« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Rottweil Kapitel B 1 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.[1]
Politischer Zustand.

Der Bezirk gehörte dereinst zum römischen Dekumatenland und lag an der Grenze der Provinz Obergermanien gegen Rätien; die römischen Niederlassungen in der Gegend sind durch viele Spuren bekundet (s. unten 4 A.) Als die Alemannen durch die Vertreibung der Römer das südwestliche Deutschland in ihren Besitz bekamen, gehörte unser Oberamt zum südlichen Theile ihres Landes, welcher den Franken nicht sogleich nach der Schlacht des Jahres 496 unterworfen wurde, sondern sich zunächst unter den Schutz des ostgothischen Königs Theoderich stellte und erst im Jahre 536 von den Ostgothen freiwillig an die Franken abgetreten wurde, um dieselben von der Verbindung mit dem oströmischen Kaiser Justinian abzuhalten.

Die Gegend erscheint somit als ein Bestandtheil des Herzogthums Alemannien, welches gegenüber dem Frankenreiche eine gewisse Selbstständigkeit behauptete, und bis zum Jahre 748 erbliche Volksherzoge aus den einheimischen Geschlechtern bekam, insbesondere aber gehörte sie mit den angrenzenden württembergischen und badischen Bezirksämtern zum alemannischen Gau der Berchtoltsbaar. Dieselbe,| hauptsächlich aus St. Galler Urkunden bekannt, bildete ihrem ganzen Umfange nach ein kleines Herzogthum; in ihr war die im Jahre 748 mit Theutbald gestürzte gottfriedische Herzogsfamilie vorzugsweise begütert, und es bekleideten deren Mitglieder nicht selten die Gaugrafenwürde in der Baar. So erscheint nach einer Urkunde vom 27. März 793 Graf Berthold als Schenker von Gütern zu Neckarburg, Dietingen, Dormettingen, Gößlingen, Täbingen, Hausen am Thann (?), Villingen (?) an das Kloster St. Gallen, und im Jahre 802 mit seiner Mutter Raginsind als zu Deißlingen anwesend, sowie schon früher, im Jahre 786, Gr. Gerold († 799), durch seine Mutter Imma ebenfalls ein Angehöriger dieser Familie und durch seine Schwester Hildegard Schwager des mit besonderer Liebe an ihm hängenden Kaisers Karl des Großen, als Schenker von Gütern zu Dietingen, Dormettingen, Dunningen an dasselbe Kloster, wobei indeß dahingestellt bleibt, von welcher Seite er dieselben ererbt hatte. Außerdem werden genannt im J. 792 ein Gr. Ratolf, im J. 994 ein Gr. Hildebald. (Stälin 1, 243. 246. 284. 329. 334. Wirt. Urk.-B. 1, 44. 34. 43. 231. Zum J. 802: Wartmann Urk.-B. der Abtei St. Gallen 1, 160.) Gegen Ende des 10. Jahrh. treffen wir im Oberamt begütert die berühmte Hadwig († 994), Gemahlin des Herzogs Burkhard II., Tochter Herzog Heinrichs von Bayern, Nichte K. Ottos I.; sie schenkte dem Kl. Petershausen das Gut Epfendorf (O.-A. Oberndorf) mit Zugehörden zu Bösingen, Herrenzimmern und Irslingen, ein Besitz, welchen K. Otto III. den 4. Novbr. 994 diesem Kloster übergab (Wirt. Urk.-B. 1, 231.). Endlich erscheint schon zur Karolingerzeit zu Rottweil königliches Kammergut, ohne Zweifel ein Theil der Beute, welche die Bezwingung Alemanniens, die Niederwerfung Theutbalds, den Frankenfürsten einbrachte (s. auch unten Dunningen, Feckenhausen, Schwenningen), und eine königliche Pfalz.

1

Die Reihenfolge, nach welcher die wichtigeren Ortsnamen in der Geschichte nach ächten Urkunden, beziehungsweise unverdächtigen Quellen auftreten, ist folgende: Rottweil 771 (?; 792); Flötzlingen 779; Dietingen, Dormettingen, Dunningen 786; Neckarburg, Gößlingen, Täbingen, Hausen am Thann (?; 1253), Villingen, (?; 1278) 793; Deißlingen 802; Schwenningen 817; Stetten 882; Feckenhausen 902; Bösingen, Herrenzimmern, Irslingen 994; Hausen ob. Rottweil 1090 (?; 1179); Roßwangen 1094; Göllsdorf um 1099; Dotternhausen um 1112; Neukirch (1120), 1137; Hochmauern um 1150; Neufra 1179 (?; 1309); Schömberg, Bernburg 1222; Lauffen 1248; Vaihingen, Sonthof 1262; Wellendingen 1264; Böhringen, Dautmergen 1275; Zepfenhan 1281; Zimmern ob Rottweil 1283;| Horgen 1306; Bühlingen 1307; Zimmern unter der Burg 1311; Locherhof 1326; Lackendorf 1346.

Von den der Gegend selbst entsprossenen adeligen Familien hat die bei weitem größte Bedeutung erlangt die später zur Grafenwürde erhobene zimmerische; sie hatte im Oberamt Besitz namentlich zu Herrenzimmern, Villingen und Hohenstein, sodann zu Rottweil, Bösingen, Deißlingen, Dunningen, Irslingen und Zepfenhan. Daneben wird im Mittelalter (zum Theil übrigens nicht einmal mit vollkommener Sicherheit) noch eine ziemliche Anzahl von ortsadeligen Familien aufgeführt zu Bernburg, Böhringen, Dotternhausen, Dunningen, Flötzlingen, Hausen am Thann, Hohenstein (?), Neckarburg, Roßwangen, Sonthof, Schwenningen, Täbingen, Wellendingen, Wildeck, Wildenstein (?). – Außerdem erwarben manche alte Rottweiler Patrizierfamilien bedeutenden Besitz im Oberamt: so die Bletz (von Rothenstein) zu Rothenstein, Eckhof, Hausen ob R., Horgen, dann auch in der Altstadt, zu Deißlingen, Dietingen, Lackendorf, Neckarburg, Schwenningen, Villingen, Zimmern ob Rottweil; die Schappel zu Lackendorf, Stetten, auch zu Dormettingen, Schömberg. Ferner sind zu nennen: die Betting zu Vaihingen und Zepfenhan, die Bock zu Rottweil mit Bernburg, Flötzlingen, Vaihingen, Stetten, auch zu Feckenhausen; die Boller zu Briel, Lackendorf, Lauffen, Täbingen; die Canzler zu Bösingen, Dunningen, Vaihingen; die Egen zu Bösingen; die Freiburger zu Bösingen, Dietingen, Dormettingen, Eckhof, Neufra; die Gaist zu Wildeck; die Hagg zu Bernburg, Deißlingen, Lauffen, Vaihingen; die Imhof zu Vaihingen; die Khuon zu Wildeck; die Mockh zu Hochmauern; die Spretter von Kreidenstein zu Neckarburg, Dormettingen, Wildeck; die Herrn an der Waldstraße zu Lackendorf, Stetten; die Wirth zu Dormettingen, Neukirch.

Da im Übrigen diejenige Korporation, welche in der Folge den überwiegenden Theil des Oberamtes innehatte, die Reichsstadt Rottweil, nur allmählig diesen (schon oben S. 3 kurz dargestellten) Besitz erwarb, und auch dem Kloster Rottenmünster nur einige Orte desselben gehörten (s. a. a. O.), so begegnen wir im Oberamte noch einer Reihe von Geschlechtern, sowie manchen geistlichen Korporationen, die sich theils neben, theils nach einander in hiesigen Besitz theilten.

In ersterer Hinsicht sind die bedeutendsten einige benachbarte: die Grafen von Hohenberg, als deren Rechtsnachfolger meistens das Haus Österreich erscheint. Dieselben hatten Besitz, zum Theil wenigstens die Lehensherrlichkeit, vor Allem zu Schömberg und Dautmergen, ferner noch in Rottweil, Bösingen, Dietingen und Neckarburg, Dotternhausen, Feckenhausen, Hausen ob Rottweil, Hausen am Thann, Neufra, Rothenstein, Sonthof, Täbingen, Vaihingen, Villingen, Wellendingen, Zepfenhan. Das Haus Österreich hatte überdieß noch Besitz in der| Altstadt Rottweil von der Grafschaft Kiburg (Kantons Zürich), in Dormettingen von der Herrschaft Kallenberg (benannt nach der Burg an der Donau bei Buchheim im Badischen) her; sowie zu Irslingen. Die Grafen von Sulz: besonders zu Neckarburg, Hohenstein, Dietingen, Gößlingen und Zimmern unter der Burg, Wildeck, dann zu Böhringen, Bösingen, Dormettingen, Feckenhausen (hier auch ihre Erben, die Fürsten von Schwarzenberg), Irslingen, Neukirch, Täbingen. Bedeutung haben sie und die Fürsten von Schwarzenberg für unsere Gegend namentlich aber auch als erbliche Inhaber des Hofrichteramtes. Die Grafen, später Fürsten von Hohenzollern, namentlich zu Deißlingen, auf dem Eckhof, dann in der Altstadt, zu Bösingen, Göllsdorf, Roßwangen, Schömberg, Täbingen. Die Herzoge von Urslingen, deren Stammburg wenigstens noch außerhalb der Oberamtsgrenzen fällt, zu Irslingen, Rottweil, Altstadt, Hochmauern, Dietingen, Dunningen, Lauffen. Die Ifflinger, deren Schlösser Graneck und Frideck bei dem Horgen benachbarten (badischen) Nieder-Eschach sich befanden, besonders zu Lackendorf, Horgen, Stetten, Wellendingen, aber auch zu Dormettingen, Flötzlingen. Die Falkenstein (Burgruine bei Schramberg, O.A. Oberndorf,) namentlich zu Flötzlingen, Schwenningen, Stetten, sodann zu Bösingen, Dietingen, Dunningen, Göllsdorf, Lackendorf, Täbingen, Zimmern ob Rottweil. Die Lupfen (Stammsitz zwischen Thalheim und Durchhausen, O. A. Tuttlingen) namentlich mit lehensherrlichem Besitz zu Hausen ob R., Wildenstein, sodann auch zu Dautmergen, Wellendingen, Täbingen. Die Rüti (abgegangene Burg bei Oberndorf) namentlich zu Neckarburg und Dietingen, sodann auch zu Rottweil, in der Altstadt, Hohenstein, Göllsdorf, Irslingen, Villingen. Die Bubenhofen (abgegangene Burg bei Binsdorf, O.A. Sulz) besonders zu Dotternhausen und Roßwangen, ferner zu Dormettingen, Hausen am Thann, Neckarburg.

Von solchen Familien, die – weiter entfernt zu Hause – hier angesessen waren, sind besonders hervorzuheben: die Herzoge von Zähringen, vielleicht zu Schwenningen (s. topogr. Theil); die Herzoge von Teck zu Rottweil, Dunningen, Gößlingen, Neukirch, Zimmern unter der Burg; die Grafen, später Fürsten, von Fürstenberg, namentlich zu Deißlingen, Schwenningen, sodann auch zu Bernburg, Horgen, Lauffen, Täbingen; die Truchsessen von Waldburg namentlich zu Zimmern unter der Burg und Dormettingen, auch zu Dautmergen; in Folge von Säkularisationen das großherzogliche Haus Baden zu Deißlingen und Schömberg.

Weiter sind zu nennen: die Bach zu Hausen am Thann, Dautmergen; die Balingen zu Dautmergen, Dormettingen, Eckhof, Täbingen, Wellendingen, Zepfenhan; die Baustetten zu Horgen; die Böcklin zu| Hausen am Thann; die Ehingen zu Täbingen, Zimmern unter der Burg, auch Böhringen, Dautmergen, Gößlingen; die Freiberg und die Gräther zu Wellendingen; die Hornstein zu Zimmern, auch zu Dautmergen; die Huntpis von Waltrams zu Wellendingen; die Justingen zu Bösingen, auch zu Gößlingen, Wildenstein (?) und Zimmern u. d. B.; die Kirneck (Burg beim Pfarrdorf Unterkirnach, bad. A. Villingen) zu Hausen ob R., Wildenstein, Schwenningen, sodann auch Dunningen; die Landenberg zu Täbingen, Zimmern unter der Burg, auch Dautmergen; die Neuenstein zu Zimmern unter der Burg, auch Dautmergen; die Neuneck (O.A. Freudenstadt) zu Neckarburg und Dietingen, sodann auch in der Altstadt, zu Irslingen; die Ow zu Deißlingen, Vaihingen; die Pfuser zu Wellendingen; die Scheer von Schwarzenburg zu Hausen am Thann und Oberhausen; die Sinkingen (bad. A. Villingen) in beiden Zimmern, auch zu Dautmergen, Dietingen, Dunningen, Neufra, Täbingen; die Späth von Zwiefalten zu Hausen am Thann; die Stotzingen zu Dotternhausen, Roßwangen, Wellendingen, auch Wildeck; die Stuben zu Hausen am Thann, Zimmern unter der Burg, auch Dautmergen; die Ulm zu Dormettingen; die Vöhlin von Frickenhausen zu Täbingen, Zimmern unter der Burg, auch Dautmergen; die Weilersbach (bad. A. Villingen) zu Zimmern ob R.; die Weitingen zu Wildeck, auch Horgen. Sodann mit verhältnißmäßig unbedeutenderem Besitz: die Burgberg (Ruine beim Dorf gleichen Namens, badischen A. Villingen) zu Bühlingen und Dunningen; die Enzenberg zu Dormettingen; die Gültlingen zu Bösingen; die Hochmössingen (O. A. Oberndorf) zu Neukirch; die Lichtenstein (zoller. O.-A. Hechingen) zu Hausen am Thann; die Lodron zu Dormettingen; die Müntzer von Sinkingen zu Horgen; die Nenningen zu Rottweil; die Rammingen (O.-A. Ulm) zu Dunningen; die Rechberg zu Dunningen; die Rost zu Dormettingen und Zimmern unter der Burg; die Roth von Schreckenstein zu Horgen; die Schenk von Schenkenberg (Burgruine bei Oberndorf) zu Neufra; die Schilteck (Burgruine bei Schramberg) zu Bühlingen, Eckhof, Hochmauern, Wellendingen; die Schleiß zu Deißlingen; die Grafen von Schlick zu Täbingen; die Stählin von Stocksburg, (Gemeinde Mönchweiler, bad. A. Villingen) zu Täbingen; die Stein zu Bösingen; die Tanneck zu Bernburg, Dunningen, Vaihingen; die Thierberg (O. A. Balingen) zu Zepfenhan; die Türkh zu Täbingen; die Wartenberg (bad. A. Möhringen) zu Stetten; die Wehrstein (bei Fischingen, zoller. O.-A. Haigerloch) zu Dormettingen; die Welsberg zu Dautmergen; die Werrenwag zu Vaihingen; die Westerstetten (O. A. Ulm) zu Dormettingen; die Wildenfels zu Wellendingen. Endlich seit dem Ende des vorigen, bezw. im 19. Jahrhundert die Bissingen zu Dotternhausen und Roßwangen, Neckarburg und Hohenstein, sowie die Cotta zu Dotternhausen, Roßwangen, Hausen am Thann.

1

Was den Besitz geistlicher Korporationen betrifft, so zeichnete sich| in der ältesten Zeit, abgesehen von dem schon genannten Kloster Rottenmünster, in dieser Hinsicht besonders das Kloster St. Gallen aus: Dietingen wird sein Dorf genannt; Herrenzimmern soll von ihm zu Lehen gegangen sein, außerdem hatte es noch Rechte in Neckarburg, Deißlingen, Dormettingen, Dunningen, Flötzlingen, Gößlingen, Schwenningen, Stetten, Täbingen, Villingen. Daran reihen sich: Kloster St. Georgen mit Bühlingen, ein halb Hausen ob R. und Wildenstein, sowie Rechten zu Rottweil, Dunningen, Feckenhausen, Flötzlingen, Neufra, Roßwangen, Schwenningen, Stetten, Täbingen; Kloster Alpirsbach mit Gößlingen, Bernburg, sowie Besitz zu Rottweil, Böhringen, Bösingen, Dietingen, Dunningen, Neufra, Täbingen. Kloster St. Blasien und dessen Probstei Berau (bad. O. A. Bonndorf) mit Göllsdorf, Rechten zu Rottweil, Böhringen, Bösingen, Dotternhausen, Neukirch, Roßwangen. Sodann weiter: das im Jahre 1540 dem Bisthum Constanz einverleibte Kloster Reichenau zu Deißlingen und Dormettingen (?), das Bisthum selbst auch zu Rottweil und Dietingen; Kl. Beuron zu Dietingen, Hausen am Thann; Kl. Gengenbach zu Irslingen und Stetten; das Villinger Kl. St. Georgen in Neckarburg; Kl. Kirchberg zu Schömberg und Zepfenhan; Kl. Kreuzlingen in Neckarburg; Kl. Mehrerau zu Dunningen; das Augustinerkloster Oberndorf zu Bösingen; Kl. Petershausen zu Bösingen, Dotternhausen, Herrenzimmern, Irslingen; Kl. Reichenbach zu Dotternhausen; das Jesuitenkloster von Rottenburg in Neckarburg, Dotternhausen und Roßwangen; Kl. Salem zu Rottweil, Deißlingen, Dormettingen (?), Hausen ob Rottweil (?), Lauffen; ein Schaffhauser Kloster zu Zepfenhan; das Franziskanerkloster Villingen zu Deißlingen; Kl. Wald zu Flötzlingen; das Chorherrnstift Waldkirch zu Schömberg; Kl. Wittichen zu Rottweil, Böhringen, Dormettingen, Dotternhausen, Schwenningen, Wellendingen; die Probstei Zürich zu Schwenningen. Auch die verschiedenen im Oberamte selbst ansässigen Klöster und Klausen (s. unten 2) hatten natürlich mancherlei Besitz allhier.

1

Württemberg erwarb[2] – abgesehen von lehensherrlichem Besitz zu Lackendorf, der ihm schon in den 60er Jahren des 14. Jahrhunderts zustand, und von den unbedeutenderen Rechten, welche es in diesem und dem folgenden Jahrhundert zu Rottweil, Böhringen, Stetten und Zimmern ob Rottweil besaß, – in den Jahren 1444 und 1449 die falkensteinischen Orte Flötzlingen und Schwenningen, in Folge der Reformation das kl. alpirsbachische Gößlingen, die kl. st. georgischen Bühlingen, ein halb Hausen ob Rottweil und Wildenstein; Täbingen war jedenfalls im Anfange des 16. Jahrhunderts württembergisch. (Über die Eintheilung| dieser altwürttembergischen Bestandtheile in einzelne Ämter s. oben Seite 2).

1

Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Febr. 1803 bestätigte dem Churfürsten Friedrich den Besitz der Reichsstadt Rottweil und des Klosters Rottenmünster mit den betreffenden Gebieten, welchen derselbe schon am Ende des J. 1802 ergriffen hatte. Dieser Erwerb wurde der neuwürttembergischen Landvogtei Rottweil zugetheilt, und zwar gehörten in den Amtsbezirk Stadtoberamt Rottweil: Stadt Rottweil, Altstadt, Böhringen, Dietingen, Feckenhausen, Göllsdorf, Irslingen mit Wildeck, Neufra, Zimmern ob Rottweil, Epfendorf*, Thalhausen*, sowie die ebenfalls als Entschädigung an Württemberg gekommenen Orte: Margarethhausen* und ein halb Dürrenmettstetten*; in das Landoberamt Rottweil: Bösingen, Deißlingen, Dunningen, Herrenzimmern, Horgen, Stetten, Villingen, Dauchingen*, Fischbach*, Sinkingen*, Hochmössingen*, Mühlhausen*, Nieder-Eschach*, Seedorf*, Weilersbach*, Winzeln*; in das Stabsamt Rottenmünster: Rottenmünster, ein halb Hausen ob Rottweil mit Ober- und Unter-Rothenstein, Lauffen, Neukirch, Vaihinger Hof, Wald (d. h. die Locherhöfe, Mönchhof* und Mühllehen*), Zepfenhan mit Sonthof, Aixheim*, Frittlingen*. – Weiter erhielt Württemberg durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. Dez. 1805 die Landeshoheit über die ritterschaftlichen Besitzungen (s. ob. S. 3); durch den Preßburger Frieden vom 26. Dez. 1805 von Österreich mit der Grafschaft Hohenberg die zu Österreich gehörigen Orte (a. a. O.), und behielt nach dem Staatsvertrag mit Baden vom 17. Okt. 1806 die schon früher in Besitz genommene Neckarburg. Am 11. Nov. 1806 wurde der Kreis Rottweil errichtet und bei der ersten umfassenden Organisation des Königreiches, welche durch die Verordnungen vom 20. Dez. 1806, 25. April 1807 und 26. April 1808 begründet wurde, und im Staatshandbuche von 1807–8 vorliegt, wurden die Bezirke Stadt- und Landoberamt Rottweil in das Oberamt Rottweil vereinigt. Von den inzwischen gemachten Erwerbungen kamen hinzu die Neckarburg, sowie die Patrimonialämter- bezw. Orte: Harthausen*, Lackendorf, Weigheim*, Wellendingen; ferner vom Klosteramt St. Georgen: Bühlingen, ein halb Hausen ob Rottweil mit Wildenstein, Cappel*, Schabenhausen*; vom Amt Rosenfeld: Flötzlingen; vom Stabsamt Rottenmünster: ein halb Hausen ob Rottweil und Rothenstein; vom bisherigen Obervogteiamt Oberndorf: Oberndorf*, Altoberndorf*, Beffendorf*, Bochingen*, Waldmössingen*. Zum Oberamt Balingen kamen: Dormettingen, das Patrimonialobervogteiamt Dotternhausen mit Dotternhausen und Roßwangen, und das Patrimonialamt Oberhausen mit Oberhausen und Hausen am Thann; zum Oberamt Spaichingen (zum Theil frühere Bestandtheile des Stabsamts Rottenmünster): Aixheim*, Dautmergen, Frittlingen*,| Lauffen, Neukirch mit Vaihinger Hof, Rottenmünster, Schömberg, Zepfenhan mit Sonthof; zu dessen Patrimonialamt Balgheim: Zimmern unter der Burg; zum Oberamt Rosenfeld, bei welchem Täbingen verblieb: Gößlingen. Endlich gehörte Schwenningen noch zum Oberamt Tuttlingen; Dürrenmettstetten* war zum Oberamt Sulz, Margarethhausen* zum Oberamt Balingen, Mönchhof* und Mühllehen* zum Oberamt Hornberg gekommen, und Mühlhausen* und Weigheim* kamen bald darauf zum Oberamt Tuttlingen.

In Folge des Tauschvertrages mit Baden vom 2. Oktober 1810 wurden Cappel*, Dauchingen*, Fischbach*, Nieder-Eschach*, Schabenhausen*, Sinkingen*, Weilersbach* an Baden abgetreten. Durch das Manifest vom 27. Oktober d. J. über die neue Eintheilung des Königreiches kam das Oberamt Rottweil zur Landvogtei am oberen Neckar, deren Sitz Rottweil wurde. Aus dem Unteramte Oberndorf wurde ein eigenes Oberamt Oberndorf gebildet, und diesem wurden vom Oberamt Rottweil zugewiesen: Oberndorf*, Altoberndorf*, Beffendorf*, Bochingen*, Hochmössingen*, Waldmössingen*, Winzeln*. Dagegen erhielt das Oberamt Rottweil vom Oberamt Balingen, wohin der Ort bei Aufhebung des Oberamts Rosenfeld gekommen, Täbingen; vom Oberamt Spaichingen: Aixheim*, Lauffen, Neukirch mit Vaihingerhof, Schömberg, Zimmern unter der Burg; vom Oberamt Sulz, an welches der Ort inzwischen gekommen war, Gößlingen; ferner bekam das Oberamt Spaichingen die früher dem Oberamte Balingen zugewiesenen Orte, sowie – übrigens nur ganz vorübergehend – Rottenmünster und Zepfenhan mit Sonthof.

Im Jahre 1812 tauschte das Oberamt Rottweil vom Oberamt Spaichingen gegen Aixheim* Dautmergen ein und trat Epfendorf*, Harthausen*, Seedorf* und Thalhausen* ans Oberamt Oberndorf ab. Bei der Organisation vom 18. Nov. 1817 kam das Oberamt Rottweil zum Schwarzwaldkreis und erhielt seinen jetzigen Bestand den 6. Juli 1842, wo es vom Oberamt Spaichingen Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Thann mit Oberhausen, Roßwangen, und vom Oberamt Tuttlingen Schwenningen zugewiesen erhielt.

Kirchliche Verhältnisse.[3]
Das ganze Oberamt gehörte zum Bisthum Constanz und zwar nach dem liber decimationis cleri Constantiensis pro papa de anno 1275, der ältesten und amtlichen Statistik dieses Bisthums, zu dem Archidiakonat des Probstes der größeren Kirche (später „vor dem Wald“ oder| Schwarzwald genannt). Es werden insbesondere in demselben aufgeführt und zwar: 1) im Dekanat Kirnbach oder Sulz: Abtei Rottenmünster, der von päbstlichem Zehenten freie Spital zu Rottweil; der Rottweiler Pfarr-Rektor, Johann von Blumberg als Pleban zu Deißlingen; die Pfarr-Rektoren zu Stetten, Bösingen; der Constanzer Domkustos Berthold von Hohenfels als Pfarr-Rektor zu Dunningen; der Pfarr-Rektor zu Neukirch; der Pleban zu Suntheim (Sonthof); der Pfarr-Rektor zu Dietingen; der Pleban zu Neckarburg; die Kirchen zu Villingen und Gößlingen im Besitze des Straßburger Kanonikers Rudolf von Zimmern[4]; 2) im Dekanat Schömberg, welches Orte der Oberämter Balingen, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen, sowie mehrere badische und hohenzollern-sigmaringische Orte umfaßte: der ständige Dekan, der Pfarr-Rector und ein Vikar in Schömberg; Böhringen; der Straßburger Kanoniker Rudolf von Zimmern als Pfarrer zu Dautmergen; der Pleban zu Dormettingen; der Pfarr-Rektor zu Dotternhausen, desgleichen zu Roßwangen; 3) im Dekanat Pfohren (zwischen Donaueschingen und Geisingen): die Pfarr-Rektoren von Ober- und Unter-Schwenningen.

Der liber quartarum in dioecesi Constantiensi vom Jahr 1324 nennt unter Anderem das Dekanat Villingen oder Rottweil. Der liber marcarum aus den Jahren 1360–1370 führt auf: 1) im Dekanat Löffingen, Villingen oder Fürstenberg: Ober- und Unter-Schwenningen; 2) im Dekanat Oberndorf oder Rottweil, in’s jetzige Oberamt Rottweil gehörig: die Kirche zu Villingen; das Bernhardinerinnenkloster Rottenmünster; die weibliche Predigerordenscongregation zu Hochmauern, eine benachbarte Congregation desselben Ordens, zwei Klausen in der Altstadt bei St. Pelagien, die Klausen bei St. Jakob, Moriz, Nicolaus; die St. Sylvesterklause in Bühlingen; die Klause in Lauffen; die Albertsklause und die Albertskapelle in Deißlingen; Mariazell* und sein Filial zu Lackendorf; Stetten und sein Filial Flötzlingen; Dunningen mit den Filialen Sulgen*, Schramberg*, Zimmern, Seedorf*, Lichtenau*; Dietingen; Suntheim; Gößlingen mit den Filialen Böhringen, Rothenzimmern*, Täbingen und Zimmern unter der Burg; Neukirch mit den Kapellen zu Vaihingen und Zepfenhan; Epfendorf* und sein Filial Irslingen; Bösingen; 3) im Dekanat Nusplingen oder Trossingen: Dotternhausen, Dormettingen, Dautmergen, Roßwangen, Schömberg. In der Folgezeit gehörten die 4 zuletzt genannten Orte (zu denen auch Hausen am Thann kam) zum Dekanat Ebingen, Schwenningen zum Dekanat Villingen, die übrigen Orte zum Dekanat Rottweil.

| An kirchlichen Instituten, Klöstern u. s. w. war kein Mangel im Oberamte; dieselben sind zuvor meistens schon genannt und es sind daher nur noch beizufügen: das Dominikaner-, Kapuziner-, Jesuiten- und Benediktinerkloster, das Dominikanerinnenkloster zu Rottweil, das Franziskanerkloster zu Dotternhausen, in gewissem Sinne auch die Johanniterkommende zu Rottweil.

Die Reformation wurde in Rottweil, wie in der Geschichte der Stadt ausführlicher dargestellt wird, mit Gewalt unterdrückt, und daraus schon ergibt sich, daß ein beträchtlicher Bestandtheil des Oberamtes katholisch blieb. Dasselbe war der Fall bei den hohenberg-österreichischen, den kl. rottenmünsterischen, sowie bei den ritterschaftlichen Orten. Von altwürttembergischem Besitz im Oberamte wurden nur Flötzlingen, Schwenningen und Täbingen durch die Reformation berührt, dagegen blieben – eine an sich bei dem exclusiv evangelischen Standpunkte Altwürttembergs auffallende Erscheinung – katholisch: Bühlingen, Gößlingen, ein halb Hausen ob Rottweil.

Nach der Eintheilung der katholischen Kirche im Königreiche vom 3. November 1810 gehörten zum Dekanate (Landkapitel) Rottweil die Pfarreien: Rottweil, Altstadt, Böhringen, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Feckenhausen, Gößlingen, Hausen ob R., Herrenzimmern, Horgen, Irslingen, Lauffen, Neufra, Neukirch, Stetten, Villingen, Wellendingen, Zepfenhan und Zimmern ob R,; ferner noch eine Anzahl von Orten des Oberamtes Oberndorf; zum Landkapitel Ebingen: Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Thann, Roßwangen und Schömberg. Als am 3. Juni 1814 ein eigenes Dekanat Oberndorf errichtet wurde, kamen zu diesem die oben erwähnten Orte des Oberndorfer Oberamtes, wofür dann das Dekanat Rottweil Dautmergen und Schömberg erhielt. Laut der Bekanntmachung vom 15. März 1844 wurde der Dekanatsbezirk Schömberg in Verbindung mit der dortigen katholischen Stadtpfarrei und mit folgenden Pfarreien gebildet: 1) vom Oberamt Rottweil: Schömberg, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Thann, Roßwangen; 2) vom Oberamt Balingen: Erlaheim, Geißlingen, Lautlingen, Margarethhausen, Unterdigisheim; 3) vom Oberamt Spaichingen: Rathshausen, Weiler unter Rinnen; 4) vom Oberamt Sulz: Binsdorf.

Von den altwürttembergischen evangelischen Orten gehörten Flötzlingen und Täbingen zum Dekanat Balingen, Schwenningen zum Dekanat Tuttlingen, sämtlich Generalats Bebenhausen, seit dem 3. November 1810 Generalats Tübingen. Auch noch heutzutage ist Balingen der Dekanatssitz für die ev. Stadtpfarrei Rottweil, Flötzlingen und Täbingen, sowie die im Oberamt befindlichen Filialen von Ergenzingen und| Thieringen, Tuttlingen für Schwenningen, Sulz für die im Oberamt befindlichen Filialen von Trichtingen, Schönbronn und Leidringen.
Besondere Schicksale.

Die besonderen Schicksale, vorzugsweise die kriegerischen Ereignisse, welche den Bezirk trafen, gruppiren sich fast ausschließlich um Rottweil und finden daher meistens ihre Darstellung bei der Geschichte dieser Stadt. Einiges speciellere ist den betreffenden Ortsbeschreibungen vorbehalten worden.

Alterthümer.
A. Römische.

Die Römer, welche bekanntlich die obere Neckargegend besetzt hatten und namentlich im diesseitigen Bezirk bei Rottweil eine größere Niederlassung gründeten, über die sie ihre Hauptheerstraße (Consularstraße) von Windisch in der Schweiz (Vindonissa) nach Regensburg (Reginum) führten, haben in unserem Bezirk viele Spuren ihres ehemaligen Aufenthalts hinterlassen. Besonders reich ist der Bezirk an Resten von römischen Straßen, die unter den Benennungen Römerstraße, alte Straße, Hochstraße, Heerstraße, Heidenweg etc. den Bezirk nach allen Richtungen durchziehen.

Von römischen Straßen sind bis jetzt folgende aufgefunden und als solche anerkannt worden:

1) Die von Windisch über Donaueschingen herführende Consularstraße erreicht eine Stunde südwestlich von Schwenningen den diesseitigen Bezirk, läuft an dem östlichen Saum des Waldes Dickenbühl hin bis zur Schwenninger Ziegelhütte, von da einige 100 Schritte nördlich an Schwenningen vorüber bis zur Einmündung des Wiesenbachs in den Neckar, übersetzte hier, das günstige Terrain benützend, den noch ganz unbedeutenden Fluß und lief beinahe schnurgerade am westlichen Fuß des Scheibenbühls unfern Deißlingen vorüber, weiter nahe (östlich) an Lauffen vorbei, machte dann eine kleine Wendung bis an den östlichen Fuß des Stallbergs und zog von da wieder schnurgerade nach Hochmauren. Hier an der römischen Niederlassung angekommen, lief sie von da über Altstadt an der neuen Rottweiler Ziegelhütte vorüber bis zur Scheeres Kapelle, hier erreicht sie die auf die ehemalige Römerstraße gegründete Landstraße von Rottweil nach Dunningen, die sie erst bei dem Walde Kallenberg wieder verläßt, und zog unter der Benennung „Heidenweg“ nördlich an Dunningen vorüber; von hier eine Wendung gegen Norden einschlagend, verließ sie| bald unseren Bezirk und lief ganz gerade in den Oberamtsbezirk Oberndorf bis in die Nähe von Hochmössingen (s. die Oberamtsbeschreibung von Oberndorf S. 134).

Von dieser Hauptheerstraße zweigten folgende Römerwege ab:

2) Etwa 1/8 Stunde nördlich von Schwenningen auf der Flur „Steingen,“ wo ein römischer Wohnplatz stand, ging das sog. „Hochsträßle“ ab, das gegen Nordstetten im Großherzogthum Baden lief.

3) Von Hochmauren zweigte ein Römerweg ab nach Neufra und weiterhin nach Spaichingen etc.

4) Ebenfalls von Hochmauren geht in der Verlängerung der bei Altstadt sich wendenden Consularstraße eine Römerstraße weiter und überschritt zunächst der Einmündung der Prim in den Neckar das Prim-Thal, lief alsdann schnurgerade bis an die Feldkapelle, 1/4 Stunde östlich von Thierstein, von da an ist die Vicinalstraße von Rottweil über Dietingen nach Böhringen auf die Römerstraße gegründet bis zur Feldkapelle 1/4 Stunde südlich von Böhringen; von hier lief sie nun, das Schlichemthal überschreitend, westlich an Böhringen vorüber, um bald den diesseitigen Oberamtsbezirk zu verlassen (weiterhin s. die Oberamtsbeschreibung von Oberndorf).

5) Von der letzteren Straße zweigte eine Römerstraße bei der Kapelle östlich von Thierstein ab und lief 1/8 Stunde westlich an Dietingen vorüber, weiter an dem westlichen Saum des Waldes „Thann“ hin über die Flur „Steinigen“ 1/4 Stunde westlich von Irslingen nach Epfendorf im Oberamtsbezirk Oberndorf, dort überschritt sie das Neckarthal und führte weiter gegen Hochmössingen und Röthenberg. Auf diesem Wege berührte sie noch auf eine kurze Strecke den diesseitigen Bezirk beim Kasparlenshof.

6) Von der Römerstraße ad 4 zweigte noch ein zweiter Römerweg zwischen Dietingen und Böhringen ab und nahm seine Richtung über Gößlingen oder an Gößlingen vorüber auf die Hochebene bei Jungholz, lief unter der Benennung „alte Heerstraße“ über die sog. Schelmenwiesen nach Dautmergen und von da gegen Erlaheim im Oberamtsbezirk Balingen; auf sie ist größtentheils die Vicinalstraße von Jungholz bis gegen den Waldhof gegründet.

7) Endlich ging eine Römerstraße von der ad 3 beschriebenen zwischen Altstadt und Neufra ab und lief unter der Benennung „Altweg“ nach Wellendingen, von da die Katzensteig hinauf nach Gosheim und weiter unter der Benennung „Steinweg“ nach Wehingen u. s. w.

Ein alter Weg, der von der ad 1 beschriebenen Straße bei dem Wald „Thann“ (Markung Zimmern o. R.) abgeht und seine| Richtung gegen Hausen o. R. hat, dessen weiterer Zug aber nicht erforscht werden konnte, scheint ebenfalls römischen Ursprungs zu sein.

Außer diesen Römerwegen mögen wohl noch weitere bestanden haben, die sich jedoch nicht mehr nachweisen lassen; die oben angeführten aber sind, soweit nicht jüngere Straßen auf sie gegründet wurden, häufig noch auf große Strecken ziemlich gut erhalten und leicht erkennbar, oder wenn dieses nicht der Fall, so lassen sie sich noch aus den ihnen zukommenden Namen herausfolgern. Sämtliche Römerstraßen, soweit diese unseren Bezirk angehen, liefen entweder unmittelbar oder durch Vermittlung bei Altstadt und Hochmauren zusammen und bilden dort einen Straßenstern, der die Bedeutung der daselbst bestandenen Römerstadt hinlänglich bekundet.

Was nun die römischen Niederlassungen betrifft, so sind bis jetzt folgende im Bezirk entdeckt worden, deren nähere Beschreibungen bei den betreffenden Ortsbeschreibungen gegeben wurden, so daß wir uns hier nur auf die summarische Aufzählung derselben beschränken dürfen:

1) Bei Rottweil oder näher bezeichnet bei Altstadt und Hochmauren lag eine römische Hauptniederlassung, in der wir nach den neuesten Forschungen das auf der Peutinger Tafel verzeichnete Brigobanne erkennen.

2) Auf dem 1/4 Stunde südöstlich von Böhringen gelegenen Klösterlesbühl finden sich entschiedene Spuren eines ansehnlichen römischen Gebäudes, dessen Grundmauern vor mehreren Jahren vollständig zu Tage gelegt wurden und theilweise jetzt noch neben einer Unzahl von römischen Ziegeln, Heizröhren (Tubuli), Gefäße-Fragmenten, worunter von Siegelerde etc., † ausgegraben werden.[5]

3) Ein weiterer römischer Wohnplatz stand 1/4 Stunde nordwestlich von Böhringen auf den Füllbachäckern, wo eine römische Straße über das Füllbachthälchen führte.†

4) Auf dem 1/4 Stunde südöstlich von Dietingen gelegenen Heidenbühl stand ohne Zweifel eine römische Villa, von der schon viele Reste aufgefunden wurden.

5) Zunächst der Kirche in Göllsdorf finden sich auf den Maurenäckern untrügliche Spuren einer römischen Niederlassung.†

6) Kaum 1/8 Stunde südöstlich von Irslingen stand auf den Krummenäckern ein römischer Wohnplatz † und

7) ein zweiter nur einige 100 Schritte südöstlich von Irslingen auf der Kirchhalde.†

8) Etwa 1/4 Stunde nördlich von Lauffen, da wo die römische| Consularstraße ein kleines Thälchen zu überschreiten hatte, finden sich Spuren eines abgegangenen römischen Wohnplatzes.†

9) Ganz nahe der römischen Consularstraße stand, 1/4 Stunde nordöstlich von Schwenningen, auf der Flur „Steingen“ ein Römerort † und endlich

10) Ein weiterer der letztern Stelle gegenüber auf der Flur „Steinkirch“, 1/4 Stunde östlich von Schwenningen.†

Außer diesen durch aufgefundene Spuren von römischen Gebäuden, Funden von römischen Ziegeln, Heizröhren, Gefässe-Fragmenten u. s. w. festgestellten römischen Wohnplätzen scheinen noch weitere auf den Fluren „Schloßgarten“ und „Guckenhausen“ (Markung Flötzlingen), wie auch auf der Flur „Fuchs“ (Markung Täbingen) bestanden zu haben, die jedoch bis jetzt nicht entschieden als solche nachgewiesen werden können.

Verschanzungen, Befestigungen, Wachposten etc. hatten die Römer außer dem befestigten Castrum bei Rottweil jedenfalls mehrere in dieser von ihnen so vielfältig bewohnten Gegend angelegt. Nach den noch vorhandenen Überresten von Schanzen etc., wie auch nach den Benennungen einzelner Punkte, kann jedoch nicht sicher bestimmt werden, ob diese der römischen oder der vorrömischen oder nachrömischen Periode angehören. Wir beschränken uns daher nur auf solche Stellen, die vermuthlich von den Römern angelegt und benüzt wurden.

1) Auf der Stelle des Hochthurms bei Rottweil, wo ein den Wegegöttern geweihter römischer Altar aufgefunden wurde (s. die Ortsbeschreibung von Rottweil), bestand ohne Zweifel eine römische Warte, von der aus die bei Rottweil zusammenlaufenden Heerstraßen überwacht werden konnten.

2) Die Reste eines Walls zunächst der Römerstraße bei den Gipsbrüchen (Markung Göllsdorf).

3) Auf dem Stallberg bei Bühlingen, an dessen östlichem Fuß die römische Consularstraße vorüber führte.

4) Auf der Wacht westlich und auf dem Scheibenbühl südlich von Deißlingen bestanden vermuthlich Wachposten.

5) Der Stallberg und zunächst dabei ein in der Thalebene freistehender Hügel, die Jettenburg genannt, waren, da sie unmittelbar an der römischen Consularstraße lagen, ohne Zweifel von den Römern befestigt (beide Punkte auf der Markung Deißlingen).

6) Die Luckenburg, d. i. Lugenburg, bei Schwenningen scheint ein römischer Späheposten gewesen zu sein.

7) Der zunächst der Römerstraße im Hardtwald (Markung Dormettingen) gelegene 300 Schritte lange sog. Schanzgraben scheint ein Werk der Römer zu sein.

| 8) Im Walde westlich von Vaihingen wird eine Stelle das Heidenstädtle genannt, daselbst befindet sich ein umwalltes Viereck, dessen Seiten je 125 Schritte lang sind; ob dieß eine römische oder vorrömische Anlage ist, läßt sich nicht nachweisen.
B. Deutsche.

Von nachweislich altgermanischen Überresten finden sich Grabhügel: im Hardtwald (Markung Dautmergen) 4, im Hardtwald und im Eisenloch (Markung Dormettingen) je einer, in den Vorderwiesen und an der Weigheimer Vicinalstraße (Markung Deißlingen) je einer, nahe bei Dotternhausen 4, auch der Hügel, auf dem die Kapelle westlich von Dotternhausen steht, scheint ursprünglich ein Grabhügel zu sein, im Heckenwald unfern des Wullensteins (Markung Dunningen) 3, im hintern Häule (Markung Flötzlingen) 1, im Wald Ober-Hospach (Markung Hausen o. R.) 2, im Händelbrunner Harzwald (Markung Lackendorf) 2, auf dem sog. Berg 12, im Witthau 2, im Hochwald 1, im Bitzwäldle 1 und an der Straße nach Wellendingen 3 (sämtlich auf der Markung Schömberg), im Witthau 1 und im Hardtwald (Markung Täbingen) 3, im Bitzwäldle (Markung Zepfenhan) 2, und endlich auf Tromeshorn (Markung Zimmern u. d. B.) 1. Das Nähere über die Grabhügel s. die betreffenden Ortsbeschreibungen.

Grabstätten aus der Periode bald nach Vertreibung der Römer, sog. Reihengräber, wurden bis jetzt an folgenden Stellen aufgefunden: bei Hochmauren, bei Bühlingen auf der Flur Adelberg am Reitweg, auf dem sog. Schloßgarten (Markung Flötzlingen), zunächst bei Neufra unfern der abgegangenen Kirche, bei der Sebastianskapelle zunächst Neukirch und auf dem Rammertsbühl (Markung Stetten o. R.) (s. auch die betreffenden Ortsbeschreibungen).

Von Schlössern, Burgen, Burgruinen und Stellen ehemaliger Burgen, Kirchen, Klöstern etc. finden sich im Bezirk folgende und zwar ganz oder zum größten Theil noch erhalten: die Klöster in Rottweil und das Kloster in Rottenmünster, das ehemalige Schloß, der sog. Kehlhof in Deißlingen, jetzt Rathhaus, das dem Freiherrn v. Cotta gehörige Schloß in Dotternhausen, das ehemalige Schlößchen in Oberhausen, jetzt Pächterwohnung, das neuere Schlößchen in Ober-Rothenstein, jetzt Privathaus, das obere oder alte Schloß (jetzt Schulhaus) und das untere Schloß (jetzt Gasthaus) in Wellendingen und das sog. ehemalige fürstl. Waldburg-Zeil’sche Schloß, jetzt Pfarrhaus in Zimmern u. d. B.

Größtentheils oder ganz abgegangen sind folgende Burgen, Klöster u. s. w.:

|
Auf der Markung Rottweil, die Burgen Engelsburg, Neckarburg und Bernburg.
Auf der Markung Bösingen, ein kleines Kloster im Ort.
Auf der Markung Bühlingen, ein Kloster im Ort.
Auf der Markung Deißlingen, die Burgen Himbach und Neckarstetten.
Auf der Markung Dietingen, die Burg Hohenstein.
Auf der Markung Dotternhausen, die Burg auf dem Plettenberg und eine weitere südöstlich vom Ort.
Auf der Markung Dunningen, die Burg Bünberg auch Birnberg genannt, die Burg der Herren von Kirnegg im sog. Schloßgarten am Dorf und die Burg auf der Flur „hinter der Bürg“.
Auf der Markung Flötzlingen, auf dem sog. Schloßgarten soll eine Burg oder ein Schloß gestanden sein.
Auf der Markung Göllsdorf, die Burg Stauffenberg, eine Burg auf dem Burgstall und auf der am Ort gelegenen Nonnenwies soll ein Kloster gestanden sein.
Auf der Markung Hausen a. Th., die Burg Wenzelstein.
Auf der Markung Hausen o. R., die Burg Ober-Rothenstein,
Auf der Markung Herrenzimmern, die Burg der Grafen v. Zimmern und die Lußburg, auch Nußburg genannt.
Auf der Markung Horgen, die Burg Wildenstein, das abgegangene Schloß Weckenstein im Ort und eine Burg auf dem Burgstall.
Auf der Markung Irslingen, die Burgen Wildeck und Thierstein.
Auf der Markung Lackendorf, das abgegangene Schloß der Freiherrn v. Ifflingen im Ort und die Kirche bei dem abgegangenen Ort Händelbronn.
Auf der Markung Neufra, auf dem Kapff und auf Schiltegg sollen Burgen gestanden sein.
Auf der Markung Roßwangen, auf dem Burgbühl stand eine Burg.
Auf der Markung Schömberg, ein Kloster in der Stadt, auf der kleinen Eck soll ein Klösterle gestanden sein und auf dem sog. Bürgle stand vermuthlich eine Burg.
Auf der Markung Schwenningen, auf dem Thürnleberg beim Burgrain stand eine Burg.
Auf der Markung Stetten o. R., eine Burg auf dem sog. Ring.
Auf der Markung Täbingen, ein Schloß östlich am Ort.
Auf der Markung Zimmern u. d. B., die Burg Zimmern und ein Burggraben auf dem Hasenloch (s. auch die betreffenden Ortsbeschreibungen).
| Abgegangene Orte, Kapellen etc., von denen sich einzelne Spuren oder die Namen noch erhalten haben, kommen vor:
Auf der Markung Rottweil, die Orte Bollershof, Angstdorf und Brühl.
Auf der Markung Dautmergen, Oberweiler.
Auf der Markung Deißlingen, die Albertus-Kapelle im Ort.
Auf der Markung Dietingen, ein Waldbruderhaus auf dem Schloßberg bei Hohenstein.
Auf der Markung Dunningen, ein Hof auf den sog. Höfen.
Auf der Markung Flötzlingen, der Ort Guckenhausen.
Auf der Markung Göllsdorf, der Ort Groß-Hofen.
Auf der Markung Hausen a. Th., eine Klausnerwohnung auf dem Seitenbühl.
Auf der Markung Herrenzimmern, der Ort Rulinghofen.
Auf der Markung Irslingen, eine Kapelle auf Wildeck.
Auf der Markung Lackendorf, der Ort Händelbronn oder Händelbronner Hof.
Auf der Markung Neufra, eine Kirche am Ort und eine Kapelle am Weg nach Aixheim.
Auf der Markung Neukirch, ein Waldbruderhaus bei der Maria Thannkapelle.
Auf der Markung Schömberg, der Ort Holzach, eine Mühle im Schlichem-Thal und ein Haus beim Lippenhäusle.
Auf der Markung Villingen, ein Waldbruderhaus.
Auf der Markung Wellendingen, eine Kapelle auf den Kapellenäckern.
Auf der Markung Zepfenhan, auf den Kreuzäckern und in Sonthof je eine Kapelle (s. auch die betreffenden Ortsbeschreibungen).

Überdies kommen noch Flurbenennungen vor, die auf abgegangene Wohnorte, Burgen, Kapellen, Begräbnißstätten u. s. w. hinweisen, und zwar:

Auf der Markung Rottweil, Schelmenweg, Schelmenäcker,[6] Todtengrübe, und Marterthal.
Auf der Markung Böhringen, Hoföschle.
Auf der Markung Bösingen, Bebenstall.
Auf der Markung Deißlingen, Hinter Höfen, zu Bittelbronn und Hofstätten.
|
Auf der Markung Dietingen, Haslemer Feld, Hintrem Kapelle, Schalmenhalde und Hühnergraben.
Auf der Markung Dormettingen, Schelmenwasen in der Nähe der Grabhügel im Hardtwald.
Auf der Markung Dunningen, Hofstätter Wiesen.
Auf der Markung Feckenhausen, Schelmenwasen, Todtensteigle.
Auf der Markung Göllsdorf, Häuslesäcker, Schelmenwiesen.
Auf der Markung Hausen a. Th., Inenburgäcker, auf dem Hof, Hofstätten und Söllhofen.
Auf der Markung Herrenzimmern, Bruderhaus, Schalmenhalde.
Auf der Markung Irslingen, Kalkofen.
Auf der Markung Lackendorf, Kalkofen, Schelmenäcker und auf Haslach.
Auf der Markung Lauffen, Schelmenwasen.
Auf der Markung Neufra, Unter-Alten.
Auf der Markung Roßwangen, Leitstätten und Hof.
Auf der Markung Schömberg, Geberstall.
Auf der Markung Schwenningen Hofstatt.
Auf der Markung Täbingen, Schelmenwasen, Schelmenwiesen und Guckenhörnle.
Auf der Markung Wellendingen, Bürgle, Weiherhausen und Schelmenwasen.
Auf der Markung Zepfenhan, Burgstall, Bürg, Schildwache und Schelmenwasen.
Auf der Markung Zimmern u. d. B., Schelmenwasen.



  1. Literatur: Hofer, Joh. Baptist, Kurzer Unterricht über die äußere und innere Verfassung der Reichsstadt Rotweil. Ulm 1796. – v. Langen, Beiträge zur Geschichte der Stadt Rotweil am Neckar. Rotweil 1821, – Ruckgaber, Heinrich, Geschichte der Frei- und Reichsstadt Rottweil Bd. 1, 2 Abth. 1. und 2. Rottweil 1835–38 (ein sehr umfassendes, meist gründliches Werk. Es wurde im Folgenden darauf Bedacht genommen, solche Parthieen der Geschichte der Stadt und der Amtsorte ausführlicher darzustellen, welche von Ruckgaber nicht behandelt worden). – Die Schriften des Rottweiler archäologischen Vereins 1833–1873, zuerst unter dem Titel: „Jahresberichte“, dann „Mittheilungen“, jetzt „Neue Mittheilungen“; namentlich im Jahrg. 1873: Glatz, Karl J., Regesten zur Geschichte der vormaligen Reichsstadt Rottweil und des oberen Schwarzwaldes. – Ferner insbesondere für die früher österreichischen Bestandtheile des Oberamtes: Schmid, L., Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg und ihrer Grafschaft, nebst einem Bande Urkundenbuch „Monumenta Hohenbergica“. Stuttg. 1862. – S. auch Lünig Reichsarchiv 14, 363–393.
  2. Die im Folgenden mit einem * versehenen Orte gehören jetzt nicht mehr zum Oberamte Rottweil.
  3. Zum Folg. vrgl. Freiburger Diöcesan-Archiv 1, 1 ff.; 4, 1 ff.; 5, 1 ff.; Haßler, D. L. A. Materialien zur Geschichte des Landkapitels Rotweil. 1808.
  4. Das auch aufgeführte Zimbern dürfte, nach den unmittelbar vor und nach ihm genannten Orten zu schließen, Marschalkenzimmern O.A. Sulz sein.
  5. Die mit † bezeichneten Wohnplätze sind von dem Verfasser Finanzrath Paulus selbst entdeckt worden.
  6. Die Benennung Schelm, Schalm, im altdeutschen für Leichnam, Todter, kommt häufig an Stellen vor, wo ehemals Leichenfelder bestanden, daher diese Benennungen hier aufgeführt werden.


« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Rottweil Kapitel B 1 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).