« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Eßlingen Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Grundherr im engern Sinn ist der Freiherr v. Palm über die Rittergüter Steinbach und Bodelshofen, und das Freigut in Deizisau. Geschlossene Staatsdomänen sind nicht im Bezirke; nur einzelne verliehene Güter in Denkendorf, Köngen und Neuhausen sind Staatseigenthum. Die königl. Hofkammer besitzt das ehem. Klostergut Weil. Einzelne Rechte und Gefälle stehen den Gemeinde- und Stiftungspflegen, namentlich dem Hospital und Armenkasten Eßlingen und einigen Pfarreien zu.


B. Lehens- und Leibeigenschaftswesen, Grundlasten und vogteiliche Abgaben.
Das Lehenssystem war auch hier allgemein, indem der Grund und Boden dem Adel, den Geschlechtern der Stadt, und verschiedenen Klöstern und Stiftern (namentlich Denkendorf, Adelberg und Nellingen) angehörte. Die Falllehen wurden aber schon frühe in Erblehen verwandelt; in den Denkendorfschen und Adelbergschen Orten geschah dies fast| durchgängig in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Nachdem sie 1817 die Eigenschaft von Zinsgütern erhalten haben, sind sie durch Ablösung der Laudemien in den letzten Jahren fast ohne Ausnahme freies Eigenthum geworden. Schwer lasteten auf den Gütern der meisten Gemeinden die Theilgebühren (gewöhnlich die dritte oder vierte Garbe) und andre Grundlasten; und die Leistungen der Leibeigenschaft, wenn gleich namentlich in den Klosterorten durch ansehnliche Gegenleistungen erleichtert (s. Denkendorf und Altbach), drückten empfindlich auf den Landmann. Besonders hart waren die Bestimmungen der Leibeigenschaft in Nellingen, wo nach einem Bericht vom Jahre 1684 (Moser die bäuerl. Lasten S. 184): „eine so unerhört beschwerliche Leibeigenschaft war, welche, kürzlich zu sagen, alle Eheleute und descendentes, so nicht durante matrimonio ausgesteuert worden, de omni successione excludirt und dem Kloster daselbst deren bona heimfällig erkennt." Über besondere Verhältnisse in einzelnen Orten s. die Ortsb., namentlich Denkendorf. In Folge der wohlthätigen neuesten Gesetze sind alle Frohnen und alle vogteilichen steuerartigen Abgaben theils abgelöst, theils aufgehoben worden. Namentlich wurden 4 fl. 18 kr. Vogtsteuer und 18 fl. 57 kr. Gewerbezinse aufgehoben, sodann folgende Abgaben, nach den Bestimmungen der Gesetze vom 27. und 28. Oktb. 1836 zur Ablösung gebracht.

Beeden: des Kameralamts 332 fl., der Gemeinden und Stiftungen 180 fl. 41 kr., der Gutsherrschaften 52 fl. 7 kr. Frohnen: des Kameralamts 337 fl. 13 kr., der Gutsherrschaften 282 fl. 33 kr. An der auf 19.901 fl. 33 kr. sich belaufenden Abkaufssumme für die abgelösten Gefälle hatte die Staatskasse 9594 fl. 38 kr. selbst zu beziehen, und an der Entschädigung von Privatberechtigten, mit 10.306 fl. 55 kr. die Summe von 3756 fl. 37 kr. zu bestreiten.

Nicht minder sind die übrigen Gefälle des Staats an Geld und Naturalgülten und Theilgebühren, so wie namhafte Grundabgaben an die Stiftungen in Eßlingen,| bestehend in Grundzinsen, Gült- und Landacht-Früchten, Theilgebühren von Äckern und Weinbergen, bis auf die bei der Ortsbeschreibung genannten unbedeutenden Beträge zur Ablösung gebracht worden und wegen des Abkaufs der noch vorhandenen Gefälle des Staats Unterhandlungen eingeleitet. Beinahe sämmtliche Ablösungen, im Capitalbetrag von 204.848 fl. bei dem Cameralamt und 58.847 fl. bei der Stiftungspflege Eßlingen (die Abkaufsummen für die hienach genannten Zehenten miteingerechnet), wurden in der neuesten Zeit bewerkstelligt und den Abgabepflichtigen durch die Berechnung der Früchte in den Preisen des Gesetzes vom 28. Juni 1821 erleichtert.

Je erwünschter die Entlastung des Grundeigenthums überhaupt sich darstellt, um so erfreulicher und anerkennungswerther ist die Bewirkung derselben in unserem Bezirk, wo die längst bestehende Getheiltheit des Bodens eine Beschränkung in dem Anbau desselben immer fühlbarer machen mußte.


C. Zehnten.

Den Großzehenten bezieht der Staat auf allen Markungen, mit Ausnahme von Eßlingen, Berkheim, Deizisau und Steinbach; in Altbach, Denkendorf, Krummhardt (G. Aichschieß), Nellingen und Neuhausen hat er auch den kleinen Zehenten, welcher in den übrigen Gemeinden den Ortspfarreien zusteht. Der Heu- und Öhmdzehent ist größtentheils abgelöst, und zwar gegen das Cameralamt in Altbach, Zell, Pfauhausen, Plochingen, Wendlingen; gegen die Stiftungspflege Eßlingen in Berkheim mit dem kleinen und Blutzehenten.

Der der letzteren zustehende große Zehent in Berkheim und der Welschkornzehent in Deizisau kommt noch zur jährlichen Verpachtung.

Der Weinzehent gehört, mit Ausnahme von Eßlingen (s. Ortsbesch.), dem Staat. Das Nähere über die Zehentverhältnisse, den Betrag, die Art der Verpachtung etc. besagen die betreffenden Ortsbeschreibungen.

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2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk Eßlingen ist dem Neckarkreis zugetheilt, dessen Gerichtshof in Eßlingen seinen Sitz hat. Die Verwaltungsbehörden sind: das Oberamtsgericht mit dem Notariat, das Oberamt mit dem Physicat, das Cameralamt; diese mit dem Sitz in Eßlingen. Das Forstamt für den ganzen Bezirk (mit Ausnahme der in dem Bezirk des Forstamts Schorndorf liegenden Waldungen der Markung Aichschieß und der dem Forstamt Leonberg zugetheilten Gemeinde Nellingen und der K. Hofdomäne Weil) ist das Forstamt in Kirchheim. Dem Oberamtsgericht sind zwei Amtsnotariate untergeordnet: Köngen für die Gemeinden Berkheim, Denkendorf, Köngen, Nellingen, Neuhausen und Wendlingen; Plochingen für die Gemeinden Aichschieß, Altbach, Deizisau, Ober-Eßlingen mit Hegensberg, Pfauhausen, Plochingen, Steinbach und Zell. Für Straßen- und Hochbausachen bestehen die Inspectionen Stuttgart. Das Postamt ressortirt von dem Hauptpostamt in Stuttgart. Der Umgeldscommissär hat seinen Sitz in Kirchheim. Revierförster ist nur einer im Bezirk, mit dem Sitz in Plochingen. In Eßlingen besteht ein dem Hauptzollamt Canstatt untergeordnetes Nebenzollamt 1ster Classe. – Politische Gemeinden sind es 15 (mit Hegensberg seit dem 1. Juli 1844 – 16), darunter 1ster Classe eine (Eßlingen); 2ter Classe fünf; 3ter Classe zehen.


b. Kirchliche.
Sämmtliche evangelische Pfarreien des Bezirks (eilf, darunter eine Pfarrverweserei) stehen unter dem Decanatamt Eßlingen, dieses aber unter der Generalsuperintendenz Ludwigsburg. Nur die Parcelle Krummhardt und die K. Hofdomäne Weil sind auswärtigen Pfarreien und Decanaten zugetheilt (s. Ortsbesch.). Evangelische Geistliche mit| Seelsorge sind 14 angestellt. Katholische Pfarreien bestehen vier, welche zu dem Decanatsbezirk Stuttgart gehören. Pfarrgeistliche sind es 4; von zwei Caplaneien (in Neuhausen) ist nur eine besetzt. Die in den evangelischen Orten lebenden Katholiken sind je der nächstgelegenen dieser vier Pfarreien, nur die katholischen Einwohner in Köngen der Pfarrei Unter-Boihingen, Oberamts Nürtingen, zugetheilt. – Die israelitische Gemeinde in Eßlingen hat eine Synagoge und gehört zum Rabbinatsbezirk Stuttgart.


B. Anstalten.
a. Schulen.

Im Oberamt befindet sich eine philologische Lehranstalt (lateinische Schule) von drei Classen mit drei Lehrern, eine Lehranstalt für Gewerbebildung, bestehend aus einer Ober-Realclasse mit 1, und drei Realclassen mit 3 Lehrern, und eine auf beide Anstalten vorbereitende Elementarschule mit 1 Lehrer, zusammen 8 Lehrer und 2 Hülfslehrer, sämmtlich in Eßlingen. Evangelische Volksschulen sind es 16 (5 in Eßlingen) mit 37 Lehrern (16 Schulmeistern, 8 Unterlehrern, 13 Lehrgehülfen), welche zusammen Einen Conferenz-Sprengel bilden. Die Schulgehalte gehören größtentheils zu den bessern, nur die Schulstelle Aichschieß erträgt unter 250 fl. In neun Orten sind die Schullocale und Lehrerwohnungen theils neu gebaut, theils ganz neu eingerichtet; einige, wie in Denkendorf, Köngen, Wendlingen, wirklich ausgezeichnet. – Katholische Volksschulen sind 3 mit 3 Schulmeistern und 4 Unterlehrern und Lehrgehülfen vorhanden. – Eine israelitische Schule ist in Eßlingen. – Wegen einigen andern Anstalten in Eßlingen s. Ortsbesch., wo auch des evangelischen Schullehrer-Seminars nähere Erwähnung gethan wird. – Industrieschulen bestehen in Eßlingen, Denkendorf, Köngen, Nellingen, Neuhausen, Pfauhausen, Steinbach und Wendlingen.

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b. Wohlthätige Anstalten.

Der Hospital in Eßlingen und die übrigen dort befindlichen wohlthätigen Anstalten finden unten in der Ortsbeschr. ihre Stelle. Armenhäuser haben die Gemeinden Eßlingen, Altbach, Köngen, Neuhausen, Plochingen und Steinbach.


c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Über den landwirthschaftlichen Bezirksverein und dessen Veranstaltungen zur Emporbringung der verschiedenen Zweige der Landöconomie s. oben S. 51.


d. Anstalten für Handel und Verkehr, Straßen etc.

Eßlingen hat ein Postamt, und seit Aufhebung der Posthalterei Plochingen (1844) auch einen Poststall. Zur Verbindung mit Stuttgart und Ulm dienen außer den täglich zweimaligen Eilwagenfahrten, zahlreiche, von Privaten etablirte Omnibuscurse und Lohnkutscher-Gelegenheiten; nicht minder ist die Verbindung mit Kirchheim sehr erleichtert. [1]

Das künftig wichtigste Verbindungs- und Verkehrsmittel,| die Eisenbahn mit einem Stationsplatz in Eßlingen, ist gegenwärtig im Bau.

Der Staat unterhält im Oberamtsbezirk 1) die von Stuttgart herkommende Ulmer Straße, als Staatsstraße 1ster Classe, in einer Länge von 4773,5 Ruthen außerhalb der Ortsetter. Zu ihrer Unterhaltung wird bis zur Zell-Altbacher Markungsgrenze Muschelkalk, von da an aufwärts Liaskalk verwendet. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich nach dem gegenwärtigen Etatsanschlag auf 9789 fl. 33 kr. Sie ist mit Ausnahme der nicht bedeutenden Heusteige bei Ober-Eßlingen ganz eben und in sehr gutem Zustande. – 2) Die Blaubeurer (Kirchheimer) Straße von Plochingen über Pfauhausen und Steinbach, Staatsstraße 2ter Classe, 1539,2 Ruthen, wird mit einem jährl. Aufwand von 691 fl. 59 kr. mit Neckarkies unterhalten. Sie ist theilweise etwas schmal und weniger für schweres Fuhrwerk berechnet. – 3) Die Straße von Eßlingen über Denkendorf nach Kirchheim ist, soweit sie die Markung von Köngen durchschneidet, in einer Länge von 1189,0 Ruthen Cameralstraße, wird mit Flußkies unterhalten und verursacht einen jährl. Aufwand von 397 fl. 52 kr.

Vicinalstraßen. Amtscorporationsstraßen giebt es im Bezirk nicht. Zu den von den betreffenden Gemeinden unterhaltenen, lebhafteren Verbindungsstraßen gehören: die Straße von Canstatt über Ober-Türkheim nach Eßlingen, die von Eßlingen über Aichschieß nach Schorndorf, die von Eßlingen über Denkendorf nach Kirchheim und Nürtingen, in welche bei Nellingen die Stuttgarter Straße von Ruith her mündet, die von Nürtingen über Plochingen nach Schorndorf u. a. Diese, so wie die meisten Verbindungswege der Ortschaften unter sich und mit der Oberamtsstadt sind in gutem Zustande. Besonders zeichnen sich die sehr guten Wege aus, welche die Stadt Eßlingen nach und in den Filialweilern in neuster Zeit angelegt hat.

Über den Neckar führen die schöne steinerne Brücke bei Eßlingen, und die beiden hölzernen bei Plochingen und| Pfauhausen, s. Ortsbesch. Die sog. Köngener Brücke liegt schon außerhalb des Bezirks. Hölzerne Stege für Fußgänger finden sich bei Altbach und Deizisau. Außer den Eßlinger Canalbrücken bestehen noch in verschiedenen Orten kleinere steinerne Brücken über die Seitenbäche. Brückengeld wird in Pfauhausen, Pflastergeld in Eßlingen erhoben.


3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.


A. Oberamtspflege.
1. Vermögen.
Die Oberamts-Corporation besitzt nach dem Stand auf den 30. Juni 1844:
 an Liegenschaft 900 fl. – kr.
  „  verzinslichen Activ-Capitalien 3100 fl. – kr.
  „  andern Forderungen 2886 fl. 30 kr.
6886 fl. 30 kr.
2. Schulden: Verzinsliche – fl. – kr.
2. Schulden: Andere Schulden 135 fl. 14 kr.
3. Im Etats-Jahr 1843/44 bestanden
 die Einnahmen, einschl. 4500 fl. Amtsschaden, in 5430 fl. 58 kr.
 die Ausgaben 4557 fl. 53 kr.

Im Jahr 1817/18 hatte die Oberamtspflege unter ihrem Activstand 63.600 fl. Ausstände und als Passiven 31.000 fl. Rückstände an die Staatscasse und 51.450 fl. verzinsliche Capitalien; im Ganzen aber einen Vermögens-Abmangel von 36.285 fl.

Die höchste Umlage auf die Amtsorte betrug im Jahr 1815 124.800 fl., neben welcher noch 124.747 fl. 42 kr. Amtsvergleichungskosten zur Verrechnung kamen.


B. Gemeindepflegen.
1. Vermögen.
Nach dem Stand vom 30. Juni 1843 belief sich das Vermögen der Gemeinden:
 an Grundeigenthum auf 7.451 2/8 Mgn.
  „  verzinslichen Capitalien 106.713 fl.
  „  sonstigen Forderungen 39.746 fl.
2. Der Passivstand derselben betrug:
 verzinsliche Schulden 156.910 fl.
 sonstige Schulden 3.518 fl.
3. Die Gemeinde-Umlagen beliefen sich neben den bereits genannten Amts-Umlagen auf 11.516 fl.
| Wie die Tabelle zeigt, sind zwar wenige Gemeinden schuldenfrei, und namentlich die Gemeinden Pfauhausen, Denkendorf und Steinbach erheblich belastet, dagegen ist das Gemeindevermögen an Grundeigenthum, zumal bei dessen höherem Localwerth, ansehnlich und daher der Vermögensstand der Gemeinden im Ganzen günstig zu nennen.


C. Stiftungspflegen.

Im Jahre 1842/43 betrug:

1. das Vermögen derselben
 an Grundeigenthum 2.879 4/8 Mgn.
 an Geld 277.531 fl.
2. der Passivstand 11.616 fl.
3. die Einkünfte 95.283 fl.

Das Vermögen der Stiftungen in den Amtsorten ist nicht bedeutend und nur in Plochingen und Steinbach von einigem Belang; um so stärker tritt der Betrag desselben in der Oberamtsstadt hervor.


4. Kataster und Steuern.

Das Kataster des Oberamts beträgt (mit Einschluß des hienach besonders angegebenen Katasters der Grundherrschaften) von

Grundeigenthum 223.878 fl. 18 kr.
Gefällen 7.963 fl. 06 kr.
Gebäuden 2.507.989 fl. 0– kr.
Gewerben 8.747 fl. 03 kr.

An der in dem Finanzgesetz von 1842/45 bestimmten directen Jahressteuer von 2.000.000 fl. kamen auf den Oberamtsbezirk für das letzte Jahr:

Grundsteuer 18.828 fl. 0– kr.
Gefällsteuer 669 fl. 58 kr.
Gebäudesteuer 4.723 fl. 0– kr.
Gewerbesteuer 5.619 fl. 0– kr.
29.839 fl. 58 kr.

Es kommen somit an directen Steuern

auf 1 Quadratmeile 11.893 fl. 11 kr.
auf 1 Person 1 fl. 6 kr.
An indirecten Abgaben wurden in dem Bezirk nach einem Durchschnitt von den letzten drei Jahren erhoben:|
1. Wirthschaftsabgaben.
 Von Wein und Obstmost 10.511 fl. 2 kr.
 Malzsteuer 8.289 fl. 1 kr. [2]
 Vom Branntwein:
 Fabricationssteuer 68 fl. 11 kr.
 Ausschanksabgabe 418 fl. 21 kr. [3]
 Vom Essig 56 fl. 18 kr.
2. Accise. Von Güterveräußerungen 2.453 fl. 42 kr.
2. Accise. Von sonstigen Gegenständen 56 fl. – kr.
3. Hunde-Auflage zum Antheil der Staatskasse 579 fl. 6 kr.
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Kataster der Grund- und Gefäll-Herren.
Grund- und Gefäll-Herren. Grund-
Kataster.
Gefäll-
Kataster.
Gebäude-
Kataster.
Gewerbe-
Kataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Freiherr v. Palm 2994 16 998 57 18411 2 251 50 84 2 34 40 1 16
Freiherr v. Thumb 182 19 18 15 20
Summe 3176 35 999 15 18411 2 267 10 84 2 34 40 1 16



  1. Die Frequenz der Reise- und Frachtgelegenheiten hat sich in den letzten Jahren außerordentlich vermehrt. Jeden Tag fahren 6–7 Omnibus nach Stuttgart, 2 (über die Badezeit) nach Canstatt, 3 von Stuttgart hierher. Hiesige Frachtfahrer und Landboten gehen: täglich nach Stuttgart 1. Wöchentlich: nach Canstatt 3, nach Freudenstatt 1, nach Friedrichshafen 1, nach Heilbronn 1, nach Ludwigsburg 2, nach Ulm 3. Ein hiesiger Frachtfuhrmann fährt zwischen Ravensburg und Mannheim (Speyer, Weißenburg) hin und her. Fremde Frachtfuhren kommen wöchentlich hieher: von Heidenheim 1, von Kirchheim 1. Fremde Frachtfahrer und Landboten passiren wöchentlich hier durch: von Augsburg nach Frankfurt 1, nach Stuttgart 1, von Blaubeuren nach Stuttgart 1, von Göppingen nach Stuttgart 3, nach Heilbronn 1, von Heilbronn nach Ulm 1, von Kempten nach Stuttgart 2, nach Heilbronn 1, von Kirchheim nach Stuttgart 1, von München nach Stuttgart 1, von Stuttgart nach Leipzig über Heidenheim und Nürnberg 1, nach Ulm 1, von Ulm (und Friedrichshafen) nach Mannheim 1, nach Heilbronn 1, nach Straßburg 1, nach Stuttgart 1. Endlich alle 14 Tage von Giengen nach Stuttgart 1.
  2. In den Jahren 1841/43 wurden 1527 fl. 22 kr. Abgaben von ausgeführtem Bier zurückerstattet.
  3. Hierunter ist eine Rückvergütung von 32 fl. 35 kr. für Ausfuhren begriffen.


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