« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Riedlingen Kapitel B 1 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
VII. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherrschaften.
Die grundherrschaftl. Rechte sind zwischen der Krone, 2 Standesherren (Fürstenberg und Thurn und Taxis) 3 ritterschaftlichen Gutsherrn und einigen Gefällherrn, wie sie die folgende Tabelle zeigt, vertheilt. Stadion und Stein besitzen einen gemeinschaftlichen Wald. Durch den Kauf der Gräfl. Stadion-Warthausischen Güter Oggelshausen und| Tiefenbach von Seiten des Staats im Jahre 1826 hat sich die Zahl der Grundherrn um 1 vermindert[1].

Sämmtliche standesherrschaftliche und ritterschaftliche Besitzungen umfassen 48 Dörfer und Weiler, 12 Höfe und 4 einzelne Mühlen, mit besondern Gütern verbunden. Sie enthalten einen Flächenraum von 78.583 Morgen oder 41/2 Quadratmeilen und 14.162 Einwohnern; und zwar sind (s. S. 5.)

A. standesherrschaftlich

a. des Frst. v. Thurn und Taxis, ohne Burgau, 38 D. u. W. 10 H. 4 M., mit einem Flächenraum von 59.8253/8 Morgen oder 33/7 Quadratmeilen, und einer Bevölkerung von 11.646 Menschen;
b. des Frst. v. Fürstenberg, einschließlich Burgau, (vergl. die Ortsbeschreibung) 5 D. und W. und 1 H. mit einem Flächenraum von 8.0493/8 Morgen, oder nicht ganz 1/2 Quadratmeile (vergl. Neufra) und einer Bevölkerung von 1354 Menschen; zusammen also standesherrschaftlich – 43 Dörfer und Weiler, 11 Höfe und 4 Mühlgüter mit einem Flächenraum von 39/10 Quadratmeiler und 13.000 Einwohnern.

B. ritterschaftlich – Vergl. s. 5.

zusammen 5 Dörfer und Weiler, 1 Hof mit einem Flächenraum von 10.7081/4 Morgen oder stark 6/10 Quadratmeilen und einer Bevölkerung von 1162 Menschen.
Diese mit aller Genauigkeit angestellten Berechnungen werden in ihrer Fortsetzung beweisen, wie auffallend unrichtig| die Angaben in fremden Schriften über den Besitz der Standes- und Grundherrschaften sind.


b. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.
In den meisten Orten findet noch der Falllehen-, in sehr vielen der Leibeigenschafts-Verband statt[2]. Ganz frey von Lehensverband sind die beyden Städte Riedlingen und Buchau, dann die Gemeinden Bechingen, Beuren, Dürrenwaldstetten, Friedingen, Hundersingen, Waldhausen und Zell; zum größten Theil frey sind: Altheim, Andelfingen, Binswangen, Taugendorf, Dietelhofen, Ertingen, Heiligkreuzthal, Pflummern, Tiefenbach, Uigendorf, Unlingen. In allen übrigen Orten aber ist der Lehensverband noch vorherrschend. Die Leibeigenschaft besteht noch in allen Fürstenbergischen, in den meisten Taxisschen, namentlich in allen vormals Marchthalischen Orten, und in den Gemeinden Dürmentingen, Heudorf und Göffingen, ferner in den ritterschaftlichen Orten. Die Lehen geben in der Regel die vierte, in| mehreren Orten sogar die dritte Garbe, Ehrschatz, Fallgebühren etc.; die Leibeigenschaftslasten bestehen in Leibhennen, Leibsteuer, gemessenen und ungemessenen Frohnen, Manumissionsgeldern etc., deren theilweiser Fortbestand schon viele Unzufriedenheit, Irrungen und Reibungen veranlaßt hat. Die Einwohner von Groß- und Kleintissen haben sich durch Loskauf und Vertrag, vom 17. April 1811, mit dem Grafen von Quadt-Isny von der Leibeigenschaft frey gemacht, ferner hat der Graf von Stauffenberg in den Orten Wilflingen und Egelfingen, zu Folge des K. Edikts vom 17. Nov. 1817, die Personal-Leibeigenschaftsgefälle, vorbehältlich der anzusprechenden Entschädigung, aufgehoben. Die Leistung ungemessener Frohndienste wurde zu Egelfingen schon 1814, zu Grüningen 1820 gänzlich abgekauft, zu Uttenweiler und Minderreuti 1803, zu Göffingen 1807 in ein Geldsurrogat verwandelt. Dasselbe ist auch in allen andern Orten des Oberamts geschehen, wo ungemessene Frohnen statt fanden, mit Ausnahme von Dürmentingen, Hailtingen und Wilflingen. Auch haben die Orte Dentingen und Offingen und die Orte des Frst. Tax. Rentamts Dürmentingen, so wie der Kronort Pflummern unbestimmte Jagdfrohnen zu leisten. Die Manumissionsgelder sind in sämmtlichen Fst. Tax. Orten durch eine Verfügung v. 8 Jan. 1818 aufgehoben.

Zu Emerfeld ist der Pfarrer noch dem Jus spolii, d. h. dem Beerbungsrechte seines Herrn auf die Mobiliar-Verlassenschaft unterworfen, wenn er sich nicht davon loskauft. S. Emerfeld.

Die Allodificationen, Eigenmachung der Lehengüter, haben in dem Oberamt wenig Gunst gefunden. Die Ursachen sind dieselben, wie sie schon bey Ehingen S. 64 angegeben worden sind. Wie dort, kamen sie auch hier noch dadurch in Verruf, daß die ersten Allodificationen noch in die Zeit der hohen Güterpreise gefallen und die Käufer dadurch in großen Schaden gerathen sind. Die meisten Allodificationen sind in den Zwiefalter und Heiligkreutzthaler Orten, dann in Altheim, (der dortigen Heiligenpflege) Pflummern, Egelfingen,| Wilflingen und Zwiefaltendorf geschehen. Die Ablösung von Grundlasten hat bis jetzt ebenfalls wenig Eingang gefunden; die Abgabenpflichtigen sind in der Regel auch zu mittellos dazu. Nur in wenigen Orten, hauptsächlich zu Friedingen, Grüningen und Waldhausen, sind ständige Gülten des Staats abgekauft worden. Dagegen hat die Verwandlung von Gefällen, insbesondere von Landgarben, in ständige Gülten in sehr vielen, auch in vielen Taxisschen Orten, so wie auch in Wilflingen, Zwiefaltendorf, Groß- und Kleintissen stattgefunden.

Zehentverpachtungen auf mehrere Jahre sind in 15 unmittelbaren und in 12 Taxisschen Gemeinden, so wie auch zu Zwiefaltendorf eingegangen worden.

Die ständigen Reallasten betragen nach dem Cataster, zu Geld berechnet, die Summe von 66.378 fl. 4 kr., die größte Summe unter allen Oberämtern. Als die am höchsten beschwerten Orte erscheinen Ertingen mit 5057 fl., Neufra mit 4180 fl., Dürmentingen mit 2906 fl., Heudorf und Burgau mit 2437 fl., Andelfingen mit 2411 fl. und Reutlingendorf mit 2056 fl. Vogteiliche und andere, sonst nicht unter die Reallasten gerechnete, Gefälle, sollen keine im Oberamt vorkommen. (?)

c. Cataster der Standes- und Grund-Herrschaften.

Nachstehende Übersicht schließt sich an Tab. IV. an. Das Gefälle-Cataster des Spitals Riedlingen ist, wie das der übrigen Körperschaften unter dem der einzelnen Gemeinden enthalten und deßwegen hier nicht in die Summe aufgenommen. Die Bedeutung der Seeherrschaften ist S. 42 erklärt. Das Gebäude-Cataster soll sich ganz neuerlich auf 117.125 fl. vermindert haben, und zwar bey Taxis auf 79.875 fl., bey Hornstein auf 4250 fl.

|
Grund- und Gefäll-Herren. Grund-
Kataster.
Gefäll-
Kataster.
Gebäude-
Kataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Zusam-
men.
    fl.  kr.   fl.  kr.   fl.    fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.
Großherzog v. Baden s. S. 82 2795.  46 4835 301.  19 14.  15 315  34
Fürst v. Fürstenberg 2548.   6 3522.  55 14500 274.  20 379.  41 42.  47 696  48
Fürst v. Thurn und Taxis 22105.  10 24308.  55 109825 1796.  51 2620.   7 235.  45 4652  43
Graf v. Quadt-Isny 1079.  28 116.  21 116  21
Graf v. Sternberg 3.  48 –  26 –  26
Graf v. Schenk v. Staufenberg 8056.  58 1229.  36 21250 867.  28 132.  32 62.  42 1062  42
Graf v. Stadion-Stadion 89.  15 9.  36 9.  36
Graf v. Stein 89.  15 9.  36 9.  36
Freyherr v. Hornstein 1219.  37 783.  51 4925 131.  20 84.  30 12.  33 228  23
Freyherr v. Spät-Zwiefaltendorf 795.   4 743.  42 2425 86.   6 80.  10 7.  12 173  28
Freyherr v. Landsee 25.  39 2.  50 2.  50
Federseeherrschaften 784.  38 84.  30 84.  30
Universität Freyburg 16.   7 1.  46 1.  46
Summen 35686.   3 34509.  47 157750 3259.  47 3719.  42 375.  14 7354  43
Hierzu der Spital Riedlingen 2859.  43 2446.  23 4875 307.  54 263.  40 14.  23 585  57
|
2. Staats- und kirchliche Einrichtungen
a. Eintheilung und Verwaltung.
aa. bürgerliche.

Der Oberamtsbezirk gehört zum Donaukreis und ist in 48 bürgerliche Gemeinden oder Schultheissereyen eingetheilt. Von diesen sind 4 (Riedlingen, Buchau, Ertingen, Uttenweiler) Gemeinden zweyter, alle übrigen Gemeinden dritter Klasse. Ein großer Theil der Gemeinden ist aus mehreren Orten zusammengesetzt, die aber, wie die Tabelle IV zeigt, häufig wieder ihre eigene innere Verwaltung haben, so daß im Ganzen 61 Gemeindeverwaltungen bestehen. Von obigen 48 Gemeinden stehen 27 unter unmittelbarer Verwaltung des Oberamts und Oberamtsgerichts, 21 F. Thurn und Taxissche Gemeinden, kraft der K. Verordnung vom 12. Jun. 1823, unter besondern standesh. Ämtern. Zu den erstern gehören auch die F. Fürstenbergischen standesh. und sämmtliche ritterschaftlichen Orte[3]. Die F. Taxisschen Gemeinden sind den F. Bezirksämtern Buchau und Obermarchthal zugetheilt, und zwar gehören zu ersteren 14 Gemeinden und 1 aus dem Oberamte Saulgau, zu letzterer noch 7 Gemeinden des diesseitigen Oberamtsbezirks. S. Riedlingen.

Die Verwaltung des Oberamtsbezirks ist daher unter dreyerley Ämter vertheilt. 1) Riedlingen mit dem K. Oberamte und dem K. Oberamtsgerichte; 2) Buchau mit dem K. Fürstl. Amte und Amtsgerichte zu Buchau; 3. Obermarchthal mit denselben Ämtern zu OM. Jeder dieser drey Bezirke hat sein eigenes Notariat[4]. Der| Oberamtsarzt hat dermalen seinen Sitz zu Buchau, ein Unteramtsarzt zu Riedlingen.

Die Cameralverwaltung ist vertheilt unter die 3 K. Cameralämter Heiligkreuzthal, Zwiefalten und Ochsenhausen[5]; die Forstverwaltung unter die K. Forstämter Zwiefalten und (mit einem kleinen Theile) Altdorf. Was die standes- und grundherrschaftlichen Besitzungen betrifft, so bestehen:

für die F. Fürstenbergischen Besitzungen ein Rentamt in Neufra;
für die F. Taxisschen: 3 Rentämter: zu Buchau, Dürmentingen und Obermarchthal und 2 Forstverwaltungen: Buchau und Siessen.
bb. Kirchliche

Das Oberamt enthält 1 evang. und 37 kath. Pfarreyen, nebst 2 Pfarr-Caplaneyen, welche von ebensovielen Pfarrern und Pfarr-Caplanen nebst 8 Caplanen und beständigen Vikarien versehen werden. Die lutherische Pfarrey, Pflummern, ist dem Dekanat Münsingen zugetheilt; sämmtliche kath. Pfarreyen stehen unter dem Dekanat Riedlingen. Die beyden Filialorte Groß- und Klein-Tissen gehören zu einer auswärtigen Pfarrey und mit dieser zum Dekanat Saulgau; dagegen gehören die beyden im Oberamt Ehingen gelegenen Weiler Gütel- und Luppenhofen, als Filiale von Hausen, zum Dekanat Riedlingen. Die jüdischen Einwohner zu Buchau und Kappel haben an jedem dieser Orte eine Synagoge, aber nur 1 Rabbiner zu Buchau.

|
b. Anstalten.
aa. Schulen.

Eine lateinische Schule mit 1 Lehrer, der zugleich Caplan ist, hat Riedlingen, deutsche Elementarschulen befinden sich 49 in dem Oberamte, 40 in Pfarrorten und 9 in Filialorten, mit 53 Schulmeistern und 8 Provisoren. Industrie-Schulen sind zu Riedlingen, Buchau, Emerfeld, Pflummern und Wilflingen; zu Riedlingen ist auch eine Zeichnungsschule. Eine eigene israelitische Schule hat die Judenschaft zu Buchau.

bb. Posten

Das Oberamt hat 2 Postanstalten, die eine zu Riedlingen, die andere zu Buchau. Beyde haben auch fahrende Posten, Buchau jedoch erst seit 1825, wo der Postwagenlauf über Uttenweiler aufgehoben wurde.

cc. Straßen und Brücken.
Landstraßen: 1) die Dauphinestraße, Poststraße und die Hauptstraße, welche mitten durch das Oberamt längs der Donau hin geht, bedauerlicher Weise aber Riedlingen auf eine halbe Viertelstunde bey Seite läßt[6]. Sie theilt sich außerhalb des Oberamts, zu Herbertingen, in die Saulgauer und Mengener Straße, welche letztere wieder durch einen Theil des Oberamts führt. 2) die Gamertinger Straße, seit 1788 Post- und sogen. Salzstraße, von Riedlingen über Pflummern und die Alp nach Gamertingen. 3) Die Zwiefalter Straße, Poststraße, welche zwischen Daugendorf und Bach über einen hohen Vorsprung| der Alp führt; sie wurde 1807 gebaut; 4) die Biberacher Straße, Poststraße von Riedlingen über Uttenweiler nach Biberach; 5) die Buchauer Straße, seit 1809 Poststraße, die von Riedlingen über Dürmentingen nach Buchau und von dort wieder in 2 Poststraßen, die Biberacher und die Saulgauer sich theilt; 6) die Sigmaringer Straße, die von Riedlingen über Andelfingen, Wilflingen und von da über die Alp geht, und erst seit neuerer Zeit Poststraße ist. Von diesen Straßen sind die 4 ersten Staatsstraßen, die beyden letztern aber werden auf Kosten der Gemeinden unterhalten. Die Länge der erstern beträgt 17.060 Ruthen.

Vicinalstraßen. Den Alpbezirk ausgenommen, wo die Wege in der Regel schlecht sind, ist das Oberamt nach allen Richtungen von den trefflichsten Vicinalstraßen durchschnitten, welche öfters selbst die Land- und Staatsstraßen übertreffen; es hat sich um dieselben besonders der letzte Oberamtmann Bäuerlen verdient gemacht.

Brücken gibt es viele in dem Oberamte, bey Riedlingen allein führt die Landstraße in einer Strecke von 1/4 St. über 9 Brücken der Schwarzach und der Donau. Die bedeutendsten im Ganzen sind die 6 Donaubrücken (s. Donau) und die Unlinger Brücke über die Kanzach. Aber keine ist von Stein und alle sind sehr leicht gebaut. Weggeld wurde bis 1821 zu Buchau, Oggelshausen und Wilflingen bezogen, nun erhalten diese Gemeinden eine jährliche Schadloshaltung aus der Staatskasse, Buchau 130 fl., Oggelshausen 86 fl. und Wilflingen 81 fl., und das Weggeld ist überall aufgehoben. Dagegen findet noch der Bezug von Brückengeld zu Riedlingen, Binswangen, Buchau, Hundersingen, Daugendorf, Zell und Zwiefaltendorf statt, zu Riedlingen wird auch Sperr- und Pflastergeld bezahlt.

dd. Beschälplatten.

Zur Beförderung der Pferdezucht sind in dem Oberamte von Seiten des Staats 2 Beschälplatten, die eine zu Riedlingen, die andere zu Uttenweiler errichtet, auch haben mehrere Orte noch Antheil an der Zwiefalter Platte.

|
3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.
a. Oberamtspflege.

Am 1. July hatte die Oberamtspflege

Vermögen Schulden
a. verzinsliche Kapitalien 950 fl.   verzinsliche 550 fl. 
b. andere Forderungen 10.853 fl. 16 kr. [7]  andere 7.406 fl. 28 kr.
c. Steuerausstände  5.722 fl.   Steuerreste   0 –  
  16.263 fl.    7.956 fl. 28 kr.

Sie hatte also mehr Vermögen als Schulden 8.307 fl. 18 kr.

Amtsschaden wurde umgelegt 2.000 fl.

Der Zustand der Oberamtspflege ist demnach sehr gut.


b. Gemeinde und Stiftungspflegen.

Eine vollständige Übersicht ihres Zustandes in dem angezeigten Zeitpunkte gibt die Tab. IV. in Verbindung mit Tab. I. und II., worin der Besitzstand an Gebäuden und Grundeigenthum enthalten ist. Nach der ersten beträgt, ohne Einrechnung der Steuerausstände und Rückstände,

    1) das Vermögen
a. d. Gemeinden     b. d. Stiftungen.
a) verzinsliche Kapitalien 66.347 fl. 313.116 fl.
b) sonstige Forderungen 41.736 fl.   
108.053 fl. 313.116 fl.
    2) die Schulden
a) verzinsliche 489.850 fl. 19.197 fl.
b) sonstige 23.595 fl.   
513.445 fl. 19.197 fl.
Der Zustand der Gemeindepflegen ist demnach nicht der beste, vielmehr, in Vergleichung mit andern Oberämtern,| einer der schlechtesten[8], die Ursache ist, daß in Kriegszeiten wenig umgelegt, und immer zu Anlehen die Zuflucht genommen wurde, und daß von den aufgelösten Landschaftskassen, ungeachtet der Staat sehr ansehnliche Summen übernommen hat, doch auch noch bedeutende Schulden auf die Gemeinden gefallen sind[9], wozu auch noch die Wirkungen einer Amts- und Kriegskosten-Ausgleichung kommen, welche von 1808/16 nicht weniger als 740.000 fl. ausmachte. Die größten Schulden hat Unlingen mit 104.150 fl., dann kommen Ertingen mit 49.698 fl., Riedlingen mit 42.688 fl,. Altheim mit 30.969 fl., Neufra mit 41.094 fl. Gar keine Schulden haben Zwiefaltendorf und Göffingen[10]. Auch in dem diesseitigen Oberamt bewährt sich die Erfahrung, wie viel in jeder Beziehung, sowohl in dem Privat- als in dem öffentlichen Zustande, von einem guten Ortsvorsteher abhängt; der eine Ort hebt sich sichtbar wie z. B. Ertingen, während der andere sinkt. Unter den Ortsvorstehern, welche sich durch gute Verwaltung auszeichnen, werden, neben Andern, hauptsächlich die Schultheißen Widmann zu Hundersingen, Eisele zu Ertingen und Schmid zu Neufra gerühmt. An dem Kapitalvermögen der Stiftungen haben den größten Antheil | Riedlingen mit 32.166 fl., Wilflingen, Altheim, Buchau, Dürmentingen mit 27 bis 29.000 fl.

Die Einkünfte der Gemeindepflegen betrugen im Ganzen 38.029 fl.; die der einzelnen Gemeinden sind aus der Tabelle zu ersehen. Sie sind geringer als in den Oberämtern Ehingen und Münsingen.

Die Ausgaben betragen nach der Tabelle 63.661 fl., es ergibt sich also eine nicht unbedeutende Unzulänglichkeit der Einnahmen – Gemeindeschaden.

Die Einkünfte der Stiftungspflegen betragen 27.905 fl., ihre Ausgaben 24.691 fl., somit Überschuß 3214 fl. Die bedeutendsten Einkünfte hat Riedlingen, nach diesem Altheim, Dürmentingen und Wilflingen.

Die Steuerrückstände zur Amtspflege von 5722 fl. haften größtentheils auf den Gemeinden Binswangen, Upflamör, Altheim und Pflummern. Die Steuerrückstände der einzelnen Steuerpflichtigen zu den Gemeindepflegen betrugen 42.116 fl., also bedeutend mehr, als im Oberamt Ehingen. Der größte Rückstand befindet sich bey Unlingen mit 18.541 fl., sodann bey Ertingen mit 7.105 fl. und bey Altheim mit 6.113 fl.

Die Staatssteuer des Oberamtsbezirks macht an 2.600.000 fl. nach dem revidirten Steuerprovisorium, 54.787 fl., und zwar Grundsteuer 37.293 fl., Gebäudesteuer 8.473 fl., Gefällsteuer 4.781 fl., Gewerbssteuer 4.240 fl.

Durch das Provisorium wurde der frühere Steueransatz des Oberamts ungefähr um 1/5 erhöht; in Folge der neuesten Revision aber wurde er wieder um 1.266 fl. herabgesetzt, und daher ist die zu Anfang des Jahrs 1827 ausgeschriebene Steuer um so viel geringer, als unsere Tabelle angibt, und beträgt nur 53.607 fl. Somit macht die Steuer auf 1 M. Feld 18 kr., auf 1 Gebäude 1 fl. 37 kr., auf 1 Gewerbe 1 fl. 25 kr.[11].

| Zum Schlusse wird noch bemerkt, daß von der in Tab. II aufgeführten Grundfläche in einigen Gränzmarkungen 114 M. Sigmaringischen Unterthanen gehören, und von denselben auch bey Sigmaringen versteuert werden, wogegen 611/2 M. im Sigmaringischen gelegen, Würt. Unterthanen gehören und bey Würtemberg versteuert werden.


Nachtrag, die neuere Kriegsgeschichte betreffend.

Im J. 1796 sah das Oberamt zum ersten Mal wieder franz. Truppen in seiner Mitte, anfänglich bey dem Vordringen Moreau’s, noch mehr aber nachher bey seinem Rückzuge, wo am 28. Sept. sein linker Flügel unter dem General Desair eine Stellung zwischen der Donau und dem Federsee nahm und der Fuß des Bussen mit Artillerie besetzt wurde. Desair, der selbst auch auf den Bussen kam, warf von hier aus in dem Gefechte am 30. Sept. die Östreicher über Ahlen zurück, und begann von derselben Stellung aus am 2. Okt. den Angriff in der Schlacht bey Biberach gegen Seekirch hin. Am 5. Okt. setzten die Franzosen ihren Rückzug weiter fort. Im J. 1799 erschienen sie abermals; in demselben Jahre zog auch die Russische Armee unter Korsakow durch Riedlingen und das Oberamt nach der Schweiz, und bey dem Rückmarsch Suwarows aus Italien hatten 10 Kosakenregimenter in und um Riedlingen sich gelagert. Im May 1800 rückte Moreau wieder durch das Oberamt vor und die Östreicher zogen sich vor ihm durch dasselbe zurück. In der Folge gab es viele Einquartierungen von Östreichern und Franzosen; 1809 wieder starke franz. Durchmärsche, darunter auch eine Division Portugiesen, und von 1813 bis 1816 zogen bald Östreicher, bald Russen durch.

__________________
  1. Die Großherzogl. Badenschen, meist von Constanz herrührenden Güter und Gefälle, wofür bisher eine eigene Verwaltungsstelle in Riedlingen bestand, sind ganz neuerlich von der Badischen Finanzkammer an den Oberamtspfleger Stoß und den Stadtwirth Depai in Riedlingen für etlich und 90.000 fl. verkauft worden. Sie bestehen in 9 Lehenhöfen: zu Hailtingen 5, Minderreuti 3, Erisdorf 1, und in Zehnten zu Altheim, Burgau, Erisdorf, Hailtingen, Heudorf, Riedlingen.
  2. Wie das Falllehens- und Leibeigenschaftswesen erst in späterer Zeit sich vollends ausgebildet, und freye Gutsbesitzer ihre Güter zu Falllehen und sich und ihre Familien zu Leibeigenen, besonders der Klöster, gemacht haben, davon liefert die Geschichte unseres Oberamts wieder viele Beispiele. Aber auch an Beyspielen der schmählichsten Leibeigenschaft von alten Zeiten her, wo die Person eine Sache und verkäufliche Waare war, fehlt es nicht. So kauft das Kloster Heiligkreuzthal 1258 von Jakob Manstock einen Leibeigenen Namens Burchard für 5 Mark, 1233 von Ritter Albert von Stuzlingen (Steußlingen) 2 Knechte für 2 Pf. H., 1236 von Ulrich von Gundelfingen , Wernher den Schuster von Hayingen für 4 Pf., 1277 von Berthold von Gundelfingen die Adelheid Gerstenecher für 4 Pf., 1303 von Anselm von Justingen 6 Frauen 1 Mann und ihre Kinder zu Waldhausen für 15 Pf. etc. etc. In hohem Grade wurde das Falllehen- und Leibeigenschafts-System noch durch den 30jährigen Krieg begünstigt. In der freyen Gemeinde Alleshausen kaufte der Abt von Marchthal 1656 für 24.000 fl. Häuser und Güter (28 Häuser und 15 Hofstätten) und vergab sie wieder als Lehen an die Bauern.
  3. Die Verhältnisse des F. Fürstenb. Hauses sind bis jetzt nur theilweise durch die K. Erklärung vom 15. July 1821 festgestellt.
  4. Was die Schreibereigeschäfte betrifft, so hatten sich in der letzten Zeit die Gemeinden schon so sehr daran gewöhnt, dieselben durch selbst gewählte Arbeiter und im Accord versehen zu lassen, daß der Stadtschreiber in Riedlingen, der vorher 12 bis 14 Gehülfen hatte, zuletzt mit einem auskommen konnte.
  5. Das Cameralamt Heiligkreuzthal hat auch noch bedeutende, meist von dem Kloster Kreuzthal herrührende, Gefälle im Sigmaringischen, zu Bingen, Hornstein, Ineringen, Harthausen an der Scheer, Krauchenwies, Ruolfingen, Sigmaringendorf, und hauptsächlich zu Langen-Enslingen, ferner auch zu Wangen im Badischen.
  6. S. Beschr. des OA. Ehingen S. 69. Die alte Poststraße lief von Datthausen über die Katzensteige herab und über die Daugendorfer Brücke nach Riedlingen, von da wieder auf die jenseitige Anhöhe und auf der Höhe fort über Neufra nach Ertingen, und von da auf dem sogen. alten Postwege durch das Breitried nach Mengen.
  7. Zieler aus dem Erlöse einer, in Folge einer Amtspflege-Kassenrests zugefallenden, Gütermasse. Diese werden neuerlich von der Oberamtskörperschaft zu einer Leihkasse verwendet.
  8. Vergl. Würt. Jahrbücher 1824. S. 32 u. ff.
  9. Die Landschaftskassen, welche den Oberamtsbezirk angingen, waren Buchau, Obermarchthal, Gundelfingen, Scheer und Zwiefalten. S. Buchau.
  10. Die großen Schulden von Unlingen rühren hauptsächlich auch noch von dem Ankauf des dortigen Klosterguts her. S. Unlingen. Daß die Gemeinde, wie die Tabelle 10. zeigt, daneben noch, außer bedeutenden Steuerausständen, 29.600 fl. verzinsliche Aktiv-Kapitalien hat, kommt zum Theil daher, daß sie den Erlös von wieder verkauften Klostergütern in verzinsliche Kapitalien verwandelte, um damit diejenigen 10.000 fl. zu bezahlen, welche nach dem Kaufsvertrage an dem Kaufschilling des Klosters bis zum Aussterben der Klosterfrauen unverzinslich stehen blieben, zum Theil auch von Steuerausständen her, welche in verzinsliche Kapitalien verwandelt worden sind.
  11. In Vergleichung mit der Steuerfähigkeit unterländischer Oberamtsbezirke, z. B. Canstatt, Eßlingen und Waiblingen, die zusammen nach bisherigen, freylich nicht ganz genauen, Berechnungen 64/10 Quadratmeilen enthalten, verhält sich Riedlingen zu jenen wie 1: 21/6, d. h. 1 Quadratmeile entrichtet an Steuern
          im O.A. Riedlingen  6.701 fl.
          in den gen. unterl. O.Ämtern   16.542 fl.