« Kapitel B 12 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 14 »
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13. Gemeinde Hornberg,


aus dem Schloß und Dorf Hornberg bestehend, mit 424 Einw., worunter 7 Katholiken, von Gerabronn 2 Stunden entfernt, liegt auf der Gebirgszunge, welche mit dem zur Seite hinziehenden Jagstthal die bei Gaggstadt beginnende und nächst dem Schloß endende Kluft, die Steinbachsklinge, geformt hat. Einige Häuser liegen im Thal und in gedachter Klinge. In letzterer liegt auch eine, zum Ort gehörige, übrigens nicht stark betriebene Hammerschmiede.

Der Ort liegt 1350 württemb. Fuß über dem Meer und 170 Fuß über dem Jagstfluß, hat eine Filialkirche von Gröningen, Oberamts Crailsheim (die Katholiken pfarren nach Groß-Allmerspann). Unter den Einwohnern sind mehr als 20 Cretinen. Die Markung wird von dem Jagstfluß und dem Steinbach, welcher am| Fuß des Schloßbergs in jene mündet, berührt. Brunnen sind zwar genügend vorhanden; in trocknen Sommern versiegen sie aber. Die Verbindung mit der Nachbarschaft ist durch eine Vicinalstraße nach Gaggstadt und eine nach Wallhausen hergestellt. Bis 1588 bestand bloß das Schloß, zu dem die kleine nur 6142/8 Morgen zählende Markung ganz als Domäne gehörte, und erst von da an erfolgte, begünstigt von dem Gutsherrn, die Ansiedlung der, für diese geringe Fläche, von der überdieß nur 268 Morgen im Besitz von Einwohnern sind, viel zu großen Bevölkerung, deren Armuth die Errichtung einer Industrieschule und vielfache sonstige Unterstützung aus Staats- und Corporations-Mitteln forderte und noch lange nöthig machen wird, da nicht bloß viele ältere Einwohner ihre gewohnte müßige Lebensweise, Betteln in der Umgegend, fortsetzen, sondern auch ihre Kinder dazu erziehen. Die Markung besteht aus keiner zusammenhängenden Fläche. Nur die Hälfte umgibt das Schloß und Dorf, die andere Hälfte ist 1/2 Stunde davon entfernt, an die wallhauser Markung angrenzend.

Das Schloß, auf die äußerste Spitze des bemerkten Vorsprungs 170[b 1] Fuß über der Jagst, erbaut und auf der Gebirgsseite vom übrigen Terrain durch einen tiefen Graben geschützt, besteht aus einem hohen Thurm mit 12 Fuß starkem Quadergemäuer und aus 3 mit diesem Thurm verbundenen Flügeln, die durch eine dachbedeckte starke und mit den Gebäuden gleichhohe Mauer ein längliches Viereck einnehmen. Zwischen dem Schloß und der hölzernen Brücke steht ein kleines Jägerhaus und hinter dem Schloß sind die Ökonomiegebäude. Zur Zeit ist das Schloß von dem von crailsheimischen Rentbeamten für das Rittergut Hornberg und Morstein bewohnt. Das Alter der Gebäude ist nicht bekannt, indem sich die über Thürstürzen befindlichen Jahreszahlen 1584 und 1599 wahrscheinlich bloß auf Reparaturen beziehen.

Die Lage des Orts ist bei der Manchfaltigkeit der freundlichen Bilder, welche die Umgebung gewährt, sehr anziehend; der Ort selbst aber, meist aus ärmlichen Hütten bestehend, die in 2 Reihen längs einer breiten unebenen Straße in genügender Entfernung von einander erbaut sind, verräth schon außen die Armuth, die auf Vielen hier lastet. Man zählt 48 Haupt- und 21 Neben-Gebäude, darunter die Schule und 1 Armenhaus. Die Kirche ist kein besonderes Gebäude, sondern bloß ein, im Schloß schon seit vielen Jahren, dazu eingerichteter Saal. Die Baulast zum Schulhaus ist von Seiten der Grundherrschaft und der Gemeinde bestritten. Die Häuser und Feldgüter, letztere meist erst durch den Schloßgutsverkauf im Jahr 1784 in bürgerliche Hände gekommen, sind mit Handlohn, Sterbfall und Grundzinsen belegt,| die durchaus der hiesigen Gutsherrschaft zustehen. Die ständigen Abgaben betragen zur Zeit jährlich noch 299 fl. Zehenten reicht dagegen nur ungefähr 1/3 der Markung und zwar zum hohenlohenschen Rentamt Kirchberg. Am kleinen Zehenten ist der Pfarrer in Gaggstadt betheiligt. Hohenlohe erwarb seinen Antheil 1610 von den vellbergischen Erben. Gemeinderechte sind hier nicht vorhanden, auch fehlt Gemeindevermögen, einige Morgen Grundeigenthum und wenige Aktivausstände abgerechnet, ganz. Die Communkostensumlage belief sich übrigens von 1842/43 auf nur 256 fl. Die Stiftungspflege ist auch nicht vermöglich.

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Das Rittergut Hornberg ist theilweise Kronlehen und im Besitze der Freiherrn von Crailsheim-Rügland, und besteht aus: Berechtigung zum Genuß der in der staatsrechtlichen Deklaration vom 8. December 1821 bemerkten Surrogate für die aufgegebene Justiz- und Polizei-Gewalt; in dem Dorf Hornberg und in dem hornbergischen Antheil an Gaggstadt, Gröningen, Triftshausen, Bronnholzheim und Hengstfeld, wovon die drei letztern Orte im Oberamt Crailsheim liegen. Ferner aus Gefällrechten in diesen Orten und in Bölgenthal, Kirchberg[b 2], Lenckerstetten, Oberwinden, Asbach, Scheinbach und Schleehardshof. Von den meisten (früher erblehenbaren) Gütern wird neben den Gülten 10 % Handlohn und 10 % Sterbfall, auch zu letzterem noch der Werth des besten Stücks Vieh, bei Hauslehen bloß des besten Kleidungsstücks, erhoben. Einige Güter in Gaggstadt und in Gröningen geben nur 62/3 % Handlohn, und ebensoviel Sterbfall. Neben diesen Abgaben bestehen Amtsgebühren in durch das Herkommen bestimmten Beträgen. Zu Hornberg und von 12 Grundholden in Gröningen werden Beisaßengelder und Frohngelder erhoben und in Hornberg blieben Boten- und Bauhandlanger-Dienste unabgelöst. Ablösung von Handlohn und Sterbfall oder Grundzinsen ist noch nicht erfolgt. Für das entzogene Umgeld reicht die Staatskasse 34 fl. 37 kr. An Eigenthum besitzt die Grundherrschaft außer den Schloßgebäuden 94/8 Morgen Gärten und Länder 347/8 Mrg. Äcker, Wiesen und Hutweiden, wovon die letzteren durch den thätigen Rentbeamten Wolff in nützliche Baumpflanzungen umgewandelt worden, und 2144/8 Morgen Waldungen, Alles auf hornberger Markung. An Zehentrechten stehen ihr zu: der Neubruch-, große, kleine und Blut-Zehente zu Gröningen mit zugehöriger Zehentscheune; 1783 von Hohenlohe-Oehringen, für 19.000 fl. erworben. Ferner gleiche Zehenten zu Triftshausen, ein hohenlohe’sches Lehen, erstmals 1522 verliehen; die Hälfte am großen und kleinen Zehenten und der Blutzehente auf dreizehn Häusern, dann einiger Heuzehente, in Hengstfeld; erworben 1474 von| Oßwald von Thann zu Thann. Sodann die Fischerei in der Jagst bei Hornberg, vom Steeg bis zum Mühlwöhr; das Schafweidrecht auf hornberger Markung; die Jagd auf den Markungen Hornberg und Niederwinden ganz, auf denen von Kirchberg, Weckelweiler, Lenkerstetten, Oberwinden, Wallhausen, Belgenthal und Mistlau zum Theil. Ferner das Ernennungsrecht zur Schulstelle in Hornberg und zur Pfarrei Gröningen; erworben schon 1354 durch Hanna Heinz von Crailsheim und von der Besitzung Erkenbrechtshausen hieher gekommen. Das abwechselnd mit der Krone auszuübende Recht der Besetzung der Pfarr- und Schul-Stelle in Hengstfeld wurde 1591 von Ernst von Crailsheim zu Sommersdorf erworben. Die Verwaltung geschieht durch das Rentamt Hornberg.

Über das Alter der Burg werden wir hienach Auskunft finden, in Betreff des Orts aber hat ein früherer Gutsherr folgendes aufgezeichnet: „1588 hab ich Hans Philipp von Crailsheim angefangen den Flecken vor dem Schloß zu bauen, und erstlich das Pfarrhaus auf meine Kosten gebaut und einen eignen Pfarrherrn anher verordnet. Folgends Jahr hab ich das Wirthshaus erbaut und so von Jahr zu Jahr den Unterthanen neue Häusser ufrichten lassen.“ Dieß ist die ganze, zwar kurze, aber lehrreiche Geschichte der Entstehung dieser Bettlerkolonie: zuerst eine Obrigkeit ohne Unterthanen, Kirche und Pfarrer ohne Gemeinde, ein Wirthshaus ohne Volk. Dann dieses aus heimathlosen Leuten ohne Eigenthum, ohne Arbeit, ohne Gewerbe, geschaffen und hinsichtlich seines Fortkommens somit von Anfang an auf die Mittel der Nachbarschaft verwiesen.

In kirchlicher Hinsicht gehörte der Ort bis 1588, soweit er damals schon bestand, zur Pfarrei Lendsiedel; im Jahr 1588 stiftete sodann, wie bereits erwähnt, Hans Philipp von Crailsheim eine eigene Pfarrei, welche theils durch die Pfarrer zu Gaggstadt oder Gröningen, theils durch eigene Pfarrer versehen wurde; seit 1750 ist Hornberg ein Filial von Gröningen. Der dortige Pfarrer hat fünfmal hier zu predigen und das Nachtmahl zu halten, und seit ein Begräbnißplatz östlich vom Ort, jedoch ohne feste Einfriedigung, eingerichtet ist, alle Casualien zu versehen. Früher besuchten die Hornberger bei der Entlegenheit der gröninger Kirche die zu Kirchberg. Der Schullehrer hat die Verpflichtung, an den Sonntagnachmittagen eine Predigt in der Kirche zu lesen.

In einer Urkunde Heinrichs von Langenburg vom 10. Juni 1222 für Kl. Schönthal kommen vor Walther von Hornberg und Diether, Rabans Sohn; im Jahr 1302 erscheint Diether von Hornberg (Württ. Jahrb. 1838 S. 338), im Jahr 1328 verschreiben die Gebrüder Hermann, Heinrich und Engelhard von Hornburg sich| und ihre Burg Hornburg unter Verzichtleistung auf die nächst derselben gelegene Burg Sulz dem Dienste Krafts von Hohenlohe, der im Besitz des nahen Kirchbergs war, auf 3 Jahre. Von 1330 bis 1333 besaß Arnold von Seckendorf ein ihm von Engelhard und Heinrich verkauftes Drittel, überließ solches aber in letztgedachtem Jahr wieder an Heinrich von Hornburg. Nun brachte Albrecht von Hohenlohe-Uffenheim, zuerst Dompropst, dann von 1345 bis 1372 Bischof von Würzburg, Hornberg an sich, indem er 1339 von Hermann von Hornberg 1/3, 1340 von Heinrich 1/3 und endlich 1360 von Engelhard und Conrad, Edelknechten, und Raban Mönch in Comburg, das letzte 1/3 erkaufte. Auf ihn folgte sein Neffe Gerlach, welchem Kaiser Karl IV. die Erlaubniß ertheilte, zu „Hornburck eine Stadt zu bauen und daselbst einen Stock und Galgen zu haben.“ Eine Erlaubniß von welcher er jedoch keinen Gebrauch machte. Nach dem kinderlosen Absterben Gerlachs 1387 kam der Ort an seines Bruders Sohn Johann und von diesem 1406 an das Bisthum Würzburg, an welches die Burg übrigens schon früher verpfändet oder wieder käuflich übergeben worden seyn muß, da sich findet, daß sie schon 1396 Martin Sitzel in Mergentheim von dem Bischof in Pfandbesitz hatte. Auf das Bisthum folgte als Inhaber, ohne daß jedoch Nachrichten über die Art der Erwerbung vorlägen, Pfalzgraf Otto bei Rhein, Herzog in Bayern, zugleich mit Adam Hundt. Von ihnen liegen noch Burgfriedensverträge von 1416 und 1430 vor. Der Antheil der Familie Hundt ging 1459 als markgräflich ansbachisches Mannlehen und die pfalzgräfliche Hälfte 1504, als Pfalzgraf Philipp in die Acht gekommen war, ebenfalls als ansbach’sches Lehen, an die Herren von Crailsheim des Zweigs Gaimann zu Erkenbrechtshausen, über, an welche Belehnungen von Ansbach 1487, 1495 und 1504, in letzterem Jahr an „Swan von Crailsheim genannt Gaymann zu Erkenbrechtshausen,“ erfolgte. Da mit dem Tod dieses Ritters 1511 jene Linie ausstarb, so fiel Hornberg an die Crailsheim-Morstein und auf dem[b 3] Steigerwald, wurde aber durch einen Vertrag von 1514 von Letzterem den Ersteren überlassen.

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Im Jahr 1521 kam hinsichtlich der morsteinischen Besitzungen eine Theilung vor, in welcher Hornberg auf Wilhelm von Crailsheim, Amtmann in Werdeck, überging. Auf ihn folgte 1549 sein Sohn Jakob Christoph, 1563 dessen Söhne Johann Philipp und Philipp Jakob, 1627 die Söhne des ersteren: Georg Albrecht und Wolf Christoph, welche beide kinderlos, der zweite zuletzt, 1647, gestorben sind. Sie beerbte Kraft von Crailsheim auf Neuhaus und diesen 1705 sein Vetter Wilhelm Friedrich von Crailsheim-Rügland, welcher Linie durch Vertrag mit der Linie Rödelsee unterm| 11. Oktober 1752[b 4] nach dem 1729 erfolgten Tod des Wilhelm Friedrich, Hornburg eingeräumt blieb, wie es ihr heute noch gehört. Von den letzteren Besitzern haben Johann Philipp und Wilhelm Friedrich in Hornberg gewohnt.

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Die Ritter von Hornberg waren übrigens zu verschiedenen Zeiten außer Hornberg auch noch an vielen anderen Orten begütert, sie besaßen nämlich die Pfarrei und Güter in Wallhausen und Anhausen, Antheil an Bartenstein, den Hof Hornberg bei Cappel, Garnberg bei Künzelsau, pfandweise die Herrschaft Jagstberg, Güter in Lendsiedel, Eichenau und Gebenhagen, Antheil an Neufels, an Pfizingen (1372), Gefälle in Herrnwinden, Reutsachsen, das Schloß Rainsbürg, Güter und Gefälle in Hornbach, Bettenfeld, Hertrechtshofen, Metzholz, Schmalfelden, Michelbach an der Lücke und Gettenhofen, das Schlößlein Kaisersstühl im Tauberthal mit Gütern in diesem Thal (1484), den Zehenten zu Östheim, Antheil an Riedbach und einen Hof in Rode und das Dorf Unter-Balbach. Erwerbungen von Gliedern dieser Familie sind wenige aufgezeichnet. 1418 erkaufte Zürich von Hornberg von Hans Dilger zu Cappel dessen vierten Theil des Hofs auf dem Hornberg zu Cappel, und verlieh ihn diesem wieder als Zinsgut, 1437 finden wir den Horneck von Hornberg im Pfandbesitz von Jagstberg. Zahlreicher sind die Veräußerungen der Familie. Im Jahr 1281 ist Schultheiß Hermann zu Rothenburg als Stifter des dortigen Franziskanerklosters genannt; 1288 verkaufte sein Sohn Heinrich Gülthöfe in Reutsachsen und Herrnwinden an den deutschen Orden, von 1303 bis 1304 verkauft ein Dieter von Hornberg in 9 verschiedenen Käufen der Johanniterordenscommende in Rothenburg Güter und Gülten in Hornbach, Sädelbach, Bettenfeld, Hertrachtshofen, Metzholz, Schmalfelden, Gattenhofen und Michelbach an der Lücke. Im Jahr 1313 kam von Heinrich von Hornburg und Hermann, seinem Sohn, an Leupold Hornburg, Bürger in Rothenburg deren Gut in Gebenhagen; 1323 verkaufen Heinrichs Wittwe und ihr Kind Hermann etc. dem neuen Hospital in Würzburg ihren Hof in der Mark zu Rode; 1328 verzichten dieselben auf ihre Ansprüche an das Schloß Sulz. Im Jahr 1326 sodann traten Heinrich Engelhard Fritz und Hermann, Gebrüder, ihrem Vetter Lupolt Kuchenmeister von Nordenberg ihren Theil am Kirchensatz in Gattenhofen ab; 1332 werden von Heinrich v. Hornberg an Kraft von Hohenlohe 3 Pfd. Gelds zu Hirschbach und ein Weingarten zu Steinkirchen für 25 Pfd. Heller verkauft. 1363 verkauft Herdegen von Hornburg seinen Antheil an dem Kirchensatz in Wallhausen an das Kloster Anhausen und 1386 und 1389 erwirbt dieses Kloster von Hochbrand v. Hornburg dessen Güter in Wallhausen. Im Jahr 1387 kommen von Raban von| Hornburg Güter in Eichenau und Lendsiedel an Friedrich von Crailsheim. 1426 verkaufte Zürch von Hornberg an Hohenlohe seinen Hof zu Garesberg und seinen Hof auf dem Hornberg bei Cappel. 1445 traten Horneck der Junge, Arnold und Neidhardt Gebrüder und Horneck der Alte an Hohenlohe käuflich ihren Antheil an Schloß und Herrschaft Bartenstein und das halbe Dorf Riedbach ab.[1] Im Jahr 1478 kam das Schlößchen Reinsburg von denen von Hornberg an die von Seldeneck. 1482 verkauften die von Hornberg ihren Theil von Neufels an Hohenlohe, 1484 Johann von Hornberg seinen Zehenten zu Östheim dem Kloster Sulz, und 1589 endlich erwarb der deutsche Orden nach dem Tod des Christoph Sitzel von Mergentheim von dessen Erben, den Hornecken von Hornberg, sämmtliche Güter und Gerechtsame des Sitzel zu Unterbalbach für 26.500 fl. Wann die Familie, welche mit dem Jahr 1589 aus der Geschichte verschwindet, das Schloß Hornberg veräußerte, ist bereits oben erwähnt worden.

Über die Eingehörungen des Ritterguts, das der Reichsritterschaft in Franken und zum Canton Odenwald incorporirt war, und dorthin für jedes Steuersimplum (der Ort Hornberg war steuerfrei) 39 fl. 17 kr. bezahlte, hatten die Inhaber nur die niedere, Ansbach zu seinem Amt Lobenhausen aber, die hohe Obrigkeit. Das Gut bestand, was die Territorialherrschaft betrifft, bloß aus dem Ort Hornberg und aus einzelnen Unterthanen zu Gaggstadt, Gröningen, Triftshausen, Bronnholzheim und Hengstfeld, die Obrigkeit wurde durch einen Beamten in Hornberg verwaltet. Dieß verhielt sich so, bis im Jahr 1796 hier wie in Amlishagen Preußen den Verband mit der Reichsritterschaft aufhob und die einzelnen Theile des Guts seiner Oberherrschaft vollständig unterwarf. So waren diese dann bis 1806 preußisch, von 1806 bis 1810 bayerisch, im letzten Jahr aber kamen sie an Württemberg und wurden dem Oberamt Blaufelden zugetheilt. Übrigens war als erste Instanz in Justiz- und Polizei-Sachen von 1796 bis 1810 ein Patrimonialjustizamt hier bestellt.


  1. Hier finden wir den Beweis, daß Horneck bloß ein Vorname in der Familie war, und daß die, welche Horneck von Hornberg hießen, nicht etwa, wie die Meinung entstanden ist, einem andern Geschlecht angehörten.
Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 159. L. 19. l. 170 statt 180.
  2. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 160. L. 19. Kirchberg statt Kirchheim.
  3. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 162. L. 11. v. u. lies auf dem Steigerwald.
  4. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 163. L. 1. ist „auch“ zu streichen.
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