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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Freudenstadt, der westlichste Theil des Schwarzwaldkreises und zugleich des Königreichs, liegt zwischen 48° 20′ 9″ und 48° 38′ 31″ der nördlichen Breite und zwischen 25° 52′ 43″ und 26° 16′ 39″ der östlichen Länge. Er gehört durch Vermittlung des Neckars, welcher die Enz mit der Nagold und die Glatt aufnimmt, der Murg und der Kinzig ganz dem Stromgebiet des Rheins an.


2. Grenzen.

Das Oberamt ist gegen Norden von dem Großherzogthum Baden und dem Oberamt Nagold – gegen Osten von den Oberamtsbezirken Nagold und Horb und von den Hohenzoller’schen Landen, gegen Süden von den Oberamtsbezirken Sulz und Oberndorf und gegen Westen von dem Großherzogthum Baden begrenzt. Natürliche Grenzen bilden im Norden der Wälzbach, der Langenbach und die Schönmünz in einer Strecke von 23/4 Stunden, im Nordosten der Poppelbach 1/2 Stunde und der Thannbach 5/4 Stunden lang und im Osten der Zinsbach in einer Länge von einer Stunde.


3. Größe.
Seiner Ausdehnung nach gehört der Bezirk, dessen Flächenraum nach dem Ergebniß der Landesvermessung 169.4554/8 Morgen oder 9,701 Quadratmeilen beträgt, zu den größten des Königreichs, | indem nur die Oberamtsbezirke Münsingen und Ellwangen größer sind.


4. Figur.

Die Figur (s. die Karte) ist mit Ausnahme der in einer schmalen Spitze gegen Süden sich erstreckenden Markung Reinerzau, ziemlich regelmäßig. Die größte Ausdehnung hat der Bezirk von Südost gegen Nordwest, in welcher Richtung sie von der südöstlichsten Spitze der Markung Unter-Ifflingen bis auf den Katzenkopf (Hornisgrinde) 91/2 Stunden beträgt; von Süden nach Norden (von dem südlichen Ende der Markung Reinerzau bis nördlich von Washalden) ist der Bezirk 91/4 Stunden lang. Die Ausdehnung von Osten nach Westen und zwar von der östlichen Grenze der Markung Neu-Nuifra bis auf die westliche Landesgrenze bei dem Gaiskopf beträgt 73/4 Stunden. Die Oberamtsstadt liegt mehr im südwestlichen Theil des Bezirks, von dem in der westlichen Bezirksgrenze liegenden Kniebis nur 2 Stunden und von der östlichen Grenze bei Thumlingen 33/4 Stunden entfernt; zur südlichsten Spitze des Bezirks (Markung Reinerzau) beträgt die Entfernung 4 Stunden und zur nördlichsten Bezirksgrenze (Markung Washalden) 51/4 Stunden. Eine Inclave bildet die zum Gemeindebezirk Sterneck (O.A. Sulz) gehörige Parzelle Schnaiterthal, welche von der Markung Wittendorf umschlossen ist.


5. Bestandtheile.

Die Ortschaften des jetzigen Oberamts Freudenstadt, sämmtlich altwürttembergisch, waren vor den Änderungen, welche im J. 1807 eintraten, unter folgenden Ämtern, von denen die Oberämter Freudenstadt und Dornstetten und das Klosteramt Reichenbach (vereinzelte Höfe des letzteren abgerechnet) ganz im jetzigen Oberamt aufgingen, verbunden:

O.A. Freudenstadt: St. Freudenstadt, Christophsthal, Kniebis, Rodt, Neuneck, Böffingen, Unter-Ifflingen.

O.A. Dornstetten: St. Dornstetten, Aach, Baiersbronn, Benzinger Hof, Besenfeld, Dietersweiler, Erzgrube, Frutenhof, Glatten, Grünthal, Hallwangen, Herzogsweiler, Hörschweiler, Kälberbronn, Lauterbad, Unter-Musbach, Neunuifra, Niederhofen, Pfalzgrafenweiler, Schönmünzach (ohne die Glashütte), Schopfloch, Sulzbach, Thumlingen, Urnagold, Wittlensweiler, Zinsbach.

O.A. Altensteig: Cresbach, Durrweiler, Edelweiler, Göttelfingen mit Parzellen, Grömbach, Ober-, Unterwaldach, Vörbach, Wörnersberg.

| Klosteramt Reichenbach: Reichenbach, Heselbach, Hochdorf, Hutzenbach, Igelsberg, Ober-Musbach, Röth, Schernbach, Schönegründ, Schönmünzach (blos die Glashütte), Schwarzenberg, Thonbach.

Klosteramt Alpirsbach: Lombach, Loßburg (mit Büchenberg und Ödenwald), Ober-Iflingen, Reinerzau, Schömberg, Ursenthal, Wittendorf (mit Ober-Brändi und Romsgrund).

Klosteramt Bebenhausen: Vesperweiler.


6. Besonders benannte Bezirke

sind: der Kniebis, welcher sich von dem Ort Kniebis auf dem Gebirgsrücken bis gegen den Roßbühl hinzieht. Das sog. Heckengäu zieht sich am Saum des Schwarzwaldes hin, und umfaßt die Gegend bei Dornstetten, Aach, Glatten etc.


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