« Kapitel B 31 Beschreibung des Oberamts Nagold Kapitel B 33 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Überberg,
Gemeinde III. Kl. mit 359 Einw., bestehend aus a. Hesselbronn, Weiler, b. Lengenloch, Weiler, c. Zumweiler, Weiler, – Dorf, Filial von Altensteig, Dorf.


Auf der Hochfläche zwischen dem Nagold- und dem Kollbach-Thal liegt 3 Stunden nordwestlich von der Oberamtsstadt und 1/2 zum Theil nur 1/4 Stunde westlich von dem Mutterort, das aus 3 Weilern bestehende Dorf. Von den 3 Weilern, welche sämmtlich durch Vicinalstraßen mit einander und überdieß mit Altensteig und Simmersfeld verbunden sind, liegen Hesselbronn und Zumweiler ganz nahe bei einander, während Lengenloch von denselben 1/8 Stunde westlich gelegen ist. Zumweiler zerfällt in Ober-, Mittel- und Sachsenweiler.

| Das aus mehreren Gruppen bestehende Dorf ist mit größeren und kleineren Unterbrechungen über 1/2 Stunde lang und lagert mit seinen weitläufig stehenden, ländlichen Wohnungen auf üppigen Wiesengründen, welche die einzelnen Weiler umgeben und sich bis an die Häuser hinziehen, was zu der Freundlichkeit des Dorfs Vieles beiträgt. Die Gebäude sind meist ansehnliche Bauernwohnungen, die theils mit Landern, theils mit Ziegelplatten gedeckt, an den Wänden getäfelt oder verschindelt sind und den ächten Charakter der Schwarzwälderhäuser an sich tragen.

Die Kirche, in welcher des Jahrs 4 Gottesdienste gehalten werden, steht in Lengenloch und ist Eigenthum des Ortsheiligen, der sie auch im Bau zu unterhalten hat. Die Kirche ist klein und in einem ganz einfachen Styl ohne Chor erbaut; über dem Eingang steht 1731. Der an der Westseite stehende Thurm ist in seinen unteren Theilen aus Stein und in seinen oberen aus Holz erbaut; in demselben hängen 2 Glocken, von denen die größere von Franz Kurtz 1828 gegossen wurde; die kleinere ist ohne Schrift und Zeichen. Das Innere der Kirche hat, außer einer alten Holztafel, auf der das Gültlingische Wappen schön gemalt ist, nichts Bemerkenswerthes. Von dem Thurme führt ein spitzbogiger Eingang in die Kirche, welcher nachweist, daß dieselbe älter ist als die oben angeführte Jahreszahl zeigt, und ohne Zweifel ursprünglich eine Kapelle war.

Das ansehnliche Schulhaus wurde im Jahr 1838 in Hesselbronn für sämmtliche Weiler mit einem Gemeindeaufwand von 3727 fl. neu erbaut; es enthält ein Lehrzimmer, die Wohnung des Schulmeisters und die Gelasse für den Gemeinderath. Der Schultheiß wohnt ebenfalls gegenwärtig in Hesselbronn; auch besteht ein Armenhaus daselbst.

Das Trinkwasser erhält Hesselbronn aus 4 laufenden und einem Schöpfbrunnen, Lengenloch aus einem laufenden und 3 Schöpfbrunnen und Zumweiler aus 3 Schöpfbrunnen; letzterer Ort hat zuweilen Wassermangel, so daß das Wasser in Hesselbronn geholt werden muß.

Die Einwohner sind fleißig, ehrbar, kirchlich gesinnt und befinden sich im Allgemeinen in guten Vermögensumständen; man trifft meist sog. Waldbauern, von denen der vermöglichste 70–80 Morgen Feld und 60 Morgen Wald besitzt, der mittlere Besitz beträgt 30–40 Morgen Feld und 30 Morgen Wald und der geringste 8–10 Morgen. Die Haupterwerbsquellen bestehen in Feldbau, Viehzucht und Ertrag aus den Waldungen; die ärmere Klasse sucht sich durch Taglohnen und Arbeiten in den Waldungen ihr Auskommen zu sichern.

| Die natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse der ziemlich großen Markung sind wie in dem nahe gelegenen Mutterort, mit Ausnahme des Wiesenbaues, der hier viel ausgedehnter ist, und einen namhafteren Viehstand erlaubt. Zur Nachzucht sind 2 Farren, einer in Hesselbronn, der andere in Zumweiler aufgestellt, welche Bürger Namens der Gemeinde halten.

Die Gemeinde ist im Besitz von etwa 750 Morgen Waldungen, deren jährlicher in 324 Klaftern bestehender Ertrag theils an die Ortsbürger vertheilt, theils zu Gunsten der Gemeindekasse verkauft wird; im Jahr 1860 betrug der Erlös aus dem Holz 3351 fl.

Die drei Weiler, aus denen die Gemeinde Überberg besteht, waren gültlingischer Grundherrschaft und Lehensappertinenzien von Berneck. Sie gehörten, als Filialien von Altensteig, Dorf, zu den Kirchspielsorten und hatten gemeinschaftliche Rechte in dem Kirchspielswald, welche im J. 1830 von dem Staat abgelöst wurde, daher auch die Gemeinde verpflichtet ist, bei dem Bau der Kirche und des Pfarrhauses Frohndienste zu leisten.


« Kapitel B 31 Beschreibung des Oberamts Nagold Kapitel B 33 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).