« Kapitel A 4 Beschreibung des Oberamts Tübingen Kapitel A 6 »
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V. Nahrungsstand.


1) Hauptnahrungsquellen.


Die Hauptnahrungsquellen bestehen in Ackerbau, Weinbau, Obstbau und Viehzucht. Die Gewerbe sind außer der Oberamtsstadt nur noch in Gönningen von einiger Bedeutung (s. hierüber den Abschnitt Kunst und Gewerbefleiß, sowie auch die Ortsbeschreibungen).

2) Vermögen.

A. Geldwerth des steuerbaren Grundeigenthums.


Derselbe berechnet sich nach den Ergebnissen der Landesvermessung und den bei der provisorischen Steuerkatasteraufnahme vom Jahre 1830 zu Grund gelegten Schätzungen des Reinertrages, wie folgt:

Stand vorn 1. Juli 1866. Kapitalwerth im
Morgen Viertel Reinertrag 25-fachen Betrag
fl. kr. fl. kr.
Zelgl. geb. Äcker 19.293 21/2 110.549 33 2.763.738 45
nicht zgl. geb. Äcker 976 5997 58 149.949 15
einmähdige Wiesen 1124 31/2 1728 2 43.200 50
zweimähdige Wiesen 9259 11/2 65.266 44 1.631.668 15
Baumäcker, Küchengärten, Länder 3555 31/2 26.444 32 661.113 30
Grasgärten, Baumgärten, Baumwiesen 1288 11/2 14.328 7 358.202 55
Weinberge 985 2 6693 12 167.330
Kapitalwerth im
40-fachen Betrag
Waldungen 10.928 14.857 48 594.312
Weiden mit bestimmter Fläche 3397 21/2 3935 1 157.400
Schafweiden m. unbest. Fläche bei 4975 Stück 1250 27 50.018
Steinbrüche, Lehmgruben, Fischwasser 615/8 187 47 7511 20
Summe       50.870 31/2 251.239 11 6.584.444 50
| Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz des Staats und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahr 1828 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:
zelglich gebaute Äcker 112     Morgen
nicht zelglich gebaute Äcker 283     Morgen
einmähdige Wiesen 14     Morgen
zweimähdige Wiesen 378     Morgen
Küchengärten und Länder 60     Morgen
Weinberge 1     Morgen
Waldungen 12.9975/8 Morgen
Weiden 139     Morgen
Öden 114/8 Morgen
Steinbrüche, Lehmgruben –     Morgen
zusammen       13.9961/8 Morgen.
B. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der neuesten Aufnahme des Viehstandes vom 1. Januar 1865 und den früher dießfalls angenommenen Sätzen für den Werth der verschiedenen Thiergattungen (vergl. Memminger’s Beschreibung v. Württemberg 1841, S. 506) beträgt der Werth der

Pferde über 3 Jahren
Pferde unter 3 Jahren
734 St.
63 St.
zus. 797 St. à 50 fl. = 39.850 fl.
Maulesel, Maulthiere, Esel 0 St. —     —    
Rindvieh und zwar:
  Zuchtstiere 82 St. 13.270 St. a 25 fl. = 331.750 fl.
  Ochsen und Stiere über 2 Jahren 2966 St.
  Kühe 6078 St.
  Schmalvieh 2341 St.
  Kälber 1803 St.
Schafe, spanische 1153 St. 10.993 St. a 6 fl. = 65.958 fl.
Schafe, Bastardschafe 9697 St.
Schafe, Landschafe 143 St.
Schweine 2900 St. à 8 fl. = 23.200 fl.
Ziegen 550 St. à 5 fl. = 2750 fl.
Bienenstöcke 1079 St. à 5 fl. = 5395 fl.
zusammen       468.903 fl.

Es beträgt hienach der Gesamtwerth des unbeweglichen Vermögens nach dem Steueranschlag, und des Viehstands 11.376.682 fl. 50 kr.

| und zwar der Werth
A. des steuerbaren Grundbesitzes 6.584.444 fl. 50 kr.
B. der steuerbaren Gebäude nach dem
      Gebäudesteuerkataster v. 1. Juli 1863
4.323.335 fl. –   kr.
C. des Viehstandes 468.903 fl. –   kr.
11.376.682 fl. 50 kr.
3. Wirthschaft.
A. Urproduktion (Landbau).
a) Gewinnung von Mineralien.

Die Gewinnung von Mineralien beschränkt sich auf den Abbau von Werk-, Bau- und Straßensteinen, auch wird Kies (Geschiebe), Flußsand, Fegsand, Silbersand, Lehm, Töpferthon etc. gewonnen. Gips wurde früher bei Tübingen abgebaut. Am häufigsten wird der weiße Keupersandstein (Stubensandstein), den man als Bau- und Werkstein, zuweilen auch als Mühlstein verwendet, abgebaut und zwar auf den Markungen Tübingen, Altenburg, Derendingen, Dettenhausen, Häßlach, Kirchentellinsfurth, Kusterdingen, Oferdingen, Pliezhausen, Schlaitdorf etc. Der gelbe Sandstein, der gute Pflastersteine und in seiner Verwitterung Silbersand liefert, wird hauptsächlich auf den Markungen Pfrondorf und Tübingen, sowie auch an mehreren Stellen im Schönbuch gewonnen. Der Liaskalkstein wird zu Straßenmaterial, zu Pflastersteinen und zuweilen zu Riegelsteinen auf den Markungen Dettenhausen, Jettenburg, Immenhausen, Lustnau, Rommelsbach etc. abgebaut. Der weiße Jurakalk kommt nur auf der Markung Gönningen vor und wird dort zu Straßenmaterial, zum Kalkbrennen und zu Riegelgemäuer verwendet. Kalktuff gewinnt man zu Bausteinen in großer Ausdehnung auf der Markung Gönningen. Lehm wird allenthalben, namentlich auf den Markungen Tübingen, Derendingen, Dettenhausen, Dußlingen, Gönningen, Hagelloch, Kilchberg, Kirchentellinsfurth, Kusterdingen, Lustnau, Pliezhausen, Schlaitdorf, Walddorf, Wankheim und Weilheim abgebaut. Töpferthon gewinnt man auf den Markungen Tübingen, Derendingen, Dettenhausen und Oferdingen. Flußsand und Kies wird vielfältig an den Ufern des Neckars, der Steinlach und theilweise der Wiesaz auf den Markungen Tübingen, Derendingen, Dußlingen, Gönningen, Hagelloch, Kilchberg, Kirchentellinsfurth, Weilheim etc. gewonnen (s. hierüber auch die Ortsbeschreibungen).

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b) Pflanzenbau.
1. Verhältniß des Feldbaus im allgemeinen.

Nach den Ergebnissen der Landesvermessung beläuft sich die Grundfläche des Oberamtsbezirks auf 70.6353/8 Morgen. Betrachtet man Äcker, Gärten, Wiesen, Weinberge und Waldungen als gebautes, das Übrige aber als ungebautes Land, so sind nur 71432/8 Morgen der ganzen Fläche unkultivirt. Rechnet man dagegen die Waldungen zu der ungebauten Fläche, so nimmt das nicht angebaute Land 32.0192/8 Morgen oder 45% des Areals ein.

Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Einwohner 2,23 Morgen, auf ein Pferd 88,6 Morgen, auf ein Stück Rindvieh 5,3 Morgen.

Das Verhältniß sämtlicher Kulturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

Gärten und Länder 26506/8 Morgen = 1,0
Äcker 23.7984/8 Morgen = 8,9
Wiesen 11.1463/8 Morgen = 4,2
Weinberge 10204/8 Morgen = 0,4
Waldungen 24.876     Morgen = 9,3

Von 100 Morgen der ganzen Grundfläche kommen also:

auf Gärten und Länder 3,8 Morgen,
auf Äcker 33,7 Morgen,
auf Wiesen 15,7 Morgen,
auf Weinberge 1,5 Morgen,
auf Waldungen 35,2 Morgen,
89,9 Morgen.

Der Rest von 71432/8 Morgen ist eingenommen:

durch das Areal der Ortschaften 353     Morgen,
durch Weiden 4270     Morgen,
durch Öden 577     Morgen,
durch Steinbrüche, Thon- und andere Gruben 127/8 Morgen,
durch Seen, Bäche und Gewässer 4707/8 Morgen,
durch Straßen und Wege 14594/8 Morgen,
zusammen       71432/8 Morgen,

oder 10,1% der ganzen Grundfläche.

Vertheilung und Grundeigenthum. Das Grundeigenthum war zur Zeit der Landesvermessung in 96.208 Parzellen vertheilt, wonach durchschnittlich 0,73 Morgen auf eine Parzelle kommen. Die größte Markung hat Tübingen, die kleinste Dörnach. Größere| arrondirte Güter sind die K. Hofdomänen Einsiedel und Ammern, ferner Cresbach und Eck, welche Eigenthum des Freiherrn von Saint-André sind, Bläsiberg, Eigenthum des Freiherrn v. Schott, genannt v. Hopfer, in Pacht des Professors Dr. Weber. Die namhaften Grundbesitze der Freiherrn v. Tessin und des Grafen v. Dillen liegen mehr zerstreut auf den Markungen Kilchberg und Rübgarten. Im allgemeinen gehören zerstreut liegende Güterbesitze von 30–50 Morgen nicht zu den Seltenheiten und auch von 50–100 Morgen sind noch mehrere vorhanden.

Nach den württ. Jahrbüchern 1857, Heft I. S. 98 waren im Jahr 1857 in dem Bezirk Grundeigenthümer von über 200 Morgen 8, von 100–200 Morgen 11, von 50–100 Morgen 23, von 30–50 Morgen 83, von 10–30 Morgen 740, von 5–10 Morgen 1490, von weniger als 5 Morgen 6842.

Von den vorhandenen 70.635 Morgen besitzen der Staat 14.7867/8 Morgen oder 20,9%, die Grundherrschaften 34814/8 Morgen oder 4,9%, die Gemeinden 16.3152/8 Morgen oder 23% und die Stiftungen 7866/8 Morgen oder 1,2%; im Eigenthum der Privaten sind demnach 35.2643/8 Morgen oder 50,0% der Gesamtfläche des Bezirks.

Anbau. Bei den meist günstigen natürlichen Verhältnissen, verbunden mit dem Fleiß und der Umsicht der Einwohner hat sich in den letzten 30 Jahren der landwirthschaftliche Betrieb sehr gehoben und der Ertrag des Feldes auf eine erfreuliche Weise gesteigert. Nicht allein der einzelne Güterbesitzer läßt längst kein Stückchen Land mehr unbenützt liegen, sondern auch von Seiten der Gemeinden wird durch Überlassung von Allmandstücken an Gemeindeangehörige, oder durch Anpflanzung der Allmanden mit Obstbäumen, Hopfen etc. manches Stück Land nutzbringender gemacht und auf diese Weise der einer Bearbeitung fähige Boden beinahe vollständig benützt.

Einen sehr wohlthätigen Einfluß auf die Landwirthschaft übt der landwirthschaftliche Bezirksverein (s. unten) und das Beispiel der rationellen Bewirthschaftung der im Bezirke liegenden geschlossenen Güter.

Das für den Ackerbau benützte Land hat größtentheils eine flachwellige Lage auf den Hochebenen; ein kleiner Theil liegt an den sanften Ausläufern der Thalgehänge oder in den Thalebenen selbst. Die sommerlich gelegenen Abhänge des Neckar- und Ammerthals dienen theilweise dem Weinbau, die übrigen steilen Thalgehänge aber dem Waldbau. Die Thalebenen und zuweilen auch muldenförmige Vertiefungen auf den Hochebenen werden für den Wiesenbau benützt.

Das Erzeugniß an Früchten ist sehr namhaft und läßt in den| meisten Orten einen mehr oder minder bedeutenden Verkauf nach außen zu (s. die Ortsbeschreibungen). Tübingen verkauft nicht nur keine Früchte, sondern bezieht noch viele von außen; Dettenhausen und Hagelloch können nur wenig verkaufen. In Nehren werden mehr Früchte ein- als ausgeführt. Die Getreidefrüchte kommen hauptsächlich auf den Schrannen in Reutlingen und Tübingen, theilweise auch an auswärtige Bäcker zum Verkauf. Von den Handelsgewächsen kommen vorzugsweise Hopfen, Reps, Flachs und Hanf zum Verkauf; die Gönninger treiben neben ihrem gewöhnlichen Handel mit Sämereien, Blumenzwiebeln etc. auch einen mit selbstgezogenen Setzlingen (Kohlraben, Angersen etc.), und die Waldhauser handeln mit Klee- und Runkelrübensamen.

Der Ertrag an Wiesenfutter wird mit ganz unbedeutenden Ausnahmen in den Orten selbst verbraucht; er reicht übrigens zur Erhaltung des nöthigen Viehstandes nicht hin, daher man auf einen ausgedehnten Futterkräuterbau sehr bedacht ist.

Sämtliche Orte des Bezirks haben mehr oder weniger Obstzucht, die in günstigen Jahren in den meisten Orten einen zum Theil sehr beträchtlichen Verkauf von Obst nach außen zuläßt.

Der Weinbau ist nur in Tübingen von Bedeutung, in anderen noch Weinbau treibenden Orten, wie in Derendingen, Gniebel, Gönningen, Hagelloch, Kilchberg, Kirchentellinsfurth, Lustnau, Pliezhausen, Schlaitdorf und Weilheim hat er seit den letzten 50 Jahren sehr abgenommen und ist theilweise bis auf einige Morgen zurückgedrängt. Ganz abgegangen ist er in den Orten Dußlingen, Jettenburg und Nehren. In den übrigen Orten war der Weinbau entweder gar nie eingeführt oder es fehlen sichere Nachrichten über den frühern Betrieb desselben. Der Absatz der Weine, welcher nur in Tübingen von Belang ist, findet hauptsächlich in den Schwarzwald, überhaupt in die westlich von Tübingen gelegene Gegend statt. Die übrigen Orte verbrauchen ihren Wein meist selbst, oder setzen ihn in der nächsten Nachbarschaft ab.

Im ganzen Bezirk ist die Stallfütterung eingeführt und sogar der Herbstaustrieb nicht mehr üblich. Zweckmäßige landwirthschaftliche Neuerungen, wie vortheilhaft angelegte, mit Gülleneinrichtung versehene Düngerstätten, verbesserte Ackergeräthe etc., haben durchgängig Eingang gefunden und sind in mehreren Orten allgemein geworden; von verbesserten Pflügen findet man den Brabanter-, den Hohenheimer-, den Suppinger- und den flandrischen Pflug; der Wendepflug ist selten geworden und am meisten noch in Hagelloch in Anwendung. Überdieß befinden sich in allen Orten Walzen und häufig auch die| eiserne Egge; ziemlich viele Repssämaschinen und einzelne Dreschmaschinen; auch einige Felg- und Häufelpflüge sind im Oberamtsbezirk vorhanden. Mähringen hat eine Fruchtsämaschine.

Die Getreideernte geschieht ausschließlich mit der Sichel und die Bespannung des Pflugs vorzugsweise mit Stieren und Kühen, nicht selten auch mit Pferden. Das Halbjoch ist ziemlich allgemein geworden.

Zur Bodenverbesserung wird neben dem gewöhnlichen Stalldünger der Pferch, Gips, Kompost, Knochenmehl, Asche, Guano, Leimkuchen und besonders die Jauche angewendet.

Werth und Ertrag. Der Werth des Bodens ist wie dessen Ertrag sehr verschieden; eine übersichtliche Zusammenstellung nach den Angaben der Ortsvorstände über die Aussaat, den Ertrag und die Preise der Güter liefert folgende Tabelle:|
Namen
der
Gemeinden.
Aussaat auf den Morgen. Durchschnittlicher Ertrag
eines Morgens Acker.
Preise eines
Morgens Acker.
Dinkel. Haber. Gerste. Dinkel. Haber. Gerste. Höchster. Mittlerer. Geringster.
Sri. Sri. Sri. Schff. Schff. Schff. fl. fl. fl.
Tübingen 8 4 4 6–12 6–7 6–8 1300 800 400
Altenburg 8 4 4 8–10 6 5–6 1000 700 300
Bebenhausen 8 4–5 4–5 8–9 4–5 350 200 150
Degerschlacht 8 4 4 8 6 5–6 800 600 400
Derendingen 8 6 4 8 4 4–5 1200 900 700
Dettenhausen 8 5 4 4 3 2 600 300 120
Dörnach 8 5 4 5–6 4–5 5 400 200 150
Dußlingen 8 6 4 8 6 5 1500 800 200
Gniebel 8 6 4 6–7 6 5 800 600 300
Gönningen 12 6 5 6 4 4 600 300 80
Hagelloch 8 6 4 6–7 5 4 600 300 100
Häßlach 8 5 4 7 5 4 800 600 400
Jettenburg 8 4 4 7 4 4 500 350 250
Immenhausen 8 4 3–4 7 4 4 700 400 150
Kilchberg 8 6 4 8–10 4–5 6 1200 800 600
Kirchentellinsfurth 8 4 4 10 8 5 900 600 300
Kusterdingen 8 4 4 8–12 4–5 4–5 800 600 400
Lustnau 8–9 4–5 4–5 8–10 4–5 4–5 800 450 300
Mähringen 8 4 4 8–10 6 5–7 1200 700 400
Nehren 10 6 5 7 5 5 400 250 100
Oferdingen 8 5 4 10–12 6 6 1000 800 400
Pfrondorf 8 5 4 8 5 5 600 400 200
Pliezhausen 8 5 4 8 5 5 800 500 200
Rommelsbach 8 4 4 8 5 5 800 500 200
Rübgarten 8 4 4 5–6 3–4 3 1000 600 400
Schlaitdorf 8–9 4–5 4–5 8 3–4 2–3 700 600 500
Sickenhausen 8 41/2 4 8 6 5 900 600 300
Walddorf 8 4 4 8 6 5 1000 600 300
Wankheim 8 4 4 9 4 4 1000 600 400
Weilheim 7–8 6 4 10–12 5 6–7 1500 1100 600
|
Namen
der
Gemeinden.
Durchschnittlicher Ertrag
eines Morgens Wiese.
Preise eines Morgens Wiese. Weinbau. Preise eines Mrg. Weinberg.
Heu. Öhmd. Höchster. Mittlerer. Geringster. Stöcke
kommen
auf
den
Mrg.
Durchsch.
Ertrag
eines
Morgens.
Höchster. Mittlerer. Geringster.
Centner. Centner. fl. fl. fl. Eimr. fl. fl. fl.
Tübingen 20–30 10–15 1400 800 600 3 bis 4000 5–6 600 400 300
Altenburg 25–30 12–15 1000 700 300 –   –   –   –   –  
Bebenhausen 20–30 10–15 400 300 250 –   –   –   –   –  
Degerschlacht 20–30 10–20 900 600 400 –   –   –   –   –  
Derendingen 20–22 10 1300 1000 800 4000 5–6 600 –   500
Dettenhausen 10 5 500 250 80 –   –   –   –   –  
Dörnach 20 10 1000 700 400 –   –   –   –   –  
Dußlingen 20 8 1600 800 500 –   –   –   –   –  
Gniebel 20–25 10–12 700 400 150 4000 4–5 200 175 150
Gönningen 20 10 1000 600 100 4000 5–6 250 150 100
Hagelloch 30 15 1200 500 100 4000 5–6 300 150 50
Häßlach 24 15 600 400 100 –   –   –   –   –  
Jettenburg 15 6 600 400 200 –   –   –   –   –  
Immenhausen 36 18 800 500 300 –   –   –   –   –  
Kilchberg 10–12 4–5 300 150 100 4000 4–5 300 –   150
Kirchentellsf. 25 15 1000 700 400 3800 4–5 150 –   100
Kusterdingen 16 8 800 600 400 –   –   –   –   –  
Lustnau 20–25 12 500 300 150 2500 4–5 300 250 200
Mähringen 15–20 8–10 1000 800 400 –   –   –   –   –  
Nehren 20–24 10–12 700 500 300 –   –   –   –   –  
Oferdingen 25 18 800 600 400 –   –   –   –   –  
Pfrondorf 25–30 12–15 800 500 300 –   –   –   –   –  
Pliezhausen 25 10 800 500 200 4800 5–6 800 600 400
Rommelsbach 20 8–10 800 400 200 –   –   –   –   –  
Rübgarten 15–20 8–10 1000 600 200 –   –   –   –   –  
Schlaitdorf 10–20 5–10 700 400 200 –   –   –   –   –  
Sickenhausen 40 20 800 600 400 –   –   –   –   –  
Walddorf 15 8 1000 600 200 –   –   –   –   –  
Wankheim 20 10 1000 600 400 –   –   –   –   –  
Weilheim 24 12 600 400 300 4000 4–5 250 150 100
| Außer den in der Tabelle angeführten Getreidearten werden in geringer Ausdehnung noch gebaut Weizen, Einkorn und Roggen; letzterer meist nur um des Bindstrohs willen. Die Aussaat beträgt durchschnittlich auf den Morgen an Weizen 4 Sri., an Einkorn 5 bis 7 Sri. und an Roggen 4 Sri.; der Ertrag eines Morgens wird bei dem Weizen zu 5 Scheffel, bei dem Einkorn zu 6–7 Scheffel, in Dettenhausen nur zu 21/2 Scheffel, dagegen in Weilheim zu 10 Scheffel angegeben. Roggen erntet man 3–5 Scheffel.

Der nach den Schätzungen für das Steuerprovisorium angegebene Reinertrag und der hienach berechnete Kapitalwerth der Bodenfläche des Bezirks ist schon oben bei der Berechnung des Vermögens angegeben.

2. Einzelne Kulturen.

a. Ackerbau. Derselbe wird nach dem Ergebniß der Landesvermessung auf 23.7984/8 Morgen getrieben, von welchen dem Staat 3946/8 Morgen, der K. Hofdomänenkammer 8207/8 Morgen, den Gutsherrschaften 6056/8 Morgen, den Gemeinden 11677/8 Morgen und den Stiftungen 2944/8 Morgen gehören.

Die Dreifelderwirthschaft mit vollständig oder beinahe ganz angeblümter Brache ist das allgemeine Wirthschaftssystem; nur Tübingen treibt theilweise willkürliche Wirthschaft und die im Bezirke liegenden geschlossenen Güter werden nach gewissen Rotationen bewirthschaftet. Den geringsten Bracheinbau hat Häßlach mit 1/3 der Brachfläche; die Orte Dettenhausen, Gönningen, Hagelloch und Nehren bauen 3/4 der Brache ein. Die übrigen haben vollständigen oder beinahe ganzen Bracheinbau.

Wie schon oben angeführt wurde, kommen von den Cerealien hauptsächlich Dinkel, Haber (zuweilen mit Wicken gemengt) und Gerste, weniger Weizen, Einkorn, Roggen und nur selten Hirse zum Anbau. In Tübingen wird viel Welschkorn gepflanzt.

Die Brache wird eingebaut mit Kartoffeln, Futterkräutern (dreiblättriger Klee, Luzerne, zuweilen auch Esparsette), Angersen, Kohlraben, Kraut, Ackerbohnen, Erbsen, Linsen, Wicken und Rüben; letztere besonders nach der Ernte auf den Stoppelfeldern.

Von Handelsgewächsen zieht man Hanf, Flachs, Zuckerrüben, Reps, Hopfen und nur wenig Mohn. Flachs und Hanf wird von den meisten Orten theils für den eigenen Bedarf, theils zum Verkauf gebaut. Bedeutenden Flachsbau haben die Orte Tübingen,| Altenburg, Dettenhausen, Dörnach, Dußlingen, Gniebel, Mähringen, Oferdingen, Pfrondorf, Pliezhausen, Rommelsbach, Walddorf etc. Den Hanfbau treiben hauptsächlich die Orte Tübingen, Altenburg, Dörnach, Gniebel, Kirchentellinsfurth, Pfrondorf, Pliezhausen, Rommelsbach, Schlaitdorf, Walddorf und Weilheim. Reps wird ausgedehnt gebaut in den Orten Altenburg, Bebenhausen (Waldhausen), Dußlingen (sehr viel), Kusterdingen, Mähringen, Oferdingen, Pfrondorf, Walddorf und Wankheim. Der Hopfenbau hat in neuerer Zeit sehr an Ausdehnung gewonnen und wird in einigen Orten mit großem Nutzen gepflanzt, namentlich in Tübingen, das in günstigen Jahren 4 bis 5000 Centner erzeugt, auch Hagelloch, Kilchberg, Lustnau, Pfrondorf, Sickenhausen und Weilheim treiben Hopfenbau.

b. Der Gartenbau beschränkt sich in den Landorten mit wenig Ausnahmen auf das eigene Bedürfniß, dagegen wird er in Tübingen von besonderen Handelsgärtnern, und auch von mehreren Ortsbürgern des Verkaufs wegen getrieben. Von größeren Gartenanlagen ist außer mehreren sehr schönen Privatgärten in Tübingen, hauptsächlich der botanische Garten daselbst zu nennen. Auch die Schloßgärten in Kilchberg, Cresbach und Bläsiberg sind von einiger Bedeutung.

Die Gemüse- und Blumengärten nehmen 1293/8, die Länder 16543/8 Morgen und die Gras- und Baumgärten 867 Morgen im ganzen Oberamtsbezirke ein.

c. Wiesenbau. Nach den Ergebnissen der Landesvermessung besitzt der Bezirk 10.1243/8 Morgen zweimähdige und 1022 Morgen einmähdige, zusammen 11.1463/8 Morgen Wiesen, von denen dem Staat 3917/8 Morgen, der K. Hofdomänenkammer 4455/8 Morgen, den Gutsherrschaften 2932/8 Morgen, den Gemeinden 5072/8 Morgen und den Stiftungen 1053/8 Morgen gehören. Die Wiesen, von welchen einzelne zuweilen einen dritten Schnitt erlauben, sind im allgemeinen zweimähdig und nur auf den Markungen Dettenhausen, Gniebel, Häßlach, Kirchentellinsfurth kommen auch einmähdige Wiesen in größerer Ausdehnung vor. Das Futter ist mit einigen Ausnahmen gut, auf mehreren Markungen sogar sehr gut zu nennen.

Die Wiesen können zum größten Theil gar nicht, oder nur in ganz geringer Ausdehnung bewässert werden; die bedeutendste Wässerungseinrichtung hat Gönningen und außer diesem kann Derendingen 1/4, Gniebel 50 Morgen, Kusterdingen 40 Morgen, Pfrondorf 35 Morgen, Schlaitdorf 30 Morgen und Walddorf 80 Morgen der ganzen Wiesenfläche bewässern.

| d. Der Weinbau wird nach den Ergebnissen der Landesvermessung auf 10204/8 Morgen getrieben; hievon gehören dem Staat 1 Morgen, den Gutsherrschaften 2/8 Morgen, den Gemeinden 5/8 Morgen und den Stiftungen 5/8 Morgen. Den ausgedehntesten Weinbau hat Tübingen, den geringsten Kilchberg mit 2 Morgen. Die Bauart ist die im Neckarthal allgemein übliche; die Reben werden den Winter über bezogen. Von den Rebensorten kommen vorzugsweise zum Anbau: Silvaner, Elblinge, Drollinger, weniger Affenthaler, Clevner, Gutedel und zuweilen auch noch sogenannte Putzscheeren. Die Weine sind im allgemeinen mittelgut und eignen sich nicht besonders auf das Lager; die besseren Weine werden auf den Markungen Tübingen, Lustnau und Pliezhausen erzeugt.

Nach amtlichen Akten betrug im Bezirk das Weinerzeugniß:

in den Jahren: Eimer Preis per Eimer
1846 1780 30–52 fl.
1847 4181 8–25 " 
1848 5005 111/2–25 " 
1849 2401 10–30 " 
1850 2002 6–16 " 
1851 163 8–16 " 
1852 834 16–28 " 
1853 1041 14–28 " 
1854 263 27–44 " 
1855 ca. 34 16–50 " 
1856 846 30–50 " 
1857 2125 24–50 " 
1858 3846 7–36 " 
1859 2246 25–50 " 
1860 929 16–28 " 
1861 311 40–64 " 
1862 1290 33–50 " 
1863 2529 22–58 " 
1864 151 0 " 
1865 329 50–80 " 
1866 266 40–72 " 

Als Nebennutzung werden in den Weinbergen nicht selten junge Obstbäume gezogen.

e. Die Obstzucht ist im allgemeinen im Zunehmen begriffen und wird in allen Bezirksorten fleißig gepflegt; außer den vielen um die Ortschaften gelegenen und auf den Markungen zerstreut liegenden| Baumgütern, sind auch die besseren Straßen mit Obstbäumen besetzt und überdieß haben in neuerer Zeit einzelne Gemeinden ihre Allmanden theilweise mit nutzbringenden Obstbäumen auspflanzen lassen.

Die verhältnißmäßig besseren Obstorte sind: Tübingen, Dußlingen, Gniebel, Gönningen, Hagelloch, Häßlach, Immenhausen, Kusterdingen, Mähringen, Nehren, Pfrondorf, Pliezhausen, Rommelsbach, Schlaitdorf, Walddorf, Wankheim und Weilheim.

An Äpfeln und Birnen werden hauptsächlich die gewöhnlichen Mostsorten wie Luiken und Fleiner, Knaus-, Palmisch-, Brat-, Wadel-, Most-, Träublesbirnen etc. gezogen; überdieß pflanzt man auch feinere Kernobstsorten und zwar: Goldparmäne, Rosenäpfel, Reinetten, Borsdorferäpfel und edlere Birnsorten etc. Von Steinobst zieht man ziemlich viel Zwetschgen und Pflaumen, weniger Kirschen, letztere in einiger Ausdehnung nur in Waldhausen, Gönningen, Hagelloch und Nehren. Das Obst wird größtentheils für den eigenen Bedarf gemostet, gedörrt und gebrannt, theils nach außen verkauft; letzteres geschieht an vielen Orten in namhafter Ausdehnung und bildet eine einträgliche Einnahmsquelle. In günstigen Jahren kann z. B. Schlaitdorf 30–40.000 Sri., Mähringen 7500 Sri., Rommelsbach 1500 Sri., Hagelloch 4–5000 Sri., Immenhausen 2500 Sri., Wankheim 6000 Sri. und Häßlach 5000 Sri. Kernobst nach außen verkaufen.

Die Jungstämme werden theils in Baumschulen oder in den Weinbergen selbst nachgezogen, theils von außen, wie von Reutlingen, Pfullingen, Hohenheim, Einsiedel etc. aufgekauft. Baumschulen haben die Orte Tübingen, Waldhausen, Dußlingen, Gönningen, Hagelloch, Kusterdingen, Mähringen hat eine Central-Baumschule mit 1200 Jungstämmen, Pfrondorf, Walddorf, Wankheim und Weilheim. Überdieß haben mehrere Orte zur Beaufsichtigung und Förderung der Baumzucht besondere Baumwarte aufgestellt und zwar: Tübingen, Häßlach, Immenhausen, Kirchentellinsfurth, Kusterdingen, Mähringen, Oferdingen, Pfrondorf, Rommelsbach, Sickenhausen, Wankheim und Weilheim.

f. Waldbau.[1] Die Waldfläche im Oberamtsbezirk beträgt nach den Ergebnissen der Landesvermessung 24.876 Mrg., nach neueren forstamtlichen Notizen dagegen 25.4937/8 Morgen 0,7 Ruthen, wovon 24.7781/8 M. 12,9 Rth. bestockt, 7155/8 M. 35,8 Ruthen unbestockt sind. Sie nimmt hienach 36% der Gesamtfläche ein und es kommen auf 1 Einwohner 0,8 Morgen Wald, während im ganzen| Lande das Verhältniß der Wald- zur Gesamtfläche nur 33,4% beträgt, dagegen auf 1 Einwohner 1,09 Morgen Wald kommen. Von obiger Fläche gehören dem Staat 12.2786/8 Morgen 8,7 Ruthen, der Hofdomänenkammer 1593/8 Morgen 28 Ruthen, den Gutsherrschaften 13293/8 Morgen 6,2 Ruthen, den Gemeinden 10.2871/8 Morgen 8,0 Ruthen, den Stiftungen 3257/8 Morgen 29,5 Ruthen, den Privaten 11131/8 Morgen 16,3 Ruthen. Von der bestockten Fläche haben Laubholz und zwar Hochwald 79936/8 Morgen 11,6 Ruthen, Mittel- und Niederwald 71002/8 Morgen 47,1 Ruthen, Nadelholz 34253/8 Morgen 22,5 Ruthen, aus Laub- und Nadelholz gemischten Bestand 62584/8 Morgen 27,7 Ruthen.

Sämtliche Waldungen mit Ausnahme derjenigen auf den Markungen von Gönningen und Nehren, welche dem Forstamtsbezirk Urach und dem Revier Gomaringen angehören, sind dem Forstamt Bebenhausen und zwar den Revieren Bebenhausen, Einsiedel, Entringen, Plattenhardt, Weil i. Sch., Bodelshausen und Rottenburg zugetheilt.

Der größere Theil der Waldfläche des Bezirks, beinahe 7/10 derselben, breitet sich, in der Hauptsache zusammenhängend und nur von wenigen Feldmarkungen unterbrochen, über die Höhen nordwärts vom Neckar aus und gehört dem großen Wald-Ganzen des Schönbuchs nebst dem ihm vorliegenden Ammerberg an. Der kleinere Theil südwärts vom Neckar zieht sich, meist ebenfalls zusammenhängend, den Abhängen entlang, welche von der Fußfläche der Alb in das Neckar- und Steinlachthal abfallen; einzelne Waldstücke liegen über jene Fläche selbst zerstreut; die Waldungen der Markung Gönningen endlich erreichen noch den Steilabfall und das Plateau der Alb.

Die nördliche und nordwestliche Hälfte des Bezirks ist stark, die südliche und südöstliche mäßig und schwach bewaldet.

Die Lage der Waldungen entspricht der Bodengestaltung des Bezirks im allgemeinen. Sie nehmen theils die ziemlich ausgedehnten, sanft wellenförmigen Hochplatten des unteren Lias, des gelben und des weißen Keupersandsteins, theils die meist stark abfallenden Hänge in die Thal-Einschnitte und Schluchten ein, welche das Keupergebirge beinahe nach allen Richtungen durchschneiden. Einige Waldstücke im südlichen und südwestlichen Theil gehören den mäßig geneigten Abhängen des oberen Lias und des braunen Jura an. Steil, mitunter schroff fällt der Boden in den am Alb-Abhang auf weißem Jura gelegenen Waldungen ab.

Die Ertragsfähigkeit des Waldbodens im Bezirk ist sehr verschieden. Guten, auch den anspruchsvolleren Holzarten noch ganz genügenden| Boden liefert bei gehöriger Schonung in größerer Ausdehnung hauptsächlich nur der untere Lias nebst den oberen Keuper-Mergeln. Wo beide sich mengen, finden sich die wüchsigsten Bestände. In ganz ebener Lage leidet aber auch der Liasboden häufig an undurchlassendem Untergrund und sagt dann insbesondere der Buche wenig zu; sie nimmt auf solchen Standorten gerne einen kurzschäftigen, schirmförmigen Wuchs an und wird unvermögend, keimfähigen Samen zu tragen, während die Fichte auf denselben frühzeitig Kernfäule zeigt. Außer den oberen Mergeln bringt der Keuper nur mittelmäßige und geringe, mitunter sehr arme Waldböden hervor, welche von Streu-Entziehungen verschont bleiben müssen, wenn der Wald erhalten und ein entsprechender Ertrag von ihm bezogen werden will. Mittelmäßig sind noch die Böden des weißen Keupersandsteins, wenn sie stärkeren Lehmgehalt haben und nicht undurchlassende Thonschichten in die Nähe der Oberfläche treten, ferner in nördlicher und nicht zu stark geneigter Lage diejenigen der mittleren und unteren Keupermergel und des unteren Keupersandsteins; die Forche wenigstens liefert hier noch immer ansehnliche Erträge. Unter entgegengesetzten Verhältnissen, also bei Mangel an Lehmgehalt und bei undurchlassendem Thon-Untergrund im weißen Keuper, bei stark abfallender südlicher Lage der Mergel und des unteren Sandsteins sinkt die Ertragsfähigkeit dieser Böden bedeutend und wenn Mißhandlung durch Streu-Entziehung hinzukommt, nicht selten soweit herab, daß selbst die genügsame Forche nur noch äußerst dürftigen Zuwachs zeigt. Gering, besonders wegen seiner Flachgründigkeit, ist auch der feine Sandboden des gelben Keupersandsteins, welcher im westlichen Schönbuch nicht allein die Hochebenen einnimmt, sondern häufig auch die Abhänge mit Steintrümmern bedeckt und dann der Verjüngung des Waldes erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Die Böden des oberen Lias und des braunen Jura schließen sich bezüglich ihrer Ertragsfähigkeit für die Holzzucht den besseren Abänderungen des unteren Lias an. Der Boden des weißen Jura an der Alb endlich ist am unteren Theil der Hänge, wo er genügende Tiefe erlangt, zumal bei nördlicher Lage, einer der besten Waldböden, am oberen Theil dagegen flachgründig, steinig und sehr mager.

Das Klima ist zwar im Ganzen dem Holzwuchs nicht ungünstig, doch sind Spätfröste, besonders im Schönbuch, häufig, und Buche, Eiche, Esche, Fichte leiden von ihnen stark und oft bis in den Sommer hinein. Außerdem beeinträchtigt das feuchtkalte Klima im Innern des Schönbuchs die Fruchtbarkeit der Waldbäume, so daß Samenjahre bei der Buche seltener sind und geringeren Ertrag liefern, als anderwärts,| und die Eiche nur in warmen Sommern ihren Samen vollständig reift. Schaden durch Stürme und Schneedruck ist zwar weniger häufig, als im nahen Schwarzwald, kommt aber doch nicht selten vor und nimmt mit Vermehrung des Nadelholzes an Bedeutung zu. Durch Trockenheit haben die jüngeren Kulturen, besonders auf den Böden des oberen Keupersandsteins, der mittleren und unteren Keupermergel oft sehr zu leiden.

Von Thieren werden im Walde am häufigsten schädlich die Larve des Maikäfers und die Maulwurfsgrylle, diese besonders in Saatschulen, der große Fichten- und der Weißpunkt-Rüsselkäfer (Hylobius abietis und Pissodes notatus), ersterer vornehmlich in jungen Fichten-Pflanzungen, letzterer in Forchen-Kulturen lästig. Auch Mäuse richten, zumal in Buchen-Jungwüchsen, nicht selten beträchtlichen Schaden an.

Zwar weisen Holzreste in Torfmooren und Grabhügeln des Schönbuchs darauf hin, daß die Waldungen der Gegend neben dem Laubholz einst auch Nadelholz besessen haben, doch kennen die ältesten Urkunden, welche die Holzarten des Schönbuchs aufführen, namentlich eine solche vom Jahr 1310, und die Schönbuchs-Lagerbücher von der Mitte und dem Ende des 16. Jahrhunderts die Nadelhölzer nicht. Buche, Eiche – meist Stiel-, selten Trauben-Eiche – und in untergeordneter Beimengung Hainbuche, Birke –, weiße und weichhaarige Birke – Schwarzerle, Salweide, Aspe, kleinblätterige Linde, sodann einzeln Wildapfel- und Wildbirnbaum, Elsebeerbaum, Wildkirsche, Traubenkirsche, Maßholder mit verschiedenen Straucharten, insbesondere Garnweide, Pulverholz, Weiß- und Schwarzdorn, Hasel, stellenweise Besenpfrieme bildeten bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts den Bestand der Waldungen ausschließlich, wie noch heute den größeren Theil derselben. Nur an der Alb kamen dazu wohl von jeher auch Esche, Ulme und Berg-Ahorn. Die erste künstliche Anzucht des Nadelholzes und zwar der Forche, erfolgte in den Jahren 1623–1627 bei dem sogenannten Bayerhaus (Tannacker) zwischen Bebenhausen und Dettenhausen; um 1688 fanden sich dort, um 1750 auch in den kirchenräthlichen Waldungen bei Hagelloch schon erwachsene Forchenbestände. Unter der Regierung des Herzogs Karl Eugen und seiner Nachfolger wurde nicht nur mit der Anzucht der Forche fortgefahren, sondern es wurden stellenweise auch im Schönbuch schon Eschen (diese bei Dettenhausen vor mehr als 120 Jahren), Ahorne, Ulmen, sowie Lärchen gepflanzt. Im zweiten und dritten Jahrzehent des gegenwärtigen Jahrhunderts war es neben der Forche besonders die Fichte, durch deren Ansaat man die ausgedehnten, durch Unbilden aller Art| verödeten Flächen im Schönbuch wieder in Bestockung zu bringen suchte, und in noch ausgedehnterem Maße werden beide Holzarten – die Fichte auf besserem, die Forche auf geringerem Boden – seit 15–20 Jahren zu Umwandlung der heruntergekommenen Laubholz-Bestände des Schönbuchs verwendet. Auch in den Waldungen südwärts vom Neckar, wo, mit Ausnahme der Buchenwaldungen am Alb-Abhang, die Buche gegenüber der Eiche, Hainbuche und den weichen Laubhölzern mehr zurücktritt, gewinnt das Nadelholz, besonders die genügsame Forche auf Keuper und Lias immer mehr Boden. Für jetzt beträgt zwar die Fläche der Laubwaldungen im Bezirk noch immer etwa 2/3 der gesamten Waldfläche, es läßt sich aber mit Bestimmtheit vorhersehen, daß Forche und Fichte in nicht entfernter Zeit das Übergewicht über das Laubholz erlangen und daß Buche und Eiche nebst den übrigen Laubhölzern nur auf den besten Standorten und auch hier nur in dem Fall sich erhalten werden, wenn es gelingt, den verderblichen Streu-Entziehungen Einhalt zu thun. Als Holzarten, welche mehr versuchsweise im Kleinen angezogen worden sind, wären außer der Lärche noch zu nennen: die Schwarzforche, die Weißtanne, die Ulme, die Spitzahorn, die Weißerle. Außerdem ist bemerkens werth eine im Schönbuch vorkommende Varietät der Buche mit rauher, aufgerissener Rinde, die sogenannte Steinbuche, und eine Varietät der weichhaarigen Birke mit dunkler, sich aufrollender Rinde, die sogenannte Schwarzbirke.

1

Der dermalige Zustand der Waldungen im Bezirk ist nächst der Wirkung des Standorts wesentlich das Ergebniß ihrer Geschichte. Der Schönbuch war früher mit manchfaltigen Nutzungsbefugnissen der Umwohner belastet, deren Ursprung in die frühesten Zeiten dieses ehemaligen Reichswaldes fällt. Sie hatten die Befriedigung des Bedarfs der Bevölkerung an Bau-, Nutz- und Brennholz, an Weide, Mast, Bausteinen und Bausand, auch Töpferthon zum Gegenstand. Unterschieden wurde zwischen den weiter gehenden Nutzungsbefugnissen der Schönbuch-Berechtigten und den beschränkteren der sogenannten Schönbuch-Genossen. Die Berechtigten durften ursprünglich neben anderem ihren ganzen Bedarf an Brennholz aus dem Schönbuch beziehen und waren dabei an bestimmte Holzarten nicht gebunden, insbesondere war ihnen auch die Erhauung von Buchenholz gestattet, während die Schönbuch-Genossen mit ihrem Brennholzbezug auf den sogenannten rechten Hau, d. h. auf geringere Weichhölzer, abgängiges und Abfallholz, Windwürfe und dergleichen verwiesen waren. Die erste Klasse von Nutzungsbefugnissen stammt ohne Zweifel zunächst von den königlichen Fronhöfen in den Schönbuchorten ab| und ging mit diesen theils auf adelige, zu Ritterdiensten verpflichtete Lehensträger des Reichs, später der Pfalzgrafen von Tübingen und der Grafen von Wirtemberg[2], theils auf Klöster, in späterer Zeit aber auch auf die bürgerlichen Nachfolger im Besitz jener Höfe, die sogenannten Frei- oder Sedelmaier über. Einzelne Klöster, vor allen Bebenhausen, wußten sich das Schönbuchrecht auch auf ihre übrigen Wirthschaftshöfe zu verschaffen, dasselbe war ferner verschiedenen ursprünglich herrschaftlichen Mühlen verliehen, auch stand es dem Spital zu Tübingen, sowie der gesamten Einwohnerschaft einiger weniger bevorzugter Schönbuchorte, darunter des Orts Rübgarten zu. Schönbuch-Genossen dagegen waren die ursprünglich hörigen Hintersassen der alten Fronhöfe, im Oberamtsbezirk insbesondere die Einwohner von Tübingen, Altenburg, Degerschlacht, Dettenhausen, Dörnach, Gniebel, Häßlach, Hagelloch, Kirchentellinsfurth, Lustnau, Oferdingen, Pfrondorf, mit dem abgegangenen Weiler Steinbös, Rommelsbach, Schlaitdorf, Sickenhausen, Walddorf, von welchen Ortschaften übrigens einzelne wohl erst in späterer Zeit in die Schönbuch-Genossenschaft aufgenommen worden sind. Der Schönbuchberechtigung standen nach dem Abgang der zu Ritterdiensten verpflichteten Familien verschiedene sonstige Gegenleistungen, darunter besonders die drückende Last der Jäger-Herberge, des Jäger- und Hunde-Atzes gegenüber, während die Schönbuch-Genossen alljährlich die sogenannte Schönbuchsmiethe, eine in den verschiedenen Ortschaften manchfach wechselnde Abgabe an Geld und Naturalien entrichteten, welche die Namen Mieth-Haber, Rauch-, Feuer-Haber, Feuer-Hühner, Feuerschilling und dergleichen für das Brennholz, Bau- und Zimmer-Miethe für das Bauholz, Schwein-Haber für die Mastnutzung, Weid-Käs, Weid-Eier für die Weidenutzung u. s. w. führte, ursprünglich ohne Zweifel die Bedeutung voller Bezahlung hatte, im Laufe der Zeit aber in Folge der Abnahme des Münzengehalts und des Metallwerths, der Vermehrung der Bevölkerung und der Verminderung der Waldfläche immer mehr in ein Mißverhältniß zum Werth der Bezüge aus dem Walde trat. Arge, mit Zunahme der Volkszahl sich fortwährend steigernde Mißhandlung des Waldes von Seiten der Nutznießer war die unausbleibliche Folge jener Befugnisse. Ausgedehnte Flächen,| fast 1/3 des gesamten Reichswaldes, waren meist schon in früherer Zeit nach und nach gegen feste, aber mit dem Sinken des Geldwerths sich gleichfalls fortwährend vermindernde Geld-, auch Naturalabgaben an die Einwohner der Schönbuchorte erbpachtweise zur landwirthschaftlichen Benützung überlassen worden.[3] Eine nicht weniger große Fläche verlor ihren Holzbestand beinahe ganz in Folge schonungsloser Ausübung der Waldweide. Im Rest des Waldes reichten die Sortimente des rechten Hau’s bald nicht mehr zur Befriedigung des Holzbedarfs der sich rasch vermehrenden Schönbuch-Genossen hin, welche daher ihre Befugnisse nach allen Richtungen überschritten, während auch die Schönbuch-Berechtigten von ihrem Recht in übertriebener, schonungsloser Weise Gebrauch machten. Da der Wald noch überdieß unter großen verderblichen Wildständen zu leiden hatte, so mußte sich der Zustand desselben immer mehr verschlimmern. Vergeblich suchten die Schönbuchsordnungen der Herzoge Christoph und Ludwig von 1553, 1581, 1583 und 1590 der fortschreitenden Waldverwüstung Einhalt zu thun. Schon im 16. Jahrhundert mußten wegen unzureichenden Ertragsvermögens der Waldungen die Brennholzbezüge der Berechtigten auf eine bestimmte Klafterzahl beschränkt werden, und wenigstens vom Anfang des 17. Jahrhunderts an wurden auch die Befugnisse des rechten Hau’s auf ein bloßes Leseholz-Recht zurückgeführt, womit aber für Erhaltung des Waldes wenig gewonnen war, weil die Schönbuch-Genossen fortfuhren, Holz aller Art zum eigenen Bedarf und zum Verkauf verbotswidrig und auf schonungslose Weise zu erhauen. Da die mit ihrem Gehalt meist auf Anbringgebühren verwiesenen Schutzdiener dem Unfug nicht gehörig entgegenzutreten vermochten, demselben vielmehr durch zu geringe Angabe des Werths des Entwendeten und Erwirkung niedriger Strafansätze noch Vorschub leisteten, so bildete sich eine Art geregelter Waldausplünderung, das sogenannte Rugungshauen aus, welches trotz aller Bemühungen erst zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts unterdrückt werden konnte. Der künstliche Anbau verschiedener Laubhölzer, besonders der Eiche, welchen die Schönbuchsordnungen den Schönbuchs-Genossen auferlegten, und die oben erwähnten Versuche mit Anzucht von Nadelholz waren viel zu wenig durchgreifend, als daß sie am Zustand des Waldes viel hätten bessern| können. Erst die beinahe gänzliche Entvölkerung der Schönbuchorte in Verbindung mit fast völliger Ausrottung des Wildes, welche im Laufe des 30jährigen Kriegs eintrat, verschaffte dem Wald für einige Zeit Ruhe; viele verödete Flächen überzogen sich damals wieder mit Holz und es entstammen z. B. die meisten stärkeren Eichen, welche der Schönbuch noch jetzt aufzuweisen hat, jener Zeit. Bald aber und besonders im 18. Jahrhundert kehrten mit dem früheren Stand der Bevölkerung die alten Mißhandlungen des Waldes zurück und unter den Herzogen Karl Alexander und Karl Eugen erreichte auch der Wildstand zum mindesten wieder die frühere Höhe. Zwar wurden auf’s Neue Versuche gemacht, dem Ruin des Schönbuchs, in Folge dessen sämtliche Abgaben von Gerechtigkeits-Brennholz vom Jahre 1734 auf die Hälfte des bisherigen Betrags hatten vermindert werden müssen, durch künstliche Anzucht geeigneter Holzarten entgegenzuwirken, was bei dem hohen Wildstand nur unter dem Schutz kostspieliger Umfriedigung ganzer Waldtheile möglich war, und um 1759 berief Herzog Karl Eugen zu diesem Zwecke sogar einen eigenen „Holz-Planteur“ aus Cleve, welcher unter anderem im Jahre 1760 einen 557 Morgen großen Bezirk „im Bärloch“ zwischen Dettenhausen und Lustnau einzäunte, mit „gemischtem Laub- und Nadelholz“ bepflanzte, aber trotz angeblich günstigen Erfolgs seiner Bemühungen schon im Jahre 1767 „zu etwelcher Erleichterung der herzoglichen Rentkammer“ wieder entlassen wurde. Die Kulturen, welche besonders auch in den kirchenräthlichen Waldungen zur Ausführung kamen, lieferten einzelne vollkommenere Nadelholzbestände und der gleichfalls in die Mitte des vorigen Jahrhunderts fallende Übergang von fehmelweiser Ausnutzung zur zumaligen Verjüngung größerer Waldtheile durch Samenabfall brachte, wo diese unter dem Schutz von Umfriedungen stattfand, mehrere gut bestockte Buchenhochwaldungen hervor, hatte auch im allgemeinen die Wirkung, daß die Laubholzbestände im Schönbuch, mit Ausnahme der ehemaligen Weiden, bei aller Unvollkommenheit doch eine gewisse Gleichförmigkeit im Alter selten vermissen lassen und nicht, wie anderwärts, das Gepräge früherer Mittelwaldwirthschaft an sich tragen. Im großen Ganzen aber blieben die Wirkungen der Weide, des Holzfrevels und des Wildstandes, zu welchen sich auf Grund landesherrlicher Vergünstigung[4] nun auch noch verderbliche Laubstreuentziehungen gesellten, viel zu übermächtig. Der traurige Zustand des Schönbuchs veranlaßte gegen das Ende des 18. Jahrhunderts mehrere kommissarische Untersuchungen,| im Jahre 1795 namentlich eine solche durch den nachmaligen Forstrath Reitter, in Folge deren im Jahre 1796 umfassende neue Vorschriften zur Emporbringung des ruinirten Waldes ergingen und sogar der rechte Hau wieder hergestellt wurde. Die Anordnungen, besonders die letztere, hatten aber den gewünschten Erfolg nicht und konnten ihn bei dem Mißverhältniß zwischen dem Ertrag des rechten Hau’s und der Einwohnerzahl nicht haben. Die bedeutende Verminderung des Wildstands, welche unter der Regierung der Herzoge Ludwig Eugen und Friedrich Eugen eintrat und durch die Revolutionskriege wesentlich gefördert wurde, war nur von kurzer Dauer. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der rechte Hau wieder abgestellt, auch von dieser Zeit an mit Nachdruck gegen das Rugungshauen und gegen das Übermaß der Waldweide eingeschritten. Die Zahl der schädlichen Waldfrevel nahm aber fortwährend eher zu als ab, und konnte, obwohl man zum Zweck ihrer Bewältigung im Jahr 1818 den Schönbuchwald vorübergehend an 3 verschiedene Forstämter vertheilte, auf einen mit Erhaltung des Waldes vereinbaren Stand erst gebracht werden, als vom Jahr 1820 an zu gänzlicher Beseitigung der Nutzungsbefugnisse der Schönbuchgemeinden auf dem Wege der Ablösung durch Waldabtretung, oder wenigstens zur Fixirung derselben geschritten wurde, eine Maßregel, weiche bis zum Jahr 1844 fast bei sämtlichen Gemeinden durchgeführt war und, wenn sie auch von Seiten des Staats mit großen Opfern erkauft werden mußte,[5] doch die Wiederemporbringung der tief gesunkenen Ertragsfähigkeit des Schönbuchs ungemein förderte und gleichzeitig in hohem Grade zu Hebung des Wohlstands der abgefundenen Gemeinden beitrug. Die einzige Gemeinde, welche sich weder zu Ablösung, noch zu Fixirung ihrer Schönbuchnutzungen herbeiließ, Dettenhausen, übt dieselben noch auf Grund der alten, obwohl durch das Herkommen manchfach modificirten Befugnisse aus, nicht zum Vortheil der ökonomischen Lage, noch weniger des sittlichen Zustands ihrer Angehörigen. Gleichzeitig mit den eigentlichen Schönbuchrechten kamen die auf den vormals kirchenräthlichen Waldungen haftenden Servituten zur Ablösung. Da nach dem Antritt der Regierung des Königs Wilhelm im Jahre 1816 auch der Wildstand wieder erheblich verringert wurde[6] und im Jahr| 1849 die Hofjagd im Bezirk ganz aufhörte, so war die zweite unerläßliche Bedingung einer erfolgreichen Verbesserung des Waldes gegeben, welche denn auch besonders in den letzten 20 Jahren energisch in Angriff genommen wurde. Trotzdem sind die Spuren jener langjährigen Mißhandlungen im Schönbuch noch immer beinahe allerwärts sichtbar, die Bestände von höherem und mittlerem Alter sind selten einigermaßen vollkommen, diejenigen auf den ehemaligen Viehweiden sogar meist sehr unvollkommen, dabei unregelmäßig und vorwiegend aus geringen Weichhölzern zusammengesetzt. Die Eiche findet sich nur in ganz alten und jungen Stämmen vor; annähernd haubare und mittlere Eichen fehlen, weil das Wild sie nicht aufkommen ließ, beinahe ganz, und eine nachhaltige Nutzung dieser werthvollen Holzart ist daher unmöglich.

Die nicht zum Schönbuch gehörigen, meist in den Händen der Körperschaften und des niederen Adels befindlichen Waldungen südwärts vom Neckar waren zwar ähnlichen Mißhandlungen wie der Schönbuch nicht oder doch in geringerem Grade ausgesetzt und haben sich deßhalb im allgemeinen größere Vollkommenheit bewahrt. Doch hatte die daselbst schon seit Jahrhunderten eingeführte Mittelwaldwirthschaft die Folge, daß die Buche, welche die öftere Zurücksetzung auf den Stock nicht ertrug, mit Ausnahme der Albwaldungen, mehr zurücktrat und der Eiche, Hainbuche und den weichen Laubhölzern Platz machte. In neuerer Zeit haben besonders Laubnutzungen die Ertragsfähigkeit dieser Waldungen beeinträchtigt, so daß auch in ihnen vielfach zur Umwandlung in Nadelholzbestände gegriffen werden muß.

Was die gegenwärtige Bewirthschaftung und zwar zunächst der Staatswaldungen betrifft, so geht sie von dem Grundsatz aus, daß das Laubholz, die Buche mit entsprechender Beimischung der Eiche, Esche und Birke an allen denjenigen Stellen zu erhalten sei, an welchen diese Holzarten noch befriedigenden Zuwachs zeigen und ihre natürliche Verjüngung nicht allzuschwierig ist, daß aber unter entgegengesetzten Verhältnissen die Fichte, und soweit der Boden auch für diese zu gering ist, die Forche mit untergeordneter Beimengung der Fichte, Lärche, auch Birke an ihre Stelle zu treten haben. Die| Laubwaldungen sowohl, als die Nadelwaldungen werden gegenwärtig mit 100jährigem (statt bisher mit 90-, beziehungsweise 60jährigem) Umtrieb bewirthschaftet und es ist in den ersteren die natürliche, in den letzteren die künstliche Verjüngung Regel. Für jetzt wird übrigens die festgesetzte Umtriebszeit noch nirgends strenge festgehalten, vielmehr kommen ohne Rücksicht auf das Alter immer diejenigen Bestände und Bestandestheile zuerst zum Hieb, welche wegen ungeeigneter Holzart oder mangelhafter Bestockung den geringsten Zuwachs zeigen. Während diese so schnell als möglich zu entsprechendem Bestand und zu vollem Ertrag gebracht werden, bleiben alle besseren und wüchsigeren Waldtheile, auch wenn sie das hundertste Jahr bereits zurückgelegt haben, so lange unangegriffen, als nicht die Verjüngung der geringeren durchgeführt ist, wobei dann einzelne ein Alter von 120 bis 140 Jahren erreichen. Die Folge dieses Wirthschaftsgangs und der Bestandesverhältnisse ist, daß für jetzt und noch für geraume Zeit die Verjüngung durch Saat und Pflanzung die natürliche Verjüngung weit überwiegt und daß die Fläche der jüngeren Kulturen im Schönbuch eine Ausdehnung besitzt, wie in keiner anderen Waldgegend des Landes. Nur unter ganz günstigen Verhältnissen wird die künstliche Verjüngung durch Anzucht von Laubholz und dann in der Regel durch Pflanzung unter dem Schutz des bisherigen Bestandes (früher hin und wider auch mit Waldfeldbau) vollzogen, weitaus in der Mehrzahl der Fälle geschieht sie mit Nadelholz nach vorgängigem Kahlhieb und nach Rodung der Stöcke, worauf die Fichte durch Pflanzung, die Forche durch Saat und Pflanzung angebaut wird. Nur erstarkte Pflanzen von 11/2–3′ Höhe, bei Nachbesserungen nicht selten von 4–5′ Höhe finden Verwendung. Die Laubholz- und Fichtenpflanzen werden in zahlreichen und ausgedehnten Saatschulen erzogen, die Forchenpflanzen in der Regel mit Ballen den Freisaaten entnommen. Die Pflanzung geschieht meist in Reihen, bei der Buche und Forche mit 4–5′ Reihenentfernung und 3′ Abstand der Pflanzen in den Reihen. Die Fichte wird zum Zweck der Erziehung von werthvollem Kleinnutzholz, besonders Hopfenstangen, enger, d. h. mit 3′ Reihenabstand und 2′ Entfernung der Pflanzen in den Reihen gepflanzt. Bei den Forchensaaten kommen 7 bis 8 Pfund abgeflügelten Samens auf den Morgen, welchem noch 1 Pfund Lerchensamen und zur Erzielung eines angemessenen Bodenschutzes unter der Forche 2 Pfund Fichtensamen beigegeben werden. Durch Überhaltung einzelner Birkensamenbäume auf oder nahe bei den Kulturflächen sucht man eine angemessene Beimischung auch dieser Holzart zu erzielen.| Die Vorbereitung zur Saat geschieht reihenweise mit 21/2′ Breite der Riefen und ebenso großen Zwischenräumen. Bei der natürlichen Verjüngung der Laubholzhochwaldungen wird wegen der meist langsamen Besamung und wegen der von Spätfrost und Verrasung des Bodens drohenden Gefahren der Schluß des Bestandes nur insoweit unterbrochen, als brauchbarer Nachwuchs sich bereits vorfindet, die Stellung von sogenannten Vorbereitungs- und Besamungsschlägen unterbleibt mithin, und auf die letzte Durchforstung folgen Nachhiebe, welche auf derselben Fläche häufig wiederkehren, doch im Schönbuch vor dem 20. bis 30. Jahre selten beendigt werden können. Wüchsige Eichen jüngeren Alters werden, jedoch nur in den Laubwaldungen, einen zweiten Umtrieb übergehalten, um stärkere Stämme zu erziehen, wo möglich in größeren Horsten. Leichter und schneller, wegen der reichlicheren Samenjahre, geht die Verjüngung der Buchenhochwaldungen an den Albabhängen vor sich.

Eigentliche Durchforstungen werden bei der Buche nicht leicht vor dem 35. bis 40. Jahre möglich, doch sucht man schon von dem 15.–20. Jahre an durch Reinigungshiebe und Ausnutzung von Wieden den jungen Laubholzpflanzen die nöthige Freistellung zu verschaffen. In den Forchensaaten kann man in der Regel schon mit 15, in den engeren Fichtenpflanzungen mit 20–25 Jahren durchforsten. In den Laubholzbeständen kehren die Durchforstungen meist alle 15, in den Nadelholzbeständen alle 10 Jahre und bei der Forche oft sogar nach noch kürzerer Zeit wieder.

Die Wirthschaftsgrundsätze für die Körperschaftswaldungen sind, soweit solche dem Schönbuch angehören und Hochwaldwirthschaft haben, von denjenigen für die Staatswaldungen wenig verschieden. Nur die Umtriebszeit ist in ihnen gewöhnlich etwas kürzer und beträgt 70–90 Jahre für das Laubholz, 60–90 Jahre für das Nadelholz. In den südlich vom Neckar gelegenen Körperschafts- und gutsherrlichen Waldungen besteht vorwiegend Mittelwaldwirthschaft mit 20 bis 30jährigem Umtrieb, welche nichts besonderes bietet. Es wird nur darauf gesehen, daß die ordnungsmäßig gestellten Mittelwaldschläge jedesmal mit entsprechenden Holzarten, besonders Eichen, Hainbuchen und Eschen von 4–6′ Höhe nachgebessert und daß die gesetzten Pflanzen einige Jahre später durch Ausschneiden des Weichholzes vor Verdämmung geschützt werden. Fast sämtliche Gemeinden haben in den letzten 10 bis 12 Jahren in ihren Waldungen die nöthigen Saatschulen angelegt, wie denn auch bei allen besondere Waldwirthschaftsplane bestehen. Durch geordnete Waldwirthschaft im| allgemeinen, energischen und erfolgreichen Kulturbetrieb und Beschränkung der verderblichen Laubstreu-Nutzung auf Nothfälle zeichnen sich die Gemeinden Tübingen und Lustnau, durch ihren Kulturbetrieb auch die Gemeinde Walddorf aus.

Der Forstschutz läßt bei den meisten Gemeinden viel zu wünschen übrig.

Die Privatwaldungen werden, wo sie mit Laubholz bestockt sind, in der Regel gleichfalls als Mittel- und Niederwald, sonst wohl auch fehmelweise behandelt. Einer geordneten Wirthschaft steht bei ihnen die starke Zerstückelung des Waldgrunds im Wege, auch leiden sie meist unter rücksichtsloser Ausübung der Streunutzung.

Der jährliche Holzertrag der Waldfläche im Bezirk beträgt mit Ausschluß des Stock- und Leseholzes gegenwärtig 7726 Klafter, 392.800 Wellen oder 11.654 sogenannte Massenklafter à 100 Cub.′, wovon 4220 Klafter, 172.100 Wellen oder 5941 Massenklafter auf die Staatswaldungen, 3506 Klafter, 220.700 Wellen oder 5713 Massenklafter auf die übrigen Waldungen kommen. Der jährliche Durchschnittsertrag vom Morgen berechnet sich hienach für die gesamte Waldfläche auf 0,3 Klafter mit 15 Wellen oder 0,45 Massenklafter, für die Staatswaldungen (durchaus Hochwald) auf 0,34 Klafter mit 14 Wellen oder 0,48 Massenklafter[7], für die übrigen Waldungen (vorwiegend Nieder- und Mittelwald) auf 0,26 Klafter mit 17 Wellen oder 0,43 Massenklafter. Diese Erträge stehen erheblich unter denjenigen, welche bei voller Bestockung zu erwarten sind, und lassen bei fortgesetzter Sorge für die Verbesserung des Bestandes und Hebung der Bodenkraft eine namhafte Steigerung, bei den Staatswaldungen um immerhin 40 Prozent hoffen. Die bei vollkommener Bestockung erfolgenden, sogenannten Normalerträge können für die verschiedenen Abstufungen der Standortsgüte mit Einschluß des Reißigs im Durchschnitt jährlich angenommen werden bei den Laubholzhochwaldungen zu 0,5 bis 0,7, bei der Forche zu 0,5 bis 0,9, bei der Fichte zu 0,6 bis 1,0, bei den Mittelwaldungen zu 0,35 bis 0,45 Massenklaftern. Fügt man dem dermaligen Ertrag an Klafterholz und Reißig noch den Ertrag an Stock- und Wurzelholz mit ungefähr 15 Proz. des Klafterholzes, d. h. mit 1160 Klaftern, sowie denjenigen an Leseholz mit etwa 25 Prozent des Reißigs oder mit 100.000 Wellen hinzu, so kommt auf 1 ortsanwesenden| Einwohner des Bezirks ein jährliches Holzerzeugniß von 0,25 Klaftern und 15 Wellen oder 0,4 Massenklaftern (40 Cub.′)[8].

Da das Laubholz im Bezirk für jetzt noch bedeutend überwiegt und die Nadelwaldungen ihrer Haubarkeit meist noch ferne stehen, so ist der größere Theil des Holzerzeugnisses, immerhin 88 Prozent desselben, Brennholz, welches übrigens gut bezahlt wird. Das meiste Brennholz wird im Bezirk selbst, theils für den häuslichen Bedarf verwendet, theils von Gewerbetreibenden, Bäckern, Bierbrauern, Zieglern u. s. w. verbraucht, ein nicht unbedeutender Theil aber zu gleichen Zwecken auch in die stark bevölkerten Nachbarbezirke Herrenberg, Rottenburg, Reutlingen, Stuttgart abgesetzt. Das Erzeugniß an Bau- und Werkholz, ungefähr 12 Prozent der Gesamtproduktion[9], besteht vornehmlich in Eichen, Buchen, Birken, Eschen und Nadelholz und findet seine Verwendung gleichfalls theils innerhalb, theils außerhalb des Bezirks. Von den stärkeren Eichen ging in den letzten 20 Jahren ein nicht unerheblicher Theil als Schiffbauholz an den Rhein und nach Holland, eine Ausfuhr, welche übrigens in Folge der raschen Abnahme dieser alten, meist abgängigen Hölzer ihr Ende bald erreichen wird, ein anderer wird zu Eisenbahnschwellen verwendet. Auch das Erzeugniß an Buchen-, Birken-, Eschen- Nutzholz für Wagner, Schreiner, Rechenmacher u. s. w. übersteigt den Bedarf des Bezirks und wird daher großen Theils außerhalb desselben abgesetzt; stärkere Stämme dieser Holzarten, sowie von Erlen und Aspen, finden Verwendung in den Maschinen-, Möbel-, Spielwaaren-, Taback-, Holzpapierfabriken zu Stuttgart, Hohenheim, Eßlingen, Göppingen. Gerbrinde wird, obwohl eigentliche Schälwaldungen im Bezirke nicht bestehen, in größerer Menge in den Mittelwaldungen südwärts vom Neckar, in verhältnißmäßig geringerer im Schönbuch gewonnen und meist in Reutlingen, doch auch in Tübingen und Rottenburg zu ziemlich günstigen Preisen abgesetzt. Verhältnißmäßig nicht bedeutend ist bis jetzt das Erzeugniß an Nadelholzbauholz im Bezirk, etwas bedeutender dasjenige an Hopfenstangen,| welche sehr gesucht sind und theuer bezahlt werden, sowie an Rebpfählen und Bohnenstecken. Noch liefern die Waldungen den Bedarf der Gegend an Erntewieden, an Besenreißig, wozu die Birke, die Besenpfrieme und die Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) verwendet werden, wogegen Pulverholz (Rhamnus frangula) zur Pulverfabrikation in neuerer Zeit nicht mehr gewonnen wird, weil in Folge der Verbesserung der meisten Bestände diese Holzart sich sehr vermindert hat.

Der ziemlich erheblichen Ausfuhr aus dem Bezirk steht eine ungefähr ebenso große Einfuhr von Holz gegenüber, insbesondere gelangt vieles Brennholz von den außerhalb des Bezirks gelegenen Theilen des Schönbuchs und von der nahen Alb nach Tübingen und der Umgegend; den Bedarf an Nadelholz-Brennholz, Brettern, Pfählen u. s. f. deckt zu einem großen Theil der Schwarzwald; Hopfenstangen werden in Menge ebendaher, aus Oberschwaben, ja sogar aus Bayern und Tyrol bezogen.

Der Transport des im Bezirk producirten Holzes geschieht beinahe ganz auf der Achse, und es ist für Anlage neuer und Verbesserung der bestehenden Abfuhrwege besonders in den Staatswaldungen in den letzten Jahrzehnten viel geschehen. Die Floßstraße des Neckars, auf welcher zahlreiche Langholzflöße mit Brettern den Bezirk passiren, liefert ziemlich viel Bauholz nach Tübingen und seiner Umgegend, doch finden sich Einbindestätten nicht im Bezirk. Die Eisenbahn wird zu Ausfuhr eines Theils der werthvolleren Nutzhölzer, mitunter auch von Brennholz benützt.

Was die Vertheilung und Verwerthung des Holzerzeugnisses zunächst der Staatswaldungen betrifft, so werden von demselben vor allem die Abgaben an Berechtigte und diejenigen für den eigenen Bedarf des Staats bestritten. Die noch jetzt auf den Staatswaldungen lastenden Holzgerechtigkeiten sind:

1) Die Befugniß der für ihre Schönbuchnutzungen noch nicht abgefundenen Gemeinde Dettenhausen zum Bezug:

a) des Bedarfs der Einwohner an Eichenbauholz für alte Hofstätten in ermäßigtem Preis, dem sogenannten Schönbuchspreis;

b) von 11 Klaftern 500 Wellen Brennholz gleichfalls im Schönbuchspreis;

c) des Leseholzes in den zum vormaligen Revier Walddorf gehörigen Waldungen gegen eine jährliche Abgabe von 7 Scheffeln 1 Simri 2 Vierling 5 Ecklen sogenannten Forsthabers und der Schönbuchmiethe mit 91/2 Kreuzern von jedem Fuhrwerk.

| 2) Das Recht der Sedelmaier zu Dettenhausen zum jährlichen Bezug von 4 Klaftern Buchen- und 4 Klaftern Eichenscheiter, 100 Buchen- und 100 Eichenwellen gegen Bezahlung des Holzhauerlohns und einer Anweisgebühr von 12 kr. per Klafter und Wellenhundert.

3) Das durch Vertrag vom 29. März 1830 geregelte Recht der Gemeinde Rübgarten zum Bezug

a) des Bedarfs der Ortsbürger von Eichenbauholz im Schönbuchspreis,

b) von 100 Klaftern und 2500 Wellen Brennholz zu 2/3 in Buchen- und 1/3 in Weichholz gegen Bezahlung des Holzhauerlohns und einer Anweisgebühr von 12 kr. per Klafter und Wellenhundert, sowie gegen Entrichtung des sogenannten Rauchhabers mit 14 Scheffeln 4 Simri.

4) Das durch Vertrag vom 1. November 1830 geregelte Recht der oberen Mahlmühle zu Dußlingen zum Bezug ihres Bedarfs an Eichenbauholz für das Mühl- und Wohngebäude im halben Revierpreis.

Außer diesen werden auch die durch Verträge vom 26. März 1830 fixirten Abgaben von Gerechtigkeits-Brennholz an die Gemeinde Waldenbuch mit 400 Klaftern 10.000 Wellen für die Einwohner innerhalb Etters und 40 Klaftern 1000 Wellen für diejenigen außerhalb Etter’s, ferner an die Gemeinde Steinenbrunn mit 200 Klaftern 6000 Wellen wenigstens theilweise aus den Staatswaldungen des Bezirks abgegeben.

Die aus den Staatswaldungen zu deckenden Bedürfnisse des Staats begreifen den sehr bedeutenden Brennholzbedarf der Universität, denjenigen des Gerichtshofs und verschiedener anderer Beamtungen, der Bisthumspflege u. s. w. in sich. Zeitweise erfolgen auch Abgaben an den Holzgarten in Stuttgart und an die Eisenbahnverwaltung. Das übrige Holzerzeugniß kommt mit geringen Ausnahmen zum Verkauf an den Meistbietenden. Das Stockholz, welches in den Staatswaldungen ziemlich vollständig genutzt und durch die Empfänger selbst aufbereitet wird, wird theils ebenfalls im Aufstreich verkauft, theils um mäßige Taxen den bedürftigeren Revierangehörigen abgegeben, ebenso Dorne und andere geringe Straucharten. Das Leseholz wird den armen Ortsinsassen unentgeltlich überlassen und es ist der Zudrang zu dieser Nutzung fortwährend sehr groß.

Der Holzertrag der meisten Gemeindewaldungen wie auch derjenige der Stiftungswaldungen kommt nach Bestreitung des eigenen Holzbedarfs der Körperschaften für Rathhaus, Schule, Kirche u. s. w.| zum Aufstreichsverkauf[10], mehrere Gemeinden verteilen aber auch das Brennholzerzeugniß noch als sogenanntes Gabholz an die Ortsbürger und verwerthen nur den Anfall an Bau- und Nutzholz, Gerbrinde u. s. w. für Rechnung der Gemeindekasse. Das Leseholz wird bei einigen von der gesamten Bürgerschaft genutzt, bei anderen den Armen überlassen. Der Holzanfall in den gutsherrlichen Waldungen kommt größten Theils zum Aufstreichsverkauf, derjenige in den Privatwaldungen wird fast ohne Ausnahme von den Besitzern selbst verbraucht.

Die Holzpreise im Bezirk waren, wie anderwärts, früher sehr nieder. Noch zwischen den Jahren 1417 und 1553 wurde den Angehörigen einiger Schönbuchorte die Befugniß zum Bezug geringeren Brennholzes, z. B. von Birken, Erlen, Aspen, ferner von Buchen-Windwürfen, Abfallholz u. s. w. neu eingeräumt gegen eine Gebühr von 81/3 bis 9 Schillingen, d. h. von 50 bis 55 Kreuzern unseres Geldes von jedem Wagen, welcher ein Jahr lang den Schönbuch benützte. Im Jahr 1585 wurde die Gebühr bei einem dieser Orte auf 121/2 Schillinge, etwa 1 fl. 4 kr. jetzigen Geldes erhöht[11]. Der Wagen Eichenzimmerholz, welcher immerhin zu 1/2 Klafter anzuschlagen sein wird, kostete im Schönbuch noch zwischen 1553 und 1585 ohne Hauerlohn 3 Schillinge, der Wagen Buchenzimmerholz 2 Schillinge, d. h. 151/2 und 101/4 Kreuzer unseres Geldes. Aufbereitetes Buchenbrennholz wurde im Jahr 1582 mit 40–44 Kreuzern, im Jahr 1623 mit 11/2–2 Gulden das Klafter bezahlt, d. h. mit 1 fl. 36 kr. bis 1 fl. 48 kr., beziehungsweise mit 3 fl. 36 kr. bis 4 fl. 48 kr. jetzigen Geldes. Im Jahr 1796 wurde der gewöhnliche Verkaufspreis für aufbereitetes Holz, und zwar für Eichen- und Buchenbau- und Werkholz auf 6 kr. per Cub.′, für Buchen-, Birken-, Erlen- und Eichenbrennholz auf 7 fl., 6 fl., 5 fl., 4 fl. per Klafter,| für Buchen und übriges Reißig auf 41/2 fl. und 31/2 fl. per 100 Wellen gesetzt.

Die neueren Revierpreise, welchen vom Jahr 1835 an das Ergebniß der Aufstreichsverkäufe zu Grunde liegt, haben betragen:

für Bau- und Werkholz Cub.′
1820. 1840. 1665.
kr. kr. kr.
Eichen 9–17 14–25 23–54
Buchen, Hainbuchen 9 11 19
Eschen, Ahorn, Birnbaum 9 13 19
Birken, Erlen 7 8 16
Linden 7 8 15
Aspen, Salen 41/2 6 12
Nadelholz, über 10" stark 6 8 14
Nadelholz, 10" und weniger 11;
für Brennholz per Klafter
1820. 1840. 1865.
R. Beben-
hausen.
R. Ein-
siedel.
R. Beben-
hausen.
R. Ein-
siedel.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Eichen-Scheiter 8 14 14 42 26 12 26 12
Eichen-Prügel 5 30 9 6 9 11 12 11
Buchen-Scheiter 11 17 36 16 24 20 36 20 36
Buchen-Prügel 8 50 14 12 48 17 48 17 48
Birken-Scheiter 7 40 14 40 12 36 18 12 17 48
Birken-Prügel 5 30 12 48 11 24 17 16 24
Erlen-Scheiter 7 40 14 40 12 36 16 15 24
Erlen-Prügel 5 30 12 48 11 24 13 13 24
Aspen-Scheiter 5 30 10 24 9 20 11 24 11 36
Aspen-Prügel 4 20 9 20 8 36 10 24 10
Nadelholz-Sch. 7 12 8 13 30 15 18 15 18
Nadelholz-Prügel 5 7 8 9 36 11 48 11 48
per 100 Wellen
Buchen 4 15 12 40 10 20 11 13 30
Eichen 7 8 56 8 6 36 8 48
Birken, Erlen 4 30 7 24 7 7 48 9 24
Linden, Aspen 4 30 7 24 7 5 12 8
Nadelholz 3 12 6 5 32 5 48 6

Der Preis des Buchenstockholzes beträgt ohne den Macherlohn 2 fl., derjenige des übrigen Stockholzes 1 fl. 36 kr. vom Klafter.

Fichten-Hopfenstangen werden mit 15 fl., 34 fl. und 38 fl., Forchen-Hopfenstangen mit 10 fl., 15 fl. und 20 fl. das Hundert bezahlt.| Von den Nebennutzungen sind am erheblichsten diejenigen von Laub, Moos, Heiden zur Einstreu, von Gras zu Streu und Futter. Die Laub-, auch Moosstreunutzung wird in den Waldungen mehrerer Gemeinden und der meisten Privaten in einer Ausdehnung betrieben, mit welcher die Erhaltung des Waldes in die Länge nicht vereinbar ist. Zurückführung auf ein weniger verderbliches Maß ist daher unerläßlich und um so mehr begründet, als die ausgedehnte Benützung der Laub- und Moosstreu – seltene Nothfälle abgerechnet – in der Gegend nicht auf einem wirklichen, sondern auf einem eingebildeten Bedürfniß beruht und auch der Verbesserung des Betriebs der Landwirthschaft hindernd im Wege steht. Einige einsichtsvollere Gemeinden haben mit der Beschränkung derselben einen glücklichen Anfang bereits gemacht, und einen mit Zunahme der Nadelwaldungen immer reichlicheren Ersatz verspricht die Nadelreißigstreu zu liefern, welche in den Staatswaldungen in neuerer Zeit besonders aufbereitet und zum Verkauf gebracht, an einigen Orten auch mit gutem Erfolg bereits verwendet wird. Die Laubstreu wurde bisher in Staats- und Gemeindewaldungen – in ersteren an die Einwohner der vormals Schönbuchberechtigten Gemeinden in Nothfällen vergünstigungsweise – unentgeltlich abgegeben, so daß die Empfänger die Einsammlung selbst besorgten. In neuester Zeit geschieht die Einsammlung zur Erzielung der nöthigen Schonung im Staatswald unter besonderer Aufsicht durch bezahlte Arbeiter gegen Vergütung der Gewinnungskosten durch die Empfänger.

Weniger nachtheilig wirkt die Waldgräserei, welche auf Waldwegen, in Kulturen, im Staatswald auch auf den für dieselbe vorbehaltenen Waldwiesen in ausgedehntem Maße betrieben wird und der Landwirthschaft namhaften Zuschuß an Futter und Streu liefert. Gewöhnlich wird das Gras an den Meistbietenden verkauft, wo aber der Holzbestand besondere Schonung verlangt, an Waldarbeiter u. s. w. nach Wagen und Trachten um feste Preise abgegeben. Bemerkenswerth ist die Gewinnung einer Art Waldsegge (Carex brizoides), welche in lichten Beständen mit feuchtem Lehmsandboden im Schönbuch stellenweise zahlreich vorkommt und unter dem Namen „Seegras“ von Fabrikanten in Nürtingen, Rottenburg etc. zu Fußböden, Polstern, Matrazen verarbeitet wird. Die Staatswaldungen, besonders des Reviers Einsiedel, liefern gegenwärtig jährlich etwa 1400 Centner Trockengewicht dieses Grases mit einem Erlös von ungefähr 500 fl., welcher aber in Folge der Erziehung mehr geschlossener Bestände seinem baldigen Ende entgegengeht.

| Die Waldweide, welche früher im Schönbuch in größter Ausdehnung betrieben wurde, hat vom Jahr 1820 an allgemein aufgehört. Zur Weide mit Rindvieh und Pferden in fährigen Beständen berechtigt ist nur noch die Gemeinde Dettenhausen, welche denn auch bis in die neueste Zeit hin und wieder einige geringe Pferde und Rinder in den Wald getrieben hat.

Die äußerst verderbliche Gewinnung von Rasenplaggen für die Weinberge kommt nur noch in einigen Privat-Waldungen der Tübinger Markung vor.

Der Ertrag an Eckerich, Eicheln und Bucheln ist im Verhältniß zur Waldfläche nicht sehr bedeutend und wird, soweit er nicht für die natürliche Verjüngung des Walds und für Kulturen nöthig, in Mastjahren gewöhnlich gegen eine Naturalabgabe oder gegen einen kleinen Geldabtrag verliehen, welche von jedem ausgegebenen Erlaubnißschein zu entrichten sind. Die Eicheln werden gewöhnlich den Schweinen verfüttert, die Bucheln zur Ölbereitung verwendet. Sonstige Waldsamen werden nur hin und wieder gesammelt. Sehr geringfügig ist auch der Ertrag an Wildobst, welcher in den Staatswaldungen in der Regel an den Meistbietenden verliehen wird.

Außerdem liefern besonders die Staatswaldungen ein erhebliches Quantum Steine zum Bauen und zur Wegunterhaltung, ferner etwas Bausand und Töpferthon. Die Steine werden theils als Findlinge, theils in Steinbrüchen gewonnen, von welchen diejenigen des weißen Keupers im Staatswald Dettenhäuser-Viehweide die bedeutendsten sind, gegenwärtig einen Pachterlös bis zu 3000 fl. vom Morgen abwerfen und große Werksteine bis nach Köln und Augsburg liefern. Die Einwohner von Dettenhausen haben die Befugniß zum Bezug ihres Bedarfs an Bausteinen und Bausand im Staatswald gegen Bezahlung, soweit es sich um Findlinge handelt, unentgeltlich; die Töpfer daselbst dürfen ihren Bedarf an Töpferthon gegen eine jährliche Miethe von 100 Eiern oder 40 Kreuzern im Staatswald gewinnen.

Unentgeltlich erlaubt wird an Stellen, an welchen Schaden nicht zu besorgen ist, das Sammeln eßbarer Beeren, von welchen besonders Erd- und Himbeeren häufig vorkommen, ferner von officinellen Pflanzen und von Grassamen.

Die unerlaubten Eingriffe in das Waldeigenthum haben, wie obenerwähnt, zunächst in Folge der Ablösung der Schönbuchrechte und in neuerer Zeit noch weiter in Folge der günstigen Gestaltung der Zeitverhältnisse und Verbesserung des ökonomischen Zustandes der niederen| Volksklassen an Zahl und Bedeutung sehr abgenommen, so daß der Stand derselben gegenwärtig ein mittlerer ist. Eine Ausnahme hievon machen nur die Einwohner von Dettenhausen, von welchen fortwährend eine beträchtliche Zahl, nicht selten auch gröberer Waldfrevel verübt wird, wie denn auch einzelne derselben sich häufige Eingriffe in das Jagdeigenthum erlauben.

g. Weiden. Die Fläche der Weiden und Öden beträgt nach dem Ergebniß der Landesvermessung 4847 Morgen; hievon sind Eigenthum des Staats 1507/8 Morgen, der K. Hofkammer 244/8 Morgen, der Gutsherrschaften 99 Morgen, der Gemeinden 39556/8 Morgen und der Stiftungen 114/8 Morgen. Eigentliche Weiden besitzen mehrere Orte; sie sind meist gut und werden nur mit Schafen befahren, wie auch die Brach- und Stoppelweide nur für Schafe benützt und nebst der eigentlichen Weide an Schäfer und Schafhalter verliehen wird, was nebst dem Erlös aus der Pferchnutzung mehreren Gemeinden eine sehr erkleckliche Einnahme sichert. Tübingen bezieht z. B. eine jährliche Einnahme aus der Weide und dem Pferch von 1400 fl., Dußlingen von 2100 fl., Gönningen von 1770 fl., Mähringen von 1700 fl., Walddorf von 1500 fl. etc. Mit Ausnahme von Bebenhausen, Derendingen, Kilchberg und Weilheim verleihen sämtliche Gemeinden ihre Weiden. (S. auch die Ortsbeschreibungen.)

c. Viehzucht.

Nach der Aufnahme vom 2. Januar 1865 betrug die Zahl der Pferde 797, worunter 34 Fohlen unter 2 Jahren; es kommen auf 100 ortsanwesende Einwohner 2,5, und auf 100 Morgen landwirthschaftlich benützte Fläche (Gärten und Länder, Äcker, Weinberge und Wiesen mit zusammen 38.616 Morgen) 2,0 Pferde. Der Bezirk nimmt daher in dieser Beziehung in der Reihe der Oberämter die 55te Stelle ein. Im allgemeinen ist die Pferdezucht (kräftiger, theilweise veredelter Landschlag) ganz unbedeutend, nur in einigen Orten trifft man 1–3 Stuten, die zur Bedeckung auf die Beschälplatte nach Tübingen gebracht werden. Auch die Pferdehaltung ist nur in Tübingen, Dußlingen und Gönningen von einiger Bedeutung, indem das Feld meist mit Rindvieh bestellt wird.

Die Rindviehzucht. Nach der gedachten Aufnahme zählt der Oberamtsbezirk 82 Zuchtstiere, 2966 Ochsen und Stiere über 2 Jahre, 6078 Kühe und Kalbeln, 2341 Stück Schmalvieh und 1803 Kälber, im Ganzen 13.270 Stücke. Sonach kommen auf 100 Einwohner 41,9, und auf 100 Morgen landwirthschaftlich| benützte Fläche 34,3 Stücke Rindvieh. Der Bezirk nimmt auch in dieser Beziehung die 55te Stelle in der Reihe der Oberämter ein. Im allgemeinen wird die Rindviehzucht sehr eifrig und in namhafter Ausdehnung betrieben, besonders in den Orten Tübingen, Gönningen, Immenhausen, Kusterdingen, Mähringen, Walddorf, Wankheim, Weilheim u. s. w. Am unbedeutendsten ist die Rindviehzucht verhältnißmäßig in Dettenhausen, Dörnach, Gniebel und Schlaitdorf. Ausgezeichnete Viehstände sind auf den K. Hofdomänen Einsiedel und Ammern, wie auch auf den Schloßgütern Kilchberg und Cresbach aufgestellt.

Was den Rindviehschlag und den Zuchtbetrieb betrifft, so findet man im Bezirk am häufigsten einen kräftigen Landschlag mit Simmenthaler Kreuzung; in einigen Orten, wie in Altenburg, Dörnach, Kusterdingen und Rommelsbach besteht ein reiner Landschlag, in Dettenhausen und Kilchberg neben dem Landschlag auch die Allgäuer Race. Zur Nachzucht und Veredlung des Viehstandes halten die meisten Orte tüchtige Farren, theils von reiner Simmenthaler Race, theils von Simmenthaler und Landrace gekreuzte, einzelne auch von reinem Landschlag. Die Haltung der Zuchtstiere geschieht, mit Ausnahme von Kilchberg, von Ortsbürgern, welche theils die Farren selbst anschaffen, theils von der Gemeinde angeschaffte in Pacht nehmen, wofür sie mit Geld und unentgeltlicher Benützung von Gemeindegütern von Seiten der Gemeinden entschädigt, übrigens dabei auch beaufsichtigt werden. In Kilchberg ruht die Last der Farrenhaltung auf der Gutsherrschaft.

Der Handel mit Vieh ist im allgemeinen nicht bedeutend und wird meist nur auf benachbarten Märkten, wo man kauft und verkauft, getrieben; namhafteren Handel treiben die Orte Immenhausen, Mähringen, Pfrondorf, Schlaitdorf etc. Handel mit Mastvieh findet in den Orten Dußlingen, Nehren und Pfrondorf statt. Der Milchverkauf sichert den Orten Tübingen, Derendingen, Häßlach, Hagelloch, Kilchberg, Lustnau und Weilheim eine zum Theil sehr beträchtliche Einnahme.

Die Schafzucht ist gerade nicht bedeutend und wird theils von Privaten, theils von Orts- oder fremden Schäfern, welche die Schafweiden in Pacht nehmen, getrieben. Die Einnahmen aus dem Schafweidepacht und insbesondere die Pferchnutzung, die mancher Gemeinde eine namhafte Rente sichert, erhalten hauptsächlich noch die Schäfereien, während man an vielen Seiten wegen der nicht unbedeutenden schädlichen Übergriffe der Schäfer die Abschaffung derselben| wünscht. Tübingen hat die ausgedehnteste Schafzucht, dagegen laufen auf den Markungen Bebenhausen, Derendingen und Weilheim gar keine Schafe. Die Bastardschafe (deutsche und spanische gekreuzt) sind allgemein und nur Immenhausen und Einsiedel hält eine feine spanische Race. Die Wolle wird meist nach Kirchheim, Reutlingen, Metzingen etc. abgesetzt und der Abstoß der Schafe geht hauptsächlich nach Baden und Frankreich. Der Bezirk besaß im Jahr 1865 1153 spanische, 9697 Bastarde und 143 Landschafe, zusammen 10.993 Stücke. In Vergleichung mit den übrigen Oberämtern nimmt der Bezirk hinsichtlich der spanischen Schafe und der Bastarde je die 24. und der Landschafe die 56. Stelle, hinsichtlich der Schafe überhaupt die 25. Stelle ein.

Die Zucht der Schweine ist im allgemeinen nicht unbedeutend; in mehreren Orten, wie in Degerschlacht, Häßlach, Jettenburg, Immenhausen, Mähringen, Nehren, Oferdingen, Pliezhausen, Rommelsbach, Sickenhausen, Walddorf und Wankheim sehr beträchtlich und erlaubt neben einem Verkauf an Mastschweinen einen sehr einträglichen Absatz an Ferkeln auf den Tübinger Wochenmärkten. Einzelne Orte beziehen neben den selbst gezogenen auch noch Ferkel von außen, andere haben gar keine Zucht und sämtliche Ferkel werden eingeführt. Die Jungschweine werden theils für den eigenen Bedarf, theils zum Verkauf aufgemästet. Von Bedeutung ist die Mastung in Altenburg, Degerschlacht, Dußlingen, Häßlach, Kirchentellinsfurth, Pfrondorf, Pliezhausen, Rommelsbach, Walddorf und Wankheim. Die halbenglische Race ist die weit vorherrschende, außer ihr kommt auch die Land- und bayerische Race vor. Die Zahl der am 2. Januar 1865 vorhandenen Schweine betrug 2900 Stück, unter denen sich 11 Eber und 338 Mutterschweine befanden.

Die Ziegenzucht ist ganz unbedeutend und nur in Tübingen und Gönningen von Belang. Am 2. Januar 1865 waren 550 Stücke im Bezirk.

Die Bienenzucht ist beträchtlich und wird namentlich in Bebenhausen, Lustnau, Pfrondorf, Sickenhausen etc. mit Eifer betrieben; am 2. Januar 1865 wurden 1079 Stöcke im Bezirk gezählt.

Die Geflügelzucht (Hühner, junge Hahnen, Enten, Gänse) wird nicht allein für den eigenen Bedarf, sondern auch zum Verkauf getrieben; nebenbei werden Eier zu Markt gebracht. Orte, welche Handel mit Geflügel treiben, sind: Dettenhausen, Dußlingen, Jettenburg, Immenhausen, Kilchberg, Kusterdingen, Lustnau, Nehren, Pfrondorf, Pliezhausen, Sickenhausen und Walddorf.

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d. Jagd und Fischerei.[12]

In den Staatswaldungen des Schönbuchs findet sich ein ansehnlicher Stand von Hoch- und Rehwild. Damwild und Schwarzwild kommt einzeln in denselben vor. Die übrigen Waldungen des Bezirks haben einen mäßigen Rehwildstand; Hochwild wechselt nur hin und wieder in dieselben über. Von Thieren der niederen Jagd findet sich der Hase in den größeren Waldungen in geringerer sonst in größerer Zahl; der Fuchs, der Steinmarder, der Iltis, das große und das kleine Wiesel allenthalben ziemlich häufig; der Dachs, der Edelmarder, die Wildkatze vereinzelt und mehr in den größeren Waldungen; der Fischotter im Neckar und seinen Seitenbächen. Von Federwild kommt das Haselhuhn in den Waldungen an der Alb und im Steinlachthal in mäßiger Anzahl als Standwild vor, die Waldschnepfe erscheint regelmäßig auf dem Frühjahr- und Spätjahrstrich, brütet aber auch im Bezirk, etwas seltener und nur an sumpfigen Stellen zeigt sich die Becassine. Das Feldhuhn ist auf den meisten Feldmarkungen ziemlich häufig, ebenso die Wachtel, weniger der Wachtelkönig. Stock-Ente, Kriek-Ente und mehrere andere Entenarten erscheinen im Winter und Frühjahr als Strichvögel am Neckar, an der Blaulach und im Steinlachthal.

Die Jagd in den Staatswaldungen ist an die K. Civil-Liste auf unbestimmte Zeit verpachtet, die Gemeindejagden werden in der Regel alle drei Jahre im öffentlichen Aufstreich verliehen.

Die Fischerei im Bezirk ist nicht von großer Bedeutung, da sowohl der Neckar, als seine Seitenbäche ziemlich arm an Fischen sind. Im Neckar sind am häufigsten die verschiedenen Arten von Weißfischen, Schuppfische, Barben, weniger häufig Karpfen, Hechte und Aale. In den Seitenbächen finden sich meist Weißfische, Grundeln und Gruppen. Größere Hechte und Aale kommen in der Blaulach vor. Die Forelle ist jetzt nur noch in den Bächen der Gönninger Markung zu finden; in der unteren Echaz, wo sie noch vor wenigen Jahren häufig war, ist sie in Folge der Verunreinigung des Wassers durch Fabriken verschwunden. Steinkrebse sind in allen Bächen gemein, der Edelkrebs dagegen kommt nur in einigen Bächen des Schönbuchs, z. B. in der Schaich unterhalb Dettenhausen vor. Das Fischereirecht im Neckar auf dem größeren Theil der Lustnauer Markung (ursprünglich pfalzgräfliches, dann Kloster Bebenhausisches Eigenthum), sowie einem Theil der Pliezhauser und Oferdinger Markung, gehört dem Staat, ebenso dasjenige in der Blaulach, im unteren| Theil der Ammer und des Goldersbachs, in den Bächen des Schönbuchs und auf der Markung Gönningen. Dasselbe wird, soweit sich Liebhaber finden, von Zeit zu Zeit verpachtet. Das Fischereirecht im Neckar auf der Markung Altenburg, Oferdingen (theilweise), Pliezhausen (theilweise), sowie in den Bächen der Markung Nehren ist Eigenthum der Gemeinden, welche übrigens meist keinen Gebrauch von demselben machen. Privaten haben Fischereirechte im Neckar auf der Markung von Tübingen, Lustnau (zum Theil), Kirchentellinsfurth, sowie in den Bächen der Markung Dußlingen. Das Fischereirecht im Neckar auf einem Theil der Kirchentellinsfurther Markung (ursprünglich wohl ebenfalls pfalzgräfliches Eigenthum) ruhte früher auf 5 Lehenhöfen der Spenden- und Spitalpflege Reutlingen und ging in Folge der Vertheilung dieser Höfe an eine größere Anzahl von Besitzern über. Auf einem anderen Theil dieser Markung wird dasselbe von den Besitzern der angrenzenden Wiesen ausgeübt. Ganz frei gegeben ist der Fischfang auf den Markungen Kilchberg und Altenburg. Gewerbsmäßig üben die Fischerei nur einige meist Fischereiberechtigte Familien in Tübingen, Lustnau und Kirchentellinsfurth aus.


B. Kunst, Gewerbefleiß und Handel.
1. Fabrikationsgewerbe.

Größere Fabrik-Etablissements hat der Oberamtsbezirk nicht. Der Fall des denselben durchströmenden Neckars wird nur an der Grenze des Oberamts bei Oferdingen für gewerbliche Zwecke (zum Betrieb einer Mühle) benützt, es ließen sich daher während seines fünf Stunden langen Laufes noch Hunderte von Pferdekräften an Wasserkraft gewinnen. Mehr benützt ist die Ammer, vornehmlich in der Stadt Tübingen, wo dieselbe mittelst des ungefähr 1 Stunde langen Ammerkanals mit Bergdurchstich, zum Betrieb eines Kupferhammers, einer mechanischen Werkstätte, einer Kunstmühle, einer Sägmühle und von vier Mahlmühlen dient und außerdem noch für verschiedene kleinere Gewerbe, wie Färbereien, Gerbereien u. s. w. benützt wird.

Ist auch die eigentliche Großindustrie im Bezirk nicht vertreten und finden sich in den Landgemeinden fast ausnahmslos nur die gewöhnlichen für den örtlichen Bedarf arbeitenden Handwerker, so ist dagegen der Kunst- und Gewerbefleiß in der Stadt keineswegs unbedeutend, und es sind dort manche Industriezweige vertreten, die an und für sich vermöge ihrer Leistungen Erwähnung verdienen. Die erste Stelle nimmt wohl die Buchdruckerei mit Verlag und den dazu| gehörigen Hilfsgewerben ein. Zu nennen ist vor allen die Verlagshandlung von Laupp und Siebeck, hervorragend durch den Verlag wissenschaftlicher Werke; unter den vier Buchdruckereien mit zusammen 36 Arbeitern verdienen besondere Erwähnung die von H. Laupp und Fr. Fues.

Die Buchbinderei ist durch 19 Unternehmer mit 17 Gehilfen vertreten, welche in ihrem Fach sehr Tüchtiges leisten. Ein weiterer Industriezweig, der seine Blüthe, gleich dem Buchhandel, der Universität verdankt, in dem aber auch Ausgezeichnetes geleistet wird, ist die Fabrikation chirurgischer Instrumente, vertreten durch Dubois, Fischer, Bäuerle. Von den mechanischen Werkstätten liefern die von Erbe und Keinath optische und physikalische Instrumente; die von N. Martin Kochherde, Gartenmöbel, Bettladen, Wasch- und andere Haushaltungsmaschinen, Bügeleisen etc.; in der von Genkinger werden Thüren-, Laden- und Fensterbeschläge fabricirt, in der von Flaschner Kurz eiserne Kühlapparate.

Als Besonderheit verdienen Erwähnung: die Fabrikation von Kegel- und Billardkugeln (Händle); von Deckelgläsern aller Art (Böckmann und Händle); feinen Meerschaumarbeiten (Botzenhardt), Stempel und Stempelpressen (Graveur Müller, der diese Artikel für alle Postanstalten des Landes liefert); die Fabrikation feiner Töpfergeschirre für Kinderspiele, Puppenküchen etc.

Von größerer, wenn auch zum Theil mehr lokaler Bedeutung ist ferner die Fabrikation von Blech- (Flaschner-) Waren, von Feilen, von Bürsten, die Gerberei und Färberei.

Die Fabrikate des Kupferhammers (Efferen und Hennenhofer) werden ganz, die der Kunstmühle (von Gebr. Schweikhardt), die der Kunstdüngerfabrik (von Dr. E. Schweikhardt), der Essigfabrik (von Hauff und Sohn) meist nach Außen abgesetzt.

Die Zahl der Bierbrauer im Bezirk ist 14 mit 51 Gehilfen. Die bedeutendste Brauerei ist die von Heinrich in Lustnau mit Dampfmaschinenbetrieb, welchen außerdem noch die von Lenz in Tübingen und Bachner in Derendingen haben. Der Betrag der von diesen 14 Brauereien bezahlten Malzsteuer ist 29.873 fl. Die Zahl der Branntweinbrennereien ist nach dem Oberamtskataster von 1863 383, mit einem Steuersatz von nur 59 fl. 42 kr. Es sind durchaus Brennereien kleinsten Umfangs.

An Wasserwerken sind in 11 Gemeinden des Bezirks nach dem Oberamtskataster von 1863:

a) Getreidemühlen 18 mit 81 Gängen;

| b) andere Mühlwerke (Säg-, Öl-, Schleifmühlen und Hanfreiben) 17 mit 38 Gängen.

In Gönningen ist eine Papiermühle, in welcher hauptsächlich Pappendeckel und starke Packpapiere fabrizirt werden.

2. Mechanische Künstler und Handwerker.

In dem Gewerbekataster von 1863 sind an solchen verzeichnet:

Meist. Gehilf.       Meist. Gehilf.
Bäcker 115 114 Lithographen 2 1
Barbiere 3 2 Maurer u. Steinhauer 170 20
Baumwollweber 4 Mechaniker 4 4
Bleicher 1 Messerschmiede 5
Bortenwirker 10 Metzger 99 12
Brunnenmacher 1 Musiker 5
Buchbinder 21 3 Nadler 1
Büchsenmacher 1 1 Nagelschmied 12 2
Bürstenmacher 5 Nätherinnen 18
Conditoren 10 1 Nonnenschneider 1
Dreher 16 4 Pflästerer 6
Färber 4 2 Photographen 4 1
Feilenhauer 2 Porcellainmeister 4 1
Fischer 6 Roth- u. Weißgerber 9 3
Flaschner 9 3 Sattler u. Tapeziere 20 3
Friseure 1 1 Schäfer 29
Fruchtwäger 3 Schleifer 2
Fuhrleute 57 Schirmmacher 2
Gärtner 2 Schlosser 17 5
Glaser 39 Schmiede 58 21
Gold- u. Silberarbeiter 2 Schneider 162 26
Graveure 2 1 Schreiner 97 17
Gürtler 1 Schuhmacher 250 31
Gipser u. Zimmermaler 20 4 Sailer 18 1
Hafner 13 2 Seckler 8 4
Hechelmacher 2 Siebmacher 1
Holzmesser 4 Steinbrecher 3
Hutmacher 4 1 Strumpfstricker 2
Instrumentenmacher, chir. 4 2 Tuchmacher 2
Kaminfeger 2 1 Tuchscheerer 3
Kammmacher 1 Uhrenmacher 6 1
Keßler 2 Wagenspanner 2
Klaviermacher 1 1 Wagner 73 7
Korbmacher 11 Wäscherinnen 10
Küfer und Kübler 75 11 Zeugmacher 2 1
Kirschner 2 Zeugschmiede 2 1
Kupferschmiede 3 1 Ziegler 7 4
Kutscher 7 1 Zimmerleute 64 26
Leineweber 493 18 Zinngießer 2
Leistschneider 2 2143 366
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3. Handelsgewerbe.

Das Gewerbekataster von 1863 enthält an Kauf- und Handelsleuten:

Kaufleute 78 mit 38 Gehilfen.
Krämer und Kleinhändler 565 ohne Gehilfen. An Wirthschaftsgewerben enthält das Kataster:
a) Schildwirthschaften 77 mit 40 Gehilfen.
b) Andere Wirthschaften 86 mit 28 Gehilfen.
Apotheken sind 4 mit 3 Gehilfen vorhanden.

Bei den Handelsgewerben verdienen besondere Erwähnung: der Hopfenhandel, der in Gönningen betriebene Handel mit Gartensämereien und dergleichen und der Handel mit den Erzeugnissen der Steinbrüche des Bezirks.

Hopfenhandel.

Bei demselben ist zu unterscheiden der Absatz der Erzeugnisse des Bezirks von dem eigentlichen Handel.

Mit dem Hopfenbau wurde zu Anfang der 40er Jahre im Bezirk begonnen, Ende der 40er Jahre nahm der Anbau dieses Handelgewächses größere Dimensionen an und ist seitdem sowohl in der Oberamtsstadt als auch in einem Theil der Landgemeinden in steter Ausdehnung begriffen. Während in der ersten Zeit der Absatz mit Schwierigkeiten verbunden war, änderte dieß sich schnell mit der Ausdehnung des Anbaus und dem Bekanntwerden des guten Produkts. Regel ist, daß die Producenten gleich nach der Ernte verkaufen und zwar wird von ihnen fast ausnahmslos nur gegen Baarzahlung verkauft.

Der Absatz erfolgt theils an die Hopfenhandlungen des Bezirks, theils und vorzugsweise an bayerische Handlungen, insbesondere in Nürnberg, Fürth und Bamberg; zwei Nürnberger Hopfenhandlungen| haben ständige Agenten zum Aufkauf in Tübingen; auch von böhmischen Händlern (Prag) wurden schon Aufkaufe gemacht. Von den Konsumenten (Bierbrauern) wird sehr wenig unmittelbar bei den Producenten eingekauft.

Anhaltspunkte für die Beurtheilung des Absatzes der Producenten geben die Verwägungen auf der städtischen Wage. Während auf dieser

1858 874 Centner
1859 1342 Centner
1860 909 Centner

abgewogen worden sind, hat das abgewogene Quantum in den letzten 3 Jahren betragen:

1864 1939 Centner
1865 3400 Centner
1866 3042 Centner

Darunter sind zwar auch Produkte aus den nächst gelegenen Ortschaften begriffen, allein es repräsentiren diese Zahlen bei weitem nicht das ganze Erzeugniß, weil Vieles auf Privatwagen und seit neuerer Zeit bei der Güterspedition der Eisenbahnverwaltung verwogen wird. Der Absatz der Producenten wickelt sich oft in sehr kurzer Zeit ab, so war im Jahre 1866 in der Zeit von ungefähr 3 Wochen der ganze Vorrath geräumt; bei sinkenden Preisen zieht sich zuweilen der Absatz auf lange Zeit, oft bis zum Frühjahr hin. Eigentliche Hopfenhandlungen, d. h. solche, welche sich mit dem Ankauf und Wiederverkauf von Hopfen befassen, finden sich in Tübingen und Gönningen. Im letzteren Orte begann dieser Handel zuerst und er hat auch jetzt noch die größere Zahl von Händlern, dagegen ist der Umsatz der Handlungen in Tübingen, obwohl dort das Geschäft erst seit den 50er Jahren betrieben wird, bedeutender. Man wird annehmen können, daß jährlich

in Tübingen 2200
in Gönningen 1800
zusammen 4000

Centner Hopfen von den dort ansäßigen Hopfenhändlern umgesetzt werden.

Aufgekauft wird außer in Württemberg von diesen Handlungen hauptsächlich in Bayern, der Absatz geht an die Brauereien und zwar meist nach Oberschwaben, Baden, die ganze Schweiz und Oberitalien, nach dem Elsaß und in die Rheinlande. Der Versandt beginnt gewöhnlich| Ende Oktober, die Zahlungsfrist wird meist auf Ende Juli des folgenden Jahres gestellt.

Der mit

Samen und Gartengewächsen,

sowie mit sonstigen landwirthschaftlichen Erzeugnissen in der Gemeinde Gönningen betriebene Handel ist gleichfalls bedeutend. Es befassen sich in dieser 2700 Einwohner zählenden Gemeinde etwa 1200 Personen jeden Alters und Geschlechts mit Handel. Derselbe erstreckt sich auf alle Arten von Gartensamen und Gartengewächsen, Blumen- und andere Zwiebel, grünes und gedörrtes Obst, Honig, Wachs, Käse, Schweinsborsten, Obstbäume, Gras- und Waldsamen, endlich, wie bereits oben erwähnt ist, auch auf Hopfen.

Die Sämereien werden von den Händlern zum geringsten Theile selbst gebaut, vielmehr von Landwirthen und Samenhandlungen erkauft. Die Filder, das Oberland, die Umgegend von Balingen, Stuttgart, Eßlingen, Ulm, Nürnberg, Erfurt, Harlem sind die Bezugsorte für einen großen Theil des Bedarfs; Blumenzwiebel werden außer von Harlem auch von Berlin bezogen, Obstbäume aus der Gegend von Nürnberg, Käse aus dem Allgäu und der Schweiz, Schweinsborsten aus Rußland.

Der Absatz findet statt in Württemberg, in den sämtlichen deutschen Staaten, der Schweiz, geht aber auch nach Österreich, Rußland, Polen, Schweden, Norwegen, Dänemark, Italien, Siebenbürgen, der Moldau und neuerdings nach Amerika. Im Jahre 1867 bereisten 14 Händler aus Gönningen zum Zweck ihres Handelbetriebs Amerika. Obstbäume werden hauptsächlich nach Rußland abgesetzt. Dieselben sind von geringerer Größe als diejenigen, welche bei uns zum Baumsatz verwendet zu werden pflegen.

Mit dem 15. Jahre schon werden die Kinder zum Handel angeleitet und betreiben ihn theils allein, theils in Begleitung Erwachsener. Viele setzen den Handel bis ins höchste Alter fort. Man kann annehmen, daß von den mit dem Handel sich befassenden Personen 3/4 dem männlichen, 1/4 dem weiblichen Geschlecht angehören.

Eine große Zahl der Händler geht dreimal jährlich von Hause fort zum Zweck ihres Handelbetriebs; an Jakobi zum Blumenzwiebelhandel, der bis Anfangs September dauert, Mitte Oktober zum Samenhandel bis Weihnachten. Anfangs Januar gehen sie wieder von Hause ab und kehren dann in der Regel Ende März heim. Diejenigen, welche in entfernten Ländern Handel treiben, kommen meist erst nach längeren Zeitabschnitten in die Heimath zurück, verbinden| sich auch öfters zu gemeinschaftlichem Handelsbetrieb, namentlich wenn sie mit eigenem Fuhrwerk in ferne Länder reisen. Selten handelt der Einzelne blos mit Samen oder Zwiebeln u. s. w., sondern mit verschiedenen der oben erwähnten Artikel, wie er eben Absatz dafür findet.

Manche Händler machen nur im Ausland Geschäfte, die überwiegende Mehrzahl macht solche im In- und Ausland und versieht sich daher mit Hausirvorweis und Reisepaß. Es gibt Händler, welche feste Kundschaften haben, die regelmäßig besucht werden und oft vom Vater auf Sohn und Enkel übergehen.

Die Einkäufe erfolgen in der Regel gegen baar, ebenso die Verkäufe, ausgenommen beim Hopfen.

Der Umsatz in Hopfen kann zu 150.000 fl., der in den übrigen Handelsartikeln zu 160.000 fl. per Jahr angenommen werden.

Der Handel mit

Werk- und Mühlsteinen

wird von Dettenhausen, Pfrondorf, Altenburg, Oferdingen, Pliezhausen und Schlaitdorf aus betrieben. Die Werksteine finden außer in der Umgegend nach Stuttgart, Ulm, überhaupt ins Oberland, und nach Köln (zum Dombau) Absatz. Von Schlaitdorf insbesondere gehen seit Jahren regelmäßige Sendungen nach Köln. Die Mühlsteine gehen vornehmlich in das württembergische Oberland und in die Schweiz, selbst nach Amerika wurden aber auch schon abgesetzt.

Meistens setzen die Steinbruchbesitzer selbst ihre Produkte ab, doch wird ein Theil auch von Händlern aufgekauft, die sich speciell mit diesem Handel befassen.

4. Hausindustrie.

Das Spinnen als Hausindustrie hat gegen früher bedeutend abgenommen, doch wird es noch in manchen Gemeinden in nicht unbeträchtlichem Umfang betrieben. Das Weben wird ebenfalls als Nebenbeschäftigung im Winter betrieben und die Leinwand in der Regel von den Erzeugern selbst gebleicht. Einige Gemeinden besitzen eigene Bleichplätze, die den Gemeindeangehörigen zur Benützung überlassen werden. Soweit das Erzeugniß nicht zum eigenen Bedarf verwendet wird, findet es meist auf Märkten Absatz.

Eine wichtige Stelle als Handelsindustrie nimmt das Stricken von baumwollenen Häubchen, Kinderkittelchen und dergleichen Artikeln ein. Dieselben werden fast durchweg an Handlungshäuser in Reutlingen| abgesetzt, wo auch das Garn dazu erkauft wird. Die Kinder lernen diese Strickereien schon im zarten Alter und der Verdienst durch diese Industrie beläuft sich auf tausende von Gulden im ganzen Bezirk.



  1. Von Forstmeister Tscherning in Bebenhausen.
  2. Ein Lagerbuch von 1383 sagt: Waz edel lüt gefürst (geforstet d. h. dem Forst zugetheilt) sint in Schainbuch, die sullen howen Zimmer-Holtz, Brenn-Holz waz si bedürfen und nütz verkouffen, darvmb sullen sie warten mines Herren von Wirtemberg, mit einem grozzen Roß oder mit einem erbarn Hengst oder zu Fuzz, ob er nit anders mag.
  3. Es besteht z. B. die gesamte dermalige Markung des Orts Dettenhausen, die Hälfte der Markungen von Walddorf und Rübgarten nebst den zahlreichen in den Staatswaldungen zerstreut liegenden Wiesen aus solchen ehemaligen Wald- oder Schönbuchsgütern.
  4. Communordnung vom 1. Juni 1758. Cap., 3. Abschn. 7. §. 9.
  5. Den Gemeinden im Oberamtsbezirk wurden für ihre Schönbuch-Nutzungen 2895 Morgen Staatswald abgetreten.
  6. Die im Jahr 1795 noch geringe Menge des Wildes war schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts wieder auf eine übermäßige Zahl gesteigert und z. B. bei der am 9. November 1812 nächst Bebenhausen abgehaltenen Festinjagd wurden 277 Stück Hochwild, 211 Stück Reh- und 223 Stück Schwarzwild erlegt. Im Jahr 1815 wurde selbst ein beträchtlicher Theil der Reviere Bebenhausen und Einsiedel zu einem Roth- und Schwarzwildpark eingerichtet, welche aber zu Anfang des Jahrs 1818 wieder eingingen.
  7. Der durchschnittliche Jahresertrag von sämtlichen Staatswaldungen des Landes betrug im Jahr 1863 ohne Reißig vom Morgen 0,54 Klafter.
  8. Hiezu kommt noch der nicht ganz unerhebliche Zuschuß an Brennmaterial, welchen der Obstbau, bei einigen Gemeinden auch der Weinbau, die Holzpflanzungen an Ufern, Waldrändern u. s. w. liefern. Ein kleiner Torfstich im Ammerthal auf Tübinger Markung, der einzige im Bezirk, welcher nur kurze Zeit einen Ertrag abgeworfen, ist seit mehreren Jahren wegen geringer Qualität des gewonnenen Torfs aufgegeben.
  9. Der Anfall an Bau- und Werkholz in den Staatswaldungen betrug in den letzten drei Jahren im Revier Bebenhausen 19 Proz., im Revier Einsiedel 13 Proz. In den Gemeinde- etc. Waldungen ist er im allgemeinen geringer.
  10. Holzberechtigungen lasten nur noch auf den Waldungen der Gemeinde Weilheim, wo die Besitzer von 30 berechtigten Hofstätten im Ort ihren Bedarf an Bauholz zu Neubau und Reparaturen gegen eine geringe Stammmiethe und außerdem die Besitzer von 96 sogenannten Rauchtheilen jährlich je 1 Klafter Nadelholz mit dem sich ergebenden Reißig und den gesamten Reißigertrag der Laubholzschläge anzusprechen haben.
  11. Mitunter zahlte man noch weniger, z. B. in Tübingen nur 3 Schillinge. Doch ist hier die Zeit der erstmaligen Einräumung und ebendeßhalb auch der ursprüngliche Werth der Bezahlung nicht zu ermitteln. Die Empfänger hatten das Holz selbst zu hauen.
  12. Von Forstmeister Tscherning in Bebenhausen.
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