« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Besigheim Kapitel B 4 »
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Bönnigheim,
Gemeinde II. Kl. mit Bürgermühle, Stadt mit 2536 Einw.; worunter 12 Kath. – Evangelische Pfarrei; die Katholiken sind nach Stockheim, Oberamt Brackenheim, eingepfarrt.
Bönnigheim ist der Sitz eines Forstamtes (Stromberg), eines Amtsnotars und einer Postexpedition; auch ist daselbst ein prakticirender Arzt angesessen und eine Apotheke vorhanden. Die Stadt liegt 11/2 Stunden nordwestlich von der Oberamtsstadt, unter dem 49° 2′ 29,10″ nördlicher Breite und 26° 45′ 30,24″ östlicher Länge (Kirchthurm). Die Erhebung über die Fläche des Mittelmeeres beträgt an der Erdfläche der Pfarrkirche 790 württ. Fuß oder 696,7 Pariser Fuß. Auf einer freien, ackerreichen Ebene, aus der sich gegen Westen die östlichen Ausläufer des Strombergs erheben, hat der Ort eine angenehme, gesunde Lage am Saume des Zabergaus und gewährt, namentlich von der Südseite gesehen, mit seinem hohen Kirchthurm und dem Schloß im Vordergrunde einen schönen Anblick. Bedeutende, in neuerer Zeit theilweise abgetragene Mauern und Reste des ehemaligen Grabens umgeben die beinahe gleichseitig viereckige Stadt, welche durch 2 in der Mitte derselben sich kreuzende Hauptstraßen in 4 ziemlich gleiche Partien getheilt wird, und somit regelmäßig angelegt ist. Von den 4 Theilen der Stadt wird nach ihren früheren Besitzern der nordöstliche das Neipperg’sche – der nordwestliche das Sachsenheim’sche – der südöstliche das Gemming’sche – und der südwestliche das Liebenstein’sche (Kurmainzer) Viertel genannt (vergl. hierüber unten das Geschichtliche).| Die Stadt hat zwei Thore, von denen das an der Nordseite stehende mit seinem hohen, alten Thurme noch in seiner ursprünglichen Gestalt geblieben ist, während das an der Südseite im Jahr 1812 abgebrochen und in ein modernes Stacketenthor umgewandelt wurde. Außer dem imponirenden Thorthurme haben sich an der nordöstlichen Stadtecke ein viereckiger Thurm mit Zeltdach und an der östlichen Stadtmauer noch ein halbrundes Thürmchen erhalten, welche im Verein mit den festen Stadtmauern und mit dem an der nordwestlichen Stadtecke stehenden alten Schloß dem Ort noch das unverdorbene Gepräge einer wohlhäbigen, mittelalterlichen Stadt aufdrücken[1]. Außerhalb der Ringmauern sind in neuerer Zeit auf der nördlichen, östlichen und südlichen Seite der Stadt einige Häuserreihen und Gruppen entstanden, welche gleichsam die Vorstädte bilden. Die aus Holz, häufig auf steinernem Unterstock erbauten Gebäude, sind mit Ausnahme der öffentlichen, meist klein und minder ansehnlich; die wenig reinlichen Ortsstraßen sind durchgängig macadamisirt und außer den beiden Hauptstraßen meist enge und winkelig. Freie, offene Plätze befinden sich vor dem neuen und alten Schlosse und vor dem Rathhaus; der zum Theil noch mit einer Mauer umfangene Raum um die Pfarrkirche, welcher früher als Begräbnißplatz diente, ist nicht beträchtlich.

Von öffentlichen der Gemeinde gehörigen Gebäuden sind zu nennen:

1) Die im Gemming’schen Viertel gelegene Pfarrkirche, ein sehr ansehnliches, massives, dreischiffiges Gebäude, das übrigens durch spätere Veränderungen verunstaltet wurde. Das hohe Mittelschiff hat spitzbogige niedere Fenster, während die der Seitenschiffe geschmacklos, das Ganze störend, verändert worden sind; nur die spitzbogigen Eingänge haben sich in ihrer ursprünglichen Architektur erhalten, von denen namentlich der an der südlichen Seite befindliche noch im Übergangsstyl von der romanischen in die germanische Periode gehalten ist, was neben vielen andern Merkmalen innerhalb der Kirche, deren Erbauung in das 13. Jahrhundert zu setzen berechtigt. Das vierseitig schließende Chor hat Strebepfeiler und schmale, hohe, germanisch gefüllte Fenster. Der massive, hohe Thurm ist viereckig und nur das obere mit spitzem Zeltdach versehene Stockwerk bildet ein Achteck, das spitzbogige Fenster hat, deren Füllungen übrigens theilweise ausgebrochen wurden; in den mittleren Stockwerken sind, nur schmale, schießschartenartige Lichtöffnungen angebracht, das unterste aber, welches früher die Stelle einer| Kapelle vertrat, ist mit einem schön gefüllten, germanischen Fenster versehen. Auf dem Thurme hängen drei Glocken, von denen die größte, 1351 gegossen, die vier Evangelistennamen und die Worte Vic. Petri als Umschrift trägt, auf der mittelgroßen, ohne Zweifel noch älteren, stehen in verkehrter Schrift ebenfalls die Namen der vier Evangelisten, die kleinste wurde 1631 gegossen. An der Nordseite des Langhauses ist ein mit Flügelthüren versehener, aus Holz geschnittener Ölberg angebracht, den man in neuerer Zeit durch Privatbeiträge restauriren ließ; er hat wenig Kunstwerth, dagegen zeigen die Innenseiten der Flügenthüren noch viele Spuren von Gemälden aus der guten mittelalterlichen Schule, während die an den Außenseiten, bei Veranlassung der Restauration, einer ganz gewöhnlichen Tünchung weichen mußten. Dieser Ölberg wird in der Charwoche gezeigt.

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Das Innere der ursprünglich schönen Kirche ist durch Emporen verdüstert und entstellt; runde, mit Spitzbogen verbundene Säulen tragen das Mittelschiff. Zwischen Langhaus und Chor steht ein auf Säulen ruhender, mit verzierten (gefransten) Spitzbogen verbundener Querbau, Lettner (Lectorium), zu dessen beiden Seiten Baldachine angebracht sind. An den zwei mittleren Säulen desselben stehen auf Consolen[2] Johannes der Täufer und eine Mater dolorosa; über diesen Figuren sind im rein germanischen Styl gehaltene Baldachine angebracht, auf denen je wieder eine Figur steht. Die Seiten-Baldachine des Lettners, von denen einer noch einen Altar einschließt, haben Kreuzgewölbe, deren Gurten von Wappenschilden der Familien v. Neipperg, v. Gemmingen, v. Lierheim u. s. w. ausgehen, während der Durchgang selbst mit einem Netzgewölbe geziert ist, an dessen Kreuzungen wieder die obigen Wappen und Rosetten angebracht sind. Zwischen den beiden mittleren Säulen des Lettners steht der sechseckige, germanisch gehaltene, hohle Taufstein. Unten an der Kanzeltreppe ist die Jahreszahl 1586 eingemeißelt. Das Chor mit doppeltem Kreuzgewölbe, an dessen Schlußsteinen ein Agnus Dei und ein Christuskopf, roh gearbeitet, dargestellt sind, schließt einen aus Holz trefflich geschnittenen, mit germanisch gehaltener Krönung verzierten Flügelaltar in sich; auf demselben befinden sich die drei Weisen, ein Hirte, Petrus wie er dem Papste die Schlüssel übergibt, ein Bischof, eine Figur, an der mit alter Mönchsschrift die Worte „Balaam orietur stella“ stehen, ein Engel, der eine Wage hält, in deren einer Schale ein Mensch sitzt, während in der andern ein Thurm| und ein Teufel angebracht ist, der sie herabzuziehen sich bemüht; an der linken Flügelthüre ist unter anderen Figuren eine männliche, knieende dargestellt, zu deren Füßen ein Wappenschild steht, der einen Halbmond enthält, aus dem ein Arm, mit einem Blumenstrauß in der Hand hervorragt. Auf der Predella des Altarschranks ist das heilige Abendmahl in halberhabener Arbeit vortrefflich abgebildet. Außer diesem Kunstwerk befindet sich in dem Chor noch ein weiteres, ein mit reicher Sculpturarbeit ausgeführtes Tabernakel, an dem das v. Lierheim’sche Wappen angebracht ist. An der nördlichen Wand stehen vier im Renaissance-Style, gut gearbeitete Grabdenkmale, von zwei Herren von Liebenstein nebst ihren Frauen, deren Unterschriften absichtlich getilgt wurden; auf der entgegengesetzten südlichen Seite befindet sich das ziemlich roh ausgeführte Monument des Bastian von Kirchheim, † 1560. Die Sacristei hat ein doppeltes Kreuzgewölbe, an dessen Schlußsteinen das v. Liebenstein’sche und das v. Neipperg’sche Wappen abgebildet sind. Endlich ist noch eines in der Kirche hängenden Gemäldes zu erwähnen, das zum Andenken an die große Fruchtbarkeit einer gewißen Barbara Schmotzerin gestiftet wurde; auf demselben ist ein Vater mit 38 Söhnen und eine Mutter mit 15 Töchtern abgebildet. Bei dem Vater steht „Anno dni 1504 starb der Ehrsame Christian Adam Strazmann, deme Gott gnädig vnd Barmherzig sein Wolle. Adam Strazmann mit seinen 38 Söhnen.“ Bei der Mutter ist angeschrieben: „Anno dni 1503 starb die Erbare Fraw Barbara Schmotzerin, deren Gott gnädig vnd Barmherzig sey. Barbara Schmotzerin, Adam Strazmanns Eheliche Hauß-Fraw mit ihren 15 Töchtern, Söhn und Töchter zusammen in Einer Summ 53 von Einer Ehe gebohren.“ Unter dem Bilde steht:

Durchgehn Alle Landt Vnd Königreich Vnd Liß Alle Historien deß Gleich
So Findestu Vnder allen Frawen. die Von Wunder Wegen Ist Anzuschawen,
Als dise die Vihl Kinder hat Gebohren. Die Gott von Bönigheimb hat Auserkohren
Der durch sein Geburth Von einer Jungfrawen diesen Frawen Kinder das Himmelreich
Läst Anschawen Von Christus Geburth 1498 Ists Geschehen,
Wir werden dergleichen Frawen Koum Mehr Sehen.

In einer in dem städtischen Archiv aufbewahrten Urkunde ohne Datum, abgeschrieben von Stadtschreiber Sußdorff 1789, ist bemerkt, dasselbe Gemälde sei auch am alten Rathhause gewesen; in dieser Urkunde wird ferner angeführt: „Wegen diser wunderbar Geschicht hat Kayser Ferdinandus I. A. 1519 von dieser Stadt Kundschaft begehrt, so ihme auch ertheilt worden.“ Vergl. auch Crusius Ann. Suev. pars 3. lib. 11. cap. 23., wo gesagt wird, die 53 Kinder seien alle zur Taufe| gekommen, außer 13. Die Mutter habe zuweilen ein Kind geboren, zuweilen zwei, manchmal drei, höchstens vier zugleich.

Der mit einer Mauer umfriedigte Begräbnißplatz liegt außerhalb der Stadt, an der Straße nach Lauffen; derselbe wurde im Jahr 1836 vergrößert, so daß er nun 12/8 Morg. 23 R. im Maß hält. An der westlichen Mauer steht eine kleine, sehr heruntergekommene Kapelle, welche vermuthlich früher zu Seelenmessen u. s. w. benutzt wurde, gegenwärtig aber nur als Aufbewahrungsort für die Geräthschaften der Todtengräber dient. Der Begräbnißplatz muß, wie auch die Pfarrkirche, von der Stiftungspflege unterhalten werden.

Der Gemeinde gehört ferner:

2) Das in der Mitte der Stadt, am Durchkreuzungspunkt der beiden Hauptstraßen gelegene Rathhaus, ist ein ansehnliches, solides Gebäude, auf dessen First ein Thürmchen mit Uhr sich befindet; es wurde 1765/67 von dem Baumeister Antoni Haaf von Warthausen, der auch den Bau des neuen Schlosses leitete (s. unten), im Roccocostyl erbaut.

3) Das alte, Diaconathaus, 1804 durch die Gemeinde erkauft, liegt in ziemlicher Entfernung von der Kirche in der Kirchstraße.

4) Das die lateinische Schule enthaltende Gebäude steht westlich vom neuem Schloß, war früher zu demselben als Cavaliersbau gehörig, und wurde 1828 durch die Gemeinde um 2400 fl. erkauft; außer der Schule sind in dem Gebäude noch die Wohnungen des Präceptors und des deutschen Knabenschullehrers eingerichtet.

5) Die zwei deutschen Schulgebäude, von denen eines zugleich die Wohnung des Lehrers enthält, sind in ziemlich gutem baulichen Zustande und liegen zunächst der Kirche.

6) Das ebenfalls in der Nähe der Pfarrkirche gelegene Armenhaus war früher die lateinische Schule und ursprünglich ein Beguinenkloster.

7) Vier Keltern mit 10 Bäumen und 2 Mostpressen werden nach den Stadtvierteln, die Liebenstein’sche, die Neipperg’sche, die Gemmingen’sche und die Sachsenheimer Kelter genannt; von denselben stehen je 2 beisammen und zwar in dem Neipperg’schen und in dem Sachsenheim’schen Viertel.

8) In jedem der Stadtviertel steht ein Gemeindebackhaus, wovon zwei im Jahr 1827, eines im Jahr 1832 und das vierte im Jahr 1838 erbaut wurden.

9) Ein Gemeindewaschhaus besteht seit 10 Jahren.

Öffentlichen Zwecken dienende dem Staat zugehörige Gebäude sind folgende vorhanden:

1) Das an der südlichen Stadtmauer im Liebensteiner Viertel gelegene, sehr ansehnliche, neue Schloß, welches seit 1828 als| Forstamtsgebäude dient, ließ Graf Friedrich v. Stadion 1756 im Roccocostyl massiv erbauen; es ist dreistockig, mit Mansarden und einem Walmdach versehen. Zu beiden Seiten des Hauptgebäudes, in welchem auch eine Kapelle eingerichtet war, sind zwei kleine Pavillons angebaut und vor demselben befindet sich ein großer, mit eisernem Stacketenzaun umfriedigter Hofraum, während sich im Rücken des Schlosses, dem ehemaligen Stadtgraben entlang, ein schön angelegter Garten, ehemals mit einem Feuersee versehen, anlehnt. In diesem Schlosse wohnte der Herzog Ludwig Eugen seit dem J. 1792 bis zu seinem Regierungsantritt im J. 1793, später Albertine, geb. Prinzessin von Schwarzburg-Sondershausen († 1829), Gemahlin des Herzogs Ferdinand von Württemberg (geschieden 1801).

2) Das Stadtpfarreigebäude, früher von dem Unteramtmann bewohnt, kaufte 1829 der Staat und richtete es zur Wohnung des Stadtpfarrers ein; dasselbe ist in gutem baulichen Zustande, hat einen geschlossenen Hofraum nebst Garten und liegt in der Kirchstraße, zunächst dem Diaconathaus. Das frühere Stadtpfarreigebäude kaufte 1830 die Gemeinde, welche es zu einem Schulhaus einrichtete.

Außer diesen sind noch anzuführen: das alte Schloß (Burg) im Sachsenheimer Viertel, ein an der westlichen Stadtmauer gelegenes massives Gebäude, welches in neuerer Zeit restaurirt wurde, übrigens noch viele Spuren von seiner früheren alterthümlichen Bauweise an sich trägt. Im Bauernkrieg, im J. 1525 war die Burg theilweise zerstört, im Jahr 1546 aber wieder aufgebaut worden. Im J. 1679 wurde der Liebensteiner Theil derselben eingerissen und dafür der sogleich zu erwähnende Keller gebaut. An der Vorderseite desselben steht ein runder Thurm, in welchem eine Wendeltreppe zu den Räumen der Burg führt; an der Burg selbst haben sich noch mehrere ganz schmale, spitzbogige Fenster und ein gekuppeltes germanisch gefülltes erhalten, welche theilweise noch der Übergangsperiode von dem romanischen in den germanischen Baustyl angehören. Unter dem Schloß befindet sich ein weitgedehnter, sehenswerther Keller, mit großen, zum Theil mit altem Schnitzwerk versehenen Fässern, in denen gegen 1000 Eimer aufbewahrt werden können. Das Schloß kam vom Staat an die Gemeinde, welche die s. g. Burg im J. 1843 an Kaufmann Marstallers Wittwe, unter der Bedingung verkaufte, daß das dort zu errichtende Gebäude in alterthümlicher Form nach einer Zeichnung hergestellt werde, die jedoch nicht ganz eingehalten wurde.

Unfern der alten Burg steht das massive Steinhaus, ein altes, ehrwürdiges Gebäude mit Staffelgiebeln und theilweise ganz schmalen, spitzbogigen gekuppelten, zuweilen auch gedreiten Fenstern. Es gehörte früher zu dem Mainzer Hof und wurde 1821 vom Staat an einen Privatmann verkauft.

| In der südlichen Vorstadt steht von allen Seiten frei ein ansehnliches, modernes Gebäude, in welchem sich eine Knabenerziehungsanstalt befindet (s. unten); zu derselben gehört ein schön angelegter Garten nebst Hofraum und Turnplatz.

Gutes Trinkwasser liefern in hinreichender Fülle 3 laufende Brunnen und 25 Pump- und Ziehbrunnen; unter den laufenden Brunnen ist ein vierröhriger; der auch die 2 übrigen speist, der bedeutendste; er befindet sich in der Nähe des neuen Schlosses und trägt das steinerne Standbild des Ritters St. Georg wie er den Lindwurm erlegt. Außerhalb der Stadt besteht eine Wette und 1/8 Stunde südwestlich von derselben ist ein Feuersee angelegt, dessen Wasser in den an der südlichen Stadtseite vorbeifließenden Mühlbach geleitet werden kann. Ein weiterer Weiher, der übrigens schon längst trocken gelegt und in üppigen Wiesengrund verwandelt wurde, lag 1/4 Stunde westlich vom Ort.

Die im Allgemeinen körperlich gesunden Einwohner sind kirchlich gesinnt, sehr fleißig und betriebsam; ihre Vermögensumstände gehören zu den mittelmäßigen, es sind einer Seits mehrere sehr wohlhabende Ortsbürger, anderer Seits aber auch in größerer Zahl Unbemittelte, jedoch eigentliche Bettler nicht vorhanden.

Haupterwerbsquellen der Einwohner sind: Feldbau, Weinbau und Viehzucht.

Die Stadtgemeinde hatte 1849 am 3. Dez. 2449 Angehörige, und zwar 1217 männliche und 1232 weibliche.

Im Jahr 1846 hatte deren Zahl betragen 2403 (1195 männliche, 1208 weibliche), welche mit Ausnahme von 13 Katholiken, sämmtlich evangelisch-lutherischer Religion sind.

Am 1. Nov. 1832 belief sich die Zahl der Angehörigen auf 2243 (1065 männliche, 1178 weibliche).

Die ortsanwesende Bevölkerung betrug 1846: 2333 (1173 männl., 1160 weibl.); 1849: 2347 (1165 männl., 1182 weibl.).

Im Jahr 1846 zählte man hier Verehelichte 774; Wittwer 59; Wittwen 84; Geschiedene 3; Unverehelichte 1483.

Die Familienzahl war 1846: 532: 1849: 531, und es kamen auf 1 Familie 4,5 und 4,6 Angehörige; auf 1 Ehe 6,2 derselben.

Die Altersklassen von 1 bis 14 Jahren zählten im Jahr 1846 410 Knaben, 362 Mädchen, zusammen 772, es standen somit von 1000 Bewohnern 321 im Kindesalter. Übersechzigjährige waren damals vorhanden 183 (87 männl., 96 weibl.), wonach auf 1000 Einwohner deren 76 kommen.

Die Zahl der jährlichen Geburten beläuft sich nach dem Durchschnitt der 10 Jahre von 1836–46 auf 95,3 (51,4 männl., 43,9 weibl.);| darunter befanden sich 6,4 uneheliche; es kommen hienach auf 1000 Einwohner 40,1 Geburten (1 Geburt auf 24,9 Einw.) und unter 100 Geburten befanden sich 6,7 uneheliche, oder die unehelichen verhalten sich zu den ehelichen wie 1:13,9.

Gestorben sind in dem erwähnten Zeitraum jährlich 73,6 Personen (36,4 männl., 37,2 weibl.), wonach auf 1000 Einwohner 31 Sterbfälle (1 Todesfall auf 32,3 Lebende) kommen, und zwar auf 1000 männl. Einwohner 31; auf 1000 weibl. Einwohner ebenfalls 31 Gestorbene. Auf 100 Gestorbene treffen 129,5 Geborne, und der natürliche Zuwachs zur Bevölkerung betrug von 1836–46 217 Seelen (150 männliche, 67 weibliche); der Zuwachs überhaupt 76 (69 männl., 7 weibl.) d. i. 0,32 Prozent jährlich.

Die Markung ist von Osten nach Westen auf eine Länge von 2 Stunden und von Süden nach Norden auf eine Breite theilweise von 3/4 Stunden ausgedehnt und besteht, so weit sie für den Ackerbau benützt wird, aus einem welligen Flachland; die im westlichen Theil sich erhebenden Ausläufer des Stromberges sind theils mit Reben bepflanzt, theils mit Waldungen bestockt. Der Boden besteht großentheils aus einem tiefgründigen, fruchtbaren Diluviallehm, gegen Westen wird derselbe schwerer, thoniger und die mit Reben kultivirten Abhänge haben einen dem Weinbau zuträglichen Keupermergelboden. Auf den Anhöhen, wo der Keuperwerkstein ansteht, wird der Boden unergiebiger und wechselt mit Sand und zähem Thon. Die Luft ist rein und gesund; Frühlingsfröste sind selten und Hagelschlag noch seltener, indem der Stromberg, welcher den Westwinden den freien Zutritt nicht gestattet, eine Wetterscheide bildet. Die Ernte tritt um 10–15 Tage später als in Lauffen ein.

Die Landwirthschaft wird sehr gut betrieben; der Schwerz’sche Pflug ist beinahe allgemein eingeführt und zur Besserung des Bodens wird, außer dem gewöhnlichen Stalldünger und Pferch, die Jauche auf das Sorgfältigste benützt, weshalb auch beinahe sämmtliche Düngerstätten nach neueren, zweckentsprechenden Grundsätzen angelegt wurden. Durch die einfachen Joche sind die lästigen doppelten beinahe ganz verdrängt, die Bespannung des Pflugs geschieht mehr mit Kühen, als mit Ochsen, selten mit Pferden.

Im üblichen Dreifeldersystem baut man die gewöhnlichen Cerealien und von diesen besonders viel Dinkel, Hafer und Gerste. In der beinahe vollkommen angeblümten Brache werden hauptsächlich Kartoffeln, Angersen, Futterkräuter, und von Handelsgewächsen Mohn, Hanf und nur wenig Reps gepflanzt; der Hanf wird häufig auch in eigenen Ländern gezogen.

| Auf den Morgen rechnet man Aussaat: 6 Sri. Dinkel, 3 Sri. Haber, 3 Sri. Roggen, 3 Sri. Gerste, 21/2–3 Sri. Weizen und 6 Sri. Einkorn der durchschnittliche Ertrag wird per Morgen zu 10 Scheffel Dinkel, 6 Scheff. Haber, 3–4 Scheff. Roggen, 5 Scheff. Gerste, 4 Scheff. Weizen und 6–7 Scheff. Einkorn angegeben. Der geringste Preis eines Morgens Acker ist 240 fl., der mittlere 350 fl. und der höchste 500 fl. Der nicht unbeträchtliche Getreideabsatz geht hauptsächlich an die Bäcker in Stuttgart, theilweise auch in das Großh. Baden.

Der Gartenbau wird nicht stark betrieben und beschränkt sich meistens auf die für das örtliche Bedürfniß nöthigen Gemüse und Küchengewächse.

Die durchgängig zweimähdigen Wiesen, von denen nur ein kleiner Theil bewässert werden kann, sind ergiebig und liefern durchschnittlich per Morgen 20 Ctr. Heu und 10 Ctr. Öhmd. Die Preise eines Morgens bewegen sich von 150–360 fl.

Der Weinbau ist sehr bedeutend und liefert in mittelgünstigen Jahrgängen etwa 2000 Eimer Wein, welcher übrigens den Neckarweinen an Güte ziemlich nachsteht und mehr den Zabergauweinen gleichzusetzen ist. Die Reben, etwa 2800 Stöcke auf einen Morgen gepflanzt, werden bezogen; die bisherigen Sorten sind meist Sylvaner und Rothelblinge; in neuerer Zeit werden aber auch viele Clevner und schwarze Sylvaner gepflanzt. Die besten Lagen sind in den sog. Steingrüben und der Enzbachhalde. Die Ergiebigkeit der Weinberge ist sehr beträchtlich und steigert sich nicht selten auf 10 Eimer per Morgen. Die Preise eines Eimers waren in den Jahren 1846 40–60 fl., 1847 10–22 fl., 1848 14–20 fl., 1849 6–20 fl., 1850 6–9 fl.; die Preise eines Morgens Weinberg bewegen sich von 275–800 fl. Der Absatz des Weins geht größtentheils in den Schwarzwald.

Auch die Obstzucht ist von namhafter Ausdehnung, es werden nicht allein Mostsorten, sondern in neuerer Zeit auch Tafelobst gezogen; die vorherrschenden Sorten sind: Luiken, Reinetten, Bratbirnen und Wolfsbirnen. Das Obst geräth gerne und in solcher Menge, daß in günstigen Jahrgängen neben dem bedeutenden Verbrauch im Ort selbst, noch viel nach Außen verkauft werden kann. Die jungen Stämme zieht man in den Weinbergen und neuerlich auch in einigen Privatbaumschulen nach, so daß ein Ankauf derselben von Außen nicht mehr nöthig ist.

Die Gemeinde ist im Besitz von 1311 Morgen meist mit Laubhölzern bestockter Waldungen, von denen die älteren Bestände zu sehr angesprochen worden und daher ziemlich heruntergekommen sind; dagegen| stehen die jüngeren in Kultur gebrachten sehr schön. Überhaupt verwendet die Gemeinde viel auf die Emporbringung der Waldungen, welche unter der Aufsicht des dafür besonders belohnten K. Revierförsters meist im 20jährigen Umtriebe, theilweise auch als Hochwaldungen bewirthschaftet werden. Abgesehen von dem Oberholz, liefern sie dermalen 16.000 St. Wellen, wovon jeder Bürger 30–35 Stück erhält; die übrigen nebst dem Oberholz zum Verkauf kommenden Wellen gewähren der Gemeinde eine jährliche Einnahme von 1500–1800 fl.

Eigentliche Weiden sind nicht vorhanden, dagegen wird die Brach- und Stoppelweide zur Schafhaltung um jährliche 450–500 fl. pachtweise verliehen.

Was die Viehzucht betrifft, so wird das Pferd nicht nachgezogen, um so mehr aber auf die Zucht des Rindviehs Bedacht genommen. Die Simmenthaler-, Allgäuer und Haller Racen sind die gewöhnlichsten und werden durch 5 theils Simmenthaler – theils Bastardsimmenthaler Farren immer noch verbessert. Die Faselviehhaltung besorgt Namens der Gemeinde ein Ortsbürger, welcher hiefür neben der Nutznießung von 3 Morgen Wiesen, jährlich 50 fl. für einen Farren erhält. Der Handel mit Vieh, besonders auch mit gemästetem, ist sehr lebhaft.

Die Schafzucht ist im Abnehmen und wird nur von dem Pachtschäfer betrieben, der etwa 330 Bastarde auf der Markung laufen läßt und dieselben im Ort überwintert. Der Pferch trägt der Gemeinde jährlich gegen 300 fl. Die Wolle wird auf dem Heilbronner Markt abgesetzt.

Die Zucht der Schweine ist von keinem großen Belang, jedoch die Haltung derselben nicht unbeträchtlich; es kommen viele Ferkel von Außen nebst den im Ort nachgezogenen zur Mastung, so daß außer dem eigenen Bedarf häufig gemästete Schweine wieder nach Außen verkauft werden.

Die Zucht der Ziegen, wie der Bienen und des Geflügels ist unbedeutend.

Die Zehent-Verhältnisse waren hier folgende:

Der große Zehente, an welchem früher die Freiherren v. Wöllwarth, Junker Philipp Albert von Liebenstein und Junker Hans Dieterich von Gemmingen participirt hatten, war nach Auflösung der Kellerei Bönnigheim an das Cameralamt Bietigheim gekommen.

Den kleinen Zehenten bezog ebenfalls das Cameralamt von den später an die Bürgerschaft verkauften Maierei-Gütern, sowie von dem Klee ganz, vom Sommer- und Brachfeld jedoch nur zu zwei Drittel; ein Drittel hiervon stand der Stiftungspflege zu.

Auch hatte das Cameralamt Bietigheim den Weinzehenten, mit Ausnahme einer geringen Fläche, von welcher theils der Stiftungspflege,| theils dem Cameralamt Brackenheim das Zehentrecht zustand, so wie den Novalzehenten zu beziehen.

Von sämmtlichen Zehenten ist nun die Markung gegen ein Ablösungskapital für den Staat von 47.614 fl. 8 kr., und die Stiftungspflege von 1864 fl. 5 kr. befreit.

Auch die sonstigen grundherrlichen Abgaben sind nach und nach beseitigt worden:

1) Gegen das Cameralamt Bietigheim wurden die Beeten, Gebäudezinse etc. im J. 1839 abgelöst, das Ablösungskapital für jährliche 16 fl. 9 kr. betrug 116 fl. 21 kr.

Das Marktstandgeld wurde im Jahr 1836 gegen 13 fl. 47 kr. Ablösungskapital abgekauft.

Theilgebühren hatte das Cameralamt zu beziehen aus 8theiligen Weinbergen auf dem sog. Liebenfrauenberg und aus 14theiligen Weinbergen auf Cleebronner Markung und dem sog. Philippsberg; Ablösungskapital hiefür 1907 fl. 14 kr.

An Gülten hatte das Cameralamt zu erheben: Roggen 32 Scheffel 1 Sri., Dinkel 29 Scheff. 5 Sri., Haber 37 Scheff. 2 Sri.

An Landachten: Roggen 13 Scheff. 6 Sri., Dinkel 3 Vierlinge, Haber 13 Scheff. 2 Sri.

Diese Gefälle sind nach dem Gesetz vom 14. April 1848 theils schon abgelöst, theils zur Ablösung angemeldet, so daß nur noch an Hellerzinsen und Küchegefällen jährlich 32 fl. 39 kr. zu reichen sind.

2) Gräfl. v. Neipperg’sche Gefälle wurden abgelöst nach den Gesetzen von 1836: Hellerzinse 2 fl. 17 kr.; ferner nach dem Gesetze von 1848: Hellerzinse 25 fl. 33 kr.

Gülten: Roggen 18 Scheffel 6 Sri., Dinkel 21 Scheff., Haber 21 Scheffel.

Landachten, zusammen von 3 Jahren; Roggen 7 Scheff. 7 Sri., Haber 8 Scheff. 5 Sri. Bodenwein 1 Eimer 10 Imi. Ablösungskapital hiefür 16fach: 5424 fl. 57 kr.

3) An Gefällen der Stiftungspflege Bönnigheim wurden abgelöst nach den Gesetzen von 1836: Hellerzinse 8 fl. 46 kr., Geldgefälle 16 fl. 16 kr., Bodenwein 3 Eimer 6 Imi.

Gülten: Roggen 8 Scheff. 2 Sri., Dinkel 9 Scheff. 3 Sri., Haber 9 Scheff. 7 Sri.

Landachten: Roggen und Haber 25 Sri. 2 Vierl., Dinkel und Haber 11/2 Sri., Roggen, Dinkel und Haber 1 Scheff. 6 Sri. Das Ablösungskapital dafür betrug 3177 fl. 14 kr.

4) Der Stadtpflege Bönnigheim wurden nach den Gesetzen von 1836 abgelöst: Hellerzinse 1 fl. 39 kr.

| Was die Gewerbe betrifft, so beschränken sich diese mit Ausnahme einer Pottaschensiederei und einer Ziegelhütte, zunächst auf die für den örtlichen Bedarf arbeitenden Handwerker, unter denen die Weber und Schuster am stärksten vertreten sind. Im Ort befinden sich 4 Schildwirthschaften, 1 Speisewirthschaft und 6 Kaufleute.

Im Einzelnen war zu Ende des Jahrs 1852 der Stand der mechanischen Künstler und Handwerker folgender:

Meister. Gehilfen.       Meister. Gehilfen.
Bäcker 7 4 Steinhauer 3
Metzger 13 4 Pflästerer 1 1
Seifensieder 3 Hafner 2 1
Gerber 3 1 Glaser 3
Schuhmacher 22 3 Ipser 2 1
Seckler 3 Schmiede 6 4
Sattler 2 Schlosser 6 4
Seiler 2 Kupferschmiede 2
Schneider 9 2 Flaschner 3 3
Hutmacher 2 Nadler 1
Färber 1 1 Uhrmacher 1
Zimmerleute 4 Barbierer 1 1
Schreiner 6 Gärtner 1
Wagner 6 Buchbinder 2
Küfer und Kübler 9 2 Lohnkutscher 1 1
Dreher 3 Leinenweber 13
Bürstenbinder 1 Strumpfweber 1
Maurer 10 1

Bierbrauerei ist nur eine vorhanden, dagegen werden 6 Branntweinbrennereien betrieben.

Die vorhandene Wassermühle hat nur 2 Mahlgänge.

Der active Handel hat Früchte, Vieh, Obst und besonders Wein zum Gegenstande, indem sich außer den Weinbergbesitzern noch 3 bedeutende Weinhandlungen im Ort befinden.

Die Stadt hat das Recht, den 25. März und den 11. September Vieh- und Krämermärkte, je Tags zuvor einen Holzmarkt, und den 27. November einen Hanf-, Vieh- und Krämermarkt abzuhalten; jeden Samstag ist Wochenmarkt.

Der Gemeinde- und Stiftungshaushalt ist geordnet: über das Vermögen der Gemeindecorporation s. Tab. III. Im Gemeindewald Krappenberg sind ergiebige Keuperwerksteinbrüche angelegt, welche von der Gemeinde jährlich um etwa 20 fl. verliehen werden; ebendaselbst befindet sich auch eine Töpfererdegrube. Ein der Gemeinde gehöriger Muschelkalksteinbruch liefert Straßenmaterial.

| An Stiftungen sind vorhanden: 1) eine Schulstiftung von 200 fl., deren Zinse zu Schulzwecken verwendet werden; 2) 4 Stiftungen von Gliedern der Meurer’schen Familie, und zwar a) 575 fl., deren Zinse zu Brod für Arme verwendet, b) 500 fl., c) 1000 fl. und d) 500 fl., deren jährliche Zinse an bedürftige Ortsarme in Geld ausgetheilt werden. 3) Friedrich Hepperlin von B. stiftete 1844 ein Capital von 2800 fl. mit der Verordnung, daß 1/4 der jährlichen Zinse an die Missionsanstalt in Stuttgart, 1/4 an die Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins, 1/4 kranken Handwerksburschen und 1/4 den Ortsarmen gegeben werde. 4) Melchior Fritz stiftete 20 fl., Pfarrer Rieber 50 fl. und außer diesen sind noch kleine Stiftungen, welche zusammen 201 fl. betragen, vorhanden, deren Zinse ebenfalls an Unbemittelte des Orts ausgetheilt werden.

Kirchliche und Schuleinrichtungen. An der Stadtkirche, zu der keine Filialien gehören, ist ein Stadtpfarrer und ein Helfer angestellt. Die Collatur beider kirchlichen Stellen, welche durch einen älteren Vertrag von 1558 zeitweise an die Stadtgemeinde gegen Übernahme der Besoldungslast abgetreten worden war, ist nach rechtskräftiger Entscheidung im Jahr 1852 mit der Salarirung vollständig an die Krone übergegangen (s. unten). Der erste evang. Stadtpfarrer war (nach Binder) Joh. Majer 1558–74; die Reihe der Diakone beginnt mit Georg Bappenheimer 1558–74. Den 17. Sept. 1785 wurden die Kirchen und Schulen der Herrschaft Bönnigheim dem Dekanatamte Brackenheim einverleibt, in Folge späterer Organisation gehören sie jetzt zum Dekanat Besigheim.

Als öffentliche Schulanstalten befinden sich in Bönnigheim: Eine lateinische Schule, an der ein Präceptor unterrichtet, fünf deutsche Schulen mit 2 Lehrern, einem Unterlehrer und 2 Lehrgehilfen; seit 1829 besteht eine Industrieschule für Mädchen unter der Leitung einer besonderen Lehrerin und seit 1850 eine Kleinkinderschule, welche von freiwilligen Beiträgen unterhalten wird.

Eine Privat-Erziehungsanstalt für Knaben wurde im Jahr 1834 von dem dermaligen Diakonus Dr. Hahn und einigen Particuliers von Bönnigheim errichtet; der Unterricht an derselben umfaßt: die älteren und lebenden Sprachen, Religion, Geschichte, Geographie, Arithmetik, Geometrie etc. Die Anstalt, welche sich bald, sowohl im In- als auch im Auslande, eines bedeutenden Rufs erfreute, steht unter dem Königl. Studienrath und wird jedes Jahr durch das Dekanatamt Besigheim visitirt.

Für Wohlthätigkeit bestehen folgende Anstalten. Ein im Jahr 1850 gegründeter, freiwilliger Armen-Verein, welcher sich je| den letzten Sonntag im Monat versammelt, und dessen Mitglieder sich an Allem, was zur Armenfürsorge, zur Beförderung von Zucht und Ordnung in der Gemeinde gehört, betheiligen. Ein weiblicher Arbeitsverein, in welchem jede Woche einmal Kleidungsstücke für arme Ortsangehörige verfertigt werden; ein Leseverein zunächst für die Professionisten mit ihren Gesellen, sonst auch für ledige männliche Mitglieder der Gemeinde. Beide letzteren Vereine werden von freiwilligen Beiträgen unterhalten. Ein von dem freiwilligen Armenverein ausgegangener Verein zur Aufhebung des Handwerksburschenbettels ist seit einem Jahre errichtet.

Anstalten für den Verkehr sind: Eine Postexpedition (ohne Stall), bei der jeden Abend die Post ankommt und jeden Morgen wieder abgeht. Von zwei fahrenden Boten fährt einer jeden Samstag nach Stuttgart, der andere jeden Mittwoch und Samstag nach Heilbronn. Ein Amtsbote geht je den andern Tag in die Oberamtsstadt.

Die Staatsstraße von Illingen nach Lauffen führt durch den Ort; außer dieser gehen Vicinalstraßen nach Meimsheim, Botenheim, Hofen und Erligheim, wodurch der Verkehr des Orts hinlänglich vermittelt ist. Eine steinerne Brücke befindet sich an der Südseite der Stadt. Das Brücken- und Pflastergeld, welches die Gemeinde noch bezieht, erträgt jährlich etwa 150 fl. Der nächste Eisenbahnhof (Kirchheim) ist eine Stunde von Bönnigheim entfernt.

Das frühere Stadtwappen war: oben das Mainzer Rad, unten der Magenheimische Halbmond; als Bönnigheim Württembergisch wurde, traten die württembergischen Hirschhörner (schwarz im goldnen Feld) an die Stelle des Rades, der Magenheimische Halbmond mit Angesicht silbern im rothen Feld, ist dagegen geblieben.

Ein Bestandtheil der Stadtgemeinde ist die 1/4 Stunde östlich von Bönnigheim am Mühlbach gelegene Burger-Mühle mit 2 Mahlgängen und einem Gerbgang.

Daß die erste Anlage eines Wohnplatzes auf der Stelle des gegenwärtigen Bönnigheims in die Zeit der Römer fällt, dafür zeugen neben den in naher Umgegend aufgefundenen röm. Überresten, insbesondere die beinahe gleichseitig viereckige Anlage der Stadt, und die sich daselbst kreuzenden Römerstraßen (s. den allg. Theil).

Auf einem an der Straße nach Erligheim, in der Richtung gegen Hohenstein liegenden Acker wurden in neuester Zeit viele reihenweise angelegte, 4–5′ lange Steingräber aufgedeckt, die aus regelmäßig zusammengestellten Kalksteinplatten bestanden, zwischen denen sich noch Überreste menschlicher Gerippe, jedoch ohne irgend eine Beigabe von Schmuck oder Waffen, befanden. Nicht ferne dieser Stelle wird ein| Flurdistrikt „Birrlingen“ genannt, was auf einen ehemaligen Wohnort hindeutet und der Vermuthung Raum gibt, daß dieses Leichenfeld zu dem in der früh-alemannischen Periode bestandenen Ort Birrlingen gehört habe.

Auf einer Bergspitze des Strombergs (Rothenberg), eine Stunde südwestlich von Bönnigheim, befinden sich noch Graben und Wall einer ehemaligen Burg.

Außer den unten genannten, in Folge der Reformation eingegangenen Klöstern, deren Ruinen theils zu den Nebengebäuden des neuen Schlosses, theils schon im Jahr 1652 zu der Burg und zu dem Schafhaus verwendet wurden, soll südlich von der Stadt auf den sogenannten „Käppelesäckern“, nach der Sage eine Kapelle gestanden sein.

Die Geschichte der Klöster siehe hienach.

Geschichtliches.

Die älteste Schreibung des Orts ist Bunnincheim; der Name ist vom Mannsnamen Bunno abzuleiten. Die Schreibweise wechselt oft; man findet Bünenkain, Binickein, Bienecke, Bunickhen, Benigheim u. a. (Klunzinger, Zabergau 1, 79 führt allein 38 Schreibarten auf). Die erste geschichtliche Nennung des Orts fällt in’s Jahr 793. Damals schenkte die Nonne Hilteburg, welche allem Ansehen nach einer ausgezeichneten Familie angehörte, die villa Bunnincheim und benachbarte Besitzungen an das Kloster Lorsch an der Bergstraße, welches in den Jahren 823, 830, 885 weitere hiesige Güter nebst Leibeigenen erhielt (Cod. Laur. 3, 140. 139). Das castrum Bieneke erscheint am 23. April 1183 in den Händen der Hohenstaufen unter den Besitzungen, welche damals Kaiser Friedrich I. bei dem Verlöbniß seines Sohnes, Herzog Konrads, mit der kastilischen Königstochter Berengaria als Wiederlage für das Beibringen dieser letztern bestimmte.

Nach dem Untergang der Hohenstaufen blieb das Reich noch zeitweilig im Besitz der hiesigen Vogtei; in einer Urkunde vom 3. Februar 1286, in Zeiten K. Rudolfs, tritt der schwäbische Landvogt, Graf Albrecht von Hohenberg, als advocatus et dominus civitatis Bunnenkain auf (Urk. bei Haug zur Sindelfinger Chronik 37). Die Lehensoberherrlichkeit über das Hauptgut war wohl sehr frühe in den Händen des Klosters Lorsch; das Erzstift Mainz, welches im Jahr 1234 dieses Kloster sich einverleibte und urkundlich schon im Jahr 1279 allhier Lehensoberherrlichkeit besaß, hat sie mit dem genannten Kloster erhalten (Cod. Laur. 3, 309; vergl. Remling Urk. Buch zur Gesch. der Bischöfe von Speyer. Ältere Urkk. 359).

| Hiesige Adelige, beziehungsweise Träger des hiesigen Hauptlehens, werden frühe genannt. Heinrich von B. beschenkte um 1100 das Kl. Reichenbach (Kuen, Coll. 2, 60). Werner von B. begabte mit hiesigen Besitzungen um dieselbe Zeit das Kloster Hirschau, desgleichen um 1110 Zeisolf von B. und sein Bruder Werner; gleichfalls um 1110 stiftete Wecil von B. die halbe hiesige Kirche ebenfalls an das Kloster Hirschau, welchem um 1130 auch Wolpert von B. einen hiesigen Weinberg und andern Besitz schenkte (Cod. Hirs. 39, 59, 65 ed. Stuttg.). Im Jahr 1276 nennt sich Wernherus filius Alberti de Rossewac junioris cognomine Bunnenkein (Mone, Zeitschrift, 1, 490); Albrecht von B. kommt vor im Jahr 1291, Rugger von B. im Jahr 1296 (in einer Wimpfener Urkunde), Konrad von B. im Jahr 1297. In der Mitte des 14. Jahrhunderts blühten die Gebrüder Albrecht, Rugger und Dietrich von B., von diesen besaß Albrecht eine Zeitlang das Schultheißenamt und Ungeld in Weil der Stadt als Pfand für 100 Mark Silber von Kaiser Karl IV. († 1378).[3] Während diese Herren zuletzt nicht in Bönnigheim selbst, sondern in der Nachbarschaft, namentlich in Groß- und Klein-Ingersheim begütert erscheinen, waren wenigstens im Anfang der 1280er Jahre und wohl schon viel früher die Herren von Magenheim im Besitz der Stadt Bönnigheim als eines erzstift-mainzischen Lehens. Am 26. April 1288 verkaufte Konrad von Magenheim, der mainzischen Lehensoberherrlichkeit unbeschadet mit der obern Burg Magenheim und anderem benachbarten Besitz diese „Stadt“[4] ausschließlich des Kirchensatzes, welchen er seinem Sohne Zeisolf für alle Ansprüche, welche er an die veräußerten Güter haben mochte, überließ, an K. Rudolf (Würdtwein, Diplom. Magunt. I, 3), und dieser übergab das Erkaufte sogleich und mit nachträglicher Verurkundung vom 18. Juni 1291, tauschweise (Joannis Spicil. 390) an seinen natürlichen Sohn Albrecht, Grafen von Löwenstein, zuerst von Schenkenberg genannt (Schoepflin, Hist. Bad. 5, 296; Würdtwein a. a. O. 5), welchem dieser Besitz – als unfern der kürzlich erhaltenen Grafschaft Löwenstein – sehr gelegen war.| Gleichwohl wollte ihn der Graf Albrecht bald darauf wieder an Gerlach von Breuberg (am Odenwalde) verkaufen und König Adolf gab wirklich unter dem 23. März 1293 zu Heilbronn seine Bestätigung zu einer solchen Veräußerung (Joannis Spicil. 389); indeß ist dieselbe entweder nie zu Stande gekommen oder hat alsbald eine Wiederlosung stattgefunden.

Als Graf Albrecht im J. 1304 gestorben war und seine Wittwe Lukart[5] im J. 1313 in zweiter Ehe den Markgrafen Rudolf von Baden geheirathet hatte, verkauften noch vor 1320 die Vormünder ihrer in erster Ehe erzeugten Söhne Bönnigheim, die obere Burg Magenheim u. a. an genannten Markgrafen. Am 10. Mai 1329 erklärte einer dieser Söhne, Nikolaus Graf von Löwenstein, daß er den während seiner Minderjährigkeit zu Stande gekommenen Verkauf der Stadt Bönnigheim und des Schlosses Ober-Magenheim an den Markgrafen Rudolf von Baden genehmige (Gatterer allg. hist. Biblioth. 4, 360) und ersuchte am folgenden 11. Mai den Erzbischof von Mainz als Lehensherrn um Belehnung des Lehensinhabers, des obigen Markgrafen Rudolf (Sachs Gesch. v. Baden, 2, 130). Aber bereits im J. 1338 verkaufte derselbe Markgraf die Stadt Bönnigheim und die Burg Magenheim an Friedrich von Sachsenheim und seine Erben, wobei das Erzstift Mainz unter dem 16. Okt. d. J., obgleich ihm die Lehensherrlichkeit der veräußerten Besitzungen verblieb, von dem Verkäufer dessen Burg Weissenstein nebst dem Schultheißenamt und dem Ungeld zu Pforzheim zu Lehen aufgetragen erhielt (Würdtwein Nov. subs. dipl. 5, 150).

Nachdem Bönnigheim an die Herren von Sachsenheim gekommen, in deren Familie der Ritter Walther von Sachsenheim nebst seinem Sohn Georg, Wilhelm und Hans, Gebrüder von Sachsenheim, Herrn Bertholds von Sachsenheim sel. Söhne, im J. 1379 sowohl die Burg als die Stadt den Pfalzgrafen bei Rhein zum offenen Haus machten (Cod. bibl. publ. Stuttg., hist. fol. nr. 395 Bl. 183), verwandelte es sich bald in ein Ganerbiat, an welchem mehrere Adelsgeschlechter Theil hatten, unter denen die Bestimmung galt, daß, wenn ein Ganerbe seinen Antheil veräußerte, er solchen einem andern Ganerben geben mußte. Das Ganerbiat war zur Reichs-Ritterschaft collectabel, mit der sich Kurmainz in den Jahren 1549, 1557, 1659 und 1660 wegen der Collectation verglich.| „Bönnigheim sollte zwar zur Ritterschaft contribuiren, hiebei aber leidlich gehalten und nicht über die Billigkeit beschwert werden. Auch sollte ein Bönnigheimer, der an einen freizügigen Ort zog, mit dem man sich deßwegen schon verglichen hatte, kein Abzugsgeld und keine Nachsteuer zahlen dürfen, wohl aber in andern Fällen, und Bönnigheim sollte stets das Recht haben, an Kurmainz als Eigenthumsherrn zu appelliren.“ Am 12. Dez. 1665 gab Kurmainz auf Klage der Ritterschaft, die Ganerben wollen unter dem Vorwand, bei Mainz dadurch in Ungnade zu kommen, keine Steuer zahlen, die Erklärung, es solle in dieser Hinsicht bei den alten Verträgen bleiben. Im J. 1734 verweigerte zwar Kurmainz die Collektation der Ritterschaft, welche deshalb beim Reichshofrath klagte, aber zuletzt am 1. August 1750 wurde die Sache durch einen Vergleich gütlich beigelegt.

Das Verhältniß des Raths und der Gemeinde zu den Ganerben, worüber schon im Jahr 1590 Kurmainz vermittelt hatte, worüber aber „sich seit einiger Zeit allerlei Streit erhoben hatte, wodurch der Respekt vor Ganerben und Obrigkeit so sank, daß es fast zu einer Rebellion gekommen wäre“[6], wurde durch Kurmainz mittelst Vergleich von 1630 festgestellt, Bönnigheim sollte, da es zur Ritterschaft und zwar 1/2 zum Kanton Kraichgau, 1/2 zum Kanton Kocher gehöre, zu den Kriegssteuern und Quartierlasten beitragen, doch nicht zu hoch, sondern dem Herkommen gemäß, aber außer den gemeinen Reichsanlagen zu keiner Beisteuer an die Ritterschaft verpflichtet sein. Wegen der Frohnen verglichen sich Ganerben und Gemeinde 1517 dahin, daß die Bürger sie zu leisten verpflichtet sein sollten, und dieser Vergleich wurde 1551 bestätigt.

Im Jahr 1388 waren es die hiesigen Ganerben Diether von Gemmingen, Eberhard von Neipperg, Wilhelm von Sachsenheim und Wernher von Neuhausen, welche einen gemeinen Burgfrieden errichteten; sie versprachen sich auf’s Feierlichste wechselseitige Hülfeleistung, gütliche Vergleichung oder doch schleunige Schlichtung etwaiger Streitigkeiten; Keiner sollte die Unterthanen des Andern ohne seine Einwilligung bestrafen und dergleichen (Reyscher Statutarrechte 425–427). Ähnliche Burgfrieden schlossen die Ganerben im J. 1398 und im J. 1452 (Reyscher a. a. O. 428). Das Regiment führte gemeinschaftlich der sog. Baumeister, welchen die Ganerben unter sich gewöhnlich auf drei Jahre wählten; er hatte das Ganerben-Collegium zu berufen und dessen Beschlüsse zu vollziehen, war Vorstand beim Vogt- und Ruggerichte und führte die Aufsicht| über den Stadtwald. (Näheres bei Klunzinger Zabergäu, 1, 88.) Aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und vom Jahr 1599 sind umfassende Stadt- und Gerichtsordnungen, welche die Ganerben für Bönnigheim erließen (Reyscher 430–471).

Die Ganerben-Familien sind folgende: Neben den Herren von Sachsenheim, welche B. als Mainzisches Lehen ursprünglich allein besaßen, kamen zwischen 1379–1388 die von Neuhausen in Mitbesitz. Wilhelm von Sachsenheim und Wernher von Neuhausen verkauften gegen 1388 1/2 Schloß und Stadt B. mit 1/2 Erligheim (damals an Württemberg verpfändet) für 4500 fl. an Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg; den 5. Januar 1391 veräußerten Wilhelm und Hans von Sachsenheim Gebrüder ihr Viertel an Burg und Stadt Bönnigheim und ein Viertel an Erligheim mit Zugehör an den Erzbischof Konrad von Mainz für 3600 Goldgulden. Wernher von Neuhausen trat um 1400 seinen Theil an Kurmainz ab (außer einigen Zehenten an beiden Orten, die noch 1482 Hans von Neuhausen besaß), das ihn 1409 an Ludwig von Sickingen, 1436 an Heinrich von Wöllwarth, 1452 an Albrecht Späth, hierauf an Wilhelm Nix von Hoheneck für 800 fl. und nach dessen Tod 1492 und 1497 an Jakob und Peter von Liebenstein verpfändete. Seitdem, schon 1517 wenigstens wurde B. nach den Ganerben in die 4 Theile, das Liebensteiner (Kurmainzer), Sachsenheimer, Neipperger und Gemminger Viertel getheilt.

Was das Liebensteiner Viertel betrifft, so bestand die dem Herrn von Liebenstein überlassene Pfandschaft aus 1/4 B. und Erligheim sammt Antheil an Rauhenklingen (abgegangen bei Treffentrill), Cleebronn und Magenheim; hiezu kaufte Bernhard von Liebenstein noch 1/16 den 17. Juli 1573, 7/64 den 1. Juli 1579, Albrecht von L. 1/64 den 21. Sept. 1607, und so kamen die von Liebenstein in den Besitz von 7/16. Nach dem Tode Friedrich Albrechts von Liebenstein im J. 1657 nahm Kurmainz das Liebensteiner Viertel in Besitz[7] und nachdem es 1660 noch 1/16 angekauft hatte, schloß es im Mai 1660 mit den übrigen Ganerben einen Vergleich. Hiernach sollten die alten Verträge fortbestehen, namentlich der wegen des Baumeisteramts von 1624, bei dem bisherigen Criminalrechtsverfahren sollte es bleiben, doch sollten Richter und Schöppen, bevor sie die Tortur anwenden, vorher bei der Mainzer Canzlei anfragen,| Mainz das Begnadigungsrecht, doch nur mit Zustimmung der Ganerben, wenn es deren Leute betrifft, ausüben. Auswärts wohnende Bürger und Bürgerskinder sollten von der Nachzugssteuer bei Erbschaften frei sein, die Jahressteuer wurde für B. auf 300 fl., für Erligheim auf 84 fl. festgesetzt. Reichssteuern sollten alle Theilnehmer gemeinschaftlich zahlen, die Kreissteuern Mainz allein. Der Baumeister solle alle 3 Jahre wechseln.

Das Sachsenheimer Viertel, in dessen Besitz im J. 1452 Berthold und Schwarzfritz von Sachsenheim waren, wurde bald vielfach getheilt. Schwarzfritz verkaufte 1/16 an Adam Schenk von Winterstetten 1465, von den Schenken von Winterstetten kam es an die Herren von Lierheim (Friz 1549, Wilhelm 1550), von ihnen an die von Liebenstein 1579 (s. ob.) Ein zweites 1/16 kam an die Rau von Winnenden (Wolf 1549), an die von Münchingen (Werner 1564), und an Wolf von Dienstädt (Ganerbe 1568) u. a.; ein 1/64 hievon im J. 1607 von Georg Dietrich und Bernhard Ludwig von Urbach an die von Liebenstein. Das dritte 1/16 erhielten die Lemlin; Peter Lemlin saß schon 1488 und Heinrich Lemlin 1537 in B., die Wittwe des letzteren aber verkaufte ihr 1/16 an Heinrich von Ehrenberg und dasselbe 1/16 Konrad von Ehrenberg 1573 an von Liebenstein. Das vierte 1/16 verkauften 1479 Hans und Reinhard von Sachsenheim an Ludwig von Nippenburg, Bernhard von N. aber den 22. März 1499 für 1100 fl. an Heinrich von Wöllwarth. Den 28. April 1660 veräußerten Gottfried und Hans, Alexander und Sebastian von Wöllwarth an Kurmainz 1/16 am alten Schloß in B. und im Dorf Erligheim sammt Zugehör, dazu 1/3 großen Zehenten in der Mark B., 1/3 großen und kleinen Zehenten in Erligheim, ihren zehentfreien Hof in B., 1 Morgen Wald bei Hofen, was ihre Vorfahren 1494 von dem Domkapitel Speier gekauft hatten, das Widdumgut in Erligheim mit Zugehör und Rechten, 421/2 Morgen Äcker und Wiesen, auch zehentfrei, ihren Antheil an der Collektation in B. und Erligheim, alles zusammen für 10.400 fl.

Das Neipperger und das Gemminger Viertel[8] wurden jenes im J. 1737, dieses im J. 1750, beide an Kurmainz verkauft und somit die Ganerbschaft ganz aufgelöst.

| Kurmainz erlangte also von der Ganerbschaft in den Jahren 1391 bis 1750 ganz B. und Erligheim. Schon im J. 1666 hatte es an Württemberg verpfändet für 66.000 fl. auf 35 Jahre seinen Theil an B. und Erligheim, desgleichen Cleebronn diesseits des Bachs mit Zugehör, den Kirchensatz in B. ganz (er gehörte also zum Liebensteiner und Sachsenheimer Viertel), das neue Schloß mit 2 Scheunen, Kornkästen, Gärten, alles mit einer Mauer umfangen, die 1/2 Burg, das Amthaus, den Wöllwarthschen Hof und verschiedenartige Rechte und Einkünfte. Die Pfandschaft ging auf 35 Jahre und beliebig weitere Zeit, wie sie denn erst im Jahr 1727 ihre Endschaft erreichte. Im letztern Jahre verpfändete Kurmainz seinen Antheil an den Grafen Philipp von Stadion; auf diesen folgte 1742 sein Sohn Graf Friedrich, auf letzteren 1768 Graf Franz. Da im J. 1785 die Stadion’sche Pfandschaft zu Ende war, kaufte den 29. April d. J. Herzog Karl von Württemberg[9], unterstützt durch die Unterhandlungskunst des Regierungsraths (nachherigen Geheimenraths) Fischer, B., Erligheim und 1/2 Cleebronn für 463.000 fl. (Urk. bei Spittler Sammlung [1,] 193–205), und nahm den folgenden 5. Mai die Huldigung ein.[10] Die neue Erwerbung – das beste, fruchtbarste Stückchen Land, womit Herzog Karl Württemberg vergrößerte, – mit einer Einwohnerzahl von 2500 Seelen, wurde den 17. Juni 1786 der Landschaft einverleibt und aus ihr ein eigenes Oberamt gebildet, welches zu den Landtagen einen besonderen Abgeordneten zu schicken hatte; an den Ritter-Canton Craichgau waren wegen dieser Besitzungen jährlich 400 fl. zu bezahlen.

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Was den hiesigen Besitz der Hochstifte und der Klöster betrifft, so erkaufte den 15. Jan. 1279 das Bisthum Speier von Konrad von Magenheim unter anderm einen Widumshof, das Patronatrecht und den dritten Theil des Zehenten, wozu am folgenden 30. Mai der| Erzbischof Werner von Mainz, als Inhaber des Klosters Lorsch Oberlehensherr hierüber, gegen Lehensauftrag von anderen Besitzungen, namentlich von 5 Jaucharten in B., seine Einwilligung ertheilte (Remling a. a. O. 355. 359. Cod. Laur. 3, 308). Von den Klöstern Lorsch und Reichenbach war bereits die Rede. Das Kloster Hirschau erhielt, namentlich durch die Mildthätigkeit des hiesigen Ortsadels, zwischen 1100–1130 hier mehrere Güter (s. oben); Abt Volland von Hirschau verkaufte aber im J. 1284 den damaligen hiesigen Besitz seines Klosters an das Kloster Bebenhausen, welches schon in der Mitte des 13. Jahrhunderts von Markward Vogt von Altensteig Güter in B. erhalten hatte (Mone Zeitschr. 3, 125); am 30. Juni 1287 bestätigte Graf Albert von Hohenberg, Landrichter in Schwaben, auf seine Rechte verzichtend, die dem letztern Kloster von der Gemeinde Bönnigheim gewährte Befreiung der hiesigen Kloster-Güter von allen Abgaben und Belastungen (Mone Zeitschr. 4, 109). So entstund der Bebenhäuser Hof, welchen das Kloster im J. 1384 an Walther von Sachsenheim in lebenslänglichen Bestand gab. Später trugen diesen Hof die von Neipperg von den Markgrafen von Baden zu Lehen; im J. 1726 wurde er neippergisches Eigenthum. (Klunzinger a. a. O. 102). – Auch das Kl. Maulbronn bekam hier einen Weinberg geschenkt, welchen es am 17. März 1285 gegen ein Drittheil des Ertrages verlieh. – Weingefälle allda hatte schon im Jahr 1304 der Spital zu Eßlingen.

Im J. 1252 besaßen Albert und Volmar von Waldeck hiesige Weinberge, welche sie dem Grafen Wilhelm von Tübingen zu Lehen auftrugen. Schwigger von Öndingen (Ehningen) verkaufte den 12. März 1283 all sein hiesiges Gut und Eigen an Konrad, den Schultheißen von Weil.

Kaiserliche Freiheit wider das Hofgericht zu Rottweil erhielt Bönnigheim im J. 1541 und in demselben Jahre Freiheit wider die Juden. Im J. 1589 bestund hier ein Rebegericht, d. h. Weingärtner-Zunftgericht, welches seine eigene Ordnung und eine noch vorhandene Lade hatte (Klunzinger a. a. O. 135). Eine Erbordnung gemeiner Stadt Bönnigheim ist vom Jahr 1582 (Bodmann’sche Papiere in Darmstadt).

An der hiesigen Kirche, welche dem heiligen Cyriacus geweiht war, bestunden in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine Leutpriesterstelle, zwei Caplaneien und zwei Frühmessenpfründen (Würdtwein Subsid. 10, 336). Den Kirchensatz trugen die Herren von Magenheim von Kurmainz zu Lehen bis zum J. 1279, in welchem sie ihn gegen Surrogirung anderer Besitzungen allodificirten, um ihn an Speier zu verkaufen (s. oben), worüber noch am 13. Juli 1292 eine zweite Verkaufsurkunde ausgestellt wurde. An demselben 13. Juli bewilligte Friedrich, Bischof von Speier,| dem dortigen Domkapitel die Einverleibung der Kirche Ruhelberg (h. z. T. Michelsberg), sowohl als auch der Töchterkirchen Bönnigheim und Erligheim bei eintretender Erledigung (redditus ecclesie parochialis in Ruhelberg cum filiabus sibi annexis, scil. Buninkeim et Erlickeim, Remling a. a. O. 398). Ein hiesiger „Pfarrer, der jetzo Dechant ist,“ kommt im J. 1351 vor (Klunzinger a. a. O. 115). Die Kreuzpfründe wurde den 26. Juli 1402 von Konrad und Arnold von Brackenheim dem Grafen Eberhard von Württemberg übergeben. Das Collaturrecht zur Pfarrstelle ruhte auf dem Widumhof, welchen nebst einem Drittel am großen und kleinen Zehenten in Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn, auch dem Kirchensatze am letztern Orte die Herren von Wöllwarth im J. 1494 für 4000 fl. rheinisch erkauften. Die Herren von Wöllwarth behielten dieses Collaturrecht bis zum J. 1558, in welchem Hans Conrad von Wöllwarth mit Baumeister und Ganerben, Bürgermeister, Gericht und Rath in B. einen Vertrag abschloß, kraft dessen diese gegen mitzuübernehmende Lasten das Patronat, die Collatur und die Präsentation gemeinschaftlich mit den von Wöllwarth haben sollten, zunächst auf 20 Jahre. Dieser Vertrag wurde bis vor Kurzem aufrecht erhalten und erst neuerdings durch die Stadt Bönnigheim gekündigt; über die Folgen dieser Kündigung ist noch nichts definitiv entschieden. Im Jahr 1660 trat Kurmainz, welches damals, wie oben bemerkt, die Herren von Wöllwarth in Bönnigheim auskaufte, in dieses Mitpatronat ein und erklärte unter dem 1. Juni 1663, es solle bei dem Vergleich von 1558 gelassen werden. Unter Württemberg kam früher dem Stadtrathe von den fünf Stimmen, in welche das Ernennungsrecht zu der Stadtpfarrei und dem Diakonate zerfiel, eine Stimme zu, während der Antheil der Krone 4/5 betrug. Da jedoch durch die Verordnung vom 15. Okt. 1811, welche die von Stiftungen herrührenden Wahlrechte aufhob, auch dieser Fünftels-Antheil der Stadtgemeinde am Mitnominationsrecht aufgehoben wurde, so erhielt einige Mal der Bönnigheimer Stadtrath nur ausnahmsweise und unter Verwahrung gegen jedes Präjudiz für die Zukunft die Ausübung seines, ihm bis zum J. 1811 zugestandenen Mitnominationsrechts in demselben Verhältniß, in welchem dasselbe früher ausgeübt wurde (Müller Handbuch 1, 343). (Das Neueste s. oben S. 149).

1

Klöster, durch die Reformation aufgehoben, bestanden hier folgende: ein Franziskanerkloster am untern Thor; „im J. 1477 haben die Observanten zu Bamberg ein Kapitel gehalten und dieses marianische Gotteshaus bei B. zu einem wohlanständigen seelennützlichen Kloster angenommen“ (Petri Suev. eccles. 174); im J. 1653 wurden die Reste der eingefallenen Klosterkirche für die Heiligenpflege verkauft. Ein Nonnenkloster, welches dritte Ordensschwestern des heiligen Franz von Assisi| inne hatten, stund südlich von der Stadt auf dem Frauenberge; seine Ringmauer und sein gewölbter Chor hatten sich noch bis gegen das Jahr 1792 erhalten, in welchem sie zum Baue eines Nebengebäudes am Schlosse verwendet wurden. Ein Beguinenhaus war in der Stadt unten an der Kirche.

Die Reformation drang hier frühzeitig durch; die Reihe der protestantischen Geistlichkeit eröffnet im Jahr 1558 Johannes Majer. Im Jahr 1659 sicherte Kurmainz Religionsfreiheit zu. Da zu Zeiten auch einzelne katholische Bürger hier wohnten, ja der Amtmann Grimm (abgesetzt 1742) selbst katholisch war, so fehlte es keineswegs an Reibungen zwischen den Confessionen, namentlich in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Im Jahr 1770 wurde in der Schloßkapelle zum ersten Mal Messe gelesen und eine Taufhandlung vorgenommen.[11]

Ein geborner Bönnigheimer ist Sigmund Epp, Augustiner-Eremit und Tübinger Baccalaureus der Theologie, welcher an der im Jahr 1502 errichteten Universität Wittenberg der erste Dekan der Artistenfakultät wurde (Album acad. Viteberg. ed. Förstemann 1).

Im Mittelalter diente Bönnigheim einmal einem deutschen Könige zur Herberge, am 7. August 1401 dem König Ruprecht, welcher mit dem Lehensoberherrn der Stadt, dem Kurfürsten Johann von Mainz, sehr befreundet war.

Die Schicksale, welche diese Stadt in Kriegszeiten hatte, sind folgende. Der Zerstörung des Schlosses im Bauernkrieg 1525 ist bereits gedacht. Im dreißigjährigen Krieg litt zwar Bönnigheim, dessen meiste Einwohner sammt den Ganerben evangelisch waren, wegen des Kurfürsten von Mainz verhältnißmäßig weniger Schaden, doch ging es auch nicht ohne Verwüstung ab; es starben allhier, wo im J. 1626 die Pest wüthete, eine Menge Menschen. Ein Paar Jahre über war von der österreichischen Regierung Trautmannsdorf in den liebensteinischen und sachsenheimischen Ganerbentheil eingesetzt (Röder Geogr. 481). Am 13. Jan. 1675, während des zweiten niederländischen Krieges, stund| hier das brandenburgische Hauptquartier. Im Reichskrieg gegen Frankreich hatten im Oct. 1689 die bayrischen Truppen unter dem General Sereni allda ihr Lager und erlitt die Stadt im Jahr 1693 eine völlige Ausplünderung (v. Martens, 497, 523, 537).
  1. Eine Mauer zum Schutze des Orts, ließ das Kloster Bebenhausen im Jahr 1286 und folg. aufführen; am 23. April d. J. verband sich die Gemeinde Bönnigheim, in bestimmten Terminen dem Kloster die Auslagen, welche es deßhalb aus gutem Willen machte, zu erstatten. Mone, Zeitschrift 4, 97.
  2. Die Consolen stellen Engel vor, welche die Wappenschilde der adeligen Familien Neipperg, Liebenstein, Lierheim und des Bisthums Mainz halten.
  3. Laut Urk. K. Ruprechts vom 29. Sept. 1404. Chmel. Reg. Ruperti nr. 1858.
  4. Hier und in einer Kloster Bebenhauser Urkunde vom 10. Sept 1284 (wonach dasselbe von dem Kloster Hirschau erkauft alle dessen Besitzungen: aput Bvnnenkeim tam in ciuitate dicta quam etiam in terminis siue marca, Mone, Zeitschr. 3, 441) sind die ältesten Bezeichnungen von B. als Stadt. Das sigillum ciuium de Bunnenkeim hängt an einer Kloster Maulbronner Urkunde von 1285. Der früheste bekannte Schultheiß ist Wernherus scultetus de Bunnenken in einer Urkunde vom 11. Juni 1267, Mone, Zeitschr. 1, 365.
  5. Lukart mit ihrem Sohne Rudolf verpfändete an ihre Tochter Anna, Gräfin von Asperg, den Weinzehenten in Bönnigheim, die Weingärten zu Magenheim und Erligheim u. s. w. für 400 Mark, und diese wurde am 2. Sept. 1309 von dem Erzbischof Peter von Mainz damit belehnt. Noch im J. 1338 erscheint Anna’s Gemahl, Graf Ulrich von Asperg, als Besitzer dieses Zehenten.
  6. Schon einmal im Jahr 1517 hatten sich Bürgermeister und Rath zu Bönnigheim und die Ganerben wegen einer Empörung und eines Aufruhrs zu vergleichen.
  7. Übrigens hatten die von Liebenstein noch später hiesige Gefälle. Vom 4. Dez. 1743 ist ein obervormundschaftlicher Consens des ritterschaftlichen Kantons Kocher, der die von Kurmainz relevirenden Lehensgefälle zu Bönnigheim und Erligheim, Namens des unmündigen Philipp Friedrich von Liebenstein, an die Grafen von Stadion überträgt (Bodmann’sche Papiere in Darmstadt).
  8. Das Umständlichere über die Ganerben dieser Viertel s. bei Klunzinger Zabergäu 1, 92–102. Im J. 1478 bekam der reiche Hans von Gemmingen in Folge Ablebens Diether’s VII. von Gemmingen für sich allein den 4. Theil von Bönnigheim und Erligheim und nach seinem Tode 1490 Pleicard von Gemmingen. Nachdem Pleicard von Gemmingen 1515 gestorben war, erhielt sein Sohn Diether bei der Theilung 1518 neben Anderem den 4ten Theil zu Bönnigheim und die Theile zu Erligheim und Meimsheim. Gemminger Registratur zu Treschklingen.
  9. Ein wenn auch unbedeutendes Aktivlehen hatte Württemberg schon im 14. Jahrhundert besessen; in dem Lehensverzeichniß von 1344 etc. (Sattler Grafen 1, Beil. Nr. 104) ist es aufgeführt mit den Worten: Johann von Oswile hat empfangen anderthalb Eßlinger aimer Wingeldes zu Bünnikein, heißt der Erbwein und hat sie koufft von Walgger von Bernhausen.
  10. Neben dem Kaufschilling von 463.000 fl. wurden von der Landschaft noch 37.000 fl. für den Herzog Karl als primum acquirentem bewilligt, so daß auf die gemeinschaftliche Herr- und landschaftliche Schuldenzahlungskasse 500.000 fl. fielen, zu deren successiver Abführung aus Landschaftsgeldern 2/5 und aus Cameral-Revenüen 3/5 beigetragen wurden. Bei der Vermehrung des württembergischen Wappens im J. 1785 fügte Herzog Karl auch als Bönnigheimer Stadtwappen den silbernen Mond im rothen Felde hinzu. Würt. Jahrb. 1818, S. 186. 187.
  11. Für die Erhaltung des katholischen Gottesdienstes ward bei dem Verkauf Bönnigheims von Kur-Mainz dadurch gesorgt, daß dem Kapuziner-Hospitium auf dem nahen Michelsberg eine jährliche Rente von 600 fl. bestimmt wurde, zu deren Sicherung von Württembergischer Seite ein Kapital von 30.000 fl. an Kurmainz bezahlt werden mußte, welches dagegen für immer die Verbindlichkeit übernahm, die jährl. 600 fl. durch eine Kurmainzische Kellerei berichtigen zu lassen. Diese mit Aschaffenburg auf die Krone Baiern übergegangene Rentenleistung haftet jetzt auf der K. Württembergischen Staatskasse, welcher Baiern für deren Übernahme ein Ablösungs-Kapital von 12.000 fl. vergütete. (Fin.-Ministerial-Akten v. 1824.)


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