« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Rottweil Kapitel A 7 »
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Gesellschaftlicher Zustand.


Grundherrliche Verhältnisse.[1]
A. Grundherren.

Die Besitzungen des Staats bestehen aus:

einer geschlossenen Domäne: Sonthof, Gemeindebezirks Zepfenhan, mit einem Areal von 450 Morgen in Ackerfeld, Wiesen und Weiden bestehend, sowie aus verschiedenen einzeln verpachteten Gütern auf den Gemeindemarkungen von Rottweil und Villingen (Dorf.)

Die Domäne Sonthof war mit einem weiteren jetzt| verkauften Hofgut „der Vaihingerhof“, Gemeindebezirks Neukirch, früher im Besitz des Klosters Rottenmünster.[b 1] In Folge der Säkularisation des Klosters kamen solche im Jahre 1803[b 2] in den Besitz des Staats.

Außer den Besitzungen des Staats haben aber auch noch Besitzungen:

a) der Freiherr von Cotta in Dotternhausen und Hausen am Thann (Oberhausen, Lochenhof, Sägmühle, Sennerwaldhof, Waldhaushof und Ziegelhütte);

b) der Graf von Bissingen-Nippenburg auf den Markungen Rottweil und Dietingen (die Hofgüter Neckarburg und Hohenstein);

c) die Freiherren von Ifflinger-Granegg in Lackendorf, Horgen und Stetten.

Ad a. Die Freiherrlich von Cotta’sche Familie kam in den Jahren 1814-17 durch Kauf in den Besitz der Herrschaft, und waren deren nächstvorangehende Besitzer: der Graf von Bissingen-Nippenburg für Dotternhausen, und die Freiherrn von Pach und von Stein für Oberhausen. Aus früheren Zeiten sind die Grafen von Hohenberg als Grundherrn aufgeführt.[b 3][s 1] Die Rechte eines Ritterguts sind noch jetzt mit der Herrschaft verbunden.

Das Guts-Areal derselben beträgt 2685 Morgen, worunter 800 Morgen Wald.

Ad b. Die beiden der gräflich von Bissingen-Nippenburg’schen Grundherrschaft zugehörigen Allodialgüter Neckarburg auf Rottweiler- und Hohenstein auf Dietinger Markung waren früher Rittergüter, und Neckarburg auch österreichisches Lehen, haben aber diese Eigenschaft durch den Übergang in den Besitz von Nichtadeligen verloren. Grundherrliche Gefälle sind daher mit derselben nicht verbunden.

Neckarburg war früher im Besitz der Stadtgemeinde Rottweil und ging im Jahre 1836 in den Besitz des Grafen von Bissingen käuflich über.

Der Flächenraum des Guts beträgt 650 Morgen, incl. 284 Morgen Wald.

Hohenstein ging im Jahre 1839 an den jetzigen Besitzer käuflich über. Der Flächenraum des Guts beträgt 340 Morgen, incl. 7 Morgen Wald. Über diese beiden Güter, sowie über das Rittergut Ramstein, Oberamts Oberndorf, wurde in neuester Zeit ein Familienstatut errichtet.

| Ad c. Die Besitzungen der Freiherren von Ifflinger-Granegg bestehen theils in Gütern, theils in Grundgefällen, welche nun abgelöst sind.

Außerdem hat auch die Stiftung Rottweil bedeutende Besitzungen an Wald im Bezirk, sowie dieselbe auch verschiedene grundherrliche Gefälle zu beziehen hatte, die nun abgelöst sind.

B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.

a) Ritterlehen. Die oben zu A aufgeführten;

b) Falllehen. Die im Bezirk befindlichen 4 Falllehen zu Locherhof, Habsen, Heusteig und Lehr wurden allodificirt und die darauf haftenden Zinse abgelöst;

c) Erblehen. Auch diese wurden allodificirt und die darauf haftenden Abgaben abgelöst. Ebenso wurden die Leibeigenschafts-Gefälle, sowie die Frohnen theils aufgehoben, theils abgelöst.

C. Grundlasten.

Hiebei verhält es sich wie oben zu B.

D. Zehenten.

Die früheren Zehentberechtigten waren:

1. Rottweil: Stiftungs- und Präsenzpflege für den großen und kleinen Zehenten.

2. Böhringen: der Staat für den großen Heu- und Öhmdzehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

3. Bösingen: der Staat, die Pfarrei und Heiligenpflege, Bösingen für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

4. Bühlingen: die Pfarrei Altstadt für den großen und kleinen Zehenten.

5. Dautmergen: der Staat und die Pfarrei Dautmergen für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

6. Deißlingen: der Staat, die Pfarrei, die Präsenzpflege Rottweil und die Heiligenpflege Deißlingen für den großen und kleinen Zehenten.

7. Dietingen: die Stiftungs- und Bruderschaftspflege Rottweil für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

8. Dormettingen: der Freiherr von Enzberg für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

| 9. Dotternhausen: der Freiherr von Cotta und die Pfarrei für den großen und kleinen Zehenten.

10. Dunningen: die Bruderschaftspflege Rottweil für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

11. Feckenhausen: die Stiftungsverwaltung Rottweil für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

12. Flötzlingen: der Staat 5/6 und die Pfarrei Stetten 1/6 am großen Zehenten. Der Staat und die Ortspfarrei für den kleinen Zehenten.

13. Göllsdorf: der Staat 19/27, die Pfarrkirchenfabrik Rottweil 5/27 und der Spital Rottweil 3/27 am großen und kleinen Zehenten.

14. Gößlingen: der Staat für den großen und kleinen Zehenten.

15. Hausen am Thann: der Freiherr von Cotta für den großen und kleinen Zehenten.

16. Hausen, ob Rottweil: der Staat für den großen und kleinen Zehenten.

17. Herrenzimmern: die Stiftungsverwaltung Rottweil für den großen Zehenten. Der Staat für den kleinen Zehenten.

18. Horgen: der Freiherr von Schreckenstein für den großen und kleinen Zehenten.

19. Irslingen: der Staat für den großen und kleinen Zehenten.

20. Lackendorf: die Heiligenfabrik Schramberg und der Freiherr von Ifflinger-Granegg für den großen Zehenten. Der letztere für den kleinen Zehenten allein.

21. Lauffen: die Stiftungsverwaltung Rottweil für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

22. Locherhof: Sämtliche Güter waren zehentfrei.

23. Neufra: der Staat, die Stiftungsverwaltung Rottweil und der Heilige in Neufra für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

24. Neukirch: der Staat und die Pfarrei je zur Hälfte für den großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten.

25. Roßwangen: der Freiherr von Cotta für den großen und kleinen Zehenten.

26. Schömberg: der Staat 3/9, das Großherzogthum Baden 5/9, die Stadt Schömberg 1/9 am großen Zehenten. Das Großherzogthum Baden den kleinen Zehenten.

27. Schwenningen: der Staat den großen und kleinen Zehenten.

28. Stetten, ob Rottweil: der Staat 5/6, die Pfarrei 1/6 am großen Zehenten. Der Staat die Kartoffeln und die Pfarrei die übrigen Kleinzehentfrüchte.

| 29. Täbingen: der Staat 1/12, der Spital Rottweil 8/12, die die Pfarrei Geißlingen 2/12 und 2 Bürger von Täbingen 1/12 am großen Zehenten.

30. Villingen-Dorf: der Staat für den großen und kleinen Zehenten.

31. Wellendingen: der Freiherr von Freyberg und die Pfarrei für den großen und kleinen Zehenten.

32. Zepfenhan: der Staat und die Pfarrei je die Hälfte am großen Zehenten. Die Pfarrei für den kleinen Zehenten allein.

33. Zimmern, ob Rottweil: die Stiftungsverwaltung Rottweil für den großen und kleinen Zehenten.

34. Zimmern u. d. B.: der Staat, der Fürst von Zeil, die Kaplanei Schömberg, die Pfarrei Neukirch und Heiligenfabrik in Zepfenhan für den großen Zehenten. Die Pfarrei Gößlingen für den kleinen Zehenten.

Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Schwarzwaldkreises und steht als solcher in gerichtlicher Beziehung unter dem Kreisgerichtshof Rottweil, in administrativer Beziehung unter der Kreisregierung Reutlingen.

Von den Bezirksbehörden haben ihren Wohnsitz in Rottweil: das Oberamtsgericht, das Oberamt, das Kameralamt, das Forstamt und das katholische Dekanatamt.

a) Das Oberamtsgericht.

Demselben sind untergeordnet: das Gerichtsnotariat in Rottweil, für die Gemeinden Rottweil, Bösingen, Bühlingen, Dunningen, Flötzlingen, Göllsdorf, Hausen o. R., Herrenzimmern, Horgen, Lackendorf, Locherhof, Neufra, Stetten o. R., Villingen u. Zimmern o. R. Das Amtsnotariat Schömberg, für die Gemeinden Böhringen, Dautmergen, Dietingen, Dormettingen, Dotternhausen, Feckenhausen, Gößlingen, Hausen a. Th., Irslingen, Neukirch, Roßwangen, Schömberg, Täbingen, Wellendingen, Zepfenhan und Zimmern u. d. B. Das Amtsnotariat Schwenningen für die Gemeinden Deißlingen, Lauffen und Schwenningen.

b) Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, Oberamtsthierarzt, der Oberamtspflege, dem Oberamtsbaumeister, dem Oberfeuerschauer, dem Oberamtsgeometer, dem Oberamtswegmeister und dem Oberamtsbaumaufseher. In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau| ist der Bezirk der Straßeninspektion Rottweil, auf Hochbau dem Hochbauamt Rottweil zugewiesen (beide mit dem Sitz in Rottweil).

c) Das Kameralamt, dem der ganze Bezirk zugetheilt ist. Das Umgeldskommissariat hat seinen Wohnsitz in Rottweil.

d) Forstämter:

Rottweil, für die Gemeinden Rottweil, Bühlingen, Dautmergen, Deißlingen, Dietingen, Dormettingen, Dotternhausen, Feckenhausen, Flötzlingen, Göllsdorf, Gößlingen, Hausen a. Th., Hausen o. R., Horgen, Lackendorf, Lauffen, Neufra, Neukirch, Roßwangen, Schömberg, Schwenningen, Stetten o. R., Villingen, Wellendingen, Zepfenhan, Zimmern o. R. und Zimmern u. d. B.

Sulz, für die Gemeinden Böhringen, Bösingen, Dunningen, Herrenzimmern, Irslingen, Locherhof und Täbingen.

Dem Forstamt Rottweil ist das Revieramt Rottenmünster zugetheilt.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen theils die Notare, theils Verwaltungsaktuare und Schultheißen, 6 Verwaltungsaktuare besorgen die Verwaltungsgeschäfte des Bezirks mit Ausnahme von Rottweil, woselbst die Rechner die Geschäfte besorgen. Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 34, nämlich 6 zweiter und 28 dritter Klasse.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Rottweil, Horgen, Dietingen, Hausen a. Th., Zepfenhan.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Ortsvorsteher (Schultheiß, bezw. Stadtschultheiß), welcher seinen Sitz im Hauptorte hat. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind besondere Rechner, Gemeinde- resp. Stadtpfleger aufgestellt.

b. Kirchliche.

Der Bezirk zählt 23.445 katholische, 6873 evangelische, einen von eigener Konfession, und 131 israelitische Einwohner, die 28 katholischen und 4 evangelischen Pfarreien und einem Diakonat zugewiesen sind. Die Israeliten haben eine Synagoge mit einem Vorsänger in Rottweil.

Die evangelischen Pfarreien gehören zu dem Generalat Reutlingen und zwar zu dem Dekanat Balingen: die Gemeinden Rottweil, Flötzlingen, Täbingen und die Filiale von Erzingen und Thieringen; zu dem Dekanat Sulz: die Filiale von Trichtingen, Schönbronn und Leidringen und zu dem Dekanat Tuttlingen: die Gemeinde Schwenningen. Die katholischen Pfarreien sind dem Dekanat Rottweil zugetheilt mit Ausnahme der Gemeinden Dormettingen, Dotternhausen, Hausen a. Th. Roßwangen und Schömberg, welche zu dem Dekanat Schömberg mit dem Sitz in Binsdorf (O.A. Sulz) gehören. Sämtliche Pfarreien| sind ständige. Die Israeliten sind dem Rabbinat Mühringen zugewiesen.
B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

In Rottweil befinden sich:

1. Ein Gymnasium in Verbindung mit einem niederen kath. Konvict mit (einschließlich des Rektors und des Konvict-Vorstandes) 6 Lehrern (Professoren) an den 4 oberen Klassen und 3 Lehrern (ein Professor und 2 Präceptoren) an den 3 untern Klassen. Überdieß stehen an der Anstalt ein Zeichenlehrer (Professor), ein Gesanglehrer, ein Turnlehrer und ein Schulmeister.

2. Eine Realanstalt mit einer oberen Klasse und zwei unteren Klassen; an der oberen Klasse unterrichten der Rektor und ein Professor, an den untern Klassen ein Oberreallehrer (zugleich Turnlehrer) und ein Reallehrer. Überdieß ein Zeichenlehrer, der zugleich am Gymnasium Unterricht ertheilt.

In Schwenningen besteht außer der Volksschule eine Realschule mit einem Lehrer und einer Turnanstalt.

Volksschulen zählt der Bezirk 35, nämlich 4 protestantische und 31 katholische.

An den protestantischen Volksschulen sind thätig 9 Schulmeister und 2 Unterlehrer. Die Zahl der Schulkinder betrug im Jahr 1873 1196.

An den katholischen Schulen unterrichten 39 Schulmeister, 2 Unterlehrer und 10 Lehrgehilfen. Die Zahl der Schüler betrug im Jahr 1873 3555.

Die Zahl der Sonntagsschüler betrug in den protestantischen Gemeinden 294 in den katholischen 1430.

Gewerbliche Zeichenschulen bestehen in Rottweil, Schwenningen, Wellendingen und Locherhof.

Winterabend- und Fortbildungsschulen sind in Rottweil (mit 7 Lehrern) und in Schwenningen eingeführt.

Eine landwirthschaftliche Abendschule besteht in Herrenzimmern.

Industrieschulen sind in allen Gemeinden.

Kleinkinderschulen haben Rottweil und Schwenningen.

b. Wohlthätigkeits-Anstalten.

1. Der Bezirkswohlthätigkeitsverein in Rottweil, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist.

2. Der Verein für entlassene Strafgefangene.

3. Armenhäuser sind in 18 Gemeinden 19 vorhanden.

| 4. Das große reiche Hospital in Rottweil.

5. Die Bezirks-Irrenanstalt in Rottweil.

6. Die Amtskorporation hat einen besondern Agenten aufgestellt, der den Verkehr der Bezirksangehörigen mit der württembergischen Sparkasse in Stuttgart vermittelt.

c. Gewerbliche Anstalten.

Außer den schon genannten Fortbildungsschulen befinden sich Gewerbevereine in Rottweil und Schwenningen, in denselben werden von Zeit zu Zeit allgemein verständliche wissenschaftliche oder technische Vorträge gehalten.

Gewerbebanken bestehen in Rottweil, Schwenningen und Deißlingen.

d. Landwirthschaftliche Anstalten.

Der schon längst bestehende landwirthschaftliche Bezirksverein zählt gegenwärtig 323 Mitglieder, an dessen Spitze steht ein Vorstand mit 8 Ausschußmitgliedern. Alljährlich werden 12 Generalversammlungen und Ausschußsitzungen gehalten, bei welchen durch Vorträge, Ausstellungen von Geräthschaften, Empfehlung gemeinnütziger Schriften etc. belehrend gewirkt wird. Die Thätigkeit des Vereins umfaßt alle im Bezirk vertretenen Zweige der Landwirthschaft, namentlich die Viehzucht, welche auf einer hohen Stufe steht und zu den besseren des Landes gezählt werden darf. Für den Obstbau, dem das Klima nicht besonders günstig ist, wird das möglichste gethan und der Verein sorgt für die Hebung der Obstbaumzucht, indem er zur Erlernung derselben junge Männer des Bezirks nach Hohenheim schickt. Auch ist ein besonderer Obstbaumaufseher im Bezirk aufgestellt (s. oben den Abschnitt Obstbau). Auf den landwirthschaftlichen Bezirksfesten werden Preise für schönes Rindvieh, Pferde etc. ausgetheilt. Ortsbibliotheken sind keine vorhanden, dagegen befindet sich eine reichhaltige Vereinsbibliothek in Rottweil, welche ihre Werke an die Vereinsmitglieder ausleiht.

Die Regulirung der Feldwege ist in sämtlichen Gemeinden ganz oder doch zum größten Theil durchgeführt.

e. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.
Die obere Neckarbahn, 1868 bis Rottweil, 1869 bis Villingenstadt in Baden eröffnet und bei Thalhausen in den Bezirk eintretend, berührt die Gemeinden Villingen-Dorf, Rottweil, Göllsdorf, Lauffen Deißlingen und Schwenningen mit den Stationen Rottweil, Deißlingen, Trossingen (auf Deißlinger Markung) und Schwenningen.| Die obere Donaubahn, 1869 eröffnet, berührt vom Bahnhof Rottweil weiterhin die Markungen Göllsdorf und Neufra mit der Station Neufra und verläßt bald darauf den Bezirk.
2. Straßen.

Durch den Bezirk führen folgende Straßen:

a. Staatsstraße von Balingen über Dotternhausen, Schömberg, Wellendingen (ehemals sogenannte Schweizerstraße);

b. Staatsstraße von Schömberg über Neukirch, Rottweil, Neufra nach Spaichingen (Anschluß an die Schweizerstraße);

c. Staatsstraße von Rottweil über Bühlingen, Lauffen, Deißlingen Schwenningen nach Villingen-Stadt und Donaueschingen;

d. Staatsstraße von Rottweil nach Dunningen, Schramberg;

e. Staatsstraße über Villingen-Dorf etc. nach Oberndorf;

f. Vicinalstraße von Rottweil über Hausen o. R., Horgen nach Baden;

g. Vicinalstraße von Rottweil über Villingen-Dorf, Herrenzimmern, Bösingen in’s Oberamt Oberndorf;

h. Vicinalstraße von Rottweil über Dietingen, Böhringen und über Gößlingen, Täbingen in’s Oberamt Sulz und Balingen. Außerdem bestehen noch mehrere Verbindungsstraßen für den Lokalverkehr zwischen den einzelnen Gemeinden des Bezirks. Die Vicinalstraßen werden von den Gemeinden ohne Staatsbeitrag unterhalten.

3. Posten und Boten.

Der Postverkehr im Oberamtsbezirk Rottweil wird in nachstehender Weise vermittelt:

1) Durch das Postamt Rottweil, den Bahnhof Rottweil und die ihm zugetheilten Orte:

a) Böhringen, Irslingen, Dietingen nebst den dazu gehörigen Parzellen;
b) Bösingen, Herrenzimmern, Villingen-Dorf nebst den dazu gehörigen Parzellen;
c) Dautmergen, Täbingen, Zimmern u. d. B., Gößlingen nebst den dazu gehörigen Parzellen;
d) Horgen, Hausen o. R.
e) Locherhof, Lackendorf, Stetten, Flötzlingen, Zimmern o. R. nebst den dazu gehörigen Parzellen;
f) Neufra, Lauffen, Bühlingen, Rottenmünster, Saline und ein Theil der Altstadt;|
g) Wellendingen, Feckenhausen, Göllsdorf nebst den dazu gehörigen Parzellen und einem Theil der Altstadt;
h) Zepfenhan, Neukirch.

Durch 6 Briefträger und durch 8 je in dem zuerst aufgeführten Orte wohnenden Landpostboten täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage bedient. Außerdem werden die Parzellen der Stadtgemeinde Rottweil 3 mal wöchentlich durch 2 weitere Landpostboten begangen.

2) Durch die Postexpedition Deißlingen (ohne Bestellbezirk).

3) Durch die Postexpedition Dunningen (ohne Bestellbezirk).

4) Durch die Postexpedition Schömberg. Diese bedient die Orte:

a) Roßwangen, Dotternhausen, Dormettingen nebst Parzellen;
b) Hausen a. Thann;

durch 2 in Roßwangen und Hausen a. Th. stationirte Landpostboten.

5) Durch das Postamt Schwenningen (ohne Bestellbezirk).

Die Poststellen zu Deißlingen und Schwenningen sind mit dem Postamt Rottweil mittelst zwei der auf der Eisenbahnlinie Rottweil–Villingen coursirenden Bahnzüge in Verbindung gesetzt, während die Postexpedition Schömberg mittelst der 3 mal täglichen Postomnibus-Verbindungen zwischen Rottweil und Balingen, und die Postexpedition Dunningen mittelst der 2 mal täglichen Postwagen zwischen Rottweil und Schramberg ihren Verkehr vermitteln.

Frachtboten fahren zwischen

Rottweil und Spaichingen,
Rottweil und Schwenningen,
Rottweil und Schramberg,
Rottweil und Balingen, Ebingen.
4. Telegraphen.

Telegraphen-Stationen befinden sich in Rottweil, Schömberg, Neufra und Schwenningen,

f. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.
Im Oberamtsbezirk sind angestellt: ein Oberamtsarzt, ein Oberamtswundarzt und ein Oberamtsthierarzt mit dem Sitz in Rottweil.| Überdieß befinden sich in Rottweil 4 prakticirende Ärzte und ein solcher in Schwenningen und einer in Schömberg.

Wundärzte der II. Abtheilung, die zugleich Geburtshelfer sind, je einer in Deißlingen, Dunningen und Flötzlingen.

Hebammen sind 50 im Bezirk.

Die öffentlichen Impfungen wurden seither theils von Ärzten, theils von Wundärzten besorgt, künftig liegt dieses Geschäft dem Oberamtsarzt ob.

Apotheken sind zwei in Rottweil, eine in Schömberg und eine in Schwenningen.

Zur temporären Aufnahme von Geisteskranken besteht ein Bezirks-Irrenlokal in Rottweil.

Sämtliche Gemeinden haben eigene Begräbnißplätze.

Die Kleemeisterei ist freigegeben; dermalen hat Rottweil einen besonderen Kleemeister aufgestellt, der seinen Wasenplatz im Wald zwischen Dietingen und Neukirch hat.

2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamt, Oberamtsgericht und Forstamt haben je abgesonderte Gefängnißgebäude. In denjenigen der ersteren beiden sind die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener eingerichtet. Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten sind in allen Gemeinden; Polizeidiener sind überall aufgestellt. Die Landjägermannschaft ist folgendermaßen im Bezirk vertheilt: der Stationskommandant und 3 Mann in Rottweil, überdieß je ein Mann in Schömberg, Wellendingen, Böhringen, Dunningen und Schwenningen.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind in den meisten Hauptorten der Gemeinden vorhanden. Von der Amtskorporation ist ein Oberfeuerschauer aufgestellt, der seinen Sitz in der Oberamtsstadt hat, zugleich Oberamtsbaumeister ist und als solcher die vom Oberamt zu erledigenden Baugesuche begutachtet und die weiteren im Baugesetze festgesetzten Obliegenheiten hat. (Art. 84, 9, 2, 8, 59 und 68 der Instr. zum Baugesetz.)

Kaminfeger sind 4 im Bezirke, nämlich 2 in Rottweil, 1 in Schwenningen und 1 in Schömberg.

Feuerlöschmannschaften sind wie längst vorgeschrieben in allen Gemeinden vorhanden.

Freiwillige Feuerwehren bestehen in Rottweil, Deißlingen, Dunningen, Schwenningen, Wellendingen. Ihre Ausrüstung haben| die betr. Gemeinden bestritten. Die Feuerwehren leisten auch bei auswärtigen Bränden Hilfe. Die Unterhaltung der Feuerwehren liegt gleichfalls den Gemeinden ob.

Fahrfeuerspritzen, zum größten Theile neuerer Konstruktion, haben mit Ausnahme von einer alle Gemeinden. Die Feuerwehren haben außerdem neue Hydrophore. Tragspritzen sind nur noch in zwei Gemeinden vorhanden; Handspritzen finden sich in allen Gemeinden, ebenso die sonst erforderlichen Requisiten, Feuerhacken, Feuerkübel etc.

Brandfälle kommen nicht besonders häufig vor (1873 6 Fälle). Im Jahre 1868 brannten in Rottweil 5 Häuser ab, 1869 in Villingen 6, 1850 in Schwenningen 102.

Mobiliarversicherungsgesellschaften sind im Bezirke 18 vertreten, mit ca. 100 Agenten.

Die Versicherung des Mobiliarvermögens ist in Rottweil allgemein, weniger allgemein in den Landgemeinden, jedoch in der Zunahme begriffen.

4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Ein Eichamt im Sinne der deutschen Maß- und Gewichtsordnung befindet sich in Rottweil (Flüssigkeitsmaße, Gewichte, Wagen, Längenmaße). Einrichtungen für Faßeichungen sind in Dunningen und Schwenningen.

Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letztgestellten und abgehörten Rechnung von 1871–72 bestand das Vermögen bei der Amtspflege in

Kapitalien 22.855 fl. – kr.
anderen Forderungen 10 fl. 55 kr.
Rechners Remanet 7579 fl. 28 kr.
Korporationssteuer (Amtsschaden aus Kapitalien und Einkommen) 30.445 fl. 23 kr.

worauf keine Passiva haften.

pro 1871/72 betrugen

die laufenden Einnahmen 0.2959 fl. 19 kr.
die laufenden Ausgaben 8534 fl. 33 kr.
der Amtsschaden 6500 fl. – kr.
Korporationssteuer (Amtsschaden aus Kapitalien und Einkommen) 1033 fl. 23 kr.

An Grund-Eigenthum besitzt die Amts-Korporation Gebäude:

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a) das Polizei-Gefängniß mit Wohnung für den Oberamtsdiener, einem angebauten Schopf mit Stallung und 1/8 M. 28,0 R. Garten dabei.
b) einen 1stock. Beschälstall mit einem Kniestock.
c) ein 2stock. Bezirks-Irrenhaus mit vier Irrenzimmern und Wohnung für den Wärter und 3/8 M. 34,0 R. Garten dabei.
B. Gemeindeverwaltung.
pro 1872–73 s. Tabelle III.

Unter dem Gemeindeschaden der einzelnen Gemeinden sind die Schuldentilgungs- resp. Grundstocksergänzungsquoten begriffen.

C. Stiftungen. s. Tabelle III.


Kataster und Steuern.

Nach den Berechnungen auf das Etatsjahr 1872–73 sind Gegenstände des Oberamts-Katasters:

Grund-Eigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 291.231 fl. 42 kr.
Gefälle – fl. – kr.
Gebäude 2.826.929 fl. – kr.
Gewerbe 5805 fl. 45 kr.

Die in demselben Jahr zur Umlage gebrachten Steuern betrugen

Vom Grund-Eigenthum 44.663 fl.
Von den Gefällen – fl.
Von den Gebäuden 8119 fl.
Von den Gewerben 5969 fl.
Zusammen 58.751 fl.

Die Steuer aus dem Kapital-, Dienst- und Berufs-Einkommen betrug pro 1872–73 für die Amtskörperschaft und die Gemeinden 2052 fl. 59 kr.

An indirekten Steuern sind im Etatsjahr 1872–73 erhoben worden:

Umgeld von Wein und Obstmost:
      Akkord 13.318 fl. 41 kr.
      Abstich 3222 fl. 52 kr.
      von der Verrechnung des Kameralamts 16.541 fl. 33 kr.
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Malzsteuer:
      Braumalzsteuer 50.516 fl. 56 kr.
Brennmalzsteuer 292 fl. 4 kr.
50.809 fl. – kr.
Branntweinausschanks-Abgabe 4064 fl. 6 kr.
Accise:
von Lotterien, Theatern etc. 146 fl. 8 kr.
Kontraktaccise 14.331 fl. 7 kr.
von ausl. Händlern 235 fl. 24 kr.
von ausl. Handelsreisenden 18 fl. – kr.
14.730 fl. 39 kr.
Hundeauflage:
a) Reste 13 fl. 31 kr.
b) laufendes 2279 fl. 43 kr.
2293 fl. 14 kr.
Sporteln:
a) Reste 1439 fl. 37 kr.
b) laufendes vom Oberamtsgericht 858 fl. 39 kr.
von Gerichtsnotariaten 4359 fl. 34 kr.
vom Oberamt 1549 fl. 31 kr.
von der Verrechnung des Kameralamts 1425 fl. 29 kr.
9632 fl. 50 kr.
Einkommenssteuer:
vom Diensteinkommen
a) Reste 14 fl. 49 kr.
b) laufendes 3809 fl. 31 kr.
3824 fl. 20 kr.
vom Kapitaleinkommen
a) Reste 4 fl. 36 kr.
b) laufendes 13.288 fl. 37 kr.
13.293 fl. 13 kr.
Einkommenssteuer zusammen 17.117 fl. 33 kr.



  1. Von Kameralverwalter Schüz in Rottweil.
Berichtigungen
  1. , an welches diese beiden im Jahre 1262 durch Schenkung von den Herren von Sontheim übergingen. wurde gestrichen nach Korrektur in Beschreibung des Oberamts Rottweil S. XII
  2. Korrigiert nach Beschreibung des Oberamts Rottweil S. XII: Seite 137 Zeile 5 von oben: lies 1803 statt 1806.
  3. Korrigiert nach Beschreibung des Oberamts Rottweil S. XII: Seite 363 Zeile 20 von oben: „und von Lupfen,“ sowie und hatte – Kreistagen“ fällt weg.
Anmerkungen Wikisource
  1. Der Text der Berichtigung Seite 363 Zeile 20 von oben: … ist fehlerhaft und bezieht sich mit Sicherheit auf Seite 137; das ist die einzige Stelle, an der diese beiden Strings vorkommen.


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