Beschreibung des Oberamts Oehringen/Kapitel A 6
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Grundherrliche Rechte und Gefälle hatten auszuüben und zu beziehen, insbesondere die Fürsten von Hohenlohe Oehringen, H. Waldenburg, H. Bartenstein, H. Kirchberg, die Freiherren von Berlichingen, von Gemmingen, von Stetten und von Weiler, ferner die Staatsfinanzverwaltung Namens des inkamerirten Stiftes Oehringen, der fürstl. Hospital daselbst, das städtische Almosen oder die Stiftungspflege daselbst. Sodann hatten auch einzelne Pfarreien, Schulen und örtliche Stiftungspflegen, sowie Gemeinden, grundherrliche Reichnisse zu erheben.
Die Leibeigenschaft war in der ehemaligen Grafschaft, dem späteren Fürstenthum Hohenlohe, schon im 18. Jahrhundert ihrem gänzlichen Erlöschen nahe gerückt und beschränkte sich zuletzt auf wenige Familien und einzelne Personen meistens im Auslande. Die geringen Abgaben, welche ein Leibeigener zu leisten hatte, bestanden in einer Geldabgabe, Leibbeed genannt, im Betrag von 1–15 kr. und in einem Leibhuhn, das zu 6–8 kr. gewerthet wurde. Bei dem Ableben eines Leibeigenen wurde aus dessen Vermögen der Leibfall berechnet, der bei einem Weibe häufig nur im Mantel oder Rock bestand, dessen Werthbestimmung dem Beamten überlassen war. Die Befreiungen von der Leibeigenschaft wurden von den Hohenlohischen Herrschaften überall begünstigt und in der Regel gegen eine Aversal-Entschädigung, die in geringen Summen, 1–2 fl. bestand, nicht selten aber auch ganz unentgeldlich ertheilt. So kam es, daß die Leibeigenschaft nach und nach erlosch und in der Herrschaft Hohenlohe-Neuenstein-Oehringen 1803 nur noch sehr wenige Leibeigene da waren, welche unentgeldlich vollends freigesprochen wurden.
Dagegen waren im Fürstenthum Hohenlohe ehemals alle Unterthanen zu täglichen, ungemessenen Frohnen und Diensten, zu allen Zeiten und in allen Fällen, wo sich die Herrschaft derselben bedienen wollte, verbunden. Hierin trat aber in der Grafschaft Hohenlohe-Neuenstein (denjenigen Besitzungen, welche zuletzt die| fürstlichen Häuser Hohenlohe-Ingelfingen-Oehringen, Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Kirchberg inne hatten) eine wesentliche Änderung durch den, im Jahre 1610 gestorbenen Grafen Wolfgang ein, welcher die sämtlichen Besitzungen der Hauptlinie Hohenlohe-Neuenstein auf sich vereinigt hatte.Graf Wolfgang war ein auf der Höhe seiner Zeit stehender Regent, ein ausgezeichneter Wohlthäter der Kirchen und Schulen, ein eifriger Freund und Beförderer des öffentlichen Wohls, worüber eine Reihe während seiner Wirksamkeit erlassener Verordnungen Zeugniß gibt. Darunter war wohl die Regelung des Dienst- und Frohnwesens, welche er im Jahre 1609 unternahm, eine der wichtigsten.
Statt der ungemessenen Leistungen wurde eine jährliche ständige Geldabgabe festgesetzt, welche bei einem Bauern 5 fl., einem Söldner 3 fl., einem Hausgenossen 2 fl. betrug, während an in Natur zu leistenden Frohnen sich nur vorbehalten wurden: die schuldige Folge und Reise in Nothfällen, bei Feindesgewalt und andern dergleichen Begebenheiten, zu Beschützung der gräflichen Lande und Leute, also zum eigenen Besten der Unterthanen, – das Hauen, Aufmachen und die Beifuhr des erforderlichen Brennholzes für die Hofhaltungen, die geistlichen und weltlichen Beamten und Diener, das Abholen der Kirchen- und Schuldiener. – Die Jagdfrohnen und einige andere minder erhebliche Leistungen. – Auch in dem übrigen Theile von Hohenlohe, den Besitzungen der Hauptlinie Hohenlohe-Waldenburg (zuletzt Hohenlohe-Waldenburg und Hohen-Bartenstein), wurden ähnliche Einrichtungen getroffen, so daß in dem ganzen Fürstenthum Hohenlohe die ehemals ungemessenen Frohnen längst in bestimmte Reichnisse an Geld und gemessene Frohnen geregelt waren, und sich dieser Zustand bis zu dem Jahre 1836 erhielt, wo in Folge des Frohnablösungsgesetzes alle derartigen Leistungen aufhörten.
Neben diesen ständigen Lehenabgaben bestanden die unständigen Lehengefälle in der Regel Handlohn und Sterbfall genannt. Handlohn wurde in allen Veränderungsfällen, bei Kauf, Tausch etc. aus dem Kaufschillinge, wo ein solcher aber nicht bestand, aus dem durch Taxation erhobenen wahren Gutswerthe zu fünf Procenten desselben berechnet. Desgleichen der Sterbfall auf Ableben des Gutsbesitzers (Lehenträgers).
Bei der Zertrümmerung eines Erblehenguts wurde das Concessionsgeld, ebenfalls nach dem Werthe des Guts zu 5–6 Procenten desselben berechnet.
Eine eigenthümliche Klasse der Grundabgaben in Hohenlohe bildete der sog. Canon. Dieselbe, in Geld und Naturalien bestehend, wurde bei dem Verkaufe herrschaftlicher Domainen, insbesondere von den 1770ger Jahren an, als ein ergänzender Theil des Kaufschillings, welcher um so geringer festgestellt worden war, anbedungen, wobei die Güter außer Zehenten, Handlohn und Sterbfall, von allen weiteren Abgaben, namentlich den gewöhnlichen Steuern freigelassen wurden. – Da in Folge der Mediatisirung diese Güter mit der gewöhnlichen Staatssteuer belegt wurden, so wurde der Canon um ein Drittel ermäßigt, so daß fortan nur zwei Drittel der ursprünglichen Ansätze geleistet wurden.
Alle diese grundherrlichen Abgaben fielen den Ablösungsgesetzen von 1848 zum Opfer, wodurch die Pflichtigen von all’ ihren Verpflichtungen gegen äußerst mäßige Entschädigungen befreit wurden.
Der Zehenten (Groß- und Kleinzehenten von Feldfrüchten, Blutzehenten, Weinzehenten), bestand auch in Hohenlohe als Regel. Er wurde theils in Natur, wie z. B. der Weinzehenten, theils durch jährliche Verpachtung, erhoben. Übrigens waren bei manchen Verwaltungen, Verpachtungen auf eine längere Reihe von Jahren mehr im Interesse der Pflichtigen als der Gefällherrschaften, eingeführt.
Der Weinzehnten wurde in Keltern, welche den Zehentberechtigten eigenthümlich zustanden und von ihnen sowohl der Hochbau als die Pressen unterhalten wurden, im Herbste bezogen. In der Regel wurde je der siebente Eimer erhoben, einschließlich des sogen.| Kelterweins, welcher die Entschädigung für die Benützung der Kelter durch die Weingärtner, gewährte.Die Zehent-Verhältnisse waren im Oberamtsbezirke um deßwillen meistens sehr verwickelt, weil mit wenigen Ausnahmen immer mehrere Herrschaften am Zehenten einer Markung Theil hatten. Durch das Ablösungs-Gesetz von 1849 wurde auch diese Abgabe beseitigt.
Der Oberamtsbezirk Oehringen gehört zum Jagstkreis, für welchen der Gerichtshof und die Kreisregierung ihren Sitz in Ellwangen haben, und zum Schwurgerichtsbezirk Hall.
Von den Bezirksbehörden haben ihren Sitz in der Oberamtsstadt:
a. Das Oberamtsgericht, welchem untergeordnet sind das Gerichtsnotariat Oehringen und die Amtsnotariate Neuenstein und Forchtenberg. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Oehringen, Adolzfurth, Büttelbronn, Cappel, Geißelhardt, Langenbeutingen, Michelbach, Ober-Ohrn, Ober-Söllbach, Pfedelbach, Schwöllbronn, Verrenberg, Windischenbach; das Amtsnotariat Neuenstein für die Gemeinden: Eckartsweiler, Eschelbach, Eschenthal, Gnadenthal, Goggenbach, Harsberg, Kesselfeld, Klein-Hirschbach, Neuenstein, Ober-Eppach, Ober-Steinbach, Unter-Steinbach, Waldenburg, Westernach; das Amtsnotariat Forchtenberg für die Gemeinden: Baum-Erlenbach, Ernsbach, Feßbach, Forchtenberg, Gaisbach, Kirchensall, Kupferzell, Mangoldsall, Möglingen, Neureuth, Ohrnberg, Orendelsall, Sindringen, Westernbach, Wohlmuthhausen, Zweiflingen.
b. Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, Oberamtsthierarzt, Oberamtswegmeister und Oberamtsgeometer.
In Beziehung auf Hochbau, Straßen und Wasserbau steht der Bezirk unter den betreffenden Stellen in Hall.
c. Das Kameralamt, für den ganzen Bezirk.
Das Umgeldscommissariat für den Oberamtsbezirk, mit dem Sitz in Oehringen.
d. In forstlicher Beziehung gehört der Bezirk zu dem Forstamt| Neuenstadt, mit Ausnahme der Parzelle Geißelhardt, welche dem Forstamt Hall und dem Revier Mönchsberg zugetheilt ist.Die übrigen Waldungen gehören in die Reviere Neuenstein und Schönthal; die standesherrschaftlichen Reviere fallen in das Revier Neuenstein (s. oben).
Der Oberamtsbezirk besteht aus 43 politischen Gemeinden, wovon der Bevölkerung nach 9 der II. Classe, 34 der III. Classe angehören.
Die Unterpfandsgeschäfte werden in 18 Gemeinden durch die betreffenden Gemeindebeamten, in 25 durch die betreffenden Bezirksnotare und in den übrigen durch Verwaltungsactuare als Hülfsbeamte besorgt.
Zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte sind 7 Verwaltungsactuare aufgestellt.
Besondere Acciser sind 31 aufgestellt.
Standesherrliche Domänen und Forstverwaltungen sind: 1) die Hohenlohe-Oehringensche in Oehringen mit einem Domänendirektor und Oberförster; 2) die Hohenlohe-Waldenburgische Domänen- und Forstverwaltung in Waldenburg; 3) die Hohenlohe-Bartensteinsche Domänen- und Forstverwaltung in Pfedelbach.
Die evangelischen Orte des Bezirks stehen unter der General-Superintendenz Hall mit Ausnahme der Gemeinden Schwöllbronn und Verrenberg, welche in die General-Superintendenz Heilbronn und in das Dekanatamt Weinsberg gehören. Eine weitere Ausnahme bilden die Parzelle Künsbach von der Gemeinde Feßbach und die Gemeinde Gaisbach mit den Parzellen Etzlinsweiler, Haag, Kemmeten, Oberhof, Schnaihof und Unterhof, welche dem Dekanatamt Künzelsau zugetheilt sind. Die übrigen evangel. Orte stehen unter dem Dekanatamt Oehringen; zu den 19 Parochieen dieses Dekanats kam die Gemeinde Geißelhardt hinzu mit dem vorläufigen Sitz des gottesdienstlichen Lokals im Schulhause zu Lachweiler und einem Pfarrverweser. Die katholischen Pfarrgemeinden Kupferzell und Waldenburg stehen unter dem kathol. Dekanatamt Amrichshausen und die von Pfedelbach unter dem kath. Dekanatamt Neckarsulm. Die in evangelischen Orten wohnende Katholiken sind Filialisten von Kupferzell: Eschenthal; von Pfedelbach: Oehringen, Adolzfurth, Eschelbach, Michelbach, Neuenstein, Orendelsall; von Westernhausen (O.-A. Künzelsau): Forchtenberg; von Berlichingen (O.-A. Künzelsau): Sindringen.
| In dem Bezirk bestehen 20 evangel. Pfarreien mit 26 Geistlichen und zwar: 1 Stiftsprediger, 6 Stadtpfarrer, 3 Diacone, 15 Pfarrer und 1 Pfarrverweser; kathol. Pfarreien sind es 3 mit 1 Stadtpfarrer und 2 Pfarrer. Von der Pfarrei Eschenthal und der neu errichteten Pfarrverweserei Geißelhardt hat der Staat die Collatur; die übrigen Orte sind sämtlich unter fürstl. Hohenlohischem Patronat und zwar hat der Fürst von Hohenlohe-Oehringen das Patronatrecht zu den Pfarrstellen in Oehringen, Baum-Erlenbach, Ernsbach, Forchtenberg, Kirchensall, Michelbach, Neuenstein, Ohrenberg und Orendelsall; der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg über Adolzfurth, Kupferzell, Unter-Steinbach und Waldenburg; der Fürst von Hohenlohe-Bartenstein hat zu besetzen die Pfarrstellen in Pfedelbach und Sindringen. Von den kathol. Pfarreien stehen Kupferzell und Waldenburg unter Hohenlohe-Waldenburgischem – Pfedelbach unter Hohenlohe-Bartensteinischem Patronat. Salararius ist das inkammerirte Stift, resp. der Staat und die fürstlichen Rentämter.In Oehringen ist ein Lyceum mit 1 Rector und 4 Lehrern, wovon einer für französische Sprache und Mathematik, in 4 Klassen nebst einem mit der Fortbildungsschule gemeinsamen Zeichnungslehrer. Die Vorbereitung findet bis zur Maturitätsprüfung Statt. Die Fortbildungsschule in Oehringen wird von 4 Lehrern besorgt.
Volksschulen bestehen im Bezirk evangelische 40, an welchen 48 Schulmeister, 5 Unterlehrer und 9 Lehrgehilfen angestellt sind; katholische 3 mit 3 Schulmeistern; israelitische 1 mit einem Lehrer.
Die Gesamtzahl der Schüler betrug im Jahr 1862 in den evangelischen und katholischen Volksschulen 4021, in der israelitischen Schule 34.
Industrieschulen sind in Oehringen, Adolzfurth, Büchelberg, Ernsbach, Eschelbach, Eschenthal, Forchtenberg, Gnadenthal, Geißelhardt, Harsberg, Kupferzell, Langenbeutingen, Michelbach, Neuenstein, Ober-Steinbach, Ohrnberg, Pfedelbach, Rüblingen, Unter-Steinbach, Sindringen, Waldenburg, Westernach, Beltersroth.
Kleinkinderschulen in Oehringen, Forchtenberg, Gnadenthal, Kupferzell.
Die evangelischen Schulen stehen unter Aufsicht des Dekans in Oehringen
Die katholischen unter den Schul-Inspectoraten| Amrichshausen und Neckarsulm, die jüdische Schule in Ernsbach unter dem Dekanat Oehringen.1) In Oehringen besteht ein Bezirks-Wohlthätigkeitsverein, als vermittelndes Organ zwischen der Centralstelle in Stuttgart und den Ortsarmenvereinen.
2) Mit der gleichen Bestimmung besteht ein Wohlthätigkeitsverein in Waldenburg für die fürstl. Hohenlohe-Waldenburgischen Orte.
3) Ein Frauenverein zur Unterstützung von unbemittelten Lehrlingen und zur Bekleidung von Armen hat sich im Jahr 1851 in Oehringen gebildet; er verwendet jährlich die aus Beiträgen gesammelte Summe von etwa 300 fl.
4) Der im Jahr 1845 gegründete Ortsarmenverein in Oehringen unterstützt die Armuth im Allgemeinen mit etwa 600 fl. jährlich, welche ebenfalls durch mildthätige Beiträge zusammen gebracht werden.
5) Ein Hilfsverein für entlassene Strafgefangene wurde im Jahr 1831 in Oehringen gegründet; seine jährliche gesammelte Einnahme beträgt etwa 40 fl.
6) Ein auf Gegenseitigkeit, im Jahr 1844 gegründeter Privatsparverein besteht in Oehringen; im Jahr 1862 zählte er 1707 Mitglieder mit einem Activfond von 427.000 fl.
7) Von großer Bedeutung ist der im Jahr 1371 gestiftete Spital, dessen Vermögen dermalen in 280 Morgen Güter, 200 Morgen Waldungen und 80.000 fl. Activ-Kapitalien besteht (siehe hier. die Ortsbeschreibung).
Den Bedürfnissen entsprechende Armenhäuser sind beinahe in allen Gemeinden des Bezirks vorhanden.
Seit einem Jahr besteht im Bezirk eine Landpostanstalt und sind Poststellen in Oehringen, Kupferzell, Ernsbach, Neuenstein, Sindringen, Forchtenberg und Waldenburg errichtet. Postomnibusfahrten gehen von Oehringen täglich nach Sindringen, Schönthal, Neuenstadt und 4 Mal des Tags zwischen Waldenburg und Künzelsau. Eisenbahnzüge gehen täglich 4 in der Richtung von Heilbronn nach Hall und wieder zurück. Laufende Landpostboten kommen von sämtlichen Schultheißerei-Orten täglich, mit Ausnahme von Sonn- und Festtagen, in die Oberamtsstadt und gehen wieder zurück.
Telegraphen sind auf den Eisenbahnstationen Oehringen und Waldenburg eingerichtet.
Von ähnlichen Verhältnissen ist der Damm über das Eppachthal bei Neuenstein. Die bedeutendste Steigung mit 1 % hat die Bahn zwischen Neuenstein und Waldenburg.
Staatsstraßen führen durch den Bezirk folgende:
1) Von Heilbronn über Oehringen nach Hall; sie tritt auf der Markung Verrenberg in den Bezirk und verläßt denselben wieder auf der Markung Westernach.
2) Von dieser Straße geht bei Hohbuch eine Staatsstraße ab, die über Kupferzell und Gaisbach nach Künzelsau führt.
3) Von Kupferzell über Hesselbronn nach Westernach.
4) Von Oehringen über Unter-Ohrn nach Neuenstadt.
5) Von Oehringen über Friedrichsruhe nach Sindringen.
6) Von Kupferzell über Rüblingen und Feßbach nach Döttingen.
7) Von Hohebuch zur Eisenbahnstation Waldenburg.
8) Von Kupferzell nach Westernach.
Alle übrigen Straßen von irgend erheblicher Bedeutung werden durch die Amtskörperschaft und die Gemeinden gemeinschaftlich gebaut und unterhalten; ihre Ausdehnungen betragen 56.954,2 Ruthen und werden immer noch vermehrt. Ein Oberamtswegmeister ist aufgestellt. Eine Wasserstraße ist nicht vorhanden; früher fand auf dem Kocher Scheiterholzfloß statt, welcher jedoch schon geraume Zeit aufgehört hat.
Brücken von Bedeutung sind über den Kocher bei Forchtenberg, Ernsbach, Sindringen, Ohrnberg und Möglingen angelegt. Kleinere Brücken führen über Ohrn, Kupfer, Sall, Brettach etc. (s. auch die Ortsbeschreibungen).
Dermalen sind 7 Ärzte im Bezirk und zwar 4 in Oehringen 1 in Neuenstein, 1 in Kupferzell und 1 in Forchtenberg; davon sind 6 zugleich Wundärzte und Geburtshelfer. Überdieß sind noch 7 Wundärzte II., und 3 Wundärzte III. Abtheilung im Bezirk.
Apotheken bestehen in Oehringen, Neuenstein, Kupferzell und Forchtenberg.
| Außer dem in Oehringen wohnenden Oberamts-Thierarzt, hat noch ein weiterer Thierarzt seinen Sitz in Kupferzell.Geburtshelfer sind im Bezirk 15, Hebammen 44 und in sämtlichen Gemeinden Leichenschauer.
Kleemeistereien bestehen in Oehringen, Pfedelbach, Klein-Hirschbach und Kupferzell.
Für das Oberamtsgericht und Oberamt bestehen je besondere Gefängnisse, welche zugleich die Wohnungen des Oberamtsgerichts- und Oberamtsdieners enthalten. Das Gefängniß für das Oberamtsgericht hat 12, das für das Oberamt 6 Gefängnißlokale. In allen Gemeinden des Bezirks sind heizbare Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten vorhanden.
Sämtliche Gemeinden haben Polizeidiener, welche in kleineren Orten zugleich Amtsdiener sind; in der Oberamtsstadt ist noch besonders ein Polizeiwachtmeister angestellt.
Für die Oberamtsstadt besteht ein eigener Ortsbauplan.
Der Bezirk ist in 2 Kaminfegerdistrikte – Oehringen und Kupferzell – abgetheilt.
In Oehringen und Neuenstein bestehen besondere organisirte Feuerwehren; für die Gemeinden Ernsbach, Forchtenberg, Kupferzell und Waldenburg ist die Organisirung solcher gegenwärtig im Gange.
Die Gemeinden sind sämtlich mit Feuerlöschgeräthschaften versehen; in der Oberamtsstadt befindet sich eine für die Stadt und den Oberamtsbezirk gemeinschaftliche Feuerspritze mit Saugwerk neuester Construction vom stärksten Kaliber und mit 1000′ langem Schlauch zum Wasserzubringen, verfertigt von Fabrikant Kurtz in Stuttgart. Mehrere andere Gemeinden haben ähnliche Saugspritzen mit etwas kleinerem Kaliber theils von Kurtz, theils von Metz in Heidelberg gefertigt.
Brandfälle, namentlich von erheblichem Umfange, sind nicht häufig.
10 Mobiliar- und Feuerversicherungsgesellschaften sind durch 26 Bezirksagenten vertreten.
Die Mobiliarversicherung nimmt zu.
|Eine Pfechtanstalt für alle Arten von Maßen besteht in Oehringen; Eichanstalten für die Flüssigkeitsmaße sind in Oehringen, Forchtenberg, Kupferzell, Langenbeutingen, Michelbach, Neuenstein, Ohrnberg, Pfedelbach, Sindringen und Waldenburg. Periodische Visitationen der Maße, Gewichte und Wagen, wie auch die Brod- und Fleischschau werden regelmäßig vorgenommen.
Die Fleischtaxe war in der Oberamtsstadt versuchsweise einige Zeit aufgehoben; die gemachten Erfahrungen nöthigten aber in kurzer Zeit zur Wiedereinführung derselben.
Der Vermögensstand der Oberamtskorporation beträgt nach der Rechnung pro 1863–64 an
Kapitalien und Activen | 11.600 fl. | ‒
Ausständen incl. des Rechnungs-Remanets | 15.241 fl. 52. |
zus. | 26.841 fl. 52. |
Die Passiva belaufen sich auf | 2159 fl. 20. |
Rest-Activa | 24.682 fl. 32. |
Nach eben dieser Rechnung belaufen sich die
Einnahmen auf | 130.006 fl. | 8.
Ausgaben auf | 121.481 fl. 341/2. |
Der Amtsschaden auf | 23.400 fl. | ‒
Die Amtsvergleichungskosten auf | 532 fl. 44. |
Über den Gemeindehaushalt gibt die angehängte Tabelle Nr. III. Aufschluß.
Gegenstände des Oberamtskatasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1863–64
Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Rein-Ertrag von | 476.566 fl. 23. |
Gebäude, in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von |
3.129.189 fl. | ‒
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von | 5315 fl. 50. |
Die auf die Bezirksorte umgelegten Steuern für den Staat betrugen in eben diesem Jahre von
Grundeigenthum | 55.969 fl. | –
Gebäuden | 7720 fl. | –
Gewerben | 4936 fl. | –
zus. | 68.625 fl. | –
für den Staat | 13.059 fl. 21. |
für Gemeinden und Amtskörperschaft | 1082 fl. 26. |
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