Beschreibung des Oberamts Leutkirch/Kapitel A 1
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Der Oberamtsbezirk Leutkirch liegt im Süden des Königreichs (Donaukreis) zwischen 47° 43′ 46″ und 48° 5′ 57″ der nördlichen Breite und zwischen 27° 31′ 28″ und 27° 48′ 14″ östlicher Länge. Nur ein kleiner Theil des Bezirks, die Gemeinden Gebratzhofen und Waltershofen, gehören dem Rheingebiet an; alles Übrige ist gegen die Donau abgedacht. Das Nähere s. unten.
Der Bezirk stößt nördlich an das Oberamt Biberach, westlich an dasselbe und an die Oberämter Waldsee und Wangen, südlich an das Oberamt Wangen, und östlich an das Königreich Bayern, und zwar dessen Landgerichte Grönenbach, Ottobeuren, Illertissen und die Herrschaftsgerichte Fellheim und Buxheim. Die Länge der Grenze gegen Bayern beträgt mit allen Krümmungen 181/8 Stunden, + 1015,9′. Von dieser Grenze werden durch die Iller gebildet: 72/8 St., + 650′.
- * Wegen der durch das Gesetz vom 6. Juli 1842 diesem Oberamts-Bezirk zu Theil gewordenen Vergrößerung, welche in vorliegender Beschreibung noch nicht in Berechnung gezogen werden konnte, s. die Schlußbemerkung.
Der Flächenraum des Oberamts beträgt nach dem Ergebniß der Landesvermessung: 141.0691/8 Morgen oder 8,0765 geographische Quadratmeilen, übersteigt also das durchschnittliche Areal eines württembergischen Oberamts um beinahe 2,9 Quadratmeilen. Über die Vertheilung dieser Fläche s. die Tabelle II.
Der Bezirk ist von Norden nach Süden sehr in die Länge gestreckt; von der nördlichen Grenze (Gemeinde Kirchdorf) bis zu dem südlichsten Punkte (Dürren, in der Gemeinde Waltershofen) beträgt die Entfernung der Straße nach 13,5 und der geraden Richtung nach 12,3 geographische Stunden, eine Ausdehnung, wie sie kein anderes württembergisches Oberamt hat. Dagegen beträgt die Breite von Westen nach Osten nirgends über 5 Stunden. Der Bezirk ist übrigens in so fern arrondirt, als sich weder Enclaven noch Exclaven finden. Nur der Hof Löhlis macht in gewisser Beziehung eine Ausnahme, s. Ellwangen in der Ortsbeschreibung. Der Oberamtssitz Leutkirch liegt ziemlich weit außer der Mitte, und Kirchdorf, der entlegenste Amtsort, ist über 8 geographische Stunden von demselben entfernt. Der in das Oberamt Wangen tief eingreifende Gemeindebezirk Waltershofen hängt auch in politischer Beziehung natürlicher mit letzterem Oberamte zusammen.
Der Oberamtsbezirk ist zusammengesetzt: a) aus unmittelbaren, b) aus standesherrlichen Gemeinden. Ritterschaftliche Besitzungen finden sich nicht.
A. Unmittelbare Gemeinden sind: Leutkirch, Gebratzhofen, Herlatzhofen, Hofs, Wuchzenhofen.
B. Standesherrliche, und zwar:
1) Des Fürsten von Waldburg-Zeil und Trauchburg sind: Aichstetten, Altmannshofen, Diepoldshofen, Reichenhofen, Seibranz.
| 2) Des Fürsten von Waldburg-Zeil-Wurzach: Ellwangen, Gospoldshofen, Hauerz, Mooshausen, Wurzach.3) Des Fürsten von Waldburg-Woffegg-Waldsee: Waltershofen.
4) Des Grafen von Erbach-Wartenberg-Roth: Berkheim (theilweise), Haslach, Kirchdorf (theilw.), Roth, Spindelwaag.
5) Des Grafen von Schäsberg-Thannheim: Berkheim und Kirchdorf theilweise, Oberopfingen, Thannheim.
Der ganze Bezirk ist in Folge der Staatsverträge der Jahre 1806 und 1810 der Krone Württemberg angefallen, und war zur Zeit der deutschen Reichsverfassung in folgende Territorien vertheilt:
a) Die schwäbisch-österreichische, sogenannte obere Landvogtei, oder das Amt Gebratzhofen, begreifend den Bezirk der ehemaligen freien Leute, oder die jetzigen Gemeinden: Gebratzhofen, Herlatzhofen und Wuchzenhofen.
b) Die Reichsstadt Leutkirch.
c) Das Kloster Weingarten, und nach dessen Säkularisation der Fürst von Nassau-Oranien, das Amt Ausnang, oder die jetzige Gemeinde Hofs.
d) Die Prämonstratenser-Reichsabtei Roth, nach deren Aufhebung der Graf von Wartemberg und nach diesem der Graf v. Erbach, die oben Nr. 4 bezeichneten Gemeinden.
e) Das Kloster Ochsenhausen, und nach dessen Säkularisation der Graf von Schäsberg, das ehemalige Amt Thannheim, die oben Nro. 5 genannten Gemeinden.
f) g) und h) Die Territorien der oben 1–3 aufgeführten drei fürstlich Waldburgischen Häuser, wobei zu bemerken ist, daß die dem Fürsten von Waldburg-Zeil gehörige ehemalige Herrschaft Altmannshofen, und die dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg gehörige Herrschaft Waltershofen dem Reichs-Ritterschaftlichen Verbande angehörten.
Bemerkenswerth ist, daß die Namen fast aller Orte des südlichen Theils, so weit sich das eigentliche Allgäu erstreckt, auf –hofen endigen, eine Form, die in der nördlichen Hälfte nur ein einzigesmal (in Waldenhofen) erscheint.
- ↑ Für Wald oder waldige Gegend kommt übrigens dieser Name auch sonst vor; z. B. With in Chron. Ochsenh.: Ital Nobilis de Erolzhaimb vendidit nostro Mnrio ao 1410, sylvam die Dicke genannt. Eben so heißt noch jetzt ein Wald bei der Burg Alt-Eberstein in des Grafen Dick, s. Krieg von Hochfelden, Gesch. der Grafen von Eberstein S. 42 ff.