« Kapitel B 3 Beschreibung des Oberamts Heidenheim Kapitel B 5 »
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4. Gemeinde Brenz,
bestehend aus dem evangelischen Pfarrdorf (Marktflecken) dieses Namens, mit 858 Einwohnern (worunter 2 Katholiken, Filialisten von Burgberg). Die Markung Brenz liegt zu einem Theil im Brenzthale, zu einem zweiten auf den sanften Hängen der dasselbe links begleitenden Höhen, und zu dem dritten Theil in der Donauebene, in welche das Brenzthal hier ausmündet. Die östliche Grenze ist zugleich die Landesgrenze gegen Bayern. Da von der 21153/8 M. betragenden Markung 5586/8 M. dem Staat und 2025/8 M. der Gemeinde gehören, so ist das Areal für die Privaten ziemlich beschränkt, indem nur 154/85 M. auf den einzelnen Kopf kommen. Der Boden der höher gelegenen Felder, dessen Unterlage aus Kalkmergel besteht, ist etwas kalt und schwer, und darf nur sehr flach gepflügt werden; dagegen ist der Boden der niederen Felder und der Ebene meist humusreich und fruchtbar. Das Brenzthal hat vorzugsweise auf dieser Markung Moorboden. Vermöge der niederen Lage hat Brenz wie seine Nachbar-Gemeinde Sontheim die mildeste Temperatur im OA. Heidenheim, und die Ernte beginnt oft um 8–10 Tage früher als in Hohenmemmingen, Oggenhausen und Nattheim. Gleichwohl halten die Frühlingsfröste auch hier bedeutend lange an, und Abende und Nächte sind auch im Sommer häufig kühl. Daß übrigens in früherer Zeit auch bei Brenz, wie an so manchen Orten des Landes, wo längst keine Rebe mehr grünt, | Weinbau bestanden habe, möchte man aus dem Namen einer südlichen Halde „der Weingart“ schließen. Die Bodenkultur wird mit zunehmendem Fleiß betrieben, aber, was die hochgelegenen Felder betrifft, nur in sehr günstigen Jahren mit reichlichen Ernten belohnt, während im Thal die austretende Brenz bisweilen große Verwüstungen anrichtet. Auf Verbesserung der Felder ist man seit neuerer Zeit durch Anwendung von Gyps und Torfasche und Anlegung von Jauchegruben fleißig bedacht. Auch finden verbesserte Ackerbauwerkzeuge immer mehr Eingang. Mit Ausnahme von 60 M. werden die Felder (11025/8 M.) flürlich gebaut, wobei die Brache durch Futterkräuter, Flachs, Kartoffeln stark in Anspruch genommen wird. Am besten gedeihen Roggen, Dinkel, Gerste und Haber. Hanf wird in der Ebene mit Erfolg gebaut. Der Ertrag berechnet sich nach Morgen vom Dinkel auf 8–9 Scheffel, vom Roggen und Gerste 3–4 Scheffel, von Haber 5–6 Scheffel. Der Werth eines Morgen gültfreien Ackers ist durchschnittlich 250–300 fl., eines M. belasteten 150–200 fl. Der Wieswachs ist ergiebig und gut (16 Ctnr. Heu und 12–13 Ctnr. Öhmd per Morgen mittlerer Gattung), nur die Fläche zu gering, da sie im Ganzen nur 464 M. beträgt, wovon 77 M. dem Staat, 35 M. der Gemeinde-Corporation gehören. Auf seinem Boden hatte der Staat einen Torfstich angelegt, s. oben S. 46. Sämmtliche Waldung (300 M. Laubwald) ist Eigenthum des Staates, welchem auch das Jagd- und Fischrecht allein zusteht.[1] – Die Rindviehzucht ist bedeutend wichtiger als die Pferdezucht, und ein wesentlicher Erwerbszweig, indem viel junges Vieh nachgezogen und meistens in’s Unterland verkauft wird. Bis jetzt fand noch Weidetrieb statt, was aber nunmehr aufhört, da man beabsichtigt, die ohnedieß beschränkte Gemeindeweide zu vertheilen und gegen einen billigen Anschlag den aktiven Bürgern mit Nutzen und Eigenthum zu überlassen, um mit diesem Erlös die auf der Gemeinde haftenden Schulden zu tilgen. Die Schafweide wurde um’s Jahr 1830 dem Staate abgekauft, und ist gegenwärtig für jährl. 360 fl. verpachtet. Sie erträgt 340 Stücke Bastarde und Landschafe. – Unter den Gewerben stehen 2 Mahlmühlen oben an, von welchen die eine, die Fezer’sche, unter allen Mühlen an der Brenz die bedeutendste ist; ihr Eigenthümer hat ihr neuerlich die Einrichtung einer sogenannten Kunstmühle nach amerikanischer Art gegeben. Ferner bestehen hier: eine Öl- und Gerstenmühle, 2 Schildwirthschaften, 3 Bierbrauereien, eine Ziegelei, und, außer den | gewöhnlichen ländlichen, auch einige städtische Professionen, z. B. 2 Beindreher, 1 Kupferschmied etc. Sehr durch die Verhältnisse gedrückt sind die zahlreichen (36) Leineweber, die übrigens nicht selbständig, sondern in der Regel für Fabrikanten in Heidenheim arbeiten. Eine Baumwollenweberei hat ein ziemlich lebhaftes Geschäft in Barchent, sogenannten Scheggen etc. Als Nebenerwerbsmittel nennt man das Holzhauen, Steinbrechen, und das besonders im Winter fleißig betriebene Korbflechten, wozu das benachbarte Donauried die Weidenruthen liefert. Unbedeutend sind die hiesigen zwei Jahrmärkte. – Die Einwohner werden als arbeitsam, geordnet und kirchlich religiös geschildert. Ohne ihre Nachbarn an Bildung zu übertreffen, unterscheiden sie sich von ihnen durch bessere Stoffe und städtischeren Schnitt ihrer Kleidung. Allein hinsichtlich des Wohlstandes stehen sie namentlich der angrenzenden Gemeinde Sontheim weit nach, was seinen Grund hauptsächlich in der theilweise geringeren Fruchtbarkeit ihrer beschränkten und mit beträchtlichen grundherrlichen Abgaben belasteten Markung zu haben scheint. Diese grundherrlichen Gefälle, sowie alle Zehentrechte stehen dem Staat zu, der auch 215 M. Schloßgüter besitzt, welche stückweise an die Bürgerschaft verpachtet sind. Abgelöst sind der Obst- und Blutzehnten. An Dienstgeldern sind in Folge des Gesetzes vom J. 1836 212 fl. 56 kr. jährliche Abgaben, und an Hundsgeld eine jährliche Abgabe von 34 fl., erstere im zehnfachen, letztere (im Gnadenweg) im fünffachen Betrag abgelöst worden. Außerdem wurden 2 fl. 19 kr. Gebäude-Abgaben abgelöst. Geschlossene Lehengüter giebt es nicht mehr. Jeder Bürger, der eine volle Gemeindegerechtigkeit besitzt, genießt 3 Krautländer à 23 R., 2 alte Riedplätze à 1/8 M. 32 R., 1 neuen Riedplatz à 2/8 M. 26 R., und 6/ bis 7/8 M. Ackers. Auf diesen Güterstücken haftet eine Abgabe von 22 kr. und 1/2 Malter Frucht „was der Halm trägt“ an das Cameralamt, und von 1 fl. 28 kr. an die Gemeinde. Diese bürgerlichen Nutzungen sind alle an den Besitz gewisser Häuser gebunden, und werden mit diesen verkauft und vererbt. Der Marktflecken Brenz liegt sehr frei und offen am linken, und mit einigen Häusern am rechten Ufer des Brenzflusses, über welchen eine der Gemeinde gehörige hölzerne Brücke führt, 5 geom. Stunden von Heidenheim. Die Staatsstraße von dieser Stadt nach Lauingen, Dillingen und Augsburg zieht mitten durch den Ort. Eine gute Vicinalstraße führt von hier nach Sontheim, Niederstotzingen und Ulm. Der Ort nimmt sich von allen Seiten, besonders von Norden her gesehen, sehr gut aus. Die Häuser (181, darunter 131 Wohngebäude) sind fast ohne Ausnahme mit Ziegeln gedeckt, und haben – wenigstens die neueren unter ihnen – | gewöhnlich einen steinernen Stock. An laufenden Brunnen fehlt es. – Schon in weiter Ferne zieht die Blicke auf sich das im J. 1672 erbaute, dem Staat gehörige, Schloß.[2] Es ist auf einer Erhöhung in der Mitte des sich hier in die Donauebene ausweitenden Thales herrlich gelegen, äußerlich wohl unterhalten, hoch und ansehnlich, mit einem erst vor wenigen Jahren restaurirten Thurm, innerlich aber in seiner jetzigen Gestalt unbewohnbar und blos als Fruchtkasten benutzt. Der Saal war mit Deckengemälden geziert, die übrigens von keinem Werth gewesen zu seyn scheinen, und jetzt fast ganz zerrüttet sind. Überhaupt scheint nie viel auf die innere Ausstattung verwendet worden zu seyn. Das Hauptportal des Saales hat zwar geschnitzte Verzierungen, ist aber nur von weichem Holz. Am besten ist noch ein Zimmer im obern Stock erhalten, das auch als Eckzimmer die schönste Lage und Aussicht hat. Es ist im Geschmack des 17. Jahrhunderts decorirt, mit einem Fußboden von grün glasirten Plättchen, grünem Getäfel an den Decken, grünen Thürpfosten, aber kahlen weißen Wänden. Über der Hauptthüre sind zwei Wappen neben einander angebracht, das Württembergische des Herzogs Julius Friedrich zu Weiltingen und das Holsteinische seiner Gemahlin Anna Sabina, Prinzessin von Holstein-Sonderburg, welche 1659 starb. Dem Schloß östlich gegenüber auf derselben Anhöhe steht die Pfarrkirche, unstreitig eine der merkwürdigeren Kirchen des Landes, sowohl hinsichtlich ihres Alterthums und ihrer Bauart, als besonders wegen der 144 räthselhaften, zum Theil phantastischen steinernen Figuren, welche außen rings unter dem Dachgesims des ganzen Gebäudes herumlaufen. Das Nähere über diese Figuren s. in den Aufsätzen von Magenau und von Jaumann in den Württ. Jahrb. 1838. S. 38. ff. mit Abbildungen. Die Zeit der Erbauung dieser Kirche fällt ohne Zweifel in die Mitte des 12. Jahrhunderts. Hr. Dr. Merz giebt von ihr im Kunstblatt Nr. 48 des Jahrg. 1843 folgende kurze Beschreibung: „Rundarkaden auf Säulen (und einem achteckigen Pfeiler) mit Quastenbasis und phantastisch verzierten starken Capitellen; Chor und Abseiten durch halbrunde Nischen geschlossen. Das Chor ist flach in’s Kreuz gewölbt. Über den Arkadenbogen zieht ein Gesimsband hin, von dem auf jedes Säulencapitell mit Köpfen verzierte Leisten sich herabsenken. So ist jeder der sonst ungegliederten Rundbogen rechtwinklig eingeschlossen, und ebenso jeder Bogen des außen sich herumziehenden Rundfrieses; die Eckzwickeln von diesen sind mit einem erhabenen Knopf ausgeziert. | Diese ganze Anordnung erinnert an die Bogeneinfassung der Wasserleitung zu Athen. Dem Mittelschiff schließt sich westlich der viereckige, oben achteckige Thurmbau an, unter dem innen das Gewölbe für die Empore (nach sächsischer Weise) sich befindet. In die Ecken zwischen Thurm und Seitenschiff ist je ein runder Treppenthurm eingebaut (wie zu Paderborn, Merseburg etc. im Osten). Mit dem Paderborner Dombau stimmt auch das überein, daß im Westen der südlichen Abseite eine kreuzgewölbte Vorhalle um zwei innere Säulenabstände hervortritt.“

Zu den Merkwürdigkeiten des Innern der Kirche gehört der verkehrt eingemauerte römische Votivstein, von welchem oben S. 115 die Rede war. Ein gutes, aber sehr ungünstig unter der Orgel angebrachtes Gemälde stellt die Scene dar, wie die Diener das Gebot des Königs erfüllen Matth. 22, 13. Auch enthält die Kirche einige Grabmäler der Güssen, darunter ein sehr schön gearbeitetes von Hans Wilhelm Guß, † 1579, ein anderes an der Hauptthüre mit den Güssischen Sternen und dem Esel der Eselsburger etc. Die Baulast der Kirche trägt bei Hauptreparaturen zu 2/3 der Staat, zu 1/3 die Gemeinde. Die Kultkosten bestreitet der Heilige, der circa 180 fl. Einnahme hat; das Deficit übernimmt die Gemeindekasse. Die angenehm gelegene aber beschränkte Pfarrwohnung hat der Staat im Bau zu erhalten. Ein Schul- und Rathhaus hat die Gemeinde im J. 1836 um 2000 fl. gekauft, nachdem der Staat seinen Antheil an der Baupflichtigkeit für das Schulgebäude mit 1000 fl. an die Gemeinde abgelöst hatte. An der Schule unterrichten zwei Lehrer. Schulstiftungen sind vorhanden im Betrage von 250 fl. Der Begräbnißplatz liegt innerhalb des Orts, und umgiebt die Kirche.

Noch befand sich mitten im Ort an der Hauptstraße ein kleines, dem Staat gehöriges Schlößchen, das 1823 an einen Privaten verkauft worden und jetzt eine Schildwirthschaft ist. Dieses Schlößchen wurde 1680 von Herzog Friedrich Ferdinand seinem jüngsten Bruder Manfred bis zu seinem Tode zur Wohnung eingeräumt. S. Magenau, Güssen S. 58.


Geschichtliches.
Wie sonst im Brenzthale, so zeigen sich bei Brenz ziemlich häufig Spuren des Römeraufenthaltes in manchen zu Tage kommenden Münzen. Es haben sich hier dergleichen von Augustus als Divus († 14 n. Ch.), ferner von Nerva, Trajanus, Antoninus Pius, Septimius Severus, Valerianus † 267 vorgefunden. Frühere Geschichtschreiber, namentlich auch Leichtlen, meinten irriger Weise selbst den Namen Brenzia in einer römischen Inschrift zu finden, allein das Denkmal, auf welchem sie einen Ortsnamen Brenzia lasen, | enthält statt dessen den Personennamen Pervinca , nämlich Secundina Pervinca conjux carissima und sein Fundort ist nicht Brenz, sondern Biberbach bei Augsburg (Württ. Jahrb. 1835. 1, 38).

Wenn nun gleich der Name Brenz nicht auf urkundliches Vorhandenseyn zu Römerzeiten Anspruch machen kann, so wird er doch in der germanisch-christlichen Zeit sehr frühe genannt. Im J. 875 erscheint die Kapelle in Brenz, capella ad Prenza, – was freilich auch „die Kapelle am Brenzflüßchen“ bedeuten könnte, – als Eigenthum K. Ludwigs II. des Deutschen, welcher sie an Kl. Faurndau und mit diesem an seinen Diaconus Liutprand zu Eigen gab, der sie sodann im J. 895 an St. Gallen vergabte (Neug. nr. 487. 488. 613). Diese Kapelle hatte sich, so wie Kl. Faurndau, der Urkunde K. Ludwigs gemäß beträchtlicher Immunitätsrechte zu erfreuen. Sie verschwindet übrigens nach dem zuletzt genannten Jahre ganz aus der urkundlichen Geschichte, in welche der Name Brenz erst wieder mit dem J. 1251 eintritt.

In diesem Jahr kommt ein adeliches Geschlecht vor, welches sich von Brenz nannte, Ulricus dictus Groppo, Diepoldus fratres de Brenz milites (Wahre Gestalt der Vogtei Neresheim S. 464). Im J. 1267 übergibt Diepoldus de Brenze in Gemeinschaft mit Diepold von Stromberg (bei Hermaringen) die Güter, welche beide bei Gunzenheim (unfern Donauwerth) besaßen, an Kl. Kaisheim (Reg. Boic. 3, 283). Aller Wahrscheinlichkeit nach sind diese Herren von Brenz von einer und derselben Familie mit den Güssen von Güssenberg (s. Hermaringen). Im J. 1318 lesen wir von Albrecht dem Güssen von Brentz (Reg. Boic. 5, 389), in den Jahren 1343, 1354 von Ritter Bruno dem Güssen von Brenz, welcher in der letztgenannten Zeit die Pfarrkirche in Brenz mit einer Stiftung bedachte (Reg. Boic. 7, 363. 8, 301). Bemerklich machte sich dieses Geschlecht besonders durch seine Raubsucht; sein Schloß Brenz war es, welches im J. 1340 wegen des unleidlichen Raubs, der zwischen Augsburg und der Alb bisher geschehen, K. Ludwig IV. den Augsburger Bürgern zu zerstören befahl, welche das Geheiß alsbald vollzogen (Boehmer Reg. Ludov. S. 129).

In dieser Familie vererbte sich der Besitz von Brenz durch mehrere Generationen fort. Im 14. Jahrhundert erlaubte K. Karl IV. Etwin Güssen von Güssenberg zu Brenz und seinen Erben in Brenz, ein offen Gericht über böse Leute mit Stock und Galgen zu halten, eine Gerechtsame, die im J. 1417 König Sigmund, – derselbe, den wir im J. 1413 um Michaelis in Brenz anwesend treffen – bestätigte; im J. 1455 übergab Diepold Güß von Güssenberg zu Brenz Ritter seinem Bruder Gerwig Güssen Schloß und Dorf Brenz, | wovon die Hälfte von Ulrich und Hug Grafen von Montfort zu Lehen rührte (Stuttg. Staats-Arch.).

Damals war aber der Besitz von Brenz schon in andere Hände übergegangen gewesen; im J. 1447 verkaufen Graf Ulrich und Graf Conrad zu Helfenstein an Herrn Hans von Stain zu Ronsperg Ritter ihren Theil von der Feste zu Brenz und dem gemauerten Vorhof darunter gelegen etc. sammt dem Gericht und Ehehaften, welches alles zur Hälfte Lehen von Montfort ist, auch etlich eigene Stück, Güter und Gülten zu Brenz, alles um 4000 fl. rhein. Demselben Hans von Stein verkauft im J. 1447 Wilpold von Suntheim sein Viertel an der Behausung der Feste von Brenz, desgleichen ein Viertel an Gericht, Zwäng und Bänn (so Lehen von Montfort) u. a. m. um 2250 fl., und an eben diesen von Stein im J. 1448 Ludwig von Suntheim die Hälfte am Stock der Feste zu Brenz und seine Behausung, die in selbem Stock steht, ferner sein Viertel am Gericht, seine Hälfte am Burghof, so alles Lehen von Montfort ist (Stuttg. Staats-Arch.).

Als die Güssen wieder in den Besitz von Brenz kamen, bestund die Lehnsabhängigkeit des Gutes fort. Das K. Staatsarchiv bewahrt aus den Jahren 1493, 1530, 1534 Lehensreverse der Güssen gegen die Grafen von Montfort um das Lehen zu Brenz, worin bemerkt ist, daß die Grafen von Montfort das hohe und niedere Gericht zu Brenz vom Kaiser und Reich zu Lehen empfangen haben. Der älteste vorhandene Lehenbrief der Grafen von Montfort ist vom J. 1522, spätere sind von 1525, 1530, 1548. Die Grafen hatten übrigens nicht viel Genuß von ihren Lehensrechten und boten sie im J. 1589 selbst an die Güssen feil. Diese Familie war damals schon sehr herabgekommen und entschloß sich nicht zum Ankauf. Nun bot Pfalzgraf Philipp Ludwig 4000 fl. um das dominium directum solcher Lehen, weil aber Graf Johann von Montfort einen Sohn bekommen, wurde die Sache rückgängig (1594. 1595).

Im Anfang des 17. Jahrhunderts hatte sich die Schuldenmasse Hans Conrads von Güß aufs äußerste gehäuft. Württemberg allein hatte 90000 fl. an Kapital und verfallenen Zinsen zu fordern; es nahm nun mit Pfalzneuburg, welches nächst ihm die größten Summen vorgestreckt, im J. 1608 wirklich das Gut ein und ordnete eine gemeinschaftliche Verwaltung an. Der schlechte Schuldner, dessen sämmtliche auf das Gut Brenz hypothecirten Schulden sich auf 225.573 fl. 18 kr. beliefen, wurde in Eßlingen im J. 1611 festgenommen und auf Befehl Herzog Johann Friedrichs von Württemberg vier Wochen lang in Haft gehalten. Nun aber stritten sich Württemberg und Pfalzneuburg um den Vorkauf an dem Orte. Württemberg, welches größere Forderungen hatte als Pfalzneuburg, | schloß am 12. April 1613 den Kauf ab (Sattler 6, 69). Ferner erwarb Herzog Johann Friedrich den 1/11 Jul. 1615 um 5000 fl. von Graf Johann von Montfort dessen Lehengerechtsame, „nämlich des gemauerten Stocks zu Brenz im Schloß, darauf das Haus gegen Bergenweiler wärts gelegen gebaut, desgleichen das Gericht, hoch und nieder Zwäng und Bänn, ferner die Mühlstatt, genannt die Spindelmühle ob dem Weiher zu Suntheim, die Mühlstatt, genannt die Aumühle an der hintern Brenz bei Suntheim unten an dem Weiher gelegen, mit aller der Zugehörden, zu rechtem Mannlehen verliehen.“

Im J. 1617 den 28. Mai überließ Herzog Johann Friedrich durch fürstbrüderlichen Vergleich seinem Bruder Julius Friedrich († 1635) als Apanage das Gut Brenz mit Weiltingen nebst einem Jahresgehalt von 15000 fl. (Sattler 6, 110). Julius Friedrich errichtete in Brenz eine Münzstätte, und prägte - die Kipper- und Wipperzeit sich zu Nutze machend – vom 2. Sept. 1622 bis zum 8. Mai 1623 nicht weniger als 1.094.034 fl. an doppelten, einfachen und halben Hirschgulden (welche durch den Buchstaben B den Prägeort anzeigen). Er wurde indeß bald auf die Reichsgesetze wegen der Heckenmünzstätten verwiesen und seine Münzstätte auf Anordnung des schwäbischen Kreises zerstört. Sein Sohn Manfred († 1662) stiftete die weiltingische (weiltingisch-brenzische) Linie, diese starb aber schon im J. 1705 im Mannsstamm aus mit Manfreds Sohn, Herzog Friedrich Ferdinand, der dem Orte Brenz das Privilegium ertheilte, vier Jahresmärkte zu halten, welches K. Leopold den 21. März 1703 bestätigte.

Mit dem Aussterben der weiltingisch-brenzischen Linie fiel Brenz vertragsgemäß an das herzogliche Haus zurück, und Herzog Eberhard Ludwig nahm es unter die Kammerschreibereigüter auf, von welchen es jedoch bald darauf wieder abgetrennt wurde, indem es genannter Herzog am 23. April 1727 an die Landeshofmeisterin, Gräfin Würben, überließ „zu lebenslänglichem Unterhalt, doch so, daß der bilancirte jährliche Ertrag dieser Güter mit 4538 fl. von den 10.000 Gulden jährlichen Deputates der Gräfin abgezogen werden sollte.“ Jedoch schon im J. 1732 mußte die Gräfin, da sie gestürzt wurde, durch Verabschiedungsreceß vom 28. März Brenz nebst Oggenhausen wieder herausgeben.

Brenz stund unter Aufsicht eines Stabsamtmanns, der zugleich Keller- und Gerichtsschreiber war. Die Einkünfte wurden mit denen von zwei Maierhöfen zu Oggenhausen zur besonderen herzoglichen Kasse verrechnet.

Aus den kirchlichen Alterthümern des Ortes ist noch zu erwähnen, daß der Kirchensatz den Güssen von Güssenberg gehörte bis zum | Jahr 1409, in welchem Conrad und Seitz die Güssen denselben nebst den Widumhöfen zu Brenz und Sontheim, ferner einige Zehnten, an Bischof Eberhard von Augsburg um 2000 fl. verkauften, von dem sie ihn jedoch schon im Jahr 1410 als widerrufliches Lehen wieder erhielten. Bruno der Güß stiftete die zwei Kaplaneien U. L. F. und des heil. Erzengels Michael, welche Stiftung durch Bischof Marquard von Augsburg im J. 1354 bestätigt wurde (Mon. Boic. 33, 2. S. 220). Im J. 1409 verlieh Bischof Eberhard das Patronatrecht an genannte Caplaneien an Conrad und Seitz die Güssen (Braun Beschr. der Diöc. Augsburg 1, 500).

Die lutherische Lehre wurde erst im J. 1615, nachdem der Ort an Württemberg gekommen war, eingeführt durch eine herzogliche Commission, wovon der Stiftsprediger Lotter ein Mitglied war, und in demselben Jahr der erste evangelische Pfarrer, Körner, angestellt; damals wurde auch das Patronat württembergisch.

Brenz ist der Geburtsort eines nicht unberühmten Gelehrten, Andr. Althamer (oder wie er sich nach der Sitte seiner Zeit übersetzte, Paläosphyra), geboren zu Ende des 15. Jahrhunderts. Auf den Universitäten Tübingen und Leipzig gebildet, wurde er im J. 1521 Rektor des Gymnasiums in Schw. Hall, zuletzt 1528 Pastor Primarius in Ansbach und starb um 1539. Für die Reformation wirkte er als eifriger Anhänger durch zahlreiche Schriften und Predigten; seine Kenntnisse in der Alterthumswissenschaft bewährte er durch die, seiner Zeit geschätzten Notae et scholia in Tacitum de situ, moribus populisque Germaniae (erste Ausg. Norimb. 1529. 4), in welchen er durch die Weise, wie er die Alterthümer der Brenzer Kirche in die Erklärung hereinverflicht, seine Anhänglichkeit an den Heimatsort beurkundet. Vergl. Ballenstedt, Joa. Arn., Andreae Althameri vita. Wolfenbut. 1740. 4°.



  1. Der Fluß ist hier besonders fischreich und liefert z. B. Hechte von 12–15 Pfd. Auch an Federwild ist das Brenzthal in dieser Gegend ziemlich reich.
  2. Das frühere Schloß ist im 30jährigen Kriege eingeäschert worden, Sattler 9, 76.
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