« Kapitel B 4 Beschreibung des Oberamts Tettnang Kapitel B 6 »
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5. Gemeinde Ettenkirch,
bestehend aus 28 Parzellen und 871 katholischen Einwohnern.

Der Gemeindebezirk liegt auf dem rechten Ufer der Schussen, theils im Thale, größtentheils aber auf den von da ansteigenden Hängen und Anhöhen. Mit Ausnahme des Weingartischen Bezirks Brochenzell stand die ganze Gemeinde unter Östreichischer Landeshoheit und gehörte zu dem vormaligen Landvogtei-Amte Dürrnast. Zu dem Bezirke Brochenzell gehörten die Parzellen Brochenzell, Holzbauer, Hungersberg, Laufenen, Regler, Reuter, Sammeltshofen, Stengele und Weiler. In mehreren andern Parzellen war das Kloster Weißenau Grundherr unter Östreichischer Landeshoheit. Der Gemeindebezirk ist unter 4 Pfarrsprengel, Ettenkirch, Brochenzell, Thaldorf und Kehlen vertheilt. Er gehört in das Cameralamt Friedrichshafen. Die Grundlasten sind unter viele Besitzer vertheilt; sie betragen zu Geld berechnet 1991 fl. 22 kr., wovon den größten Theil der Staat bezieht. Auch die Zehntrechte sind vielfach getheilt; die Besitzer sind: der Staat, der Spital Lindau, die Pfarreien Brochenzell, Ettenkirch, Thaldorf, die Kirchenpflege Brochenzell, der Spital Ravensburg, die Heiligenpflege Thaldorf. Früher hatte auch das Stift St. Gallen Antheile an dem Zehnten, er wurde aber (zu Appenweiler, Krehenberg, Lehorn, Waltenweiler und Wannenhäusern) durch Vertrag vom 27. März 1816 von den Zehntpflichtigen abgekauft. Der Boden ist fruchtbar und bringt auch Wein hervor,

  • 1) Ettenkirch, katholischer Pfarrweiler mit 38 Einwohnern, 21/4 St. nordwestlich von Tettnang, in einer etwas eingeteichten,| aber im Ganzen erhöhten Lage. In dem Ort ist eine Schildwirthschaft. Die Pfarrkirche zum heiligen Peter und Paul ist ein altes Gebäude, wovon die Baulast auf der Kirchenpflege ruht, und aushülflich auf den Zehntherren. Der Pfarrsprengel besteht aus 15 Parzellen der Gemeinde Ettenkirch, welche unten besonders aufgeführt sind. Das Patronatrecht hatte früher das Kloster Löwenthal, nun ist es landesfürstlich. Ettenkirch war ehemals selbst Filial von Unter-Ailingen, hatte aber seine eigene Kirche mit Unter-Filialien. Ein Gehülfe des Pfarrers von Unter-Ailingen mußte von dort aus den Gottesdienst besorgen. 1715 wurde mit Beihülfe des Klosters Löwenthal von der Ettenkircher Kirchenpflege ein Pfarrhaus daselbst erbaut, der Vikar als Pfarrer nach Ettenkirch gesetzt und sein Einkommen von dem Gehalte des Pfarrers in Unter-Ailingen abgeschieden.
  • 2) Appenweiler, Weiler mit 35 katholischen Einwohnern, Filial von Ettenkirch. Die Gefälle bezieht der Staat. Der Ort hat eine Mahlmühle, welche der Abfluß eines Weihers treibt. Grundherr von Appenweiler war das Kloster Weißenau, das das Gut im 12. und 13. Jahrhundert von verschiedenen Edlen und Freien, worunter auch ein Berthold von Appenweiler war, theils durch Schenkung, theils durch Kauf erwarb. S. Bettenweiler.
  • 3) Batzenweiler, ein katholischer Weiler mit 29 Einwohnern, Filial von Ettenkirch. Ehemals hatten auch die Klöster Weißenau und Salmannsweil hier Lehen.
  • 4) Bettenweiler, Weiler mit 13 kathol. Einw. Fil. v. E. bestehend aus 2 vormals Weißenauischen Schupflehenhöfen. 1580 kauft Weißenau die gesammten Bettenweilerischen Güter, als Bettenweiler, Vergiswisen (Wirgetswiesen), Löchern und Furatweiler von den Truchsäßen Carl und Christoph von Waldburg um 9500 fl. Wie viele andere vormals Weißenauische Besitzungen, kam, von Östreich epavisirt, auch Bettenweiler mit Zugehör, so wie Appenweiler durch den Vertrag mit Östreich von 1804 an Nassau-Oranien, mit der Landvogtei aber an Würtemberg. S. Ravensburg S. 155 und 188. Zwei Weiher der Markung sind nun trocken gelegt. Über einen Ort Bettenweiler, der schon in einer Urkunde vom Jahr 839 unter dem Namen Patahinwilare, Patachonis villa vorkommt, s. S. 84.
  • 5) Brochenzell, ein vormals Weingartischer Pfarrweiler mit 167 katholischen Einwohnern, 13/8 Stunde von Tettnang, am rechten Ufer der Schussen. Das Patronat ist Königlich. Der Ort hat eine etwas feuchte, doch nicht ungesunde Lage. Es befinden sich im Orte ein Schlößchen, eine Schildwirthschaft, eine| Mahl- und Sägemühle. Das Schlößchen, das ehemals den v. Humpiß gehörte, ist jetzt das Wirthshaus; der Ort hat auch Schule und Schulhaus. Die Pfarrkirche zum heiligen Apostel Jakob, deren Erhaltung auf dem Kirchenfonds lastet, wurde 1624 neu erbaut; in ihr ist noch eine unterirdische, mit einer Steinplatte verschlossene, Gruft der v. Humpiß. Zum Pfarrsprengel gehören 8 Parzellen der Gemeinde Ettenkirch, 3 der Gemeinde Liebenau und 3 der Gemeinde Unter-Meckenbeuern. Brochenzell heißt in einer Urkunde des Klosters Löwenthal von 1472 „zu der zerbrochenen Zelle“ und verdankt wahrscheinlich einer der Zellen, wie die der frommen Andacht geweihten Wohnsitze der ersten Priester des Christenthums benannt wurden, die man in der Bodenseegegend findet, seinen Ursprung. Als eine alte Zugehörung des Linzgaus gehörte Brochenzell später zur Grafschaft Heiligenberg. Im Jahr 1401 verkaufte es Graf Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg an Conrad Ruch zu Constanz. Kaiser Sigismund zog 1427 Brochenzell „als ein verschwiegen und heimgefallen Lehen“ an sich, und verlieh es dem Grafen Hans von Höwen. 1455 kam der Ort von diesem an Ital und Jos die Humpiß, deren Familien dritthalbhundert Jahre lang im Besitze desselben blieben. Der Ort bildete mit Zugehör eine eigene Herrschaft, die mit Niedergerichtsbarkeit und Besteuerungsrecht dem Ritter-Canton Hegau einverleibt war. Zu der Herrschaft gehörten die oben schon genannten 9 Weiler und Höfe. Die über die Jurisdiction entstandenen Streitigkeiten mit der Landvogtei wurden von Kaiser Maximilian I. im Jahr 1512 dahin entschieden, daß die Landvogtei die hohe, Humpiß die niedere Gerichtsbarkeit haben soll. Im Jahr 1710 verpfändeten die Erben des Marquart Jak. v. Humpiß zu Waldrams die Herrschaft an das Kloster Weingarten, dem sie sie 1723 in einem festen Kauf überließen. Von dieser Zeit an bildete sie das Weingartische Klosteramt Brochenzell, blieb übrigens in ritterschaftlichem Verband. Durch den Vertrag von 1740 gelangte das Kloster auch zu dem pfandschaftlichen Besitz der hohen Gerichtsbarkeit, s. Ravensburg, S. 153. Als Weingartische Besitzung kam Brochenzell 1802 an Nassau-Oranien; durch die Rheinische Bundesakte, und da es eine inclavirte ritterschaftliche Besitzung war, durch den besondern Staatsvertrag mit Bayern vom 13. Oktober 1806 kam es unter Würtembergische Hoheit und theilte hierauf das Schicksal der Nassauischen Herrschaft Weingarten, s. Beschreibung von Ravensburg S. 156.
  • 6) Eggenweiler, W. mit 37 k. Einw. Filial von Ettenkirch. Ein Hof ist Waldburg-Wolfeggisches Lehen. Graf Konrad (im Argengau) vertauschte im Jahr 861 an den Abt von St. Gallen| in Eigileswilare im Linzgau die Kirche (basilicam), ein Haus mit Hof und andere Gebäude etc. und Neugart erklärt dieses Eigileswilare für unser Eggenweiler; in dem Ort selber aber findet man keine Spur von einer ehemaligen Kirche. Neugart, Cod. Dipl. No. 394. In späterer Zeit gehörte der Ort zum Gebiet der Landvogtei und das Östreichische Landvogteiamt Dürrnast hieß früher auch das Amt Eggenweiler.
  • 7) Ellenweiler, W. mit 12 k. Einw. Filial von Ettenkirch. Die Güter, die das Kloster Weißenau hier hatte, verlor es schon 1344 wieder.
  • 8) Furatweiler, W. mit 17 k. Einw. Filial von Ettenkirch. Grundherr und theilweise Zehntherr war früher das Kloster Weißenau. Auch das Kloster Kreuzlingen hatte hier ein zur Herrschaft Hirschlatt gehöriges Lehen, das 1803 von Östreich epavisirt wurde, s. Bettenweiler.
  • 9) Habratsweiler, k. W. mit 35 Einw. Filial von Ettenkirch. Die Lehensherrschaft war früher zwischen Hirschlatt, Löwenthal u. A. getheilt. Der Hirschlattische Antheil wurde von Östreich 1803 sequestrirt. Habratsweiler kommt unter dem Namen Hadebrechteswillare in den Weißenauer Urkunden öfters vor; auch Edle von H. erscheinen darin; so Heinrich und Burkhard von H. um das Jahr 1200.
  • 10) Hinterhof, ein W. mit 10 k. Einw. Fil. von Thaldorf.
  • 11) Holzbauer, H. mit 6 k. Einw. Filial von Brochenzell. Der Hof gehörte in Beziehung auf Gerichtsbarkeit und Besteuerungsrecht zum Weingartischen Amt Brochenzell, s. o. Grundherr war Weißenau; 1593 verkauften die Humpiß den in ihrem Niedergerichtsbezirk gelegenen Hof zum Holzbauer an letzteres Kloster.
  • 12) Huiweiler, W. mit 16 k. Einw. Filial von Ettenkirch, aus zwei jetzt eigenen Höfen bestehend.
  • 13) Hungersberg, ein kath., vormals Weingart. W. mit 20 k. Einw. Filial von Brochenzell. Die Grundherrschaft war hier ebenfalls Weißenauisch, nachher Sternbergisch. Hugo, Graf von Werdenberg verkauft die Höfe Weiler und Hungersberg dem Kloster Weißenau im Jahre 1294 um 43 M. S. mit allen Rechten und Gütern.
  • 14) Krehenberg, W. mit 71 k. Einw. Filial von Ettenkirch. 1 Hof war früher Weingartisch, 1 H. Ravensburgisches und 1 H. Löwenthalisches Lehen. Ein von dem Weiler etwas entfernter großer Hof heißt Groß-Krehenberg. Die Zehnten daselbst hatte das Stift St. Gallen, s. Appenweiler.
  • 15) Laufenen, ein k., vormals Weingart. W. mit 7 Einw. Fil, von Brochenzell. Das Örtchen hat eine Capelle zu St. Bonifaz,| worin jährlich einige Messen gelesen werden. Ein Hof ist Pfarrwiddum.
  • 16) Lehorn, auch Lehenhorn, H. mit 7 k. Einw. Filial von Ettenkirch. Der Hof war Weißenauisches Schupflehen, siehe Bettenweiler.
  • 17) Lempfriedsweiler, W. mit 59 k. Einw. Filial von Thaldorf. Vormals hatten Weißenau, Buchhorn etc. hier Lehen.
  • 18) Lindenholz, W. mit 13 k. Einw. Filial von Ettenkirch. Die Güter sind eigen.
  • 19) Regler, ein vormals Weingart. Hof mit 3 k. Einw. Filial von Brochenzell.
  • 20) Reuter, bei Brochenzell, W. mit 12 k. Einw., hat alle Verhältnisse wie Parzelle 19.
  • 21) Rosengarten, W. mit 15 k. Einw. Fil. von Thaldorf, aus 2 eigenthümlichen Gütern bestehend.
  • 22) Sammletshofen, ein k., vormals Weingart. W. mit 31 Einw., Filial von Kehlen.
  • 23) Stengele, ein vormals Weingart. H. mit 6 k. Einw., Filial von Brochenzell. St. war gleichfalls Bestandtheil des Weingartischen Amtes Brochenzell.
  • 24) Waltenweiler, W. mit 120 k. Einw., Filial von Ettenkirch, nächst Brochenzell der größte Ort in der Gemeinde. Nach einer statistischen Tabelle von 1806 waren in W. 5 rentamtliche Erblehen, worunter ein 1803 von Östreich sequestrirter Lehenhof von Kreuzlingen, 2 Löwenthalische Schupflehen, 2 Fürstl. Fürstenbergische Erblehen und 1 Ravensburgisches Beneficiatlehen. Die Fürstenbergischen Lehen wurden 1821, das Ravensburgische 1836 allodificirt.
  • 25) Wannenhäusern, W. mit 46 k. Einw., Filial von Ettenkirch; daselbst befinden sich 2 Ziegelhütten. Die Lehensherrschaft war ehemals zwischen den Klöstern Löwenthal und Weingarten, den Klöstern zu Ravensburg und dem Haus Östreich vertheilt.
    Ritter Friedrich von Baumgarten gab mit seiner Gemahlin Adelheid, ehe er mit Kaiser Friedrich im Jahr 1230 nach Mailand gegen die Lombarden zog, dem Kloster Weißenau unter anderem auch seine Höfe Wanhus und Hinzistobel. Östreich belehnte 1518 mit 1 Hofe den Burkhart von Dankertsweiler, dessen Nachkommen bis 1627 damit belehnt waren. Im Jahr 1716 erhielt ihn die Familie Bauer zu W., welche noch damit belehnt ist.
  • 26) Weiler, bei Brochenzell, ein vormals Weingart. W. mit 23 k. Einw., Filial von Brochenzell.|
  • 27) Wirgetswiesen, W. mit 11 k. Einw., Fil. von Ettenkirch; Grundherr war früher das Kloster Weißenau, s. Bettenweiler. Ein Weiher bei dem Ort ist nun trocken gelegt.
  • 28) Zillisbach, H. mit 12 k. Einw., Filial von Ettenkirch; Z. gehörte als ein Schupflehenhof zur Kloster Kreuzlingischen Herrschaft Hirschlatt und wurde 1803 von Östreich sequestrirt.