« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Oberndorf Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.[1]
A. Grundherren.

Ausschließlich im Besitze eines einzelnen Grundherren waren keine Orte des Bezirkes.

Grundherrliche Beziehungen hatten statt gegenüber:

a) dem Grafen von Bissingen-Nippenburg in Schramberg in:
      Aichhalden, Hardt, Lauterbach, Mariazell, Schramberg und Sulgen mit Heiligenbronn.
b) dem Freiherrn von Stain zum Rechtenstein zu Schloß Harthausen oder Lichtenegg in:
Harthausen.
Bis zum Vollzuge der Ablösungsgesetze vom Jahre 1848 und 1849 hatten, außer den genannten Herren in den aufgeführten Orten| und dem Staate, in einer größern Anzahl von Orten des Bezirkes auch verschiedene geistliche Stellen, Gemeinde-, Stiftungs-, Armen-Pflegen in vielen Orten grundherrliche Gefälle zu beziehen.

Eine Staatsdomäne:
ist das geschlossene Hofgut, der „untere Aichhof“, auf der Gesamtmarkung der Stadt Oberndorf einen Theilgemeindebezirk bildend, auf 18 Jahre verpachtet.

Einige andere dem Staate gehörige Komplexe: die sogenannten

„Aspengüter“,
„Augustiner Mannsklostergüter“

sind in einzelnen Theilen auf eine längere Reihe von Jahren verpachtet.

B. Vormaliges Lehen- und Leibeigenschaftswesen.

a) Ritterlehen.

Grafen und Freiherrn:

Graf Dr. Cajetan von Bissingen-Nippenburg mit der Herrschaft und dem Schloß Schramberg.
Das Lehen ist ein successives Weiberlehen.
Das dem Freiherrn Gustav von Stain zum Rechtenstein gehörige
Schloß Lichtenegg, Gemeindebezirks Harthausen, war Mannlehen von Württemberg und wurde im Jahr 1855 Allodium.

Die Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung ist schon früher aufgegeben worden; die sogenannten Surrogatrechte für etwaige Verzichtleistung auf Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei sind durch das Gesetz vom 4. Juli 1849 für erloschen erklärt worden.

Im Bezirke war das Bauernlehenwesen ziemlich verbreitet, und zwar sowohl in den der Krone unmittelbar untergebenen, als auch in den übrigen Patrimonial- und andern Orten.

Fall-Lehen gab es keine.

Die Erblehenhöfe befanden sich im Eigenthum des Staates, des obengenannten Adels und einiger Kirchen-, Gemeinde- etc. Pflegen; sie waren mit verschiedenen jährlichen Abgaben an Geldzinsen, Küchengefällen und Früchten belastet. Das Obereigenthum wurde, wie im ganzen Lande, durch die Gesetze vom Jahre 1817 unentgeltlich aufgehoben, die Laudemien für abgelöst erklärt und die Lehenhöfe in Zinsgüter umgewandelt.

Gefälle von|
a. Personalleibeigenen

gab es im Bezirk nicht, da Personalleibeigenschaft nicht bestand, dagegen wurden von

b. Localleibeigenen

Hauptrecht und Fahl, Weglohn, Handlohn bei Sterbfällen und Besitzstandsveränderungen erhoben in den Orten: Aichhalden, Bach und Altenberg, Betzweiler, Ehlenbogen, Epfendorf, Mariazell, Peterzell, Reuthin, Römlinsdorf, Röthenbach, Röthenberg, Sulgau und Schramberg.

Frohngelder oder Naturalfrohnen an Spann- und Handdiensten haben bestanden in den Orten:
Aichhalden, Alpirsbach, Alt-Oberndorf, Bach und Altenberg, Beffendorf, Betzweiler, Bochingen, Ehlenbogen, Hardt, Harthausen, Lauterbach, Mariazell, Peterzell, Reuthin, Römlinsdorf, Röthenbach, Röthenberg, Schramberg, Sulgen, 24 Höfe, Waldmössingen.

Diese Gefälle und Leistungen wurden – soweit dieß nicht früher schon geschehen war – nach den Bestimmungen der Gesetze vom 27. 28. und 29. October 1836 vollends abgelöst.

C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Es befanden sich außer den Erblehenhöfen in sämtlichen Gemeinden des Bezirkes einzelne Güter, welche mit Hellerzinsen, Küchengefällen, Gülten und Landachten unter verschiedenen Benennungen belastet waren. Die Lastenpflichtigen, welche vor dem Vollzuge der Ablösungsgesetze von 1848 und 1849 ihre Gefälle an verschiedene Verwaltungen, namentlich an den Staat, an die Rentämter des Grafen von Bissingen-Nippenburg und des Freiherrn von Stain, verschiedene Pfarreien und Pflegen zu entrichten hatten, bezahlen nun ihre in längstens 25jährige Renten zerschlagenen Ablösungsschuldigkeiten an das Kameralamt Oberndorf.

D. Zehenten.

Aichhalden. Der große Zehente auf der Markung von Vorder-Aichhalden gehörte den Grafen von Bissingen-Nippenburg; ebenso der kleine Zehente und Heuzehente; der große Zehente und der kleine Zehente auf der Markung von Hinter-Aichhalden gehörte der Stiftungsverwaltung Schramberg.

Alpirsbach. Der große Zehente gehörte dem Staate; kleiner, Heu- und Öhmdzehente bestand nicht.

Alt-Oberndorf. Der große Zehente gehörte der Stiftungsverwaltung| Alt-Oberndorf, Rottweil, Stadtpfarrei Oberndorf, Pfarrei und Heiligenpflege Alt-Oberndorf, mit Ausnahme der in den Wiesen angeblümten großen Fruchtzehentsorten, von denen das Kameralamt 2/3, die Stiftungsverwaltung Rottweil 1/3 bezog.

Den kleinen und Heu-Zehenten, mit Ausnahme von einer Anzahl Wiesen, welche der Pfarrei zehentpflichtig waren, bezog der Staat zu 2/3, die Stiftungsverwaltung Rottweil zu 1/3.

Der Öhmdzehente stand dem Kameralamt allein zu.

Bach und Altenberg. Der große Zehente gehörte dem Staate; der kleine der Pfarrei Röthenberg; der Heu- und Öhmdzehente dem Staate.

Beffendorf. Der große Zehente mit Ausnahme eines gewissen eingesteinten der Stadt Oberndorf zehentpflichtig gewesenen Distrikts gehörte dem Staate.

Der kleine Zehente mit Ausnahme eines gewissen eingesteinten der Pfarrei Oberndorf zehentpflichtig gewesenen Distrikts gehörte der Heiligenpflege Beffendorf. Der Heuzehente gehörte mit derselben Ausnahme, wie bei dem großen Zehenten der Kirchenfabrik Beffendorf.

Betzweiler. Der große und kleine Zehente gehörte dem Staate, ebenso der von dem in der Brache eingebauten Klee und Esper.

Bochingen. Der große Zehente mit Ausnahme eines gewissen eingesteinten, bezüglich des großen, kleinen, Heu- und Öhmdzehentens der Stadt Oberndorf pflichtig gewesenen Distriktes gehörte dem Staate. Der kleine Zehente gehörte dem Pfarrer. Der Heu- und Öhmdzehente gehörte dem Staate, der Pfarrei Bochingen und der zu Wittershausen.

Ehlenbogen. Der große Zehente gehörte dem Staate; der kleine Zehente vom obern Thale der Pfarrei in Schömberg, während im untern Thale keiner bestand.

Heu- und Öhmdzehente bestand keiner.

Epfendorf. Hier, sowie in der Parzellargemeinde Thalhausen, gehörte der große Zehente dem Staate, während der kleine Zehente der Pfarrei Epfendorf gehörte.

Der Heu- und Öhmdzehente in Epfendorf gehörte dem dortigen Pfarrer, der zu Thalhausen dem Staate.

Fluorn. Der große Zehente gehörte mit Ausnahme der in der Winter- und Sommerzelg gebauten Erbsen, Linsen, Wicken, Reps und Kraut, welche der Pfarrer bis zu 1/2 Morgen bei jedem Bürger verzehenten durfte, dem Staate.

| Der kleine Zehente, sowie der Heu- und Öhmdzehente gehörte dem Pfarrer.

Hardt. Der große Zehente gehörte der Kastenvogtei zu Schramberg. Kleiner, Heu- und Öhmdzehente bestand keiner.

Harthausen. Der große Zehente von der Schloßguts- und der Dorfmarkung gehörte dem Staat.

Der kleine Zehente stand dem Staate von einem kleinen Theile der beiden Markungen zu; sonst gehörte derselbe vom Schloßgute dem Freiherrn von Stain selbst, von der Dorfmarkung der Stadt Rottweil.

Der Heu- und Öhmdzehente von der Schloßmarkung gehörte dem Freiherrn von Stain, von der Dorfmarkung dem Staate.

Hochmössingen. Der große Zehente gehörte dem Fürsten von Fürstenberg; der kleine der Gemeinde Hochmössingen.

Lauterbach. Der große und kleine Zehente gehörte der Stiftungsverwaltung Schramberg.

Mariazell. Der große und kleine Zehente, letzterer mit Ausnahme des Flachses und Hanfes, von welchen er der Pfarrei zustand, gehörte der Stiftungsverwaltung Schramberg.

Oberndorf. Auf dieser Markung bestanden verwickelte Verhältnisse; was

I. den großen Zehenten betrifft, so hatte
a) der Staat, den vormaligen Schultheißenzehenten auf 20 Morgen; den Obervogteiamtsbergzehenten auf 147 Morgen; vom vormaligen Augustinerkloster Oberndorf den sogenannten Gailer- und den Barbiererzehenten auf 38 Morgen; den Allmandzehenten auf den Bergen;
b) die Stadt, den dem vormaligen Kloster Wittichen, später dem Fürsten von Fürstenberg gehörigen und später von dem letztern erkauften Zehenten;
c) die Stadtpfarrei, auf den sogenannten Aspenfeldern, auf allen Reuttenen an den Bergen, von dem, was mit der Hacke gebaut wurde.
II. Den kleinen Zehenten hatte
a) der Staat, von den Kartoffeln, dem Kraut, Hanf, Flachs, Reps auf ungefähr 60 Morgen der oben erwähnten Großzehentdistrikte;
b) die Stadt, den dem vormaligen Kloster, später dem Fürsten von Fürstenberg gehörigen und von dem letztern erkauften Zehenten;|
c) die Stadtpfarrei, von den sogenannten Aspenfeldern und den Reuttenen.
III. Den Hauptzehenten hatte
a) der Staat, auf ungefähr 190 Morgen der obengenannten Großzehentdistrikte;
b) die Stadt, in dem vormals Kloster Wittichener Zehentdistrikte.

Peterzell. Der große Zehente mit Ausnahme des vom Pfarrgute gehörte dem Staat.

Der kleine Zehente, mit Ausnahme des vom Klee auf dem Winter- und Sommerfeld und den Wechselfeldern, welcher dem Staat zustand, gehörte der Pfarrei.

Der Heuzehente auf der Markung, mit Ausnahme des Pfarrwiddums, gehörte dem Staat.

Reuthin. Der große Zehente gehörte dem Staate. Kleiner Zehente bestand nicht.

Römlinsdorf. Der große Zehente gehörte dem Staat.

Der kleine Zehente, mit der Ausnahme wie bei Peterzell, gehörte der Pfarrei Peterzell.

Der Öhmdzehente gehörte der Pfarrei; der Heuzehente mit einer kleinen Ausnahme dem Staat.

Röthenbach. Nur der große Zehente bestand und gehörte dem Staat.

Röthenberg. Der große Zehente gehörte dem Staat; der kleine Zehente der Pfarrei; Klee-, Heu- und Öhmdzehente dem Staat.

Schramberg. Der große, kleine, Heu- und Öhmd-Zehente gehörte der Stiftungspflege Schramberg.

Seedorf. Der große Zehente gehörte dem Staate; der kleine der Pfarrei mit Ausnahme des Klees und Espers; der Heu- und Öhmdzehente theilweise derselben.

Sulgau und Sulgen. Der große Zehente gehörte der Stiftungsverwaltung Schramberg. Kleiner, Heu- und Öhmdzehente bestand keiner.

24 Höfe. Nur der große Zehente bestand und gehörte dem Staat.

Waldmössingen. Der große Zehente gehörte der Stadtpfarrei Oberndorf, der kleine und der Heuzehente der Pfarrei Waldmössingen.

Winzeln. Der große Zehente gehörte dem Staate mit Ausnahme der in der Winter- und Sommerzelg eingebauten dem Pfarrer zehentbaren Erbsen, Linsen, Wicken und Erdbirnen, wobei jedoch für denselben gewisse Einschränkungen bestanden.

Der kleine und der Heuzehente gehörten der Pfarrei. Obst und Weinzehente bestand keiner.

| Blutzehente bestand in mehreren Orten und wurde meistens schon früher, die wenigen noch übrig gebliebenen Gefälle aber mit den andern Gefällen nach den Gesetzen von 1848 und 1849 abgelöst.

Sämtliche noch übrige Zehenten wurden in Folge des Gesetzes vom 17. Juni 1849 abgelöst und die Bezahlung der Ablösungssummen erfolgt in Zeitrenten bis zu 25 Jahren.

E. Bannrechte

bestanden im Oberamtsbezirke zur Zeit der Erlassung des Gesetzes vom 8. Juni 1849 keine mehr.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Bestandtheil des Schwarzwaldkreises und steht als solcher in gerichtlicher Hinsicht unter dem Gerichtshof in Tübingen, in administrativer Beziehung unter der Kreisregierung in Reutlingen.

Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht, das Oberamt, das Kameralamt und das katholische Dekanatamt ihren Wohnsitz in Oberndorf; das evangelische Dekanatamt und das Forstamt in Sulz.

a. Oberamtsgericht.
Diesem sind untergeordnet das Gerichtsnotariat in Oberndorf für die Gemeinden Oberndorf, Alt-Oberndorf, Beffendorf, Bochingen, Epfendorf, Fluorn, Hardt, Harthausen, Hochmössingen, Mariazell, Seedorf, Sulgau, Sulgen, Waldmössingen und Winzeln – und das Amtsnotariat in Alpirsbach für die Gemeinden Aichhalden, Alpirsbach, Bach und Altenberg, Betzweiler, Ehlenbogen, Lauterbach, Peterzell, Reuthin, Römlinsdorf, Röthenbach, Röthenberg, Schramberg und 24 Höfe.

b. Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, Oberamtsthierarzt, der Oberamtspflege, dem Oberamtswerkmeister, Oberamtsfeuerschauer und Oberamtsgeometer. In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Straßenbauinspektion Oberndorf zugetheilt.

c. Dem Kameralamt in Oberndorf ist der ganze Bezirk zugewiesen; auch das Umgeldskommissariat hat seinen Wohnsitz in Oberndorf.

d. Dem Forstamt Sulz gehört der ganze Oberamtsbezirk mit den Revierämtern Oberndorf und Alpirsbach an.

| Die Unterpfandsgeschäfte besorgen in der Oberamtsstadt der Stadtschultheiß und in der Stadtgemeinde Schramberg der Rathschreiber; in den übrigen Gemeinden theils die Notare, theils ein Verwaltungsaktuar.

Die Verwaltungsgeschäfte besorgen durchweg Verwaltungsaktuare, deren es 6 sind.

Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 28, nämlich 8 zweiter und 20 dritter Klasse.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Oberndorf mit der Parzelle Aichhof; Epfendorf mit Thalhausen und Butsch- und Wenthof; Harthausen mit Lichtenegg und Ramstein; Peterzell mit Hönweiler und Breitenwies; Sulgau mit Schönbronn; Sulgen mit Heiligenbronn.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß, beziehungsweise Stadtschultheiß, welcher seinen Wohnsitz im Hauptorte hat. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind besondere Rechner, Gemeindepfleger, bestellt.

b) Kirchliche.

Der Oberamtsbezirk, dessen Bevölkerung der Mehrzahl der katholischen Religion angehört, besteht aus 15 katholischen und 7 evangelischen Pfarreien. Die letztern stehen unter dem Dekanat Sulz und gehören mit diesem zum Sprengel des Generalats Reutlingen; – die ersteren unter dem Dekanat Oberndorf.

Ausgenommen hievon sind: die Filialgemeinden, 24 Höfe und Betzweiler, welche zur Stadtpfarrei Dornhan, Dekanats Sulz, und von der Gemeinde Ehlenbogen: die Parzelle Ober-Ehlenbogen, welche zur Pfarrei Schömberg, Dekanats Freudenstadt, gehört; sodann die Parzelle Reichenbächle, welche der badischen Stadtpfarrei Schiltach zugetheilt ist; sowie Butsch- und Wenthof, welche nach Trichtingen, Dekanats Sulz, sodann die Parzelle Thalhausen, welche zur Pfarrei Herrenzimmern, und Ramstein, welches zur Pfarrei Irslingen – beide Dekanats Rottweil – gehört.

Die unter der evangelischen Bevölkerung zerstreuten Katholiken sind folgenden benachbarten, innerhalb des Bezirks liegenden, Pfarreien zugewiesen: Aichhalden: Alpirsbach, Bach und Altenberg, Ehlenbogen, Röthenbach und Röthenberg; Hochmössingen: Betzweiler und 24 Höfe; Sulgen: Sulgau mit Schönbronn; Winzeln: Fluorn, Peterzell, Reuthin, Römlinsdorf; die unter der katholischen Bevölkerung zerstreuten evangelischen dagegen folgenden benachbarten Pfarreien Oberndorf: Alt-Oberndorf, Beffendorf, Bochingen; Fluorn: Hochmössingen, Seedorf, Waldmössingen und Winzeln;| Röthenberg: Aichhalden; Schönbronn: Hardt, Mariazell und Sulgen; Trichtingen Dekanats Sulz: Epfendorf und Harthausen.

In den vorherrschend katholischen Gemeinden Oberndorf und Schramberg sind auch evangelische Pfarreien errichtet.

Ersterer sind zugetheilt: die Evangelischen aus der Oberamtsstadt Oberndorf, sowie die evangelische Gemeinde Boll, Oberamts Sulz, welche jedoch eine eigene Kirche hat; der evangelischen Pfarrei Schramberg sind zugewiesen: die Evangelischen aus Schramberg und Lauterbach.

Der Bezirk zählt 8 politische Gemeinden, in denen kein Pfarrsitz ist; und sind diese nachgenannten Pfarreien zugetheilt, und zwar:

1) Bach und Altenberg nach Röthenberg; 2) Betzweiler nach Dornhan, Dekanats Sulz; 3) Ehlenbogen: und zwar Unter-Ehlenbogen nach Alpirsbach, und Ober-Ehlenbogen nach Schömberg, Dekanats Freudenstadt (s. oben); 4) Hardt nach Mariazell; 5) Reuthin und 6) Röthenbach nach Alpirsbach; 7) Römlinsdorf nach Peterzell und 8) 24 Höfe nach Dornhan, Dekanats Sulz.

Für die Gemeinde Sulgau ist der Pfarrsitz in der Parzelle Schönbronn.

Israeliten sind 4 Familien im Bezirke und zwar in der Oberamtsstadt, welche dem Rabbinatsbezirk Mühringen angehören und an ihrem Wohnsitze keinen eigenen Filialgottesdienst haben.

Der Bezirk zählt gegenwärtig 7 evangelische und 15 katholische Pfarreien; die ersteren mit 6 ständigen und 1 unständigen und letztere mit 15 ständigen und 4 unständigen Geistlichen.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

Lateinische Schulen: 1 in Oberndorf mit 1 Präceptor; Realschulen: befinden sich in Oberndorf und Schramberg mit je 1 Lehrer; in Alpirsbach mit 1 Hauptlehrer und 1 Collaborator. Mit diesen Schulen sind auch Turnanstalten verbunden.

Volksschulen zählt der Bezirk 31 mit 37 Schulmeistern, 7 Unterlehrern und 8 Lehrgehilfen.

Die Gesamtzahl der Volksschüler belief sich 1867 auf 3357.

Gewerbliche Fortbildungs- und Zeichenschulen bestehen in Oberndorf, Alpirsbach und Schramberg.

Landwirthschaftliche Fortbildungsschulen befinden sich in Beffendorf, Bochingen, Fluorn, Röthenbach, Röthenberg und Winzeln.

| Winterabendschulen sind in 6 Orten mit 10 Lehrern und etwa 210 Schülern vorhanden.

Arbeitsschulen bestehen in allen Gemeinden mit Ausnahme von 24 Höfe.

Kleinkinderschulen sind keine vorhanden.

b) Wohlthätigkeitsanstalten.

An solchen sind hier zu erwähnen:

1) die von der Amtskorporation gegründete und garantirte Oberamtssparkasse unter Aufsicht der Amtsversammlung. Auf den 1. Jan. 1868 haben bei derselben betragen:

die Aktiven 223.255 fl. –
die Passiven 212.900 fl. –
  nämlich Einlagen der Sparer; – der Vermögensüberschuß, welcher die Bestimmung hat, als Reservefonds zu dienen, beläuft sich auf   010.355 fl. –

2) Der Bezirkswohlthätigkeitsverein in Oberndorf, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist und 38 Mitglieder zählt.

3) Der Bezirksverein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene.

4) Eine Agentur der württembergischen Sparkasse zu Stuttgart besteht in Oberndorf.

5) Armenhäuser befinden sich in 14 Gemeinden.

Mit dem Armenhaus in Oberndorf ist eine Krankenanstalt verbunden, in der 2 barmherzige Schwestern angestellt sind.

In Schramberg befindet sich außer dem Armenhaus ein allgemeines Krankenhaus.

Erwähnenswerth sind ferner:

6) Die mit der Steingutfabrik und der Strohmanufaktur in Schramberg verbundenen 2 Krankenunterstützungskassen für die Arbeiter dieser Fabriken, sowie die Unterstützungskasse der Arbeiter der Gewehrfabrik in Oberndorf.

7) Die zu Röthenberg bestehende Agentur des württembergischen Thierschutzvereins.

8) Bezüglich der vorhandenen Stiftungen für milde Zwecke wird auf die Ortsbeschreibung verwiesen.

Endlich ist noch anzuführen:

9) Die in Heiligenbronn, Gemeindebezirks Sulgen, bestehende Kinderrettungsanstalt, welche von – dem Franziskaner-Orden angehörigen| Frauenspersonen geleitet wird und im Jahre 1856 ins Leben gerufen wurde.
c) Gewerbliche Anstalten.

Der gewerblichen Fortbildungsschulen ist oben Erwähnung geschehen.

Ein Bezirksgewerbeverein besteht nicht, dagegen Lokalgewerbevereine in Oberndorf und Schramberg, und ein Leseverein in Alpirsbach.

In Oberndorf besteht auch ein Handwerker-, Hülfs- und Sparverein; in Schramberg eine Gewerbebank mit über 200 Mitgliedern und einem jährlichen Umsatz von circa 250.000 fl.; daselbst ferner ein Konsumverein mit 60 Theilnehmern und ein Arbeiterbildungsverein mit 50 Mitgliedern.

Die Bestrebungen der im Bezirke bestehenden 2 Lokalgewerbevereine erstrecken sich hauptsächlich auf Verbreitung nützlicher Kenntnisse unter den Gewerbegenossen mittelst mündlicher Vorträge und Anschaffung und Circulation gewerblicher Schriften, sowie auf Heranbildung der gewerblichen Jugend.

In Ausführung dieser letzteren Aufgabe werden bei den Prüfungen und Ausstellungen der gewerblichen Fortbildungsschulen Prämien für die Schüler aus Mitteln der Gewerbevereine vertheilt.

d) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein, im Jahr 1839 gegründet, zählt 170 Mitglieder. An der Spitze desselben steht ein Ausschuß von 12 Mitgliedern. Jährlich werden zwei Generalversammlungen gehalten. Seine Thätigkeit erstreckt sich auf alle Zweige der Landwirthschaft mit Ausnahme des Weinbaues, insbesondere auf Verbesserung öde- und naßliegender Felder und Wiesen, die Verbreitung guter Ackergeräthschaften und vorzugsweise auf Beförderung der Viehzucht, sowie des Obst- und neuerdings auch des Hopfenbaues.

Zu Erlernung der Obstbaumzucht haben mehrere junge Männer mit Unterstützung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Unterricht in Hohenheim genossen.

In Waldmössingen befindet sich eine Bezirksbaumschule und in beinahe sämtlichen Gemeinden Gemeindebaumschulen. In Folge dessen hat sich der Obstbau seit 10 Jahren sehr bedeutend gehoben.

Die Ackerbauschule in Kirchberg besuchen jährlich 1–2 Landwirthe des Bezirks.

Die Rindviehzucht, welche in einem blühenden Zustande sich befindet, wird durch Aufstellung von tüchtigen Zuchtstieren, Simmenthaler| Race, bewirkt; in den Gemeinden Oberndorf, Alt-Oberndorf, Beffendorf, Betzweiler, Bochingen, Epfendorf, Fluorn, Hochmössingen, Röthenberg, Seedorf, Waldmössingen und Winzeln, ist die Farrenhaltung in eigener Administration der Gemeinde.

An die Besitzer ausgezeichneter Exemplare von Rindvieh und Schweinen werden alle 2 Jahre Prämien aus Anlaß des landwirthschaftlichen Bezirksfestes vertheilt.

Pferdezucht wird hauptsächlich in Winzeln, Waldmössingen, Hochmössingen und Seedorf getrieben.

Eine Beschälplatte für den Bezirk und die angränzenden Gemeinden des Bezirks Rottweil ist in Waldmössingen, wo in der Regel 3 Hengste aufgestellt sind.

e) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Die im Oktober 1867 eröffnete Oberneckarthalbahn tritt, von Sulz her kommend, bei Oberndorf in den Bezirk, zieht über die Markungen Alt-Oberndorf, Epfendorf und Thalhausen.

Stationen haben: Oberndorf, Epfendorf und Thalhausen.

2. Straßen.

Die durch den Bezirk führenden Straßen sind:

1) von Oberndorf:

a) über Alt-Oberndorf, Epfendorf, Thalhausen nach Rottweil;
b) über Aistaig nach Sulz;
c) über Beffendorf, Waldmössingen und Sulgau nach Schramberg; – an dieser Straßenstrecke verdient die Steige von Oberndorf nach Beffendorf als schöne Straßenanlage hervorgehoben zu werden;
d) über Fluorn und Peterzell nach Alpirsbach;
e) über Boll, Bochingen und Rosenfeld nach Balingen;

2) von Schramberg:

a) gegen Schiltach und Wolfach etc.
b) über Dunningen nach Rottweil.

3) von Alpirsbach:

a) über Ehlenbogen nach Freudenstadt;
b) über Röthenbach nach Schiltach.
Die übrigen Straßen im Bezirk sind Nachbarschaftsstraßen (Vicinalstraßen) und werden als solche von den betreffenden Gemeinden| unterhalten und von einem von der Amtskorporation bestellten Techniker, dem Oberamtswegmeister, beaufsichtigt.

Unter diesen sind hauptsächlich zu nennen: die von Schramberg über Lauterbach nach Hornberg in Baden und die über Hardt nach Königsfeld und Villingen, sowie die von der sog. Kreuzstraße nach Dornhan und Sulz.

Wasserstraßen für die Langholzflößerei bilden der Neckar und die Kinzig.

3. Posten und Boten.

Der Bezirk hat 4 Poststellen, in Oberndorf, Alpirsbach, Schramberg und Epfendorf. Landpostboten sind 10 aufgestellt, welche ihre Wohnsitze in Aichhalden, Alpirsbach, Betzweiler, Bochingen, Fluorn, Lauterbach, Mariazell, Röthenberg und Seedorf haben.

Dem Postamt in Oberndorf sind die Gemeinden Oberndorf, Alt-Oberndorf, Bach und Altenberg, Beffendorf, Bochingen, Fluorn, Harthausen, Hochmössingen, Röthenberg, Römlinsdorf, Seedorf mit Heiligenbronn, Waldmössingen und Winzeln; – dem zu Alpirsbach: die Gemeinden Alpirsbach, Betzweiler, Ehlenbogen, Peterzell, Reuthin, Röthenbach und 24 Höfe; – dem zu Schramberg: die Gemeinden Schramberg, Aichhalden, Hardt, Lauterbach, Mariazell, Sulgau und Sulgen zugetheilt.

Die Postablage in Epfendorf besteht blos für die Gemeinde Epfendorf mit Parzellen.

Der Vertrag, durch welchen die Landpost im Oberamtsbezirk eingeführt worden ist, wurde am 7. Juli 1863 zwischen der Amtskorporation und der K. Postdirektion abgeschlossen und ist am 1. September 1863 ins Leben getreten.

Fahrpostverbindungen bestehen:

a) von Oberndorf täglich 2mal nach Schramberg und 1mal nach Alpirsbach;
b) von Schramberg nach Rottweil und Schiltach;
c) von Alpirsbach nach Freudenstadt, Sulz und Schiltach.

Regelmäßige Frachtfuhren sind:

von Schramberg nach Oberndorf, wöchentlich 2mal; von Schramberg nach Rottweil, wöchentlich 1mal und nach Hausach (Baden) wöchentlich 2mal.
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4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich in Oberndorf seit 17. Januar 1861, in Schramberg seit 20. December 1861 und in Alpirsbach seit 26. Juli 1862.

f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.

Im Oberamtsbezirk sind angestellt: 1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt und 1 Oberamtsthierarzt, sämtlich mit dem Sitz in Oberndorf.

Außerdem sind im Bezirk Distriktsärzte in Alpirsbach und Schramberg und 1 praktischer Arzt in Oberndorf.

Wundärzte II. Abtheilung, die zugleich Geburtshelfer sind, sind: 1 in Alpirsbach, 1 in Schramberg und 1 in Winzeln.

Thierärzte, außer dem Oberamtsthierarzt, je 1 in Beffendorf und Alpirsbach.

Hebammen haben alle Gemeinden; die größeren Gemeinden 2.

Leichenschauer sind ebenfalls in allen Gemeinden aufgestellt.

Die öffentlichen Impfungen werden theils von Ärzten, theils von Wundärzten besorgt.

Apotheken bestehen in Oberndorf 2, in Alpirsbach und Schramberg je 1; in diesen 3 Gemeinden sind auch Eiskeller.

Ein Lokal zu Aufnahme von Geisteskranken befindet sich in der Oberamtsstadt.

Sämtliche Gemeinden haben eigene Begräbnißplätze, mit Ausnahme der Filialgemeinden Bach, Hardt, Reuthin, Röthenbach und Ehlenbogen.

Wasenplätze mit Wasenmeistern (Kleemeistern) befinden sich in Oberndorf, Aichhalden, Alpirsbach, Alt-Oberndorf, Betzweiler, Bochingen, Hardt, Hochmössingen, Lauterbach, Mariazell, Seedorf, Sulgen, Waldmössingen und Winzeln.

2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamt und das Oberamtsgericht haben je abgesonderte Gefängnißgebäude, in welchen sich auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener befinden.

Arestlokale mit den erforderlichen Requisiten befinden sich in sämtlichen Gemeinden; ebenso sind in allen eigene Polizeidiener aufgestellt.

Die Landjägermannschaft ist folgendermaßen im Bezirk vertheilt:| in Oberndorf: der Stationskommandant mit 2 Mann; Alpirsbach, Schramberg, Fluorn, Epfendorf, Röthenberg und Mariazell je 1 Mann.
3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind in 16 Gemeinden vorhanden, und zwar in Oberndorf, Aichhalden, Alpirsbach, Alt-Oberndorf, Beffendorf, Bochingen, Hochmössingen, Mariazell, Reuthin, Römlinsdorf, Röthenberg, Schramberg, Seedorf, Sulgen, Waldmössingen und Winzeln.

Von der Amtskörperschaft sind 2 Oberfeuerschauer aufgestellt, 1 mit dem Sitz in Oberndorf für diese Gemeinde, und 1 mit dem Sitz in Alpirsbach für alle übrigen Gemeinden.

Die Baukoncessionsgesuche, welche das Oberamt zu erledigen hat, werden von einem besonders aufgestellten Oberamtswerkmeister begutachtet.

Kaminfeger befinden sich 2 im Bezirk: in Oberndorf und Schramberg.

Feuerlöschmannschaften sind allenthalben organisirt; Oberndorf und Alpirsbach haben förmliche Feuerwehren, welche bei ihrer Konstituirung Beiträge von der Amtskorporation erhalten haben. Im Übrigen werden sie auf Kosten der betreffenden Gemeinde unterhalten und sind mitunter auch schon mit Staatsbeiträgen bedacht worden.

Brauchbare Feuerspritzen, zum Theil neuerer Konstruktion, finden sich in 24 Gemeinden; in 2 Gemeinden sind Tragfeuerspritzen; in 2 Gemeinden nur Handspritzen vorhanden. Dagegen befinden sich Handfeuerspritzen in sämtlichen Parzellen. Andere Requisiten, wie Butten, Eimer, Leitern, Haken etc. sind überall vorhanden.

Brandfälle sind im Bezirk jetzt seltener als früher; der letzte größere Brand fand im Jahr 1861 in Seedorf statt.

Die Zahl der im Bezirke vertretenen Mobiliar-Versicherungsgesellschaften beträgt 16, für welche 50 Agenten, worunter 7 auswärtige, thätig sind. Auf die einzelnen Gesellschaften kommen 1–7 Bezirksagenten.

Die Versicherung des Mobiliarvermögens hat in neuerer Zeit an Ausdehnung zugenommen und auch auf dem Lande mehr Eingang gefunden.

4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Bezirkspfechtämter befinden sich in Oberndorf, Alpirsbach und Schramberg, und in den gleichen 3 Orten Eichanstalten zum Eichen von Fässern.

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3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letztgestellten und abgehörten Rechnung von 1865/66 bestand das Vermögen bei der Amtspflege in

Kapitalien 3.300 fl. –
Anderen Forderungen 1.230 fl. –
Rechners Remanet 3.270 fl. –
7.800 fl. –

worauf noch 290 fl. rückständige Brandentschädigungen haften.

Von 1865/66 betrugen:

die laufenden Einnahmen 1.725 fl. –
die laufenden Ausgaben 6.960 fl. –
der Amtsschaden 5.600 fl. –

An Grundeigenthum besitzt die Amtskörperschaft:

1) ein oberamtliches Gefängnißgebäude,
     Brandversicherungsanschlag
5.000 fl. –
2) den Beschälerstall in Waldmössingen,
     Brandversicherungsanschlag
1.300 fl. –
B. Gemeindeverwaltung.

Vermöge der angehängten Tabelle über den Haushalt der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen pro 1865/66 sämtliche Gemeinden des Bezirks:

1) neben 14.309 Morgen Grundbesitz
an verzinslichen Kapitalien 61.293 fl. –
an sonstigen Forderungen 26.108 fl. –
(worunter 24.182 fl. Remanete der Rechner)
87.401 fl. –
2) Die Passiven betrugen:
an verzinslichen Kapitalien 71.166 fl. –
an sonstigen Schulden 107 fl. –
71.273 fl. –
3) Die jährlichen Einkünfte betrugen 122.060 fl. –
4) Die jährlichen Ausgaben 155.003 fl. –
5) Der Amtsschaden 5.600 fl. –
6) Die Gemeindeumlagen, einschließlich der
Schuldentilgungs-, beziehungsweise
Grundstocks-Ergänzungsquoten
37.327 fl. –
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C. Stiftungspflegen.

Wie aus der Tabelle (III) ersichtlich, beträgt das Gesamtvermögen der Stiftungspflegen des Bezirks, neben 778 Morgen Grundbesitz, 381.325 fl. Kapitalien, Schulden sind keine vorhanden.

Die laufenden Einnahmen der Stiftungen belaufen sich auf 47.775 fl., die laufenden Jahresausgaben auf 47.396 fl.


4. Kataster und Steuern.

Nach den Berechnungen auf das Etatsjahr 1866/67 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 190.932 fl. 19 kr.
Gefälle, eingeschätzt zu 33 fl. 33 kr.
Gebäude eingschätzt 2.163.362 fl. 0‒ kr.
Gewerbe eingschätzt 4.439 fl. 31 kr.

Die in demselben Jahre zur Umlage gebrachten Steuern betragen:

vom Grundeigenthum 21.603 fl. –
von den Gefällen 4 fl. –
0n dn Gebäuden 5.002 fl. –
0n dn Gewerben 3.785 fl. –
Zusammen 30.394 fl. –

An indirekten Abgaben sind im Jahr 1865/66 erhoben worden:

1) an Wirthschaftsabgaben:
von Wein und Obstmost 11.511 fl. 07 kr.
Branntweinfabrikationssteuer
Branntweinausschanksabgaben
0750 fl. 29 kr.
2026 fl. 42 kr.
2.777 fl. 11 kr.
vom Bier (Malzsteuer) 15.815 fl. 20 kr.
2) an Accise:
von Gutsveräußerungen 6.150 fl. 50 kr.
00 Lotterieen, Theatern etc. 153 fl. 26 kr.
00 Markt- und Handelswaren 79 fl. 30 kr.
3)
 
An Hundeauflagen, einschließlich des der
Ortsarmenkassen gesetzlich gebührenden Antheils
1.499 fl. 0‒ kr.
4) an Sporteln 3.959 fl. 56 kr.
Die Steuer aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1865/66:
für den Staat 5.220 fl. 39 kr.
für Amtskörperschaft und Gemeinden 1.233 fl. 47 kr.

  1. Von Kameralverwalter Heyd in Oberndorf.
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