« Kapitel B 16 Beschreibung des Oberamts Rottweil Kapitel B 18 »
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Herrenzimmern,
mit Stittholzhof und Schloßhäuschen,
Gemeinde III. Klasse mit 530 Einwohnern. Kath. Pfarrei. 2 Stunden nördlich von der Oberamtsstadt gelegen.
Auf der Hochebene westlich vom Neckar-Thal hat der schöne große, mit Obstbaumgärten umgebene Ort am Anfang des tiefeingeschnittenen romantischen Schloßbach-Thales eine hohe freundliche Lage und ist auf einem Flachrücken zwischen zwei gegen den| Schloßbach hinziehenden Thälchen langgestreckt hingebaut. Durch ihn führt beinahe der ganzen Länge nach die breite wohl unterhaltene Villingen–Bösinger Vicinalstraße, die sich beim Rathhaus zu einem ansehnlichen Platz erweitert; ein zweiter schöner freier Platz dehnt sich, mit Linden besetzt, vor der Kirche aus. Die größtentheils in mäßigen Entfernungen von einander gestellten Gebäude, unter denen manches stattliche Bauernhaus, sind meist freundlich gehalten und stehen mit der Scheune unter einem Dache. Stroh- und Schindeldächer, wie auch ganz verschindelte Gebäude, sind mehrere vorhanden. Der östliche und ohne Zweifel auch der älteste Theil des Dorfs war mit einem Wallgraben umgeben, der zum Theil noch sichtbar ist.

Die Jakobus dem Ält. geweihte Kirche liegt mit dem Friedhof höchst malerisch am Ostrande des Dorfes und am Westrande des Schloßbachthales, einer jähen von wildem Bach durchrauschten Tannenwaldschlucht, und bietet, von den verschiedensten Seiten aus betrachtet, immer wieder ein anderes entzückendes Landschaftsbild; besonders auch vom Dorf aus, wo der großartige Hintergrund der Albgebirge noch mitwirkt und im Mittelgrunde die zackigen Ruinen der Burg Herrenzimmern zwischen den Waldschluchten heraufsteigen. Die Kirche, deren Längenaxe ausnahmsweise von Norden nach Süden geht, wurde im Jahre 1738 mit schmälerem vieleckigem Chor erbaut, der an ihrer Nordfront stehende mit Staffelgiebeln und Satteldach bekrönte Thurm im Jahre 1720. Diese Jahreszahl samt dem Wappen des Rottweiler Bruderschaftshauses, das Kirche und Thurm erbaute, steht am Thurmeingang. Das freundliche und geräumige flachgedeckte Innere enthält drei im Rococostil gefaßte Altäre, auf dem Hauptaltar ein großes modernes Ölgemälde, Christus am Kreuz, dann einen alten achteckigen Taufkessel und im Chor zwei gut gearbeitete gothische Holzfiguren des Petrus und Paulus. Im Triumphbogen hängt, aus dem 16. Jahrhundert stammend, ein schönes schlankes lebensgroßes Krucifix mit stark gesenktem Haupte. Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Stiftungspflege.

Zwischen der Kirche und dem schon genannten Schloßbachthale zieht sich, aus der wilden und tiefen Waldschlucht heraufgemauert, der mit schönen Schmiedeisenkreuzen geschmückte Friedhof hin, ein Ort, wie geweiht zu stiller frommer Betrachtung.

Nördlich bei der Kirche steht das stattliche zweistockige Pfarrhaus, mit der Jahreszahl seiner Erbauung, 1764, über der großen Einfahrt; es trägt wieder das Wappen des Rottweiler Bruderschaftshauses, das auch dieses Gebäude errichtete. Die Unterhaltung ruht auf der Gemeinde. Das 1812 erbaute Schulhaus enthält 2 Lehrzimmer und die Wohnung des allein an der Schule unterrichtenden| Schulmeisters. Das ansehnliche Rathhaus wurde 1832 erbaut. Ein öffentliches Backhaus ist vorhanden und ein Armenhaus wurde bei der Schloßruine erbaut (s. hier. unten).

Trinkwasser liefern hinreichend 7 laufende und 12 Pumpbrunnen, und nur in ganz trockenen Zeiten lassen die Brunnen im oberen Dorf nach, so daß der Wasserbedarf im unteren Dorf geholt werden muß; das Wasser ist im allgemeinen gut, jedoch das der laufenden Brunnen etwas matt. In der Nähe der Kirche ist eine Wette angelegt. Auch die Markung ist reich an Quellen, von denen der Neubrunnen, die Quellen in den Brühl- und Weiherwiesen und der Schloßbrunnen, früher Scheuerbrunnen genannt, die bedeutendsten sind, letzterer entspringt unter einem Felsen unfern (nördlich) des ehemaligen Schlosses und liefert dem Schloßbach den stärksten Zufluß, so daß dieser schon etwa 10 Minuten unterhalb der Quelle eine Kunstmühle in Thalhausen, wo er in den Neckar mündet, in Bewegung setzt. In der Schlucht des Schloßbaches, das Zwergthälchen genannt, soll ehemals ein ziemlich besuchtes Bad gewesen sein, das sich besonders gegen Leber- und Magenleiden heilsam erwiesen habe. In den Unterweiherwiesen bestand früher ein See, der nun trocken gelegt ist und als Wiesengrund benützt wird. Auf der Markung bestehen 5 kleine steinerne Brücken und ein Steg, die sämtlich von der Gemeinde unterhalten werden müssen.

Die körperlich kräftigen und wohlgestalteten Einwohner, von denen gegenwärtig 2 über 80 Jahre zählen, sind fleißige, sparsame und friedliche Leute, die sich hauptsächlich durch Feldbau und Viehzucht ein gutes Auskommen sichern, während die Gewerbe sich nur auf die nöthigsten Handwerke beschränken; als Nebengewerbe treiben den Winter über 20–30 Personen das Strohflechten für die Fabrik in Schramberg. Zwei Schildwirthschaften, von denen eine mit Bierbrauerei verbunden ist, und zwei Kramläden sind vorhanden. Die Vermögensverhältnisse der Einwohner gehören zu den besseren des Bezirks und der vermöglichste Bürger besitzt etwa 100 Morgen, die mittelbegüterte Klasse 50 Morgen und die minder bemittelte 3–4 Morgen Grundeigenthum. Einer Unterstützung von Seiten der Gemeinde bedarf gegenwärtig Niemand.

Die von Südwest nach Nordost in die Länge gedehnte, ziemlich große Markung besteht mit Ausnahme des steilen und hohen Thalabhanges gegen den Neckar und der tief eingeschnittenen, wildromantischen Thalschlucht des Schloßbaches, aus einer leicht zu bebauenden, welligen Hochebene. Bei der sog. Sandgrube genießt man eine große Fernsicht und von der Schloßruine ist der Ausblick in das nahe Neckar-Thal ein wirklich reizender. Der Boden ist im| allgemeinen mittelfruchtbar und besteht, so weit er für den Feldbau benützt wird, hauptsächlich aus den leichten, nicht tiefgründigen Zersetzungen der Lettenkohlengruppe. Einige Steinbrüche im Hauptmuschelkalk sind in der Nähe der Schloßruinen angelegt. Das Klima ist wegen der hohen freien Lage und der Nähe des Schwarzwaldes etwas rauh, indessen gedeihen noch die Obstbäume und auch feinere Gewächse wie Bohnen, Gurken etc. Schädliche Frühlingsfröste kommen öfters vor, wie auch kalte Nebel, die hauptsächlich von dem Neckar-Thal herauf ziehen; überdieß ist die Gegend den Windströmungen sehr ausgesetzt, dagegen gehört Hagelschlag zu den Seltenheiten.

Die Landwirthschaft wird sehr gut betrieben und verbesserte Ackergeräthe, wie der Hohenheimer Pflug, die eiserne Egge, die Feld-und Dreschwalze haben allgemein Eingang gefunden, auch sind die Düngerstätten nach den besten Grundsätzen angelegt und außer den in ihnen sorgfältig gesammelten Düngungsmitteln kommt noch Gips, Asche und Kompost in Anwendung. Der landwirthschaftliche Bezirksverein, von dem mehrere Ortsbürger Mitglieder sind, wie auch die Winterabendschule, fördert den Betrieb der Landwirthschaft. Zum Anbau kommen vorherrschend Dinkel, Haber, Gerste und Linsengerste, weniger Roggen und Weizen, ferner Kartoffeln, viel Futterkräuter (dreibl. Klee, Luzerne, Esparsette, Zetterklee, Futterwicken), Reps, Flachs und Hanf. Von den Felderzeugnissen können alljährlich etwa 4–500 Scheff. Dinkel, 250 Scheff. Haber, 50 Scheff. Gerste und 20 Scheff. Weizen meist auf der Schranne in Rottweil abgesetzt werden. Die zahlreich vorhandenen Wiesen, denen jedoch keine Wässerung zukommt, liefern ein mittelgutes Futter, das im Ort verbraucht wird. Die Obstzucht beschränkt sich auf die zunächst um’s Ort gelegenen Baumgärten und auf die an Straßen gepflanzten Bäume; man pflegt vorzugsweise Goldparmäne, Junkersbirnen und von Steinobst Zwetschgen. Das Obst gedeiht nicht besonders gern und von dem Obstertrag kann nur selten ein geringer Theil nach außen abgesetzt werden. Die Jungstämme bezieht man aus der Gemeindebaumschule, für die, wie überhaupt für die Obstpflege, ein besonderer Baumwart aufgestellt ist.

Aus den vorhandenen 450 Morgen Gemeindewaldungen (meist Nadelholz) werden jährlich etwa 100 Klafter und 4000 St. Wellen geschlagen; der Holzertrag wird verkauft und von dem Erlös erhält jeder Bürger 6 fl., während noch ungefähr 400 fl. in die Gemeindekasse fließen. Außer dieser Einnahme bezieht die Gemeinde aus etwa 80 Morgen Schafweide, nebst der Brach- und Stoppelweide die Pachtsumme von 300 fl., aus der Pferchnutzung 250 fl., aus 133 Morgen Allmanden, die an die Ortsbürger verliehen sind,| 178 fl. und aus einem Gemeindegrundstück, das bebaut wird, 50 fl. Überdieß sind noch mehrere Gemeindegüter vorhanden, die zur Farrenhaltung benützt werden.

Was die Viehzucht betrifft, so ist die der Pferde nicht unbedeutend, indem die Bespannung des Pflugs meist mit Pferden geschieht; die Stuten werden auf die Beschälplatte nach Rottweil gebracht. In ganz gutem Zustande ist die mit einer Simmenthalerrace sich beschäftigende Rindviehzucht, zu deren Nachzucht 3 Simmenthalerfarren aufgestellt sind. Der Verkauf von Rindvieh an Händler ist ziemlich bedeutend, weniger der des Mastviehs. Herbstaustrieb findet noch statt. Schweinezucht wird nicht getrieben und die Ferkel bezieht man von außen, um sie meist für den eigenen Bedarf aufzumästen. Zwei kleine Fischweiher, in denen Karpfen und Schleien gezogen werden, sind vorhanden; der eine ist von Pfarrer Nesensohn, der andere von Pfarrer Knab angelegt worden.

Außer dem 8270 fl. betragenden Stiftungsvermögen besteht noch ein Schulfonds von 1488 fl.

Die Burg Herrenzimmern.

Eine halbe Viertelstunde östlich vom Dorf liegen lang hingestreckt auf schmalem Bergrücken, der sich zwischen zwei sehr tief eingerissenen mit dunklem Tannenwald bedeckten Schluchten zuspitzt, die höchst bedeutenden aber kläglich zerbröckelten Ruinen der vormals so prächtigen Burg der Grafen von Zimmern, die aus zwei getrennten Theilen, dem oberen und dem unteren Schloß, bestand und deren Hauptgebäude erst 1811 der Bedachung beraubt wurde.

Seit langen Jahren dienten die großartigen Trümmer als Steinbruch, fast alle behauenen Steine sind daran verschwunden; – und als ein überaus sprechendes Bild von der Vergänglichkeit aller irdischen Pracht und Größe liegt zwischen den Ruinen der oberen und der unteren Burg das Armenhaus, von den armen Leuten der Gemeinde Herrenzimmern bewohnt, und zumeist aus den Steinen der zerfallenden Schlösser erbaut. Hinter dem Armenhause liegt der frühere Schloßgarten, in dem noch manches duftende Heilkraut von der alten Burgzeit her grünt und sprost, und in dem jetzt die armen Leute nothdürftig ihr Gemüse bauen. Die untere Burg liegt vollständig in Trümmern, schön überwachsen von Gestrüppen und schlanken Nadelholzbäumen; an ihrer dem Berg zugewandten Westseite erkennt man noch einen großen runden Thurm. Besser ist die obere Burg erhalten, die von der unteren durch den früheren Schloßgarten (jetzt mit dem Armenhaus) getrennt wird. Noch stehen hier die vier sehr hohen Umfassungsmauern des| eigentlichen Herrenhauses bis hinauf an die Giebelspitzen; auch zeigt es noch einen Rundbogenfries auf Konsolen und an der Ostwand einen hübschen runden Treppenthurm. Im Innern sind Spuren von gothischen Wandmalereien und in der Südostecke die Reste der alten, einst von einem Rippengewölbe übersprengten Burgkapelle. Einige der das Gewölbe tragenden Konsolen, auf einer derselben ein knieendes Männlein, und Theile der scharfprofilirten spätgothischen Rippen sind noch vorhanden. Gegen Westen vertheidigte der breite, mit gewaltiger Anstrengung aus dem Felsen gebrochene Graben die einzig zugängliche Seite der Burg, deren wankende Trümmer und deren wilde tiefeinsame rings von Waldgehängen umschlossene Lage einen unvergeßlichen Eindruck hervorbringen.

Außer der Burg Zimmern stand auf der Markung noch eine weitere, die sog. Lußburg, auch Nußburg genannt, von der auf dem Hörnlein, einer kühnen Bergspitze über dem Neckar, noch Graben und Wall sichtbar sind. Westlich vom Ort in der Nähe des Kirchbühls kommt der Flurnamen „Hinterhofen“ vor, hier soll das Dorf Rulinghofen gestanden sein. Etwa 1/8 Stunde nordöstlich von Herrenzimmern wird ein Ackergelände „Brudergarten“ genannt, was auf ein abgegangenes Bruderhaus hindeutet.

Der Name des Ortes und der hiesigen adeligen Familie, welche dem Stande der freien Herren angehörig, in der Folge mit der Grafenwürde geschmückt wurde, kommt in älteren Urkunden auf die verschiedenste Weise geschrieben vor, so Cimbern, Cimberin, Zimerin, Zimbern u. s. w. Er ist abzuleiten von dem althochdeutschen Zimbar (neuhochd. Zimmer) in der Bedeutung von Wohnung, daher nicht selten wiederkehrend und mit Hausen gleichbedeutend.

Die Familie von Zimmern

besitzt eine reiche Fundgrube für ihre Geschichte in der berühmten zimmerischen Chronik. Dieselbe wurde nach Beiträgen der Grafen von Zimmern Wilh. Wernher[1] († 1575) und dessen Neffen Froben Christoph († 1566 oder 1567) in den Jahren 1564–1566 von Johannes Müller, Sekretär des letzteren in Mößkirch, späterem Zimmerischen Obervogt zu Oberndorf am Neckar († 1600 oder 1601), verfaßt und hernach noch mit Zusätzen versehen; sie ist als 91.–94. Publikation des Stuttgarter literarischen Vereins von Barack herausgegeben. Den umfassendsten Gebrauch von ihr hat gemacht Ruckgaber, Heinrich, Geschichte der Grafen von Zimmern (Rottweil 1840).

| Angesichts dieser ausführlichen Werke über die Familie kann es sich hier nicht um eine umfassendere Darstellung der Geschichte dieses Geschlechts handeln, vielmehr nur ein kurzer Überblick über dieselbe gegeben werden. Im Hinblick ferner auf dasjenige, was der genannte Herausgeber der zimmerischen Chronik hinsichtlich deren Glaubwürdigkeit sagt, daß sie nämlich zwar in der ganzen Darstellung, abgesehen von dem überaus reichen Quellenfundamente, auf das sie aufgebaut, den Eindruck tiefer Wahrheitsliebe mache, jedoch für Ereignisse, welche weit hinter die Zeit ihrer Entstehung zurückgreifen, nach dem Schicksale ähnlicher Chronikwerke an Zuverlässigkeit verliere und zu kritischer Vorsicht auffordere, dürfte es wohl das richtigste sein, über die verschiedenen Sagen, welche die Chronik hinsichtlich des Ursprungs und der ältesten geschichtlichen Beziehungen der Familie erzählt (Abstammung derselben von dem Volksstamme der Cimbern, welcher im J. 101 v. Chr. vom röm. Consul Marius bei Verona furchtbar geschlagen und fast vernichtet wurde, Beziehungen von Angehörigen derselben zum Hofe Karls des Großen u. s. w.), hier hinwegzugehen und sich vorzugsweise an das urkundlich Feststehende zu halten.

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Die ältesten Angehörigen der zimmerischen Familie, welche demgemäß unter Angabe der Zeit ihres Wirkens glaubhafter bezeugt vorkommen, von welchen es jedoch nicht durchaus zweifellos ist, ob sie wirklich hierher oder auf ein anderes der verschiedenen, zu diesem Zimmern in keiner Beziehung stehenden Zimmern zu beziehen, sind nun aber die folgenden: Ums Jahr 1080 Gottfried der Ältere und der Jüngere (s. unten). Cuono de Cimberen im J. 1086 bei der Gründung des Klosters St. Georgen (Mone Zeitschr. 9, 201). In einer Kl. Reichenbacher Schenkungsurkunde vom J. 1088 miles liber homo Albericus nomine und Hartbreht de Cimberen, frater supradicti Alberici (Wirt. Urkb. 2, 394). Wernherus et Manegoldus fratres de Cimberin im Kl. Alpirsbacher Stiftungsbriefe ums J. 1099 (Wirt. Urkb. 1, 316). Gerungus de Cimbren im J. 1101 Zeuge bei einer Vergabung an das Kl. Allerheiligen in Schaffhausen (übrigens wohl eher von Zimmern bei Immendingen. Wirt. Urkb. 1, 330). Wernherus de Cimbere im J. 1113 Zeuge bei der Einweihung von Kloster St. Peter (Rotul-San-Petrinus bei Leichtlen, Zähringer 78). Wernherus de Z., in den J. 1118 und 1120 Abt des Kl. St. Georgen (Mone Zeitschr. 9, 221). ?Hartwigus de Cimbren ums J. 1120 Zeuge Hartmanns von Ücklingen (Cod. Hirs. 39a). Olricus de Zimbere im J. 1122 Zeuge des Gr. Berthold von Sulz (Wirt. Urkb. 3, 131). ?Luitfridus de Cimbren et frater eius| Heinricus um das J. 1140 Gutthäter des Kl. Hirschau (Cod. Hirs. 47 a). Cuno liber dominus a Zimbern im J. 1193 Zeuge bei einem von hornbergischen Vermächtniß (Mone Quellensamml. 2, 134). Wernherus et Eberhardus de Z., mit ihrer Mutter Adelheid Gräfin von Veringen im J. 1224 Zeugen bei einem Vermächtniß für das Kl. St. Georgen (Mone Quellensamml. a. a. O.). In den J. 1237–1255 Konrad von Z. Abt des Kl. Reichenau (vergl. Schönhuth, Chronik des ehem. Kl. Reichenau 177–184.) Albertus et Wernherus de Zimbern vom Kl. Mehrerau bis zum J. 1267 mit einem Hof in Horgenzimmern (in Hohenzollern-Hechingen) belehnt (laut Kl. Kirchberger Urkb. von den J. 1267 und 1268). Ums J. 1270 viri nobiles Albertus et Wernherus junior de Zimmern Zeugen des Ritters Tragbotho von Neuneck bei einem Verkauf an das Kl. Kirchberg (Mon. Zolleran. 1, 88). Der Straßburger Kanoniker Rudolf von Zimmern im J. 1275 Pfarrherr zu Epfendorf, Villingen, Waldmössingen, Fluorn, Gößlingen, Isingen, Dautmergen und Ostdorf (Freiburger Diöcesan-Archiv 1, 39–42). Den 12. März 1279 Wernherus et Albertus nobiles fratres dicti de Zimmern, Wernherus et Conradus filii dicti Wernheri als Zeugen Konrads von Wartenberg in einer Kl. Alpirsbacher Urkunde. Den 5. Juli 1281 die Edlen Wernher und Albert von Z. als Lehensherrn von Gütern zu Zepfenhan (s. u.). Den 26. Mai 1284 Konrad von Zimmern Zeuge in einer Urkunde der Herzoge Heinrich und Reinhold von Urslingen; den 27. Nov. 1289 derselbe, Schwager Eberhards von Lupfen, und Wernher seines Bruders Sohn, Verkäufer einer Wiese bei Oberndorf; der letztere im J. 1292 Zeuge Konrads von Blumenberg (Neugart Cod. dipl.; 2, 342). Wernherus nobilis de Zimmern, Schwiegersohn Bertholds von Falkenstein, Verkäufer den 27. Okt. 1293[2] des unteren Kelinshofes zu Altoberndorf an das Kl. Alpirsbach, im J. 1299 eines Hofes zu Isingen mit dem Kirchensatz an die Johanniterkommende zu Rottweil (OA.-Beschr. Sulz 197), in demselben Jahr Zeuge Eberhards von Lupfen, im J. 1303 genannt als Verkäufer eines Hofes zu Hochmössingen und in einem Vergleiche mit den Herzogen Simon und Konrad von Teck, welcher dahin ging, daß die letzteren Niemanden von seinen Leuten zum Bürger in Rosenfeld machen sollten; im J. 1307 bei einem Vergleiche zwischen dem Dominikanerkloster und der Stadtpfarrei Rottweil (Ruckgaber 2b,| 214); im J. 1312 war Schloß und Dorf Seedorf seiner Wittwe als Widdum verschrieben (O.A.-Beschr. Oberndorf 312). Konrad von Zimmern, Anhänger Gr. Eberhards des Erlauchten von Württemberg im 2. Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts (s. ob. S. 243).

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Obigen Wernhers Sohn, ebenfalls Wernher genannt, vermählte sich im J. 1319 mit der Truchseßin Anna von Rohrdorf und erwarb dadurch Antheil an der Herrschaft Mößkirch, die er nach dem Tode seiner Gemahlin und nach einem Vergleiche mit deren Verwandten vom J. 1354 behielt. Auch sonst machte er nicht unbedeutende Erwerbungen (besonders ums Jahr 1350 von Villingen [s. u.] und von Mühlheim im Breisgau), erhielt im J. 1353 von K. Karl IV. den Blutbann und die Exemtion seiner Familie und ihrer Untergebenen von jedem fremden Gericht, ausgenommen das Rottweiler Hofgericht, bestätigt, und starb fast hundertjährig im J. 1384. – Sein Sohn, Johann der Lapp gen. († 1441), hielt sich in seiner Jugend viel am württembergischen Hofe auf, wurde den 14. August 1401 als kgl. Amtmann zu Wildenstein von K. Ruprecht beauftragt, in einer Reihe oberschwäbischer Reichsstädte die Huldigung einzunehmen, kommt in den J. 1409–1430 als württ. Rath vor, begleitete den Gr. Eberhard den Milden zur Kirchenversammlung nach Constanz und war 1419 württ. Vormundschaftsrath (Steinhofer 2, 609. 632. 748. Sattler Gr. 2, 51, 69. Chmel Regg. Ruperti 42). Er erwarb in den Jahren 1398–1415 die pfalzgräfliche Feste Wildenstein an der Donau nebst dem Dorf Leibertingen und allen Zugehörden, zuerst z. Th. als Lehen, z. Th. zur Verwaltung, zuletzt aber als freies Eigenthum, im J. 1404 das Städtchen Hayingen auf der Alb, sodann nur in vorübergehender Weise: 1412–1416 Oberndorf mit Waßeneck als österreichische Pfandschaft (Stälin 3, 416), 1412 die Feste Mägdeberg als württembergisches Pfandlehen, im Jahre 1434 die Stadt Tuttlingen mit den Dörfern Öffingen, Baldingen und 1/2 Sundhausen für 4500 fl. und im J. 1435 Burg und Stadt Schiltach für 4000 fl., beides auf Wiederlosung von den Gr. Ludwig und Ulrich von Württemberg. Den 6. Mai 1434 bestätigte ihm K. Sigmund auf seine Bitte die alten Pürschgerechtsame seines Hauses (vrgl. ob. S. 309). Von seinen beiden Enkeln Wernher und Gottfried erhielt der erstere, ältere, kraft der großväterlichen Anordnung vom J. 1439 und ihrem eigenen Theilungsvertrage die Herrschaft Mößkirch nebst Wildenstein mit dem Hauptsitz in Mößkirch, der zweite die Herrschaft Zimmern vor Wald mit dem Hauptsitz Herrenzimmern und den angekauften Gütern in Dunningen. Wernher († 1483) begab sich an den Hof des Erzherz. Sigmund von| Österreich zu Innsbruck, wo er eine nicht unbedeutende Rolle spielte, bekleidete auch längere Zeit die Hauptmannsstelle in der Ehrenberger Klause, wurde 1458 Rath und 1460 Landhofmeister des Gr. Eberhard im Bart. Er erkaufte 1453 das Dorf Ablach, 1455 in Verbindung mit seinem Bruder 1/3 an Schloß Staufen und Dorf Hilzingen, 1456 auf kurz Krauchenwies, 1463 Altheim und Göggingen, um dieselbe Zeit Schloß und Dorf Gutenstein, namentlich aber im J. 1462, mit Zustimmung des Erzherzogs Sigmund, die österreichische Pfandschaft Oberndorf und Waßeneck für die Pfandsumme von 6000 fl. von genanntem Gr. Eberhard im Bart und im Jahre 1463 die vier Dörfer Waldmössingen, Beffendorf, Bochingen und Altoberndorf, gleichfalls österreichische Pfandschaften, von dem Abt Bernhard von Hirschau um 3000 Goldgulden, welche beide Pfandschaften der Familie bis zu ihrem Aussterben verblieben. Zudem erhielt er noch im J. 1466 von Gr. Eberhard die Feste Achalm verpfändet, woselbst er mehrere Jahre hauste, bis sie ihm Gr. Eberhard wieder abnahm und er von Erzherz. Sigmund von Österreich dafür die Vogtei Bregenz erhielt. Übrigens verglich er sich im J. 1473 wieder mit Gr. Eberhard und versprach auf 12 Jahre um 60 fl. jährliches Dienstgeld sein Diener zu sein. Den 7. August 1471 bestätigte K. Friedrich IV. ihm, seinem Bruder Gottfried und seinem Sohn Johann Wernher ihre Privilegien, insbesondere die Freiheit von fremden Gerichten und die hohen Gerichte in ihren Städten Mößkirch und Oberndorf mit dem Blutbann (Chmel 2, 621). Gottfried von Z. († 1508) lebte nach kürzerem Aufenthalt am württ. Hof meist zu Herrenzimmern; im J. 1490 erwarb er den Kirchensatz und Zehenten zu Epfendorf, das Lehen Schenkenberg und verschiedene sonstige Zehenten in der Umgegend; den 26. März 1495 verkaufte er einen großen Theil seiner Güter, nämlich das Schloß und Dorf Seedorf, das Städtchen Herrenzimmern, Winzeln, Hochmössingen, Villingen und Thalhausen, die Kirchensätze und Zehenten zu Dunningen und Epfendorf, alles dies sein Eigen, ferner den Burgstall Staufen mit dem Bauhof und seinen Theil an Hilzingen, die Vogtei der 4 Dörfer in der Höri, Horn, Gundelsheim, Weiler und Utznang, 31/2 Fuder Weingülten aus dem Mainauer Haus in Überlingen, dieses österreichische Lehen, sowie alle seine Ansprüche an Mößkirch und Oberndorf um 20.000 fl. unter Vorbehalt des Wiederlosungsrechts für sich und seine Familie an die Stadt Rottweil, wahrscheinlich um dieselben seinem Stamme gegen die Gr. von Werdenberg zu retten (s. u., vrgl. Ruckgaber, Zimmern 153); auch wurden diese Besitzungen bald wieder zimmerisch. Seinem Bastardsohne Heinrich stellte K. Maximilian I. im J. 1500 einen| Adelsbrief und ein eigenes Wappen aus, und Gottfried schenkte ihm 1501 das Schloß Herrenzimmern, dann auch das Schlößchen Mühringen mit dem gleichnamigen Dorfe und dem Dorfe Wiesenstetten.

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Wernhers Sohn, Johann Wernher, auf mehreren Hochschulen gebildet, zeichnete sich am Hofe des Erzherz. Sigmund ebenfalls durch Kenntnisse und Geschäftsgewandtheit aus, trat dann auch zu Gr. Eberhard im Bart in Beziehung, welcher ihn im J. 1474 mit anderen Grafen und Adeligen seiner Gemahlin Barbara bei ihrer Herreise von Mantua nach Kempten entgegenschickte, und machte im J. 1483 eine Pilgerfahrt nach Palästina. Erzherzog Sigmund verlieh ihm im J. 1486 die Hauptmannschaft der oberen und unteren Herrschaft Hohenberg auf 10 Jahre mit 800 fl. Jahresgehalt und die Pfandschaft Veringen, und K. Friedrich IV. bestätigte ihm den 7. Februar 1487 für sich und seine männlichen Nachkommen die Freiheit der rothen Wachssiegelung, welche seine Familie zwar schon von früheren Kaisern erhalten, einige Zeit aber nicht gebraucht hatte (Chmel 2, 731). Den 5. Sept. 1486 übergab er seine Herrschaften Mößkirch und Oberndorf seinen noch unmündigem Kindern, 4 Söhnen, Veit Wernher, Johannes Wernher, Gottfried Wernher, Wilhelm Wernher, und 4 Töchtern, und verordnete zu ihrem Vormund seinen Oheim Gottfried, dem er durch die Unterthanen dieser Herrschaften huldigen ließ. Dies geschah wohl auch, um dieselben der Familie zu erhalten, denn die Grafen von Werdenberg, besonders Gr. Hugo, waren schon länger mit den Zimmern in Folge mehrfacher Reibereien und in gegenseitiger Eifersucht verfeindet, auch nach den zimmerischen Besitzungen lüstern und bereiteten Verwickelungen. Johann Wernher wurde bei K. Friedrich IV. beschuldigt, er habe dem Erzherz. Sigmund den Wahn beigebracht, der Kaiser habe ihn mit Gift aus dem Wege räumen wollen, und denselben so zu dem Entschluß veranlaßt, die Erbfolge in seinen Ländern von dem Haus Österreich an das Haus Bayern zu bringen. Deßhalb verhängte K. Friedrich auf einer Art von Reichs- oder Fürstentag zu Meran über Johann Wernher wegen des Verbrechens der Majestätsbeleidigung die Reichsacht, welche den 18.Jan. 1488 von Innsbruck aus, wohin der Kaiser sich selbst begeben hatte, ausgeschrieben wurde. Hierauf wußte der genannte Gr. Hugo die werdenbergische Familie in den Besitz des größten Theils seiner Herrschaften zu bringen. Zwar befreite K. Friedrichs Nachfolger, durch die zimmerischen Freunde milder gestimmt, Johann Wernher von der Acht, aber derselbe erlag bald darauf im J. 1495 zu München bei seinem Gönner, dem Herz. Albrecht von Bayern, der ihm eine Rathsstelle verliehen, dem Kummer über sein Mißgeschick.| Seine genannten Söhne versuchten zuerst auf friedlichem Wege die zimmerischen Güter wieder zu erlangen, allein ihre Anstrengungen scheiterten sämtlich an den werdenbergischen Bemühungen, bis Veit Wernher, von seinen adeligen Freunden und Rottweil kräftig unterstützt, von der letzteren Stadt aus den 6. Dec. 1496 Oberndorf mit Gewalt nahm und die Stadt mit den dazu gehörigen Dörfern sich huldigen ließ. Zwar traf ihn deßhalb den 7. Febr. 1497 auf dem Lindauer Reichstage die kaiserliche Acht, allein Herz. Eberhard der Jüngere von Württemberg ernannte ihn zu seinem Rath und er blieb an dessen Hof fast bis zu seinem Tode (Apr. 1499), nachdem auch mittlerweile das kaiserliche Pönalmandat aufgehoben worden. Als die friedlichen Verhandlungen immer noch zu keinem Erfolg führten, nahm Johann Wernher den 17. Sept. 1503 auch Mößkirch mit Gewalt ein, und jetzt erst wurde den 3. März 1504 auf dem Reichstag zu Augsburg der werdenbergisch-zimmerische Handel, welcher 17 Jahre lang gedauert hatte, im Wesentlichen dahin entschieden, daß die zimmerische Familie – gegen eine Entschädigungssumme von 2000 fl. Rh. an die Werdenberg – in ihre Besitzungen wieder eingesetzt, vom Kaiser förmlich in integrum restituirt und bald darauf in allen ihren früheren Freiheiten und Privilegien bestätigt wurde.[3]

Nach Gottfrieds Tode theilten den 19. Nov. 1508 Johann Wernhers des Ä. 3 hinterlassene Söhne so ab, daß Johann Wernher d. J. die Herrschaft Mößkirch, Gottfried Wernher die Herrschaft „vor Wald“ samt Zugehörden bekam, wogegen Wilhelm Wernher, um das Ansehen des Stammes zu retten, unter gewissen Bedingungen und gegen ein Leibgeding auf sein Erbe verzichtete und das Schloß Wildenstein gemeinschaftlich blieb.

Johann Wernher († 1548) begab sich an badischen, Gottfried Wernher an württembergischen Hof, im J. 1512 vertauschten sie ihre Besitzungen und ließen sich am 6. Dec. d. J. mit Wilhelm Wernher in das Rottweiler Bürgerrecht aufnehmen, wobei sie sich anheischig machten, wenn sie oder ihre Erben in der Herrschaft Wald, sei es an Schlössern, Dörfern, Gütern u. s. w. zu verkaufen oder zu verpfänden beabsichtigten, solches allemal zuvor der Stadt anbieten zu wollen. Johann Wernher, ein schlechter Haushalter, wie sein Bruder Gottfried Wernher, verkaufte den 11. Okt. 1513, z. Th. aus Ärger, daß der jüngste Bruder, Wilhelm Wernher, ihm| das dem Bastarde Heinrich von Zimmern abgekaufte Schloß Herrenzimmern nicht abtreten wollte, an die Stadt Rottweil das Städtchen Herrenzimmern, Thalhausen und Villingen, sowie den Burgstall Hohenstein sammt allen Zugehörden und Gerechtigkeiten, hohen und niederen Gerichten, dem Lehen der Schloßkaplaneipfründe zu Herrenzimmern um 1840 Pfd. Hllr., trat auch den 12. Okt. 1514 – freilich nicht für immer (s. u.) – die Herrschaft Oberndorf, welche an Rottweil zu verkaufen ihm Österreich, als Eigenthumsherr, nicht gestattete, den Kirchensatz und Großzehenten zu Dunningen, sowie die Hälfte des Großzehenten zu Epfendorf, Bösingen, Ramstein, Irslingen und Thalhausen an seinen Bruder Wilhelm Wernher ab und behielt sich nur vor den Weiher zu Waldmössingen, das Weiherlein zu Dunningen, den Eichenwald bei Oberndorf und sämtliche Eigenleute der Herrschaft vor Wald. Im J. 1516 verließ er das baufällig gewordene Schloß Seedorf, bezog den ihm gehörigen unteren Hof zu Mößkirch, machte 1517 eine Pilgerfahrt nach St. Jago di Compostella und erhielt 1521 von K. Karl V. auf dem Wormser Reichstag für sich und seine Brüder die Bestätigung der alten Hausprivilegien.

Gottfried Wernher († 1554) erwarb im J. 1516 von Wolf von Bubenhofen die Feste Falkenstein an der Donau samt dem Weiler Krähenheinstetten und einigen Zugehörden in Neidingen um 4880 fl. – Besitzungen die er später seinem Bruder Johann Wernher verkaufte, – ferner im J. 1527 von seinem Bruder Wilhelm Wernher die Herrschaft Oberndorf um 14.000 fl. dagegen verkaufte er den 16. Apr. 1535 an Rottweil um 4220 fl. die schon früher (1495) dieser Stadt auf Wiederlosung verkauft gewesenen Dörfer Hochmössingen und Winzeln samt dem Weiher in letzterem Orte, vertauschte im J. 1542 die Herrschaft Oberndorf wieder an seinen Bruder Johann Wernher gegen Abtretung seiner Behausung zu Mößkirch und des Jagdrechts, sowie gegen Ausstellung eines Schadlosbriefes von 10.000 fl. Er hielt sich die letzte Zeit seines Lebens meist zu Wildenstein auf und verbrachte die Zeit theils mit Leimsieden, zu welchem Geschäfte er die alten Pergamentbriefe des Archives verwandte, theils und vorzugsweise mit Essen und Trinken, dazu auch mit poetischen Versuchen. Er war übrigens ein Mann von Intelligenz und in Staatsangelegenheiten von den Kaisern Karl V. und Ferdinand I. nicht selten zu Rathe gezogen.

Wilhelm Wernher († 1575) studirte in Tübingen und Freiburg Philosophie, Geschichte und Rechte und bewies sein ganzes Leben eine große Neigung zu wissenschaftlichen, besonders Geschichts- und Alterthums-Studien, wie er denn auch der erste Begründer der| zimmerischen Chronik wurde; auch in der Dichtkunst versuchte er sich. Gegen 20 Jahre lang war er Hofrichter zu Rottweil, später, von 1529 an, längere Zeit Assessor und dann auch Rath beim Reichskammergericht in Speier, von den Kaisern Karl V. und Ferdinand I. hochgeschätzt. Eine besondere Vorliebe hatte er für das Schloß Herrenzimmern, wo er viel verweilte und in der sog. „Wunderkammer“ eine schöne Sammlung geschichtlicher Antiquitäten und merkwürdiger Naturalien anlegte, auch eine werthvolle Handschriftensammlung begründete.[4] In den Jahren 1514–1527 war er Besitzer der Herrschaft Oberndorf (s. ob.); den Kirchensatz, den großen Zehenten und andere Rechte zu Dunningen verkaufte er im J. 1523 an die Rottweiler Bruderschaft um 500 fl.[5]

Den 15. Mai 1526 schlossen die beiden älteren Brüder vor dem Rottweiler Hofgerichte einen Vertrag, wonach derjenige von ihnen, welcher ohne männliche Leibeserben versterbe, dem anderen seine Güter vermachen solle. Den 24. Mai 1538 wurden alle drei für sich und ihre Erben, namentlich in Anbetracht der guten Dienste, welche Wilhelm Wernher beim Hofgericht und beim Reichskammergericht geleistet, von Kaiser Karl V. in den Grafenstand erhoben und ihre Herrschaften zu einer Grafschaft gemacht.

Von den 3 Gebrüdern hinterließ nur Gr. Johann Wernher rechtmäßige männliche Leibeserben.[6] Von diesen traten der älteste, Johann Christoph, und der jüngste, Gottfried Christoph, in geistlichen Stand, erhielten auch – abgesehen von manchen anderen Pfründen – jener die Domdekans-, dieser eine Domkapitularpfründe zu Straßburg, und verzichteten im J. 1549 zu Gunsten des mittleren, begabtesten, Froben Christoph († 1566 oder| 1567) und seiner rechtmäßigen Nachkommenschaft auf sämtliche väterliche Erbgüter. Dieser, auf längeren Reisen in Frankreich und den Niederlanden gebildet, erhielt nach seines Oheims Gottfried Wernher Tod auch die Herrschaft Mößkirch, führte, einige wenige Späne abgerechnet, ein ungestörtes angenehmes Leben in seiner Herrschaft, die er durch wohlgeordnete Ökonomie sehr emporbrachte, und wurde der zweite Begründer der zimmerischen Chronik. Seine Gemahlin, Gr. Kunigunde von Eberstein, gebar ihm 10 Töchter und einen Sohn, den Gr. Wilhelm, den letzten männlichen Sprossen des Geschlechts. Derselbe erbte nach seines Großoheims Wilhelm Wernher Tode noch dessen Besitzungen, worunter das Stammschloß Herrenzimmern, hielt sich zuerst meist in Mößkirch auf, wo er sich mit der Gr. Sabine von Thurn vermählte, trat dann aber in die Dienste des Erzherzogs Ferdinand von Österreich. Der letztere ernannte ihn zu seinem Geheimen Rath und Hofmarschall, überließ ihm den 18. Mai 1580 alle seine österreichischen Mannlehen und Pfandschaften als freies Eigenthum unter der Bedingung, daß er nichts davon veräußere, und daß sie im Fall des Erlöschens des zimmerischen Mannsstamms frei und ledig an Österreich heimfallen, und belehnte ihn im J. 1583 mit der Herrschaft Schramberg. Er starb (nach seiner Gemahlin), wie es scheint, auf einer Reise nach Italien zu Padua im Dec. 1594, in seinem 45. Lebensjahre.

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Die zimmerischen Allodialerben waren nunmehr Gr. Wilhelms überlebende Schwestern: Anna, verm. Gräfin von Fürstenberg, Apollonia, verm. Gräfin von Helfenstein, Johanna, verm. Erbtruchseßin zu Waldburg, Kunigunde, verm. Gräfin von Königseck-Aulendorf, Eleonore, verm. Erbschenkin von Limburg, Sibille, verm. Gräfin von Hohenzollern-Sigmaringen, Marie, verm. Freifrau zu Schönhaus, Ursula, verm. Gräfin von Ortenburg. Diese verkauften den 10. Mai 1595 an die Stadt Rottweil einen Theil des Erbes: das Schloß, Haus und Scheuer Herrenzimmern mit aller Obrigkeit, den Zehenten daselbst, samt Trieb und Tratt auf Thalhausener Bahn, den Flecken Seedorf mit allen Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, Ein- und Zugehörungen, große und kleine Zehentrechte zu Seedorf, Irslingen, Bösingen (samt einem hiesigen Hofe), Harthausen, Ramstein, Butschhof, Wenthof, Thalhausen, die Kollatur und den Kirchensatz zu Herrenzimmern, Seedorf und Epfendorf, etliche zum Haus Zimmern gehörige Mannlehen und Leibeigene, ein Haus zu Rottweil auf dem Rindermarkt u. s. w., um 88.000 fl; die Gebr. Gr. Froben und Georg von Helfenstein, Apollonias Söhne, übernahmen um die Summe von 400.000 fl. die Herrschaft Mößkirch nebst den Schlössern Wildenstein und Falkenstein (seit dem Aussterben| der Helfensteim im J. 1627 fürstenbergisch), und Österreich zog die Stadt Oberndorf nebst Nachbarorten und die Herrschaft Schramberg als heimgefallene Lehen an sich, übrigens nicht ohne Streit mit diesen Allodialerben und gegen Geldvergütungen an dieselben.

Die Zimmern blieben dem katholischen Glauben treu; während des schmalkaldischen Krieges zog sich Gr. Johann Wernher auf Falkenstein, Gr. Gottfried Wernher auf Wildenstein, Gr. Wilhelm Wernher auf Herrenzimmern zurück.

Die Familie war durch Heirathen mit manchen der benachbarten und anderen adeligen Familien verbunden, wie sich dies zum Theil schon aus dem Bisherigen ergeben hat; es sind in dieser Hinsicht aus der geschichtlich beglaubigteren Zeit noch folgende zu nennen: die Gundelfingen, Werdenberg, Schwarzenberg, Sonnenberg, Kirchberg, Geroldseck, Brandis, Oettingen, Lupfen, Leuchtenberg, Henneberg, Erbach, Reischach, Affenstein, Weitingen, Hohenzollern. Angehörige der Familie finden sich früher zu St. Georgen, aber auch zu Alpirsbach begraben (Mone Quellensamml. a. a. O.); seit Erwerbung der Herrschaft Mößkirch (um 1350) befand sich die Familiengruft in der Mößkircher Pfarrkirche, woselbst noch viele stattliche zimmerische Grabdenkmäler vorhanden.

Das Siegel Alberts und Wernhers von Zimmern, wie es an einer Urkunde vom J. 1268, aus rother Erde geformt, anhängt, zeigt einen nach links emporgerichteten Löwen mit der Zimmeraxt in den vorderen Pranken und der Umschrift: S. Alberti et Werneheri de Cimbarin. Nach Ruckgaber (Zimmern 109) erhielt Johann Wernher von Z. von K. Friedrich IV. auf sein Ansuchen das Recht, neben dem bisherigen zimmerischen Wappen (zwei gelbe Löwen in blauen Feldern mit Beilen zwischen den Vorderfüßen und ein auf dem Helm befindlicher rother Hirschkopf mit gelbem Geweih und rother Brust) nun auch das wildensteinische Wappen (zwei rothe Löwen in weißen Feldern und ein auf dem Helm angebrachter rother Hirschkopf mit weißem Geweih und rother Brust) zu führen; doch hat sein gleichnamiger Sohn noch im J. 1514 das einfache zimmerische Wappen im Siegel (Mone Zeitschr, 9, 491).

Der Matrikularanschlag der Grafschaft betrug 2 Reiter, 9 Fußgänger, oder 60 fl., wovon später Rottweil die eine, Fürstenberg wegen Mößkirch die andere Hälfte zu zahlen hatte.

Geschichte der Feste und des Städtchens Herrenzimmern.
Die erste, von diesem Zimmern handelnde Urkunde dürfte wohl die vom 4. Nov. 994 sein, in welcher K. Otto III. das Gut| Epfendorf mit dessen Zugehörungen an verschiedenen Orten, so zu Bösingen, Waldmössingen, Harthausen, Irslingen „Ancencimbra“ (die erste Silbe nach Förstemann a. a. O. Sp. 96 wohl abzuleiten von ant, antes und dem damit zusammenhängenden angelsächsischen ent, gigas), an die Abtei Petershausen übergibt (Wirt. Urkb. 1, 231). Wie anderwärts in der Gegend war wohl auch hier St. Gallischer Besitz und die ortsadelige Familie trug in älterer Zeit Zimmern von diesem Kloster zu Leben; in dem Kampfe, welcher in den J. 1077–1080 über den Besitz der Abtei entstand und welcher mit demjenigen der Gegenkönige Heinrich IV. und Rudolf von Schwaben zusammenhing, eroberte, plünderte und verbrannte nach mehrfacher Überlieferung[7] des letzteren Anhänger, Herz. Berthold der Bärtige von Zähringen, die obere Burg und das Städtchen, da die Herren Gottfried der Ä. und der J. als St. Gallische Lehensleute und Anhänger des von K. Heinrich eingesetzten Abtes zu der anderen Partei hielten. Ein ähnliches Geschick traf Herrenzimmern im J. 1312 (s. ob. S. 243); nur die untere Feste soll dieses, wie das erste Mal Stand gehalten haben (zimmerische Chronik 1, 162, 176).

Der Ort war, wie öfters erwähnt, in älterer Zeit ein Städtchen, als solches wird er z. B. genannt in Urkunden von 1327 (als Adelheid Staimars des Suters Wittwe ein hiesiges Gütlein an die niedere Klause zu St. Pelaien in der Altstadt verkaufte), 1495 (s. o.); doch heißt es schon in der zimmerischen Chronik (2, 320): „Antianzimbern das Dorf, so vor Jaren ein Stettlin gewest“. Er war früher ummauert: noch im J. 1432 wird ein oberes Thor hier erwähnt und in neurer Zeit stieß man beim Graben von Kellern auf Spuren einer Stadtmauer, die sich rings herum verfolgen läßt, nach welcher das Städtchen jedoch von kleinem Umfang gewesen sein muß.

Beim Eingang gegen Westen stund die obere Feste, von welcher jetzt noch Überbleibsel eines Walls und Grabens nahe beim Schulhause zu sehen sind, östlich auf dem Vorsprung eines Bergrückens die untere Feste, das eigentliche Schloß Herrenzimmern, das in seinem jetzigen Zustande oben beschrieben ist.

Die sonstige Geschichte des Städtchens sowohl als dieser beiden Festen, soweit dies für den vorliegenden Zweck überhaupt zulässig, ist schon in der Geschichte der Familie Zimmern dargestellt.| Hinsichtlich derjenigen des unteren Schlosses ist jedoch noch zu bemerken: Nachdem Gottfried von Z. dasselbe im J. 1501 dem genannten Bastardsohne Heinrich übergeben, brannte es durch Unvorsichtigkeit ab, worauf Gottfried es wieder aufbaute, aber so schlecht, daß Wilhelm Wernher, der es 1513 von Heinrich erworben, es neu aufführen ließ; sein Bruder Gottfried Wernher wollte durch einen italiänischen Baumeister verschiedene Veränderungen daran vornehmen lassen, aber Wilhelm wiedersetzte sich, und so unterblieb der Bau. Im 30jährigen Kriege scheint es, nach der Verlegung der Schloßkaplanei in die Epfendorfer Kirche (s. u.) zu schließen, schwer beschädigt worden zu sein, doch war es noch im Anfang des 19. Jahrhunderts bewohnbar. Im J. 1805 kaufte es Karl Reiner, Bürger und Weinhändler zu Herrenzimmern, und richtete es zu einer Gastwirthschaft ein, verbunden mit Bierbrauerei und Branntweinbrennerei. Aus seiner Hinterlassenschaft kaufte die Gemeinde das Gut im J. 1810 wieder um 1700 fl. und benützte es fortan gleich einem Steinbruch (Ruckgaber, Zimmern 198, 240).

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In kirchlicher Beziehung kann noch Folgendes erwähnt werden: Die hiesige dem h. Jakob geweihte Kapelle (Kirche) war in früherer Zeit, wie auch die Kirche zu Seedorf (OA. Oberndorf), ein Filial von Dunningen, wohin die Einwohner hinsichtlich der sacramentlichen Handlungen, der pfarrlichen Rechte und Pflichten gewiesen waren, und der Dunninger Kirchherr hatte nur zu gewissen Zeiten in den Kirchen zu „Herazimbern dem Städtlein“ und zu Seedorf Messe zu lesen, in welch’ letzterer Hinsicht der Dunninger Kirchherr Bruno von Kirneck den 10. Nov. 1363 beide Kirchen in Zukunft nicht irren zu wollen versprach. Schon den 25. Okt. 1453 erklärte Bruno von Kirneck als Kastenvogt der Dunninger Pfarrkirche den Gebr. Wernher und Gottfried von Zimmern, welche den Pfarrverband der hiesigen Kirche mit der Dunninger Kirche aufheben wollten, seine Einwilligung zu dieser Trennung, allein der Sache wurde zunächst keine weitere Folge gegeben, denn noch den 15. Nov. 1478 gestattete der Constanzer Generalvikar auf Bitte der Einwohner von Herrenzimmern und Seedorf, mit Genehmigung des Territorialherrn und Patrons sowohl der Mutter- als der Filialkirchen, Gottfrieds von Zimmern, und mit Bewilligung des Dunninger Pfarrers, für beide Orte die Vornahme der sacramentlichen Handlungen, die Verkündigung des göttlichen Wortes und überhaupt die pastorale Versehung durch die betreffenden Kapläne vorbehaltlich der Fortdauer des pfarramtlichen Zusammenhangs dieser Orte mit der Mutterkirche und der Zugehörigkeit der Bestattung zu der letzteren. Den 11. Dec. 1709 wurde der hiesige Pfarrer durch den Constanzer Generalvikar| der rechtlichen Verbindlichkeit, in Altoberndorf Messe zu lesen enthoben, und den 20. Okt. 1724 wurde durch einen Vergleich zwischen Bürgermeister und Rath der Stadt Rottweil als Kollatoren und Administratoren der Rottweiler Bruderschaft, der Universalzehentherrin allhier, einer- und dem hiesigen Pfarrer andrerseits die Kongrua des letzteren festgestellt.[8]

Den 24. Juli 1432 stiftete Johannes der Lapp von Zimmern zum Ersatz dafür, daß er während seiner kriegerischen Laufbahn in seiner Jugend manchen Kirchen und kirchlichen Personen Güter entrissen hatte, deren Zurückgabe sich jetzt nicht mehr bewerkstelligen ließ, in seiner hiesigen Feste auf einem Altar, der da geweiht war in der Ehre Unsrer Lieben Frauen, des h. Gallus und des h. Christoph und in die Pfarrkirche zu Epfendorf gehörte, auch durch einen weltlichen Priester versehen und besungen werden sollte, eine ewige Messe, behielt sich und seinen Nachkommen die Verleihung dieser Pfründe bevor und bestimmte ferner, daß der Priester mit seiner und seiner Nachkommen, sowie des Pfarrers zu Herrenzimmern Einwilligung auch in der Stadtkirche solle Messen lesen dürfen, eine Stiftung, welche der Generalvikar des Constanzer Bischofs Otto den 30. Juli 1432 bestätigte (Ruckgaber, Zimmern 83). Johann Wernher von Zimmern verkaufte den 11. Okt. 1513 die Kollatur der Kaplanei an die Stadt Rottweil, und im J. 1520 ernannte auch die letztere einen neuen Kaplan, allein es entstanden zwischen Gr. Wilhelm Wernher und der Stadt hierüber Zwistigkeiten, welche den 7. Dec. 1569 dahin verglichen wurden, daß die Familie Zimmern in Zukunft einen Kaplan der Stadt schriftlich nominiren, die letztere aber zur Kaplanei präsentiren, auch alle übrigen Rechte und Gerechtigkeiten des Patronatrechts haben solle. Im Jahr 1645 wurde diese Kaplanei nach Epfendorf verlegt (OA.-Beschr. Oberndorf 229).

Zu der Gemeinde gehören:

Stittholzhof, 3/4 Stunden westlich vom Mutterort gelegen und

Schloßhäuschen, das in neuerer Zeit die Gemeinde in der Schloßruine erbaute, und leider das Material hiezu von den ruinosen Schloßgebäuden benützte, wodurch nicht allein die großartigen Schloßreste noch mehr verdorben wurden, sondern auch die äußerst malerische Ansicht derselben verloren hat. Das Gebäude wird| von Ortsarmen bewohnt, die hiefür eine mäßige Hausmiethe an die Gemeinde entrichten.



  1. Jahrgeschichten des zimmerischen Geschlechts, von demselben Verfasser, s. Mone, Quellensammlung 2, 133 ff.
  2. Dieser Wernher, welcher mit einer geb. von Falkenstein vermählt war, kann somit nicht schon im J. 1289 gestorben sein, wie die zimmerische Chronik 1, 158 annimmt.
  3. Vrgl. über diesen zimmerisch-werdenbergischen Handel auch Vanotti, Gesch. der Grafen v. Montfort und v. Werdenberg 350–353, 435–447.
  4. Den Leichnam des h. Aurelius verschaffte er sich im J. 1557 vom Kl. Hirschau (Mone Quellensamml. 2, 136).
  5. Er verordnete, daß sein Herz unter dem Altarboden in der Schloßkapelle zu Herrenzimmern so begraben werden solle, daß der Messe lesende Priester bei der Feier auf demselben stünde. Es geschah dies auch; als aber im J. 1645 die Schloßkaplanei nach Epfendorf verlegt wurde, kam dieses Herz mit bischöflicher Genehmigung an das Rottweiler Kapuzinerkloster, und als das letztere in Privatbesitz überging wurde es an das fürstenbergische Hauptarchiv zu Donaueschingen verkauft (Ruckgaber, Zimmern 225).
  6. Uneheliche Descendenz war ziemlich viele vorhanden, zu ihr gehörten wohl die öfters in den Rottweiler Rathsprotokollen genannten „Herren von Zimmern“, von denen einer, Hans Georg, im J. 1638 Hofgerichtsassessor wurde, treffliche juristische Kenntnisse besaß und unter dem Titel Manuale-Caesareo-Dicasteriale u. s. w. juridische Erörterungen über die Rottw. Hofgerichtsordnung veröffentlichte.
  7. Vrgl. zimmerische Chronik 1, 73. Ruckgaber Zimmern 33. Pfister Gesch. von Schwaben 2, 139. Martens Gesch. der krieger. Ereignisse 23. Fickler Berthold der Bärtige (Mannheim 1856) 76. 83.
  8. Den 10. Nov. 1461 verkauften das Kl. Petershausen, Besitzer des Epfendorfer Kirchensatzes, und der Pfarrer zu Epfendorf der Heiligenpflege allhier ihren hiesigen Zehenten um 33 Pfd. Hllr.


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