« Kapitel A 7 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 2 »
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B.


Ortsbeschreibung.


1. Gemeinde Gerabronn,
bestehend aus 7 Parcellen mit 1667 Einwohnern.
Die 58211/8 Morgen begreifende Fläche der Gemeinde gehört der Hochebene zwischen Tauber und Jagst an, die sich in der im allgemeinen Theil beschriebenen Einförmigkeit über den größern Theil derselben erstreckt und hier nur von Beimbach an abwärts bis zur Markung von Kupferhof theils von Ost nach West, theils von Nord nach Süd, durch die tiefe, wilde und schmale Schlucht unterbrochen ist, welche in der bemerkten Richtung der Brettach zum Rinnsal dient. Diese Schluchten[b 1], zwei von Salzbronn gegen Rückershagen und von der Rothmühle gegen Heroldhausen aufsteigende Klingen, gestalten das Thal bei Beimbach zu einem wildschönen Punkt. Wie die Seehöhe (bei Bügenstegen um 1200, bei Gerabronn und Rechenhausen bis 1719′) der Fläche verschieden ist, so ist es auch das Klima; was im Thal liegt, gehört zu den milderen, was auf der Höhe, zu den rauhesten, mit der Zeit der Fruchternte um 8–10 Tage gegen die niedrigen Flächen zurückstehenden Theilen des Oberamts. Brunnenwasser haben alle Parcellen, doch mitunter von schlechter Beschaffenheit; an fließenden Gewässern findet sich nur die Brettach und der geringe Michelbach, der durch die Klinge nach Liebesdorf fließt, an deren oberem Ende Michelbach an der Heide gelegen ist; zunächst bei Gerabronn ist ein 21/8 M. großer See. Von Mineralien werden| neben Kornsteinen aus dem Kalkgebirge treffliche Sandsteine gewonnen. Von Straßen berühren den Gemeindebezirk die Nachbarschaftsstraßen von Gerabronn nach Langenburg, nach Kirchberg, nach Roth am See, nach Blaufelden und nach Bartenstein. Was die natürliche Beschaffenheit und Fruchtbarkeit des Bodens, den Betrieb der Landwirthschaft, den Stand der Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse der Einwohner, dann den Volkscharakter, die Sitten und besondern Gebräuche und endlich die Gewerbsthätigkeit betrifft, so gilt das, was in dem allgemeinen Theil gesagt wurde, auch hier, nur ist in Gerabronn mehr Gewerbebetrieb, als in den übrigen Ortschaften des Bezirks.[1] Das Vermögen der Gemeinde besteht nur aus 1573 fl. Aktivausständen, belastet mit 769 fl. Schulden, daher 1842/43 eine Gemeindekostensumlage von 1075 fl. nöthig war. Daneben bestehen aber in den einzelnen Parcellen auch noch die schon S. 81. erwähnten besondern Gemeinderechte mit eigenem, abgesondertem Vermögen. Die meisten Güter (früher Erblehen, nun Zinsgüter) sind mit Handlohn (bis 10 %) und Sterbfall (bis 15 %) belastet; so weit jedoch, was großentheils der Fall ist, das Cameralamt gefällberechtigt ist, hat fast durchaus Ablösung stattgefunden. Die Frohnen und steuerartigen Gefälle sind alle abgelöst (s. oben S. 64).

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a. Gerabronn, evangelisches Pfarrdorf mit Marktrecht und Oberamtssitz, liegt unterm 49° 15′ 0,05″ nördlicher Breite und 27° 35′ 35,39″ östlicher Länge (an der Stelle des Kirchthurms) und über dem Meer (Erdfläche an der Kirche) 1617 württ. oder 1426 par. Fuß erhaben, an der Nachbarschaftsstraße zwischen Gerabronn und Roth am See und zählt 769 Einwohner, darunter 3 Katholiken und 51 Juden. Die Entfernung von Stuttgart ist 29 geometrische Stunden. Die Markung erstreckt sich ganz auf der hier leicht gegen Süden geneigten, bis zu 1719 württ. Fuß (Signal Steinkreuz) ansteigenden Ebene und nimmt neben dem nahe gelegenen Atzenroth und der Umgebung von Schrotzberg die höchsten Punkte des Oberamts ein. Der Ort, von mehr ländlichem als städtischem Aussehen, doch im Innern reinlich und freundlich, schaut daher hoch, frei und weit ins Land hinaus und ist mit seiner, mit einem kegelförmigen Thurm versehenen, etwas erhöht gelegenen Kirche weithin sichtbar. Das Auge genießt hier, da nach Ost, Süd und West in weitem Umkreis die Fläche sich in einzelnen Richtungen senkt, ausgedehnte und mitunter herrliche Fernsichten:| zunächst ist der Vordergrund um Kirchberg mit seinem raschen Wechsel zwischen Licht und Schatten, dann zur Rechten in weiterer Entfernung Waldenburg in seiner malerischen Lage und der Einkorn mit dem Rosengarten bei Hall; in gerader südlicher Richtung als entfernteste Punkte der Hohenstaufen und Hohenrechberg; mehr in der Nähe südöstlich die dunklen Partien des Virngrundes und endlich zur Linken gegen Osten der Gebirgszug, welchen Schillingsfürst nächst Rothenburg schließt.

Von den 105 Haupt- und 84 Neben-Gebäuden, welche der Ort zählt, sind die meisten von Holz, nur wenige von Stein, bemerkenswerth von ihnen sind nur das ansehnliche Oberamteigebäude und die geräumige freundliche Kirche; außer diesen finden sich an öffentlichen Gebäuden noch ein Armenhaus, die Frohnveste, das Schulhaus und die Synagoge. Die meisten Wohnungen liegen zur Seite der, den Ort durchziehenden, einzigen geräumigen Straße, nicht allzunahe aneinander gerückt, wenige in den kurzen Nebengäßchen. Früher war der Ort mit einem Graben und kleinen Wall umzogen und mit 2 Thorthürmen versehen, von welchen der, welcher auf der Westseite den Eingang schließt, noch steht. Auf dieser Seite, unfern des Fleckens, am Weg nach Michelbach, liegt auch der 1708 eingerichtete Begräbnißplatz des Orts.

Außer der deutschen Schule, welche von den Kindern des Pfarrsprengels mit Ausnahme des Himmelreichshofs besucht und von zwei Lehrern besorgt wird, ist noch eine Schule für Kinder mosaischen Glaubens vorhanden. Die Pfarrei begreift die Orte Gerabronn, Fuchshof, Bügenstegen und Rückershagen, Filialkirche mit Himmelreichshof. Sie wurde, nachdem 1534 die Reformation vollzogen war, mit Trennung dieser Orte und der seit 1826 zu Beimbach getheilten Orte Heroldhausen und Werdeck von Michelbach an der Heide, wohin sie früher gehörten, erst 1561 zu einer Pfarrei vereinigt und 1562 auch erstmals mit einem Schullehrer versehen. Zuvor war die hiesige 1423 von Gottfried von Berlichingen, damaligem Pfandinhaber des Orts, erbaute und in die Ehre der Jungfrau Maria und der Apostel Peter und Paul geweihte Kirche bloß Frühmeß-Capelle, hatte übrigens einen eigenen hier ansäßigen Caplan. Der Pfarrer und die Schullehrer werden vom König ernannt. Die Baulast an der 1704, neu erbauten Kirche und an den Pfarrgebäuden hat die Kirchenstiftung, und an dem 1825 neu erbauten Schulhause die Schulgemeinde. Das Vermögen der vereinigten Gerabronn-Rückershagener Kirchenstiftung ist unbedeutend (s. Tab. IV). Die Katholiken sind nach Bartenstein eingepfarrt, die Einwohner mosaischen Glaubens aber gehören zu der israelitischen Kirchengemeinde Dünsbach und zum Rabbinatsbezirk| Braunsbach. Das Marktrecht begreift 5 Krämermärkte und 1 Viehmarkt. Das Ortswappen, 1545 von dem Markgrafen von Brandenburg-Ansbach verliehen, besteht aus dem schwarz und weiß gevierten hohenzollern’schen Schild mit einem springenden Pferd im zweiten und einem schreitenden im dritten Feld. Die ältere Schreibart des Orts war Gerhiltebrunnen (was auf einem weiblichen Namen Gerhilt beruht), Gerbrunn, Geraprunn und Gerhardsbrunn (worin der männliche Name Gerhard enthalten ist), letzteres noch bis 1810.

Von den Bezirksbehörden[b 2] haben bloß das Oberamt und die Oberamtspflege hier ihren Sitz (s. allgem. Theil S. 75.). Die Gemeinde gehört, wie ebenfalls schon bemerkt ist, zu dem Cameralamt Roth am See und zu dem Forstamt Mergentheim.

Die Jagd steht in abgetheilten Distrikten den Fürsten zu Hohenlohe-Oehringen, Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Langenburg, und die Fischerei in der Brettach theils dem Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg, theils den Brettachmüllern, in dem See bei Gerabronn aber der dortigen Gemeinde zu. Die Namen der Gefällberechtigten sind aus der S. 65 enthaltenen Übersicht zu ersehen.

Im Jahr 1226 kommt Gerabronn zum erstenmale vor, in einer Urkunde, in welcher Bischof Hermann von Würzburg und Walther von Langenburg bekräftigen, daß letzterer seine eigenthümliche Herrschaft Langenburg, wozu auch „Gerhiltbrunnen“ gehörte, dem Bisthum Würzburg zu Lehen aufgetragen habe. Im Jahr 1235 nach dem Absterben der, im Besitz gestandenen Herren v. Langenburg, gelangte es mit jener Herrschaft an die Herren v. Hohenlohe. Im J. 1300 kommt in einem, von Adelheid, Gebhard von Braunecks Wittwe und ihrem Sohn Ulrich, dem Bischof zu Würzburg, ausgestellten Lehenrevers der Herrschaft Brauneck diese hier als begütert vor, und 1363 erkauft Kraft von Hohenlohe von Ulrich von Brauneck einige Güter zu Gerabronn zugleich mit Gütern zu Rechenhausen und Blaufelden. Von nun an aber erscheint das damalige Dorf[2] in den darauf gefolgten manchfachen Besitzstandsveränderungen als ein Bestandtheil der Herrschaft Werdeck, mit der es an Brandenburg-Ansbach und am 5. Januar 1792 von dem letzten Glied dieses Zweigs, des hohenzollerschen Fürstenhauses, an Preußen kam (vergl. Werdeck bei der Gemeinde Gaggstatt). Im Jahr 1797 jedoch fand eine Trennung Werdecks statt,| indem Preußen es an Hohenlohe vertauschte, während Gerabronn mit den meisten Orten des Amts Werdeck im preußischen Staatsverband verblieb. In Folge der großen politischen Staatsumwälzungen kam Gerabronn mit allen preußischen, sämmtlich zum Oberamt Crailsheim gehörig gewesenen, Orten des Bezirks im Mai 1806 an Bayern. Das preußische Abtretungs-Publikandum ist vom 24., das bayerische Besitz-Ergreifungspatent vom 20. Mai 1806 datirt, nachdem schon mehrere Wochen zuvor durch französische Truppen unter Bernadotte das ganze Fürstenthum Ansbach für Bayern besetzt worden war. Dieses Subjektions-Verhältniß dauerte übrigens nur bis 1810, in welchem Jahr der Ort mit allen übrigen bis dahin im Bezirk zu Bayern gehörigen Ortschaften in Folge des Pariser Staatsvertrages vom 18. Mai 1810 an Württemberg kam und von diesem am 6. Nov. desselben Jahres in Besitz genommen wurde. Unter Ansbach und Preußen war Gerabronn der Sitz eines Kastenamts, unter Bayern eines Landgerichts, unter beiden Herrschaften gehörte es zum Regierungsbezirk Ansbach. Zu ersterer Zeit war hier außer dem Amtmann noch ein Amtsgegenschreiber und ein Wildmeister angestellt.

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Aus der bei Werdeck angeführten Urkunde von 1386 ergibt sich, daß schon damals unter hohenlohen’scher Herrschaft ein Gericht hier seinen Sitz hatte. Die Gerichtsbarkeit erstreckte sich über das ganze Amt Werdeck und später weiter über das demselben einverleibt gewesene Amt Bemberg (s. bei Werdeck) mit Ausnahme des 1401 mit einem eigenen Gericht versehenen Fleckens Blaufelden samt Eingehörung, welcher bis dahin ebenfalls zu diesem Gerichte gehört hatte. Dieses Gericht wurde unter ansbach’scher Regierung in wichtigeren peinlichen Fällen unter dem Vorsitz des Oberamtmanns von Crailsheim und des Amtmanns oder Kastners des Amtes Werdeck von zwölf, aus der Gemeinde Gerabronn bestallten, Richtern gehalten. Daneben bestand für geringfügigere Dinge ein Vogt- oder „Markt-Gericht,“ ausschließlich für den Marktflecken Gerabronn, welches aus 12 Rathspersonen, darunter ein Ober- und ein Unter-Bürgermeister, zusammengesetzt war. Die übrigen Orte des Amts Werdeck waren in vogteilichen Dingen einem Gericht unterworfen, welches das Werdecker-Saalbuch von 1698 also beschreibt: „Es hat auch die Herrschaft von Alters hero ein absonderlich anderes Gericht zu Gerabronn, welches das Vogtgericht genannt wird und von der alten Vogtei Michelbach, das anerst nach der Hand zu dem Amt Werdeck gebracht worden, herrührt, wozu alle des Amts Werdeck vogteilich und lehenbare Unterthanen (ausgenommen den Marktflecken Blaufelden, welcher mit einem absonderlichen Gericht versehen ist) von Alters hero gehören und gezogen werden. Es| bestehet aber sothanes Gericht an absonderlichen Gerichtspersonen, 12 an der Zahl, wobei ein jedesmaliger Castner den Stab hält, und pflegen sothane Beisitzer halb von den Inwohnern zu Gerabrunn und halb von den vogteilichen Unterthanen außerhalbs erwählet zu werden. Wenn dieß Gericht alter Verordnung nach gehalten wird, so haben alle michelbacher Vogteilehenbesitzer mit ihren besten Wehren und Harnisch zu erscheinen und bis zum Ende zu verharren, dabei dann einer nach dem andern, so zu diesem Gericht gehörig, zum Rechten gewährsam ist.“ – Einen ökonomischen Verband bildeten die Ortschaften dieses Amtes nicht. Nur für die Tragung der Kriegs- und Einquartierungs-Kosten bestand eine gemeinschaftliche Einrichtung, nach der die Lasten nach der Zahl der sogenannten Stationshöfe, die nach dem Maß der Kräfte der verbrüderten Orte geregelt waren, ausgetheilt und ausgeglichen wurden.

Obige Ämtereinrichtung bestand bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts; unter Preußen aber gehörte der Ort mit dem ganzen Amt Werdeck von 1795 an zum Sprengel des Justizamtes Crailsheim und unter Bayern zu dem des hier eingerichteten Landgerichts, wobei von 1795 bis 1806 das Kastenamt dem preußischen Cameralamt Crailsheim untergeordnet war, von 1806 bis 1810 aber das bayerische Rentamt Roth am See sämmtliche Finanz- und Steuer-Angelegenheiten besorgte. Die polizeilichen und Militär-Angelegenheiten waren bei dieser Einrichtung bis 1806 dem Kreis-Direktorium in Crailsheim untergeordnet. Die Gemeinde-Angelegenheiten und das Vermögen der Kirchenstiftung verwaltete der oben bemerkte, auch das Vogt- und bürgerliche Gericht bildende Rath, dessen zwei Bürgermeister alle Jahr neu gewählt wurden. Auch Zünfte hatten hier ihre Laden, die Amtsbezirke Werdeck mit Bemberg und das Amt Lobenhausen umfassend.

Von besondern Unfällen des Orts ist nichts bekannt, außer daß er im Städtekrieg 1449 am 5. Sonntag vor Mariä Empfängniß von den Hallern gänzlich niedergebrannt wurde.

b. Beimbach, evangelischer Pfarrweiler von 282 Einw. mit dem auf derselben Markung gelegenen Weiler Oberndorf, der Roth- und der Laura-Mühle und dem ehemaligen Salzbronnen an der Brettach. Der Ort wurde in ältern Zeiten Peumbach, Beumbach, Baimbach und Beunbach geschrieben. Er ist zu einem Jahrmarkt berechtigt; sein Viehmarkt ist neben jenem auf der Mußwiese der bedeutendste der Gegend. Beimbach und Oberndorf liegen östlich des Brettachthals auf der Thalhöhe, die 3 übrigen Wohnsitze an dem Brettachfluß. Mit dem Kessel, den am Fuß des Gebirges hier die Brettach und der von Heroldhausen| herkommende Beimbersbach durchziehen, bildet der Weiler und die Mühlen eine anziehende Landschaft. Durch dieselbe zieht die Nachbarstraße von Gerabronn nach Roth am See und Kirchberg.

Zur Pfarrei Beimbach gehören noch: Bemberg, Heroldhausen, Klein-Brettheim, Lenkerstetten und Werdeck; und zu der damit verbundenen Schule: dieselben und weiter noch der Himmelreichshof. Der Pfarrer und der Schullehrer werden vom König ernannt. Die Kirche, auf welcher ein Fruchtkasten des K. Cameralamts Roth am See eingerichtet ist, wurde 1499 erbaut, 1751 erweitert und 1802 ausgebessert. Die Baulast an derselben, dem Schulhaus und dem 1833 nordwestlich vom Dorf neu angelegten Friedhof liegt primär der Stiftungspflege und sekundär der Staats-Finanzverwaltung ob. Wer in Betreff des noch fehlenden Pfarrhauses baupflichtig ist, darüber steht die eingeleitete gerichtliche Entscheidung noch aus. Bis zum Jahr 1812 war die Pfarrei, wozu bis dahin auch noch Oberwinden eingetheilt war, mit der Pfarrei Lendsiedel in der Art verbunden, daß sie der dortige Pfarrer durch einen eigenen in Lendsiedel bestellten Caplan versehen ließ. Als jedoch in diesem Jahr diese Caplanei im Einverständnis zwischen der Krone und dem Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg aufgehoben ward, trat Bestellung einer Pfarrverweserei ein, bis 1826 durch einen jeweiligen Pfarrer zu Gerabronn, von da an aber durch eigene Verweser mit dem Wohnsitz im Ort, wozu gegenwärtig noch ein Bauernhaus dient. Die Parcellen Heroldhausen und Werdeck hatten übrigens bis 1826 zur Pfarrei Gerabronn gehört.

Beimbach mit Zubehörden gehörte zur Herrschaft Werdeck. Dabei stand den Inhabern des Rittergutes Amlishagen, das noch jetzt 6 Lehenleute hier hat, die niedere oder vogteiliche Gerichtsbarkeit über diese zu. Die zur Pfarrei Lendsiedel gehörig gewesenen Caplaneien (namentlich Beimbach) und die Zehenten besaß seit 1392 Württemberg, von dem sie 1468 an die Herren von Vellberg kamen. Von diesen ging der große Zehenten der Markung an das Rittergut Amlishagen und nach ihrem Absterben die Pfarrei Lendsiedel mit der hiesigen Kirchenstelle (damals Caplanei) zur Hälfte 1563 und zur Hälfte 1615 an Hohenlohe über. Hohenlohe trat seine hiesigen Rechte 1796 an Preußen ab. Gegenwärtig bezieht den großen Zehenten zur Hälfte das Rittergut Hengstfeld und zur Hälfte das Rittergut Amlishagen, den kleinen Zehenten, welchen früher der Caplan zu Lendsiedel genossen hatte, die Pfarrstelle und den Neubruchzehenten der Staat. Jagdherren sind der Fürst zu Hohenlohe-Kirchberg und der Fürst zu Hohenlohe-Oehringen in abgetheilten Bezirken.

Von den Schicksalen des Orts findet sich nur aufgezeichnet,| daß er mit Oberndorf und den Mühlen Mittwoch nach Laurentii des Jahres 1449 von den Rothenburgern in deren Krieg mit dem Markgrafen Albrecht von Ansbach niedergebrannt worden ist.

Im Brettachfluß ist eine so starke Mineralquelle, daß sie eine Mühle treiben könnte. Diese Quelle wird der Salzbrunnen genannt (s. allgem. Theil S. 13).

c. Bügenstegen, Weiler im Brettachthal, eine halbe Stunde südlich von Gerabronn gelegen, mit 37 evang. Einwohnern. Zehentherr ist der Staat. Der große und kleine Zehenten ist jedoch in eine Fruchtabgabe fixirt. Jagdherr ist der Fürst zu Hohenlohe-Kirchberg. Der Ort gehörte zur Herrschaft Werdeck.

d. Kupferhof, zwei Bauernhöfe mit 10 Einwohnern, worunter 3 Katholiken, eine Viertelstunde westlich von Gerabronn zwischen der Nachbarschaftsstraße von Langenburg nach Gerabronn und der Brettach auf einem Gebirgsvorsprung gelegen. Beide Höfe sind hohenlohe-kirchberg’sche Erblehen und reichen dieser hier auch jagdberechtigten Standesherrschaft den früher dem Stift Neumünster in Würzburg gehörig gewesenen großen und Neubruch-Zehenten, den kleinen Zehenten dagegen zur Pfarrei Michelbach an der Heide. Andere Gefällherren kennt der Ort nicht. Derselbe gehörte früher zur Herrschaft Langenburg, seit 1701 aber zu Kirchberg. Bis zum sechszehnten Jahrhundert hieß der Hof Michelberg, und als solcher kommt er urkundlich schon 1226 vor. (s. Langenburg.)

e. Michelbach an der Heide, evang. Pfarrweiler mit 354 Einwohnern, eine Viertelstunde von Gerabronn westlich an den Nachbarschaftsstraßen zwischen Langenburg und Gerabronn, an einer schon seit längerer Zeit urbar gemachten Haide zwischen Ludwigsruhe und Michelbach[b 3], ist am obern Ende der Schlucht gelegen, welche aus dem Brettachthal bei Liebesdorf nordwestlich bis gegen Ludwigsruhe aufsteigt. Zur Pfarrei gehören Kupferhof, Rechenhausen, Binselberg[b 4], Groß-Forst, Seibotenberg und Hezelhof. In älteren Zeiten war jedoch der Sprengel dieser alten Kirche weit größer; damals gehörten die jetzigen Pfarreien Gerabronn, Blaufelden und Schmalfelden dazu. Das Patronat hat die Krone.

Die Zeit der Erbauung der Kirche zum St. Bonifacius ist nicht bekannt. Diese und das 1742 erbaute und 1838 vergrößerte Schulhaus hat die hiesige nicht bedeutende Kirchenpflege, das Pfarrhaus aber der Staat zu erhalten. Unter den 95 Gebäuden des Orts, von welchen mehrere noch mit Stroh bedeckt sind, befindet sich als weiteres Staatsgebäude ein Fruchtkasten. Der Ort ist, weil an die Wände der Schlucht angelehnt, sehr uneben. Die Häuser sind nahe zusammengebaut und die Ortswege eng und krumm. Der Bach ohne Namen, welcher von den Feldungen bei Ludwigsruhe| her dem Brettachthal zufließt, durchschneidet den Ort nach seiner ganzen Länge. Unfern der Straße nach Gerabronn findet sich ein trichterförmiger, nicht unbedeutender Erdfall. Der Kirchhof, der bis 1708 auch noch als Begräbnißplatz der Pfarrei Gerabronn gedient hat, liegt nächst der Kirche. Universal-Zehentherr ist der Staat. Jagdherren sind nach Abtheilungen die Krone und der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg.

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Der hiesige große Pfarrsprengel war eine reich dotirte Propstei, dem Stift St. Johannes zum Neuenmünster zu Würzburg zuständig, dessen Propst unter der Oberaufsicht des Bischofs die Ernennung der Kirchendiener, die Ausübung der weltlichen Macht und mit dem Capitel des Stifts der Bezug der Einkünfte, so weit sie nicht den Kirchenstellen in Michelbach, Gerabronn, Blaufelden und Schmalfelden zugewiesen waren, zustand. Zum Kirchherrn wurde gewöhnlich der Decan bestellt und mit den, den gedachten Stellen überlassenen, Einkünften belehnt. Diese Kirchherrn versahen jedoch die Pfarrei in der Regel nicht selbst, sondern bestellten ständige Vicare, die von ihnen bald Pfarrverweser, bald Caplane benannt wurden, sonst aber den Pfarrerstitel führten. Die Orte, von welchen dem Stift Neumünster mit dieser Herrschaft und Propstei theils mit vollem, theils bloß mit dem Obereigenthum die Zehenten zustanden, waren: Atzenroth zu 1/3, Binselberg, Lindenbronn, Michelbach, Liebesdorf, Hohenbirken, Elpershofen, Forst, Hessenau und Leofels, Diemboth, Seibotenberg, Kupferhof, Gerabronn, Heroldhausen, Rückershagen, Amlishagen, Rechenhausen, Ober-Weiler, Unter-Weiler, Wittenweiler, Ermertsweiler, Lentersweiler, Erpfersweiler, Bächlingen, Kottmannsweiler, Blaufelden, Flyehöhe, Blaubach, Lindlein, Speckheim, Wolfskraut, Groß-Bärenweiler, Klein-Bärenweiler, Schmalfelden, Conneweiler, Kretenbach, Roth zu 2/3, Mußdorf, Birkach. Nachdem durch die nachbemerkten Verleihungen die Propstei der weltlichen Macht, welche ihr früher zustand, entkleidet war, führte das mit der Propstei belehnte Mitglied des Capitels Neumünster nur noch den Titel eines Oberpfarrers, funktionirte aber ebenfalls in der Regel nicht selbst. Auch nach der Reformation übte das Stift sein Besetzungsrecht nicht anders, als durch Verleihung der Pfründe an eines der Mitglieder des Capitels aus; nur hatte dieses dann als Unterpfarrer Geistliche des evangelischen Glaubensbekenntnisses und Männer, die dem Consistorium des Landesherrn zu Ansbach genehm waren, zu ernennen. Doch kamen die belehnten Oberpfarrer stets nach ihrer Belehnung an Ort und Stelle, lasen in der Mutterkirche Michelbach, von solcher zugleich Besitz nehmend, bei verschlossenen Thüren und bloß von dem mitgebrachten Hülfspersonal assistirt, eine Messe und entfernten sich dann wieder, nachdem sie| den dortigen Unterpfarrer auf genaue Einhaltung der Lehren der augsburgischen Confession und ihn und die Heiligenpfleger und den Meßner auf Erhaltung des Kirchenvermögens verpflichtet hatten. Die vorbehaltenen Einkünfte besorgte ihnen ein jeweiliger Kastner in Werdeck; später in Gerabronn.

Im Übrigen war der Ort eine Zugehör von Werdeck. Im Jahr 1386 verpfändete Graf Ulrich von Hohenlohe das halbe Gericht zu Michelbach zugleich mit Burg Werdeck an Eberhard Philipps Söhne in Hall, und 1390 ging dieser Pfandbesitz an den Landgrafen Johann von Leuchtenberg über, der 1399 diese, indessen an ihn in der Eigenschaft eines unwiderruflichen Eigenthums übergangene, Besitzung an die Burggrafen Johann und Friedrich von Nürnberg verkaufte.

Im Jahr 1419 sodann verkaufte Rüdiger von Mergentheim, Sitzel genannt, an Götz von Berlichingen dem Ältern und Elzen von Dirbach, seiner Hausfrau, seinen Antheil an Amt, Gericht und Vogtei Michelbach, wobei als Eigenthum bezeichnet sind: die Centhöfe zu Michelbach, Rechenhausen, Regelshagen, nun Oberweiler, und Zogelbach, nun Unterweiler, dann vom großen und kleinen Zehenten zu Michelbach die Hälfte, zu Gerabronn 1/3, zu Rückershagen 1/3, zu Amlishagen 1/2, zu Zogelbach die Hälfte, zu Regelshagen die Hälfte, zu Rechenhausen die Hälfte und zu Wittenweiler die Hälfte, ferner an dem Zehenten zu Einhardsweiler (1575 geschrieben Richardsweiler) die Hälfte, zu Liedrichsweiler die Hälfte, zu Erpfersweiler die Hälfte, am großen und kleinen Zehenten in Schmalfelden 1/3, zu Kleinbärenweiler 1/3, zu Wolfskreut 1/3, zu Speckheim 1/3, zu Rudmannsrote (nun Roth am See) 1/3, zu Mußdorf 1/3, zu Krettenbach (eingegangener Ort zwischen Blaubach und Brettenfeld) 1/3, zu Birken (abgegangener Ort bei Hessenau) die Hälfte, zu Forst die Hälfte. Im Jahr 1420 erfolgte vom Propst zu Neumünster Einwilligung hiezu. Das Capitel dieses Stifts gab 1457 mit Bewilligung des Propsts, Grafen Albrechts von Werthheim, dem „erbaren und vesten Wilhelm von Rechberg zu Hohenrechberg als ein Erblehen zu kaufen ihren Theil (das heißt die Hälfte) des Amts, Gerichts und der Vogtei zu Michelbach mit allen Zubehörden.“ Es wurde ihm und seinen Erben als ein jährlich an St. Johannistag neu zu bestehendes Erbamt verliehen, wobei die andere Hälfte der hievor beschriebenen Nutzungen und Rechte beschrieben und insbesondere gesagt ist, es seyen in Bezug auf das Amt alle landesherrlichen Rechte im Kauf begriffen. Vermöge einer Urkunde von 1469 kam an Wilhelm von Rechberg durch seine Ehefrau Margaretha, eine Tochter des vorgedachten Götz von Berlichingen, auch dessen Hälfte der Besitzung; er verkaufte nun in diesem Jahr| das Ganze an Albrecht, Markgrafen von Brandenburg und Burggrafen von Nürnberg, der es mit seinem Amt Werdeck vereinigte.[3] Doch müssen die Zehenten zu Amlishagen und Roth am See zuvor davon getrennt und zur Veste Amlishagen gekommen seyn, da sie schon um diese Zeit als deren Eingehörung gefunden werden (s. Amlishagen). Von da an theilte Michelbach ganz die Schicksale von Gerabronn.

Diese Nachrichten kurz zusammengefaßt ergibt sich, daß die eine Hälfte des Gerichts zu den Stammgütern der von Hohenlohe und von Brauneck gehörte;[4] daß von ihnen diese Hälfte 1386 an Eberhard Philipps Söhne in Hall, 1390 an Leuchtenberg und 1399 an die Burggrafen von Nürnberg kam; 1419 aber finden wir den Ritter Sizel in Mergentheim im Besitz, dagegen fehlen darüber, wie er in solchen gekommen, Nachrichten. Auf ihn folgte 1419 Götz von Berlichingen, 1469 sein Tochtermann Wilhelm von Rechberg und in demselben Jahr wieder der Burggraf von Nürnberg. Die andere Hälfte dagegen war bis 1457 in Besitz des Stifts Neumünster, von dem sie in diesem Jahr ebenfalls an Wilhelm von Rechberg als ein Lehenamt kam, und sofort 1469 gleichfalls an den Burggrafen abgetreten wurde. Übrigens war auch die hohenlohensche Hälfte Lehen des Stifts, wie eine Urkunde vom Jahr 1420, in welcher der obenbemerkte Verkauf von 1419 genehmigt wird, nachweist.

Das Verhältniß der Herrschaft Werdeck in Betreff beider Hälften zum Stift Neumünster ergibt der Eintrag im Werdecker-Lagerbuch von 1531 S. 6. „Die nachbenannten Zehenten gehören zum Schloß Werdeck und rühren alle von der Propstei oder Capitel des neuen Münsters zu Wirzburg zu Lehen, die die Herrschaft alle Jahr an St. Johannistag zu Wirzburg vor dem Propst oder Capitel aufgeben, doch anderer Gestalt nit, dann wieder in dieselbe zu verleihen, die sie dann alsbald an genanntem Tag wieder zu Lehen empfahen etc.“ Gleichzeitig mit Empfang des| Zehenten-Lehens erfolgte auch jährlich Verleihung des Gerichts. Die Beamten zu Werdeck (später zu Gerabronn) mußten am Johannistag vor dem Capitel des Stifts Lehensinvestitur nachsuchen; solche erfolgte sodann mittelst feierlicher Überreichung eines Federkiels. Ebenso wurde jährlich die Belehnung mit den Centhöfen (später Vogtlehen genannt) erneuert.

Die Zeit der Einleitungen zur Reformation in Michelbach fällt schon in das Jahr 1528. Bis dahin hatte die Pfarrei zum Capitel Ingelfingen gehört, nun wurde sie aber dem Dekanat Crailsheim zugetheilt.

f. Rechenhausen. Weiler mit 54 evang. Einwohnern; 1/4 Stunde nördlich von Gerabronn auf dem Plateau gelegen, gehörte zur Herrschaft Werdeck, in vogteilicher Beziehung theilweise zum Rittergut Amlishagen, welches deßhalb noch gefällberechtigt ist. Die Zehenten bezieht der Staat. Die Jagd steht dem Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg zu.

Im Jahr 1363 verkaufte Ulrich von Brauneck an Kraft von Hohenlohe etliche Güter in Rechenhausen.

g. Rückershagen. Weiler mit dem Himmelreichshofe, und 161 evang. Einwohnern, liegt auf der Ebene zunächst des Nachbarschaftswegs von Gerabronn nach Roth am See, 1/4 St. von ersterem Orte, der Himmelreichshof südlich 1/4 Stunde davon, rechts dieses Wegs auf der Höhe des Brettachthals. Zehentherr ist der Staat. Jagdherrn sind die Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg und zu Hohenlohe-Kirchberg nach abgetheilten Distrikten.

Am Mittwoch nach Laurentii 1449 brannten die Haller den Ort nieder. In demselben Jahr war von dem Cardinal-Diakon und Legaten Johannes „für die Capelle St. Wendelin zu Rückershagen in die Pfarrei Michelbach gehörig“ ein Ablaßbrief verliehen worden.

Der Ort war Eingehörung der Herrschaft Werdeck; doch hatten die Lehensherrn Werdeck, Rothenburg, Hohenlohe-Kirchberg und das noch jetzt gefällberechtigte Rittergut Hengstfeld, die vogteiliche Gerichtsbarkeit je über ihre Lehensleute. 1331 waren noch weiter am Orte die Frühmesse zu Gammesfeld und die Herrn von Vellberg betheilt.


  1. Abweichungen von dem hier Gesagten, werden jedesmal besonders erwähnt werden.
  2. Wann der Ort Marktrechte erhielt, ist nicht bekannt, doch findet er sich schon 1412 in einer, bei Michelbach erwähnten, Urkunde als Markt beschrieben.
  3. Von den bei der Verleihung sich bedungenen Lehensleistungen für den Lehensherrn, den Propst, sind 1800 Eier jährliche Ostergült und 31 Malter Clemer Käse bemerkenswerth.
  4. Die Urkunde vom 28. August 1390, nach welcher Gotfried Ulrich Friedrich und Albrecht Friedrich von Hohenlohe die Vesten Werdeck und Bielrieth an den Landgrafen Johann von Leuchtenberg abtraten, besagt dießfalls „die obgenannten Vesten Werdeck und Bielrieth mit allen ihren Eren, rechten, nüze, Gewohnheiten und Zugehörungen und als die unsere Vorfahren die von Hohenloch und die von Brunek Innen gehabt und hergebracht haben.“ Die Urkunde ist von Oeringen datirt.
Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314:S. 93. L. 11. l. Schluchten.
  2. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314:S. 96. L. 10. Bezirksbehörden, statt Bezirksgemeinden.
  3. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314:S. 100. L. 16. v. u. l. Michelbach statt Kirchberg.
  4. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314:S. 100. L. 13. v. u. und S. 137. L. 1. u. 7. v. u. l. Binselberg statt Bieselberg.
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