniter-Großmeisterthum getroffenen Vereinbarungen, als K. Sub-Prior und Patrimonialherr noch belassen, im J. 1809 aber pensionirt, womit alles Patrimonialwesen völlig aufgehoben und Affaltrach mit einem eigenen Schultheißen dem Unteramt Löwenstein zugetheilt wurde. Mit Aufhebung der Unterämter 1817/18 kam es unmittelbar an das O.A. Weinsberg, wie es schon 1806 zum Decanatamt Weinsberg eingetheilt worden war.

Die Collatur der evang. und kath. Pfarrei ging in eben diesem Jahr an die Krone Württemberg über und steht dieser auch heut zu Tage zu.

Noch muß in kirchlicher Beziehung hinzugefügt werden, daß die politische Gemeinde Eichelberg seit unfürdenklichen Zeiten Filial von Affaltrach ist. (S. Eichelberg.)

Gefällberechtigt war zur Zeit der Ablösungsgesetze von 1848/49 und erhielt in deren Folge an Ablösungskapitalien: die Staatsfinanzverwaltung 23.805 fl. für Zehnten; für andere Gefälle: die Stiftungspflege Affaltrach 37 fl. Weingefälle, dieselbe 75 fl. Weinzehnten; v. Weiler für Gefälle 4788 fl.; v. Hügel deßgl. für Gefälle 332 fl.; Gemeindepflege Affaltrach 57 fl.; Stiftungspflege Eschenau 10 fl. von Einzelnen.



  1. Im Jahr 1262 bestund schon ein hiesiges Johanniterhospital. Mone Zeitschr. 5, 201.
Anmerkungen [WS]
  1. Gemeint ist hier wohl eher der Johanniterorden als der Deutsche Orden, vgl. den Rest des Eintrags zu Affaltrach.


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