« Kapitel B 26 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 28 »
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e) Gemeinde 27. Ruppertshofen,
bestehend aus 3 Parcellen mit 583 Einwohnern.

Ruppertshofen und Leofels liegen links der Jagst auf der Hochebene zwischen Jagst und Bühler, Hessenau aber im Jagstthal. Über die Markung Ruppertshofen ziehen die Staatsstraße von Hall nach Kirchberg und die Vicinalstraße von Ilshofen her nach Gerabronn und nach Dünsbach, und von Kirchberg nach Künzelsau und Döttingen. Letztere Straße berührt auch die Markung Leofels und zweigt sich auf solcher in der Nachbarschaftsstraße von Kirchberg nach Gerabronn und Langenburg ab. Außer dem Jagstfluß, über den bei Hessenau eine bedeckte hölzerne Brücke führt, und außer dem in Ruppertshofen entstehenden, über Dörrmenz in die Jagst fließenden Scherrbach hat der Gemeindebezirk keine fließende Gewässer. Mit Brunnen ist derselbe genügend versehen, nur liefern die in Leofels in trocknen Sommern den Bedarf nicht mehr voll. In der Nähe von Leofels, doch auf ruppertshofer Markung, ist ein 33/8 Morgen großer, mit Karpfen besetzter, dem Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg gehöriger See und in Ruppertshofen sind mehrere Wassersammlungen zum Gebrauch in Feuersnoth.

Der Gesammtbetrag der Grundzinse beträgt 487 fl., woneben von den meisten Gütern in Veränderungsfällen an Handlohn 5 bis 10 %, und an Sterbfall 5 bis 15 % entrichtet werden muß. Andere Abgaben bestehen nicht mehr, und namentlich wurden die Gefälle steuerartiger Natur und die Frohnlasten nach den Bestimmungen| der Gesetze von 1836 im Betrag von 500 fl. abgelöst. Die Jagd und Fischerei gehört im ganzen Gemeindebezirk dem Standesherrn. Es sind 81 Haupt- und 68 Neben-Gebäude im Bezirke. Bis jetzt bestehen noch in allen Ortschaften Gemeinderechte, sie werden jedoch demnächst aufhören. Das Vermögen der Gesammtgemeinde ist unbedeutend, die Gemeindekostens-Umlage beträgt 375 fl.

a. Ruppertshofen, früher Ruprechtshofen und Ruprechtshausen, Pfarrdorf mit 336 Einwohnern, darunter 5 nach Groß-Allmerspann pfarrende Katholiken, liegt an der hall–rothenburger Staats- und dünsbach–ilshofer Vicinal-Straße in der Niederung, die in einer Ausdehnung von 11/2 Stunden Länge und 1/2 Stunden Breite den Raum zwischen Kirchberg und Ruppertshofen einnimmt. Die Entfernung von Gerabronn ist 13/4, von Kirchberg 11/2 Stunden. Der Ort ist ziemlich weitläufig gebaut, hat mitunter sehr ansehnliche Bauernhäuser und ist, nachdem neuerlich der Etter sehr durchgreifende Verbesserungen erfahren und eine neue Brunnenleitung und tiefe Abzugsgräben für das sich häufig sammelnde Gewässer angelegt worden sind, reinlich gehalten. Den Zehenten bezieht das Rentamt Kirchberg mit Ausnahme der Haberflur, aus welcher der Pfarrei der kleine Zehente zu reichen ist, die solchen und den großen Zehenten auch von einigen Äckern auf der Markung ausschließlich und 2/3 des Blutzehente genießt. Gefällberechtigt ist außer dem Staat die Stadtpflege Hall und die Standesherrschaft.

Die Pfarrei Ruppertshofen umfaßt den ganzen Gemeindebezirk und Hörlebach, Oberamts Hall. Früher gehörten jedoch Leofels und Hessenau zur Pfarrei Michelbach an der Heide. Wann ersterer Ort und Hessenau links der Jagst hierher getheilt wurde, ist nicht bekannt; Hessenau rechts der Jagst trat aber erst 1837 in diesen Verband ein. Dagegen hatten bis 1689 noch Dünsbach und Morstein hierher gehört. Die Kirche zum heiligen Martin wurde 1609 wieder neu erbaut. Eine kleine Capelle, die am Weg nach Ruppertshofen und Dünsbach in der westlichen Spitze des Orts Leofels stund und auf dem Thürsturz die Jahrzahl 1502 zeigt, ist schon seit 1620 in ein Wohnhaus umgewandelt. Die Reformation erfolgte 1534, nachdem die Einwohner schon zwei Jahr früher, jedoch vergeblich, die Gestattung derselben von dem Kirchherrn, Grafen Albrecht von Hohenlohe, verlangt hatten. Die Schulgemeinde umfaßt denselben Bezirk, wie die Kirchengemeinde. Den Pfarrer und den Lehrer bestellt der Fürst zu Hohenlohe-Kirchberg, dem auch die Baulast an Kirche, Pfarr- und Schul-Haus obliegt. Eine Verpflichtung zur Erweiterung der Schule ist bestritten, auch sind durchaus Fuhr- und Hand-Frohnen angesprochen.| Eine Gotteshaus- oder Heiligen-Pflege ist nicht vorhanden, aber ein durch Stiftungen von Pfarrangehörigen von 1708 an entstandene Almosenpflege, deren Vermögen 962 fl. beträgt.

Das erste Vorkommen des Orts fällt in das 13. Jahrhundert. Alte Schriften in der Pfarrregistratur gedenken nämlich der der Pfarrei zugehörigen Zehenten in dem besondern Distrikt Erlach auf der Markung Ilshofen, welche ums J. 1302 die Gräfin Beatrix von Flügelau zu einem Seelgeräth gestiftet hat (s. Beschreibung des Oberamts Hall S. 225). Da nun Ruppertshofen früher zu dem Amt Ilshofen gehörte, so ist um so mehr anzunehmen, daß Ruppertshofen ein Bestandtheil der Grafschaft Flügelau gewesen, als, nachdem Hohenlohe die Eingehörungen derselben zu der Herrschaft Crailsheim vereinigt hatte, im Jahr 1363 die Pfarrei Ruppertshofen als eine Eingehörung von Crailsheim sich aufgeführt findet. Dabei hatte jedoch, wie es scheint, die unfern an der Bühler gelegene Burg und Herrschaft Bielrieth Güter hier. Im Jahr 1344 verkaufte nämlich Walter, der Kuchenmeister von Bielrieth (aus dem Geschlecht der Herren von Nordenberg) an die Grafen von Württemberg, welche kurz zuvor im Besitz der vormals würzburgschen Veste Leofels erscheinen, Güter zu Ruppertshofen. Grundherren waren nun von 1344 an Württemberg und Hohenlohe, von 1409 an aber statt des Ersteren (s. Leofels) bis 1563, beziehungsweise bis 1616, die Herren von Vellberg, beziehungsweise die Herren von Absperg, und nachdem diese ihre Antheile theils an Hall, theils an Hohenlohe verkauft hatten, diese beide in dem Verhältniß, daß Hall 13, Hohenlohe aber 23 Unterthanen hier besaß. Übrigens war von 1384 bis 1562 der von Flügelau herrührende hohenlohesche Antheil des Orts, nicht aber die Pfarrei, an die Städte Hall, Dinkelsbühl und Rothenburg veräußert. Nach Biedermann wären im 14. und 15. Jahrhundert auch die Herren von Morstein hier begütert und namentlich auch im Besitz eines Theils des Zehenten gewesen.

Von Ruppertshofen war bis zu Anfang dieses Jahrhunderts 1/3 zum Gebiet der Reichsstadt Hall und 2/3 zum Fürstenthum Hohenlohe-Kirchberg gehörig. Hinsichtlich der obrigkeitlichen Verhältnisse gilt das bei Kirchberg Gesagte auch hier. Hall übte über seine Hintersassen auch die Landesherrschaft; die vogteiliche Gewalt war ebenfalls nach den Unterthanen getheilt, wurde aber auf den Straßen des Orts gemeinschaftlich geübt. Das hallische Drittel kam schon 1802 an Württemberg, wurde dessen neu errichtetem Oberamt Vellberg zugetheilt, von 1806 bis 1810 war es aber mit dem Übrigen der Krone Bayern unterworfen. Dieser Ort gehörte sonach bis 1802 theils zum fränkischen, theils zum schwäbischen Kreis.

| Auf dieser Markung rechts des Wegs nach Leofels unfern des Röthwalds lag früher noch ein Ort, Guttershofen genannt. Die Zeit seines Abgangs ist jedoch nicht bekannt.

b. Hessenau, Weiler mit 75 evang. Einwohnern im Jagstthal, 5/8 St. von Ruppertshofen an der Nachbarschaftsstraße zwischen Kirchberg und Langenburg, auf beiden Seiten des Jagstflusses gelegen, ist weitläufig gebaut und liegt mit Leofels auf derselben Markung, auf welcher auch gegen Liebesdorf auf der Thalhöhe rechts der Ort oder die Burg „Hohenbirken“, wie noch ein besonderer Zehentdistrikt heißt, lag. Gefällberechtigt auf dieser Markung ist ausschließlich Hohenlohe-Kirchberg, das auch Gesammt-Zehentherr ist.

Hessenau gehört seit lange zum Schloß Leofels, beziehungsweise zum Amt Kirchberg. Bis 1797 war die hochfraischliche hohe Obrigkeit zu dem ansbachischen Fraischamt Werdeck angesprochen, wurde jedoch, wie alle Hoheitsrechte, von Hohenlohe geübt. Im 16. Jahrhundert finden sich an der Grundherrschaft Hall, von Berlichingen, von Stetten und von Absperg betheiligt.

c. Leofels, früher Löwenfels, mit 172 Einwohnern, worunter 1 Katholik, auf der Thalhöhe links der Jagst, an der Nachbarschaftsstraße zwischen Kirchberg und Künzelsau gelegen. Grundgefälle und Zehenten bezieht bloß Hohenlohe-Kirchberg. Der Ort ist weitläufig gebaut und reinlich gehalten.

Im Jahr 1333 ertheilt Bischof Hermann zu Würzburg dem Grafen Ulrich von Württemberg die Versicherung, die diesem für eine Schuld von 1200 fl. versetzte Veste Löwenfels binnen Jahresfrist wieder zu lösen, was jedoch keineswegs geschehen ist, indem Württemberg nicht nur im Besitz blieb, sondern zu dieser, von seinen übrigen Landen entlegenen Veste noch weiter in der Mitte des 14. Jahrhunderts vom Stift Backnang die Kirche zu Lendsiedel, 1344 von Walter Küchenmeister von Nordenberg, seine Güter zu Ruppertshofen, Dörrmenz und Steinach, um 1370 von Kraft von Heimburg, Bürger zu Hall, und seinem Tochtermann Walter von Enslingen, den Hof zum Forst unter Morstein gelegen und 1379 von Nikolaus Schneewasser, Bürger zu Hall, dessen Güter zu Dienbunde für 85 fl. dazu erwarb, diese Besitzungen wurden jedoch an die Herren von Vellberg zuerst 1409 auf Wiederlosung, 1468 aber unwiderruflich verkauft. 1419 bewilligte die Gräfin Henriette von Württemberg, Namens ihrer Söhne, dem Hugo von Vellberg Nichtablösung des Pfandschillings binnen 10 Jahren und dazu Bezahlung jährlicher 60 fl. Dienstgeld unter der Bedingung, daß die Veste der Herrschaft Württemberg ein offenes Haus gegen Jedermann sey. Als 1468 Verzichtleistung auf das| Wiederkaufsrecht gegen Bezahlung von 300 fl. und Nachlaß von 600 fl. Baukosten erfolgte, trugen Georg und Ernfried von Vellberg von freien Stücken dem Haus Württemberg „Löwenfels“ die Veste sammt dem Berg, einen weiten Jagdbezirk, und die Zehenten zu Weckelweiler und Lenkerstetten zu Mannlehen auf, was die Folge hatte, daß, nachdem 1592 mit Conz von Vellberg der letzte männliche Erbe dieses Geschlechts gestorben war, diese Besitzungen dem württembergischen Lehenhof heimfielen, der sie sofort wieder einem früher gegebenen Versprechen gemäß 1593 an die Grafen von Hohenlohe verlieh, während die übrigen Besitzungen an die v. vellbergschen Eigenthumserben, und von diesen großentheils an Hohenlohe, Einiges aber auch an die Herren von Crailsheim und die Stadt Hall, wie dieses des Näheren hienach zu ersehen ist, kam. Bei der Belehnung von 1593 hatte Hohenlohe 2500 fl. für die gedachten beiden Zehenten zu entrichten, es wurde jedoch versprochen, bei einem etwa erfolgenden Heimfall den hohenloheschen Eigenthumserben diese Summe wieder hinauszubezahlen.

Eingehörungen der Burg und Herrschaft, wie sie 1468 an Vellberg verkauft wurden, sollen gewesen seyn:

a) württembergische Lehen, die 1468 freiwillig von denen von Vellberg Württemberg zu Lehen aufgetragen waren: 1) Veste Leofels sammt dem Berg und 2) die Zehenten zu Weckelweiler und zu Lenkerstetten.

b) freies Eigenthum: 1) Gefällrechte (Gülten, Handlohn, Sterbfall u. s. w.) in den Orten Leofels, Ruppertshofen, Dörrmenz, Steinach, Elpershofen, Hessenau, Lendsiedel, Buch und der Hof zum Forst; 2) Zehenten zu Weckelweiler, Oberwinden, Niederwinden, Lenkerstetten, Klein-Brettheim, Beimbach mit Oberndorf, Mistlau, Dörrmenz, Klein-Allmerspann, Hessenau, zwei Theile am großen und kleinen Zehenten in Elpershofen und den halben Zehenten zu Eichholz; 3) die Kirchen und Kirchensätze mit aller Obrigkeit.

Von den 3 Zweigen, in welche sich von Anfang des 16. Jahrhunderts an die Familie von Vellberg theilte, endete der eine, im Besitz der Hälfte befindlich gewesene Zweig mit Georg von Vellberg in der Mitte des bemerkten Jahrhunderts, beerbt durch seine Tochter Brigitta, die an Valentin von Berlichingen verehelicht war; der zweite mit Bartholomäus von Vellberg, dessen Erben die Schwestersöhne Caspar, Veit und Ehrenfried von Absperg waren, bald nachher, und der Dritte endlich 1592 mit dem von seinen Schwestern Anna von Wolfskehl und Barbara von Grumbach beerbten Conz von Vellberg. Diese blieben nun im Besitz der Herrschaft Leofels, mit Ausnahme des schon 1593 als Lehen| an Hohenlohe gekommenen Schlosses und der Zehenten zu Weckelweiler und Lenkerstetten und mit Ausnahme der von dem Bartholomäus von Vellberg seiner Wittwe Sibylle zur lebenslänglichen Nießung verschafften Zehenten zu Oberwinden, Mistlau und Hornberg, des zum Wittwensitz bestimmten Freihauses zu Crailsheim und des Himmelreichshofs im burgberger Wald, bis zu den aus Nachstehendem ersichtlichen Zeitpunkten.

Von den Eingehörungen kamen nämlich mit Ausnahme der eben bemerkten lehenbaren Bestandtheile in andere Hände: 1) Gefälle und Güter mit allen obrigkeitlichen Rechten: a) an Graf Ludwig Casimir von Hohenlohe von Brigitta von Vellberg im Jahr 1563 zu Ruppertshofen, Dörrmenz, Lendsiedel, Hessenau, Liebesdorf, Elpershofen, Forst, Binselberg, Steinach, Dünsbach, Söllboth, Elshausen, Haßfelden, Haagen, Unter-Scheffach, Alkerthausen, Klein-Allmerspann, Buch, Tiefenbach, Altdorf, Buch bei Vellberg, Engelhofen, Rudelsberg und Seibotenberg; b) von Anna von Grumbach und Wolfskehl an Johann Philipp von Crailsheim im Jahr 1594 zu Wallhausen, Lenkerstetten, Weckelweiler, Elpershofen, Hornberg, Gröningen, Kirchberg, Gaggstatt, Musdorf, Schainbach und (1595) einen Hof und ein Gütlein zu Gröningen; c) von Magdalena von Absperg an Philipp von Crailsheim 1614 zu Gaggstatt, Rudelsdorf, Dörrmenz, Buch, Gemichshausen, Gaishof und Schmerach; d) von Magdalena von Absperg 1615 an Graf Philipp Ernst zu Hohenlohe zu Lendsiedel, Hessenau, Lobenhausen, Seibotenberg, Liebesdorf, Diemboth und Leofels; e) im Jahr 1616 von den Vormündern des Hans Veit von Absperg an Graf Philipp Ernst von Hohenlohe zu Diemboth, Dörrmenz, Ruppertshofen, Hessenau, Klein-Allmerspann, Groß-Allmerspann, Fuchshof, Himmelreich (der Hof auf dem Burgberg), Leofels, Brachbach, Eichenau, Steinach, Seibotenberg, Elpershofen, Roßfeld, Altenmünster, Rüdern, Maulach, Onolzheim; f) 1636 von der Reichsstadt Hall, die es von den v. vellbergischen Erben erkauft hatte, an die Herrschaft Langenburg: zu Niederwinden, Seibotenberg, Herbolshausen und Weckelweiler.

2) Zehenten. a) Wie hievor unter 1 a: zu Niederwinden, Klein-Brettheim, Dörrmenz, 2/3 und den besondern Bubenzehenten, zu Dünsbach den Höfleinszehenten, zu Hessenau zur Hälfte; b) wie unter 1 c: zu Oberwinden; c) wie unter 1 d: zu Söllboth, Elpershofen Antheil, Hessenau die Hälfte und den Zehenten in der hohen Birken; d) wie unten 1 d: zu Hornberg, Mistlau, Klein-Allmerspann, Beimbach mit Oberndorf die Hälfte; und e) wie unten 1 f: zu Dörrmenz ein Drittel.

3) Grundeigenthum. An Hohenlohe die Waldungen Steinlohe,| Oberlohe, Bühl, Birkenlohe, Engelhofen, Tiefenhalden, das Hofgut zu Hessenau, verschiedene andere Grundstücke und Fischwasser.

4) An Hohenlohe 33 Leibeigene, Manns- und Weibs-Personen, mit 4 fl. Nutzungswerth auf die Person, und

5) an Hohenlohe das Patronatrecht über die Kirchen zu Lendsiedel, Gaggstatt, Beimbach und Mistlau und deren Zehenten, Güter, Gülten und Frohnhöfe und den Kirchensatz und die Schulbestallung zu Lendsiedel und Gaggstatt.

Die alte Burg Leofels, ein übrigens nicht ganz von Stein errichtetes und auch nicht sehr umfangreiches Gebäude, steht noch, ist aber längst, wahrscheinlich seit dem Absterben derer v. Vellberg, nicht mehr bewohnt und seit lange wegen Baufälligkeit auch nicht mehr bewohnbar. Sie steht auf einem geringen, doch hohen Vorsprung des Gebirgs, südlich der Jagst. Am äußern Thor findet sich die Jahrszahl 1481. Als 1515 Daniel Trautwein den Wilhelm von Vellberg, Amtmann zu Werdeck, wie solcher zum Pfarrer in Michelbach zum Morgenimbis reiten wollte, wegen einer vorangegangenen thätlichen Mißhandlung des jungen Georg von Vellberg von Leofels von Seite des Wilhelm von Vellberg gefangen nahm und nach Leofels brachte, hatte diese Störung des Landfriedens eine Belagerung des Schlosses Leofels durch den brandenburgischen Vogt zu Crailsheim und die Reichsstadt Hall zur Folge, wodurch Wilhelm von Vellberg frei gegeben wurde. Das Schloß wurde dabei nicht beschädigt, weil die Belagerer auf die Drohung, wenn ein Schuß gegen die Festung geschehe, „werde Wilhelm fürs Loch gehenkt,“ nicht zu schießen wagten; dagegen wurde der schöne und große Rittergarten verwüstet. Im Jahr 1707 wurde der Bau durch einen Blitzstrahl sehr beschädigt.

Von einem größern Unfall wurde der Ort 1634 betroffen, indem ihn österreichische Truppen nach der Schlacht bei Nördlingen abbrannten. Auch war er damals von der Pest heimgesucht.


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