Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel B 2
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Das Pfarrdorf liegt auf derselben Hochebene wie Gerabronn, an der Nachbarschaftsstraße, welche von Gerabronn nach Brettenfeld und weiter nach Rothenburg führt, von ersterem Ort 1/2 Stunde entfernt. Die Ebene senkt sich hier gegen das enge Brettachthal. Das Dorf gewährt mit dem alterthümlichen Schloß und den waldbedeckten, den Vordergrund bildenden, Thalwandungen ein ansprechendes Bild. Der große, kleine und Blut-Zehente steht der Gutsherrschaft, der Neugereutzehente aber dem Staat zu. Gefällberechtigt ist außer dem Rittergutsbesitzer (siehe unten) nur der Staat mit einem für die Eigenmachung der Lehenstheile desselben angesetzten Grundzins von 1521/2 fl. Das Dorf, großentheils erst seit dem dreißigjährigen Krieg durch Ansiedlung entstanden, wozu die Grundherrschaft Baustätten und Feldgüter gegen Lehenslasten abgab, ist in der nach der Feuersbrunst von 1822 entstandenen, dasselbe gerade durchziehenden, Hauptstraße weit und regelmäßig gebaut, während die Nebengassen eng und unrein sind. Von den 72 Haupt- und 34 Neben-Gebäuden verdient neben dem Schloß bloß die noch ziemlich neue, geräumige, helle und im Einbau sehr zweckmäßig eingerichtete, Kirche besonderer Erwähnung. Nachdem solche durch Blitzstrahl entzündet, am 1. August 1760 abgebrannt war, wurde sie nach dem Vorbild der 1733 erbauten Kirche zu Kirchberg neu hergestellt. Sie ist mit dem zugleich erbauten schieferbedeckten Thurm durchaus in wohlerhaltenem Zustand.
Die alte Veste (das Schloßgebäude), erhielt 1684, nachdem sie im dreißigjährigen Krieg bedeutende Beschädigungen erlitten hatte, durch Werner von Wollmershausen diejenige Einrichtung, welche der davon übrig gebliebene Theil heute noch zeigt. Das nunmehrige Schloßgebäude besteht aus eben diesem älteren Theil und aus der auf der Stelle des abgegangenen Theils erbauten Wohnung. Bewohnt ist sie seit 40 Jahren nicht mehr, doch selbst im alten Theil in solchem Stande, daß sie mit geringen Kosten wieder in wohnlichen Zustand versetzt werden könnte. Sie steht südlich vom Dorf auf einem Bergvorsprung, dessen in das Brettachthal abfallende Seiten mit Obstbäumen bepflanzt, theilweise zu Küchengärten eingerichtet sind. Auf der mit dem Dorfe zusammenhängenden Seite ist das Schloß durch eine einzeln stehende, 80′ hohe und 12′ dicke Befestigungsmauer, einen sogenannten Mantel, geschützt, welcher durch eine, im Innern angebrachte, Wendeltreppe bis unter das Dach, wo sich einige kleine Gemächer finden,| ersteigbar ist. Die Verbindung über den noch außerdem angelegten Graben mit dem Dorf und mit dem gutsherrlichen Amthause und den Maiereigebäuden ist durch eine steinerne Brücke vermittelt.Die Gemeinde hat keinerlei Vermögen, aber auch keine Schulden. Der Aufwand wird durch Umlagen gedeckt. Bürgerliche Beneficien fehlen, auch sind hier keine Gemeinderechte. Früher hatte der Ort vom Kaiser Karl V. im Jahr 1521 verwilligte Marktrechte, es wird aber längst kein Gebrauch mehr davon gemacht. Zur hiesigen Kirche gehörten auswärtige Orte bis zum Jahr 1841 nicht; seither ist aber das 3/8 Stunden entfernte Unterweiler aus der Pfarrei Gerabronn eingetheilt worden.
Wie das Dorf, das erst vor einigen Jahrhunderten entstanden zu seyn scheint, ist auch die Kirche nicht sehr alt. Im Jahr 1415 war nur eine Capelle hier; 1453 aber wird Amlishagen als Pfarrei aufgeführt. Erst nach der Reformation und zwar erstmals 1565 finden sich Pfarrer; wann jene eingetreten, darüber fehlen alle Nachrichten. Bis 1796 besaß der Gutsherr neben den Nominations- auch die Episkopat-Rechte, mußte letztere damals aber an Preußen abtreten. Nun stehen ihm noch erstere und das Recht der Ernennung des Schullehrers zu. Eingerichtet wurde die Schule um das Jahr 1658. Die Baulast an der Kirche zur h. Catharina hat die zu diesem Zweck gestiftete Gotteshauspflege, subsidiarisch die Gutsherrschaft, an Pfarr- und Schul-Haus aber letztere allein. Beim Schulhaus fehlt zwar die Anerkennung der Baupflicht von Seite der Gutsherrschaft; doch hat sie bis jetzt den Bauaufwand immer unweigerlich übernommen; wie überhaupt die Liberalität, mit welcher der jetzige Gutsherr für Kirche und Schule sorgt, öffentliche Anerkennung verdient.
Die Gotteshaus- oder Heiligen-Pflege zur h. Catharina, erhielt 1730 ihre Gründung durch eine gemeinschaftliche Stiftung der damaligen Gutsherrn Johann Kaspar von Clengel und Eberhard Maximilian vom Holz von 100 fl. Die Verwaltung ist nicht dem örtlichen Stiftungsrath, sondern bei der Herkunft des Fonds der Gutsherrschaft eingeräumt, die sie durch den Rentbeamten, den Ortsgeistlichen, den Schultheißen und den Heiligenpfleger ausüben läßt. Die zahlreich vorhandenen Brunnen, von welchen die Zuleitung des Schloßbrunnens von der Gutsherrschaft mittelst bihl’scher irdener Röhren verbessert wurde, liefern gutes Wasser in genügender Menge. Der Begräbnißplatz ist zur Zeit noch im Ort, seine Verlegung außerhalb desselben aber bereits eingeleitet. Zur Verbindung mit der Nachbarschaft ist außer dem Weg nach Gerabronn und gegen Rothenburg nun auch ein dritter gegen Blaufelden angelegt.
| Bis 1708 war der Ort einzig der Obrigkeit der Rittergutsbesitzer, von da an aber, in Criminalfällen dem Halsgericht des ansbachischen Amts Werdeck unterworfen. 1796 trat preußische, 1806 bayerische, 1810 württembergische Landeshoheit ein.Eine Burg Amlishagen muß schon um 1260 vorhanden gewesen seyn, weil sich damals Ritter (hohenlohen’sche Vasallen) urkundlich von solcher nannten, im Jahr 1260 Henricus miles de Amelugeshagen, im Jahr 1262 Burkardus miles de Amelungeshagen. Sie bildet mit ihren Eingehörungen ein Rittergut mit allen, den ehemals reichsritterschaftlichen Besitzungen bewilligten Rechten, und ist dermalen im Besitz des königlich preußischen General-Divisionsarztes (a. D.) v. Horlacher in Crailsheim. Ihm gebühren jedoch die persönlichen und persönlich dinglichen Vorrechte, welche den immatrikulirten adeligen Besitzern von Rittergütern zustehen, nicht, weil er dem ritterschaftlichen Adel nicht angehört. Doch sind ihm die Nutzungen der vom königl. Forstamt auszuübenden Forststrafrechtspflege überlassen und ist die Handhabung des Forstschutzes dem dazu bestellten gutsherrlichen Personal bewilligt.
Das Rittergut ist freieigen und nur mit dem zuvor bemerkten Grundzins belastet. Seine Eingehörungen sind folgende: a) Orte, in welchen der Inhaber grundherrliche Rechte hat und einem immatrikulirten Besitzer auch die den Mitgliedern der Ritterschaft eingeräumten obrigkeitlichen (vogteilichen) Befugnisse zustehen würden: 1) Pfarrdorf Amlishagen mit der ganzen Markung und der dazu gehörigen Markung des verödeten, nicht näher zu ermittelnden, Orts Horschhof. Antheil an: 2) Asbach, 3) Blaubach, 4) Kleinbrettheim, 5) Ober-Weiler, 6) Rechenhausen, 7) Roßbürg, 8) Schönbronn, sämmtlich Oberamts Gerabronn; dann 9) an Bronnholzheim, 10) Ellrichshausen, 11) Horschhausen, 12) Neumühle, 13) Mariencappel, 14) Satteldorf, 15) Sattelweiler, 16) Wollmershausen, 17) Helmshofen, diese im Oberamtsbezirk Crailsheim, und 18) Leukersdorf, im bayrischen Landgericht Feuchtwangen. b) Bloß im Lehenbesitz von Grundholden befindliche Bauerngüter, ohne obrigkeitliche Rechte, zu: Gerabronn, Roth am See, Unter-Weiler, Wallhausen, Wittenweiler, Trifftshausen. In allen diesen Orten haben die Grundholden (nur einige Kleinigkeiten kamen bis jetzt zur Ablösung), Gülten von ihren Gütern, die sämmtlich frühere Erblehen sind, und bei Besitzstandsveränderungen in Todesfällen oder Altershalber 10 % Sterbhandlohn, sonst 10 % Bestehhandlohn, auch nebenbei Hauptrecht je im Werth des vorhandenen besten Kleids, wo Anspann ist, des besten Stück Viehs, bestehend, zu entrichten. Steuerartige Gefälle werden nicht mehr erhoben, aber noch Ausflüsse der früheren| vogteilichen Obrigkeit an Herbergs- oder Hausgenossen-Schutzgeldern zu Rechenhausen, Oberamts Gerabronn und zu Wollmershausen, Bronnholzheim und Helmshofen, Oberamts Crailsheim; in den übrigen Gefällorten dagegen haben dieselben durch Ablösung ihr Ende erreicht. Auch sind die Frohndienst- und Dienstgelds-Verpflichtungen überall abgelöst. Zehenten sind eingehörig: 1) in Amlishagen der große, kleine und Blut-Zehente; 2) in Beimbach mit Oberndorf die Hälfte am großen Zehenten; 3) in Roth am See der große und kleine Zehente; 4) der große und kleine Zehente auf der Markung des abgegangenen Orts Geishofen; dann in 5) Helmshofen; 6) Mariencappel; 7) Westenau und 8) Wollmershausen je die Hälfte des großen, kleinen und Blut-Zehentens, deren Erhebung theils durch ein-, theils durch mehr-jährige Verpachtung geschieht. Ferner gehören zu diesem Rittergut: das Amthaus, eine Zehentscheune, Maiereigebäude, 228 Morgen Äcker, Wiesen und Gärten, 228 Morgen Waldungen und 31 Morgen Ödungen, dann das Weidrecht, die Jagd und Fischerei im Umfang der Markung und auf einem Theil der angrenzenden Markung Blaubach, und an Entschädigung für das entzogene Umgeld eine jährliche Rente von 80 fl. aus der Staatskasse. Verbunden damit ist, wie schon bemerkt, auch das Recht der Besetzung der Pfarr- und Schul-Stelle zu Amlishagen. Das freie Eigenthum des ganzen Complexes ist durch keinerlei besondere Rechtsverhältnisse beschränkt. – Verwaltet wird die Besitzung mittelst eines Rentbeamten in Amlishagen. Der Ertrag an Grundgefällen, Handlohn und Sterbfall beläuft sich auf 2500 fl.; in Beziehung auf die Erträgnisse der Zehenten, der Naturalgülten, der Waldungen und der Domaine Amlishagen aber ist keine Auskunft gegeben.Das Rittergut war bis zum Jahr 1796 der Reichsritterschaft in Franken, Cantons Odenwald, incorporirt, und standen bis dahin den Besitzern alle, dieser Ritterschaft eingeräumten, Hoheitsrechte zu. Nun aber theilte es das Schicksal aller von preußischen Territorien umschlossenen Rittergüter, verlor die Unmittelbarkeit und wurde der preußischen Landeshoheit unterworfen. Früher war selbst der Blutbann den Besitzern eingeräumt gewesen. Kaiser Karl V. verlieh „Unserem und des Reichs Lieben Getreuen Georg und Christoph Gebrüder von Wollmershausen zu Amlishagen die Malefiz in Amlishagen, Brüssel den 9. September 1521.“ Weil jedoch bis dahin die Markgrafen von Brandenburg wegen ihrer Herrschaft Werdeck dieses Recht hier ausgeübt hatten und deßhalb gegen die Entziehung Einsprache thaten, erfolgte Vermittlung dahin, daß die Markgrafen sich vom Kaiser damit belehnen ließen und es dann von 1522 an, bei allen | Besitzveränderungen als Afterlehen an die von Wollmershausen wieder verliehen. Mit der Unterwerfung unter Preußen wurde dem Besitzer nur die niedere Obrigkeit über Amlishagen, Asbach, Wollmershausen und Neumühl allein, über Rechenhausen und Blaubach aber abwechselnd mit dem Landesherrn belassen und solche fortan durch ein Patrimonialgericht zu Amlishagen ausgeübt bis im Jahr 1810, wo sodann mit dem Eintritt der württembergischen Landeshoheit alle obrigkeitliche Gewalt an die nunmehrigen landesherrlichen Stellen, beziehungsweise die Gemeindevorsteher, überging.
Was die Lehensverhältnisse bis zur Allodification am 16. April 1803 betrifft, so waren bis dahin theils die Fürsten von Hohenlohe, theils die Markgrafen zu Ansbach, nachmals die Krone Preußen, Lehensherren von einzelnen Theilen des Ritterguts, mehrere Theile desselben waren dagegen schon vor 1803 freies Eigenthum. Namentlich war die Burg halb eigen und nur zur Hälfte (brauneckisches) Lehen. Im Jahr 1345 ist „Rüdiger Lösch von Mergentheim von Amelugeshagen“ genannt. Er war durch Ehelichung der Wittwe eines Herrn v. Wollmershausen in den Besitz oder vielmehr in den Mitbesitz (mit seiner Gemahlin) gekommen; was die lehenbare Hälfte betrifft, so wurde im Jahr 1366 am Auffahrtstag seine Gemahlin mit ihrem Sohn Burkhard v. Wollmershausen von „Ulrich von Hohenlohe von Brunek“ allein belehnt. Dieser gemeinschaftliche Besitz dauerte fort, bis im Jahr 1389 die Hälfte des Gutes an die Familie des Ritters Martin gen. Lesch von Thyrbach, an Burkhard von Wollmershausen und an Leupold von Seldeneck verkauft wurde, und des letzteren Antheil 1415 ebenfalls durch Kauf an den jungen Sohn des Vorigen kam.
Bis 1419 besaß Rüdiger von Mergentheim, Sizel genannt und von da an Götz von Berlichingen bis 1467 die eine Hälfte und 1457 Wilhelm von Rechberg die andere Hälfte an dem großen und kleinen Zehenten zu Amlishagen, und an 2/3 des großen und kleinen Zehentens zu Roth am See, als Lehen des Stifts Neumünster in Würzburg (Zubehörden der Propstei Michelbach), 1463 aber wird Burkhard von Wollmershausen von Kraft von Hohenlohe mit 1/4 des Zehenten in Amlishagen, und 1486 Philipp von Wollmershausen von Albrecht zu Hohenlohe mit dem Zehenten in Roth am See belehnt, und 1473 vertrug sich Burkhard mit dem Markgrafen Albrecht von Ansbach wegen des Zehentens in Amlishagen. Im Jahr 1463 erfolgte die Belehnung des Burkhard von Wollmershausen mit dem Schloß, dem Hof zu Rechenhausen, dem Hof zu Blaubach, zwei Fischwassern in der Brettach und in der Blaubach und zwei Mühlen in der Brettach; 1531 war Anspach im Besitz von| 3/4 des Zehentens zu Amlishagen und die zu Wollmershausen von 1/4.Die von Wollmershausen hatten nach dem Abgang des Schlosses Wollmershausen meist hier ihren Sitz, und zu ihrer Gesammtherrschaft gehört noch das Amt Hagenhof, Oberamt Crailsheim und das nunmehrige Rittergut Hengstfeld, welches 1762 durch Erbgang und Vergleich an eine v. Holz’sche Tochter gelangte.
Am 21. Juni 1796 übergab Hohenlohe an Preußen „das bisher besessene Dominium directum über das dem Freiherrn vom Holz gehörige Rittergut Amelishagen und dessen übrigen im Brandenburgischen Territorio gelegenen Lehensappertinenzien,“ worauf 1801 preußische Belehnung und den 16. April 1803 Allodification gegen Entrichtung eines jährlichen Canons von 1521/4 fl. und von 30 fl. 27 kr. Abtrag für das Ritterpferd erfolgte.
Somit waren, wenn man die einzelnen Nachrichten zusammen faßt, im Besitz des Gutes: von 1345 an die Ritter Martin von Mergentheim, genannt Lösch und Sizel, und von 1367 an ein Zweig des Geschlechts der Ritter von Wollmershausen, bis zu dem, im Jahr 1708 im Mannsstamm erfolgten Aussterben dieses Geschlechts. Dann folgten, da beide Geschlechter belehnt waren, des 1708 verstorbenen letzten Ritters von Wollmershausen Töchter: Isabella, verehlichte vom Holz, Sophie verehlichte von Pappenheim und Juliane Sidonie, verehlichte von Clengel, für welche Eberhard Max vom Holz 1717 belehnt wurde. Nach dem kinderlosen Absterben der von Pappenheim und Albrecht Augusts von Clengel kam 1771 die Besitzung an die holzische Familie allein, und blieb bei ihr, bis im Jahr 1802 deren Gläubiger immittirt wurden. Im Jahr 1821 und theilweise 1830 aber kam Schloß und Gut durch Kauf aus der vom holzischen Debitmasse an den jetzigen Besitzer.
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