« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Heidenheim Kapitel B 4 »
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3. Gemeinde Bolheim.
Dieser Gemeindebezirk begreift die Markungen des evangel. Pfarrdorfes Bolheim, des Ugenhofs und der Riedmühle, und die Markung der außer dem Gemeindeverband stehenden Staatsdomänen Anhausen und Wangenhof, zusammen 6100 Morgen, auf welchen 1032 Menschen leben, worunter 1020 evangel. und 12 katholische sind. Der Bezirk liegt zum Theil in der Thalfläche der Brenz, zum bei weitem größeren Theil aber erstreckt er sich über die waldigten Höhen, auf der rechten oder westlichen Seite dieses Flusses. Sonach ist er hinsichtlich der klimatischen und Bodenbeschaffenheit sehr verschieden. Das Thal hat sehr guten Wieswachs (430 Morgen) und die niedrigeren, dem Ort näher gelegenen Felder sind von namhafter Ergiebigkeit. Der höchste Ertrag wird hier zu 12 Scheffel Dinkel oder 5 Scheffel Gerste auf den Morgen angenommen. Der Preis eines Morgen Ackers steigt in diesen bessern Lagen auf 500 fl. Nur einen geringen Ertrag gewähren die auf der Höhe gelegenen, zum Theil weit entfernten Güter (Reutenen genannt), die beschwerlich gebaut werden, theilweise auch längere Zeit unangebaut liegen bleiben. Flürlich gebaute Felder hat der Gemeindedistrikt (ohne die Staatsdomänen) 657 M., Wechselfelder 1070 M. Der Boden ist vorherrschend schwer, daher der Pflug (gewöhnlich der alte Beetpflug) nicht selten mit 3–4 Stück Vieh bespannt werden muß. Der Anbau wird mit Fleiß betrieben und zur Verbesserung der Felder außer dem thierischen Dünger besonders viel Schlamm und Wasserpflanzen aus der Brenz, auch reichlich Gyps verwendet. Die Gegenstände des Anbaues sind im Winterfeld Roggen, Dinkel und Einkorn, im Sommerfeld Gerste (bei weitem überwiegend), Haber und Hülsenfrüchte. Der Brachbau ist in starkem Zunehmen, besonders in Futterkräutern, Kartoffeln, Öl- und | Gespinnstgewächsen. Ein eigenthümlicher und sehr vortheilhafter Kulturzweig ist für Bolheim der Krautbau, dessen bedeutendes Erzeugniß bis ins Hohenlohesche und Ansbachsche ausgeführt wird. Die Hälfte der gesammten Markung, einschließlich der Domänen, ist mit Laubwald bedeckt, von welchen 2030 Morgen der Gemeinde gehören und derselben wichtige Nutzungen gewähren. Die Gaben an die berechtigten Bürger betragen jährlich 11/2 Klafter Holz und 100–150 Büschel Reisig. Ein Übelstand ist die hergebrachte Waldweide. Die Pferdezucht ist unerheblich, dagegen die Rindviehzucht sehr bedeutend. Die Stallfütterung besteht aber noch nicht durchgängig. Der Viehhandel ist lebhaft und geht meistens in das Unterland. Auch die Schäferei, die von 9 Schafzüchtern betrieben wird, gehört zu den erheblicheren; die Race besteht aus feinen Bastarden. Sonst verdient nur noch die Bienenzucht (über 100 Stöcke) und die Fischerei in der Brenz Erwähnung, welche letztere, wie die Jagd, dem Staat gehört und an 4 gewerbsmäßige Fischer verpachtet ist. Der Verkauf des Ertrags (an Hechten und Forellen) geht ins Bayrische und nach Stuttgart. Der Gewerbebetrieb beschränkt sich auf die gewöhnlichen ländlichen Professionen für den Ortsbedarf; außer diesen zählt Bolheim 20 Weber, welche für die Fabrikanten in Mergelstetten und Heidenheim arbeiten, gegenwärtig aber in sehr gedrückten Verhältnissen leben. Einen starken Geschäftsbetrieb hat ein hiesiger Hafner, der seine Waaren unter dem Namen Heidenheimer Geschirr auf die Märkte in Ulm, Kirchheim etc. liefert. An Mühlwerken bestehen 2 Mahlmühlen (darunter die bedeutende Riedmühle), 1 Öl- und 1 Gypsmühle, welche letztere ihr Material aus der Gegend von Crailsheim bezieht. Schildwirthschaften giebt es 2, Bierbrauereien 2. Nebenbeschäftigung gewährt die Wollenfabrik des nahen Mergelstetten, und die gegenwärtig sehr darniederliegende Handspinnerei. Bei dem vortheilhaften Betrieb der Viehzucht und des Landbaues, und dem arbeitsamen und ökonomischen Charakter der Einwohner herrscht im Ganzen ein gut mittlerer Wohlstand. Die Frohnen (darunter eine Holzfrohn an den Burgvogt auf Hellenstein), ewige Zinsen, Vogthaber, Gebäudeabgaben und andere, theils dem Staat, theils der Stiftungspflege Bolheim zuständige Gefälle sind abgelöst. Sämmtliche Zehenten bezieht der Staat, mit Ausnahme des kleinen Zehenten, welcher der Pfarrei Bolheim zusteht; sie sind auf längere Jahre an die Gemeinde verpachtet. 1) Bolheim, evangel. Pfarrdorf mit 948 Einw., darunter 10 kathol. Filialisten von Burgberg), liegt 13/8 geom. St. von Heidenheim am rechten Ufer der Brenz, und ist um eine kleine Anhöhe herumgebaut, welche Kirche, Pfarr-, Rath- und Schulhaus trägt. | Die Lage des Orts ist angenehm und gesund, sein Ansehen von außen und innen sauber und gefällig; auch gehört die Bauart zu den besseren im Oberamte. Strohdächer finden sich nicht. Die Zahl der Wohngebäude beläuft sich auf 143. Die Pfarrkirche, welche, wie gesagt, etwas erhaben und mitten im Orte steht, gewährt mit dem wohlgebauten Thurm einen vortheilhaften Prospekt; nicht minder macht auch das Innere derselben, welches im J. 1780 nebst dem Thurm eine gänzliche Erneuerung erfuhr, durch seine geschmackvolle Einrichtung einen sehr angenehmen Eindruck. Im J. 1836 erhielt sie größtentheils aus Communmitteln eine schöne Orgel. Der unbedeutende Heilige trägt die Cultkosten, die Baulast an der Kirche aber zur Hälfte mit der Gemeinde. Die Stiftungspflege hat 90 fl. Einnahme; das etwaige Deficit deckt die Gemeindepflege. Das Pfarrhaus, dessen Baulast dem Staat (Kirchengut) obliegt, hat eine schöne und freie Lage; unweit davon steht das Rath- und Schulhaus, welches die Gemeinde 1828 auf ihre Kosten erbaute. Im Winterhalbjahr besteht eine Industrieschule. Auch hat sich ein Gesangverein gebildet. Der Begräbnißplatz befand sich früher um die Kirche; seit einigen Jahren ist ein neuer, nördlich vom Ort, angelegt. Die Staatsstraße von Heidenheim nach Ulm und Lauingen berührt den Ort selbst nicht, sondern durchschneidet nur den östlichsten Theil der Markung. Ein gut unterhaltener Vicinalweg führt von hier über Anhausen nach Dettingen auf die Alp. Die Gemeinde hat 3 hölzerne Brücken und einen Steeg über die Brenz zu unterhalten.

Erwähnung verdienen die sogenannten Heidengräben in der Richtung gegen Mergelstetten; so weit soll in alten Zeiten Bolheim sich hinaus erstreckt haben, was ein Beweis ist, daß man dort Römerüberreste gefunden und danach gegraben hat; denn überall, wo man Spuren alter Wohnstätten entdeckte, erscheint die Sage, daß der nächste Ort so weit hinausgegangen sey.

Bolheim war ursprünglich hellensteinisch, nachher helfensteinisch, wurde im J. 1448 württembergisch, und theilte seitdem in Beziehung auf seine Oberherrn die Schicksale der Herrschaft Heidenheim. Die Stadt Ulm hatte hier Güter und Rechte; Herzog Friedrich von Württemberg schreibt im J. 1607 „ihm sey in jüngst getroffener Tauschhandlung das Forsthaus zu Bolheim von einem Rath zu Ulm nebst andern Juribus eingeräumt worden.“

Vieler Grundbesitz allhier war in früher Zeit in geistlichen Händen, besonders der Klöster Lorch, Herbrechtingen und Anhausen. Im J. 1279 bezeugen Ulrich von Gundelfingen und seine Söhne Degenhard, Andreas und Siboto den Verkauf eines Gutes in Bolheim an Kl. Anhausen (Gabelkh.), welches im J. 1320 vom Kloster | Lorch dessen Güter nebst Kirchensatz, Zehenten, Mühle, Fischenz und Einkünften allda für 400 Pfd. erkaufte (Kuen, Coll. 2. S. 26). Im J. 1406 wurde von Bischof Eberhard von Augsburg die Pfarrei Bolheim dem Kl. Anhausen inkorporirt (Braun, Beschreibung der Diöz. Augsburg I, 540).

Wie fast alle Orte des Bezirks, so litt auch Bolheim ungemein durch die Drangsale des 30jährigen Krieges. Die in protestantischer Zeit wieder besonders bestehende Pfarrei war in Folge dieses Unglücks lange Zeit unbesetzt, bis zum J. 1657, und der Gottesdienst wurde von Herbrechtingen aus versehen.

2) Riedmühle, Mahl-, Öl- und Gypsmühle an der Brenz zwischen Anhausen und Herbrechtingen, mit 5 Einw., Filialisten von Bolheim, gehörte früher zur Domäne Anhausen, ist aber jetzt Privateigenthum.

3) Ugenhof, Hof mit 20 Einwohnern, am westlichen Ende des Gemeindebezirks, abgeschieden zwischen Waldungen am Anfang des trockenen Ugenthals, früher ein zur Domäne Anhausen gehöriger Maierhof, seit einigen Jahren Privateigenthum, mit einer eigenen Markung von 3324/8 M. 16,4 R.

Dieses Hofgut erscheint im J. 1291 im Besitz eines Walther von Treckbach, welcher es damals an Abt Walther und Convent von Anhausen abtrat. Von nun an blieb es lange Zeit in der Eigenschaft eines Fallguts im Besitz dieses Klosters. Im J. 1605 übergab es Herzog Friedrich von Württemberg dem Landprokurator Georg Eßlinger. Von diesem kam es durch Kauf an Achatius von Layming, wobei sich Württemberg das Losungsrecht vorbehielt. Layming trat das Gut schon im J. 1618 wieder an Württemberg zu Eigenthum ab, gegen Belehnung mit dem Schloß Falkenstein nebst dem dortigen Fischwasser und Jagdrecht.

Im 30jährigen Krieg hatte dieser Hof, wie der unten zu nennende Wangenhof, das Schicksal, daß er mehrere Jahre lang leer blieb und noch im J. 1652 keine Bewohner hatte.

Hieher gehören noch zwei, außer dem Gemeindeverband stehende Staatsdomänen:

a) der evang. Pfarrweiler Anhausen mit 52 Einw. (worunter 2 kathol. Filialisten von Burgberg). Das Hofgut Anhausen (ohne die nunmehr im Privatbesitz befindliche Riedmühle) und das Hofgut Wangenhof machen zusammen eine Markung von 1306 Morgen aus. Beide Güter sind mit Ausnahme der Waldungen (855 M.) verpachtet, und zwar Anhausen nicht als geschlossenes Hofgut, sondern stückweise an einzelne Bauern in Anhausen, Bolheim und Mergelstetten. Die Pachtgüter der Domäne Anhausen betragen zusammen 172 M. 47,2 R., darunter 1436/8 M. 5,0 R. Ackerfeld, 20 M. | 22,2 R. Wiesen, 1/8 M. 26,3 R. Gärten und Länder, 8 M. 41,7 R. Ödung und Wege. Die gegenwärtige Pachtperiode läuft von 1840/58, der Pachtschilling beträgt: 1820 fl. 54 kr.

Anhausen hat eine stille, klösterliche Lage an der Brenz, wo das Thal anfängt zwischen waldigen Höhen sich einzuengen. Das Örtchen ist ein sehr herabgekommener und immer mehr verfallender Überrest der ehemaligen Benediktiner-Abtei Anhausen, nach deren Aufhebung in Folge der Reformation fortwährend ein evangelischer Prälat und ein Klosteroberamt, welches zugleich die kirchenräthliche Verwaltung war, hier seinen Sitz hatte. Im J. 1806 wurde letzteres aufgehoben, und der kleine Amtsbezirk, zu welchem Dettingen, Heuchlingen und Mögglingen (letzteres im OA. Gmünd) theilweise, Gussenstadt aber ganz gehörten, zuerst dem OA. Giengen und nach dessen Auflösung dem Oberamt Heidenheim und Cameralamt Herbrechtingen zugetheilt. Der letzte Prälat, M. Joh. Christian Hiller, starb den 28sten Jan. 1820. Er war überhaupt der letzte der vierzehen Klosterprälaten, welche vor der Incamerirung des Kirchenguts in Württemberg bestanden hatten. Gegenwärtig ist Anhausen noch der Sitz eines Revierförsters, der seine Wohnung in dem ehem. Oberamteigebäude hat. Außer diesem Gebäude, so wie der mit demselben unter einem Dach befindlichen Kirche, dem Fruchtkasten und der Kastenknechtswohnung, hat der Staat sämmtliche Klostergebäude im J. 1831 veräußert, die dann zum Theil abgetragen wurden. Am meisten bedauert man die Zerstörung der schönen gothischen Klosterkirche, die zwar schon zu Anfang des vorigen Jahrhunderts unbrauchbar geworden, aber als eine sehr malerische Ruine mit ihrem noch wohl erhaltenen hohen und zierlichen Thurm eine Zierde des Brenzthales gewesen war. Ums J. 1831 wurde die Kirche, 1835 der Thurm abgebrochen. Dasselbe Schicksal hatte schon früher, unter dem letzten Klosterbeamten, die schöne Kapelle zu St. Nikolaus (erbaut im Anfang des 15. Jahrhunderts, eingeweiht 1404) erfahren, welche über dem Kloster am Saume des Waldes, weithin sichtbar, gestanden hatte. Das Prälaturgebäude steht zwar noch, und wird von einigen armen Familien zur Miethe bewohnt, soll aber dem Vernehmen nach von seinem jetzigen Besitzer, dem Riedmüller, ebenfalls zum Abbruch bestimmt seyn. Im J. 1831 errichtete ein Privatmann hier eine Maschinenbauerei, mit welcher er 1836 eine Baumwollenspinnerei und Zwirnerei in Verbindung setzte; allein beide Geschäfte erreichten in der letzten Zeit ihre Endschaft, und so steht die gänzliche Verödung des Ortes in naher Zukunft zu erwarten.

In den J. 1726–1729 wurde die kleine Pfarrkirche eingerichtet, welche sich unter Einem Dache mit der Revierförsterswohnung | befindet. Sie enthält mehrere biblische Gemälde, jedoch ohne Kunstwerth. Nach dem Tode des letzten Prälaten, welcher Parochus des Orts, und dessen Diakon der jeweilige Pfarrer in Bolheim gewesen war, wurde 1821 die hiesige Pfarrei mit Bolheim unirt, in Folge dessen der dortige Pfarrer Sommers alle Sonntage, Winters alle 14 Tage hier Gottesdienst hält. Bis in die neuesten Zeiten bestand hier auch eine eigene Schule für Anhausen, Riedmühle, Wangenhof und Ugenhof; jetzt ist diese Schule aufgehoben, und die betreffenden Kinder besuchen die Schule in Bolheim vorerst gastweise. Ein pium corpus besteht nicht; die Cultbedürfnisse werden theils aus der Opferkasse, theils durch Zuschuß aus der Staatskasse bestritten.


Geschichtliches über Anhausen.

Quellen und Hilfsmittel: Urkunden bei Besold und in Reyschers Statutarrechten. Frid. Plank (schrieb 1630) Annales Anhusani bei Braun Notit. Cod. mscr. I, 127–140. Ebendaselbst 141–164 allerlei anhausische Dokumente, den Schriften Karl Stengels († 1663) entnommen. [Heinr. Wilh. Heller, Regierungssekretär] Geschichte des Kl. Anhausen. Ulm, Stettin 1775. 8; eine dürftige Arbeit.

Anhausen, zur Unterscheidung von mehreren gleichnamigen Orten in früherer Zeit häufig Brenz-Anhausen genannt, erscheint bei seiner ersten Nennung im J. 1125 als Hanhisin in pago Albae, bei der zweiten im J. 1143 als Ahusen. Die Schreibung Hanhisin ist der päpstlichen Kanzlei, in welcher sie im erstgenannten Jahre gebraucht wurde, zu Gute zu halten.

Der Ort gehörte vor Stiftung des Klosters der Familie der Grafen, beziehungsweise Pfalzgrafen von Dillingen (S. 105); Bischof Walther von Augsburg, ein Glied derselben, nennt ihn im J. 1143 sein Eigenthum (locus juris mei).

Seine Berühmtheit verdankt Anhausen, als dessen Kirchenpatron im J. 1125 der h. Martin erwähnt wird, dem dortigen Benediktinerkloster, einer Stiftung des ebengenannten Hauses. Pfalzgraf Mangold, welcher am Schlusse des Jahres 1125 starb, wollte zuerst auf seinem Erbgute Langenau das Kloster gründen, starb aber vor Ausführung dieses Planes. Seine vier Söhne, Mangold, Pfalzgraf Adelbert, Ulrich und Walther, nachher Bischof von Augsburg 1134–1150, † 1153, bestimmten dafür Anhausen zum Klosterort, weil ihnen Langenau wegen des dortigen lebhaften Verkehrs zu geräuschvoll vorkam. Papst Honorius II. gab den 27. Nov. 1125 der neuen Pflanzung einen Schutzbrief, worin er den Mönchen freie Abtswahl, dem Abte freie Vogtswahl, überhaupt dem Kloster die gewöhnlichen Freiheiten ertheilte, dagegen die jährliche Zahlung des gebräuchlichen Goldguldens nach Rom zur Pflicht machte. Das K. | Staatsarchiv bewahrt das Original dieser Bulle, so wie eine Urkunde Bischof Walthers von Augsburg, höchstwahrscheinlich vom J. 1143, durch welche erst die vollständige Ausstattung des Klosters bestimmt worden zu seyn scheint.

Nach dieser erhielt dasselbe von der Familie seiner Stifter folgende Bewidmung: Zehentbezug um Anhausen, Kirchensatz und Zehnten in Langenau (OA. Ulm), Güter und der vierte Theil der Kirche in Öllingen nebst dem dortigen Frohnhofe, Liegenschaften in Nersingen (bayr. Ldg. Günzburg), Auernheim (OA. Neresheim), Asbach (OA. Heidenheim), Osterstetten (OA. Ulm), Hagenloch (Hagen OA. Ulm?), Aichen (OA. Blaubeuren?), Stotzingen, Asselfingen, Setzingen (sämmtl. OA. Ulm), Dichingen (abgegangener Ort zwischen Ballendorf und Hausen), Ballendorf (OA. Ulm), Heuchlingen (OA. Heidenheim), Dossingen (OA. Neresheim), Sachsenhart (Wald und ehemals Ortschaft bei Sontheim), eine Mühle, Hof, Fischenz in Mergelstetten, ganz Heutenburg, Güter in Söhnstetten, Gussenstadt, Immenburc (Emmersberg OA. Gmünd?), Bräunisheim (OA. Geislingen), Gosbach (ebendas.), Böhringen (ebend.), Holzheim (OA. Göppingen), Hürbelsbach (OA. Geisl.), Alfdorf (OA. Welzheim), Mögglingen (OA. Gmünd), Hegeloh (OA. Schorndorf), Sulpach (OA. Kirchheim), Forst (OA. Aalen), Irrmannsweiler (OA. Heidenheim), Kerben, Küpfendorf, Aufhausen (ebendas.), zwei Zimmern, Laub (bayr. Ldg. Monheim), Fessenheim (bayr. Herrsch. g. Harburg), Sachsenhausen (OA. Heidenheim), Unterbächingen (bayr. Landger. Lauingen) u. s. w.

Also ausgestattet erfreute sich das Kloster mehrerer päpstlichen Schutzbullen im Sinne der ersten von P. Honorius II. gegebenen; den 26. Nov 1143 ertheilte eine solche Papst Cölestin II, den 30. Jan. 1149 P. Eugen III, den 18. März 1236 P. Gregor IX, den 17. Jan. 1418 P. Martin V. Trotz des ursprünglichen Reichthums gerieth übrigens Kl. Anhausen doch allmählig in Armuth. In Betracht dieser Dürftigkeit, welche die Mittel zur Wiederherstellung der schadhaften Klosterdächer nicht mehr gewährte, übergab ihm Bischof Siboto von Augsburg im J. 1231 die Kirche in Heldenfingen, wohin es entweder einen Mönch aus seiner Mitte oder einen Weltpriester bestellen durfte. Diese Incorporation bestätigte P. Gregor IX. den 27. Sept. 1234 (Braun, Notit. cod. I, 141).

Die ersten Äbte Anhausens sind aus päpstlichen Bullen und kaiserlichen Urkunden bekannt; Abt Sigfried kommt vor in einer Bulle P. Eugens III. vom J. 1149, ferner im J. 1171 den 1. Mai in Giengen, wo er bei K. Friedrich I. im Stiftungsbrief des Kl. Herbrechtingen als Zeuge auftritt. Abt Ulrich war den 25. Mai 1181 bei eben diesem K. Friedrich I. in Hohenstaufen. Die Reihe | der späteren Äbte, so weit solche bekannt sind, bis zur Reformation ist folgende: 1216 Berthold (Zeuge in der Urk., betreffend einen Streit zwischen Ellwangen und Kaisheim. Orig. in München); 1231, 1238 Degenhard; 1272 (Lang, reg. Boic. 3, 391), 1291 Walther; 1311 (Braun, 1, 142, 1336 (Lang, 7, 154) Conrad; 1336 Heinrich von Werd; 1353–1359 Heinrich von Gabelbach; 1359–1381 Georg von Sontheim; 1390–1410 Jakob Diemburger; 1410–1446 Nikolaus; 1446–1465 Georg von Sontheim; 1465–1472 Martin; 1472–1478 Ulrich; 1478–1501 Jakob Legerlin (Löckerlin); 1501 bis 1517 Johann Weidenkranz; 1517–1522 Johann Mann; 1522 bis 1536 Joh. Agricola (eigentlich Baur); 1548 Onuphrius Schaduz.

Aus dem 14. und 15. Jahrhundert sind folgende Erwerbungen des Kl. Anhausen bekannt: Güter in Dettingen gegen dergleichen in Alfdorf (OA. Welzheim) von Kl. Lorch eingetauscht; Güter in Bolheim sammt Kirchensatz und aller Zugehörde, im J. 1320 dem zuletzt genannten Kloster abgekauft; der Kirchensatz in Dettingen, theils im J. 1327 von Kl. Lorch durch Tausch, theils im J. 1339 von Ulrich von Hürgenstein durch Kauf erworben; Liegenschaften in Hausen ob Lonthal, Heidenheim, Merklingen, Ringingen, Sachsenhausen, Steinheim; die Kirchensätze in Gussenstadt (1326 von den Grafen von Helfenstein als Entschädigung für die an dem Kloster verübten Gewaltthätigkeiten geschenkt), in Hürbelsbach bei Donzdorf, in Nattheim (seit 1365, früher helfensteinisch) und an der h. Kreuzkirche in Ulm (dieser im J. 1353 von K. Karl IV. geschenkt, im J. 1401 von K. Ruprecht bestätigt); Bezüge in Rammingen (Reg. Boic. 8, 404).

Von der literärischen Thätigkeit der Anhauser Mönche, welche wenig Interessantes darbietet, ist eine Arbeit vom J. 1356 anzuführen, die Übersetzung des damals noch nicht 100 Jahre alten Schwabenspiegels in’s Lateinische durch den Mönch Oswald, welchem Agnes, eine geb. Gräfin von Württemberg, Wittwe Graf Ulrichs von Helfenstein und Konrads von Schlüsselberg, das deutsche Original Behufs der Übersetzung geliehen hatte (Schmeller in den Münchn. gel. Anz. 1841. 1. Jul.).

Die Schutzvögte des Klosters wurden in dessen erster Zeit ohne Zweifel – wiewohl es nirgends ausdrücklich gesagt ist – aus der Familie der Stifter, also der Grafen von Dillingen, genommen; später erscheinen die Grafen von Helfenstein, von denen ein im 13. Jahrhundert lebender Graf Ulrich eine der Dillingischen Erbtöchter, Willibirgis, zur Gemahlin hatte,[1] im Besitz der Schirmvogtei. | Unter die Rechte, welche die Vögte genossen, gehörte auch die Schweinemast, wozu ihnen das Kloster verpflichtet war. Cleß B. 349. Von Graf Ulrich von Helfenstein († 1462) erkaufte nebst der Herrschaft Heidenheim Graf Ulrich von Württemberg im J. 1448 die um jene Zeit in Landeshoheit übergehenden Vogtrechte. Seit dem J. 1448 theilte Anhausen die Schicksale des übrigen Heidenheimer Gebiets, und war somit in den Jahren 1450–1503 in dem temporären Besitz Bayerns und in den Jahren 1521–1536 unter ulmischer Pfandschaft.

Das Klosterwappen war vierfeldig: im ersten goldenen Felde eine rothe Fahne (Tübinger Wappen nach der falschen Ansicht, daß die Pfalzgrafen von Tübingen die Klosterstifter gewesen), im zweiten und dritten rothen ein von Silber und Schwarz geschachtet schrägrechter Balken, im vierten eine aufgerichtete Armbrust.

Die Kriege des 15. bis 17. Jahrhunderts schlugen dem Kloster vielfältige Wunden; im Kriege der Reichsstädte mit dem Grafen Ulrich von Württemberg wurde es von den Städtern in Asche gelegt. Großes Unglück erlitt es durch die verschwenderische Haushaltung des Abtes Georg von Sontheim, welcher Schulden auf Schulden häufte. Zucht und Ordnung lösten sich auf, weßhalb der Herzog Ludwig von Bayern und der Bischof von Augsburg Mönche von Elchingen schickten, um das Kloster zu reformiren; der Abt wurde abgesetzt und auf dem Klosterthurm eingekerkert (1465). Wie nun am Schlusse des 15. Jahrhunderts, besonders durch die Verdienste des Abtes Legerlin das Kloster sich wieder hob, so wurde es doch im J. 1504 im bayerischen Erbfolgekrieg bereits wieder in Asche gelegt, später, im J. 1519 den 28. März von dem schwäbischen Bunde eingenommen und hart behandelt, im J. 1525 im Bauernkrieg sehr beschädigt.

Die Reformation fand an Abt Agricola (Baur) Widerstand. Dieser Abt hatte fünf Männer, welche sich der neuen Lehre zuwandten, aus dem Kloster fortgeschickt und ihnen den Unterhalt versagt; nun aber mußte er selbst weichen und verlebte den Rest seiner Tage in Bolheim mit einem jährlichen Leibgeding von 250 fl. (s. den Revers des Abtes vom 15. Mai 1536 bei Sattler, Herzoge, Thl. 3. Beil. Nr. 33; über die Reformation in Anhausen überhaupt s. Sattler 3, 71 und [Schmidlin im] Schwäb. Magaz. 1775. S. 98).

Noch hatte Herzog Ulrich keinen evangelischen Abt für Anhausen bestellt, als nach dem Interim (1543) die Mönche wieder in das Kloster einzogen. Sonach wurde in Onuphrius Schaduz noch einmal ein katholischer Abt von Anhausen eingesetzt, welcher vom J. 1548 an dem Kloster vorstund (Besold S. 343). – Um jene Zeit (1550) | wurde von K. Karl V. ein kaiserlicher Schreiber mit einem Panisbrief an das Kloster gewiesen, wonach derselbe mit einer Herrenpfründt von Küche und Keller etc. sein Lebenlang versehen wurde (Bes. S. 347). – Aber bald ermächtigte der im J. 1555 geschlossene Religionsfriede den Herzog Christoph, wieder einen evangelischen Abt zu bestellen, wozu er den Pfarrer an der St. Georgenkirche in Tübingen, Johann Eisenmann, wählte (1558). Derselbe Herzog befahl im J. 1557, daß in den Klosterdörfern die Vogtgerichte von seinen Beamten sollten gehalten werden (Besold 349); auch ließ er in Anhausen eine Land- und Klosterschule einrichten, welche dreizehn Studenten aufzunehmen hatte (Schwäb. Magaz. 1776. S. 567), aber schon im J. 1584 mit der von Königsbronn vereinigt wurde (Binder, Kirchen- und Lehrämt. 1, 57. 81).

Nachdem die Evangelischen kein volles Jahrhundert im Besitz des Klosters gewesen, so mußte nach dem Restitutionsedikt von 1629, da am 25. August 1630 die Kaiserlichen Anhausen besetzten, der Abt Heinrich Efferhen den Katholischen weichen,[2] worauf er bald, den 26. Okt. 1631 zu Heidenheim, seinem Zufluchtsorte, starb. Es stritt sich aber die Congregation der Benedictiner in der Constanzer Diözes mit dem Bischof Heinrich von Augsburg um den Besitz von Anhausen, doch verglich sie sich bald, ihren Ansprüchen entsagend. Der Bischof gab sodann das Kloster dem Orden zurück und bestellte durch ein Compromiß den gelehrten Religiösen aus Kl. St. Ulrich und Afra in Augsburg, Carl Stengel,[3] zum Abte, welchem er zugleich das Versprechen abnahm, nach erlangter Facultär innerhalb 6 Jahre zur Herstellung der Academie zu Dillingen 4000 Scudi zu erlegen (Braun, Besch. d. Bisch. v. Augsb. 4,158).

Dieser Abt mußte indeß im Febr. 1632 bereits wieder abziehen und erhielt im J. 1633 in Joseph Österlein einen evangelischen Abt zum Nachfolger. Diesen aber vertrieben schon im nächsten Jahre die Folgen der Nördlinger Schlacht, im J. 1635 kehrte Stengel zurück, mußte jedoch 1638 wieder fliehen, und endlich | sicherte der westphälische Friede (1648) für immer den Besitz des Klosters dem Protestantismus und dem Hause Württemberg. (Die Reihe der evangelischen Äbte siehe bei Sattler, topogr. Gesch. und bei Binder, Kirchen- und Lehrämter.)

Seither war Anhausen ein herzogliches Klosteramt, wie bereits oben bemerkt. Der jedesweilige Abt war ordentlicher Weise zugleich Pfarrer des Klosters und des dazu gehörigen Kirchspiels, der jeweilige Pfarrer zu Bolheim war sein Diaconus. Der Oberamtmann war zugleich Kloster- und Forstverwalter, Amtsschreiber und Amtspfleger.

b) Der Wangenhof, ein schöner Hof auf der Höhe über Anhausen mit 7 Einwohnern, Filialisten von Anhausen. Das Hofgut ist 1840 auf 18 Jahre um jährliche 1000 fl. verpachtet worden, und begreift 2165/8 M. 25,8 R. Ackerfeld, 371/8 M. 6,3 R. Wiesen, 22/8 M. 37,7 R. Gras- und Baumgarten, 1/8 M. 32,0 R. Gemüsegarten und Länder, 195/8 M. 35,3 R. Weide und Laubholz-Gebüsch, 4/8 M. 36 R. Lehmgruben, 24/8 M. 35,8 R. Ödung und 2/8 M. 35,8 R. Brunnen und Wassergräben, zusammen 2795/8 M. 14,8 R.



  1. Die Annahme, daß erst mit der Herrschaft Hellenstein diese Schirmvogtei an die Grafen von Helfenstein gekommen, ist weniger wahrscheinlich. Vergl. Schmidlin im Schwäb. Magazin. 1775. St. 2. S. 97. Cleß C. 10.
  2. Die Gemeinde in dem Dorfe Anhausen blieb auch in den Jahren 1630–32 der protestantischen Lehre getreu, und communicirte theils zu Bolheim, theils zu Herbrechtingen.
  3. Auch als Schriftsteller bekannt, Verfasser von 64 lateinischen, 28 deutschen Werken und Übersetzer von 20 Schriften. Besonders um die Augsburgische Kirchengeschichte erwarb er sich Verdienste. Er war geb. den 29. Jan. 1581 in Augsburg und dort in St. Ulrich, späterhin bei den Jesuiten in Ingolstadt gebildet. In seiner Vaterstadt verschied er den 27. Jul. 1663. Siehe über ihn Braun, Gesch. der Bisch. von Augsburg. 4, 636–40. vergl. 158.
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