« Kapitel B 26 Beschreibung des Oberamts Wangen Kapitel B 8 »
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| Nicht unter unmittelbarer Verwaltung in administrativer und polizeilicher Beziehung steht, sondern dem k. fürstl. Waldburg-Wolfeggschen (theilweise mit Waldburg-Wurzach gemeinschaftlichen) Amt Wolfegg zugetheilt ist die sogenannte


Vogtei Kißlegg.


Es besteht diese aus der zwischen Wolfegg und Wurzach getheilten Herrschaft Kißlegg (Gem. Emmelhofen, Immenried, Kißlegg, Sommersried und Wiggenreute) und der Wolfegg allein angehörigen Herrschaft Praßberg-Leupolz (Gem. Praßberg), und bildet als ein geschlossenes Ganze das nördliche Drittel des Oberamtsbezirks mit 3943 Einw. In gerichtlicher Beziehung steht die Vogtei unter| dem k. Oberamtsgericht Wangen, da die Fürsten auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit für jetzt verzichten. Für die Gemeinden und Parzellen des Wolfeggschen Antheils besteht für die Gegenstände der Forstadministration die k. fürstl. W. Wolfeggsche Forstverwaltung in Wolfegg. – Das Allgemeine über die geschichtlichen Verhältnisse beider Herrschaften wird unter den beiden Hauptorten Kißlegg und Praßberg vorkommen.