« Kapitel B 25 Beschreibung des Oberamts Künzelsau Kapitel B 27 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
26. Jungholzhausen,
Gemeinde III. Kl. mit 465 Einw. a) Jungholzhausen, ev. Fil. von Döttingen, 248 Einw., wor. 1 Kath., Fil. von Braunsbach; b) Dörrhof, Hof, 13 ev. Einw.; c) Zottishofen, Weiler, 204 Einw., wor. 8 Kath. – b und c ev. Fil. von Orlach.

Hoch über dem Kocherthal, wo der Rücken zwischen Kocher und Jagst sich nach Westen zu senken beginnt, in einer kleinen Einsattlung, die sich in raschem Lauf zum stark ausgewaschenen Bett eines kleinen Baches entwickelt, liegt Jungholzhausen, frei den Winden, besonders den Westwinden stark ausgesetzt. Auf den zunächstliegenden Höhen hat man eine schöne Aussicht auf die Hohenloher Ebene um Kupferzell und den Höhenzug vom Einkorn bis Waldenburg. Die freie Lage macht das Klima etwas rauh. Gewitter sind häufig. Sie kommen meist von Westen das Kocherthal herauf oder von der Hohenloher Ebene und ziehen nach Osten weiter. Hagelschlag ist nicht gerade häufig. Das Dorf mit seinen stattlichen, aber meist einstockigen Häusern, an die sich die Scheunen und Ställe unter gleichem Dache anreihen, macht einen freundlichen Eindruck. Mit Trinkwasser ist der Ort reichlich versehen, wenn auch nicht gerade viele Quellen vorhanden sind. Seit 1879 ist eine Wasserleitung aus dem Honigbrunnen eingerichtet. Es bestehen 4 laufende, 2 Pumpbrunnen und ein Schöpfbrunnen.

Die Kirche, ein wenig ansehnliches Gebäude am nordwestlichen Ende des Dorfes, dem starke und oftmalige Restaurationen alles Alterthümliche genommen haben, war nach einer Aufzeichnung im Thurmknopf dem heil. Laurentius geweiht und soll eine Wallfahrtskirche gewesen sein. Der Thurm im Osten der Kirche hat starke Mauern, aber einen ganz modernen Oberstock mit ziemlich plattem Dach, da am 9. Juni 1855 der Blitz in den Thurm schlug und den oberen Theil entzündete und Glocken und Orgel zerstörte. W. Jahrb. 1855, 41. Der Chor der Kirche ist durch die Orgel vollständig verbaut. Der Orgel zu lieb wurde der Triumphbogen, von dem nur die äußersten Ansätze erhalten sind, ausgehauen, das Chorgewölbe durchbrochen und flach eingedeckt. Der Altar mit einem 1717 gestifteten Kreuz steht unmittelbar unter der Orgel. Das Schiff der Kirche ist durchaus schmucklos, aber hell und sauber getüncht.| Daß das Schiff der Kirche seiner Zeit erhöht wurde, beweisen 2 Kragsteine an den vordern Seitenwänden, was ohne Zweifel 1774 geschah, als man die Kirche erweiterte und am Thurme baute. Schon 1713 wurde eine Erneuerung der Kirche vorgenommen, bei welcher eine Säule entfernt wurde, auf welcher nach Angabe Pf. G. Heinr. Hirschs (1698–1726) von Döttingen die Jahreszahl 1112 eingehauen gewesen sein soll. Diese Lesung kann aber kaum richtig sein. Die Säule ist spurlos verschwunden. 1774 wurde der Thurm neu aufgeführt, beim Graben des Grundes fanden sich, „ganze Schichten von ungeheuren Menschenknochen, welche einer viel ansehnlicheren Menschenrasse müssen angehört haben, als die jetzige ist,“ (Hofprediger Koch in der Chronik von Langenburg). Die beiden Glocken sind 1855 von C. König in Langenburg gegossen. Die Kirche war früher selbstständige Pfarrkirche, ist aber seit 1564 Filialkirche von Döttingen. Die Baulast hat die Gemeinde. Der Gottesacker umgibt die Kirche.

Das Pfarrhaus stand zwischen Karl Rupps und Friedrich Schuhmanns Haus. Vor 50 Jahren führte das Haus des Joh. Michael Däuber noch den Namen Pfarrhof. Zu dem Pfarrhause gehörte das Pfaffengut.

Das Schulhaus, jetzt nur noch Lehrerwohnung, steht zwischen der Hauptstraße und der Kirche in sonniger Lage. Es wurde 1722 erbaut. Für das Lehrzimmer und das Rathzimmer hat die Gemeinde in neuerer Zeit ein halbes Haus erkauft und dasselbe zweckentsprechend eingerichtet. Für die Mädchen besteht eine Arbeitsschule.

An öffentlichen Gebäuden sind ein Hirtenhaus und ein Armenhaus vorhanden.

Für die Gesammtgemeinde Jungholzhausen-Zottishofen bestehen 5 Wetten. Die früheren Seen auf der Markung Jungholzhausen sind jetzt in Wiesen und Wald umgewandelt.

Von der alten Volkstracht haben sich nur noch bei den älteren Frauen die schwarzen Drahthauben erhalten, die Bandhauben sind aber noch allgemein.

Der Nahrungsstand ist im Allgemeinen gut, besser als in den Thalorten. Der Grundbesitz des vermöglichsten Einwohners ist 80–100 Morgen. Der Mittelmann besitzt 40, die geringere Klasse 2–15 Morgen. Die Haupterwerbsmittel sind Ackerbau, Viehzucht und Obstzucht. Gewerbe sind nur sparsam vertreten. Ein Kramladen und eine Schildwirthschaft genügt dem Bedürfniß.| Vizinalstraßen führen über die Markung von Langenburg nach Döttingen, Künzelsau und von Orlach nach Laßbach.

Die neuerdings durch Anschluß von Dörrhof und Zottishofen ansehnlich vergrößerte Markung hat neben vorwiegend schwerem auch leichten Boden. Es wechseln Lehm, Thon und Kalk, ja auch etwas Sandboden findet sich vor. Obwohl nicht tiefgründig und steinig, ist der Boden doch mittelfruchtbar. Die Getreidearten gedeihen schön. Für feinere Gewächse ist die hochgelegene Gegend etwas rauh, doch ihr Fortkommen nicht unmöglich.

Der ausgedehnte Wiesenbau auf den zweimähdigen Wiesen liefert ein mittelgutes Erträgnis.

Auf der Markung stehen ca. 300 Morgen Laubwald, von denen aber der größte Theil Privateigenthum ist. Die Gemeinde erzielt jährlich 150 M. aus ihrem Holz.

Neben einer unbedeutenden eigentlichen Weide wird die Brach- und Stoppelweide benützt, welche in jedem Ort mit einheimischen Schafen befahren wird. Die Pferchnutzung wirft 600 M. ab. Das Weiderecht ist in Jungholzhausen Sache der Güter-, in Zottishofen der Gemeinderechtsbesitzer. Daher trägt die Weide keinen Pacht.

Die Allmanden sind zu 40 M. verpachtet. Die Güterstücke der Gemeinde genießen der Lehrer in Jungholzhausen, der Gemeindeschäfer und der Farrenhalter.

In Zottishofen und Jungholzhausen ist ein Schäfer für die Schafe der Bürger aufgestellt. Sommer und Winter laufen ca. 200 Stück Bastarde auf jeder der beiden Theilmarkungen. Die Wolle wie Fetthämmel werden von Händlern aufgekauft.

Die Schweinezucht ist sehr bedeutend. Es werden jährlich ca. 2000 Ferkel auf die Schweinemärkte in Hall, Künzelsau und Blaufelden gebracht. Dieselben sind von veredelter Haller Race. Die gemästeten Schweine werden größtentheils ins Haus geschlachtet.

Im „Wildgarten“ finden sich 12–15 Grabhügel, ebenso im Lausenknock einer. Eigenthümlich sind die Flurnamen Tazen im Zusammenhang mit den vorkommenden Erdfällen, Mühl- und Mühlwasen, während nirgends eine Mühle auf der ganzen Ebene ist, Leeräcker, Löschen, Honig, Rupert, Schmelbach.


Jungholzhausen im Gegensatz zu dem abgegangenen eine Stunde entfernten Holzhausen (s. Steinkirchen) erscheint| urkundlich zuerst 1266 in den Händen Konrads von Krautheim. Später war es theilweise freies Eigenthum der Herrn von Bachenstein, theilweise würzburgisches Lehen der Herrn v. Stetten. Durch Käufe und Erbschaft bekamen verschiedene Haller Bürger Besitzungen dort. Allmählich aber erwarben die Grafen von Hohenlohe von den Herrn von Bachenstein (1488) und Stetten (1510–1535) die Hoheitsrechte im Dorfe. Das Patronatrecht zur Pfarrei, die schon 1453 im liber synodalis erwähnt wird, besaßen die Schenken von Limpurg bis 1536. 1536 traten sie ihr Recht an die Stadt Hall ab, welche aber mit den Grafen von Hohenlohe, als dem Gerichtsherrn und Besitzer der hauptsächlichsten Rechte, in manchfache Differenzen kam, die beiden von Hall eingesetzten Pfarrer wurden nacheinander vertrieben. Sie waren evangelisch. Von dem Zehnten der Pfarrei gaben die Grafen einiges an die Pfarrei Döttingen. 1543 stiftete Landgraf Philipp von Hessen einen Vergleich zwischen Hohenlohe und Hall, wonach sich die Grafen verpflichten, dem Pfarrer den halben Theil des Zehnten zu J. und was ihm von Pfarrrechtswegen gebührt, wieder zu verabfolgen. Die Haller verzichteten auf Ersatz dessen, was der Pfarrer von Döttingen inzwischen erhalten. (Kirchberger Amtsacta). 1561 gestattet Hall Hohenlohe die Heiligenrechnung allein abzuhören. 1564 19. Februar trat Hall das Patronatrecht zu „Junglinshausen“, das Pfarrhaus, Widdum und den halben großen und den kleinen Zehnten, welcher der Pfarrei gehörte, an Hohenlohe ab, wogegen die Grafen die Pfarrei Ulshofen (Ilshofen) gaben. Die Grafen von Hohenlohe hoben nun die Pfarrei auf und vereinigten sie mit Döttingen, mit dem Jungholzhausen sich in die Sonntagsgottesdienste theilt (Haller Arch.). J. gehörte zur Herrschaft Hohenlohe-Langenburg, der heute noch das Nominationsrecht zur Schulstelle zusteht, und kam mit dieser an Württemberg.


Pfarrer: Michael Spengler 1533. Christoph Hassel und Georg Hainbach bis 1543. Jodokus Blinzig 1549. Wib. 4, 101.


1266 Juni 14 schenkt Kraft Konrad v. Krantheim seiner Gattin Kunigunde Güter in Jungoldshausen die nach ihrem Tod an das Kl. Gnadenthal fallen sollen. Wib. 1, 76.

1347 Sept. 29. Friedrich von Lihenthal Stadtschreiber zu Rotenburg und Anna v. Neuenstein verkaufen ihre Güter zu Jungeltshausen an das Kl. Gnadenthal. Wib. 2, 195.

| 1387 gehört ein Theil von Jungholzhausen zu der an die Herren v. Stetten versetzten Burg Thierberg (Prozeßakten Hohenlohe contra Stetten).

1393 Mittwoch nach Matthiä verkauft Joh. Vogel, Bürger zu Hall seine Güter zu Jungholzhausen an den Heiligen daselbst um 48 fl. (Rep. der Kirchb. Amtsakta).

1414 verkauft Adelheid Baumännin gesessen zu J. ihr Gut daselbst, ein Erblehen des Kl. Gnadenthal, an Else Torsin zu Hall. Wib. 2, 216.

1454 verkauft Gnadenthal seine Gülten und Güter zu J. an die Heiligenpfleger zu Rüblingen um 24 fl. Fleiner Chr.

1456 Mittwoch nach Palm. belehnt B. Johann v. Würzburg Georg v. Stetten mit Ingeltshausen dem Dorf halb, Vogtei, Kelter, Schenkstatt und aller Herrlichkeit daselbst und Simon v. Stetten mit einem Theil des Zehnten daselbst. W. F. 4, 357. Wib. Langenb. Chronik.

1470. Zürch und Hans v. Stetten verkauften an die neu zu stiftende Frühmesse zu Geislingen 2 Höflein in Jungholzhausen (Haller Arch.)

1470 belehnt B. Rudolf Simon v. Stetten und seinen Bruder Kilian mit ihrem Theil am Dorf Jungholzhausen, Vogtei und aller Herrlichkeit daselbst (Hohenloher Lehensarch.).

1472 Freitag nach Ostern belehnt B. Rudolf Götz v. Stetten mit 2 Gütern zu J. (Stett. Arch.).

1487 Freit. nach Cant. wird Lienhart Schumacher v. J. von den Herren v. Stetten gefangen und ihm 3 Pferde und 2 Kühe geraubt. Württ. Viertelj. 1878, 68.

1488 Mont. nach Oculi kauft Kraft v. Hohenlohe von Hans v. Bachenstein und Marg. v. Stetten ihren Theil zu Jungholzhausen und wird damit Freitag nach Judica v. B. Rudolf v. Würzburg belehnt. Wib. Langenb. Chronik.

1501 verkauft Ursula Branin (?) zu Aalen mit ihren Verwandten ihren Hof zu Jungholzhausen an das reiche Almosen zu Hall (Hall. Urkunde).

1520 verkauft Gabriel v. Stetten alle seine Güter und Gerechtigkeit zu J. an Hohenlohe (Hoh. Akten).

ca. 1530 schlichtet der Abt v. Schönthal einen Streit zwischen Georg v. Hohenlohe und Gabriel v. Stetten wegen Irrungen zu J. (Weik. Rep.).

1533. Mich. Spengler, Pfarrer zu J. vermacht seiner Dienerin Anna Hoffmann alle seine Habe (Hall. Urk.).

1535 verkauft Zürch v. Stetten das Weiler Jungholzhausen an Wolfg. v. Hohenlohe um 584 fl. Fleiner Chr.

1540. Blas. Schumacher von J. verkauft der Pflege des reichen Almosens zu Hall 2 fl. Gült (Haller Arch.).

1543 verschreibt Thom. Dietrich Bader zu Jungholz. dem Heiligen zu Braunsbach 1 Ort (Haller Urk.), 1545 ebenso Lorenz Wolf.

1543 Samstag nach Fronleichnam nimmt Graf Albrecht den Hallern vom Widdumhof zu Junglinshausen 2 Pferde und führt sie nach Langenburg, die Haller nehmen dafür des Grafen Hintersaßen 3 Pferde weg und schlagen des Grafen Hauptmann. Herolt S. 48.

| 1556 verkauft Lienhart Rößler zu J. der Präsenz zu S. Michael in Hall 1 fl. jährl. (Haller Arch.).

1556 wird der Pfarrer v. Jungh. zur Visitation nach Öhringen berufen, Hall gestattet aber sein Erscheinen nicht. Öhr. Arch.

1557 Juli 9. belehnt der Bischof v. Würzb. Gr. Ludwig Casimir mit einem Theil von J., der von Hans v. Bachenstein erkauft war. Hohenl. Arch. Lünig.

1563 14. Aug. vertragen Georg Renner Schultheiß zu Langenburg, Georg Rudolf Widmann zu Hall und Eberhard v. Stetten die drei Gemeinden Orlach, Jungholzh. und Zottishofen, wegen des Heubusches, auf dem sie alle drei Hut, Trieb und Weide haben sollen. Jungholzh. Markungsbeschr. v. 1684.

1570/80 sind Wiedertäufer zu J. (Weik. Rep.).

1634 wird ein Mann in Jungholzhausen von Soldaten erschlagen (Kop.B.).

1649 der erste Schulmeister Phil. Ziegler (K.B.).

1683 wird die Gemeindeordnung erneuert. Wer mit Waffen oder ohne Hut und Kragen oder barfuß bei der Gemeinde erscheint, zahlt 30 kr. ditto wer in der Gemeinde Tabak trinkt. 2 Gemeindezechen zu 10 fl. sind gestattet, der Kerbstock, darauf Brot und Wein angeschnitten wird, soll auf dem vornehmsten Tisch liegen, aber niemand darf Brot, Weck oder andere „essende“ Speise heimtragen. Gem. Registratur v. Jungholzh.

1703 liegen Soldaten v. Reg. des Prinzen Phil. v. Anhalt in J. K.B.

1722 28. Juli liegen Soldaten des Erbprinzen v. Ansbach auf dem Marsch nach Breisach in J. (K.B.).

1739 schlägt das Wetter in J. (aus dem Thurmknopf.).


Zur politischen Gemeinde, aber in die Pfarrei Orlach gehört der Dörrhof, der 1571 als Filial von Döttingen, aber 1594 als solches von Orlach in den Kirchenbüchern erscheint. Derselbe liegt hoch und frei zwischen Orlach und Jungholzhausen. Wahrscheinlich hieß er früher der Braunsberg (Bauer meint W. F. 6, 118, es sei der Schaalhof, der aber weiter von Jungholzhausen entfernt ist. Es heißt stets „bei Jungholzhausen“).

1429 wird Conz v. Bachenstein v. Hohenlohe mit dem Braunsbergshof zu Jungholzhausen belehnt, 1451 Georg von Bachenstein mit dem halben Hof zu Braunsberg. 1489 verkauft Götz von Bachenstein den halben Hof Braunsberg bei Jungholzhausen an Albrecht v. Hohenlohe (Öhr. Arch.).


Zottishofen, ein stattlicher Weiler mit wohlhabenden Einwohnern, saubern Häusern und einer bedeutenden Brauerei und Ziegelhütte, liegt in einer Einsenkung des bei Z. beginnenden Reichenbachthals, das bei Steinkirchen in das Kocherthal mündet, und gehört kirchlich zur Gemeinde Orlach, politisch zur Schultheißerei| Jungholzhausen, früher bis 1824 zu Steinkirchen, bis 1850 zu Laßbach (Mündl.). Der Wohlstand hebt sich. Seit 1877 hat es auch eine eiserne Wasserleitung mit zahlreichen Brunnen.

An Flurnamen sind bemerkenswerth Breite, Egel, Jag, Most, Horn, Pfingstwasen, Schildwache, alte Schnaib (Schloßberg ?).

Zottishofen, alt Zotenshoven, von dem Personnamen Zoto, als Familiennamen Zott heute noch in der Gegend gebräuchlich, war ursprünglich ein Sitz eines edelfreien Geschlechts. Später waren die Herren von Veinau (1288), Enslingen-Hürlbach, Bachenstein und die Herren v. Stetten, die allmählich den ganzen Ort mit aller Herrlichkeit erwarben, dort besitzberechtigt. Gnadenthal hatte einige unbedeutende Einkünfte daselbst. Zottishofen gehörte der Linie Stetten-Buchenbach-Bodenhof und kam 1806 unter württemb. Staatshoheit.


1089. Wernhart von Zotenshofen ist Zeuge in einer Schenkung an Kloster Komburg. W. K. 1, 402.

1288. 6. Jan. Jutta, Gattin Marquards v. Wuesten, Ottilie, Gattin Albrechts v. Crailsheim, und Adelheid, Gattin Heinrichs v. Veinau, geben ihrer Schwester Gertrud einen Verzichtbrief über ein Gut zu Ulleshoven und zu Zottenshofen. Sig. Conrad v. Flügelau, W. F. 9, 76. Wib. 4, 100.

1288 6. Jan. Gertrud v. Vinawe, Heinrich v. Michelfelds Witwe, verfügt über ihre Güter zu Zotenshofen zu Gunsten ihrer Freunde ib.

ca. 1303 Seitz Streckfuß hat Würzb. Lehen zu Zotenhofen Unterfr. 24, 89, 90.

1375. Mont. nach Jac. verkaufen Hans Peter und Heinrich v. Hurlbach Brüder an Sigmund v. Stetten um 190 Pf. das Drittheil des Zehnten zu Zotenhofen groß und klein, die Vogtei und das Gericht halb und zu Jungholzhausen 2 Scheffel Haber v. Walter Spelte und 1/4 Haber v. Heinz Beringer (Stett. Arch.).

1379. Hans v. Enslingen bekennt, daß sein Bruder Heinrich, Mönch zu Komburg, die Güter und Gülten zu Zotenshofen mit seinem Willen verkauft habe. Stett. Arch.

1381. Lutrat, Witwe Konrads v. Tullau verkauft Gülten und Güter zu Z. an Zürch v. Stetten (Bauer).

1382 Dienstag nach Pfingsten. Hans Stolz zu Hall verkauft sein eigen Gut zu Z. an Sigmund v. Stetten (Bauer).

1408. Ulrich Berlin B. zu Dinkelsbühl verkauft sein Eigengütlein zu Z. an Zürch v. Stetten (Bauer).

1436 Mittw. nach St. Moritz belehnt B. Joh. v. Würzburg W. v. Stetten mit 2 Theilen des Zehntens zu Z. väterliches Erbe. Stett. Urk.

1437 Benedikt. Kraft v. Enslingen verkauft an Wilh. und Eberhard v. Stetten Gülten und Güter zu Z. (Stett. Urk.).

1444 Donnerst. nach Epiph. verleiht Gottfried v. Limburg,| Pfleger des Bisthums Würzb., obigen Zehnten an Wilh. und Eberhard v. Stetten (Stett. Arch.).

1455. Benigna v. Bachenstein bekommt bei der Theilung mit ihren Schwestern, den Wernitzerinnen, Gülten zu Zottelshofen. W. F. 9, 62.

1506 belehnt B. Lorenz Conz und Wolf v. St. mit 2 Theilen des Zehnten sammt Vogtei und Gericht zu Zottershofen. Stett. Arch.

1544 klagt Wolf v. Stetten beim Hofgericht zu Würzburg, daß die Grafen von Hohenlohe die armen Leute zu „Zotmanshofen“ aus Anlaß der Türkensteuer mit Anlagen beschweren. Hohenlohe habe nur von Gnadenthal her einige Zinsgüter, dagegen die Herren v. Stetten als würzb. Lehen die Hälfte am Zweitheil des Zehntens und Vogtei und Gericht. Hohenlohe spricht wegen Gnadenthal Schirmrecht an und appellirt 1548 an das Kammergericht zu Speier. Stett. Urk.

1550. Eberhard v. Stetten hat alle Herrlichkeit zu Z. als würzb. Lehen, schenkt den Bannwein an der Kirchweih und sonst. Der Graf von Hohenlohe spricht die Obrigkeit an, da doch nur das Gatergeld des Kl. Gnadenthal ihm zustehe. W. F. 5, 46.

1557 Urbanstag tritt Ludwig Rinck v. Baldenstein an Eberhard v. Stetten eine Gült zu Z. angeschlagen zu 6 fl. ab. Stett. Urk.

1557 Mont. nach Jac. verkauft Brigitta v. Berlichingen ihre Besitzungen zu Z. an Eberhard v. Stetten (Stett. Urk.).

1558. Die Stadt Hall tritt an Eberhard v. St. ab 6 Gültgüter zu Altenberg, 1 Gut zu Windischbrachbach und Gülten zu Zotteshofen auf Gütern, die zuvor schon Eberhard v. St. vogtbar und gültbar waren (Stett. Urk.).

1593–1612. Streit der Herrn von Crailsheim mit den Herrn von Stetten wegen des Widdums und der Zehntrechte der Pfarrer zu Orlach, Wernler, Vogelmann, Ines, welche ihnen von Stetten vorbehalten wurden. Die Zottishofer Bauern weigern sich von den verkauften Pfarrgütern Handlohn und Sterbfall zu geben. Auf einem Tag zu Jungholzhausen wird der Streit beigelegt (Stett. Arch.).

« Kapitel B 25 Beschreibung des Oberamts Künzelsau Kapitel B 27 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).