« Kapitel B 4 Beschreibung des Oberamts Biberach Kapitel B 40 »
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d. Gemeinde Schemmerberg
mit 415 Einwohnern.
Schemmerberg, ein kathol. vormals Salmannsweilisches Pfarrdorf, 31/2 Stunden nördlich von Biberach. F. A. Buchau. Den kleinen Zehnten bezieht die Pfarrei. Das Patronat steht dem Fürsten zu. Die Forst- und Jagdgerechtigkeit betreffend s. Ober-Sulmetingen. Schemmerberg ist Sitz eines F. Revierförsters und war früher Sitz eines Obervogteiamts. Der Ort, dessen Namen wohl, wie der von Langenschemmern, von dem benachbarten Ried und dem darin wachsenden Schilfgras, Schemmen genannt, abzuleiten ist, hat eine schöne, freundliche Lage an der Riß; ein Theil des Orts, namentlich Kirche und Pfarrhaus, liegt äußerst malerisch auf der Höhe. Auf der Ecke des Bergs stand eine Burg, die aber schon 1496 zerfallen war, s. unten. Die Gebäude sind von guter Bauart. Insbesondere stellen sich Kirche und Pfarrhaus sehr freundlich dar. Unten im Orte, an der Riß, stand ein gutsherrliches Schloß, das im Jahr 1837 abgebrochen wurde. Der Boden ist ergiebig, das Klima gesund, der Nahrungsstand ist gut, der Ort zeichnet sich insbesondere auch durch eine sehr geringe Sterblichkeit aus, s. oben. Derselbe hat eine gute Schildwirthschaft, eine Brauerei, eine Mahl-, eine Säge- und Ölmühle. Die Mahlmühle, ein gutsherrschaftliches Falllehen, ist Bannmühle. Unter den Gewerbetreibenden befinden sich zwei geschickte Schreiner. In der Nähe des Orts, im Ried, ist ein bedeutender, sehr ergiebiger Torfstich, er gehört zur Gemeindegerechtigkeit der Gemeinder, wovon die Gutsherrschaft zwei Theile hat. Die Kleinhäusler oder Ungemeinder genießen jeder ungefähr 3 Morg. Allmand. Die Baulast der Kirche und des Pfarrhauses, sowie die Erhaltung der Schule, der Industrie-Schule und Schulhaus liegt der sehr vermöglichen Heiligenpflege zum heil. Martin ob, die neben bedeutenden Gefällen ein Capital-Vermögen von 39.470 fl. besitzt. In der schönen Pfarrkirche befindet sich ein vorzügliches Altarblatt von dem Historienmaler Professor Dieterich in Stuttgart, die Legende des heil. Martin darstellend, das der Stiftungsrath mit rühmlicher Benutzung| seiner Mittel 1834 fertigen ließ. Neben dem genannten Stiftungsvermögen besteht noch unter besonderer Verwaltung eine von dem ledig verstorbenen Gottfried Lauer in Schemmerberg 1818 zur Unterstützung von Hausarmen und armen Schulkindern gemachte Stiftung von 3300 fl. Die Pfarrei Schemmerberg, in die früher auch Altheim, Ingerkingen und Langenschemmern als Filiale gehörten, wurde 1378 dem Kloster Salmannsweil incorporirt. Neben dem Pfarrer stand noch ein Caplan an der Kirche. Im Jahr 1821 wurde die Caplanei aufgehoben und zum Theil zur Stiftung der Pfarrei Altheim verwendet. Schemmerberg war der Hauptort der Salmannsweiler Herrschaft Schemmerberg, wozu die Orte Äpfingen und Altheim gehört haben; als ein östreichisches Landvogteilehen besaß das Kloster auch die hohe und maleficische Obrigkeit nicht nur in der Herrschaft, sondern auch über mehrere andere Orte, namentlich über die der Klöster Heggbach und Gutenzell nebst Ellmannsweiler. In älteren Zeiten war der Besitz von Schemmerberg vielfach getheilt, namentlich hatten auch die v. Sulmetingen und die Grafen v. Wartstein (im Lauterthal) Theil daran. Graf Göz v. Wartstein stiftete 1361 den Kirchensatz dem Kloster Salem, von den beiden Jakob und Sebastian v. Ober-Sulmetingen kaufte das Kloster 1496 den Burgstall nebst zwei Sölden, die Mühle, die Badstube und zwei Höfe, welche zuvor östreichisches Lehen und von den Verkäufern eigen gemacht worden waren, um 4000 fl. Alles Andere hatte das Kloster schon vorher erworben. Die ganze Herrschaft lag im Gebiet der Landvogtei Schwaben; nach Inhalt des letzten Lehensbriefs vom 7. Sept. 1791 erhielt aber das Kloster Salem im Jahr 1606 von dem Erzherzog Maximilian die hohe und maleficische Obrigkeit über Schemmerberg, Äpfingen und die Kloster-Heggbachischen Orte gegen eine jährliche Recognition an die Landvogtei Schwaben von 260 fl., statt dieser aber, 1614 gegen einen Pfandschilling von 6000 fl., sodann 1619 auch über Altheim gegen einen Pfandschilling von 3000 fl., und endlich 1742 noch über die Kloster-Gutenzellischen Orte, | einschließlich von Ellmannsweiler und Bronnen, Oberamts Wiblingen, und zwar zuletzt in der Art, daß das Ganze dem Kloster Salem gegen Verzichtleistung auf den Pfandschilling von 9000 fl. und gegen Bezahlung von weiteren 18.000 fl. als Lehen übertragen wurde, jedoch wie früher mit Vorbehalt „der geleitlichen Ober- und Hoheit, auch Durchführung der Maleficanten für die Landvogtei.“ S. auch Gutenzell. Wie die Herrschaft Schemmerberg an den Fürsten v. Thurn und Taxis und unter würtembergische Hoheit gekommen ist, ist oben S. 57 schon gezeigt. Die Herrschaft, welche zum Reich und Kreis steuerte, hat ihre eigene Landschaftscasse, von welcher der Staat 1821 – 25.000 fl. Schulden übernahm.