« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Biberach Kapitel B 36 »
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c. Gemeinde Altheim,
491 Einwohner.
Altheim, ein kathol. vormals Salmannsweilisches Pfarrdorf mit 491 Einwohnern, 3 Stunden nördlich von Biberach. Einige Lehengüter gehören dem Spital Biberach, der Heiligenpflege Altheim und Schemmerberg etc. Auch der Staat besitzt von Warthausen her mehrere Lehengüter, die aber zum Theil neuerlich allodificirt worden sind. Den kleinen Zehenten bezieht die Pfarrei. Der Ort ist in der ehemaligen freien Pürs gelegen. Er liegt eben und frei, in geringer Entfernung von der Landstraße von Biberach nach Ehingen, ist ziemlich weitläufig, aber gut gebaut und hat eine Schule. Die Einwohner sind in die Mühle zu Schemmerberg gebannt. Der Ort hat auch zwei Schildwirthschaften und eine Bierbrauerei. Der Nahrungsstand ist gut. Die bürgerlichen Beneficien, welche nicht unbedeutend sind, befinden sich im Besitze der Realgemeinde-Berechtigten. Altheim gehörte vormals dem Kloster Salem und war ein Bestandtheil der Herrschaft Schemmerberg, von Schemmerberg war es auch Filial und wurde erst 1821 zu einer eigenen Pfarrei erhoben. In diesem Jahr war auch aus den Mitteln der Stiftungspflege ein Pfarrhaus und das Jahr zuvor, 1820, an die Stelle der alten und kleinen Capelle eine neue Kirche erbaut worden. Die Kosten der letzten wurden durch die Heiligenpflege zu Altheim und der früheren Mutterkirche Schemmerberg, so wie durch Beiträge des Fürsten Taxis gedeckt. Die zum großen Theil aus der Stiftung der ehemaligen Mutterkirche hervorgegangene Heiligenstiftung zum heil. Nicolaus hat einen Capitalienfond von 21.000 fl. und einige Falllehengüter; ihr liegt nun die Baulast| der Kirche ob, die des Pfarrhauses hat die Gemeinde übernommen. In dem an den Ort anstoßenden Ried befindet sich ein Torfstich. Altheim kommt mit Sulmetingen und andern Orten der Gegend schon im 9ten Jahrhundert vor, s. Ober-Sulmetingen. Der Ort hatte in älteren Zeiten vielerlei Besitzer: die v. Sulmetingen (s. Ober-Sulmetingen), Stadion, mehrere Biberacher Geschlechter, die Stifte Heggbach, Buchau, selbst das Hochstift Augsburg, hatten Theil daran. Durch Schenkungen und Kauf kam allmählig das Kloster Salmannsweil in den Besitz der Hälfte des Orts, 1621 kaufte es auch die andere Hälfte von Hans Christoph Schenk von Stauffenberg für 49.000 fl., kam jedoch erst nach einem langen Prozesse mit der Ritterschaft im Jahr 1680 in deren ruhigen Besitz. Einige Falllehengüter blieben fortwährend bei Stadion-Warthausen und dem Spital Biberach. Die landesherrlichen Rechte – hohe Obrigkeit, Vogtei und Gerichtsbarkeit – waren übrigens im Besitze der v. Stadion und nach ihnen ihrer Verwandten, der Schynen, und der Schenken v. Stauffenberg. S. auch Oberamt Ehingen S. 131. Die v. Stauffenberg traten sie jedoch durch Verträge von 1546 und 1569 an die Landvogtei Schwaben ab, wogegen ihnen diese die Jurisdiction über Schloß und Dorf Moosbeuren überließ. Auf einem Hügel bei Altheim soll in früheren Zeiten ein Schloß gestanden haben, der Platz heißt noch jetzt „der Burgstall“; es wurden auch in neuerer Zeit Mauersteine an dieser Stelle ausgegraben. Es steht ein Kreuz daselbst, zu welchem Fieberkranke wallfahrten. v. Pflummern erzählt von dem Schlosse ein vielfach sich wiederholendes Mährchen. „Es sind,“ sagt er, „noch alte Leut bey Leben, welche von ihren Vättern verstanden, daß sogar bey hellem Tag, etliche spectra, so man Erdmännlin genannt, von diesem Burgstall herunterkommen, welche simulirt, als ob sie mit Schnittern und Mädern gegessen und getrunken hätten, und alsdann wieder auf besagtes Burgstall zurückgezogen sind.“