« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Mergentheim Kapitel A 7 »
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Gesellschaftlicher Zustand.


Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.
1. Der Staat besitzt die Domänen Apfelhof mit circa 86 Morgen und Neuhaus mit circa 393 Morgen, desgleichen Güter im Meßgehalt von circa 154 Morgen auf folgenden Markungen: Bernsfelden, Creglingen, Finsterlohr, Frauenthal, | Freudenbach, Hagenhof, Herbsthausen, Lichtel, Lustbronn, Markelsheim, Mergentheim (333/8 Morgen, einschließlich des 30 Morgen großen Schloßparks), Neunkirchen, Roth mit Dörtel.

2. Ferner besitzt die Fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Langenburg Gebäude, circa 616 Morgen Güter und 2348 Morgen Wald auf den Markungen Weikersheim, Karlsberg, Schäftersheim, Nassau, Louisgarde, Wermutshausen, Bronn, Elpersheim, Queckbronn, Niederhausen (Gemeinde Nassau), Adolzhausen.

3. Die Fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Bartenstein 372 Morgen Waldungen und Güter auf den Markungen Herrenzimmern, Pfitzingen, Rüsselhausen.

4. Die Fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Jagstberg Gebäude, circa 318 Morgen Güter und circa 610 Morgen Wälder auf den Markungen Laudenbach, Adolzhausen, Haagen, Pfitzingen, Oberndorf, Rinderfeld, Streichenthal, Weikersheim.

5. Der Fürst von Hatzfeld das abgelöste Lehengut Waldmannshofen mit Schloß, Ökonomiegebäuden, circa 327 Morgen Güter und 140 Morgen Waldungen.

6. Die Grundherrschaft von Zobel in Messelhausen die Domäne Sailtheim mit 595 württ. Morgen, worunter 5 Morgen Wiesen, 510 Morgen Feld und 50 Morgen Wald [ER 1].

7. Die Freiherrlich von Adelsheimische Grundherrschaft und zwar:

die Albrecht-Reinhard’sche Linie: circa 287 Morgen Güter und Waldungen auf den Markungen Wachbach, Apfelbach, Dörtel, Hachtel (Igelstrut), Lillstadt und Rengershausen;

die Wolfgang-Adam’sche Linie: Gebäude, circa 122 Morgen Güter und Wälder auf den Markungen Wachbach, Hachtel, Lillstadt und Rengershausen;

das Kondominat: Gebäude, circa 66 Morgen Güter und Waldungen auf der Markung Wachbach.

8. Die bayerische Stadtgemeinde Rothenburg circa 980 Morgen Waldungen auf den Markungen Finsterlohr, Lichtel, Oberrimbach, Schmerbach, Wolfsbuch und Seldeneck.


B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.

a. Ritterlehen. Die Hatzfeldischen und Adelsheimischen Ritterlehen sind abgelöst.

b. Falllehen. Im Oberamtsbezirk befanden sich keine Falllehen.

| c. Erblehen. Diese wurden schon früher allodifizirt und die darauf ruhenden Abgaben abgelöst. Ebenso wurden die Leibeigenschaftsgefälle sowie die Frohnen theils aufgehoben, theils abgelöst.


C. Grundlasten.

Diese sind theils aufgehoben, theils abgelöst.


D. Zehnten.

Die früheren Zehntberechtigten waren:

1. Mergentheim: Der Staat für den großen, kleinen, Heu-, Wein-, Noval- und Blut-Zehnten.

2. Adolzhausen: Für den großen Zehnten der Staat auf den Markungen Adolzhausen mit Dunkenroth und Radolzhausen. Hohenlohe-Bartenstein auf der M. Schönthal. Hohenlohe-Langenburg, -Kirchberg und -Bartenstein auf der M. Reckertsfelden. Hohenlohe-Langenburg für den Wein- und Novalzehnten auf Adolzhauser, Radolzhauser und Dunkenrother M., für den sog. Kammergutszehnten und den Blutzehnten auf Dunkenrother M. Dieselbe und Hohenlohe-Bartenstein und Pfarrei Pfitzingen für den kleinen Zehnten.

3. Althausen: Die Pfarrei Neunkirchen, das Gotteshaus zu Althausen, Hohenlohe-Jagstberg und -Langenburg für den großen, kleinen, Wein- und Heuzehnten. Hohenlohe-Jagstberg für den Heuzehnten. Der Staat für den Novalzehnten. Hohenlohe-Jagstberg und -Langenburg, die Heiligenpflege Althausen und die Pfarrei Neunkirchen für den Blutzehnten.

Parzelle Üttingshof: Der Hospital zu Mergentheim für den großen und kleinen Zehnten.

4. Apfelbach: Der Staat und die Pfarrei Markelsheim für den großen und Weinzehnten, der Staat, die Pfarreien Markelsheim und Apfelbach für den kleinen, der Staat und die Pfarrei Igersheim für den Blut- und der Staat für den Heuzehnten.

Parzelle Apfelhof: Der Staat für den großen und kleinen, den Heu- u. Blutzehnten.

5. Archshofen: Der Staat für den großen, kleinen, Heu- und Wein-, sowie für den Blutzehnten.

6. Bernsfelden: Der Staat für den großen u. kleinen Zehnten.

Parzelle Bowiesen: Der Staat und die Pfarrei Vilchband (Baden) für den großen, der Staat für den kleinen, den Heu- u. Blutzehnten.

Parzelle Hagenhof: Die Pfarrei Gaurettersheim (Bayern) und der Staat für den großen, der Staat für den Kleezehnten.

7. Crainthal: Der Staat für den großen, kleinen u. Weinzehnten.

8. Creglingen: Der Staat für den großen, kleinen, Wein-, Neubruch- u. Blutzehnten.

| 9. Deubach: Der Staat, der Spital zu Tauberbischofsheim, Freiherr v. Zobel in Messelhausen und die Pfarrei Oberbalbach für den großen u. Blutzehnten. Der Staat und der Spital zu Tauberbischofsheim für den kleinen und Heuzehnten. Dieselben und Freiherr v. Zobel für den Weinzehnten. Der Staat für den Novalzehnten.

Parzelle Sailtheim: Der Staat für den großen, kleinen, Heu-, Wein- und Blutzehnten.

10. Edelfingen: Die Freiherrn v. Adelsheim für den großen und kleinen Zehnten.

11. Elpersheim: Der Staat und Hohenlohe-Langenburg für den großen, kleinen, Wein- und den sog. Gregorizehnten. Der Staat für den Heuzehnten.

12. Finsterlohr: Der Staat und die Pfarrei für den großen, kleinen und Blutzehnten.

Parzelle Schonach: Der Staat und die Familie Pfeiffer in Weikersheim für den großen und kleinen Zehnten. Der Staat, der Spital in Rothenburg und die Pfarrei Finsterlohr für den Blutzehnten.

Parzelle Burgstall: Der Staat für den kleinen und Blutzehnten.

13. Frauenthal: Der Staat für den großen, kleinen und Weinzehnten. Der Staat, die Pfarrei Leuzendorf und Kaufmann Röder in Rothenburg für den Blutzehnten.

Lohrhof und Weidenhof: Der Staat für den großen und kleinen Zehnten.

14. Freudenbach: Der Staat für den großen, kleinen, Obst-, Blut-, Heu- u. Neubruchzehnten.

Parzelle Erdbach: Der Staat für den großen, kleinen u. Blutzehnten.

Parzelle Schön: Der Staat für den großen, kleinen, Neubruchzehnten. Der Staat und die Pfarrei Freudenbach für den Blutzehnten.

15. Haagen: Die Standesherrschaft Hohenlohe-Jagstberg für den großen, kleinen u. Heuzehnten; dieselbe, Hohenlohe-Bartenstein und der Staat für den Weinzehnten. Hohenlohe-Bartenstein für den großen Zehnten auf Markung Westerberg.

16. Hachtel: Die Pfarrei Wachbach für den großen und kleinen Zehnten.

Markung Igelstrut: Der Staat für den großen, kleinen, Heu- u. Blutzehnten.

17. Harthausen: Der Staat und die Pfarrei Igersheim für den großen und kleinen Zehnten. Der Staat für den Heu-, Wein- u. Blutzehnten.

Parzelle Neubronn: Der Staat und die fürstlich Leiningen’sche Pfarrei Königshofen (Baden) für den großen, kleinen, Heu- u. Blutzehnten; der Staat für den Weinzehnten.

Parzelle Reckersthal: Der Staat, Freiherr v. Zobel in Messelhausen und der Heilige von Harthausen für den großen Zehnten; der Staat und der Heilige zu Harthausen für den kleinen u. Blutzehnten, der Heilige für den Heu- und der Staat für den Weinzehnten.

18. Herbsthausen: Hohenlohe-Kirchberg für den großen, kleinen, Wein-, Neugereut- u. Blutzehnten.

19. Herrenzimmern: Hohenlohe-Bartenstein für den großen, kleinen, Wein- u. Neugereutzehnten.

| 20. Honsbronn: Hohenlohe-Langenburg für den großen, kleinen, Heu-, Wein- u. Blutzehnten.

Parzelle Bronn: Der Staat und Hohenlohe-Langenburg für den großen, kleinen, Wein-, Heu- u. Blutzehnten.

21. Igersheim: Der Staat und die Pfarrei für den großen Zehnten; dieselben und die Meßnerei Igersheim für den kleinen Zehnten; der Staat und die Pfarrei für den Heu-, Wein- und Blutzehnten.

Parzelle Holzbronn: Der Staat für den großen, kleinen, Wein- u. Blutzehnten.

Parzelle Reisfeld: Der Staat für den großen, kleinen, Heu-, Wein- u. Blutzehnten.

22. Laudenbach: Hohenlohe-Jagstberg für den großen, kleinen, Wein- u. Heuzehnten.

23. Löffelstelzen: Der Staat für den großen, kleinen, Wein- u. Blutzehnten.

24. Markelsheim: Der Staat, die Pfarrei und die Meßnerstelle für den großen Zehnten; der Staat für den kleinen u. Heuzehnten; der Staat, die Pfarrei und die Schulstelle für den Wein- und die Pfarrei Igersheim für den Blutzehnten.

25. Münster: Hohenlohe-Jagstberg für den großen, kleinen, Wein-, Heu- u. Novalzehnten.

26. Nassau: Hohenlohe-Langenburg für den großen, kleinen und Weinzehnten.

27. Neubronn: Hohenlohe-Jagstberg für den großen u. Heuzehnten. Dieselbe und die Pfarrei für den kleinen u. Weinzehnten.

Parzelle Oberndorf: Hohenlohe-Jagstberg für den großen, dieselbe und die Pfarrei für den kleinen und Weinzehnten.

28. Neunkirchen: Hohenlohe-Langenburg und die Pfarrei für den großen, kleinen u. Weinzehnten, Hohenlohe-Langenburg u. -Jagstberg für den Novalzehnten.

29. Neuseß: Der Staat für den großen, kleinen, Wein-, Heu- und Blutzehnten.

30. Niederrimbach: Der Staat für den großen, kleinen u. Weinzehnten.

Parzelle Standorf: Der Staat für den großen, kleinen, Wein-, Noval- u. Blutzehnten.

31. Oberrimbach: Die Sct. Jakobspflege in Rothenburg a/T. und der Staat für den großen, der Staat für den kleinen, den Heu- und den Neubruch-Zehnten; der Staat und die evangelische Stiftung zu Lichtel für den Renkenzehnten.

Parzelle Lichtel: Die Sct. Jakobspflege in Rothenburg a/T. u. Hohenlohe-Jagstberg für den großen Zehnten; der Staat und Hohenlohe-Jagstberg für den kleinen und Wiesenzehnten. Der Staat für den Neubruchzehnten.

32. Pfitzingen: Hohenlohe-Bartenstein und -Jagstberg für den großen und kleinen, den Klee- und dergl., sowie den Weinzehnten.

33. Queckbronn: Hohenlohe-Jagstberg und Hohenlohe-Langenburg für den großen, Hohenlohe-Langenburg und die Pfarrei Neubronn für den kleinen, Heu- und Weinzehnten.

| 34. Reinsbronn: Der Staat und der Sct. Julius-Spital zu Würzburg für den großen, der Staat und die Pfarrei Biberehren für den kleinen, der Staat für den Heu-, den Wein-, den Obst- u. den Blutzehnten.

Parzelle Brauneck: Der Staat für den großen und kleinen, den Neubruch- und Weinzehnten.

Parzelle Niedersteinach und Schirmbach: Der Staat für den großen, kleinen und Weinzehnten.

35. Rengershausen: Die Freiherrn v. Eyb in Dörzbach und v. Racknitz in Laibach, die Pfarrei und Meßnerei in Rengershausen für den großen und kleinen, der Staat für den Noval- einschließlich des Heu-Zehnten.

36. Rinderfeld: Der Staat und die Pfarrei für den großen und kleinen, der Staat für den Neubruch- und Blutzehnten.

Parzelle Streichenthal: Der Staat und die Pfarrei Rinderfeld für den großen, der Staat für den kleinen, den Neubruch- und Blutzehnten; Hohenlohe-Jagstberg für den großen, kleinen und Wiesenzehnten auf der Markung Wieset.

Parzelle Dunzendorf: Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg für den großen, kleinen u. Heuzehnten.

37. Roth: Der Staat für den großen, Klee-, Wein- u. Blutzehnten. Derselbe und die Pfarrei für den kleinen Zehnten.

Parzelle Dörtel: Freiherr v. Adelsheim in Wachbach für den großen und kleinen, der Staat für den Novalzehnten.

Parzelle Schönbühl: Der Staat für den großen und kleinen, den Wein-, den Noval- und den Blutzehnten.

38. Rüsselhausen: Hohenlohe-Bartenstein für den großen, kleinen und den Weinzehnten.

39. Schäftersheim: Hohenlohe-Langenburg für den großen, kleinen u. Weinzehnten.

40. Schmerbach: Der Staat für den großen, kleinen, Neubruch-, sowie den Blut- und Riß-Zehnten; der Staat, die Pfarrei und der Klosterverwalter in Rothenburg für den Heuzehnten.

41. Schwarzenbronn: Der Staat, die Familie Renger in Rothenburg für den großen Zehnten; der Staat und die Pfarrei Leutzenbronn (Bayern) für den kleinen und Blutzehnten.

Parzelle Blumweiler: Der Staat für den großen, kleinen und Novalzehnten, der Staat und die evangelische Stiftung zu Lichtel für den Renkenzehnten.

Parzelle Seldeneck: Der Staat für den großen Zehnten.

Parzelle Weiler und Wolfsbuch. Der Staat, Gutsbesitzer Kaulla in Theurershof, Stadtrath Ratz in Creglingen, die bayerische Pfarrei Bettwar und S. J. Herrenbauer in Rothenburg für den großen Zehnten; der Staat, der Spital in Rothenburg, die Pfarrei Leutzenbronn und Wirth Krauß in Spielbach für den kleinen Zehnten, der Staat für den Novalzehnten.

42. Simmringen: Die Pfarrei und das Bayerische Rentamt Röttingen für den großen und kleinen Zehnten. Der Staat für den Novalzehnten.

43. Stuppach: Der Staat für den großen, den Heu- u. Weinzehnten, der Staat und die Pfarrei für den kleinen u. Blut-Zehnten.

| Parzelle Lillstadt: Der Staat für den großen und kleinen, den Heu-, den Wein- und den Blut-Zehnten.

Parzelle Lustbronn: Der Staat und die Schule in Althausen für den großen, der Staat für den kleinen, den Wein- und den Blut-Zehnten.

44. Vorbachzimmern: Hohenlohe-Bartenstein u. -Jagstberg für den großen, kleinen, Wein- u. Heu-Zehnten.

45. Wachbach: Freiherr v. Adelsheim daselbst für den großen und kleinen, der Staat und derselbe für den Wein-, der Staat für den Noval-Zehnten.

46. Waldmannshofen: Der Staat und der Fürst v. Hatzfeld in Waldmannshofen für den großen, Fürst v. Hatzfeld für den kleinen und der Staat für den Neubruch-Zehnten.

Parzelle Sechselbach: Der Staat und der Bayrische Spital zu Aub für den großen, kleinen u. Heu-Zehnten.

47. Weikersheim: Hohenlohe-Langenburg für den großen und kleinen mit dem Wiesen- und Gartenzehnten, den Wein- u. Blutzehnten.

Parzelle Aischland: Dieselbe für den großen u. kleinen Zehnten.

48. Wermutshausen: Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg für den großen, den Wein-, Noval- und Heu-Zehnten, dieselbe und die Pfarrei für den kleinen Zehnten.

Parzelle Ebertsbronn: Hohenlohe-Jagstberg für den großen und kleinen, den Wein- und Heu-Zehnten.


Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Einrichtung der Ämter.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Jagstkreises und steht in gerichtlicher Beziehung unter dem Landgericht in Hall, in administrativer unter der Kreisregierung in Ellwangen.

Von den Bezirksbehörden haben ihren Sitz in Mergentheim selbst das Amtsgericht, das Oberamt, das Kameralamt und das Forstamt. Das evangelische Dekanat befindet sich in Weikersheim und Dekan des Landkapitels Mergentheim ist gegenwärtig der Pfarrer von Markelsheim. Die Israeliten gehören zu den beiden Rabbinatsbezirken Mergentheim und Weikersheim.

a. Weltliche Ämter.

a. Amtsgericht.

Demselben sind untergeordnet: Das Gerichtsnotariat in Mergentheim für die 13 Orte: Mergentheim, Althausen, Apfelbach, Deubach, Edelfingen, Hachtel, Igersheim, Löffelstelzen, Neunkirchen, Rengershausen, Roth, Stuppach und Wachbach; das Amtsnotariat Creglingen für die 19 Orte: Archshofen, | Blumweiler, Crainthal, Creglingen, Finsterlohr, Frauenthal, Freudenbach, Haagen, Laudenbach, Münster, Neubronn, Niederrimbach, Oberrimbach, Reinsbronn, Rinderfeld, Schmerbach, Vorbachzimmern, Waldmannshofen, Wermutshausen; das Amtsnotariat Weikersheim für die 16 Orte: Adolzhausen, Bernsfelden, Elpersheim, Harthausen, Herbsthausen, Herrenzimmern, Honsbronn, Markelsheim, Nassau, Neuseß, Pfitzingen, Queckbronn, Rüsselhausen, Schäftersheim, Simmringen und Weikersheim; ferner die Standesämter in sämmtlichen Gemeinden.

b. Das Oberamt,

mit dem Oberamtsarzt und Oberamtswundarzt in der Oberamtsstadt, dem Oberamtsthierarzt in Creglingen und einem Distriktsthierarzt in Mergentheim, der Oberamtspflege, dem Oberamtsbautechniker und Oberamtswegmeister in der Oberamtsstadt, dem Oberamtsgeometer in Weikersheim und 2 Oberfeuerschauern in Mergentheim und Weikersheim, einem wasserbauverständigen Werkmeister in Mergentheim und einem Oberamtsbaumwart in Amlishagen OA. Gerabronn.

In Beziehung auf den Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Straßenbauinspektion Künzelsau, in Beziehung auf den Hochbau dem Hochbauamt Hall zugewiesen.

c. Dem Kameralamt

ist der ganze Oberamtsbezirk zugetheilt. Das Umgeldskommissariat hat seinen Sitz gleichfalls in Mergentheim und umfaßt die beiden Kameralamtsbezirke Mergentheim und Roth am See.

d. Unter dem Forstamt Mergentheim steht der ganze Oberamtsbezirk. Die einzelnen Gemeinden sind folgenden Revieren zugetheilt

dem Revier Mergentheim:

die Orte Althausen, Bernsfelden, Bronn (Parzelle von Honsbronn), Deubach, Edelfingen, Elpersheim, Harthausen, Igersheim, Löffelstelzen, Markelsheim, Mergentheim, Nassau, Neunkirchen, Neuseß, Rüsselhausen, Schäftersheim, Simmringen, Weikersheim;

dem Revier Creglingen:

die Orte Archshofen, Blumweiler, Crainthal, Creglingen, Ebertsbronn, (Parzelle von Wermutshausen), Finsterlohr, Frauenthal, | Freudenbach, Haagen, Honsbronn, (die Parzelle Bronn gehört zum Revier Mergentheim), Laudenbach, Münster, Neubronn, Niederrimbach, Oberrimbach, Queckbronn, Reinsbronn, Rinderfeld, Schmerbach, Waldmannshofen;

dem Revier Schrozberg, OA. Gerabronn:

die Orte Adolzhausen, Pfitzingen, Vorbachzimmern, Wermutshausen (die Parzelle Ebertsbronn gehört zum Revier Creglingen);

dem Revier Dörzbach, OA. Künzelsau:

die Orte Apfelbach, Hachtel, Herbsthausen, Herrenzimmern, Rengershausen, Roth, Stuppach, Wachbach.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen in den 3 Stadtgemeinden und einer Landgemeinde der Ortsvorsteher, beziehungsweise Rathsschreiber, in den übrigen theils die Notare, theils die Verwaltungsaktuare. Dasselbe ist bei dem Güterbuchsänderungsgeschäft der Fall. Ebenso werden die Verwaltungsgeschäfte in den 3 Stadtgemeinden von den Stadtvorstehern, in den übrigen Gemeinden von den 6 Verwaltungsaktuaren besorgt.

Der Oberamtsbezirk zählt 48 Gemeinden und zwar 8 zweiter und 40 dritter Klasse. Zusammengesetzte Gemeinden sind es 21, welche 58 Theilgemeinden umfassen, nemlich Althausen, Apfelbach, Bernsfelden, Blumweiler, Deubach, Finsterlohr, Freudenbach, Harthausen, Honsbronn, Igersheim, Nassau, Neubronn, Niederrimbach, Oberrimbach, Reinsbronn, Rinderfeld, Roth, Stuppach, Waldmannshofen, Weikersheim, Wermutshausen; einfache Gemeinden sind es 27. An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß, beziehungsweise Stadtschultheiß, welcher seinen Sitz im Hauptort hat, mit alleiniger Ausnahme von Blumweiler, wo der Schultheiß in der Parzelle Schwarzenbronn wohnt.


b. Kirchliche Ämter.
Im Bezirk überwiegen die Evangelischen. Von 29.010 Einwohnern gehören nemlich 17.455 der evangelischen und 10.565 der katholischen Konfession an; 19 haben eigene Konfession. Die Zahl der Israeliten beträgt 971. Sämmtliche Evangelische stehen unter dem Generalat Hall und weitaus die Mehrheit unter dem Dekanat Weikersheim; nur die Evangelischen der Parzellen Reutsachsen und Schwarzenbronn der Gemeinde Blumweiler sind nach Heiligenbronn, OA. Gerabronn, eingepfarrt und stehen somit unter dem Dekanat Blaufelden; ebenso gehören die Evangelischen von Rengershausen zur Pfarrei Dörzbach, OA. Künzelsau und damit auch in den Dekanatsbezirk Künzelsau. Evangelische | Pfarreien sind es 26, wovon jedoch 2, nemlich die Helferstelle in Creglingen und die Pfarrei Niederrimbach, ständig von einem Geistlichen versehen werden. Von der Krone werden besetzt: die Stadtpfarreien Mergentheim und Creglingen, die Helferstelle Creglingen (mit der Pfarrei Niederrimbach), die Pfarreien Archshofen, Finsterlohr, Freudenbach, Oberrimbach mit dem Pfarrsitz in Lichtel, Reinsbronn, Schmerbach. Patronatspfarreien sind, und zwar des Seniors der Fürstlich Hohenlohe-Neuensteinischen Linie Edelfingen; des Fürsten von Hohenlohe-Langenburg Adolzhausen, Elpersheim, Nassau, Schäftersheim, Weikersheim Stadtpfarrstelle und Helferstelle; des Fürsten von Hohenlohe-Jagstberg Münster, Neubronn, Rinderfeld, Wermutshausen; des Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein Pfitzingen; abwechselnd der Fürsten von Hohenlohe-Langenburg und -Jagstberg Neunkirchen und der Fürsten von Langenburg, -Jagstberg und -Bartenstein Vorbachzimmern; des Freiherrn von Adelsheim Wachbach und des Grafen von Hatzfeld Waldmannshofen.

Katholische Pfarreien gibt es 14 im Bezirk, und zwar sind Königlichen Patronats die Pfarreien Bernsfelden, Deubach, Löffelstelzen, Simmringen; Bischöflicher Kollatur die Stadtpfarrei Mergentheim (mit 2 beständigen Vikariaten), und die Pfarreien Apfelbach, Harthausen, Igersheim (mit ständigem Vikariat), Markelsheim (mit desgleichen), Rengershausen, Roth, Stuppach, Wachbach; im Patronat des Fürsten von Hohenlohe-Jagstberg steht die Pfarrei Laudenbach. Ferner besteht eine provisorische Pfarrkuratie in Neuseß, ein lokales Vikariat von Roth in Hachtel und ein solches von Laudenbach an der Bergkirche daselbst. Sämmtliche Katholiken des Bezirks sind diesen Pfarreien zugetheilt mit Ausnahme derjenigen von Pfitzingen, welche nach Niederstetten, OA. Gerabronn, und derjenigen von Bowiesen, Gemeinde Bernsfelden, welche nach Vilchband, Großherzogthum Baden, eingepfarrt sind. Außer den Katholiken von Bowiesen gehören sämmtliche zum Landkapitel Mergentheim.

Die Israeliten bilden 8 Kirchengemeinden im Bezirk, wovon Mergentheim mit Neunkirchen, Igersheim mit Markelsheim, Edelfingen, Wachbach zum Rabbinatsbezirk Mergentheim, Archshofen, Creglingen mit Waldmannshofen, Laudenbach und Weikersheim zum Rabbinatsbezirk Weikersheim gehören.

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B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

Es befindet sich in Mergentheim eine sechsklassige Lateinschule, an den untern 2 Klassen ist ein Kollaborator, an den mittleren 2 ein Präzeptor und an den oberen 2 ein Oberpräzeptor angestellt. Die Schülerzahl beträgt im Ganzen 140. Die Schüler erhalten zugleich mit den Realschülern Turnunterricht. Den Zeichenunterricht leitet ein besonderer Fachlehrer, der zugleich Zeichenlehrer an der gewerblichen Fortbildungsschule ist. Der Oberpräzeptor unterhält ein größeres Pensionat für Knaben, gewöhnlich ungefähr 60 Zöglinge, von denen sich eine ziemliche Anzahl dem katholischen geistlichen Stand widmen will.

Die vierklassige Realschule hat an den untern 2 Klassen einen Kollaborator, an den obern 2 einen Reallehrer. Die Schülerzahl beträgt im Ganzen 58. Der Zeichen- und Turnunterricht ist gemeinsam mit den Lateinschülern.

In Weikersheim befindet sich eine Lateinschule, die von einem Präzeptor geleitet wird, der zugleich Diakonus ist. Die Schülerzahl beträgt gewöhnlich 30.

In Creglingen ist eine Mittelschule für Knaben, an der auch Realien gelehrt werden. Schülerzahl 51.

Volksschulen bestanden im Jahr 1877/78 evangelische in 35 Gemeinden und katholische in 16 Gemeinden; außerdem sind 5 israelitische Konfessionsschulen in Archshofen, Creglingen, Edelfingen, Laudenbach und Weikersheim vorhanden. An den evangelischen Schulen sind thätig 34 Schullehrer, 3 Amtsverweser, 1 Unterlehrer und 3 Lehrgehilfen. Schülerzahl 2975. An den katholischen Schulen sind angestellt 21 Schullehrer, 3 Amtsverweser und 4 Lehrgehilfen; die Lehrgehilfenstelle in Mergentheim wird von katholischen Schulschwestern versehen. Die Zahl der Schüler beträgt 1844.

Evangelische Sonntagsschüler gab es 1104, katholische 645.

Gewerbliche Fortbildungsschulen bestehen in den 3 Städten Mergentheim, Weikersheim und Creglingen, an denen auch Zeichenunterricht ertheilt wird. Dasselbe ist der Fall an den Latein-, Real- und Volksschulen in Mergentheim, weiter an der Latein- und Volksschule in Weikersheim, endlich in der Volksschule zu Schäftersheim.

| In Mergentheim wurde bisher auch eine weibliche Fortbildungsschule für Jungfrauen im Alter von 14–18 Jahren durch die katholischen Schulschwestern unterhalten. Industrieschulen sind in 22 Gemeinden. Kleinkinderschulen bestehen nur in den 3 Städten Mergentheim, Weikersheim und Creglingen.

Ferner sind im Bezirk

3 landwirthschaftliche freiwillige Fortbildungsschulen mit 51 Schülern,
6 obligatorische Winterabendschulen mit 109 Schülern,
1 verlängerte Sonntagsschule mit 18 Schülern,
1 landwirthschaftliche Abendversammlung mit 30 Theilnehmern und
11 Ortsvereinsbibliotheken mit 1708 Bänden.


b. Wohlthätigkeitsanstalten.

1. Eine Bezirkskrankenanstalt in der Oberamtsstadt. Auf Rechnung der Amtskorporation sind 5 Zimmer mit der erforderlichen Ausstattung in dem städtischen Krankenhaus gemiethet, welche jederzeit zur Verfügung stehen. Ein Anstaltsarzt ist angestellt und für Wart und Pflege sorgen die barmherzigen Schwestern des städtischen Krankenhauses. Zur Abholung der Kranken ist ein zweckmäßig gebauter Krankenwagen neu angeschafft worden. Die Statuten der Bezirkskrankenanstalt wurden durch Regierungsdekret vom 18. Juli 1876 genehmigt.

2. Eine Dienstbotenkrankenanstalt in der Oberamtsstadt. Statuten vom 5. Oktober 1875.

3. Eine Dienstbotenkrankenanstalt in Creglingen, deren Statuten durch Regierungsdekret vom 26. Januar 1876 genehmigt sind.

4. Das von früheren Deutschmeistern und anderen Wohlthätern gegründete und ausgestattete Hospital Mergentheim, ausschließlich für Katholiken von Mergentheim und von den umliegenden Orten, welche früher unter dem Deutschorden standen, bestimmt. Statutengemäß werden alte gebrechliche und dabei vermögenslose Pfründner aufgenommen, deren Zahl 40, hälftig männlich und hälftig weiblich, nicht übersteigen soll, die jedoch immer vollzählig vorhanden sind. Sodann werden 12 Waisenkinder bis zu ihrer Entlassung aus der Schule versorgt und den Knaben noch Lehrstellen vermittelt und das Lehrgeld bezahlt. Armen außerhalb des Spitals wird an ihrem Miethzins ein Theil bezahlt und auch sonst vielfach Unterstützung gewährt. An | der Spitze steht ein im Hospital wohnender Verwalter, der das Kassen- und Rechnungswesen besorgt und die Oberaufsicht führt. Die Wart und Pflege, sowie die Kostreichung an die Pfründner und Waisenkinder wird von barmherzigen Schwestern besorgt.

5. Das sogenannte kleine und große Rochusstift außerhalb der Stadt Mergentheim, in welchem gewöhnlich 15 bis 20 arme alte Personen von der Stadt Mergentheim untergebracht sind. In diesem Rochusstift sind 5 Irrenzellen, darunter 2 für Tobsüchtige, eingerichtet, die für die Zwecke des ganzen Bezirks dienen; die Tobzellen sind von der Amtskorporation eingerichtet worden.

6. 60 Armenhäuser in 42 Hauptorten und 18 Parzellen.

7. Vier Agenturen der württembergischen Sparkasse in Mergentheim, Creglingen, Markelsheim und Weikersheim.

8. Ein Bezirksverein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene zählt 8 Mitglieder, welche jährlich je 2 M. Beitrag zahlen; die Amtskorporation gibt einen jährlichen Beitrag von gewöhnlich 10 M.

9. Ein Bezirksverein zur Fürsorge für verwahrloste evangelische Kinder, dessen Einkünfte aus dem einmal im Jahr überlassenen Kirchenopfer in sämmtlichen evangelischen Pfarrkirchen des Bezirks und in einem Amtskörperschaftsbeitrag von jährlichen 86 M. bestehen. Die Einnahmen und Ausgaben betragen jährlich durchschnittlich 300 M. In der Fürsorge des Vereins befinden sich derzeit 13 Kinder.


c. Gewerbliche Anstalten.

Seit dem Jahr 1868 besteht in der Oberamtsstadt ein Gewerbeverein, der 58 Mitglieder zählt. Die Bestrebungen des Vereins richten sich auf die Verbreitung nützlicher Kenntnisse unter den Gewerbegenossen durch mündliche Vorträge und durch eine Vereinsbibliothek mit Schriften allgemein wissenschaftlichen und technischen Inhalts. Außerdem besteht in der Stadt Creglingen seit 25. Juni 1878 für Creglingen und Umgegend ein weiterer Gewerbeverein, welcher sich die gleiche Aufgabe wie derjenige in der Oberamtsstadt gestellt hat.

Sodann wurde den 19. Februar 1870 eine Spar- und Vorschußbank in Mergentheim gegründet, die sich fortwährend einer starken Betheiligung erfreut. Der Hauptzweck derselben ist, ihren Mitgliedern die zu ihrem Geschäftsbetrieb erforderlichen Geldmittel zu verschaffen, sowie Gelegenheit zu geben, kleine | Ersparnisse nutzbringend anzulegen; die Betriebsmittel werden theils durch regelmäßige Beiträge der Mitglieder, theils durch Anlehen gewonnen, für welche sämmtliche Mitglieder solidarisch haften. Die Mitgliederzahl beträgt gegenwärtig 372. Die Vorstandschaft der Bank besteht aus einem Vorstand, einem Schriftführer und Kontroleur und einem Kassier, denen ein Ausschuß von 6 Mitgliedern und eine Kontrolekommission von 3 Mitgliedern beigegeben ist.

Der Vermögensstand war am 31. Dezember 1878:

Aktiva 568.942 M. 48 Pf.
Passiva 559.633 M. 17 Pf.
Reservefonds   00.9309 M. 31 Pf.

Die Dividende beträgt gewöhnlich 61/2–7%.

In der Oberamtsstadt bestehen 2 Wochenmärkte, auf denen Gemüse und andere Viktualien zum Verkauf kommen.

Die früher in Mergentheim bestandene Fruchtschranne ist in Folge mangelnder Zufuhr eingegangen; dagegen besteht in Weikersheim eine Fruchtschranne mit einem Markttag in der Woche (Donnerstag), die sich einer starken Benützung der fruchtreichen Umgegend und des wohlhabenden bayerischen Baulandes zu erfreuen hat. Der jährliche Umsatz auf der Weikersheimer Fruchtschranne beträgt circa 14–15.000 Zentner meistens Kernen, Weizen, Roggen, Haber und Gerste mit einem Erlös von circa 150.000 M.


d. Landwirthschaftliche Anstalten.

Seit 1840 besteht hier ein landwirthschaftlicher Bezirksverein, dessen Mitgliederzahl am 1. Januar 1879 762 betrug. An seiner Spitze steht ein Vorstand mit einem Kassier und einem Sekretär, denen ein Ausschuß von 12 weiteren Mitgliedern an der Seite steht. Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich auf alle Zweige der Landwirthschaft, insbesondere Hebung der Viehzucht, Einführung verbesserter Ackergeräthe, Erweiterung des Futterbaus, Einführung guter Saatfrucht und einer zweckmäßigen Abwechslung des Einbaues.

Behufs der Hebung des im Bezirk sehr verbreiteten Obstbaus haben die meisten Gemeinden einen Ortsbaumwart aufgestellt. Von Seiten der Oberamtskorporation ist ein Oberamtsbaumwart angestellt, der jährlich einmal den Bezirk bereist, hiebei alle wahrgenommenen Mängel und Gebrechen in der Obstbaumzucht | in einem besonderen Protokoll niederlegt, deren Erledigung vom Oberamt überwacht wird; außerdem gibt der Oberamtsbaumwart den örtlichen Baumwärtern Belehrung und Anleitung zu richtiger Behandlung und Pflege der Obstbäume und geht den Gemeinden bei neuem Baumsatz mit Rath und That an die Hand.

Die Farrenhaltung im Bezirk ist meistens von den Gemeinden an einen Farrenhalter vergeben. Der Stand der Farrenhaltung ist ein günstiger. Die Zahl der im Bezirk vorhandenen Farren beträgt im Ganzen 79, und zwar vom Landschlag 43, Simmenthalerschlag 19, Neckarschlag 12, Schweinfurterschlag 4, Holländerschlag 1. Auf Kosten der Amtskörperschaft ist eine Bezirksfarrenschau eingeführt, die von den beiden Thierärzten, dem Oberamtsthierarzt und dem Distriktsthierarzt, jährlich einmal vorgenommen wird. Die Erledigung der hiebei gemachten Ausstellungen wird vom Oberamt überwacht.

In der Regel wird alle zwei Jahre ein landwirthschaftliches Bezirksfest in je einer der 3 Städte abgehalten, bei welchem Preise für musterhaftes Rindvieh, Schafe und Schweine zur Vertheilung kommen. Auch werden treue Dienstboten, welche eine größere Anzahl von Jahren bei einer und derselben Dienstherrschaft gedient haben, prämiirt.

Nebendem hat sich der Verein die Verbreitung allgemeiner landwirthschaftlicher Kenntnisse zur Aufgabe gemacht, theils durch Schaffung einer den Mitgliedern zu Gebote stehenden Vereinsbibliothek, theils durch Beiträge an diejenigen Gemeinden, welche landwirthschaftliche Fortbildungs- und Winterabendschulen unterhalten.

Zu Belebung der Schafzucht tragen viel die in der Oberamtsstadt jährlich stattfindenden 5 Schafmärkte in den Monaten März, August, September, Oktober und November bei, die sich immer eines starken Besuchs (8–14.000 Stück) zu erfreuen haben.

Eigentliche, ganze Markungen umfassende Feldwegregulirungen sind im Bezirk noch nicht durchgeführt; doch sind in vielen Gemeinden für einzelne Fluren neue Feldwege angelegt und überhaupt viele Feldwegverbesserungen, theilweise mit bedeutendem Aufwand, vorgenommen werden.

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e. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Mit dem 23. Oktober 1869 trat der Oberamtsbezirk Mergentheim durch Eröffnung der Bahnstrecke Königshofen-Crailsheim in die Reihe der mit Eisenbahnen bedachten Bezirke ein.

Auf der Markung Edelfingen über die Landes- und Oberamtsgrenze eintretend, zieht sich die Bahn bis Weikersheim dem Tauber-, von da dem Vorbachthal entlang und durchschneidet die Markungen Edelfingen, Mergentheim, Igersheim, Markelsheim, Elpersheim, Weikersheim, Laudenbach, Haagen und Vorbachzimmern, um dann in den Bezirk Gerabronn einzutreten. Eisenbahnstationen bestehen in Edelfingen, Mergentheim, Markelsheim, Weikersheim und Laudenbach, eine Haltstelle in Igersheim, mit zur Zeit täglich 3 Zügen hin und zurück.

Die Länge der Bahn beträgt im Oberamtsbezirk 21,71 km., wovon 4,83 km. von der Landesgrenze bis Mergentheim mit der Station Edelfingen im Betrieb der Großh. badischen Bahnverwaltung, 16,88 km. mit den Stationen Mergentheim bis Laudenbach, im Betrieb der K. württ. Bahnverwaltung sich befinden.


2. Straßen.

Staatsstraßen, welche durch den Bezirk führen, sind die Straßen

1. von Dörzbach, OA. Künzelsau, über Rengershausen und Stuppach, nach Mergentheim und Edelfingen bis an die Landesgrenze gegen Balbach (Baden),
2. von Mergentheim nach Igersheim, Harthausen, Bernsfelden und Simmringen bis an die Landesgrenze (Bayern),
3. von Mergentheim nach Herbsthausen gegen Gütbach (Oberamtsgrenze), sog. Kaiserstraße.

Zu nachfolgenden bedeutenderen Straßen gibt der Staat Unterhaltungsbeiträge:

1. der Straße von Weikersheim nach Schäftersheim bis an die bayrische Landesgrenze,
2.
Creglingen über Münster gegen Rothenburg (Bayern),
3.
Creglingen über Crainthal und Archshofen nach Rothenburg (Bayern),
4.
Creglingen nach Klingen (Bayern), |
5.
Creglingen über Queckbronn nach Weikersheim,
6.
Hohebach nach Niederstetten; diese Straße durchschneidet einen Theil der Markungen Herbsthausen und Adolzhausen,
7.
der Kaiserstraße nach Wachbach.

Bedeutendere Vizinalstraßen mit Amtskorporations-Beiträgen sind:

1. Die Straße von Igersheim nach Weikersheim (Tauber­thal­straße),
2.
Weikersheim nach Vorbachzimmern bis an die Oberamtsgrenze bei Niederstetten (Vorbach­thal­straße),
3.
Markelsheim über Rüsselhausen, Herrenzimmern nach Pfitzingen und Adolzhausen gegen Niederstetten.
4.
Neunkirchen über Wachbach nach Dörtel und Roth,
5.
Neunkirchen über Althausen und Lustbronn bis an die Oberamts- und Landes-Grenze gegen Krautheim,
6.
Laudenbach über Rinderfeld nach Oberrimbach,
7.
Schäftersheim über Nassau nach Bernsfelden,
8.
Elpersheim und Weikersheim über Bronn und Pfitzingen gegen Niederstetten,
9.
Archshofen über Finsterlohr nach Schwarzenbronn,
10.
Creglingen über Frauenthal nach Waldmannshofen.

Die ordnungsmäßige Unterhaltung wird durch den Oberamtswegmeister kontrolirt.


3. Posten und Boten.

Der Bezirk zählt 5 Postämter in Mergentheim, Creglingen, Weikersheim, Laudenbach und Markelsheim. Zugetheilt sind:

1. Dem Postamt Mergentheim: Die Oberamtsstadt mit Karlsbad, ferner die Orte Althausen mit Üttingshof, Apfelbach | mit Apfelhof, Bernsfelden mit Bowiesen und Hagenhof, Deubach mit Sailtheim, Edelfingen, Hachtel, Harthausen mit Neubronn und Reckersthal, Herbsthausen, Herrenzimmern, Igersheim mit Holzbronn, Neuhaus, Reisfeld und Taubermühle, Löffelstelzen, Neunkirchen, Neuseß, Roth mit Dörtel und Schönbühl, Rüsselhausen, Simmringen, Stuppach mit Lillstadt und Lustbronn, Wachbach.

2. Dem Postamt Creglingen: Creglingen mit Herrgottskirche und Kohlesmühle, Archshofen mit Holdermühle, Blumweiler mit Reutsachsen, Schwarzenbronn, Seldeneck, Weiler und Wolfsbuch, Crainthal, Finsterlohr mit Burgstall und Schonach, Frauenthal mit Fuchshof, Lohrhof und Weidenhof, Freudenbach mit Erdbach und Schön, Münster, Niederrimbach mit Standorf, Oberrimbach mit Lichtel und Landthurm, Reinsbronn mit Altmühle, Brauneck, Niedersteinach und Schirmbach, Rinderfeld mit Dunzendorf und Streichenthal, Schmerbach, Waldmannshofen mit Sechselbach.

3. Dem Postamt Weikersheim: Weikersheim mit Aischland, Karlsberg und Taubermühle, Elpersheim, Honsbronn mit Bronn, Nassau mit Louisgarde, Neubronn mit Oberndorf, Queckbronn, Schäftersheim mit Scheumühle und Scheinhardtsmühle.

4. Dem Postamt Laudenbach: Laudenbach mit Bergkirche und Dürrhof, Haagen.

5. Dem Postamt Markelsheim: Markelsheim.

Sodann sind zugetheilt:

6. dem Postamt Dörzbach, OA. Künzelsau: der Ort Rengershausen;

7. dem Postamt Niederstetten, OA. Gerabronn: Adolzhausen, Pfitzingen, Vorbachzimmern, Wermutshausen mit Ebertsbronn.

Das Postamt Creglingen steht mit dem Postamt Weikersheim und den übrigen Orten des Bezirks durch tägliche dreimalige Postwagenkurse in Verbindung; ferner besteht eine tägliche Postwagenverbindung zwischen Creglingen und Rothenburg. Das Postamt Dörzbach, welchem der Ort Rengershausen zugetheilt ist, ist mit dem Postamt Mergentheim durch tägliche 2malige Postwagenkurse über Stuppach und Rengershausen verbunden. Der Verkehr der Postämter Mergentheim, Weikersheim, Laudenbach und Niederstetten findet mittelst der Eisenbahn statt.

Außer an den Sonn- und Festtagen begehen täglich 17 Landpostboten von den Poststellen aus die Landorte in der Weise, | daß sie auch die am Wege liegenden Parzellen zu besorgen haben. Die weiteren Parzellen werden wöchentlich zweimal durch die Landpostboten selbst oder durch von den Hauptorten ausgehende Nebenboten begangen.

Frachtboten fahren zwischen

1) Mergentheim und Dörzbach, OA. Künzelsau, über Stuppach und Rengershausen;
2) Mergentheim und Gerlachsheim (Baden), über Edelfingen, Unterbalbach und Königshofen;
3) Mergentheim und Bartenstein, OA. Gerabronn, über Wachbach und Herbsthausen;
4) Weikersheim und Creglingen, welcher die Güter von und zu der Eisenbahn befördert.


4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich in Mergentheim, Creglingen, Laudenbach, Markelsheim und Weikersheim.

(Entfernungstabelle siehe im Anhang.)


f. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizei.

Im Oberamtsbezirk sind angestellt:

1 Oberamtsarzt und 1 Oberamtswundarzt in der Oberamtsstadt, 2 Distriktsärzte in Creglingen und Weikersheim.

Außerdem befinden sich in Mergentheim 3 weitere praktizirende Ärzte, sowie 1 aktiver Militärarzt (Stabsarzt).

Ferner sind angestellt 1 Oberamtsthierarzt mit dem Sitz in Creglingen, sowie ein Distriktsthierarzt in Mergentheim und ein Stadtthierarzt in Weikersheim.

Ein Wundarzt in Mergentheim betreibt vorzugsweise Zahnheilkunde.

Wundärzte II. Abtheilung, zugleich Geburtshelfer, befinden sich je einer in Laudenbach, Markelsheim und Weikersheim. Von Wundärzten, welche nicht zugleich Geburtshelfer sind, haben ihren Wohnsitz je einer in Mergentheim, Creglingen und Igersheim.

Hebammen sind vorhanden im Ganzen 48.

Das Impfgeschäft besorgt im ganzen Bezirk der Oberamtsarzt.

Apotheken bestehen 4 im Bezirk, 2 in Mergentheim, 1 in Creglingen und 1 in Weikersheim.

Zur vorübergehenden Unterbringung von Geisteskranken | dienen 5 Zellen (2 für Tobsüchtige und 3 für Gutartige), welche in dem städtischen Armenhause St. Rochus zu Mergentheim eingerichtet sind.

Mit Ausnahme der Orte Blumweiler, Crainthal, Haagen, Herrenzimmern, Honsbronn und Queckbronn haben sämmtliche Gemeinden eigene Begräbnisplätze.

Wasenmeister sind 2 im Bezirk, einer in Creglingen und einer in Mergentheim.


2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Amtsgericht hat ein besonderes Gefängnisgebäude, in welchem sich auch die Wohnung des Gerichtsdieners befindet.

Die oberamtlichen Gefängnisse befinden sich in dem Rathhaus der Oberamtsstadt; von der Amtskorporation wird ein Miethzins dafür bezahlt. Arrestlokale mit den erforderlichen Einrichtungen sind in allen Gemeinden vorhanden, desgleichen sind überall Polizeidiener aufgestellt. Landjäger sind im Bezirk 8, davon der Stationskommandant mit 2 Landjägern in der Oberamtsstadt und je ein Landjäger in Creglingen, Weikersheim, Frauenthal, Nassau und Oberrimbach.


3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind außer für die Oberamtsstadt noch keine festgestellt.

Die Oberfeuerschau wird von den durch die Amtskörperschaft bestellten, in Mergentheim und Weikersheim ansäßigen 2 Werkmeistern besorgt und ist der Bezirk in 2 Distrikte, den oberen und den unteren, eingetheilt.

Als Oberamtsbautechniker ist zu Begutachtung aller vor dem Oberamt ressortirenden Baugesuche ein weiterer Werkmeister aufgestellt, der seinen Sitz in Mergentheim hat.

Kaminfegerbezirke sind es 3, Mergentheim, Creglingen und Weikersheim.

Feuerlöschmannschaften sind in allen Gemeinden vorschriftsmäßig aufgestellt, auch ist außer einer Lokalfeuerlöschordnung in jeder einzelnen Gemeinde noch eine Bezirksfeuerlöschordnung für das ganze Oberamt vorhanden, welche durch Regierungserlaß vom 27. September 1876 genehmigt worden ist.

Organisirte Feuerwehren bestehen in Mergentheim, Creglingen und Weikersheim. Außerdem bestehen in den Gemeinden Freudenbach, Hachtel, Laudenbach, Münster, Oberrimbach, Pfitzingen, | Roth, Schmerbach, Vorbachzimmern und Wermutshausen kleinere freiwillige Korps mit eingeübter und ausgerüsteter Steigerabtheilung.

Für die Kosten der Anschaffung und der Unterhaltung der betreffenden Requisiten hat jede Gemeinde selbst einzustehen, doch gibt die Amtskörperschaft folgende Beiträge: 1. vermöge Amtsversammlungsbeschlusses vom 28. Juli 1874 zu Anschaffung von solchen Saugspritzen, deren Saug- und Druck-Ventile ohne Anstand und Zeitverlust herausgenommen werden können und für welche zugleich 6 Mann eingeübt und ausgerüstet werden, 175 Mark;

2. nach Amtsversammlungsbeschluß vom 4. März 1876 zum Transport der Feuerwehrmannschaft bei auswärtigen Brandfällen bei einer Entfernung bis 4 Kilometer 3 M., bis 8 Kilometer 4 M., über 8 Kilometer 6 M.;

3. nach demselben Beschluß bei stattfindenden gemeinschaftlichen Übungen der Feuerwehren jedem auswärtigen Feuerwehrmann 50 Pf. und jedem im Orte ansäßigen Feuerwehrmann 25 Pf.;

4. diejenigen Gemeinden, welche ein organisirtes Feuerwehrkorps einführen, erhalten nach Beschluß vom 31. Juli 1876 zur Einübung und Ausrüstung einen Beitrag von 100 M.; wenn dieses Korps nur 12 Mann und weniger (bis 6 Mann) beträgt, 50 M.

An Feuerlöschgeräthschaften sind im Bezirk vorhanden:

33 Kastenspritzen mit Windkessel, 15 Saugspritzen, 4 Stoßspritzen und 54 Trag- und Handspritzen; 1933 Meter Normalschläuche (durchschnittlich 40 Meter per Ort) und 20 Hydrophorschläuche; Feuerleitern ohne Stützen 113, mit Stützen 26, 2 hackige Stockleitern 13 und Dachleitern 38. Auch verfügen die Gemeinden über die weiter nothwendigen Requisiten, wie Eimer, Butten, Hacken etc.

Brandfälle sind im Bezirk ziemlich selten und meist unbedeutend.

Die Zahl der im Bezirk vertretenen Mobiliar-Versicherungs-Gesellschaften beträgt 21, Agenten sind es 89.

Versichert sind mit ihren Mobilien 2733 Familien.


4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Ein Eichamt im Sinne der deutschen Maß- und Gewichts-Ordnung für die gewöhnlichen Verkehrsmaße, Gewichte und Waagen, einschließlich der Faßeichung, wurde in der Oberamtsstadt im Jahre 1871 errichtet.

| Außerdem bestehen einfache Faßeichungsanstalten in den beiden Städten Creglingen und Weikersheim, sowie in Elpersheim,[ER 2] Laudenbach und Markelsheim.


Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letzt gestellten und abgehörten Amtspflegrechnung pro 1877/78 bestand das Vermögen bei der Amtspflege in:

Kapitalien 31.628 M.
anderen Forderungen 108 M.
Rechners Remanet 16.723 M.
Zusammen       48.459 M.

Hierauf haften keine Passiva.

Es betragen pro 1877/78

die laufenden Einnahmen 224.112 M.
die laufenden Ausgaben 219.954 M.
der Amtsschaden 35.000 M.
die Korporationssteuern 2987 M.
An Grundeigenthum besitzt die Amtskorporation nichts.


B. Gemeindeverwaltung
pro 1877/78, s. Tabelle III.

Nach dieser Tabelle besaßen die Gemeinden:

1) An Grundeigenthum 4511 ha 85 a
an verzinslichen Kapitalien 307.097 M.
an sonstigen Forderungen exkl. Remanet 33.850 M.
2) Die Passiven betrugen:
an verzinslichen Kapitalien 588.621 M.
an sonstigen Schulden M.
3) Die jährl. Einkünfte beliefen sich auf 252.678 M.
4) Die jährlichen Ausgaben auf 393.672 M.
5) Der Amtsschaden auf 35.000 M.
6) Die Gemeindeumlagen einschließlich Tilgungs-, beziehungsweise Ergänzungsraten, auf 154.154 M.
|
C. Stiftungspflegen.

Der Grundbesitz der Stiftungspflegen betrug 1877/78 410 ha 96 a. Daneben besaßen sie an verzinslichen Kapitalien 1.277.102 M., worauf 14.786 M. Schulden ruhen.

Die laufenden Einnahmen betrugen   78.584 M.
Ausgaben
83.0730


Kataster und Steuern.

Nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1877/78 betragen die Katasteranschläge:

vom Grundeigenthum 688.031 M. 40 Pf.
von den Gefällen
000
0„     „00Gebäuden 22.906.100 000
0„     „00Gewerben 592.130 000

Die in demselben Jahre zur Umlage gebrachten Steuern betragen:

von Grundeigenthum 105.899 M. 0– Pf.
00 Gefällen
0000
00 Gebäuden 27.791 00140
00 Gewerben 17.599 00010
 Zusammen 151.289 M. 15 Pf.

Einkommenssteuer wurde im Jahr 1877/78 erhoben:

vom Dienst- und Berufseinkommen 6336 M. 70 Pf.
vom Kapitaleinkommen 37.219 0 61 0
 Zusammen 43.556 M. 31 Pf.

Die indirekten Steuern betrugen 1877/78:

1) Umgeld von Wein und Obstmost
  Akkord 22.416 M. 82 Pf.
  Abstich 12.972 0 18 0
 Zusammen 35.389 M. 0– Pf.
2) Malzsteuer:
  Braumalzsteuer 52.589 M. 66 Pf.
  Brennmalzsteuer 53 0 63 0
52.643 M. 29 Pf.
|
3) Branntweinausschanksabgabe 1577 M. 43 Pf.
4) Accise von
Lotterien, Theatern 153 0 49 0
Liegenschaftsverkäufen und den denselben gleichgestellten Geschäften 26.708 0 74 0
ausländischen Händlern 16 0 04 0
ausländischen Handelsreisenden
0 00
26.878 M. 27 Pf.
An die Stelle der Accise von ausländischen Händlern ist die Gewerbesteuer getreten und für den Staat pro 1877/78 angefallen 618 M. 64 Pf.
5) Hundeauflage 7046 0 00
6) Sporteln:
vom Oberamtsgericht 2716 0 94 0
von den Notariaten 6832 0 54 0
vom Oberamt 2716 0 13 0
von der Verrechnung des
 Kameralamts
1957 0 01 0
16.222 M. 62 Pf.


Errata

  1. S. 232 Mitte: Die richtige Größe des Guts Sailtheim siehe S. 517 Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 835.
  2. S. 252 Z. 2 füge ein: Elpersheim. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 835.
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