« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Ehingen Kapitel B 1 »
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VII. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherrschaften.

Die Grundherrschaft in dem Oberamt ist getheilt, zwischen der Krone, dem Adel (1 Standesherren, und 12 ritterschaftlichen Gutsherrn) und 3 Körperschaften.

Die adelichen Besitzungen bestehen in 282/3 Dörfern, 221/2 Weilern, 4 Höfen mit einem Flächenraum von 74.213 Morgen, oder 41/5 Q.-Meilen, und 12.730 Einwohnern, davon sind standesherrschaftlich 8 Dörfer, 91/2 Weiler und 3 Höfe, mit einem Flächenraum von 23.127 M. und 4112 Einwohnern. Der Standesherr ist der Fürst von Thurn und Taxis; die übrigen Grundherren sind aus dem nachfolgenden Cadaster zu ersehen. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des Fürstlichen Hauses Taxis, sind durch die K. Declaration von 1819 und die K. Verordnung über deren Vollziehung von 1823 festgesetzt. Die Verhältnisse der ritterschaftlichen Gutsherrn erwarten zum Theil noch ihre endliche Bestimmung.

b. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.
In sämmtlichen adelichen Orten besteht noch, mit wenigen Ausnahmen, das alte Feudalsystem. Die Einwohner sind leibeigen, Häuser und Güter sind durchaus Falllehen.| Doch ist seit dem K. Edikt von 1817 weder die Lokal- noch die Personal-Leibeigenschaft mehr gehandhabt worden; wenigstens sind seitdem keine Manumissionsgelder, oder andere Lokal- und Personal-Leibeigenschaftsgebühren bezogen worden, und man ist gegenwärtig mit der Entschädigung dafür beschäftigt. Der Bereinigung des Frohnwesens standen bisher theils die abweichenden Bestimmungen der Lagerbücher über gemessene und ungemessene Frohnen, theils der zu große Abstand in den Ansprüchen und Zugeständnissen im Wege, und man ließ die Sache ruhen, weil seit einigen Jahren das practische Interesse ruhte. Glücklicher Weise sind die Zeiten vorbey, wo, wie dieß, leider, auch in dem Oberamtsbezirke Ehingen hier und da der Fall war, der Leibeigene mit herrischer Willkür behandelt und gemessene und ungemessene Frohndienste ins Unendliche gesteigert wurden. Die Verhältnisse sind deßwegen jetzt auch viel friedfertiger, als ehemals, und nur an wenigen Orten finden noch Uneinigkeiten zwischen den Grundherrschaften und Grundholden Statt. Auch in den meisten neuwürt. Kronorten, so wie in den körperschaftlichen Besitzungen besteht das Falllehenwesen zum Theil noch. Die Allodificationen sind zwar durch das Gesetz von 1817 begünstigt, und es sind in der letzten Zeit auch viele Lehengüter des Staats, der Körperschaften und des Adels schon allodificirt worden, neuerlich aber kommen sie fast gar nicht vor. Die Macht der Gewohnheit, die Zeitumstände, sowie das Unvermögen von Seiten der Lehensleute, die Loskaufs-Summe aufzubringen und der Widerwille der Grundherren dagegen; – bis jetzt haben sie nur die Grundherrschaften Freyberg-Allmendingen und Spät-Untermarchthal zugegeben. – Alles dieß steht ihnen entgegen und neuerlich ist selbst die Meinung gegen sie. Denn die Erfahrung, daß diejenigen, welche allodificirt haben, meist zu Grunde gegangen sind, weil sie dabey in die Hände von Juden und Judengenossen fielen, haben sie sehr in Mißkredit gebracht. Auch scheint es, daß wirklich für Leute, welche von jeher an eine gewisse Vormundschaft gewöhnt waren, der Übergang zu| einem freyen Güterbesitz etwas Gefährliches habe. Indeß befinden sich doch Viele recht wohl dabey und sind mit ihrer Befreyung sehr zufrieden. Die meisten Allodificationen sind bis jetzt in Kirchheim, wo fast Alles allodificirt ist, in Berg, Allmendingen, Nasgenstatt und Dächingen vorgekommen.

Die Ablösung von Grundlasten hat ebenfalls einen geringen Fortgang, und gleiche Bewandtniß hat es mit den Zehentverpachtungen. Die Kronzehnten sind bis jetzt in 10 Orten auf längere Zeit an die Gemeinden verpachtet; in allen andern Orten aber wird der Zehnte noch auf dem Felde erhoben, weil theils die Gemeinden keine Pächte wollen, theils die Grundherrschaften sich nicht dazu herbeylassen.

Die ständigen Reallasten betragen nach dem Cataster, zu Geld berechnet, die Summe von – 54.720 fl., nach Riedlingen die größte Summe unter allen Oberämtern. Als die am höchsten beschwerten erscheinen Erbach mit 3927 fl., Dischingen mit 3343 fl., Obermarchthal mit 2092 fl. S. die Tabelle, dazu kommen noch die im Cataster nicht aufgenommenen Lasten, welche jedoch wenig, bey dem Cameralamt Ehingen nur 55 fl. 40 kr. betragen.

c. Cataster der Grundherrn.

Eine Übersicht davon gibt nebenstehende Tabelle, worin auch, wie in der großen Tabelle IV., die neuerlich eingetretenen, gleichwohl unbedeutenden, Veränderungen noch berücksichtigt sind.

Die beyden ersten Cataster stellen, wie in der großen Tabelle, den Ertrag eines Capitals, das dritte den Capitalwerth selber dar. Unter dem allgemeinen Grundcataster ist auch noch die Oberamtspflege Ehingen mit 15 fl. und eben dieselbe unter dem Gebäudecataster mit 2400 fl. begriffen.

An Reallasten gehen von dem Grundcataster des Gr. v. Stadion 119 fl. 16 kr., des Gr. Reuttner 60 fl. 11 kr., des von Freyberg 115 fl. 58 kr., und der Stiftsverwaltung Ehingen 221 fl. 6 kr.|
Grundherren und Körperschaften. Grund-
Cataster.
Gefälle-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Zusam-
men.
  fl. kr. fl. kr. fl. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Fürst v. Thurn und Taxis 13.117 11 12.660 36 93.325 1414 12 1364 29 276 50 3055 31
Graf Schenk v. Castell 2807 12 6462 39 10.875 302 39 696 34 32 15 1031 28
  –    v. Stadion-Stadion-Thannhausen 5410 8 6393 26 18.550 583 17 689 6 55 1 1327 24
  –    v. Stein auf Emerkingen 1854 2 1515 45 3700 199 54 163 22 10 58 374 14
  –    v. Sternberg 60 " " " " 6 28 " " " " 6 28
  –    Schenk v. Stauffenberg 1992 23 1986 37 5750 214 48 214 8 17 3 445 59
  –    Reuttner v. Weyl 1531 54 631 34 10.600 165 10 68 2 31 26 264 38
Frhr. v. Freyberg-Allmendingen 3322 6 2727 58 9925 358 10 294 1 29 26 681 37
  –    v. Raßler 793 15 920 4 4050 85 31 99 9 12 1 196 41
  –    v. Spät Granheim 1352 59 733 47 1600 145 52 79 4 4 45 229 41
  –    v. Spät Marchthal 1735 59 602 50 3900 187 10 64 59 11 33 263 42
  –    v. Ulm-Erbach 3845 22 4643 34 10.350 414 35 500 30 30 42 945 47
  –    v. Welden " " 10 41 " " " 1 9 " " 1 9
Stiftsverwaltung Ehingen 7361 7 6825 9 10.834 793 37 735 41 32 8 1561 26
          –           Ulm " " 667 9 2000 " " 71 54 5 56 77 50
Spital Biberach " " 92 52 " " " 10 " " 10 "
   –    Munderkingen " " 715 42 2406 " " 77 8 7 7 84 15
Universität Freyburg 48 20 7436 20 7517 5 12 801 31 22 18 829 1
Summe: 45.231 58 55.026 43 195.382 4876 35 5930 47 579 29 11.386 51
| Die vorstehende Tabelle schließt sich an die große Tabelle IV. an.

2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung und Verwaltung.
aa) bürgerliche.

Das Oberamt ist in 48 Schultheißereyen, oder bürgerliche Gemeinden getheilt, und gehört mit diesen zum Donaukreise. Von den Gemeinden sind die beyden Städte Ehingen und Munderkingen, und der Marktflecken Rottenacker Gemeinden IIter Classe, die übrigen alle IIIter Classe. Die meisten Gemeinden sind aus mehreren Orten zusammen gesetzt, und dadurch zwar politisch mit einander verbunden, in Beziehung auf ihre innere Verwaltung aber, wie aus Tab. IV. zu ersehen ist, fast alle von einander unabhängig. Seit 1823 bilden die dem Fürsten von Thurn und Taxis gehörigen Orte (s. o.) mit Ausnahme der gemischten Orte Niederhofen, Algershofen und Stetten, wo der Fürst auf die Rechts- und Policey-Verwaltung verzichtet hat, einen eigenen Amtsbezirk – den Fürstl. Amtsbezirk Obermarchthal, wozu noch ein Theil der im Oberamte Riedlingen gelegenen Taxischen Orte, und die Gemeinde Bremelau Oberamts Münsingen geschlagen sind. Die Verwaltung des Oberamtsbezirks ist auf diese Weise unter zwey Gewalten vertheilt; der oberamtskörperschaftliche Verband besteht jedoch ungetrennt. Es gibt nun:

a. K. Beamtungen 1) Oberamt und 2) Oberamtsgericht, mit einem Oberamtsarzte, und mit einem Unteramtsarzte, der seinen Sitz in Munderkingen hat; 3) Cameralverwaltungen, und zwar für den größten Theil des Oberamts die zu Ehingen, für den übrigen Theil die zu Zwiefalten und Biberach[1]; 4) Oberförstereyen| für den größern Theil die zu Zwiefalten, für die übrigen Theile die zu Blaubeuren und Albeck; 5) Notariate. Das Oberamt war bisher in 2 Schreibereybezirke: Ehingen und Munderkingen eingetheilt; diese Eintheilung wurde auch bey den neuerlich errichteten Notariats-Bezirken beybehalten.

b. Fürstl. Taxische Beamtungen; 1) ein Amt, in seinen Dienstverhältnissen, dem Oberamte gleichstehend, Sitz Obermarchthal; 2) ein Amtsgericht, von ganz gleicher Befugniß mit der des Oberamtsgerichts, Sitz Obermarchthal; 3) eine Forstverwaltung, Sitz Buchau; wozu noch 4) die Rentämter Obermarchthal und Öpfingen, und in Beziehung auf den Ort Grunzheim das Rentamt Dürmentingen, auf die Gemeinden Oggelsbeuren und Willenhofen das Rentamt Buchau kommen.

bb) Kirchliche Ämter.
In kirchlicher Hinsicht theilt sich das Oberamt in 30 Pfarreyen, und zwar 26 kathol. und 4 evang. lutherische, welche von 30 Pfarrern, 18 katholischen Caplanen und 4 beständigen kathol. Vikarien versehen werden. Sämmtliche kathol. Pfarreyen stehen unter dem Dekanat Ehingen, 6 Filialorte: Reichenstein, Emerkingen, Gütelhofen, Luppenhofen, Hausen und Rusenberg, gehören zwar auswärtigen Pfarreyen an, die beyden erstern sind aber ausdrücklich, und die übrigen herkömmlich gleichfalls mit dem Dekanat verbunden. Zu dem Dekanat gehören auch noch 6 Pfarreyen in dem Oberamte Blaubeuren. Von den evang. Pfarreyen gehören die Pfarrey Ersingen zum evang. Dekanat Biberach, Rottenacker und Weilersteußlingen zu dem Dekanat Blaubeuren und Mundingen nebst dem Mehrstetter Filial Sondernach zum Dekanat Münsingen.| Die meisten kathol. Filialorte haben ihre eigenen Kirchen oder Capellen; es wird aber darin, mit Ausnahme der Orte, wo ein eigener Caplan ist, nur zu Zeiten eine stille Messe gelesen, und an Sonntagen Abends versammeln sich die Einwobner darin zu einer gemeinschaftlichen Privat-Andacht. Die Begräbniß-Plätze sind überall bey dem Pfarrorte. Die Baulast der Kirchen haben in der Regel die Kirchenpflegen, Ausnahmen werden an ihrem Orte bemerkt werden.
b. Anstalten.
aa) Schulanstalten.

Ein Gymnasium und ein kathol. niederes Convict befinden sich zu Ehingen, 1 lat. Schule zu Munderkingen, 48 Elementar-Schulen in 29 Pfarr- und 17 Filialorten mit 49 Lehrern und 8 Provisoren. In den Orten Ehingen und Alberweiler befinden sich auch Industrie-Schulen, eine 3te, in Allmendingen, ging sogleich nach ihrer Entstehung wieder ein.

bb) Postanstalt.

Das Oberamt hat nur 1 Post, die zu Ehingen.

cc) Straßenanstalt.

Staats- und Poststraßen ziehen 2 durch das Oberamt: Die Biberacher Straße, von Münsingen über Ehingen nach Biberach, und die Riedlinger oder Dauphinestraße von Ulm über Ehingen nach Riedlingen. Die erstere wurde i. J. 1810 angelegt, und das Oberamt, das bis dahin nur die einzige Dauphinestraße hatte, hat dadurch außerordentlich gewonnen. Die letztere ist im Jahr 1770, aus Veranlassung der Reise der unglücklichen Königin Antoinette von Frankreich, da sie als Braut des Dauphin von Wien nach Paris zog, von den oberschwäbischen Kreis-Ständen von Ulm bis Altbreisach angelegt worden, und heißt daher die Dauphine- oder auch Devotionsstraße.

Vicinalstraßen trifft man in dem Oberamte nach allen Richtungen, und von so vorzüglicher Beschaffenheit an, daß sie nicht selten die Staatsstraßen übertreffen; die bedeutendsten,| die nicht blos zur Verbindung einzelner Orte, sondern als wirkliche Landstraßen zur Verbindung ganzer Gegenden dienen, sind 1) die Schmiechenstraße, von Ehingen nach Blaubeuren; 2) die Lauteracher Straße, von Ehingen durch das Kirchheimer Thal nach Lauterach etc.; 3) die Munderkinger Straße, von Ehingen, auf dem rechten Donauufer hin, über Rottenacker nach Munderkingen etc.; 4) die Buchauer Straße, von Ehingen über Rottenacker[ws 1], Stadion (oder auch über Munderkingen), Oggelsbeuren, Rupertshofen etc.; 5) die Laupheimer Straße, von Ehingen über Griesingen etc. 6) die Heufelder Straße, auf das Hochsträß nach Ringingen.

Brücken zählt man, außer vielen kleinen, 12, sämmtlich hölzerne, wovon 5 vom Staat gebaut werden; die bedeutendsten sind: auf den beyden Hauptstraßen, die Donaubrücken zu Untermarchthal und Berg; auf den Nebenstraßen, die zu Munderkingen, Rottenacker, Nasgenstatt und Ersingen. Brückengeld wird bezahlt: zu Untermarchthal, wo es die Grundherrschaft, welcher die Baulast obliegt, bezieht; zu Nasgenstatt, wo es aus gleichem Grunde der Spital Ehingen bezieht, ferner zu Erbach, Öpfingen, Allmendingen, Munderkingen und Rechtenstein. Thor- und Pflastergeld wird zu Ehingen und Munderkingen bezahlt.

3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.
a. Oberamtspflege.
Der Vermögensstand der Oberamtskörperschaft zeichnet sich sehr vortheilhaft aus, besonders in Vergleichung mit dem Zustand altwürt. Oberamtspflegen, wo die Kriegsjahre so schwere Schulden zurückgelassen haben, die anderwärts mehr auf Rechnung der Landescassen, als die der Körperschaften gemacht wurden. Die Amts- und Kriegskosten-Ausgleichung machte von 1808 bis 1819 die Summe von 124.062 fl. aus – immerhin eine ansehnliche, aber in Vergleichung mit andern Oberämtern doch geringe Summe. Das fünfmal kleinere Oberamt Canstatt z. B. hat in dem gleichen Zeitraum allein| an Kriegskosten 548.556 fl. umgelegt, und daneben noch am Ende des Zeitraums eine Schuldenlast der Oberamtspflege von 147.193 fl. zu tragen gehabt.

Am 1. Juli 1824 hatte die Oberamtspflege Ehingen

Vermögen   Schulden
a. verzinsliche Capitalien 0 fl. a. verzinsliche 6500 fl.
b. Steuerausstände 5126 fl. b. andere 350 fl.
c. Steuerreste 0 fl.
5126 fl. 6850 fl.

Amtsschaden wurde umgelegt – 7000 fl. Die Steuerausstände bey den Gemeinden haben sich im letzten Jahre bis auf 4033 fl. vermindert, welche die Gemeinde Rottenacker noch schuldet.

b. Gemeinde- und Stiftungspflegen.

Ihr Zustand im Einzelnen ist aus der Tab. IV. zu ersehen; im Ganzen beträgt, ohne Einrechnung der Steuer-Ausstände bey den Bürgern,

das Vermögen der Gemeinden   der Stiftungen
a. verzinsliche Capitalien 19.830 fl. 281.618 fl.
b. sonstige Forderungen 29.856 fl. 0 fl.
die Schulden der Gemeinden der Stiftungen
a. verzinsliche 196.496 fl. 11.152 fl.
b. sonstige 4318 fl. 0 fl.

Der Gemeindezustand zeigt sich also nicht so günstig, wie jener der Amtspflege, was in frühern Verhältnissen seinen Grund hat. Er hat sich übrigens nach dem neuesten Etat von 1825 bedeutend verbessert; in den unmittelbaren Oberamtsorten allein (also den Amtsbezirk Obermarchthal ausgenommen) wurden in dem vorherigen Jahre 18.320 fl. Schulden abgelöst.

Der Zustand der Gemeindeverwaltung, wie der Wohlstand der einzelnen Bürger hängt hauptsächlich auch von den Ortsvorstehern ab, als die einzige, welche dermalen noch einen Steuerrückstand hat. Um eine geordnete Gemeindeverwaltung haben| sich in neuerer Zeit hauptsächlich der Stadtschultheiß Vogt in Ehingen, die Schultheißen Egle in Rupertshofen, Sommer in Heufelden, Walser in Erbach, Henle in Rißtissen, Greif in Ersingen u. a. verdient gemacht.

Die ansehnlichsten Stiftungen haben Ehingen, mit einem Capital-Vermögen von 113.379 fl., Munderkingen mit 17.625 fl., Erbach mit 16.052 fl., Alberweiler mit 13.619 fl., Oberstadion mit 10.877 fl. und Oberdischingen mit 9345 fl.

In Obermarchthal besteht noch eine, von dem Kloster Marchthalischen Amtsverband herrührende, sogen. Waisenkasse, nach Art der Zwiefalter, deren Vermögen an Capitalien und Ausständen (1824) 95.219 fl., die Schulden dagegen 74.780 fl. betrugen. Andere besondere Stiftungen, wie die zu Kirchbierlingen, Frankenhofen etc., werden bey den einzelnen Ortsbeschreibungen bemerkt werden.

Die Einkünfte sämmtlicher Stiftungen betragen nach Tab. IV. 34.755 fl., ihre Ausgaben 34.776 fl.

Die Einkünfte der Gemeindepflegen sind mittelmäßig, weil es ihnen meist in Folge der grundherrlichen Verhältnisse nicht nur an Grundeigenthum, sondern auch an andern Einkommensquellen fehlt. Sie betragen im Ganzen 44.656 fl.

Die Ausgaben waren für das angegebene Jahr zu 50.891 fl. berechnet; es war also eine Unzulänglichkeit von 6235 fl. durch Gemeindeumlagen zu decken, umgelegt wurden aber wirklich, zugleich zum Behuf der Schuldentilgung, 13.117 fl., die höchste Gemeindeumlage, die der Stadt Ehingen war – 1656 fl.

Die Steuerrückstände der einzelnen Steuerpflichtigen zu den Gemeindekassen sind unbedeutend; sie betrugen im Ganzen am 1. Juli 1824 die Summe von 7189 fl. 36 kr., das Jahr vorher betrugen sie noch 31.539 fl., am 1. Juli 1825 aber waren sie, bis auf 250 fl. (in der Gemeinbe Grötzingen) in den unmittelbaren Oberamtsorten ganz getilgt.| Die Staatssteuer macht mit Einschluß der Steuern der Gutsherrn, an 2.600.000 fl., 54.652 fl. und zwar Grundsteuer 37.789 fl. – Gewerbssteuer 3905 fl. – Gebäudesteuer 6742 fl. – Gefällsteuer 6216 fl.

Die Gleichstellung durch das Steuerprovisorium brachte eine Vermehrung der alten Grundsteuer von 9823 fl. mit sich. Die Staatssteuer macht auf 1 Morgen Feld 19 kr., auf 1 Gebäude 1 fl. 26 kr., 1 Gewerbe 1 fl. 57 kr. Daß in unserer Tabelle nur 54.620 fl. 38 kr. Steuern erscheinen, rührt von der Riedmühle zu Sondernach her, deren Steuer neuerlich erst dem Oberamt zugewiesen worden ist.



  1. Die K. Cameralverwaltung Ehingen, welche i. J. 1806 errichtet wurde, vereinigt mehrere Ämter, namentl. 1) die ehem. östr. Sequesterbeamtungen in Ehingen und Munderkingen, 2) das Kloster Salmansw. Pflegamt in Ehingen, 3) die ehemalige Kirchenräthliche Pflege Rottenacker, 4) die Kellerey Steußlingen. Östreich hatte keine Domanial- oder Cameralgefälle, und erst nach der Auflösung der Stifter und Klöster, i. J. 1803, stellte es, in Folge des dabey ausgeübten Heimfallrechts, die beyden genannten Beamten auf.
Anmerkungen [WS]
  1. Korrigiert nach Beschreibung des Oberamts Riedlingen S. 266: S. 70 die eigentliche Buchauer Straße geht nicht über Kirchbierlingen, sondern über Rottenacker.