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Mühlhausen an der Enz,
Gemeinde III. Klasse mit 1045 Einwohnern, wor. 2 Kath. – Evang. Pfarrei. Die Kath. sind nach Hohen-Asberg eingepfarrt.
In dem Enzthale, gerade an einer Stelle, wo die linken Thalgehänge sich von dem Fluß zurückziehen und eine namhafte Thalweitung zulassen, liegt das schöne, regelmäßig angelegte Pfarrdorf Mühlhausen, welches mit seinem am südlichen Ende etwas hoch gelegenen ansehnlichen Schloß und seinem spitzen Kirchthurme eine sehr malerische Ansicht bietet. Die an der östlichen Seite des Orts zunächst vorüberfließende Enz macht unterhalb desselben einen schönen halbkreisförmigen Bogen, und bespült dort die amphitheatralisch sich anlagernde, wohl ausgerundete, Steilwand, die sich gerade gegen Süden neigt und einen der besten Weine des Bezirks | erzeugt. Dieser in seiner Verlängerung im Rücken des Dorfs vorüberziehende Steilabhang gewährt dem ohnehin sehr sommerlich gelegenen Ort Schutz gegen Nord- und Westwinde, und trägt viel zu dessen überaus milder und fruchtbarer Lage bei. Die mittelmäßigen Gebäude, meist mit steinernen Unterstöcken versehen, sind freundlich ländlich aussehend und lagern sich, ziemlich enge aneinander gereiht, an den reinlich gehaltenen, durchgängig gekandelten Ortsstraßen, von denen die zweckmäßig angelegten Düngerstätten meist entfernt und in die Hofräume verlegt sind.

Die Unterhaltung der noch Spuren germanischer Bauweise zeigenden Pfarrkirche, liegt der Stiftungspflege ob; über dem Eingang an der westlichen Giebelseite findet sich das Wappen der Freiherrn v. Thumb-Neuburg und eine Inschrift mit der Jahreszahl 1459; über einem Eingang an der Langseite steht 1526, und über zwei Fenstern sind die Jahrszahlen 1759 und 1772. An der Außenseite der Kirche ist ein wahrscheinlich aus der romanischen Bauperiode stammender Schlußstein mit einem Christuskopf eingemauert. Aus dem rundbogigen Triumphbogen, der von dem Langhaus in das untere Stockwerk des sehr alten Thurmes führt, in Verbindung mit den angegebenen Jahreszahlen, läßt sich schließen, daß die Kirche ursprünglich im romanischen Style erbaut war, im Jahr 1458 im germanischen Style erneuert, im Jahr 1526 in demselben Style vergrößert, und in den übrigen Jahren styllos verändert wurde.

Das düstere Innere der Kirche enthält einige ältere Grabdenkmale früherer Besitzer des Ortes, ein paar Thumbische, namentlich des Freih. Hans Schweikard von Thumb († 1562), ferner das des Freih. Johannes von Hohenfeld († 1684), des Freih. Ludwig Friedrich von Stein († 1774).

Das untere Stockwerk des viereckigen, mit spitzem Zeltdach versehenen Thurms vertritt die Stelle des Chors; dasselbe deckt ein Kreuzgewölbe, auf dessen Schlußstein das Wappen der Herren von Thumb gemalt ist. Die Gewölbegurten gehen von Consolen aus, welche Wappenschilde vorstellen (v. Thumb, von Kaltenthal etc.). Bemerkenswerth ist die hölzerne in die Sacristey führende Thüre, in welche ein altes Wappen und Inschrift „Sacrificium justicie“ in Mönchsschrift eingeschnitten ist. Die Kirche war ursprünglich fest, und ist gegenwärtig noch mit starken Mauern umgeben.

Der Begräbnißplatz liegt außerhalb (südöstlich) vom Ort.

Das Pfarrhaus liegt sehr angenehm an der Enz, mit freier Aussicht in das Thal und die beiden über den Fluß führenden Brücken. Das ansehnliche und geräumige Schulhaus, das auch die Wohngelasse der Lehrer enthält, hat die Gemeinde im Jahr 1830 | mit einem Aufwand von etwa 5000 fl. neu erbauen lassen. An der Volksschule, neben welcher seit 1838 auch eine Industrieschule besteht, ist ein Schulmeister mit einem Lehrgehilfen angestellt.

Das alte, schon 1557 erbaute, auf die Kirchhofmauer stoßende Rathhaus befindet sich nicht im besten Zustande. Ferner sind als Gemeinde-Eigenthum eine 1791 erbaute Kelter, ein 1792 erbautes Schafhaus und ein seit 10 Jahren bestehendes Gemeindebackhaus vorhanden.

Das sehr ansehnliche, dreistockige, massiv erbaute Schloß, jetzt dem Particulier Grab von Pforzheim gehörig, hat auf den beiden Ecken der Ostseite runde Thürmchen, die bis über das Dach hinaufreichen, und überdieß an der Nordseite ein weiteres Thürmchen, das die zu den Gelassen des Schlosses führende Wendeltreppe enthält; über dem Eingang in das letztere steht die Jahrszahl 1566. An der Südseite des Gebäudes sind zwei Wappen, das der Herren v. Thumb und das der Herren v. Kaltenthal, mit der gleichen Jahrszahl, welche die Zeit der Erbauung des Schlosses (durch Friedrich Thumb von Neuburg) angibt. An einem gegenüber stehenden Öconomiegebäude befinden sich die gleichen Wappen und die Jahrszahl 1562. Das Schloß ist, nebst den dazu gehörigen ansehnlichen Öconomiegebäuden, dem Hofraum und Schloßgarten, mit einer festen Mauer umfriedigt.

Das noch im Besitz der K. Oberfinanzkammer befindliche, etwa 100 Morgen große Schloßgut ist an 23 Ortsbürger lebenslänglich verpachtet.

Gutes Trinkwasser liefern vier öffentliche Pumpbrunnen in hinreichender Menge; ein weiterer Pumpbrunnen befindet sich in dem Schloßhof, der jedoch minder gutes Wasser führt. Überdieß sind außerhalb des Orts, namentlich auf der entgegengesetzten Seite der Enz, mehrere gutes Wasser führende Quellen vorhanden; ein kleiner See befindet sich 1/8 Stunde nördlich vom Ort; und ein drei Morgen großer See, der in dem Gemeindewald „auf der Platte“ lag, ist seit vier Jahren trocken gelegt. Die öfters austretende Enz wird dem tiefer gelegenen Theil des Orts zuweilen gefährlich, dieselbe dient aber auch dem Gewerbe, indem sie im Ort eine Mühle mit vier Mahlgängen, einen Gerbgang nebst Schwengmühle, und auf der entgegengesetzten Seite eine Sägmühle, Ölmühle und Hanfreibe in Bewegung setzt.

Auch die auf dem Fluß stattfindende Flößerei bringt dem Ort einigen Erwerb, insofern die Flößer häufig daselbst Halt machen und übernachten. Außer den angeführten Gewerben und den vorhandenen drei Schildwirthschaften und zwei Krämern sind im Ort | nur die für den gewöhnlichen Localbedarf arbeitenden Handwerker vorhanden; wie denn überhaupt die Erwerbsquellen der Einwohner auf Feldbau und Viehzucht sich beschränken.

Obgleich die Landwirthschaft mit vielem Fleiß und großer Umsicht, und neuerlich unter Anwendung verbesserter Ackergeräthschaften, betrieben wird, und der Boden im Allgemeinen fruchtbar ist, so sind doch die Einwohner meist unbemittelt, was mitunter von der im Verhältniß zur Bevölkerung beschränkten Ortsmarkung herrühren mag. Im Einzelnen beträgt der ausgedehnteste Güterbesitz 26 Morgen, der mittlere 9 Morgen, Viele aber besitzen gar kein Grundeigenthum, und suchen sich durch Taglohnarbeiten zu nähren. Die häufigste Vertheilung des Grundbesitzes besteht in 1/41/2 Morgen großen Parcellen.

Die im Allgemeinen sparsamen und ordnungsliebenden Einwohner gehören in körperlicher Beziehung zu den wohlgewachsensten des Bezirks.

Bei dem Ackerbau wird hauptsächlich auf Dinkel und Hafer gesehen; außer diesen kommen noch Gerste, Wicken und Linsen zum Anbau. Der Ertrag der Felder ist wie bei dem nahe gelegenen Roßwaag, nur steigert sich derselbe in ganz günstigen Jahrgängen und auf den ergiebigsten Gütern bis zu 16 Scheffel Dinkel per Morgen. In der zu 3/4 angeblümten Brache zieht man außer den gewöhnlichen Brachgewächsen (s. Roßwaag) etwas Mohn, Hanf für den eigenen Bedarf, und in neuerer Zeit mit Vortheil Tabak. Die höchsten Preise eines Morgens Acker waren noch vor kurzer Zeit 600 fl., gegenwärtig 500 fl., die mittleren 150 fl. und die geringsten 80 fl. Dinkel und Hafer wird ziemlich viel an Händler, die in’s Ort kommen, abgesetzt. Der auf etwa 180 Morgen betriebene Wiesenbau ist sehr gut und liefert vortreffliches Futter. Die Wiesen, welche durchaus bewässert werden können, und häufig noch den dritten Schnitt erlauben, ertragen durchschnittlich 25–30 Centner Heu und 12–15 Zentner Öhmd per Morgen; der dritte Schnitt wird grün verfüttert. Die Wiesenpreise, welche ebenfalls früher höher standen, bewegen sich von 200–350 fl. per Morgen. Die Obstzucht wird wie in Roßwaag betrieben (s. dieses), und der Verkauf an Obst besteht meist in Zwetschgen, welche hier sehr gerne gedeihen. Jungstämme werden in den Weinbergen nachgezogen. Der Weinbau ist sehr ausgedehnt und liefert ein vortreffliches Erzeugniß, das zu den besten des Bezirks gehört; der für den Weinbau benützte Boden ist etwas fetter als in Roßwaag, daher die Weine etwas milder, aber weniger lagerhaft sind. Bauweise und Rebsorten wie in Roßwaag (s. dieses). Gegenwärtig | wird ein großer Theil der Weinberge (etwa 1/3) zum Futterkräuterbau benützt. Die ergiebigsten Lagen sind Halden, Felsen und Mönchsberg, wo ein Morgen mit 350 fl. bezahlt wird, während in mittleren Lagen der Preis eines Morgens 250 fl. und in den geringsten nur 40 fl. beträgt. Der Wein, welcher meist in die Umgegend abgesetzt wird, kostete per Eimer im Jahr 1846: 55 bis 66 fl.; 1847: 22–34 fl.; 1848: 22–33 fl.; 1849: 16–33 fl.; 1850: 18–25 fl.; 1851: 21–26 fl.; 1852: 20–44 fl.

Die ziemlich ausgedehnte Rindviehzucht (Neckarschlag und Allgäuer Race) wird durch zwei Landfarren gepflegt, welche ein Ortsbürger gegen die Nutznießung von zwei Morgen Gemeindewiesen und jährlichen 80 fl. unterhält. Außer dem Verkauf an Stieren ist der Viehhandel unbedeutend. Die früher sehr bedeutende Schweinezucht ist in neuerer Zeit zurückgekommen, übrigens immer noch gut zu nennen, indem nicht nur die meisten Ferkel für das örtliche Bedürfniß selbst gezogen, sondern solche auch noch nach Außen verkauft werden. Es wird eine tüchtige Landrace gezogen, und diese in neuester Zeit mit englischen Schweinen gekreuzt.

Das Fischrecht in der Enz haben größtentheils Privaten, nur von der alten Burg bis zur Markung Roßwaag gehört es dem Staat, welcher es verpachtet.

Zur Förderung des Verkehrs sind Vicinalstraßen nach Roßwaag, Lomersheim, Groß-Glattbach und eine auf die Illingen-Pforzheimer Landstraße angelegt; über die zweiarmige Enz gehen zunächst am Dorf zwei auf steinernen Pfeilern ruhende hölzerne Brücken, auch führt ein 96′ langer hölzerner Steeg 1/4 Stunde östlich vom Ort über den Fluß; beide hat die Gemeinde im Bau zu unterhalten. Die Entfernung von der nächsten Eisenbahnstation Illingen beträgt 1/2 Stunde und von der östlich gelegenen Oberamtsstadt 5/4 Stunden.

Auf der Markung befindet sich ein bedeutender Lettenkohlensandsteinbruch, der vortreffliche, auch in der Umgegend gesuchte, Werksteine liefert; überdieß sind mehrere Muschelkalkbrüche und Lehmgruben vorhanden.

Allhier wurde geboren den 9. Januar 1699 Philipp Friedrich Hiller, der treffliche Dichter geistlicher Lieder, Pfarrer zu Neckargröningen 1732, in seinem Geburtsort selbst 1736, zu Steinheim (bei Heidenheim) 1748, in welch letzterem Dorfe er den 24. April 1769 verschied. Auch kam daselbst zur Welt als Sohn des zeitweiligen (1758–1787) hiesigen Pfarrers Friedrich Karl Fulda (des berühmten Sprachforschers, dessen bei Ensingen Erwähnung geschah) den 27. Dezember 1774 der gleichfalls Friedrich Karl | getaufte staatswirthschaftliche Schriftsteller, welcher von 1798 bis zu seinem Tod im Jahr 1847 eine Professur in diesem Fache zu Tübingen bekleidete.

Die Gemeinde besitzt neben 10.000 fl. Kapitalien gegen 700 Morgen gut bestockte Waldungen (meist Eichen und Buchen, wenig Forchen), von deren Ertrag jeder Ortsbürger jährlich 45–50 Stück Wellen erhält, auch gewährt das aus besonders schönen Eichen bestehende Oberholz der Gemeindekasse eine jährliche Rente von etwa 2000 fl. Ungefähr 40 Morgen Weiden, welche nebst der Brach- und Stoppelweide an einen Schäfer verpachtet werden, tragen der Gemeinde jährlich gegen 200 fl. neben der Pferchnutzung mit 200 bis 250 fl. Der Schäfer läßt etwa 200 Stück Bastarde auf der Markung laufen, und setzt die gewonnene Wolle an Händler ab. Überdieß bezieht noch die Gemeinde aus Wiesen und Krautgärten ein jährliches Pachtgeld von 140 fl. Gemeindeschaden wird keiner umgelegt.

Die Stiftungspflege leidet an einem Deficit von 200–250 fl., welches die Gemeinde alljährlich zu decken hat (s. über den Gemeinde- und Stiftungshaushalt Tab. III).

Mühlhausen kommt im Jahr 892 erstmals vor, als das Kloster Lorsch allhier, in villa Mulnhusa im Enzgau, vier Höfe erhielt (Cod. Laur. Nr. 2365). Im Anfang des 12. Jahrhunderts erkaufte Abt Bruno von Hirschau (1105–1120) ein Gut (Cod. Hirsaug. 67b). In demselben Jahrhundert gab Wernher von Roßwaag an eben dieses Kloster eine hiesige Mühle auf Wiederlosung (ib. 47b).

Um 1130 kommt vor Diemo von Mühlhusen, Zeuge Erckenberts von Hohen-Haslach ((ib. 45b). Später erscheinen vom hiesigen Ortsadel, welcher zu den gräflich Vaihingischen Ministerialen gehörte, Berchtold von Mühlhausen Ritter, in Urkunden Graf Konrads von Vaihingen vom Jahr 1265 und 1286 (Mone Zeitschr. 1, 357; 4, 442; s. auch 1, 488), Wernher von Mühlhausen im Jahr 1295 (Schmid, Pfalzgr. von Tübingen, Urk. 100).

Begütert waren vorzüglich die Herren von Roßwaag; durch Elisabeth, die Tochter des im Jahr 1341 gestorbenen Heinrich Wohlgemuths, kamen die Roßwaag’schen Güter an deren Gatten, Hans von Remchingen.

Allmälig brachte aber das Kloster Maulbronn, welches schon im Jahr 1233 von Heinrich von Roßwaag einen hiesigen Hof erhalten hatte, den ganzen Ort an sich. Es erwarb weitere Höfe im Jahr 1293 von Graf Konrad von Vaihingen, im Jahr 1341 von Clara von Niefern, Wittwe eines jüngern Heinrichs von Roßwaag, | des letzten seines Stammes, im letztgenannten Jahr auch Weinberge von Elsbeth von Remchingen, zwischen 1294 und 1443 überhaupt allerlei Rechte und Güter von den von Enzberg, von Bernhausen, von Sachsenheim, von Nippenburg, von Sturmfeder. Hiesigen Besitzes des Kl. Maulbronn ungeachtet war das Dorf noch lange eine „Mundat“, es hatte keinen Schutzherrn, und stund als ein Reichsdorf unmittelbar unter dem Reichsoberhaupt (vergl. Oberamtsbeschreibung von Canstatt 166). Erst 1381 unterwarf K. Wenzel Mühlhausen der Gerichtsbarkeit des Klosters, was K. Friedrich IV. den 26. April 1444 und K. Maximilian den 14. Juni 1494 erneuerten und bestätigten. Am 3. Dezember 1488 vergönnte K. Friedrich IV. dem Kloster, in dessen Dorf Mühlhausen das Gericht von Neuem aufzurichten, so daß von demselben allein an den Abt und Convent und ihr „Obergericht“ und dann an ihn selbst appellirt werden solle (Besold 836 ff.). Als Zugehörung des Kl. Maulbronn kam das Dorf mit diesem Kloster im Jahr 1504 von dem pfälzischen unter den württembergischen Schirm. Gegen 1514 verkaufte genanntes Kloster das Dorf mit Obrigkeit, Herrlichkeit, Gerichtsbarkeit und Blutbann an Konrad Thumb von Neuburg, welcher mit letzterem den 26. März 1514 von K. Maximilian belehnt wurde (Gabelkhover, Thumbische Chronik auf der K. öffentlichen Bibliothek).

Hiesige Zehnten verkaufte Konrad Thumb von Neuburg den 27. April 1518 an das Kl. Maulbronn, welchem er sie nicht lange vorher mit dem Orte selbst abgekauft hatte.

Noch am 27. September 1622 erhielt Johann Friedrich Thumb von Neuburg von K. Ferdinand II. das gedachte Lehen, den Blutbann und die Gerichtsbarkeit, wie er sie von seinen Vettern, Dietrich und Gottfried, erbte; die Thumb’sche Familie behauptete sich in dem Besitz und gewann die deshalb vor Kaiser und Reich geführten Processe mit den von Kaltenthal und von Nippenburg (Kreydenmann, von der freien Reichsritterschaft in Schwaben Staat 1673, S. 59, Kerner, Staatsrecht der Reichsritterschaft 1, 260). Am 1. Juli 1648 verkauften die Vormünder Ludwig Friedrichs und Friedrich Albrechts Thumb von Neuburg den hiesigen Besitz für 33.400 fl. an Johann Freiherrn von Hohenfeld auf Weidenholz, pfälzischen Staatsrath und Hofrathspräsidenten, des Ritterkantons Kocher Director († 1684); derselbe wurde 1660 von K. Leopold belehnt, bei welchem Anlaß die Regalien des Guts und Lehenstücke für feudum reale et personale, ad quemvis heredem et possessorem legitimum transitorium erklärt wurden (Kreydenmann a. a. O.). Ihm folgte sein Sohn | Johann Adam, welcher 1689 kinderlos starb. Diesem succedirte nach dem väterlichen Testament vom 26. Januar 1681 seine Schwester Anna Regina, verehelicht 1680 an Friedrich Ferdinand Freiherrn von Stein, Herrn auf Neuweiher und Bosenstein † 1695. Auf eventuelle Erbeinsetzung durch genanntes Testament von 1681 hin trat indeß nach Ableben der eben erwähnten Geschwister der Eßlinger Spital mit Ansprüchen an das Dorf auf, worüber 1687 bis 1694 und 1721 bis 1724 verhandelt wurde, bis am 10. Mai letzteren Jahres ein Anwartschaftsrecht des Spitals anerkannt wurde; im Jahr 1725 und 1726 ertheilte der Kaiser dem Spital noch die Exspectanz auf den Blutbann. Indeß hatte Freiherr Johann Friedrich von Stein († 1735), Sohn obigen Friedrich Ferdinands, das Rittergut ererbt, auf welchen in diesen Besitz sein Sohn Ludwig Friedrich († 1774) nachfolgte. Letzterer hinterließ keine Söhne, aber sieben Töchter, auf welche das Gut überging, wie sie sich denn noch zu Lebzeiten des Vaters, im Jahr 1771, huldigen ließen. Diese Erbtöchter boten im Jahr 1779 Mühlhausen dem Eßlinger Spital zum Kauf an, und als dieser sich bedachte, der Gräfin Franziske von Hohenheim, welche im Jahr 1785 dem Spital Eßlingen seine Ansprüche für 10.000 fl. abkaufte; nebendem daß der Herzog Karl Eugen der Stadt Eßlingen ihr Gesuch um weitere Exemtion vom Kreisordinarium zu unterstützen versprach. Schon durch Rescript vom 29. Juli 1785 übernahm aber der Herzog die Verpflichtungen der Gräfin und trat selbst als Käufer auf; er erwarb Mühlhausen von den von Stein’schen Töchtern um 130.000 fl. für sein Kammerschreibereigut und ließ sich am 24. März 1787 von dem Kaiser den Ankauf bestätigen.

Im Jahr 1807 wurde der Ort, welcher ehemals zum Kanton Kocher steuerte, durch Tausch von der Kammerschreiberei nun Hofdomänenkammer an die K. Oberfinanzkammer abgetreten.

Eine Ehe- und Erbgerechtigkeitsordnung wurde allhier im Jahr 1586 aufgerichtet.

Was die hiesige Kirche betrifft, so übergab im Jahr 1231 der Probst von St. Guido zu Speier das jus cathedraticum über dieselbe an das Kloster Maulbronn (Cleß 2b, 426). Den Pfarrsatz erkaufte den 18. Oktober 1321, mit halb Brackenheim u. a., der Graf Eberhard der Erlauchte von Württemberg von dem Grafen Bürgi von Hohenberg (Sohn Mariens von Magenheim und Gemahl Agnesens, Gräfin von Vaihingen. Die Deutung dieses Mühlhausen auf Mühlhausen, O.A. Canstatt, dürfte irrig sein); so erscheinen in der Folgezeit die Grafen von Württemberg als Oberlehnsherren der Kirche.

| Die Reformation scheint um’s Jahr 1567 eingeführt worden zu sein.

Vor 1785 erhielt Mühlhausen seine Geistlichen von der Herrschaft Württemberg, doch hatten die Freiherrn von Stein das Bestätigungsrecht. Seit 1785 hat Württemberg sowohl das Nominations-, als auch das Confirmationsrecht. Ein Vorrecht der Gemeinde, von drei vorgeschlagenen Candidaten zwei verwerfen zu dürfen, wurde im Jahr 1808 aufgehoben.

Gefällberechtigt waren zur Zeit der Ablösungs-Gesetze von 1848/49 und erhielten in Folge der Vollziehung derselben an Ablösungs-Capitalien für Zehnten die Finanz-Verwaltung 16.076 fl. 51 kr., die Ortspfarrei 5600 fl.; für andere Gefälle die Finanz-Verwaltung 1489 fl. 13 kr., und die Pfarrei 2106 fl. 57 kr.


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