« [[Beschreibung des Oberamts Wangen/|]] Beschreibung des Oberamts Wangen Kapitel A 2 »
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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Wangen liegt in der südöstlichen Ecke des Königreichs (Donaukreis) zwischen 47° 36′ 9″ und 47° 51′ 11″ der nördlichen Breite und zwischen 27° 22′ 56″ und 27° 48′ 50″ östlicher Länge. Der Bezirk fällt zu seinem bei weitem größten Theile ins Rheingebiet, zunächst in das des Bodensees; nur die Gemeinden Vorstadt Isny, Winterstetten, und theilweise Friesenhofen, Beuren und Emmelhofen liegen auf der Abdachung zur Iller und somit zur Donau.

2. Grenzen.
An den Oberamtsbezirk stoßen nördlich das Oberamt Leutkirch und das Oberamt Waldsee, westlich das letztere und die Oberämter Ravensburg und Tettnang nebst der Fürstl. Hohenzollern-Sigmaringenschen Herrschaft (Vogtei) Achberg, südlich und östlich das Königreich Bayern, und zwar dessen Landgerichte Lindau, Weiler, Kempten und Grönenbach. Die Länge der Grenze gegen das Ausland beträgt mit allen Krümmungen 212/8 Stunden + 671′, und zwar gegen die Sigmaringensche Herrschaft Achberg 1 St. + 1433′, gegen Bayern 201/8 St. + 863′, die Stunde zu 13.000 Württ. Fuß gerechnet. |
3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts beträgt 118.0595/8 Morgen oder 68/10 geographische Quadratmeilen, übersteigt also das durchschnittliche Areal eines württembergischen Oberamts (zu 52/10 Quadratmeilen berechnet) um 16/10 Quadratmeile. Über die Vertheilung dieser Fläche s. die Tabelle II.

4. Figur.

Die Figur des Bezirks ist keineswegs eine regelmäßige; nordöstlich greift der Bezirk Leutkirch tief in den diesseitigen ein, und westlich wären die Orte Haslach und Primisweiler des Oberamts Tettnang ihrer Lage nach natürlicher mit Wangen als mit Tettnang verbunden. Auch an In- und Exclaven fehlt es nicht, indem die Parzellen Josenhalden, Goldegger, Buzers, Thannberg, Knausenhaus und Hochrain des Oberamts Ravensburg in dem diesseitigen Bezirk, dagegen die diesseitigen Parzellen Dietenweiler, Bildspitz und Edensbach von dem Oberamt Ravensburg eingeschlossen sind. Im Übrigen war diese Figur des Bezirks durch die Lage der zum Hauptort vorzugsweise geeigneten Stadt Wangen und deren Verhältniß zu den benachbarten Oberamtsstädten geboten; im Ganzen ist keine Gemeinde von der Amtsstadt zu sehr entlegen, nur drei Gemeinden gibt es – Winterstetten, Großholzleute und Immenried – deren Entfernung von Wangen fünf Stunden und darüber beträgt. Am tiefsten greift in den diesseitigen Bezirk die zur Fürstl. Waldburg-Wolfegg’schen Standesherrschaft gehörige, aber dem Oberamt Leutkirch zugetheilte Gemeinde Waltershofen ein. Die größte Ausdehnung des Oberamts beträgt vom südlichsten bis zum nördlichsten Punkte in gerader Linie 73/4, vom westlichsten bis zum östlichsten Punkte 83/4 Stunden.

5. Bestandtheile.
Der Oberamtsbezirk besteht a) aus unmittelbaren, b) aus standesherrlichen Gemeinden, und c) aus einer ritterschaftlichen Gemeinde. | a) Unmittelbare Gemeinden sind: Wangen, Deuchelried, Eggenreute, Ravensburg, Niederwangen und Pfärrich.

b) Standesherrlich, und zwar 1) des Fürsten Waldburg-Wolfegg-Waldsee, ist: Praßberg; 2) desselben, getheilt mit Waldburg-Wurzach, sind: Emmelhofen, Immenried, Kißlegg, Sommersried und Wiggenreute; 3) des Fürsten von Waldburg-Zeil-Trauchburg: Beuren, Christatzhofen, Eisenharz, Friesenhofen, Großholzleute, Neutrauchburg, Rohrdorf und Winterstetten; 4) des Fürsten von Windisch-Grätz: Eglofs, Göttlishofen und Siggen; 5) des Grafen von Quadt-Isny: Stadt Isny und Vorstadt Isny.

c) Ritterschaftlich, und zwar des Grafen von Beroldingen, ist Ratzenried.

Sämmtliche Gemeinden dieses Bezirkes sind in Folge der politischen Veränderungen im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts an Württemberg angefallen, und waren vor dem Jahre 1803 in folgende Territorien vertheilt:

1) die schwäbisch-österreichische Landvogtei; zu ihr gehörte die jetzige Gemeinde Pfärrich mit Ausnahme der ehemaligen Herrschaft Amtzell;

2) das Kloster Weingarten und nach dessen Säcularisation der Fürst von Nassau-Oranien, die jetzige Gemeinde Eggenreute;

3) die Herrschaft Praßberg und Leupolz, die jetzige Gemeinde Praßberg, dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg gehörig;

4) die Herrschaft Kißlegg, getheilt zwischen Waldburg-Wolfegg und Waldburg-Wurzach, die jetzigen Gemeinden Emmelhofen, Immenried, Kißlegg, Sommersried und Wiggenreute;

5) die Herrschaft Amtzell, bis zum Jahr 1823 dem Freiherrn von Reichlin-Meldegg gehörig, mit sieben Weilern und Höfen der Gemeinde Pfärrich;

6) die Herrschaft Neuravensburg, bis 1803 dem Stift St. Gallen, dann bis 1827 dem Fürsten Dietrichstein gehörig, die jetzige Gemeinde Neuravensburg; | 7) die Reichsstadt Wangen mit den Gemeinden Niederwangen und Deuchelried;

8) die Grafschaft Eglofs mit der Herrschaft Siggen, dem Grafen Traun-Abensberg, seit 1804 dem Fürsten von Windisch-Grätz gehörig, die Gemeinden Eglofs, Siggen und Göttlishofen;

9) die Herrschaft Ratzenried, bis 1811 dem Freiherrn von Ratzenried gehörig, die Gemeinde Ratzenried;

10) die Fürstl. Waldburg-Zeil-Trauchburg’schen Besitzungen, die jetzigen Gemeinden: Neutrauchburg, Großholzleute, Rohrdorf, Friesenhofen, Winterstetten, Beuren, Christatzhofen und Eisenharz (d. i. die ehemalige Herrschaft Trauchburg, die Vogtei Eisenharz und das Schloßgut Neideck);

11) die Reichsstadt Isny, und

12) die Benediktiner-Reichsabtei zu St. Georg in Isny, seit 1803 dem Grafen von Quadt-Wickerad gehörig; das Gebiet der letzteren ist die jetzige Gemeinde Vorstadt Isny.

6. Besonders benannte Bezirke.

Der ganze Oberamtsbezirk gehört dem sogenannten Allgäu im weiteren Sinne an, über dessen ursprüngliche Bedeutung und vermutlichen Umfang s. unten VII., 1. Besondere Namen für einzelne kleinere Distrikte sind nicht bekannt; wenn nicht hieher gerechnet werden will, daß die nächste Umgegend um Eglofs in der Volkssprache „im Eglofs" vulgo Megletz genannt wird. S. Ortsbeschreibung unter Eglofs. Außerdem ist sehr wahrscheinlich, daß auch hier wie anderwärts (s. Oberamtsbeschreibung von Ravensburg S. 6) ursprüngliche Bezirksnamen in Orts- oder Parzellennamen, besonders aus Veranlassung der Vereinödung, sich verwandelt haben, so die verschiedenen Halden, Ried, Schwende, Hub, Moos, Tobel u. a.