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Berneck.
Gemeinde III. Kl. mit 415 Einw., worunter 8 Katholiken (Filial von Rohrdorf). a. Berneck, Stadt; b. Bruderhaus Weiler; c. Roßrücken, Hof. – Ev. Pfarrei.


Berneck liegt unterm 26° 16′ 44,04″ östlicher Länge und 48° 36′ 15,21″ nördlicher Breite, 3 Stunden nordwestlich von der Oberamtsstadt.

Wappen der Stadt Berneck.
Wappen der Stadt Berneck.

Als Wappen führt die Stadt das gültlingische, 3 schwarze Adler im silbernen Felde.

Auf der felsigen, ganz schmalen Spitze eines Bergrückens, der sich zwischen den tief eingeschnittenen Thälern des Kollbachs und des Bruderbachs hinzieht, liegt an dem Vereinigungspunkt der beiden Bäche das ursprüngliche, noch ummauerte Städtchen, während sich die Vorstadt in der schmalen Thalebene des Kollbachs lang gedehnt und weitläufig gebaut, einem Dorfe gleichend, hinzieht. An dem nordwestlichen Ende des eigentlichen Städtchens liegt außerhalb der Mauern auf der Anhöhe noch eine kleine Gebäudegruppe, die man ebenfalls als eine Vorstadt zu betrachten hat. Das Städtchen selbst besteht nur aus einer Straße, deren beide Häuserreihen mit den Rückseiten auf der Stadtmauer ruhen, welche an den oberen Rändern der steilen, felsigen Abhänge gegen die Thäler des Kollbachs und des Bruderbachs hinzieht. An dem südöstlichen Ende des Städtchens, steht auf der äußersten Spitze des Bergrückens die Kirche und an der nordwestlichen Seite desselben das Schloß. Das Städtchen war demnach von 3 Seiten natürlich fest und von der vierten, allein zugänglichen, durch das Schloß namhaft befestigt. Überdieß war dasselbe durch bedeutende Vorwerke an der südöstlichen | Spitze nächst der Kirche vertheidigt, was die daselbst noch vorhandenen Grundmauren hinlänglich bekunden. Die Volkssage vermuthet hier eine zweite Burg, die längst abgegangen sei. Die Stadt hatte zwei Thore, das obere und das untere Thor; das obere stand in der Nähe des Schlosses und wurde vor etwa 35 Jahren abgebrochen, das untere schon früher abgegangene, stand an der gepflasterten Steige unterhalb der Kirche.

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Das den Freiherrn von Gültlingen gehörige Schloß, auch das obere Schloß genannt, wurde im Jahr 1846/47 auf die Grundmauern des ursprünglichen Schlosses erbaut; es besteht aus zwei, durch einen Zwischenbau verbundenen Gebäude die auf den Ecken mit Erkern versehen sind, wie überhaupt bei der ganzen Ausführung des Schlosses der mittelalterliche Spitzbogenstyl nachzuahmen gesucht wurde. Das Innere desselben ist sehr gut eingerichtet und von dem oberen Stockwerke genießt man eine äußerst anziehende Aussicht einerseits in das Kollbach-, andererseits in das Bruderbachthälchen. Vor dem Schloß breiten sich Gartenanlagen aus und mit seinem Rücken lehnt es sich an den uralten Mantel der ehemaligen Burg; derselbe ist aus Buckelsteinen erbaut, 10′ dick, 80′ lang, 120′ hoch, hat oben einen mit Schießscharten versehenen bedeckten Gang und an beiden Enden je ein festes Thürmchen. Auf den Mantel konnte man von dem ursprünglichen Schloß unmittelbar gelangen und gegenwärtig erreicht man den obern Gang desselben mittelst eines von dem Schloßgebäude an dem Mantel hinauf geführten, hölzernen Treppenhauses. Dieses ehrwürdige, sehr interessante Bauwerk, das mit seinen rundbogigen Eingängen im oberen Gang, seinen runden Wulsten unterhalb der Thürmchen und des Gangs, wie nach den uralten Steinmetzzeichen an den großartigen Buckelsteinen, dem früh romanischen Baustyl angehört, scheint in dem 12. Jahrhundert aufgeführt worden zu sein. Die noch vorhandenen, ebenfalls aus Buckelsteinen aufgeführten Grundmauern des Schlosses, an denen sich ähnliche Steinmetzzeichen wie an dem Mantel befinden, stammen aus der gleichen Periode und zeugen, daß Schloß und Mantel zu gleicher Zeit erbaut wurden. Hinter dem Mantel steht in freundlichen Gartenanlagen der Rest eines viereckigen Thurms, in welchem sich noch das ehemalige Burgverließ erhalten hat. Sämmtliche Schloßgebäude nebst den Gartenanlagen sind überdieß noch mit einer Mauer umfriedigt. Zunächst (nordwestlich) des Thurmrestes führt ein tiefer, in den Felsen gehauener Graben quer über den Bergrücken und schließt die überaus starke Befestigung an der Nordwestseite des Städtchens ab. Unterhalb (südwestlich) des oberen Schlosses steht das untere Schloß, ein dreistockiges | Gebäude, das erst im Jahr 1768 erbaut wurde und von dem man eine freie Aussicht in das Kollbach-Thälchen und in die nahen Waldungen genießt.

Die Pfarrkirche, welche Eigenthum der Stiftungspflege ist und von dieser unterhalten werden muß, brannte im Jahr 1661 theilweise ab und scheint nach einer über dem Eingang angebrachten Jahrszahl im Jahr 1753 ihre gegenwärtige, architektonisch werthlose Ausführung erhalten zu haben. Sie hat an dem Langhause, wie an dem dreiseitig schließenden Chore oblonge Fenster und auf der westlichen Giebelseite ein hölzernes Thürmchen (Dachreiter), in welchem 2 Glocken hängen, von denen die eine im Jahr 1661, die andere 1825 gegossen wurde. Das einfache, weiß getünchte Innere bewahrt noch manches Interessante von der früheren Kirche herrührende, wie: einen im germanischen Styl gut gehaltenen Taufstein und ein prachtvoll ausgeführtes Sacramenthäuschen; an den unteren Theilen desselben sind die Wappen der Herren von Gültlingen und von Speth angebracht. Ein kleines Schildchen enthält das Steinmetzzeichen des Meisters und eine Jahreszahl, von der die erste und die letzte Ziffer absichtlich weggemeiselt ist; die noch vorhandene Zahl ...49... weist nach, daß dieses Kunstwerk in den 1490ger Jahren gefertigt wurde. Überdieß sind noch zwei in der Kirche befindlichen Grabdenkmale erwähnenswerth:

1) Ein im Renaissancegeschmack gehaltenes Denkmal mit den Wappen der Herren v. Gültlingen und v. Gemmingen, die Mittelplatte enthält die Brustbilder eines Ritters und einer Frau mit der Überschrift: Anno domini 1563 uff den 24 Tag Juni starb der edell und vest Baltthassar von Gülltlingen zu Hohen-Oentringen, Berneck und Sindlingen Fürstenstumbs Wirtemberg Erbkammerer. Unten steht: Es starb Fraw Aggnes von Gültlingen geborn von Gemyngen seine Eeliche Hausfrow Anno 15.. uff .... Tag. Gott wölle syn baiden inn ewigen Frovden trösten Amen.

2) Vor dem Bilde des Gekreuzigten knien mit gefalteten Händen ein Ritter und eine Frau; am Fuße des Kreuzes sind die Wappen der Herren v. Gültlingen und von Rippur angebracht. Oben an der Grabplatte steht folgende Inschrift: Anno domini 1570 uf den 5 Tag February starb die edel und tugendsam Fraw Elisabeth von Giltlingen geborne von Rippur deren Got gnad Amen. Anno domini 1... uf den ...... starb der edel und vest Peter v. Giltlingen zuo Berneck und Hohen-Entringen des Fürstenthumbs Wirtemberg Erbkammerer dem Got Gnad Amen.

Der Begräbnißplatz liegt außerhalb (nördlich) des Orts; er war | früher nur für die Verstorbenen aus der gutsherrschaftlichen Familie bestimmt und wird nun auch, nachdem im Jahr 1820 der um die Kirche gelegene Begräbnißplatz aufgegeben worden war, für die Ortseinwohner benützt.

Das in der Nähe der Kirche frei und angenehm gelegene Stadtpfarrhaus, welches im Jahr 1661 abbrannte, wurde im Jahr 1686 neu erbaut und 1840 durchgreifend erneuert. Die Unterhaltung desselben liegt der Stiftungspflege ob.

Das zunächst des Pfarrhauses gelegene, im Jahr 1820 neu erbaute Schulhausgebäude enthält ein Lehrzimmer und die Wohnung des Schulmeisters.

Das Rathhaus, im oberen Theile des ursprünglichen Städtchens gelegen, wurde im Jahr 1721 erbaut und befindet sich in ziemlich gutem Zustande.

Ein Armenhaus ist vorhanden.

Die Gebäude sind im Allgemeinen klein, unansehnlich und die in dem ursprünglichen Städtchen gelegenen (mit Ausnahme der Kirche und des Schlosses nur 14 an der Zahl) stehen ganz enge an einander gebaut und haben ein alterthümliches Aussehen.

Der Ort ist mit gutem Trinkwasser, das laufende Brunnen liefern, hinreichend versehen. Durch die Vorstadt fließt der Kollbach, welcher daselbst zu einem 26/8 Morgen großen Weiher geschwellt wird; er ist Eigenthum der Gutsherrschaft und sein künstlicher Ablauf setzt eine Mühle mit 4 Mahlgängen und einen Gerbgang in Bewegung. Diese sehr ansehnliche Mühle bildet mit dem klaren See und einer nahestehenden, schönwüchsigen Linde eine sehr freundliche Gruppe, die zu der überraschend schönen malerischen Ansicht des Orts viel beiträgt. Der Kollbach, welcher im Ort selbst den Bruderbach aufnimmt und sich 1/8 Stunde unter dem Vereinigungspunkt in die Nagold ergießt, treibt überdieß noch die untere Mühle mit 2 Mahlgängen und einem Gerbgang, eine Sägemühle und 2 Ölmühlen. Das Fischrecht in dem Kollbach hat die Gutsherrschaft, welche es mit Ausnahme des Sees verpachtet. Das Fischrecht in dem gegenwärtig fischlosen Bruderbach gehört der Stadtpfarrei.

Die Einwohner sind im Allgemeinen von minder ansehnlichem Körperbau und Geistesschwache, sogar Kretinen kommen vor. Der sittliche Zustand hat sich in neuerer Zeit sichtlich gehoben, indem der früher allgemeiner getriebene Kleinhandel nachtheilig auf die Sittlichkeit einwirkte. Die Vermögensverhältnisse sind im Allgemeinen ziemlich gering und der begütertste Bürger besitzt etwa 30 Morgen Felder, der sog. Mittelmann 6–8 Morgen und die ärmere Classe 1–2 Morgen; mehrere | haben gar kein Grundeigenthum. Die Gemeinde hat viele Arme zu unterstützen.

Die Haupterwerbsquellen bestehen in Taglohn- und Holzarbeiten, Feldbau und Viehzucht.

Mit Ausnahme der gutsherrschaftlichen Güter, welche theilweise auch an die Ortsbürger verpachtet sind, wird der Feldbau willkürlich, meist mit der Hacke getrieben, weil die abhängige Lage der Felder an den steilen Bergen nur diese mühsame Bauweise zuläßt. Man baut vorzugsweise Kartoffeln, Roggen, Haber, Gerste und Dinkel und erntet im Durchschnitt von dem Morgen 3–4 Schffl. Roggen, 5 Schffl. Haber, 4 Schffl. Gerste und 6–8 Schffl. Dinkel. Die Preise der Äcker bewegen sich von 100–220 fl. und die der Wiesen von 300–600 fl. per Morgen. Die Felderzeugnisse reichen weit nicht für den Bedarf der Einwohner, welche beinahe die Hälfte der nöthigen Getreidefrüchte von Außen aufkaufen müssen.

Der Wiesenbau ist verhältnißmäßig ziemlich ausgedehnt und liefert gutes Futter; die durchgängig zweimähdigen Wiesen, welche größtentheils bewässert werden können, ertragen durchschnittlich 25 Ctr. Heu und 12 Ctr. Öhmd per Morgen.

Die Obstzucht ist nicht unbedeutend.

Der aus einer gewöhnlichen Landrace bestehende Rindviehstand ist verhältnißmäßig ziemlich gut und wird durch einen Farren, den ein Bürger Namens der Gemeinde hält, nachgezüchtet.

Die Schweinezucht ist unbedeutend und die meisten Ferkel werden von Außen bezogen.

Durch Vicinalstraßen nach Altensteig, Walddorf, Wöllhausen, Warth und Zwerenberg ist dem Ort sein Verkehr hinlänglich gesichert.

Das Städtchen hat seit dem Jahr 1793 das Recht alljährlich 2 Vieh- und Krämermärkte und einen Flachs-, Vieh- und Krämermarkt abzuhalten; letzterer wird stark besucht und namentlich durch den Flachshandel noch mehr belebt.

Gemeindewaldungen sind 445 Morgen vorhanden, deren jährlicher, in 300 Klaftern bestehender Ertrag verkauft wird; von dem Holzerlös erhält jeder Bürger 12–15 fl. und von dem Rest mit etwa 16.000 fl. wird der Gemeindeschaden bestritten.

Berneck hatte bedeutende Holz- und Weiderechte in dem zwischen Berneck und Warth gelegenen Walde „Neubann“, der besonders vermarkt und von andern Walddistrikten abgegrenzt war: für diese Gerechtsame erhielt die Gemeinde im Jahre 1753 den bei Berneck zunächst gelegenen dritten Theil des Waldes Neubann.

| Von dem verstorbenen Freiherrn Albrecht v. Gültlingen sind im J. 1825 500 fl. mit der Bestimmung gestiftet worden, daß die jährlichen Zinse aus diesem Kapital zu Anschaffung von Schulbüchern Bezahlung der Schulgelder u. s. w. für arme Kinder verwendet werden sollen; von demselben wurden weitere 500 fl. gestiftet, deren Zinse dem jeweiligen Schulmeister von Berneck jährlich ausbezahlt werden müssen.

Die gutsherrschaftliche Familie (Freiherr v. Gültlingen) besitzt auf der Markung etwa 100 Morgen zerstreut liegende Güter, welche an Ortsbürger verpachtet sind und von einem Rentmeister überwacht werden. Überdieß besitzt die Gutsherrschaft 840 Morgen gut bestockte Waldungen, deren Bewirthschaftung dem Rentmeister ebenfalls obliegt.

Das Patronat über die Pfarrei wie auch die Besetzung der Schulstelle ist gutsherrlich.

Etwa 1/2 Stunde nordwestlich vom Ort stand an dem sogenannten Schildberg eine Burg, von der nur noch einige Mauersteine und Spuren von dem ehemaligen Burggraben sichtbar sind.

Auf der Bergspitze zwischen der Nagold und dem Tiefenbach im Wald Kögelshardt wird eine Stelle „beim Keller“ genannt; hier stand eine Burg, von der noch einige Mauern und der Graben übrig geblieben sind.

b. Bruderhaus, Weiler, liegt 1/2 Stande nördlich von Berneck im Bruderthal. Die natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse sind wie im Mutterort. Der Ort hat seinem Namen von einem in der Nähe gestandenen Waldbruderhaus erhalten.

c. Roßrücken, Hof, auf dem Bergrücken zwischen dem Kollbachthal und dem Bruderthal 1/4 Stunde nordwestlich vor dem Mutterort gelegen. Der Hof, zu dem 101 Morgen Felder gehören, ist Eigenthum der Gutsherrschaft, welche denselben verpachtet hat.

B. erscheint erstmals um 1150; damals beschenkte Erlewin Edler von „Bernech“, welcher sich im Kl. Reichenbach als Mönch einkleiden ließ, dieses Kloster mit einem Gut in Nehren O.A. Tübingen (Wirt. Urk.-Buch 2, 411). Er ist das älteste bekannte Glied der Herren von Berneck, der Besitzer des adelichen Lehenguts, der Burg und des Städtleins B. Unterschieden wird schon im Lehenbrief von 1395 die obere und untere Veste; als Zugehörung des Lehens erscheint unter anderem „das Thal und das Stück Wassers an der Nagold, als der Kollbach an die Nagold geht, bis zu Kretzen unter Werd“ (Lehenbrief von 1411). Die Lehensoberherrlichkeit über das Gut war verbunden mit der Herrschaft Wildberg (Reichsständ. Archivalurk. | 1, 17) und wechselte mit dem Besitz dieser Herrschaft, gelangte also namentlich 1367 an Kurpfalz, 1440 an Württemberg.

In dieser Familie, welche mit den Herren von Altensteig stammesverwandt war (vergl. Wöllhausen), lebte am Ende des 13. Jahrhunderts ein Hugo mit seiner Gemahlin Kunegund geb. von Remchingen (Mone, Zeitschrift 2, 458. 471). Albert, Gerlach und Hug Gebrüder von B. verkauften den 25. Mai 1320 das Dorf Schmieh (O.A. Calw) an den Grafen Eberhard von Württemberg. Hug ist vortan der üblichste Name; im J. 1334 erscheint auch ein Berthold (mit seinen Brüdern Albert, Hugo und obiger Kunegunde als ihrer Mutter. Kl. Hirschauer Urk. v. 22. April. d. J.).

Bereits in der Mitte des 14. Jahrh. sind indeß die Herren von Gültlingen in den Mitbesitz Bernecks eingetreten. Gumpolt und Johann von Gültlingen verschreiben sich im J. 1352 gegen die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg um die Öffnung dieser Feste (Sattler, Grafen 1. Nr. 113). Im J. 1367 wurden Gumpolt von Gültlingen und Hug von Berneck mit „dem Haus Berneck und der Stadt“ von dem Grafen Burkhard von Hohenberg an den Pfalzgrafen Ruprecht verwiesen (Reichsständ. Archival-Urkunde 1, 16).

In den Gesammtbesitz Bernecks waren die Herren von Gültlingen bereits 1395 eingerückt. Am 15. April d. J. reversirten sich die Gebrüder Heinrich, Burkhard und Konrad von Gültlingen zu Berneck gesessen, daß sie die obere und untere Veste Berneck mit dem Thal etc., ganz Berneck mit seinen Zugehörungen von dem Pfalzgraf Ruprecht d. ä. zum rechten Mannslehen erhalten haben[1].

Was die Herren von Berneck betrifft, welche in der Gegend noch angesessen blieben, so war gegen Ende des 14. Jahrh. Hug von Berneck ein Mitglied der Schleglergesellschaft, gleich mehreren von Gültlingen, und es stützte sich diese Gesellschaft gerade auf Berneck, sowie auch auf Heimsheim, Neuenbürg, Schenkenzell als Hauptfesten. Sie wurde jedoch noch im J. 1395 von dem Grafen Eberhard besiegt und die Burg Berneck theilweise zerstört. Hugo von Berneck, welcher in des Grafen Gefangenschaft gerathen war, | mußte aus letzterer entlassen am 29. Okt. 1396 dem Grafen schwören, er wolle nichts mehr gegen ihn und die Grafschaft Württemberg thun, trug auch an demselben Tage seine Besitzungen zu Fünfbronn, Rohrdorf, Simmersfeld und Spielberg dieser Grafschaft zu Lehen auf und machte ihr seinen Thurm Altensteig zum offenen Haus (Stälin Wirt. Gesch. 3, 363. 364). Später verschwinden die von Berneck aus der Gegend; in der Familie überhaupt kommt noch vor 1497 u. 1529 Hans von Berneck, welcher Burgstall und Schloß Lichtenfels von Württemberg zu Lehen trug (Gabelkh.).

Im J. 1669 erkaufte Balthasar Friederich von Gültlingen die hiesige Mühle und andere Güter, früher Schertlin’schen Besitz von der Herrschaft Württemberg, welche diese Erwerbung dem Gültlingischen Mannlehen incorporirte (Lünig 12, 372).

Bei der Organisirung der Ritter-Cantone kam B. zu dem Canton Neckarschwarzwald, welchem Württemberg in dem Vertrag vom 30. Okt. 1769 das jus collectationis cum omnibus annexis auch nach dem Heimfall des Lehens zusicherte.

Durch Tagesbefehl Napoleons vom 19. Dec. 1805 wurde B. der württembergischen Landeshoheit unterworfen. Sonach gieng auch die hohe Obrigkeit, welche dem Gutsherrn zugestanden hatte, an Württemberg über.

Besitzer des württembergischen Mannlehens, wozu außer Schloß und Stadt Berneck die Orte Zum Weiler, Lengenloch und Hesselbronn (Steinhofer 2, 815) gehören, sind gegenwärtig:

a) Adolph Wilhelm Balthasar Freiherr v. Gültlingen K. Erbkämmerer (3/9).

b) Die 4 Söhne des verst. Oberförsters Wilhelm Ernst Freih. v. G., Wilhelm Ferd. Balthasar, Justiz-Referendär (volljährig). Friedrich Alexander (vollj.), Ernst Ferdinand (minderj.), Constantin (minderj.) mit 4/9.

c) Der noch minderj. Sohn des verst. Rittmeisters Wilhelm Carl Freih. v. G. Wilhelm Carl Balthasar (2/9).


  1. Lünig R.A. 12, 223. Weitere Lehenreverse gegen Kurpfalz: Burkhards und Konrads Gebrüder von Gültlingen zu Berneck gesessen von 1411 (Lünig R.A. 12, 225); gegen Württemberg: Fabians von Gültlingen über seinen Antheil an B. v. 1445 (eb. 245), Heinrichs und Ernsts von Gültlingen über das obere und untere Schloß B., die Stadt Berneck und Zugehörde v. 1475 (eb. 152, u. s. w., vergl. eb. 276 J 1506).


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