« Kapitel B 5 Beschreibung des Oberamts Canstatt Kapitel B 7 »
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6. Münster,


ein evang. Pfarrdorf am Neckar, eine halbe Stunde unterhalb Canstatt mit 503 Einwohnern, C. A. Canstatt, F. A. Leonberg. Die Zehenten, den großen und den Weinzehenten hat der Staat von der Pflege Lorch her, den kleinen und den Heuzehenten, mit Ausnahme des ehemaligen Mayereyguts, wovon der Staat Zehentherr ist, die Pfarrstelle zu beziehen. Die Gefälle betragen 7 fl. 45 kr. in Geld, 1 Sch. Dinkel, 22 Sch. 43/4 S. Haber, 21 Sch. 11/2 S. glatte Frucht und 16 E. 1 I. 91/4 M. Wein, wovon das Meiste der Staat, Einiges die Spitalpflege Eßlingen u. a. beziehen. Die Weinberge hatten ehemals Theilgebühren zu entrichten, die nun in eine ständige Bodenwein-Abgabe verwandelt sind. Von frühern Zeiten her muß die Gemeinde auch noch als Vogteygefälle eine besondere jährliche Steuer von 12 Pf. H. oder 8 fl. 34 kr. bezahlen.

Der Name Münster rührt ohne Zweifel von dem lateinischen Wort Monasterium her; Monasteria, Münster, wurden ehemals im Gegensatze von Claustra, Klöstern, die Wohnungen der Geistlichen bey einer Kirche und später die Kirchen selbst genannt. Ob ein solcher geistlicher Convent, oder ein Kloster in Münster war, ist nicht mehr bekannt, aber der ganze Ort ist ohne Zweifel eine, gleichwohl sehr alte, Kloster Lorchische Kolonie. Münster hat eine angenehme, stille Lage an einem Abhange des Neckarthals, auf dem linken Ufer des Flusses und in der Wendung, die er| hier macht. Die Pfarrkirche und das Pfarrhaus stehen ganz oben im Dorfe, etwas tiefer am Rande das sogenannte Mayereygebäude – der ehemalige Kloster Lorchische Hof – und unter diesem die vormalige Wohnung des Kloster Lorchischen Pflegers, jetzt Privat-Eigenthum des Freyherrn von König, mit einem schönen, an dem Abhang hinabziehenden Garten. Diese Gebäude zusammen bilden einen eben so malerischen, als freundlichen Anblick gegen das Canstatter Thal. Das Pfarrhaus wurde i. J. 1763 neu gebaut. Das Schulhaus und das Rathhaus sind seit 1819 in das Mayereygebäude verlegt. Im Jahr 1650 wurde zu Münster erstmals ein „Winterschulmeister“ aufgestellt.

Die Einwohner nähren sich theils von Weinbau, theils von Ackerbau und Viehzucht. Die Weinberge liefern theilweise einen vorzüglichen Wein. Die Feldgüter waren vormals großentheils herrschaftliches Eigenthum, und der Nahrungsstand war dadurch sehr beschränkt. Jetzt besitzt die Königl. Hofkammer noch 77 Mg. Waldungen auf der Markung. Neuerlich ist bey dem Ort ein Tuffsteinbruch eröffnet worden.

Münster gehörte ehemals größtentheils dem Kloster Lorch, stand aber von alten Zeiten her unter würtembergischer Vogtey. Das Kloster besaß hier außer einzelnen eigenthümlichen Gütern einen großen Hof und das Patronatrecht. Wie das Kloster zu dem Besitze gekommen, ist unbekannt: Münster scheint aber unter seine ersten Stiftungsgüter gehört zu haben. Das Kloster wurde 1102 von den Hohenstaufen gestiftet, und schon 1193 bewilligte ihm K. Heinrich VI. die alte abgangene Mühle (von deren Wehr man noch jetzt die Spuren im Neckar wahrnimmt) zu Münster. Leider ist die Urkunde nicht mehr vorhanden, sonst würde sich auch der noch frühere Besitzstand des Klosters erweisen, und derselbe vielleicht auf die Hohenstaufen zurückführen lassen. Im Jahr 1350 kaufte das Kloster noch Güter von den von Gundelfingen. Das Kloster hatte seinen eigenen Pfleger und Schultheißen. Neben dem letzteren war aber in älteren Zeiten auch| noch ein landesherrschaftlicher Schultheiß aufgestellt. Der Abt hatte aber das Gericht zu besetzen, und nach einem Vertrage von 1475 zwischen dem Grafen Ulrich v. W. und dem Kloster „soll der Lorcher Schultheiß den Eid geben in Beyseyn meines gnädigen Herrn (des Grafen Ulrichs) Schultheißen zu Münster. Der Lorcher Schultheiß soll auch den Stab halten, ausgenommen bey Vogtgerichten, wo ihn der Amtmann von Canstatt führen soll.“

Die Kirche, wovon der Abt und Convent das Patronatrecht hatten, wurde Kraft päpstlicher Bulle von 1270 dem Kloster einverleibt. An die Stelle des Pfarrers trat somit ein Vikar oder Pfarrverweser mit einer Competenz, der übrigens, wie gewöhnlich, den Titel Pfarrer fortbehielt. 1280 hatten die beyden Pfarrer Heinrich von Münster und Berthold von Altenburg Streit wegen des Zehenten zu Dunzhofen (einem abgegangenen Weiler). Obgleich die Pfarrey sehr alt ist, so war doch nie ein Filial damit verbunden, und auch dies weist auf ihren und des Orts eigenthümlichen klösterlichen Ursprung hin. Kurz vor der Reformation 1520 wurde die Pfarrstelle mit päpstlicher Erlaubniß mit dem Einkommen von dem Kloster ganz eingezogen, und statt des Pfarrers oder beständigen Vikars durch einen Klostergeistlichen versehen. Daher kam es wohl auch, daß Münster nach der Reformation eine Zeit lang keinen eigenen Geistlichen hatte, sondern von Canstatt aus versehen wurde, s. Canstatt.

Nach der Reformation kam Münster mit dem Kloster Lorch als Kirchengut in kirchenräthliche Verwaltung, bis endlich mit dem Kirchenrath auch die Pflege Münster aufgelöst wurde. Das Mayereygut wurde 1819 für 64.000 fl. an die Gemeinde verkauft, die es stückweise wieder an die Bürger verkaufte. Es bestand noch in 2863/4 Mg. Äckern und 31 Mg. Wiesen. Die Wohnung des Pflegers mit dem Garten und einigen Güterstücken war schon vorher verkauft worden.

Der Freyberg, dessen oben gedacht worden, ist ein eigener, zwischen den Markungen Münster, Mühlhausen,| Zazenhausen und Zuffenhausen gelegener Bezirk, der hier noch eine nähere Erwähnung verdient.[1] Er hat keine natürliche Gränzen, ist auch kein Berg, wohl aber dehnt er sich auf der Höhe zwischen dem Neckar, dem Feuerbach und Tabach aus, und bildet einen eigenen Markungsbezirk, der übrigens zu der Markung Münster gerechnet wird. Dieser Bezirk umfaßt eine Fläche von ungefähr 550 Morgen, welche theils in Weinbergen, großentheils aber in Äckern besteht. Die Güter sind zwischen den oben genannten Orten, jedoch so vertheilt, daß der Besitz an keinen besonders gebunden ist. Den größten Antheil haben Zatzenhausen und Zuffenhausen. Die Weinberge waren zur Kloster Lorchischen Pflege Münster sechstheilig, seit 20 Jahren geben sie aber statt der Theilgebühren Bodenwein; 102 Mg. Äcker gehören zu den Zatzenhäuser Erblehen und geben mit denselben hauptsächlich zum Spital und zur Kirchenpflege Eßlingen Gülten; ungefähr 7 M. geben der Gutsherrschaft Mühlhausen Fruchtgülten, letztere liegen beysammen über dem rechten Ufer des Feuerbachs, und sind vielleicht dieselben 7 jurnales, die schon i. J. 789 als „super fluvium Biberbach“ gelegen vorkommen, s. Zatzenhausen. Alle andere Äcker geben Gülten zur vormaligen Pflege Münster, mit Ausnahme weniger gültfreyen Morgen. Zu ebenderselben Pflege gehörten auch sämmtliche Zehenten in dem Bezirke und es war damit auch das Zehentrecht in einem angränzenden Bezirke der Mühlhäuser Markung verbunden. Das Schafweiderecht übt die Gemeinde Münster aus, einigen Antheil daran haben jedoch auch Mühlhausen, Zatzenhausen und Kornwestheim. Das Jagdrecht ist zwischen der Königl. Hofkammer und der Gutsherrschaft Mühlhausen hälftig getheilt. Die Zatzenhäuser Äcker, die nach Zatzenhausen steuerten, ausgenommen, waren alle andere Güter bis zur Aufhebung der Steuerfreyheiten 1809 steuerfrey, jetzt steuern sie zur Gemeindepflege Münster. Bey den von dem Neckarthal aufsteigenden Weinbergen des| Bezirks steht eine Kelter, die Freystein-Kelter genannt. Der steile und durch tiefe Schluchten – Tabach und Katzensteig – zum Theil abgeschnittene Berg selber heißt der Freystein. Woher der Name und die eigenthümlichen Verhältnisse des Bezirks rühren, ist nicht bekannt. Nicht unwahrscheinlich ist, daß er einst ein eigenes Gut gebildet habe. Die Namen Freyberg und Freystein aber weisen auf eine historische Bedeutung hin, welche wohl tiefer als in der bloßen Steuerfreyheit zu suchen ist. Die Spitze des Freysteins, worauf jetzt ein Weinberghäuschen steht, ist so beschaffen, daß darauf einst eine Burg gestanden haben könnte, vielleicht diejenige Burg, wovon das benachbarte Burgholz seinen Namen hat, s. Canstatt.
  1. Nach einer Mittheilung des Hrn. Rentamtmanns Zeller, dem dieses Heft überhaupt manchen schätzbaren Beytrag verdankt.
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