Berthold von Vohburg-Hohenburg, der letzte Vorkämpfer der Deutschen Herrschaft im Königreiche Sicilien

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Autor: Michael Döberl
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Titel: Berthold von Vohburg-Hohenburg, der letzte Vorkämpfer der Deutschen Herrschaft im Königreiche Sicilien
Untertitel: Ein Beitrag zur Geschichte der letzten Staufer
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 12 (1894/95), S. 201–278.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. B. und Leipzig
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[201]
Berthold von Vohburg-Hohenburg,
der letzte Vorkämpfer der Deutschen Herrschaft im Königreiche Sicilien.
Ein Beitrag zur Geschichte der letzten Staufer.
Von
M. Döberl.


Unter Heinrich VI. war die Curie durch die Verbindung Oberitaliens und Siciliens in der Person des Kaisers in die übelste Lage gekommen; von Süden und Norden her durch die kaiserliche Machtsphäre eingeengt, war sie völlig mattgesetzt worden. Kaum ist daher Heinrich VI. gestorben, so stellt sich der eben erst zur Regierung gelangte gewaltigste Vertreter des mittelalterlichen Papstthums, Innocenz III., an die Spitze der nationalen Erhebung auf der Apenninenhalbinsel und sucht die politische Constellation, die unter Heinrich VI. der Curie ihre politische Selbstbestimmung genommen, ein für allemal unmöglich zu machen, Unter- und Oberitalien unter unmittelbar päpstlichen Einfluss zu stellen. Indess noch derselbe Papst sieht sich genöthigt, um die Erneuerung der Politik Heinrich’s VI. durch Otto IV. zu verhindern, die Candidatur des Sohnes Heinrich’s VI., des Kindes von Sicilien, aufzustellen. Zwar sollte die nunmehr in der Person Friedrich’s II. bestehende Union zwischen dem Reiche und Sicilien gelöst werden, indess die diplomatische Ueberlegenheit Friedrich’s II. über den Nachfolger Innocenz’ III., Honorius III., erhält diese Verbindung. Als nun vollends Friedrich II. nach der Befestigung seiner Stellung im Königreiche Sicilien daran geht, die in den Wirren nach dem Tode Heinrich’s VI. ausser Gebrauch gekommenen Reichsrechte in Oberitalien wieder [202] geltend zu machen, da befindet sich die Curie in der heikelsten Lage; der Papst befürchtet von Seiten Friedrich’s II. dieselbe politische Combination, die unter dem Vater, Heinrich VI., die Selbständigkeit der Curie vernichtet hatte. Da das Königthum Friedrich’s II. in Sicilien nicht mehr zu beseitigen ist, muss sie mit allen Mitteln es verhindern, dass Friedrich unmittelbarer Herr von Oberitalien werde. Aber kaum ist Friedrich II. mit Hinterlassung des in Deutschland erzogenen Konrad IV. gestorben, da legt die Curie, legt Innocenz IV. – im Bunde mit den Gegnern der Deutschen Herrschaft im Königreiche, den Guelfen – Hand auf Sicilien, dessen Erwerbung durch die Staufer den Hauptgrund aller Verwicklungen gebildet hatte; der Kampf zwischen Imperium und Sacerdotium wird zu einem Kampfe um Sicilien. Zu diesen Gegnern ersteht der legitimen Deutschen Nachkommenschaft Friedrich’s II. gleichzeitig ein neuer Feind im eigenen Hause, der illegitime Italienische Sprössling Friedrich’s II., Manfred, streckt die Hand nach der Königskrone aus.

In diesem letzten grossen Ringen zwischen Kaiser und Papst, zwischen Deutschen und Italienern um den Besitz der Apenninenhalbinsel steht Jahre lang in den vordersten Reihen ein Baierischer Markgraf, Berthold von Vohburg-Hohenburg. Vom Stande eines nur ganz mässig begüterten, nicht mehr fürstlichen Magnaten in kaiserlichen Diensten seit frühester Jugend sich emporarbeitend, erwarb er sich ausgedehnten Landbesitz und hohe Aemter, zählte zu den einflussreichsten Vertrauensmännern zweier Könige, schwang sich zum Führer der Deutschen im Königreiche Sicilien empor und hielt hier eine Zeit lang das Schicksal der Deutschen Herrschaft und des legitimen Staufischen Kaiserhauses in seiner Hand. Wenige Deutsche Namen hatten in der kampfbewegten Stauferzeit auf Italischem Boden einen so gewaltigen Klang wie derjenige Berthold’s von Vohburg-Hohenburg. Nannte man ihn in jenen Tagen, so stieg wohl eine Erinnerung auf an jene Deutschen Capitäne, die in der Zeit Heinrich’s VI. und in den Jugendjahren Friedrich’s II. ganz Italien mit ihren Namen erfüllten, an einen Markward von Anweiler oder Dipold von Schweinspeunt. Trotzdem hat Berthold eine Aufnahme in die „Allgemeine Deutsche Biographie“ nicht gefunden, und der einzige biographische Versuch, der ihm zu Theil geworden, besteht in einer losen, ausserordentlich dürftigen und völlig unkritischen [203] Aneinanderreihung einzelner Thatsachen aus seinem Leben[1].

Von den beiden allgemeinen Darstellungen aber, welche in neuerer Zeit sich mit der Person Berthold’s beschäftigen, ist die eine[2] eine einseitige Verherrlichung Manfred’s auf Kosten Berthold’s, im Sinne Jamsilla’s, die andere[3] kommt zwar der Wahrheit näher, wird indess der Persönlichkeit Berthold’s noch immer nicht gerecht und reicht nur bis zum Tode Papst Innocenz’ IV. Ueberdies entwirft weder die eine noch die andere der beiden Darstellungen – und das war wohl auch nicht beabsichtigt – ein anschauliches Bild von der Persönlichkeit des Mannes[4]. Eine zusammenhängende Biographie über Berthold erschien mir daher um so gerechtfertigter, als sie zugleich einen Beitrag zur Geschichte der letzten Staufer liefert.


I.

Berthold von Vohburg-Hohenburg entstammte dem ursprünglich Schwäbischen Hause der Dipoldinger, das mit Dipold I. im Jahre 1077 in den Besitz des Markgrafenamtes auf dem Baierischen Nordgau gelangt war und seit dem Tode des Pfalzgrafen Rapoto II. († 1099) nach Cham und Vohburg sich benannte[5]. Die Nachkommenschaft Dipold’s II. hat die nach dessen Tode sich vollziehende Auflösung der Mark auf dem Nordgau um ein [204] Jahrhundert überlebt, seine zwei Söhne, Berthold I. († vermuthlich 1182, 15. Sept.)[6] und Dipold IV. – der ältere Dipold (III.) war dem Vater schon im Tode vorausgegangen († c. 1130)[7] –, wurden die Begründer zweier Linien, deren ältere in der zweiten Generation mit Berthold II. im Jahre 1204 (25. Mai?) erlosch. Dieser Berthold II.[8], der mit Elisabeth[9], einer Tochter des ersten Baierischen Herzogs aus dem Hause Wittelsbach, vermählt war, vererbte seinen unmittelbaren Herrschaftsbesitz um Vohburg und Cham auf seinen Schwager, Herzog Ludwig den Kelheimer[10]. Die jüngere Linie wurde beim Tode Berthold’s II. mit der Herrschaft Nabburg abgefunden[11]. Vor dem Erwerbe dieser Herrschaft scheint Dipold IV.[12] über geringen Güterbesitz verfügt [205] zu haben. Ganz im Gegensatz zu den reichen Schenkungen seines Bruders Berthold I. kennen wir von ihm nur drei Vergabungen, zwei Nordgauische und eine Schwäbische; er schenkt ein Besitzthum um Ebnat (n. Kemnath) an die Klöster Reichenbach und Waldsassen, das Gut Hetzelsried (bei Viechtach) an Reichenbach und gibt die Vogtei von Günzburg an Mangold von Wörth zu Lehen, gegen Abtretung eines Hofes in Sontheim (O.-A. Heidenheim)[13]. Es hat sogar den Anschein, als ob Dipold IV., der Sohn des einst so mächtigen Markgrafen Dipold II., in Lehensabhängigkeit vom Grafen Gebhard von Sulzbach sich begab, der nach dem Tode Dipold’s II. kurze Zeit den markgräflichen Titel geführt hat[14]. Dipold IV. starb am 21. October c. 1193[15], seine Witwe Adelheid, Tochter des Grafen Albert von Ballenstädt, vermählte sich später mit Meinhard II., Grafen von Görz (1187–1220)[16].

Sein gleichnamiger Sohn, Dipold V., der Vater Berthold’s von Vohburg-Hohenburg, der am 2. Juli 1205 zum erstenmal urkundlich auftritt[17], suchte den finanziellen Verhältnissen seines Hauses aufzuhelfen durch eine Verbindung mit der Witwe des Grafen Friedrich II. von Hohenburg, Mathilde, aus dem Hause der Grafen von Wasserburg[18]. Diese Ehe brachte ihm nicht bloss die Herrschaft Hohenburg an der Lauterach, sondern auch den Allodialbesitz des Hohenburgischen Hauses in Oesterreich mit Ausnahme Hohenecks[19] zu. Seitdem nannte er sich Markgraf von Hohenburg, ohne dass indess weder er noch seine Söhne der Benennung nach Vohburg entsagten, wenngleich diese [206] Herrschaft längst ihrem Hause verloren gegangen war. Zwar darf Dipold V. nicht, wie es noch immer geschieht, identificirt werden mit jenem Dipold von Schweinspeunt („Dyoboldus de Suynespont“), welcher als Castellan von Rocca d’Acre, als Graf von Acerra und Herzog von Spoleto in der Zeit Heinrich’s VI. und während der Minderjährigkeit Friedrich’s II. eine bedeutsame Rolle in den Italienischen Kämpfen gespielt hat[20], aber immerhin hat dieser erste Markgraf von Vohburg-Hohenburg mehr als alle seine Vorgänger seit dem Tode Dipold’s II. der Reichspolitik thätige Theilnahme zugewandt. Nachdem er noch am 21. Mai 1212 im Lager des gebannten Kaisers Otto IV. geweilt[21], erscheint er seit dem Frühjahr 1213 als eifriger Parteigänger des Gegenkönigs Friedrich II., häufig begegnen wir ihm am kaiserlichen Hofe während des ersten längeren Aufenthaltes des Staufers in Deutschland (1212–1220)[22]. Im Jahre 1218/19 weilt er mit anderen geistlichen und weltlichen Herren aus Baiern und Oesterreich an der Nordküste von Afrika im Belagerungsheere vor Damiette[23]. Kaum nach Deutschland zurückgekehrt, steigt er im August 1220 mit Friedrich II. nach Italien hinab, um bis zum April 1223 nicht mehr von der Seite des Kaisers zu weichen[24]. Und als er im Frühjahr 1223 die Fahrt nach der Heimath antritt, scheint auch diese Reise in einer wichtigen Mission erfolgt zu sein. Bekanntlich gingen in der auswärtigen Politik die Anschauungen des Reichsverwesers Engelbert von Köln und seines kaiserlichen Herrn des öfteren auseinander. Gerade damals spielte in Deutschland die Dänische Frage; es liegt die Vermuthung nahe, dass der Markgraf im Auftrage des Kaisers an den Verhandlungen sich betheiligte. Vom 29. Juli 1223 bis 8. Januar 1224 lässt sich Dipold in der Umgebung Heinrich’s (VII.), bezw. des Reichsverwesers Engelbert von Köln, dessen Leitung das königliche Kind anvertraut war, urkundlich[25] erweisen. Im September 1223 versammelt der Gubernator Engelbert einen Hoftag in Nordhausen, auf welchem die Verhandlungen mit dem Grafen von Schwerin über die Auslieferung des gefangenen Dänenkönigs [207] zum Abschluss kommen sollten. Dipold ist auf diesem fast nur von Norddeutschen Herren besuchten Tage nicht nur anwesend, der Markgraf zählt auch zu den Bürgen des Endergebnisses jener Verhandlungen, des Nordhausener Vertrages, die Urkunde trägt sein Siegel[26]. Auch nach dem Nordhausener Tage folgt er dem königlichen Hofe in die verschiedensten Gegenden des Reiches, in’s Lothringische, Elsässische, in die Schweiz, in’s Fränkische[27]. Noch im Spätsommer 1225 bezeugt er eine Urkunde Heinrich’s (VII.) zu Würzburg[28], am 26. December 1225 ist er gestorben[29].

Der Markgraf hinterliess aus seiner Ehe mit Mathilde von Hohenburg vier Söhne, Berthold III., Dipold VI., Otto, Ludwig, und zwei Töchter, Hedwig und Reitza, von denen die erstere mit dem Grafen Heinrich von Ortenburg-Murach, letztere mit einem Grafen von Arnsberg sich vermählte[30]. Der Grösse der Familie Dipold’s V. entsprach keineswegs der Umfang ihrer Besitzungen; als solche kennen wir nur die Herrschaft Hohenburg – ein Regensburger Kirchenlehen –, die Burg Rohrbach, die Herrschaft Nabburg[31], zerstreute kleinere Güter im Nordgau[32], einen Rest des ehemaligen Dipoldinger Besitzes in Schwaben[33], den Hohenburgischen Allodialbesitz in Oesterreich mit Ausnahme Hohenecks[34], endlich Freisinger Kirchenlehen[35], die sich freilich unserer näheren Kenntniss entziehen.

Die hohe Schule der jungen Edelleute war damals der Dienst im Heere des Kaisers, der zugleich Aussichten auf Erwerb von Geldmitteln, von Lehen und Aemtern eröffnete; auch Dipold V. hatte viele Jahre in Diensten des Kaisers gestanden, auch andere Nordgauer Herren zählten damals zu der ständigen [208] Umgebung des Königs und Kaisers[36]. Bei dem geringen Güterbesitze und der verhältnissmässig hohen Zahl von Kindern ist es doppelt begreiflich, wenn die Markgräfinmutter ihren ältesten Sohn frühzeitig an den Hof Kaiser Friedrich’s II. entsandte. Bereits im März 1232 begegnet uns ein Markgraf von Vohburg in der Umgebung Kaiser Friedrich’s II. zu Venedig, unmittelbar nach dem bekannten Reichstage von Ravenna[37]; Berthold – nur dieser kann gemeint sein – zählte damals höchstens 18 Jahre. Als dann Friedrich II. im Februar 1237 nach der Besetzung der Ostmark in Wien weilt, finden wir Berthold und bereits auch seinen Bruder Dipold als Junker („Valeten“) am kaiserlichen Hoflager. Damals hören wir zum erstenmale von dem Zwiste zwischen der Markgräfinmutter Mathilde und ihrem Bruder, dem Grafen Konrad von Wasserburg, der dem Hause der Dipoldinger noch verhängnissvoll werden sollte; die Markgräfin überträgt die Rechte an dem ihr vom Bruder vorenthaltenen Erbe urkundlich auf ihre Söhne[38]. Im folgenden Jahre 1238 erscheint Berthold bereits im Besitze zweier ihm vom Kaiser verliehenen Lehen im Königreiche Sicilien, der Baronien Monteforte (nö. Sarno) und Arienzo (ö. Maddaloni)[39]. Und als im Jahre 1239 die Stadt Como von der Partei Mailands und des aufständischen Lombardenbundes zum Gehorsam gegen den Kaiser zurückkehrte und für die kaiserliche Verwaltung und Rechtsprechung einen besoldeten Beamten mit dem Titel eines Capitäns erhielt, übertrug Friedrich II. dieses wegen der Nachbarschaft Mailands wichtige Amt dem Markgrafen Berthold; 28. November 1239 unterstellt er auch alle den Mailändern abgenommenen oder noch abzunehmenden Besitzungen seiner Verwaltung und Gerichtsbarkeit[40]. Berthold bekleidete dieses Amt bis in den Anfang des Jahres 1241, da Como, wie andere begünstigte Städte, seine alte Obrigkeit unter [209] dem Namen Podesta zurückerhielt; 15. Februar 1241 überträgt der Kaiser auf Bitten der Bürger von Como dem Podesta Masnerius das Amt eines Capitäns von Como und den angrenzenden Gebieten mit denselben Befugnissen, wie es Berthold von Vohburg besessen[41]. Dann scheint der Markgraf ununterbrochen bis in den Spätsommer 1241 in Diensten des Kaisers bei dessen Kämpfen gegen die Lombarden und die mit ihnen verbündete Curie gestanden zu sein; im März 1241 nimmt er Theil an der Belagerung von Faenza[42], das sich am 14. April ergeben muss, dann bricht er mit dem Kaiser in den Kirchenstaat ein und bezeugt am 17. August, wenige Tage vor dem Tode Gregor’s IX., eine kaiserliche Urkunde im Lager von Tivoli[43].

Noch vor Ende des Jahres aber muss er nach Deutschland zurückgekehrt sein, wo sich gerade damals, namentlich unter dem Rheinischen Episcopate, eine bedenkliche Wandlung gegen das Kaiserthum anbahnte[44]. Mit diesem entscheidenden Wendepunkte unserer Deutschen Geschichte hängt wohl die Rückkehr des Markgrafen nach Deutschland zusammen; vielleicht hat Berthold, wie sein ihm 1243 nach Deutschland folgender Bruder, Einfluss geübt auf die Politik des ihnen verwandten Baierischen Hofes, an dem sich um dieselbe Zeit im Gegensatz zu den Rheinischen Höfen eine Schwenkung zu Gunsten des Kaisers vollzog[45]. Zu Beginn des Jahres 1242 begegnet uns Berthold am Hofe Konrad’s IV. zu Nürnberg; hier streckt er seinem Verwandten, dem Bischof Poppo von Bamberg, hundert Pfund Silber vor und lässt sich dafür die durch ihr Eisenbergwerk wichtige Stadt Amberg nebst Zubehör verpfänden[46], die im Besitze des Hauses bis zu dessen Erlöschen verblieben ist[47]. 27. Juli 1242 befindet er sich im Lager Konrad’s IV. auf einer Heerfahrt gegen den vom Kaiser abgefallenen Erzbischof Siegfried von Mainz[48]. Dieselben in Italien gewonnenen Geldmittel, welche Berthold zu Nürnberg in Stand gesetzt, eine für sein Haus [210] wichtige Erwerbung zu machen, sind es vermuthlich gewesen, die im September 1242 die Regelung einer anderen privaten Angelegenheit ermöglichten. Seit dem Tode der Markgräfin Mathilde war das Regensburger Hochstiftlehen, die Herrschaft Hohenburg, Berthold und seinen Brüdern vorenthalten worden[49]. Am 20. September 1242 kommt zu Regensburg zwischen dem Bischof Siegfried und dem Markgrafen Berthold ein Vergleich dahin zu Stande, dass der Markgraf sein Schloss Rohrbach nebst Zubehör an das Hochstift übergibt und dann Hohenburg und Rohrbach als bischöfliche Lehen für sich und seine Familie zurückerhält[50].

Im folgenden Jahre weilt auch der jüngere Bruder, Dipold, vorübergehend in Deutschland und bestätigt am 30. August den mit dem Bischof von Regensburg abgeschlossenen Vertrag[51], entsprechend der Verpflichtung Berthold’s, binnen Jahresfrist die Zustimmung seiner Brüder und Schwestern zu erwirken. Dieser Dipold hatte, wie wir oben sahen, bereits im Februar 1237 als Junker im kaiserlichen Heere gedient, einige Jahre später hören wir von einer Erkrankung desselben in Italien; 22. Februar 1240 ertheilt der Kaiser den Auftrag, an den Junker Dipold von Vohburg die Kosten für einen Kuraufenthalt zu Pozzuoli und Salerno, sowie für seine Rückreise an das kaiserliche Hoflager zu bezahlen[52]. Der Aufenthalt Dipold’s in Deutschland kann nur von kurzer Dauer gewesen sein; im Juli 1244 finden wir Dipold auf Norditalienischem Boden in einer hohen Vertrauensstellung wieder. Bekanntlich hatte Friedrich II. die Lombardei in zwei Generalvicariate getheilt, in deren Mitte Pavia lag. Als Generalvicar des Reiches von Pavia aufwärts erscheint seit dem Juli 1244[53] Markgraf Dipold von Vohburg und ist als solcher auch noch im Juli 1247 urkundlich bezeugt[54]. Wie vor wenigen Jahren der ältere Bruder Berthold das Amt eine Stadtcapitäns bekleidet hatte, so war nunmehr der jüngere Bruder zu dem noch höheren Range eines Generalvicars emporgestiegen[55]. [211] Nitzsch[56] irrt, wenn er Friedrich II. bei der Neuordnung der Nord- und Mittelitalienischen Verwaltung die Deutsche Ritterschaft vollständig von derselben ausschliessen und lediglich Italienische und Apulische Adelige in die neugeschaffenen Aemter einsetzen lässt. Wohl aber suchte der Kaiser den Gegensatz zwischen Deutschen und Italienern dadurch zu überbrücken, dass er jene in verwandtschaftliche Verbindung mit dem Italienischen Adel zu bringen, sie mit Töchtern angesehener Italienischer Familien zu vermählen trachtete. Charakteristisch hiefür ist das Verfahren Friedrich’s gegenüber Dipold. Auf seinen Wunsch vermählt sich Markgraf Dipold – vermuthlich in der Zeit der Führung des Generalvicariates – mit Thomasia, der Tochter des Grafen Walter von Manupello; in einem besonderen Schreiben drückt der Kaiser dem Grafen seine Anerkennung darüber aus, dass er auf sein Geheiss die Tochter dem Hohenburger zur Gemahlin gegeben[57]. Noch einmal tritt Markgraf Dipold in’s Licht der Geschichte – im Januar 1248 befindet er sich im Heere des Kaisers vor Parma, in der Belagerungsstadt Vittoria[58] –, seitdem verlieren wir jede Spur von ihm. Schirrmacher’s Vermuthung[59], die Nachricht der Annales Parmenses, dass der Markgraf Lancia bei dem verhängnissvollen Ausfall der Parmesen, 18. Februar 1248, tödtlich verwundet und gefangen genommen worden sei, beruhe auf einer Verwechslung des Markgrafen Lancia mit dem (ihm verwandten) Markgrafen Dipold, hat viel Wahrscheinlichkeit für sich[60].

Inzwischen war Markgraf Berthold längst aus Deutschland nach Italien zurückgekehrt – November 1246 bezeugt er eine [212] kaiserliche Urkunde zu Foggia[61] –, um dann im Jahre 1247 neuerdings über die Alpen nach Baiern zu gehen. In diesem Jahre, Juni bis December, bekriegt[62] der Baierische Herzogssohn Ludwig (der Strenge) den Grafen Konrad von Wasserburg, seinen Verwandten, der dem aus Baiern ausgewiesenen Archidiakon Albert Behaim von Kager Aufnahme gewährt und gegen die Baierischen Excommunicirten einen förmlichen Kreuzzug unternommen hatte[63]. Wie aus den päpstlichen Schreiben des folgenden Jahres[64], die Konrad zu Lyon persönlich erwirkt, zu entnehmen ist, haben auch andere Baierische Herren an der Massregelung des Wasserburgers theilgenommen und Stücke der Beute an sich gerissen, darunter Markgraf Berthold und sein Verwandter Pfalzgraf Rapoto von Ortenburg; der Hohenburger hat sich wohl damals des mütterlichen Erbes bemächtigt, das ihm von seinem Oheim Konrad von Wasserburg vorenthalten worden war[65]. Konrad von Wasserburg irrte seitdem als länderloser Flüchtling an den antistaufischen Höfen umher, 1255 werden wir ihn in Rom wieder finden. Nach Italien zurückgekehrt, betheiligt sich der Markgraf Berthold an dem Verwüstungszuge gegen Parma, Juni 1248[66], und an der Unterwerfung von Vercelli, October desselben Jahres[67]. Auch im letzten Lebensjahre Friedrich’s II. finden wir ihn in der kaiserlichen Umgebung, Februar 1250 zu Foggia[68], im December 1250 weilt er am Sterbebette Friedrich’s II. und bekräftigt durch Unterschrift des Kaisers Testament; nach dem Erzbischofe von Palermo, vor den ersten weltlichen Grossen des Königreiches, dem Grafen Richard von Caserta, des Kaisers Schwiegersohn, vor dem Grossmarschall Petrus Rufus und dessen Neffen Fulco Rufus, vor dem Grosshofjustitiar Grafen Richard von Montenero hat er in der Testamentsurkunde seinen Platz[69].

[213]
II.

Markgraf Berthold war eben inzwischen eine der massgebendsten Persönlichkeiten im Königreiche Sicilien geworden. Friedrich II. hatte ihm die Herrschaften Arienzo und Monteforte und die Burg S. Severino (erstere in der Terra di Lavoro, die letzteren im Principato gelegen) verliehen[70], vermuthlich derselbe Kaiser hatte ihn mit der Grafschaft Andria[71] in der Terra di Bari, zu der auch Guardia Lombarda im Principato gehörte[72], belehnt und zum Capitän in Salerno und im Principato, mit Einschluss Avellinos, ernannt; als solcher sitzt er im Mai 1251 zu Salerno zu Gericht und stellt in Vollstreckung des Testamentes Friedrich’s II. der Kirche von Salerno gewisse Besitzungen zurück[73]. Diese Verleihungen finden darin am besten ihre Erklärung, dass Markgraf Berthold schon unter Friedrich II. die Führung der Deutschen Söldner im Königreiche erlangt hat, die er nach dem [214] Tode des Kaisers in der That von Anfang an inne hat[74]. Derselbe Markgraf erscheint seit dem Tode Friedrich’s II. vermählt mit einer Italienischen Prinzessin, der Tochter des Markgrafen Manfred Lancia, des Oheims der Bianca Lancia[75]. Gewiss war auch diese Verbindung des Führers der Deutschen mit derjenigen Italienischen Familie, die Friedrich II. ganz besonders emporgehoben, das Werk derselben kaiserlichen Politik, die einst die Vermählung des Bruders Dipold mit der Tochter des Grafen von Manupello zu Stande gebracht. Friedrich II., in dessen Adern Deutsches und Italienisches Blut floss, der seine Universalherrschaft ausgesprochener Massen aufbauen wollte auf Siciliens Capitalkraft und Deutschlands Wehrkraft, musste grundsätzlich die Interessen der Italiener und der Deutschen auf der Apenninenhalbinsel zu verketten suchen. Und die Continuität dieser seiner Politik glaubte er über seinen Tod hinaus am besten gesichert durch ein einträchtiges Zusammengehen des Regenten von Sicilien mit dem Führer der Deutschen im Königreiche. In seinem letzten Willen hatte Friedrich II. für die Dauer der Abwesenheit seines Sohnes Konrad IV. dem Sohne der Bianca Lancia, Manfred, die Statthalterschaft in Italien und Sicilien mit königlicher Machtfülle übertragen[76]; nach Jamsilla’s glaubwürdiger Ueberlieferung empfahl Friedrich sterbend den jungen Manfred der Obhut seines Verwandten, des Markgrafen Berthold[77]. Der Italiener Manfred und der Deutsche Berthold sollten das fortsetzen, was die universelle Persönlichkeit Friedrich’s II. bisher allein geleitet. Hierin liegt der Schlüssel zum Verständniss des Folgenden.

[215] Seit dem Tode Friedrich’s II. hatte die Curie eine fieberhafte Thätigkeit entfaltet, um die Bewohner Siciliens gegen die neue Regierung zur Erhebung zu bringen und zur Unterwerfung unter Rom zu vermögen. Bereits am 25. Januar 1251 hatte Innocenz IV. von Lyon aus die weltlichen und geistlichen Grossen des Königreiches zu dem Tode ihres „Verfolgers“ beglückwünscht und ihnen die Entsendung von Boten und seine nahe Rückkehr angekündigt[78], gleichzeitig hatte er dem zum Legaten für das Königreich ernannten Cardinaldiakon Peter Capoccio den Auftrag gegeben, den Markgrafen von Hohenburg, den Grafen von Caserta und andere Grosse des Königreiches, welche ihm beim Eintritt in dasselbe Schwierigkeiten bereiten könnten, durch Versprechungen und Verleihungen von Baronien auf die Seite der Kirche hinüberzuziehen[79]. Noch im März kommt es im Königreiche zur Rebellion; der Aufstand beginnt in der an das Amtsgebiet des Markgrafen grenzenden Terra di Lavoro – Neapel, Capua, die Schwiegersöhne des verstorbenen Kaisers, die Gutsnachbarn des Markgrafen, die Grafen von Acerra und Caserta, erheben die Fahne der Empörung –, schon greift er nach dem Amtsgebiete des Markgrafen selber hinüber, Avellino im Principato schliesst sich den Aufständischen an, auch Andria, dessen Grafschaft der Markgraf ebenfalls inne hat, und mehrere andere Orte Apuliens, in denen vornehmlich die Deutschen Söldner standen, revoltiren[80]. Wie nach dem Tode Heinrich’s VI., erfolgt auch nach dem Tode Friedrich’s II. eine nationale Reaction gegen das im Lande anwesende Deutschthum, auf dessen Waffen sich das bisherige Regiment besonders gestützt, voran gegen seinen Führer Berthold[81]. Auch wenn wir keine ausdrückliche Nachricht besässen, so könnte allein schon aus dem Herde der Verschwörung geschlossen [216] werden, dass mehr noch als die Minirarbeit der päpstlichen Sendboten die Antideutsche Opposition im Lande die Bewegung hervorgerufen. Nun aber berichtet Jamsilla ausdrücklich, dass die Führer des Aufstandes, die Grafen von Acerra und Caserta, aus Hass und Feindschaft gegen den Markgrafen Berthold wider Manfred sich empört hätten[82]. Rodenberg[83] scheint mir viel zu wenig die Oertlichkeit des Aufstandes und die Oertlichkeit der Machtsphäre Berthold’s berücksichtigt zu haben, wenn er dem Hass gegen den Führer der Deutschen nur geringe Bedeutung beilegt, den nationalen Charakter des Aufstandes aber völlig negirt.

Manfred führt zuerst mit einem aus Deutschen Söldnern[84] bestehenden Heere die Städte Apuliens zum Gehorsam zurück, während gleichzeitig Markgraf Berthold Avellino erobert[85]; schon im Mai 1251 kann Berthold nach Salerno zurückkehren und hier einen Gerichtstag abhalten[86]. Dann vereinigen sich Manfred und Berthold und ziehen gemeinsam gegen die Aufständischen in der Terra di[WS 1] Lavoro. Aversa wird besetzt, Nola erobert, indess der Angriff auf Neapel, wie schon vorher der auf Capua, scheitert[87]. In Rücksicht auf die Gefahren der Sommerhitze wenden sich Manfred und Berthold nach anderen Gegenden der Terra di Lavoro[88]; dem entspricht es, wenn jener im Juli (1251) zu Acerra urkundet zu Gunsten des Erzbischofs von Salerno[89]. Von Acerra aus, vermuthe ich, haben Manfred und Berthold jene Verhandlungen mit dem päpstlichen Legaten Peter Capoccio angeknüpft, zu denen Papst Innocenz IV. auf Grund [217] von Mittheilungen des Legaten und von Briefen Manfred’s und Berthold’s selbst[90] am 24. Juli Stellung nehmen kann. Vielleicht war es gerade der Erzbischof Caesarius von Salerno, welcher die Vermittlung übernahm; das Verhalten des Erzbischofs nach dem Tode Konrad’s IV. lässt darauf schliessen, dass er zur Friedenspartei am Hofe Manfred’s zählte[91].

Die Art der Darstellung dieses Gegenstandes bei Rodenberg[92], ganz besonders die Anklagen, die er gegen Berthold auf Grund der ihm zugeschobenen Rolle erhebt, die, wenn sie zutreffen, von schwerwiegender Bedeutung für die Charakterisirung des Markgrafen sind, zwingen mich, auf diese Verhandlungen näher einzugehen, wiewohl für unsere Kenntniss derselben die päpstlichen Kundgebungen vom 24. Juli[93] die einzige Quelle sind.

Rodenberg findet den unmittelbaren Anlass für die Verhandlungen in der Notification Konrad’s IV., dass er (nach Ordnung der Reichsangelegenheiten auf einer allgemeinen Sprache in Augsburg) beschlossen habe, unverzüglich nach Italien und in sein Erbreich Sicilien zu eilen[94]. Nach ihm hatten die Verhandlungen einen hochverrätherischen Charakter, bezweckten Anerkennung Manfred’s im Königreiche unter Ausschliessung Konrad’s IV.; Beweise hiefür bilden ihm das durch Konrad IV. seinem Stiefbruder Manfred bezeugte Misstrauen, die vom König verhängte Massregelung der Verwandten Manfred’s. Motive des Hochverraths waren Herrschsucht seitens Manfred’s, Aufreizungen seitens Berthold’s.

Dem gegenüber ist aber einzuwenden: Von dem Schreiben Konrad’s IV. konnten Manfred und Berthold zur Zeit der Verhandlungen [218] keine Kenntniss haben; die Verhandlungen verlegt Rodenberg in den Anfang des Monats Juli, die Absendung des königlichen Schreibens aber verweist Ficker[95], wie schon früher Capasso[96], mit guten Gründen in die Zeit Ende Juli, Anfang August; die Gegenerklärung Rodenberg’s, das Schreiben „sei undatirt, aber in diese Zeit (?) einzureihen“[97], ohne irgend welche Angabe von Gegengründen, kann nicht in’s Gewicht fallen. Was aber die Wirkung des königlichen Schreibens betrifft, so berichtet Jamsilla ausdrücklich, dass Manfred auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft Konrad’s nach Apulien zurückgekehrt sei, um die nöthigen Vorbereitungen für den Empfang des Königs zu treffen[98], und in der That urkundet Manfred – was zeitlich vorzüglich passt – im September (1251) zu Trani[99]. Wenn dann Rodenberg in der Verbannung der Verwandten Manfred’s einen Beweis für seine Anklage auf Hochverrath finden will, so hat andererseits Ficker[100] festgestellt, dass die Massregelung des Markgrafen Manfred Lancia und seiner Verwandten in den Februar 1253 fällt[101] und in der Verbindung des Markgrafen Manfred mit den antikaiserlichen Mailändern ihren Grund hat[102]. Dass Konrad IV. gegen den unehelich gezeugten [219] Italienischen Sprossen seines Vaters, Manfred, Misstrauen hegte, bezweifle auch ich nicht; allein schon die Abstammung und die Beliebtheit desselben bei den Italienern[103] musste sein Misstrauen erregen. Kenntniss einer hochverrätherischen Verhandlung setzt dieses aber keineswegs voraus, Hochverrath hätte für Manfred andere Folgen nach sich gezogen[104]. Die Stelle ferner, auf welche Rodenberg seine Anklage gegen Berthold aufbaut[105], bezieht sich auf die Vorgänge des Jahres 1254 und sagt übrigens mit keinem Worte, dass Berthold eine merkwürdige Macht über Manfred besessen. Das bald zu besprechende thatsächliche Verhältniss des Markgrafen zu dem ihm verschwägerten Hause Lancia, sowohl vor als während der Anwesenheit Konrad’s IV. im Königreiche, die geflissentliche Auszeichnung Berthold’s durch den König auf Kosten Manfred’s und des Hauses Lancia lassen das Gegentheil vermuthen.

Noch unbegreiflicher ist, wie Berthold, der Führer der Deutschen im Königreiche, seinen Einfluss auf Manfred im Sinne einer Entthronung Konrad’s durch Manfred hätte verwerthen sollen. Sagt ja Rodenberg selber, dass Manfred die Hoffnung auf Entthronung Konrad’s aufbaute auf seine Italienische Abkunft, und beweist dieselbe Quellenstelle, die er hiefür anführt, für Berthold gerade das Gegentheil[106]. Sollte Markgraf Berthold, der seit den dreissiger Jahren Italien kannte, aus der [220] diplomatischen Schule eines Friedrich II. hervorgegangen, eben mit der Niederwerfung einer antideutschen Rebellion beschäftigt war, so wenig Einsicht in die Verhältnisse des Königreiches besitzen, um nicht zu erkennen, dass mit einer Entthronung des Deutschen Konrad durch den Italienischen Manfred auch seine Stellung vernichtet, im Königreiche Manfred’s für den Deutschen Capitän kein Platz sei? Aber nicht bloss seine, auch seiner zwei jüngsten Brüder Existenz hätte er vernichtet; er musste wissen, dass mit Konrad auch seine beiden Brüder zur Fahrt nach Italien sich rüsteten. Gegen eine derartige Annahme spricht auch das Vertrauen, dessen sich Berthold vom Anfang bis zum Ende der Regierung Konrad’s IV. erfreute; für die Dauer hätte dem Könige eine wirkliche Verrätherei Berthold’s nicht unbekannt bleiben können. Indem Rodenberg ihm eine derartige Rolle zuschiebt, schafft er endlich künstlich einen Widerspruch zwischen dem Berthold von 1251 und dem Berthold der späteren Jahre.

Verhandlungen mit der Curie konnten seitens Manfred’s und Berthold’s gar wohl gepflogen werden, ohne dass dabei an Hochverrath gedacht werden müsste. Stellt ja Papst Innocenz IV. dem Markgrafen später selber das Zeugniss aus, dass er schon früher bemüht gewesen, Kaiser Friedrich II. zur Kirche zurückzuführen[107], und hatte ja Friedrich II., dem zu dem Kampfe mit den Lombarden der Kampf mit der Curie sichtlich wider seinen Willen aufgenöthigt worden war[108], in einem Artikel seines Testamentes ausdrücklich verfügt[109], „der heiligen Römischen Kirche, seiner Mutter, solle das Ihre zurückgegeben werden, wenn sie auch dem Reiche das Seinige wiedergebe“, und damit allein schon eine gewisse Ermächtigung zu Verhandlungen gegeben. Damals konnte Berthold noch nicht wissen, dass Innocenz IV. auch über den Tod des Kaisers hinaus gegen dessen Nachfolger dieselbe ablehnende Haltung einnehmen werde. Daran hat man auch nach der Ankunft Konrad’s IV. noch nicht geglaubt, sonst hätte man nicht zweimal den früheren Versöhnungsversuch erneuern können; gerade Berthold ist auch an diesen späteren Versuchen hervorragend betheiligt. Von einem günstigen Verlaufe der Unterhandlungen mochte sich der Markgraf überdies [221] eine Erleichterung der völligen Pacificirung des Königreiches versprechen.

Die päpstlichen Erlasse vom 24. Juli 1251 sind die einzige Quelle für unsere Kenntniss der Verhandlungen, wir wissen nichts von den Anerbietungen Manfred’s und Berthold’s, kennen nur die päpstlichen Forderungen[110]. Diese sind allerdings derart, dass sie zu einem raschen Abbruch der Unterhandlungen führen mussten, so rasch, dass über die letzteren selber nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen zu sein scheint[111].

Zwar gelang es in der Folgezeit weder Manfred noch Berthold, die Städte Neapel und Capua, die Grafen von Acerra und Caserta zu unterwerfen, aber das erste Unternehmen des Papstes gegen das Königreich konnte doch schon Anfang October als gescheitert gelten, der Cardinallegat Peter Capoccio musste Sicilien räumen[112]. Die Rettung des Königreiches für Konrad IV. war wohl mehr das Werk des Deutschen Capitäns und seiner Söldner, als das des achtzehnjährigen Manfred, wenn auch der Berichterstatter Jamsilla bei seiner antideutschen Gesinnung kein Wort für das Verdienst Berthold’s findet.

Waren Manfred und Berthold sowohl bei der Bekämpfung der Rebellion wie bei dem Unterhandlungsversuch mit der Curie Hand in Hand gegangen, so scheint doch bereits vor der Ankunft Konrad’s IV. zwischen Manfred und dem Hause Lancia einerseits, dem Markgrafen andererseits eine Entfremdung eingetreten zu sein. Zwar berichtet Jamsilla aus dieser Zeit nur von Reibereien zwischen Manfred und dem Grossmarschall Petrus Rufus[113], dem Statthalter von Calabrien und der Insel Sicilien, allein dieser Petrus Rufus war, wie sich noch zeigen wird, der ausgesprochenste politische Gesinnungsgenosse Berthold’s, derselbe ergebene Anhänger der legitimen Deutschen Linie des Staufischen Hauses[114], und er hat auch das endliche Schicksal mit dem Markgrafen [222] getheilt. Nur eine aus dieser Zeit datirende Verstimmung Berthold’s erklärt die Thatsache, dass der Markgraf nach der Ankunft Konrad’s IV. von Anfang an als Gegner Manfred’s und des ihm selber verschwägerten Hauses Lancia auftritt, eine Verstimmung, die sich dann auch auf Konrad IV. übertragen und in geflissentlichen Auszeichnungen Berthold’s auf Kosten Manfred’s und des Hauses Lancia geäussert hat. Der Grund zu dieser Verstimmung war wohl derselbe, wie bei Petrus Rufus, der dominirende Einfluss des Hauses Lancia, namentlich der beiden Oheime Manfred’s, Friedrich und Galvano Lancia, die mit Gütern und Rechten überhäuft wurden[115], unter Zurücksetzung anderer Männer, deren Stimme im Rathe Friedrich’s II. noch grösseres Gewicht gehabt. Das verwandtschaftliche Band, das Friedrich II. zwischen Berthold und dem Hause Lancia geknüpft, erwies sich als nicht kräftig genug. Wie weit Berthold seinerseits daran Schuld trug, wissen wir nicht. Aber das darf jetzt schon erklärt werden, das tritt selbst aus der tendenziösen Darstellung Jamsilla’s heraus: Die Lancia waren die schlimmen Geister für das Haus Friedrich’s II., ihre Begehrlichkeit hat den ersten grösseren Riss im Gefüge der Staufischen Partei verschuldet[116]. Durch die Politik Konrad’s IV. ist dann der Gegensatz zwischen Berthold und dessen Gesinnungsgenossen einerseits, Manfred und den ihn berathenden Lancia andererseits nicht ausgeglichen, sondern zu unheilbarer Feindschaft gesteigert, in die königliche Familie selber hineingetragen worden; zu dem Gegensatze zwischen der Deutschen und Italienischen Nationalität ist auch noch der Gegensatz zwischen der legitimen und illegitimen Linie des Staufischen Hauses hinzugekommen.

Im October 1251 hatte Konrad IV. die Fahrt über die Alpen angetreten, im November stieg er in die Lombardische Tiefebene hinab. Inzwischen war eine Sicilische Flotte im Hafen von Pola gelandet, eine Abordnung, aus den angesehensten Magnaten des Königreiches bestehend[117], an ihrer Spitze Markgraf Berthold, begrüsste [223] den Deutschen Sprossen Friedrich’s II. auf dem Festlande und geleitete ihn auf seiner Fahrt durch die Lombardei. Schon am 23. November 1251 bezeugt Berthold eine königliche Urkunde zu Cremona, mehrere andere auf der Fahrt nach Pola[118]. In Porto Rosa an der Rhede von Pirano erhält der Markgraf am 14. December den Auftrag, dem Podesta und den Edlen von Capo d’Istria zu verkünden, dass die Mark Istrien dem Reiche heimgefallen sei, und ihnen zu verbieten, dem neuen Patriarchen von Aquileja Treue zu schwören[119]. Am 8. Januar 1252 landet Konrad IV. in Siponto, wo der bisherige Reichsverweser Manfred die Regierung des Landes in seine Hand zurückgibt[120].

Nach einigen den Charakter ceremonieller Aeusserlichkeit und conventionellen Herkommens tragenden Auszeichnungen[121] hat Konrad IV. bald durch eine Reihe von Massregeln seine feindselige Gesinnung gegen Manfred bekundet. Der König hat wohl von Anfang an dem Sohne der Bianca Lancia wie dem Hause Lancia Misstrauen entgegengetragen, die Einflüsterungen eines Markgrafen Berthold, eines Fulco Rufus, eines Petrus Rufus werden das verschärft haben. Konrad IV. widerrief die von Manfred gemachten Schenkungen[122], darunter gewiss die an die Lancia erfolgten Verleihungen, entzog Manfred die Herrschaft Monte S. Angelo, sowie drei Grafschaften, die dieser, sei es mit Recht, sei es mit Unrecht, als Zubehör des ihm von Friedrich verliehenen Fürstenthums Tarent beanspruchte, unter diesen die Grafschaft Monte Caveoso.

Die Gegner Manfred’s und der Lancia wurden um so reichlicher bedacht: Petrus Rufus erhielt die Grafschaft Catanzaro[123], Markgraf Berthold, der vom ersten Augenblicke an im Besitze des königlichen Vertrauens erscheint[124], die dem Fürsten Manfred entzogene Grafschaft Monte Caveoso (= Montescaglioso), die [224] Grafschaft Ascoli, die Baronie Castro, eine Reihe von Burgen (Policorium, Montispilosi, Caurati, Cilii, Gualdo) und ausserdem das Grossseneschallamt. Von den beiden jüngeren Brüdern Berthold’s, Ludwig und Otto, welche mit Konrad nach Italien gekommen waren[125], wurde jener mit den von Berthold aufgelassenen Baronien Arienzo und Monteforte, dieser mit der Grafschaft Chieti belehnt[126]. Wie Grossmarschall Petrus Rufus auf Sicilien und Calabrien, war Markgraf Berthold mit seinen Brüdern in Apulien fortan der mächtigste Herr. Zu einer Massregelung Manfred’s, wie sie die Entdeckung eines früheren Verrathes hätte nach sich ziehen müssen, ist es indess nicht gekommen, im Gegentheil dieser zieht mit Konrad IV. nach der noch immer nicht unterworfenen Terra di Lavoro[127].

An dieser Heerfahrt wird sich Markgraf Berthold erst später betheiligt haben. Bereits Februar–März 1252 hatte er mit dem Erzbischof Jacob von Trani und dem Kanzler Walter von Ocra [225] im Namen des Königs die Verhandlungen mit der Curie eröffnet[128]. Wie Innocenz IV. später selber erklärt hat, ist die Initiative dazu von Berthold ausgegangen[129]; wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, um so weniger, als unserer Auffassung der Verhandlungen des Jahres 1251 eine derartige Initiative Berthold’s ganz entspricht. Von dem Friedensversuch wissen wir nur, dass die Gesandten gut aufgenommen[130] wurden, die Verhandlungen sich bis in den Juni hineinzogen[131] und an der Forderung Konrad’s IV. auf Anerkennung im Königreich und Kaiserreich scheiterten[132].

In den Anfang des Jahres 1253[133] fällt die Massregelung des Markgrafen Manfred Lancia, des Oheims Manfred’s, des Schwiegervaters Berthold’s, und seiner Brüder. Manfred Lancia hatte sich beim Tode Friedrichs II. mit dem Markgrafen Ubert Pallavicini in die Verwaltung der Lombardei getheilt[134]. Im Laufe des Jahres 1251 indess suchte die Politik des Sohnes Friedrich’s II., wie im Königreiche die Stellung des Markgrafen Berthold und des Petrus Rufus, so in der Lombardei die Stellung des Markgrafen Ubert Pallavicini auf Kosten der Lancia zu erhöhen. Aus Groll über die Zurücksetzung seines Hauses verlässt Manfred Lancia die Partei der Ghibellinen, tritt in Verhandlung mit dem guelfisch gesinnten Mailand und wird am 1. Januar 1253 zum Podesta von Mailand gewählt[135]. Er wird geächtet, und seine Brüder Galvano [226] und Friedrich Lancia, wie sein Schwager Bonifaz von Aglone werden aus dem Königreiche verbannt[136]. Den Fürsten Manfred, der sich scheinbar geduldig in sein Geschick gefügt hat, rettet diese Haltung[137]. Dem Markgrafen Berthold aber, der sich seit der Regentschaft des Fürsten Manfred dem Hause seines Schwiegervaters Manfred Lancia entfremdet hat, wird bei diesem Anlass vom Könige das Zeugniss unwandelbarer Treue ausgestellt. Es wird ihm urkundlich verbrieft, dass der König weder ihn noch seine Frau und Erben in Verdacht habe, falls irgend einer seiner Verwandten ihm die Treue gebrochen[138]. Markgraf Berthold soll sich sogar mit einer Mission an den Byzantinischen Kaiserhof haben betrauen lassen, um die Ausweisung der verbannten Lancia zu erwirken, die zu ihrer Nichte Anna, der Schwester des Fürsten Manfred (der Tochter Friedrich’s II. und der Bianca Lancia), der Gemahlin des Kaisers Vatatzes[139], geflohen waren[140]. Hat Konrad IV. dem Markgrafen wirklich einen derartigen Auftrag ertheilt, so muss ihn dabei die Absicht geleitet haben, Berthold mit der Familie seiner Gemahlin noch mehr zu verfeinden. Der eine Zweck der Mission, die Ausweisung der Lancia, wurde zwar nicht erreicht, um so mehr der andere, der bei der Auswahl der Persönlichkeit massgebend gewesen; das Band zwischen Berthold und dem Hause Lancia war endgültig [227] zerrissen. Hatte Friedrich II. in seinen Streben, Deutsche und Italienische Interessen zu verschmelzen, die Verbindung der Deutschen Capitäne mit Töchtern des einheimischen Adels grundsätzlich gefördert, so hat Konrad IV. durch seine Politik die nationalen Gegensätze noch verschärft[141]. Das Verhalten des Königs gegenüber Berthold und den Lancia illustrirt das am besten.

Am 10. October 1253 musste sich Neapel dem Könige Konrad ergeben[142], und damit war der letzte Rest des Aufstandes bewältigt. Nunmehr trat Konrad IV. neuerdings mit Friedensanträgen an die Curie heran, die ihm um so mehr Erfolg versprachen, als gerade um dieselbe Zeit die Verhandlungen Innocenz’ IV. mit Karl von Anjou in Betreff der Sicilischen Throncandidatur, wie schon früher die mit Richard von Cornwallis, als ergebnisslos eingestellt werden mussten und überdies auch die Versuche des Papstes und des Markgrafen Manfred Lancia auf Erneuerung des Lombardischen Städtebundes so viel wie gescheitert waren[143]. In der That schien der Papst, gedrängt von der Friedenspartei an der Curie, entgegenzukommen. Ob sich der Markgraf Berthold unter den angesehenen Personen befand, welche mit des Königs Oheim, dem Grafen von Montfort, an die Curie entsandt wurden[144], wissen wir nicht, doch ist es wahrscheinlich[145].

Freilich Verhandlungen, bei denen die königlichen Bevollmächtigten Anerkennung Konrad’s im König- und Kaiserreiche als unerlässliche Vorbedingung stellen mussten, konnten seitens Innocenz’ IV. nicht ernst gemeint sein; es galt nur Zeit zu gewinnen, um den König Heinrich III. von England für die Sicilische Candidatur seines Sohnes Edmund und damit für die Beschaffung der nöthigen finanziellen Mittel zu vermögen. Endlich erkannte Konrad die Aussichtslosigkeit der Unterhandlungen und brach sie ab. Der Papst aber verhängte, nachdem sich inzwischen, am 12. Februar, König Heinrich III. von England urkundlich bereit erklärt, Sicilien für seinen Sohn Edmund in [228] Empfang zu nehmen, am 9. April 1254 die Excommunication über Konrad IV[146]. Bereits sammelte der Staufer bei Lavello, östlich von Melfi, ein Heer, um nach Mittelitalien vorzurücken. Eine königliche Urkunde aus dieser Zeit[147] gewährt der Vermuthung Raum, dass Konrad nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit der Curie einen Generalvicar für Mittelitalien ernannte und für dieses Amt den Markgrafen Berthold erkor[148]. Eine derartige Massregel würde die Absicht des Königs verrathen haben, gegenüber den sogenannten päpstlichen Recuperationen in Mittelitalien die von seinem Vater in der Conflictszeit eingeschlagene Politik fortzusetzen[149].

Im Lager von Lavello ist Konrad IV. am 21. Mai 1254 gestorben, an einem Fieber, das er sich wahrscheinlich schon vor Neapel zugezogen. Wenn Thomas von Acerra berichtet, dass Manfred und der Markgraf von Hohenburg dem Könige nach dem Leben trachteten, weil dieser gegen sie Verdacht geschöpft[150], so bedarf eine solche Nachricht bei unserer Kenntniss des Verhältnisses Berthold’s und Manfred’s sowohl zu einander wie zu Konrad keiner Widerlegung mehr, wohl aber gestattet sie einen Rückschluss auf den politischen Einblick des Verfassers. Jene zeitgenössischen Nachrichten aber, welche dem Fürsten Manfred allein ein derartiges Attentat zuschreiben, müssen zwar ebenfalls ernsten Bedenken begegnen, aber es liegt ihnen immerhin die richtige Erkenntniss zu Grunde, dass auf Manfred und seine Verwandten der Tod Konrad’s IV. wie die Erlösung von [229] einem schweren Alp wirkte. Um so schlimmer traf das Ereigniss die Deutsche, legitime Linie des Staufischen Hauses und deren Anhang; das Erbe Konrad’s fiel an ein zweijähriges Kind, das fern von Italien weilte, und dieses Erbe war nicht mehr blos, wie beim Tode Friedrich’s II., gegen den Papst und die Guelfen, sondern auch gegen die Manfredinische Gruppe der Ghibellinen zu vertheidigen, die nach den mit Konrad IV. gemachten Erfahrungen der Deutschen Herrschaft nicht minder feindlich war wie die Guelfen.

Daran war nicht mehr zu denken gewesen, dass Konrad im Anschlusse an den letzten Willen seines Vaters Friedrich’s II. dem bei Seite geschobenen Manfred die Regentschaft von Sicilien übertragen werde. Das hatte erst die Begehrlichkeit des Hauses Lancia, dann die königliche Politik selbst zur Unmöglichkeit gemacht[151]. Der erste Mann nach dem Könige war seit der Ankunft Konrad’s in Sicilien Markgraf Berthold. Ihm, dem Führer der Deutschen im Königreiche, übertrug denn auch der Deutsche Konrad für die Dauer der Minderjährigkeit seines Sohnes die Statthalterschaft über Sicilien, das „balium regni“[152]. Damit hatte Markgraf Berthold die höchste ihm erreichbare Ehrenstufe erklommen, aber unter Verhältnissen, die eine Katastrophe in nur allzu naher Zeit befürchten liessen. Es ist unter diesen Umständen wohl glaublich, dass Berthold, sei es während der letzten Krankheit Konrad’s, sei es nach dessen Tode, Manfred [230] darüber ausgeholt, wie er sich zu seiner Regentschaft stelle, dass er Fühlung mit ihm, ja vielleicht durch ihn mit dem Hause Lancia gesucht. Es ist nicht minder glaublich, dass Manfred, trotz der in der Ausschliessung von der Regentschaft liegenden neuen Kränkung, in Rücksicht auf den „furor Teutonicorum“, in deren Gewalt er damals noch gegeben war, nicht bloss die Zustimmung zur Regentscnaft Berthold’s, sondern auch die Zusage seiner Unterstützung ertheilt habe[153]. Aber unglaublich ist es, dass Manfred aus Lässigkeit oder Bequemlichkeit, aus Unsicherheit, aus Abhängigkeit von dem im persönlichen Verkehr überlegenen Berthold[154] zu dieser Haltung sich verstanden habe[155]. In der äusseren Ergebenheit, die Manfred während der gefahrdrohenden Regierung Konrad’s und in den Anfängen der Regentschaft Berthold’s bewahrt, liegt nicht Unfähigkeit, sondern System, echt Italienische Verschlagenheit; die Ereignisse der nächsten Monate, das Verhalten Manfred’s von dem Augenblicke an, da er seine Selbstbestimmung zurückgewinnt, das geschickte Intriguenspiel bei der Depossedirung Berthold’s sind beredte Zeugen. Gewiss werden auch die Lancia den einundzwanzigjährigen Jüngling im Sinne jener diplomatischen Ergebenheit berathen haben.


III.

Entsprechend dem letzten Willen Konrad’s IV., seinen Sohn unter den Schutz des Römischen Stuhles zu stellen[156], entsprechend seinen früheren Friedensversuchen zwischen der Curie und den Vorfahren Konradin’s, Friedrich II. und Konrad IV.[157], aufgefordert [231] endlich durch die politische Constellation – es war zu befürchten, dass die nationale Opposition im Lande gemeinsame Sache mache mit der Curie und der Aussenpartei der Exulanten – schickte Berthold Mitte Juli 1254 eine Gesandtschaft an den Papst[158].

Wenn bei dieser Gesandtschaft auch Manfred betheiligt erscheint, so ist es nicht zu verwundern, dass der Fürst den Auftrag annahm, wohl aber, dass der Markgraf ihn damit betraute. Berthold, der durch die Sendung Manfred’s vermuthlich die Eintracht im Lager der Ghibellinen bekunden und damit mehr Wirkung bei der Curie erzielen wollte, hat sich entweder durch das äussere Wohlverhalten Manfred’s täuschen lassen, ihn also unterschätzt oder eine obstructive Thätigkeit des Fürsten allein schon durch die Anwesenheit des ihm verwandten Grafen Walter von Manupello und des Deutschen Hauptmanns Bursarius[159] fernhalten zu können geglaubt. Die Gesandtschaft erbat Anerkennung Konradin’s im Königreiche Sicilien[160] (in Jerusalem und im Herzogthum Schwaben) und dazu wohl Berthold’s in der Führung der Statthalterschaft; da die von der Curie am meisten angefeindete Union zwischen dem Reiche und Sicilien ausgeschlossen blieb, mochte Berthold von diesen Verhandlungen sich um so mehr Erfolg versprechen. Indess Papst Innocenz IV., der bald nach dem Tode Konrad’s IV. nach Anagni in die Nähe des Königreiches sich begeben und zur Zeit des Eintreffens der Sicilischen Gesandtschaft sich auch der Verpflichtungen gegenüber [232] England entledigt hatte, trägt sich jetzt mit grösseren Plänen; er will das Königreich in den unmittelbaren Besitz des päpstlichen Stuhles nehmen. Vermuthlich haben auch die verbannten Lancia, die wenige Wochen später im Königreiche wieder eine führende Rolle spielen, einem Frieden mit Berthold an der Curie entgegengearbeitet. Innocenz IV. fordert Auslieferung des Königreiches und verspricht, ohne irgendwelche bindende Erklärung zu geben, lediglich Berücksichtigung der etwaigen Rechte Konradin’s, wenn dieser grossjährig geworden[161]. Daran zerschlagen sich die Verhandlungen.

Noch während derselben hatte der Papst insgeheim Beziehungen angeknüpft zu Sicilischen Magnaten[162]; auch Manfred hatte Fühlung gesucht mit der Curie, seit der letzten Gesandtschaft stand er in geheimen Verhandlungen mit derselben[163]. Zugleich trifft Innocenz IV. Anstalten, um an der Grenze Siciliens ein Heer aufzustellen. Wohl in Rücksicht auf Manfred verlängert er dann am 15. August noch einmal die Frist zur Uebergabe [233] des Königreiches, und zwar bis zum 8. September[164]. Unmittelbar nach dem 15. August vereinigt sich die aus Guelfen und der Manfredinischen Gruppe der Ghibellinen sich zusammensetzende nationale Opposition im Lande mit den inzwischen zurückgekehrten Exilirten[165] und erzwingt unter dem Eindrucke der bevorstehenden päpstlichen Invasion[166] und des fälschlich ausgesprengten Gerüchtes vom Tode Konradin’s[167] den Rücktritt des, wie es scheint, völlig überraschten und militärisch entblössten[168] Markgrafen. Nur Verkennung der Zwangslage Berthold’s kann diesem Unfähigkeit Schuld geben[169]. Markgraf Berthold entsagt – vermuthlich [234] zu San Germano[170] – der Regentschaft zu Gunsten Manfred’s, die Grossen des Königreiches schwören Konradin als ihrem Könige und Manfred als seinem Statthalter Treue und verpflichten sich im Falle des Ablebens Konradin’s, Manfred als Nachfolger im Königreiche anzuerkennen[171]. Das Zögern Manfred’s, die Regentschaft anzunehmen, war Komödie, auf politische Täuschung angelegt; es soll dem Staatsstreiche der odiose Charakter genommen, es soll der Anschein erweckt werden, als ob Manfred die Uebernahme der Regentschaft sich nur in Rücksicht auf die gefährdete Lage des Reiches Konradin’s habe abringen lassen[172].

[235] In Wirklichkeit war der Staatsstreich vom August 1254 von langer Hand vorbereitet, war dieser erste Vorstoss gegen die letztwilligen Verfügungen Konrad’s IV. nur die Einleitung zu einem grossartig angelegten Intriguenspiel, das mit der Entthronung Konradin’s, mit der Erhebung Manfred’s auf den Thron der Normannenkönige schliessen sollte. Manfred und die Lancia waren nicht mehr gewillt, mit dem Deutschen Konradin eine so gefährliche Probe zu machen, wie mit dem Vater Konrad IV. Noch aber war die Zeit, die Karten offen aufzudecken, nicht gekommen, noch bedurfte man derjenigen, die zwar Gegner des Deutschen Capitäns, aber nicht Gegner des legitimen Königthums waren, noch bedurfte man vielleicht auch der Legitimirung des Staatsstreiches durch die Vormünder Konradin’s. Gewiss gingen die Fäden der Intrigue von den Lancia aus, den Todfeinden Berthold’s, die gleich nach dem Staatsstreich wieder in leitender Stellung erscheinen[173], aber auch Manfred hielt sie von Anfang vollbewusst in Händen.

Die Legende von dem freiwilligen Rücktritt Berthold’s und der Uneigennützigkeit Manfred’s geht auf Nicolaus de Jamsilla zurück; Schirrmacher[174] steht ganz unter ihrem Einflusse, und auch Rodenberg[175] hat sich zu wenig von derselben emancipirt. Und doch ergibt eine Prüfung der Arbeit Jamsilla’s, dass er von Anfang bis zu Ende die Tendenz verfolgt, die Handlungsweise Manfred’s zu rechtfertigen. Gerade an unserer Stelle[176] verräth sich der Charakter der Schrift besonders deutlich, es ist nicht zufällig, dass Jamsilla gerade hier so viel Anwaltsberedsamkeit aufbietet; soll die Krönung Manfred’s im Jahre 1258 als ein lediglich durch äussere Umstände nothwendig gewordener Act glaubhaft gemacht werden, so muss der Vorstellung begegnet [236] werden, als ob beim Sturze Berthold’s von Anfang an das weitere Ziel der Entthronung Konradin’s in’s Auge gefasst worden wäre. Jamsilla gibt an dieser Stelle eine officiöse Beschönigung des Staatsstreichs, die nicht minder modern klingt als die amtliche Mittheilung Manfred’s, Berthold sei aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten[177]; je mehr Worte er macht, desto mehr verräth sich das böse Gewissen, die Schwäche der zu vertheidigenden Sache. Die inneren Gründe, die gegen Jamsilla’s Darstellung sprechen, sind bereits erörtert worden, noch führe ich einige Sätze an, um zu zeigen, in welcher äusseren Umgebung die Legende auftritt: es sei die Absicht Konrad’s IV. gewesen, Manfred testamentarisch zum Reichsverweser einzusetzen, aber im Hinblick auf gewisse Beleidigungen, die er dem Fürsten zugefügt, habe er an dessen Annahme gezweifelt[178]; der sterbende König habe den Wunsch gehegt, Manfred solle dem Markgrafen Gehilfe sein in der Führung der Regentschaft[179], – Sätze, die nicht bloss jeder inneren Wahrscheinlichkeit entbehren, die überdies in Widerspruch stehen mit Jamsilla’s früherer Darstellung selbst. „Nihil probat, qui nimium probat“[180].

Jamsilla’s Bericht verräth hier, wie anderwärts, den Charakter einer bestellten Arbeit; der Umstand, dass er gerade mit der Krönung Manfred’s schliesst, dass er des zweiten Gerüchtes vom Tode Konradin’s gedenkt, ohne, wie früher, der Irrthümlichkeit desselben Erwähnung zu thun, also an die Adresse eines Publicums sich wendet, das von der Unwahrheit des Gerüchtes noch keine Beweise hat, bestätigt diesen Charakter[181]. [237] Ueber die Persönlichkeit Jamsilla’s wissen wir freilich ausser dem Namen nichts.

Manfred hatte mit dem Sturze Berthold’s den Zweck seines Bündnisses mit der Curie erreicht, er glaubte fernerhin, da er der Früchte des Staatsstreichs sich nicht entäussern wollte, der Kirche entrathen zu können. Der Fürst hat das selber deutlich ausgesprochen in dem bereits erwähnten Schreiben an einen Ungenannten, vermuthlich den Markgrafen Uberto Pallavicini: er habe sofort nach dem Rücktritte des Markgrafen Berthold die Verhandlungen mit der Curie, die das Erbrecht des Königs zu beseitigen gesucht, eingestellt und die vom Papste bedrohten Grenzen des Königreiches gesichert[182]. Am 8. September traf ihn daher der päpstliche Bannstrahl[183].

Indess Manfred hatte seine Stellung denn doch überschätzt; die kirchlich gesinnten Bundesgenossen des Fürsten mochten sich sträuben, ihre Hilfe, wie vorher gegen den Deutschenführer Berthold, so nunmehr gegen die Curie selber zu leihen[184], diejenigen aber, welche direct oder indirect vom Staatsstreich getroffen [238] worden waren, näherten sich jetzt der Curie, derselben Macht, welche Manfred’s Unternehmen gefördert hatte, von diesem aber um den Preis ihrer Hilfe sich betrogen sah. Petrus Rufus, der alte Feind Manfred’s und des Hauses Lancia, der Bundesgenosse Berthold’s, drohte, mit Sicilien und Calabrien, deren Vicar er war, in’s päpstliche Lager überzugehen[185]. Markgraf Berthold aber, der mit seinen Brüdern noch immer einen grossen Theil Apuliens theils im Besitze, theils in Verwaltung hatte[186], der namentlich über den reichen Schatz der Normannenkönige verfügte[187], hatte sich von San Germano hinweg nach Apulien begeben. Zwar hatte er versprechen müssen, dem neuen Regenten Manfred den königlichen Schatz auszuliefern und von Apulien her eine Streitmacht zuzuführen[188], zwar traf auch ihn noch am 8. September, entsprechend der früheren päpstlichen Androhung, die Excommunication wegen Nichtauslieferung des Königreiches[189]. Indess Berthold war seit dem Staatsstreich mit Manfred zerfallen[190], hatte sich nach Apulien nur zurückgezogen, um freie Hand zu bekommen und sich der dort liegenden Deutschen und Sarazenischen Söldner zu versichern[191], er suchte jetzt überdies Fühlung mit der Curie; seit dem 12. September verstummen die päpstlichen Erlasse wider Berthold und seine Brüder. Die Rettung seiner Stellung im Königreiche, aber nicht minder das Interesse des rechtmässigen Königs von Sicilien schrieben ihm diese Politik vor; neben der Regentschaft Manfred’s und dem dominirenden Einflusse des Hauses Lancia war seit den Vorgängen [239] unter Konrad IV. für den Markgrafen Berthold kein Platz mehr, und nicht minder gewiss musste es ihm sein, dass mit dem Sturze Berthold’s das letzte Wort noch nicht gesprochen, dass Manfred und die Lancia sich nicht ein zweitesmal der Macht begeben, mit dem Deutschen Konradin nicht dieselbe gefährliche Probe wiederholen würden, die sie mit dem Vater, Konrad IV., gemacht. Es ist nicht zufällig, dass damals neben Berthold ein so alter, treuer Anhänger Friedrich’s II. und Konrad’s IV., wie Petrus Rufus[192], sich der Curie näherte. Auch Konradin, beziehungsweise dessen Vormünder haben später, als die Krönung Manfred’s erfolgt und damit dessen Politik offenkundig geworden war, Anschluss an den Papst gesucht[193].

Bedroht durch eine weitverzweigte Erhebung im Innern, bedroht von aussen durch das bereits in das Königreich einrückende päpstliche Heer, sehen sich Manfred und das Haus Lancia genöthigt, noch einmal einzulenken. Eine Gesandtschaft, an ihrer Spitze Galvano Lancia, begibt sich im Auftrage des Regenten an den päpstlichen Hof in Anagni[194]; am 27. September hatte man sich über die Bedingungen geeinigt[195]. Der Papst bestellt den Fürsten Manfred zum Vicar im Königreiche vom Faro im Süden bis zu den Flüssen Sile und Trigno im Norden, und zwar auf Lebenszeit, bestätigt ihn im Besitze des Fürstenthums von Tarent im weitesten Sinne, einschliesslich der ihm von König Konrad IV., sei es mit Recht oder Unrecht, entzogenen Grafschaften Gravina und Tricarico, im Besitze der ihm von Konrad ebenfalls entzogenen Herrschaft Monte S. Angelo und belehnt ihn an Stelle der dem Markgrafen Berthold zuständigen Grafschaft Montescaglioso (= Monte Caveoso!) mit einer anderen, aber ebenfalls im Besitze des Markgrafen befindlichen Grafschaft, der Grafschaft Andria. Ferner belehnt Innocenz [240] IV. die Oheime Manfred’s, Galvano und Friedrich Lancia, mit all’ den Gütern und Grafschaften in Calabrien und Sicilien[196], welche Manfred nach dem Tode Friedrich’s II., während seiner ersten Regentschaft, ihnen verliehen, Konrad IV. aber nach seiner Ankunft im Königreiche widerrufen hatte, darunter die Grafschaften Butera in Sicilien und Squillace in Calabrien.

Eine politische Depossedirung Manfred’s[197] kann ich in dem Vertrage vom 27. September keineswegs erblicken. Der Papst bestätigte dem Fürsten nicht bloss sein unmittelbares Herrschaftsgebiet in dem Umfange, wie es von Friedrich II. verliehen, nach dessen Tode vom Regenten vielleicht noch unrechtmässiger Weise erweitert worden war; auch das Vicariat, das er ihm übertrug, unterschied sich thatsächlich wenig von dem Generalvicariat, das Manfred nach dem Tode Friedrich II. und dann wieder nach der Absetzung Berthold’s ausgeübt. Denn thatsächlich hatte sich letzteres über Calabrien und Sicilien, wo Petrus Rufus als fast unabhängiger Statthalter[198] schaltete, so viel wie nicht erstreckt; wenn aber das nunmehrige Vicariat der allzeit unsicheren Grenzgebiete Terra di Lavoro[199] und Abruzzo entbehrte, so sollte es dafür nicht mehr bloss formell, sondern auch in Wirklichkeit Calabrien umfassen, Petrus Rufus in Calabrien nurmehr die Grafschaft Catanzaro verbleiben. Allerdings war Manfred aus einem königlichen ein päpstlicher Verwalter des Königreiches[200] geworden; aber zu dem Ziele, das Manfred und die Lancia anstrebten, konnte im günstigen Augenblicke eine päpstliche Statthalterschaft ebenso gut führen, wie eine königliche.

Der Vertrag vom 27. September war das Werk Galvano Lancia’s; auch wenn wir kein ausdrückliches Zeugniss dafür hätten, so würden allein schon die Vortheile, die er bei dem Handelsgeschäfte für sich und sein Haus herausschlug, eine hinlänglich deutliche Sprache reden. Nun aber bezeichnet ihn Jamsilla[201] selbst, beziehungsweise lässt er den Markgrafen Berthold den Galvano [241] Lancia als Urheber des Vertrages bezeichnen, ohne dass der Graf in der von demselben Hofhistoriographen ihm in den Mund gelegten Erwiderung dagegen Einsprache erhebt. Allerdings wurden von Galvano Lancia neben Vertretern der Manfredinischen Gruppe der Ghibellinen auch Führer der kirchlichen Partei im Königreiche, wie Richard Filangieri, bei den Verhandlungen zugezogen. Aber waren schon diese mehr geschickt benutzte Werkzeuge in der Hand des Grafen, als wirklich selbständige Factoren[202], so sah sich die Partei des Markgrafen Berthold und des Petrus Rufus neuerdings an die Wand gedrückt.

Zwar verweilte als Vertreter des Letzteren sein Neffe Fulco Rufus noch am päpstlichen Hofe, wohin er schon vor der politischen Schwenkung Manfred’s und der Lancia entsandt worden war; indess er konnte weder die Verleihungen in Calabrien und Sicilien an die Brüder Lancia, deren Festsetzung daselbst Petrus Rufus einstmals aus naheliegenden Gründen mit allen Mitteln entgegengetreten war, noch die Ausdehnung des Vicariates Manfred’s über Calabrien verhindern, er rettete seinem Oheim auf dem Festlande nur die Grafschaft Catanzaro mit der Eigenschaft eines unmittelbaren Lehens der Kirche[203] und dazu vermuthlich das kirchliche Vicariat über Sicilien. Jamsilla bringt an einem späteren Orte, in einem anderen Zusammenhange[204], die Nachricht, dass Petrus dem Vertrage seines Neffen die Zustimmung versagt, und verräth damit selber, ohne es zu wollen, dass der Statthalter von Calabrien und Sicilien bei den Abmachungen von Anagni der Geschädigte war.

Mit nicht geringerem Rechte aber konnte später Markgraf Berthold sowohl Boten Manfred’s als Galvano Lancia gegenüber Beschwerde führen, dass er zu den Verhandlungen nicht zugezogen, dass sein Interesse daselbst nicht vertreten worden sei[205]. Gegenüber der ersten Beschwerde hatte der Graf damals [242] keine, gegenüber der zweiten die Entschuldigung, dass in Rücksicht auf des Markgrafen Abwesenheit die Regelung seiner Angelegenheit verschoben, sein Interesse nicht verletzt worden sei. Nun aber hatte thatsächlich Galvano Lancia in Vertretung Manfred’s die Belehnung mit der Grafschaft Andria empfangen, einer Grafschaft, die nach dem gewiss unanfechtbaren Zeugnisse Jamsilla’s nicht bloss früher, sondern auch noch damals im Besitze des Markgrafen stand[206]. War hier ein Eingriff in das unmittelbare Herrschaftsgebiet Berthold’s erfolgt, so drohte eine fernerhin zu veranlassende sogenannte Prüfung der Rechtstitel den Markgrafen und seine Brüder aus weiterem Besitzthum zu verdrängen.

Markgraf Berthold konnte aber auch – das zu unterdrücken hat Jamsilla allen Grund – darüber Klage führen, dass die Rechte des Königs nicht gewahrt worden seien. Die Auslieferung des Königreiches an den Papst mit dem blossen Vorbehalt, die etwaigen Rechte Konradin’s in Sicilien und anderwärts zu schützen[207], ohne klipp und klar die Anerkennung der wirklichen Rechte desselben aussprechen zu lassen, konnte doch nicht als Wahrung der Rechte des angestammten Königs gelten? Wie ernst Manfred und die Lancia schon damals es mit diesen Rechten nahmen, ersieht man allein daraus, dass sich Manfred das Vicariat nicht etwa bis zur Mündigkeit [243] des Königs, sondern auf Lebenszeit übertragen liess[208]. Wie weit aber die auch fernerhin von Manfred im Munde geführte Betheuerung, er erhalte die Rechte des königlichen Kindes, Phrase oder Wahrheit war, wird die Zukunft lehren.

Kaum ist der Papst im Königreiche angelangt, so führt die offene Missachtung, die dieser wie sein Legat dem Fürsten Manfred bezeugen, sowie die Verletzung des Vertrages zu Ungunsten des Letzteren zum Bruche[209]; am 18. October entfernt sich der Fürst vom päpstlichen Hofe. Einen Tag nach der Flucht Manfred’s trifft Markgraf Berthold mit seinen Brüdern bei Innocenz IV. zu Capua ein, um sich diesem persönlich zu unterwerfen[210]. Es ist nach den bekannten Vorgängen vollkommen glaubwürdig, was Jamsilla[211] berichtet, dass der Deutsche Capitän die von Manfred durch Unterhändler erbetene Vermittelung ablehnte, dass er vielmehr den neuen Conflict zwischen dem Fürsten und dem Papste, als in seinem Interesse gelegen, freudig begrüsste und die letzte Möglichkeit zu einer Verständigung, wenn eine solche überhaupt noch gegeben war, hintertrieb. Hatte Manfred die Curie gegen ihn ausgespielt, so wollte nunmehr der Markgraf dieselbe Macht gegen den Fürsten ausspielen. Um dieselbe Zeit fand sich wohl jene zweite Gesandtschaft des Statthalters Petrus Rufus zu Capua ein, die nach Jamsilla[212] die von Fulco Rufus überbrachten päpstlichen Verfügungen zum Theil rückgängig machen sollte[213]. Später erschien auch der Commandant von Luceria und der dort garnisonirenden Sarazenentruppe, Grosskämmerer Giovanni Moro[214], der aus dem niedrigsten Stande – [244] er war der Sohn einer Negersclavin – zu dieser hohen Vertrauensstellung emporgestiegen war. Aus dem, was Jamsilla über ihn berichtet, geht so viel mit Bestimmtheit hervor, dass er wie Markgraf Berthold und Petrus Rufus zu den Vertrauensmännern Konrad’s IV. und schon früher Friedrich’s II. zählte. Aber nicht, wie der Lobredner Manfred’s[215] glauben machen will, Undank gegen das Kaiserhaus führte ihn nach Capua, sondern dasselbe Motiv, welches Berthold und Petrus Rufus der Curie näherte, Misstrauen gegen Manfred und das Haus Lancia. Auch der Grossadmiral des Königreiches, Ansaldus de Mari, unterwarf sich dem Papste, sei es persönlich, sei es durch Boten[216]. Auch die Deutschen Castellane erklärten sich gegen Manfred, machten ihren Frieden mit der Curie[217]. So hatte sich innerhalb weniger Tage das Bild der Umgebung des päpstlichen Hofes gänzlich geändert.

Wenn auch Manfred und dessen Hintermänner, die Lancia, von Anfang an mit der Eventualität eines neuen Bruches mit der Curie gerechnet hatten[218], sie waren doch von der plötzlichen Wendung überrascht worden. Galvano Lancia fand nichtsdestoweniger Rath. Während er scheinbar die Unterhandlungen mit der Curie fortsetzte, um die Flucht Manfred’s zu verdecken, und [245] dann, als diese nicht mehr zu verheimlichen war, sich den Anschein gab, als verurtheile er das Verfahren des Fürsten, um auch so noch dessen Interesse zu fördern[219], hatte er in Wirklichkeit seinem Neffen den Rath ertheilt, hinter dem Rücken des Markgrafen, im Mittelpunkte der markgräflichen Machtsphäre, wo der Schatz der Normannenkönige, wo reiche Kriegsvorräthe aufgespeichert waren, wo die Wehrkraft des Königreiches stand, sich festzusetzen[220]. Die Idee Galvano Lancia’s war genial, nicht minder meisterhaft aber die Art, wie der junge Manfred die ihm gegebene Idee durchführte[221]. Während der Deutsche Capitän am päpstlichen Hofe seinen und seines Bruders Ludwig Besitzstand im Königreiche zu sichern sucht[222], legt der junge Italiener den Grund zu ihrer Depossedirung, zu ihrem Untergange: In Abwesenheit des Commandanten gewinnt er die Thorwache von Luceria, gewinnt die Sarazenentruppe, gewinnt ihre Waffenbrüder[223], [246] die Deutschen Reisigen; der gemeine Mann[224] hat kein Auge für die geheimen Fäden der Intrigue, er sieht in Manfred nur den Kaisersohn[225], der die Rechte seines Königs vertritt[226], in seinen Gegnern Verbündete des Papstes, von dem den heidnischen Sarazenen der Untergang drohe[227]. Herr der Stadt geworden, verfügt Manfred über ein noch wirksameres Mittel, um Söldnerherzen sich zu erobern; er ist in den Besitz der reichen Schatzkammern Friedrich’s II., Konrad’s IV., des Markgrafen Otto, des Giovanni Moro[228] gelangt.

Inzwischen war die Flucht Manfred’s offenkundig geworden, Markgraf Otto, der Bruder Berthold’s, war mit einem Gefolge von 500 Rittern über Cornetum[229] nach Foggia[230] vorausgeeilt, und am nämlichen Tage, an welchem Manfred sich in Luceria festgesetzt, von Foggia her vor den Thoren der Stadt erschienen[231], ohne von dem bereits erfolgten Verluste des wichtigen Waffenplatzes Kenntniss zu haben; beinahe wäre er von dem Gefolge Manfred’s gefangen genommen worden. Das päpstliche Hauptheer unter dem Oberbefehle des Neffen Innocenz’ IV., des Cardinallegaten Wilhelm Fiesco, hatte sich von Ariano her über den Apennin gegen Troja in Bewegung gesetzt; der Tag der Ankunft daselbst ist nicht festzusetzen[232]. Gleichzeitig oder noch etwas später traf der militärische Adlatus des Cardinallegaten, [247] Markgraf Berthold, ein, nachdem er bereits unterwegs von dem Verluste Lucerias Kunde erhalten[233].

Darin verdient Jamsilla unbedenklich Glauben, dass die Nachricht von den jüngsten Ereignissen auf den Markgrafen einen niederschmetternden Eindruck machte[234]; der Hauptwaffenplatz in den Händen des Gegners, dazu der königliche Schatz, den er aus der Zeit der Regentschaft allein noch gerettet, auf den er bei dem Charakter des Sicilischen Kriegswesens vornehmlich seine Pläne aufgebaut[235], die Sarazenen und ein Theil der eigenen Landsleute, unter denen er noch soeben geweilt, die er gegen Manfred als Bundesgenossen des Papstes bearbeitet[236], wider ihn, den nunmehrigen Verbündeten derselben kirchlichen Macht, die eigene Umgebung nicht mehr verlässig[237], die einen, die Deutschen Söldner, weil sie sich von dem mittellos gewordenen Markgrafen abwenden[238], die anderen, die ritterlichen Lehensmannschaften des Königreiches, weil sie [248] eine päpstliche Fremdherrschaft abweisen[239]. Der Markgraf fängt an – hierin pflichte ich Rodenberg[240] vollkommen bei – unsicher zu werden, aber nicht wegen der unmilitärischen Eigenschaften des Legaten – diese konnte der Markgraf als „ausgezeichnete militärische Kraft“ wettmachen –, sondern wegen der überraschenden Wendung in Apulien. Hätte der kriegserfahrene Capitän einen sofortigen Angriff auf Luceria, „um Manfred’s Erhebung im Keime zu ersticken“, für aussichtsvoll gehalten, wäre er vielleicht nur des eigenen Heeres sicher gewesen, er würde Mittel und Wege gefunden haben, um dem Cardinallegaten die Action abzuringen. Bekanntlich ist es zu einer solchen nicht gekommen, ist der ganze Monat November mit Verhandlungen hingezogen worden.

Nach Jamsilla[241], dem die moderne Geschichtschreibung sich anschliesst, ging die Initiative dazu von Berthold aus. Es ist schwer zu sagen, auf welcher Seite die Neigung zu Unterhandlungen in höherem Grade vorhanden gewesen sein muss, bei Berthold, der die diplomatische Gewandtheit des jungen Fürsten noch immer unterschätzt zu haben scheint[242], oder bei Manfred, der Zeit für Fortsetzung seiner Rüstungen gewinnen und sich nicht minder Gelegenheit verschaffen will, die verfügbaren Geldmittel im Heere des Gegners wirken zu lassen, diesem die eigenen Soldaten abspenstig zu machen[243]. Das aber ist gewiss, der endliche Vortheil aus den Verhandlungen fiel ausschliesslich dem Italiener zu. Nach Jamsilla[244] sollen neben den öffentlich, unter Anwesenheit der Bevollmächtigten des Legaten geführten Verhandlungen geheime Besprechungen über ein Separatabkommen mit dem Markgrafen hergegangen sein. Von den Bedingungen, die Berthold gestellt, führt der in diplomatischen [249] Angelegenheiten sehr reservirte Berichterstatter nur die eine an, Manfred solle seine Tochter dem Neffen des Markgrafen, Ganarro, verloben – gewiss eine Forderung untergeordneten Charakters.

Zu einem förmlichen Abbruch der Verhandlungen ist es vor der Katastrophe des 2. December nicht gekommen; das geht nicht bloss aus Nicolaus de Curbio[245], das geht selbst aus Jamsilla hervor[246]. Ein solcher ist von Manfred und seinen Vertretern absichtlich vermieden worden, um den Gegner bei dem geplanten Anschlage unvorbereitet zu treffen. Nach Jamsilla hätte es sogar den Anschein gehabt, als ob der Markgraf mit den gegnerischen Anerbietungen sich zufrieden gebe; den Abschluss der Verhandlungen indess hätte er von der Zustimmung seines Bruders, des Markgrafen Otto, abhängig gemacht[247]. Hier nun ist einzusetzen, um einerseits zu einer Berichtigung Jamsilla’s, andererseits zu einem Verständnisse der folgenden Katastrophe zu gelangen. Bei der Schilderung der gleich zu besprechenden Flucht des Cardinallegaten verräth uns derselbe Jamsilla, der vorher kein Wort gehabt für eine Abreise des Markgrafen, Berthold sei schon vor der Katastrophe (2. December) im Auftrage des Cardinallegaten an den päpstlichen Hof nach Neapel gegangen[248], und in der That erwirkt derselbe bereits am [250] 3. December eine Urkunde für seinen Bruder Otto, dessen Besitzverhältnisse bei der ersten Anwesenheit Berthold’s an der Curie noch nicht geregelt worden waren. Wir gehen gewiss nicht fehl mit der Vermuthung, der Besuch des Markgrafen in Neapel stehe mit den Verhandlungen von Troja in Zusammenhang; nicht seines Bruders Otto, sondern des Papstes Zustimmung wollte Berthold einholen. Diese Abwesenheit des Markgrafen benützte Manfred – daher das anfängliche Schweigen Jamsilla’s –, um, während scheinbar die Verhandlungen noch fortgeführt wurden, zu einem von langer Hand vorbereiteten Schlag auszuholen[249].

Die Unterhandlungen hatten Manfred Zeit gegeben, seine Rüstungen fortzusetzen, die Deutschen Söldner, welche zerstreut in Apulien und anderen Theilen des Königreiches lagen, in Sold zu nehmen[250], sie hatten ihm selbst Gelegenheit gewährt, Deutsche vom Heere des Markgrafen auf seine Seite herüberzuziehen[251]. Zur Zeit, da Berthold am päpstlichen Hofe zu Neapel weilt, am 2. December 1254, legt Manfred einen Hinterhalt. Markgraf Otto, der die in Foggia (gegenüber Luceria) stehende kleinere Heeresabtheilung befehligte, wird beim Fouragiren überfallen, zieht sich nach tapferem Widerstande[252] vor der Uebermacht gegen Foggia zurück und rettet sich, da er die Thore verschlossen findet[253], nach Canosa. Manfred schreitet nun zum Angriff auf [251] Foggia, das sich noch am nämlichen Tage ergeben muss. In den Morgenstunden des 3. December aber erscheinen Bürger von Troja mit der Meldung, dass die päpstliche Hauptmacht unter dem Cardinallegaten auf die Nachricht von der Niederlage Otto’s von Hohenburg noch in derselben Nacht in fluchtähnlichem Rückzuge die Stadt geräumt habe. Foggia und Troja waren für die Päpstlichen und den Markgrafen verloren, das Heer des Legaten löste sich unterwegs auf, der ganze Feldzug war gescheitert[254]. Nicht des Markgrafen Otto angeblicher Verrath[255] hat die Katastrophe verschuldet, sondern die Kopflosigkeit des Legaten, das versteckte, aber fein durchdachte Spiel des Italieners, nicht zuletzt aber die Vertrauensseligkeit Berthold’s, der in seiner Unterschätzung Manfred’s erst mit Verhandlungen sich hinhalten liess, dann in einem kritischen Augenblicke von seinem Posten sich entfernte, um in Neapel diplomatische Verhandlungen mit dem Papste zu pflegen. Im Februar 1255 musste der Gesinnungsgenosse Berthold’s, Petrus Rufus, Sicilien räumen, Ende März ist auch Calabrien für ihn verloren[256], bereits beginnt die [252] Deutsche Emigration aus Italien, bereits geben Deutsche Edle, die unter Berthold und Konrad IV. im Lande gedient, das Königreich für die Deutsche Herrschaft verloren[257].

Innocenz IV. hat die Niederlage von Foggia nur wenige Tage überlebt, er ist am 7. December in Neapel gestorben, mit dem schmerzlichen Bewusstsein, dass seine Sicilischen Pläne gescheitert seien. Wenn die Cardinäle in Neapel verblieben und hier noch am 12. December 1254[258] zu einer Wahl sich vereinigten, so geschah das ganz besonders unter Einwirkung des Markgrafen Berthold und seiner Gesinnungsgenossen, die eines Papstes gegen Manfred bedurften und mit allen Mitteln es verhindern mussten, dass die bisherigen Bundesgenossen der Curie sich selbst überlassen würden[259]. Der neue Papst Alexander IV. steht denn auch in demselben engen Verhältnisse zu den Markgrafen von Hohenburg, wie sein Vorgänger; am 16. Januar 1255 erneuert er dem Markgrafen Berthold die Bestätigung Innocenz’ IV. über das Grossseneschallamt und über die Grafschaft Montescaglioso, am 18. Januar erneuert er ihm das Kammerlehen von 1500 Goldunzen, sowie die Bestätigung seines Vorgängers über die erkaufte Baronie Flumari, am nämlichen Tage bestätigt er seinem Bruder Ludwig die diesem vom Vorgänger verliehene Grafschaft Cotrone und erneuert dem dritten Bruder Ludwig die Bestätigung Innocenz’ IV. über die Grafschaft Chieti[260]. Ihrer [253] Einwirkung wird es auch, ganz abgesehen von der Continuität in der päpstlichen Politik, zuzuschreiben sein, dass Alexander IV., obwohl im Grunde ein Gegner der Politik Innocenz’ IV., zunächst im Königreiche verblieb.

Wir wissen, dass Berthold bei seinem Bündnisse mit der Curie die Absicht verfolgte, gegen Manfred dieselbe Macht auszuspielen, mit der dieser eben seinen Sturz herbeigeführt, wir wissen aber nicht, wie er bei seinem Abkommen mit dem Sicilischen Lehensherrn, Innocenz IV., die Rechte des Königs Konradin gewahrt hat; vielleicht hat er sich im Drange der Verhältnisse zunächst mit derselben allgemeinen Erklärung des Papstes begnügen müssen, die dieser im Vertrage vom 27. September 1254 abgegeben[261]. Dass aber der Markgraf am Königthum Konradin’s festhielt, das schrieb ihm nicht bloss seine ganze Vergangenheit, nicht bloss die Loyalität gegen den Sohn seines früheren Gönners, das schrieb ihm sein eigenstes Interesse vor; die Stellung, die er sich zurückerkämpfen will, beruht ja vornehmlich auf den letztwilligen Verfügungen Konrad’s IV. Gegen den Italienischen Usurpator Manfred, der gewaltsam dieses Testament umgestossen, gibt es für den Deutschen Capitän kein anderes Parteihaupt als den Deutschen Konradin, zu dessen Reichsverweser er vom Vater bestellt war; das Königthum Konradin’s ist für ihn und seine Gesinnungsgenossen eine politische Nothwendigkeit.

Ein merkwürdiger Schritt der päpstlichen Curie, den Markgraf Berthold gleich in den Anfängen des Pontificates Alexander’s IV. herbeiführt, bildet einen glänzenden Beleg für diese meine Ansicht. Am 23. Januar 1255 lädt Alexander IV. [254] die Herzogin-Witwe Agnes von Baiern, deren Tochter, die Königin-Witwe Elisabeth, und deren Söhne, die Herzoge Ludwig den Strengen und Heinrich XIII., ein, sie möchten mit ihm wegen Wahrung der Rechte des jungen Konradin in Unterhandlung treten[262]. Der Papst bezeichnet darin Konradin als König von Jerusalem und Herzog von Schwaben, erklärt sich bereit, die Rechte Konradin’s da, wo er sie besitzt, nicht bloss zu erhalten, sondern auch mit apostolischem Wohlwollen noch mehr zu erhöhen, erklärt sich bereit, die Vormundschaft Konradin’s zu übernehmen, mit anderen Worten, der Papst will auf das eingehen, was Konrad IV. als seinen letzten Willen geäussert[263]. Der Papst bezeichnet das Entgegenkommen der Curie als das Werk des Markgrafen Berthold und seiner Brüder[264], die sich der Kirche aus dem Grunde angeschlossen, um für die Erhöhung Konradin’s besser wirken zu können[265]. Auf ihre Bitten habe er den Bischof Heinrich von Chiemsee an den Baierischen Hof und an die Königin-Witwe mit diesbezüglichen Aufträgen zurückgeschickt. Er empfiehlt den Markgrafen Berthold als Vermittler[266].

[255] Markgraf Berthold und seine Brüder wollen – das geht aus diesem Schreiben klar hervor – Aufrechterhaltung des letzten Willens Konrad’s IV. Und in Rücksicht auf diesen letzten Willen Konrad’s lässt sich Markgraf Berthold am 15. Februar 1255 vom Papste das Versprechen ertheilen, ihm im Falle der Einigung mit Konradin Indemnität für den Rücktritt von der Regentschaft zu erwirken[267]. Gleichzeitig wurden indess auch mit Manfred Friedensverhandlungen gepflogen, dem der Termin zur Rückkehr zur Kirche dreimal, anfangs bis zur Lichtmessoctave, dann bis „Lätare“, dann bis zur „Cena Domini“ verlängert wurde[268].

[256] Die Verhandlungen mit Manfred, wie nicht minder die mit den Vormündern Konradin’s blieben resultatlos. Am 25. März 1255 wurde Manfred gebannt[269], längstens um dieselbe Zeit musste die Curie und musste Markgraf Berthold Gewissheit haben, dass die Vormünder Konradin’s, die gleichzeitig sowohl vom päpstlichen Hofe, beziehungsweise den Markgrafen, als auch von Manfred bearbeitet wurden[270], sich für Letzteren entschieden hatten[271]. Wir kennen zwar nicht die Beweggründe der Baierischen Politik, die durch ihre Entscheidung für Manfred in Widerspruch mit dem letzten Willen Konrad’s IV. den Staatsstreich vom August 1254 legalisirte und damit dem Usurpator den Weg zum Throne ebnete, indess bei dem Charakter der damaligen Baierischen Territorialpolitik gewinnt es fast den Anschein, als ob bei der Desavouirung Berthold’s neben der Unkenntniss der Italienischen Verhältnisse auch Rücksicht auf specifisch Baierische Interessen mitgesprochen hätte. Wir haben nämlich gewichtige Gründe zu der Annahme, dass die Baierischen Herzöge, die um dieselbe Zeit jede Gelegenheit wahrnehmen, ihr Herrschaftsgebiet im Nordgau zu erweitern, bereits damals die Lande der Markgrafen von Vohburg-Hohenburg in Besitz genommen hatten, vermuthlich in Ausnutzung der gegen die markgräflichen Brüder publicirten päpstlichen Erlasse vom 8. und 12. September 1254[272].

[257] Unter diesen Verhältnissen kamen die von der Curie wohl schon seit längerer Zeit mit England geführten Verhandlungen zum Abschlusse; am 9. April verbrieft Alexander IV. dem noch unmündigen Prinzen Edmund von England die Verleihung Siciliens. Der Papst macht die Uebertragung des Königreiches neben anderen Bedingungen von der Aufrechterhaltung seiner und seines Vorgängers Bestätigungen, beziehungsweise Verleihungen für die Hohenburger abhängig[273] und übersendet dem König von England Abschriften der den Markgrafen gegebenen Privilegien[274]. Der Curie und noch mehr dem Markgrafen Berthold kam es darauf an, durch England die für ein weiteres Unternehmen gegen Manfred nothwendigen finanziellen Mittel, vermuthlich den unentbehrlichen Credit bei den Italienischen Kaufleuten, zu erwerben[275]. Zugleich sollte das capitalkräftige England die Markgrafen schadlos halten für die finanziellen Einbussen in Sicilien wie für die zur Eroberung des Königreiches bereits gemachten Aufwendungen; wir vernehmen aus einem päpstlichen Schreiben vom 21. April 1255, [258] dass Prinz Edmund von England zum Ersatze des von dem Markgrafen erlittenen, auf 8000 Unzen gewertheten Schadens verpflichtet worden ist, und vernehmen zugleich die Aufforderung, der König von England solle dem Markgrafen in bestimmten Terminen 4000 Unzen bezahlen, für den Rest aber solle er ihnen die Grafschaft Gravina und die Stadt Bitonto verpfänden[276].

An eine wirkliche Besitzergreifung des Königreichs durch die Engländer hat – darin pflichte ich Rodenberg[277] bei – vielleicht nicht einmal die Curie ernstlich gedacht, noch weniger mochten die Markgrafen daran denken[278]. War diesen ja selbst das Bündniss mit dem päpstlichen Lehensherrn, wie es sich im Folgenden noch deutlicher herausheben wird, nur Mittel zum Zwecke, um wie viel mehr das Bündniss mit dem Engländer! Bis Michaeli über ein Jahr – dieser Termin war für das Erscheinen des Englischen Königs oder eines stellvertretenden Capitäns bestimmt – konnte ein mit Englischen Mitteln aufgebrachtes Heer den Fürsten Manfred längst dem Markgrafen Berthold zu Willen gemacht haben. Nach einem siegreichen Feldzuge aber konnten selbst die von der Curie und dem Prinzen von England gemachten Neuverleihungen, beziehungsweise Verpfändungen, die gegenwärtig keinen reellen Werth hatten, bei der Neuregelung der markgräflichen Besitzverhältnisse Verwerthung finden; ihren Vortheil haben die Markgrafen niemals vergessen.

Im Mai hatte man mit den Englischen Geldern und dem Englischen Credit ein Heer[279] zusammengebracht; die Hauptmacht sollte unter dem Cardinallegaten Octavian von S. Maria in Via Lata und dem Markgrafen Berthold, dem „capitaneus papalis exercitus“[280], nach Apulien vorrücken, ein anderes Corps unter [259] dem Archipresbyter von Padua zu Lande in Calabrien einbrechen, während gleichzeitig eine Flotille unter Petrus Rufus eine Landung daselbst beabsichtigte. Am 1. oder 2. Juni[281] stand das Heer des Cardinallegaten, bei dem sich neben dem Markgrafen Berthold auch dessen Brüder befanden[282], bei Bulfida[283]. Doch bereits hatte Manfred von der päpstlichen Invasion Kunde erhalten, bereits hatte er von Luceria aus ein vornehmlich aus Sarazenen und Deutschen Söldnern[284] gebildetes Heer mobil gemacht und sich am 1. Juni gegen den Feind in Bewegung gesetzt.

Bei Frigento stehen sich Berthold und Manfred zum ersten Mal in diesem Feldzug gegenüber[285]. Mochte man von der Schlagfertigkeit Manfred’s überrascht sein, mochte man, mehr als die Wirklichkeit ergab, auf Abfall seitens der Apulischen Communen, vielleicht auch der Deutschen Söldner gerechnet haben oder noch rechnen[286], mochte man weiteren Zuzug abwarten[287]: das [260] päpstliche Heer verharrte unbeweglich in einer auf drei Seiten durch die natürliche Beschaffenheit des Terrains, auf der dem Gegner zugekehrten Front aber durch künstliche Befestigungen geschützten Stellung[288]. Aber die Päpstlichen gingen auch dann nicht zum Angriff über, als sie sich inzwischen durch die Vereinigung mit dem Heere des Erzpriesters von Padua bedeutend verstärkt hatten, im Gegentheil, man schloss mit dem Gegner einen Waffenstillstand, während dessen der im Lager Manfred’s eingetroffene Baierische Gesandte[289], begleitet von Boten des Fürsten, sich an den päpstlichen Hof begab. Die Initiative zu dem Waffenstillstande wird wohl von der Seite ausgegangen sein, von der allein die erste Mittheilung in’s päpstliche Lager kommen konnte, von Seiten Manfred’s[290]; indess die Annahme durch den Cardinallegaten, beziehungsweise den ihn berathenden Markgrafen muss immerhin überraschen, da die Vereinigung mit der zweiten päpstlichen Armee bereits vollzogen, ein weiterer Zuzug von aussen nicht mehr zu erwarten war.

Noch während des Waffenstillstandes – so berichtet wenigstens Jamsilla[291] – rückt das päpstliche Heer in die Capitanata [261] ein, besetzt das gegenüber Luceria gelegene Foggia[292] und schreitet zur Belagerung des Apulischen Hauptwaffenplatzes[293], während der Markgraf Otto, um dem Fürsten die Verbindung mit Luceria noch mehr zu erschweren, Canosa besetzt[294]. Als aber Manfred von der Terra di Bari, wohin er sich während des Waffenstillstandes zurückgezogen, herbeieilt, weicht Markgraf Berthold wiederum einer Schlacht aus und lässt den Fürsten an der Stellung seines Bruders Otto vorbei über Gaudiano und Ascoli nach Luceria gelangen, wiewohl er ihn nach Jamsilla daran hätte hindern können[295].

Papst Alexander IV. hat unmittelbar nach dem Scheitern des Feldzugs in einem Schreiben an den Englischen König der obstructiven Thätigkeit des Markgrafen und seiner Brüder die Katastrophe Schuld gegeben[296], und in der That gewinnen wir jetzt, wie schon vorher bei Frigento, den Eindruck, als ob Berthold einer raschen Entscheidung im offenen Felde [262] ausweiche, als ob das ganze Aufgebot des päpstlichen Kriegsapparates in seiner Hand nichts Anderes bezwecke als den Fürsten Manfred sich zu Willen zu machen, um auf diesem Wege wieder zu einer selbständigen Macht über die beiden kriegführenden Parteien sich zu erheben. Es war schon im Jahre 1254, seit der Festsetzung Manfred’s in Luceria, eine gewisse Unsicherheit des Markgrafen zu bemerken, zu erkennen, wie der Deutsche Capitän die Möglichkeit einer Aussöhnung mit dem Fürsten, zu der es doch thatsächlich schon zu spät war, sich offen zu halten suchte. Auch jetzt rechnet er noch mit der Möglichkeit einer Verständigung, auch jetzt ist er mit sich noch immer nicht darüber in’s Reine gekommen, dass eine Existenz für ihn im Königreich, sei es über, sei es unter Manfred, eine Unmöglichkeit geworden, dass des Einen Existenz die des Anderen ausschliesse. Diese Unsicherheit mag durch den Eindruck der Baierischen Gesandtschaft noch gesteigert worden sein.

Als nun vollends im päpstlichen Heere eine Seuche ausbricht, als Manfred, der in Luceria belagert werden sollte, zur Belagerung Foggia’s überzugehen scheint[297], als dem Markgrafen jede Hoffnung, die Stellung zurückzuerringen, zu der ihn das Vertrauen des sterbenden Konrad berufen, geschwunden, da ist er entschlossen, dem glücklicheren Rivalen sich zu unterwerfen. Er sinnt nurmehr, wie er unbehindert sich mit dem Gegner in Verbindung setzen, wie er diesem seine Unterwerfung möglichst kostbar machen könne. Liess er schon früher in seiner Unterschätzung Manfred’s nicht volle Klarheit darüber erkennen, dass die Erreichung seines ursprünglich gesteckten Zieles von einer völligen Vernichtung nicht bloss der Lancia, sondern auch Manfred’s bedingt sei, so hat er jetzt mit der Hoffnung auf eine leitende Stellung in Sicilien nicht zugleich der Hoffnung auf eine untergeordnete Existenz im Königreiche entsagt[298]. Dieser Mangel an voller Klarheit und Folgerichtigkeit hat ihn in’s Verderben gezogen und zugleich verschuldet, dass Freund und Feind ihr [263] Vertrauen ihm entzogen und seinen Namen als den eines Verräthers brandmarkten.

Nachdem Markgraf Berthold den Legaten eidlich verpflichtet, in seiner Abwesenheit keine Schlacht zu liefern[299], verlässt er mit 800 Rittern Foggia, angeblich um hinter dem Rücken Manfred’s die Terra di Bari zu erobern und Mannschaft, Mundvorrat und Arzneimittel dem päpstlichen Heere zuzuführen, in Wirklichkeit, um freie Hand für Verhandlungen mit Manfred zu bekommen. Allerdings bringt er Trani und Baroli, ja, wenn man Jamsilla Glauben schenken darf, die ganze Terra di Bari ausser Andria zum Abfall[300], aber das geschieht nur, um bei dem Unterhandlungsgeschäfte mit einem grösseren Einsatz operiren zu können[301]. Die Vermittlung übernahm die Markgräfin Isolde, die Tochter Manfred Lancia’s, die Cousine des Fürsten Manfred, welche im Schlosse von Trani weilte[302]; bei dem innigen Verhältnisse zu ihrem Gemahle[303] hatte sie gewiss schon vorher im Sinne der Versöhnung auf ihn eingewirkt. Um dem Fürsten durch Stellung eines Geisels mehr Vertrauen zu erwecken, muss der gleichnamige Lieblingsneffe Berthold’s, wie durch Zufall, in die Gefangenschaft der Manfredinisch gesinnten Bürger von [264] Andria fallen[304]. Es ist zu bestimmten Abmachungen, die natürlich strenges Geheimniss blieben, gekommen; von Siponto aus, wohin der Markgraf auf der Rückkehr sich eingeschifft, bittet er Manfred um Einlass in die vom Fürsten inzwischen belagerte Stadt Foggia, um auf den Legaten im Sinne eines vortheilhaften Vertrages einzuwirken[305]. Auf dem Wege von Siponto nach Foggia erfolgt ein Scheinangriff; den Markgrafen lässt man in die Stadt entkommen, seine Vorräte nimmt man ihm natürlich ab[306].

Unmittelbar darauf, Ende August, spätestens Anfang September[307], erhält der Legat freien Abzug auf Grund eines Vertrages, welcher Manfred im Besitze des Königreiches anerkennt; nur die Terra di Lavoro soll, wenn der Papst dem Vertrage seine Zustimmung nicht versagt, an die Römische Kirche abgetreten werden[308]. Manfred amnestirt die im Heere des Legaten befindlichen Exilirten, auch die Markgrafen von Hohenburg, und verheisst ihnen Restitution in ihre Besitzungen[309]. Damit hatte der [265] Feldzug des Jahres 1255 auf dem gleichen Kriegsschauplatze mit einer noch schlimmeren Katastrophe geendet, als der des Jahres 1254[310]. Trat dieser Vertrag in’s Leben, so war all’ die rastlose diplomatische und militärische Thätigkeit, waren all’ die Opfer an Geld und Menschenleben von der Curie so viel wie umsonst verbraucht. Hungersnoth und Krankheit[311], nicht zuletzt aber des Markgrafen verstecktes Spiel haben ihn dem Legaten abgerungen[312].

[266] Noch im Herbste 1255 geht eine Gesandtschaft Manfred’s an den päpstlichen Hof, um Ratification der Präliminarien von Foggia zu erwirken, die Boten des Regenten kehren aber unverrichteter [267] Dinge zurück[313]. Nunmehr werden Markgraf Berthold und seine Brüder in Haft gesetzt auf Grund der von den Gesandten überbrachten, von dem am päpstlichen Hofe befindlichen Grafen Konrad von Wasserburg stammenden Denunciation, dass die Markgrafen mit anderen Grossen des Königreiches gegen Manfred conspiriren[314]. Nach dem Aufenthaltsorte des Grafen kann [268] die Denunciation nur auf angebliche Umtriebe der Markgrafen am päpstlichen Hofe bezogen werden. Die Anklage stammt aus dem Munde des langjährigen Feindes des Hohenburgischen Hauses[315] und muss schon desshalb mit Vorsicht aufgenommen werden. Nun aber hatten wir Grund zu der Annahme, dass gerade Markgraf Berthold die Seele der Präliminarien von Foggia gewesen war; ist es glaublich, dass derselbe unmittelbar darauf ihnen entgegenarbeite? Und das soll zur nämlichen Zeit geschehen sein, da Papst Alexander IV. den Markgrafen vor aller Welt des Verrates an der päpstlichen Sache bezichtigt![316] Daran ist nicht zu glauben[317]. Wohl aber darf dem Grafen von Wasserburg eine böswillige Erfindung zu dem Zwecke, die Markgrafen zu vernichten, zugemuthet werden. Und andererseits kennen wir das Verhältniss Berthold’s zu Manfred und den Lancia zu gut, um nicht zu begreifen, dass diese mit Freuden die Gelegenheit ergriffen, den Mann aus der Welt zu schaffen, der, gerade beim fortdauernden Conflict mit der Curie, dem Endziel derselben im Wege stehen konnte. Nach dem, was in der Vergangenheit geschehen und in der Zukunft angestrebt wurde, war in dem Reiche Manfred’s und der Lancia kein Platz mehr für den Deutschen Capitän. Es ist eine merkwürdige Verkettung der Verhältnisse, dass in dem kritischen Augenblicke die Feinde Berthold’s, diesseit wie jenseit der Alpen, sich zusammenfinden, um ihm und seinem Hause den Untergang zu bereiten.

Um dieselbe Zeit schrieb Manfred einen Hoftag nach Baroli [269] aus, der am 2. Februar 1256 eröffnet wurde[318], nachdem inzwischen ein zweiter Versuch, die päpstliche Bestätigung des Vertrages von Foggia zu erwirken, gescheitert war. Auf diesem Hoftage wird Petrus Rufus in Abwesenheit wegen Verrats der Grafschaft Cantanzaro und des Grossmarschallamtes verlustig erklärt[319] – das Generalvicariat von Calabrien und Sicilien war schon im Vorjahre, bei Beginn des Feldzugs, an Friedrich Lancia vergeben worden –, werden Markgraf Berthold und seine Brüder der Verschwörung gegen den Regenten für schuldig befunden und durch Spruch der Grafen und Barone zum Tode verurtheilt, hierauf zu ewiger Gefangenschaft begnadigt[320]. Giovanni Moro war längst gewaltsam beseitigt[321], Petrus Rufus fiel durch einen von Manfred gedungenen Meuchelmörder[322], aber auch Markgraf Berthold und seine Brüder endeten noch im Jahre 1256, spätestens Frühjahr 1257[323], vermuthlich gewaltsam. Die Begnadigung der Markgrafen war nicht ernst gemeint, sie erfolgte wohl nur in Rücksicht auf das mangelhafte Beweismaterial; das Gerücht[324], dass Berthold im Kerker selbst Hand an sich gelegt, ist officiell verbreitet worden.

[270] Nun waren die Tage der Ernte für das Haus Lancia gekommen; Galvano Lancia erhielt die Grossmarschallswürde und die Grafschaft im Principato und in Salerno, Friedrich Lancia die Grafschaft Squillace[325], nachdem ihm schon vorher das Generalvicariat in Calabrien und Sicilien verliehen worden war[326], Manfred Lancia war zum Capitän in der Terra Idrunti[327], der dem Hause der Lancia verschwägerte Bonifaz von Aglone zum Capitän in der Grafschaft Molise[328], Friedrich Maletta, ebenfalls ein Verwandter des Fürsten Manfred und der Lancia[329], zum Capitän in der Capitanata und in Luceria bestellt worden[330].

Nachdem die Männer aus dem Wege geräumt waren, bei denen die Depossedirung des königlichen Kindes Widerstand zu erwarten hatte, nachdem in den Jahren 1256/57 der Rest des Aufstandes bewältigt und Manfred vollkommen Herr des Königreiches geworden war, konnte der illegitime Sohn Friedrich’s II. die letzten Rücksichten fallen lassen und zu dem greifen, was von Anfang an sein und seines Hauses Ziel gewesen, nach der Sicilischen Krone; am 10. August 1258 liess er sich zu Palermo krönen. Das in Umlauf gesetzte Gerücht vom Tode Konradin’s[331] musste ihm jetzt dieselben Dienste thun, wie im August 1254. Nunmehr zeigte sich, dass Berthold und die übrigen Gegner Manfred’s und der Lancia richtig urtheilten, wenn sie in dem Staatsstreich vom August 1254 nur die Vorbereitung zur Entthronung [271] Konradin’s erblickten, dass ihr Widerstand gegen Manfred nicht Rebellion, nicht bloss Vertretung ihrer Sonderinteressen, sondern zugleich Vertheidigung des legitimen Königthums gewesen, jetzt zeigte sich, dass seit den Tagen Konrad’s IV. die Wege der legitimen und illegitimen Descendenz Friedrich’s II. aus einander gingen, und weiterhin, welchen Werth für Manfred die so oft im Munde geführte Phrase von der Vertheidigung der Rechte seines Neffen hatte.

Nicht erst mit der Niederlage Konradin’s bei Tagliagozzo, 25. August 1268, schon mit der Niederlage Berthold’s, des von Konrad IV. bestellten Regenten, in den Jahren 1254/55, ist die Deutsche Herrschaft im Königreiche Sicilien zusammengebrochen, es ist nicht zufällig, dass bereits seit der ersten Katastrophe von Foggia die Deutsche Emigration aus Sicilien beginnt. Markgraf Berthold war der letzte Vorkämpfer der legitimen Deutschen Herrschaft in dem mit so vielem Deutschen Blute erworbenen Königreiche[332]. Wenn das Königthum Konradin’s zu retten war, so war es vielleicht einzig zu retten auf dem Wege, den Papst Alexander IV. am 23. Januar 1255 in Vorschlag brachte. Ein Baierischer Markgraf war es, dessen Initiative das Project entstammte, der Baierische Hof hat das Project zu Falle gebracht. Und wie so oft in der Geschichte, Manfred hatte nicht bloss den Erfolg auf seiner Seite, bis auf den heutigen Tag ist er umgeben mit der Gloriole des letzten grossen Vertreters des Staufischen Hauses, der unter den schwersten Opfern und Kämpfen die Sache seines Neffen aufrecht erhalten und – einem Philipp von Schwaben vergleichbar – zuletzt nur im Drange der Verhältnisse, um die Krone Siciliens seinem Hause zu retten, an Stelle des „politisch todten Kindes“ die Regierung ergriffen hätte[333].

[272] Eine ideale, selbstlose Persönlichkeit war freilich auch Berthold von Hohenburg nicht; eine so einseitige Ehrenrettung ist von mir niemals beabsichtigt worden. Der Markgraf war nicht frei von bedenklichen Fehlern und Schwächen; gerade seine Doppelzüngigkeit hat den Gegnern die Handhabe geboten, ihn als einen echten Condottiere hinzustellen, der nicht einer Sache diene, sondern an den Meistbietenden sich vermiethe, um gegebenen Falls sich wieder zurückzuziehen und schliesslich bei guter Gelegenheit alles an sich zu reissen. Indess seine Unsicherheit und Doppelzüngigkeit hat ihren letzten Grund in der Haltung Manfred’s und der Lancia, in der Unberechenbarkeit der Italienischen Volksseele, dem raschen Parteiwechsel jener Zeit, in dem Mangel an finanziellen Mitteln seit der Wegnahme Lucerias. Den Markgrafen aus seiner Situation, aus den Sicilischen Verhältnissen heraus zu beurtheilen und die Züge von dem Bilde Berthold’s und Manfred’s zu beseitigen, die sich als das Product einer einseitigen, früh der historischen Ueberlieferung sich bemächtigenden Parteitendenz ergeben, das war der Zweck dieser Zeilen. Im einzelnen mag meine Darstellung noch der Ergänzung und Bestätigung bedürfen, aber die festen Umrisse zu einer gerechteren Würdigung Berthold’s und Manfred’s glaube ich entworfen zu haben.

Als eine innerlich reiche, liebenswürdige Natur, der mitten in einer rastlosen diplomatischen und militärischen Thätigkeit der [273] Sinn für zartes Gemüthsleben, die Empfänglichkeit für die Atmosphäre geistiger Cultur geblieben ist, verräth sich Markgraf Berthold in den wenigen Minneliedern, die sich von ihm erhalten haben[334]. Ueber den flachen und farblosen Conventionalismus des Frauendienstes hinaus weiss er eigenartige Motive und concrete Töne zu finden.

„Wol mich, daz ich ze vrouwen han
ein wîp so schoene und auch so reine.“

Er gesteht, dass es schönere Frauen gebe als seine Dame, aber er könne nur die Verbindung von Schönheit und Herzensgüte wirklich lieben:

„Si weiz wol, daz ich schoener wîp dicke schouwe,
an die doch sô gar niht mîn wille ist geleit.
Hie hân ich die schoene in der guete gesehen,
daz man ir des besten von wârheit muoz jehen.
Ich prîse vil selten die schoene âne güete:
diu hât si beide, sô mirs got behüete.“

[274] Auch dem Papste – so erzählt er – habe er von ihr und seiner Liebe gesprochen:

„Do ich dem papste des veriach
und aller miner missethaete
und er an meinem brieve sach,
ich minne ein wîp mit ganzer staete.“

Dem Könige führe er seinen Leib überall hin, wohin er wolle, sein Herz aber bleibe bei der Geliebten:

„Dem künige vuere ich, swar er will, den lîp,
ane mîn herze, daz muoz hie beliben;
daz hat bi ir z’ allen ziten ein wîp,
von der möcht ez unser herre nicht vertriben.“

Besonders schön ist das Wächterlied, welches Graf Pocci componirt hat[335]:

Es beginnt also:

„Ich wache umb eines ritters lîp
und umb dîn êre, schoene wîp:
wecke in, frouwe!
Got gebe daz ez im wol ergê,
daz er erwache und niemen mê:
wecke in, frouwe!“

Ein ähnliches Loos, wie Berthold und seine Brüder, haben wohl auch seine beiden Neffen, Berthold und Ganarro, getheilt; seit dem Jahre 1255 verschwinden sie aus unserem Gesichtskreis. Die Gemahlin des Markgrafen, Isolde, aber hat als Angehörige des Hauses Lancia Berthold nicht nur überlebt, sondern auch einen Rest der Besitzungen ihres Mannes gerettet. In einer Urkunde von 1259, 25. August (Capasso l. c. pag. 117, not.), erscheint sie noch am Leben und im Besitze von Monte Caveoso, sowie von Gütern in der Basilicata und in der Terra Idrunti.

Aus dem Untergange des Hauses der Dipoldinger haben in Deutschland die Baierischen Herzöge einen ähnlichen Vortheil gezogen, wie in Italien die Lancia. Das Haus Wittelsbach erscheint seitdem nicht bloss endgültig im Besitze der Herrschaft [275] Nabburg[336], Bischof Konrad von Freising verleiht dem Herzog Ludwig dem Strengen auch die ihm durch den Tod der Markgrafen von Hohenburg erledigten Lehen[337], ebenso Bischof Berthold von Bamberg das Bamberger Kirchenlehen, Amberg nebst Zubehör[338]. Die Regensburger Kirchenlehen, Hohenburg und Rohrbach, fallen allerdings, aber erst nach schweren Kämpfen mit der Baierischen Herzogsgewalt, an den bischöflichen Lehensherrn zurück[339].




Anhang.
Stammbaum der Dipoldinger Markgrafen, nebst genealogischen Nachweisen.

Die folgenden Nachweise beziehen sich auf die umstehende Tabelle, wo man die einzelnen Anmerkungsziffern aufzusuchen hat.

1 R. 1 a.

2 Jaffé, Bibl. I, 547; Nekrolog von Obermünster b. Böhmer, Fontes III, 486; R. 11 b.

3 R. 76.

4 Todesjahr nach R. 22 a, Monatstag nach Admonter Necrolog. I, Arch. f. Oesterr. G. LXVI, 364 (nach R. 22 a März 26).

5 Ann. Saxo ad a. 1103 M. G. SS. VI, 737, R. 38.

6 Der Name und der Todestag werden bekannt aus Necrolog. Doxanense, S.-B. d. Böhm. Ges. d. Wiss. f. 1884, S. 110 („IX. kal. Junii † Sophia marchionissa“) oder S. 114 „VIII. kal. Julii † S. m.“).

6a Siehe R. 6 u. 76 a.

6b Siehe R. 76 b.

7 R. 76 f.

8 R. 76 d.

9 R. 79 a u. b.

10 Giesebrecht, Beitrr. z. Genealogie des Baier. Adels, S.-B. der Münch. Ak. 1870, I, 569 (vgl. auch M. G. SS. XXIV, 76).

11 Giesebrecht a. a. O. 569, Forsch. z. Dt. G. VI, 584.

12 Aus dem Falkensteiner Zweig der Grafen v. Bogen, Hund, Metr. Salisb. III, 462.

[276]
Stammbaum der Dipoldinger Markgrafen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dipold I.
† 1078 August 71.
Gemahlin Luitgarde, Tochter Herzog Berthold’s von Zähringen, † c. 1119, März 182
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dipold II.
† 1146 April 83.
Gemahlin 1. Adelheid von Polen † 1127 März 25 (26?)4.
2. Kunigunde von Beichlingen, Wittwe Wiprecht’s II. von Groitsch, Enkelin Otto’s von Nordheim † c. 11355.
3. Sophie, Schwester des Ungar. Grafen Stephan, † … Mai (oder Juni) 246.
 
 
 
 
Konrad (?)6a.
 
Berthold (I.)6b.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Dipold III.
† c. 1130, Nov. 13 oder Oct. 217, Gem. Mathilde, Tocht. Herzog Heinrich’s IX. d. Schwarzen v. Bayern (seit 1132 Gemahlin Gebhard’s II. v. Sulzbach)8.
1. Adela9, Gem. 1. Fr. Barbarossa, 2. Gem. Dietho von Ravensburg.1. Sophie,
Gem. Graf Volkrat v. Lechsgemünd10.
1. Euphemie, Gem. Ein Graf v. Asleburg11 oder Assel.1. Jutta,
Gem. Domvogt Friedr. v. Regensburg12.
2. Berthold I. (II.) † vermuthl. 1182, Sept. 1513. Gem.?2. Kunigunde, † vermuthl. 1185, Dec. 4. Gem. Ottokar V. von Steiermark14.2. Adelheid, Gem. … v. Laufen15.3. Dipold IV. † c. 1193, Oct. 21 oder Nov. 1316. Gem. Adelheid, Tochter d. Gr. Albert v. Ballenstedt u. der Adela (Tochter des Markgr. Konrad v. Meissen, Wittwe des Dänenkönigs Svend), vermählt sich in 2. Ehe mit Meinhard II. Gr. v. Görz (1187–122017).3. Sophie, Gem. … Gr. v. Peilstein18.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Berthold II. (III.)
† 1204 Mai 2519. Gem. Elisabeth, Tochter Herzog Otto’s I. von Wittelsbach20.
 
 
 
 
 
 
Dipold V.
† 1225 Dec. 2621, Gem. Mathilde von Wasserburg, Wittwe des Gr. Friedrich II. von Hohenburg22.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Berthold III. (IV.) † 1256/57, Gem. Isolda, Tochter des Markgrafen Manfred Lancia23.Dipold VI., † 1248 Febr. 18 (?) Thomasia, Tochter des Grafen Walter von Manupello23.Hedwig,
Gem. Graf Heinrich v. Ortenburg-Murach23.
Reitza,
Gem. Graf v. Arnsberg23.
Otto,
† 1256/5723.
Ludwig,
† 1256/5723.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Berthold, Ganarro24.

[277] 13 Noch im Jahre 1181 werden die Brüder Berthold I. u. Dipold IV. neben einander genannt (R. 103. 103 a), es ist zum letztenmal. 1182 Sept. 29 ertheilt Friedrich I. dem bisher unter der Vogtei der Dipoldinger, speciell Berthold’s I. (vgl. R. 105, 6), stehenden Reichenbacher Hauskloster einen Schutzbrief (St. 3348), was auf Personalveränderungen in der älteren markgräflichen Linie hinweist. Der Monatstag ergibt sich aus dem Admonter Necrolog. I, Arch. f. Oesterr. G. LXVI, 431. – Der seit dem 26. Sept. 1182 urkundlich auftretende Markgraf Berthold (vgl. R. 132 ff.) ist Berthold II, der in einer Urkunde von 1200 Oct. 24 als Enkel Dipold’s II. und Sohn Berthold’s I. erkannt wird; er bestätigt, „quidquid avus vel pater pie memorie ecclesie in Reichenbach contulerunt“ (R. 138). Dass der „avus“ Dipold II. ist, bedarf keines Beweises, dass aber der Vater Berthold’s II. Berthold I. ist, nicht, wie Giesebrecht a. a. O. 571 u. 585 will, Dipold IV. – er nennt diesen Dipold II. –, ergibt sich nicht bloss aus den zahlreichen Schenkungen Berthold’s I. an das Kl. Reichenbach (von Dipold IV. kennen wir eine einzige, R. 129), nicht bloss aus den gleichen Besitzungen und Ministerialen Berthold’s I. u. II., sondern auch ausdrücklich aus der Urkunde R. 135; Abt Heinrich und der Convent von Reichenbach „obtinuerunt – – – in presentia Bertholdi marchionis, quod et ipse (Tiemo) prius per manus Bertholdi patris sui marchionis illuc delegaverat“. Wenn Berthold II. im Chron. Reichenbac. b. Oefele, SS. rer. Boic. I, 402 als Sohn Dipold’s bezeichnet wird, so schwebt, wie aus dem Zusammenhange ersichtlich ist, dem Chronisten nicht Dipold IV., sondern Dipold II. vor, derselbe hat also den Grossvater mit dem Vater verwechselt.

14 Die Markgräfin scheint unmittelbar vor 1185 Dec. 25 gestorben zu sein (Zahn, Steiermärk. Urkkb. I, 626 f.). Der Monatstag ergibt sich aus Admont. Necrolog. I, Arch. f. Oesterr. G. LXVI, 460 f. Nach dem Tode ihres Gemahls († 1164, M. G. SS. 24, 72) führte sie für ihren unmündigen Sohn die Regierung und zwar zur Zeit des Schismas in antikaiserlichem Sinne.

15 Giesebrecht a. a. O. 563.

16 R. 131 a.

17 Die Abstammung der bisher unbekannten Gemahlin Dipold’s IV. ergibt sich mir aus „Genealogia comitum Anhaltinorum et marchionum Misnensium“, M. G. SS. XXIV, 78 und „Genealogia Wettinensis“, ibidem XXIII, 226–30. Ihr Name ergibt sich aus einer Urkunde von 1206, s. Czörnig, Gesch. v. Görz S. 509, Anm. 4. – Die Mutter Adelheid’s, Adela, gebar ihrem ersten Gemahl, Sven, Luitgard, die spätere Gemahlin des Grafen Berthold III. von Andechs, die Mutter des Bischofs Poppo von Bamberg († 1248). Die Gemahlin Dipold’s IV. ist also Schwägerin Berthold’s III., Tante Poppo’s von Bamberg, aber auch Geschwisterkind zu Agnes von Rochlitz, Gemahlin Berthold’s IV. von Andechs. So erklärt sich, wie sowohl Otto VII. von Andechs, der Sohn der Agnes von Rochlitz und Berthold’s IV. von Andechs, den Sohn Adelheid’s und Diepold’s IV., Dipold V. von Vohburg-Hohenburg, als auch Bischof Poppo den Enkel Dipold’s IV., Berthold III. von Vohburg-Hohenburg, „consanguinei“ nennen können (R. 164, 229).

[278]
 
 
 
 
Markgraf Konrad von Meissen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gr. Dedo v. Rochlitz.
 
 
 
 
Adela.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Agnes, Gemahlin
Berthold’s IV.
von Andechs.
 
 
Luitgard, Gemahlin
Berthold’s III. von
Andechs.
 
 
Adelheid, Gemahlin
Dipold’s IV. von
Vohburg.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Otto VII. von
Andechs.
 
 
Poppo von
Bamberg.
 
 
Dipold V. von
Vohburg-Hohenburg.


18 Giesebrecht a. a. O. 563.

19 R. 148 a, b, c.

20 Siehe oben I, Anm. 5.

21 R. 222 a.

22 Siehe Text.

23 Siehe Text.

24 Diese beiden Neffen des Markgrafen Berthold („nepotes marchionis“, Jamsilla l. c. 535 A u. 575 B – Ried a. a. O. 58 übersetzt „nepos“ irrthümlich mit Enkel!) können nur Söhne Dipold’s VI. sein; der Italienische Name Ganarros verräth, dass sie in Italien aufgewachsen sind, dahin waren die jüngeren Brüder des Markgrafen Berthold, Otto und Ludwig, erst im Jahre 1251 gekommen. Ueberdies wissen wir nichts von einer Vermählung der letzteren.



Anmerkungen

  1. Ried, Geschichte der Grafen von Hohenburg (1812). Hist. Abhandlgn. der K. B. Ak. der Wiss. XIV. Abth. 1, S. 51–58; Erb, Die Reichsherrschaft Hohenburg auf dem Nordgau, Verhh. d. HVOberpfalz Bd. 38, 121 ff. fusst in dem auf Berthold bezüglichen Theile seiner Abhandlung ganz auf Ried.
  2. Schirrmacher, Die letzten Hohenstaufen (1871).
  3. Rodenberg, Innocenz IV. u. d. Kgr. Sicilien 1245–54 (1892).
  4. Während der Niederschrift dieser Abhandlung ist auch die Monographie Hampe’s über Konradin vollständig im Druck erschienen. So trefflich im allgemeinen die Arbeit Hampe’s ist, die Darstellung der Sicilischen Ereignisse vom Tode Konrad’s IV. bis zur Krönung Manfred’s, ganz besonders die Zeichnung des im Vordergrunde jener Ereignisse stehenden, als Statthalter Konradin’s fungirenden Markgrafen Berthold, zählt zu den schwächsten und unselbständigsten Partien des Buches; hier kommt der Verfasser über einen dürftigen Auszug aus Schirrmacher und Rodenberg nicht hinaus. Ich habe inzwischen bereits an einem anderen Orte diese Partie des Hampe’schen Buches etwas eingehender besprochen.
  5. Vgl. Döberl, Die Markgrafschaft und die Markgrafen auf dem Nordgau. 1894.
  6. Vgl. zu Berthold I. und den anderen Dipoldingern, deren Familienverhältnisse bisher vielfach dunkel waren, Anhang, Stammbaum der Dipoldinger nebst den genealogischen Nachweisen. – Eine chronologische Uebersicht über Berthold I. habe ich gegeben in meinen „Regesten und Urkk. z. G. d. Dipoldinger Markgrafen auf dem Nordgau“ (93) (= R.) Nr. 81–111.
  7. Vgl. R. 76 c–g.
  8. R. 132–149.
  9. Genealogiae Ottonis II. ducis Bavariae et Agnetis ducissae Mon. Germ. SS. XVII, 176 f., R. 148 u. 148 b, Wolfram v. Eschenbach, Parzival ed. Bartsch. VIII, 179–82 („diu dicke vonme Heitstein über al di marke schein“).
  10. Vgl. R. 148 a, b, c, namentlich aber 149. Bereits in dem ältesten Urbar des Herzogthums Baiern, verfasst zwischen 1222 u. 1228 (M. B. XXXVIa, 1–128) ist diese Cham-Vohburger Erbschaft verzeichnet. Mit der Erbfolge des Wittelsbacher’s in den Besitzungen seines Schwagers, des Markgrafen Berthold II., ist zu vergleichen das Verfahren des Landgrafen Ludwig von Thüringen gegenüber den Besitzungen seines Schwagers, beziehungsweise Neffen, des Markgrafen von Meissen, vgl. Winkelmann, Jahrbb. d. Dt. R. unter Friedrich II. Bd. I, 378 ff. Bei den damaligen politischen Verhältnissen im Reiche konnte Ludwig der Kelheimer gewiss unschwer, sei es vor dem Tode des Schwagers eine königliche Eventualbelehnung, sei es nach dessen Tode und der thatsächlichen Besitzergreifung eine nachträgliche Belehnung erwirken.
  11. Es wurde bisher nicht beachtet, dass in dem ältesten Baierischen Urbar (s. vorausgehende Anmerkung), das die Cham-Vohburger Erbschaft verzeichnet, die Herrschaft Nabburg fehlt, dagegen in dem wenige Jahre nach dem Erlöschen des Dipoldinger Hauses verfassten zweiten Urbar (c. 1280) Stadt und Amt Nabburg zuerst aufgeführt werden. Da sowohl Berthold I. als Berthold II. im Besitze der Herrschaft Nabburg erscheinen (vgl. z. B. R. 86, 143, 147), kann diese erst nach dem Aussterben der älteren Linie an die jüngere gekommen sein, um dann nach dem Ende des Gesammthauses in Wittelsbachischen Besitz überzugehen.
  12. Vgl. über ihn R. 112–131a.
  13. R. 125, 129, 126.
  14. R. 113.
  15. R. 131a.
  16. S. Anhang.
  17. R. 150.
  18. Bereits am 13. April 1210 trägt sich Mathilde mit Wiedervermählungsgedanken; unter diesem Datum erneuert sie die (1142) von den Grafen Ernst und Friedrich I. von Hohenburg, dann von des letzteren Sohne Friedrich II. vollzogene, von ihr anfangs nicht anerkannte Schenkung der Herrschaft Hohenburg an das Bisthum Regensburg, entsagt dem Eigenthum an Hohenburg, erhält es aber als bischöfliches Lehen für sich und etwaige männliche Nachkommenschaft zurück, mit der Verpflichtung, niemanden zu heiraten, der diesen Vertrag nicht ausdrücklich anerkenne („Nullum in maritum recipiat, nisi hoc factum suum se observaturum et ratum promiserit habiturum“), R. 151.
  19. R. 152.
  20. Vgl. Ficker, Forschgn. z. Reichs- und Rechts-G. Italiens. II, 415; Winkelmann, [Forschgn. z. Dt. G. XVI, 159] und Riezler, [ebenda S. 373 f.].
  21. R. 153.
  22. Vgl. R. 154, 157–59, 161–62.
  23. Chron. Urspergense, Mon. Germ. SS. XXIII, 381.
  24. R. 165–204.
  25. R. 205–213.
  26. B.-F. 3909, R. 209. Vgl. Winkelmann, Jahrbb. d. Dt. R. unter Friedrich II., Bd. I, 425 ff.
  27. R. 215–20.
  28. R. 220.
  29. Die Quellenstellen s. R. 222a.
  30. Dass diese leibliche Schwestern, nicht Stiefschwestern Berthold’s waren, hat gegen Ried a. a. O. 43 schon Moritz, Gesch. d. Gfn. v. Sulzbach, Abh. d. Münch. Ak. 1883 II, 350 bewiesen.
  31. S. oben S. 204.
  32. Das ist zu schliessen aus R. 125–129.
  33. Das ist zu schliessen aus R. 126.
  34. S. oben S. 205.
  35. R. 283.
  36. Ich erinnere nur an den Landgrafen Dipold von Leuchtenberg. Vgl. Döberl, Die Landgrafschaft der Leuchtenberger, eine verfassungsgesch. Studie (1893) S. 11 ff.
  37. B.-F. 1947, R. 224.
  38. B.-F. 2218, R. 225.
  39. 1238 Juli 21 urkundet er als „Dei et imperiali gratia dominus Montisfortis et Argentii“. Capasso, Historia diplomatica regni Siciliae 1250–1266, p. 82, Nr. 1.
  40. „dilecto consanguineo et fideli suo capitaneo Cumarum“, B.-F. 2596, vgl. dazu 2597.
  41. B.-F. 3183. Es ist ungenau, wenn Schirrmacher a. a. O. 424 sagt: „B. erscheint noch im Februar mit diesem Titel.“
  42. B.-F. 3198, R. 227.
  43. B.-F. 3223, R. 228.
  44. Vgl. B.-F. 4439a.
  45. Vgl. Riezler, Gesch. Bayerns II, 79.
  46. B.-F. 4448, R. 229.
  47. R. 284.
  48. B.-F. 4469, R. 230. Schirrmacher a. a. O. S. 427 verwechselt ihn mit seinem Bruder Dipold.
  49. „sepe sepius petitum totiensque negatum“, R. 231.
  50. R. 231.
  51. R. 232.
  52. B.-F. 2832, R. 226.
  53. Annal. Plac. Gib. Mon. Germ. SS. XVIII, 488.
  54. „imperii Pavia superius generalis vicarius“, B.-F. 3637, R. 235. Vgl. dazu Ficker, Ital. Forschgn. II, 502.
  55. Ueber den Umfang der Befugnisse dieses Amtes gibt Aufschluss die kaiserliche Urkunde B.-F. 3732.
  56. G. d. Dt. Volkes b. z. Augsburger Religionsfrieden. III, 111.
  57. „Quod scripsisti te iuxta mandatum nostrum filiam tuam marchioni de Homburch per coniugalem copulam tradidisse, nostre complacet maiestati“, B.-F. 3599, R. 234.
  58. R. 236.
  59. a. a. O. 427.
  60. 1248 November ernennt Friedrich II. den Grafen Thomas von Savoi zu seinem Generalvicar von Pavia aufwärts, B.-F. 3732. – Die Gemahlin Dipold’s, Tochter des Grafen Walter von Manupello, ist noch im Jahre 1258 als „marchionissa de Hoemburg“ urkundlich beglaubigt, Gattola, Accessiones 301. Die noch zu erwähnenden Neffen des Markgrafen Berthold, Berthold und Ganarro, müssen aus später zu erörternden Gründen für Söhne unseres Dipold angesehen werden.
  61. B.-F. 3586, R. 233.
  62. Ann. Scheftlar., Mon. Germ. SS. XVII, 343, Riezler a. a. O. II, 87 f.
  63. Vgl. B.-F.-W. 11 490 und Riezler II, 79.
  64. B.-F.-W. 7995, R. 237.
  65. S. oben S. 208.
  66. B.-F. 3706, R. 238.
  67. B.-F. 3748, R. 239.
  68. B.-F. 3813, R. 240.
  69. B.-F. 3835, R. 241.
  70. Schon 1238 Juli 21 urkundet er als „Dei et imperiali gratia dominus Montisfortis et Argentii“ (Capasso, Hist. dipl. rer. Sic. p. 82, n. 1) und zu Anfang des Jahres 1251, unmittelbar nach dem Tode des Kaisers als „illustris d. Bertoldus marchio de Hohemburg Dei et d. n. regis Conradi gratia dominus Montisfortis et Argentii, castri S. Severini“ (Capecelatro, Storia del r. di Napoli I, 401; Capasso l. c. Nr. 5*).
  71. Noch 1254 ist Berthold im Besitze derselben. Dass sie ihm aber schon Friedrich II. verliehen, ist aus dem päpstlichen Schreiben von 1251 Juli 24 zu schliessen (B.-F.-W. 8411, R. 247). Darin lässt der Papst dem Fürsten Manfred päpstliche Belehnung mit dem Fürstenthum Tarent, dem Markgrafen Belehnung mit der Grafschaft Andria in Aussicht stellen; in beiden Fällen ist wohl – in Bezug auf Tarent wissen wir es gewiss – mit der päpstlichen Belehnung nichts anderes als päpstliche Bestätigung der kaiserlichen Verleihung gemeint. Wenn der Papst bei der ablehnenden Haltung des Markgrafen die Grafschaft später an den Venetianer Marcus Ziani verlieh (s. Rodenberg a. a. O. 193, Note 2), so erhielt diese Vergabung natürlich keine praktische Geltung.
  72. Jamsilla ed. Muratori, Rerum Italicarum scriptores VIII, 524 B.
  73. „Bertoldus ex delegatione illustris viri d. Manfredi principis Tarentini balii d. regis Conradi in r. Sicilae constituti officium capitanei in Salerno et Principato gerens et in palatio Terracenae ipsius civitatis Salern. regularem curiam regens“, Paesano, Mem. della chiesa Salern. II, 372, 75, Capasso l. c. Nr. 27 (Note). – Noch 1254 Ende October wird von Avellino berichtet: „in qua praedietus marchio de Hoenburch potestatem et vires habebat“, Jamsilla l. c. 523 E.
  74. Vgl. Jamsilla l. c. 507 A: „Baiulatum praenominatus Bertoldus de Hoenburch… procuravit sibi a rege committi propter favorem Theutonicorum, quos omnes ratione communis nationis et munerum allectione adeo sibi devinxerat, quod de eis omne suum beneplacitum facere poterat.“
  75. Jamsilla l. c. 574 D. Ueber Manfred (II.) Lancia vgl. C. Merkel, Manfredi I. e Manfredi II., Lancia (Turin 1886). Die Arbeit von Lancia-Grasselini, I Lancia di Brolo (Palermo 79) ist ganz unzuverlässig.
  76. B.-F. 4632 b.
  77. „Imperator enim decedens ipsum principem (Manfred!) in brachiis tuis (Anrede an Berthold!), ut nosti, dimisit, ut tu, qui consanguinitatis ex parte patris et affinitatis ex parte matris ei es proximitate coniunctus, erga principem in tenera tibi etate commissum patris matrisque vicem expleres“, Jamsilla l. c. 518 D.
  78. B.-F.-W. 8285.
  79. B.-F.-W. 8291, R. 245.
  80. Jamsilla l. c. 499 c–505 B.
  81. Auch nach dem Tode Konrad’s IV. verjagen die Communen die Deutschen Söldner aus ihren Städten. „Qui Theutonici post mortem imperatoris (Friedrich’s II.) locati fuerant in civitate Troiana, post mortem vero regis (Konrad’s IV.) de civitate ipsa per ipsius terrae cives eiecti fuerant“, Jamsilla l. c. 527. Bei der Schilderung der Flucht Manfred’s (Ende October 1254) erzählt Jamsilla l. c. 525 C, die Bürger von Melfi hätten die Aufnahme Manfred’s nur unter der Bedingung zugesagt, „dummodo… civitatem intraret sine Theutonicis ac Saracenis“.
  82. „Propter odium et inimicitias Bertholdi marchionis de Hohenburch a principis latere discesserunt“, Jamsilla l. c. 499 c.
  83. a. a. O. 100, Not. 1.
  84. „Stipendiarii Theutonici“, Jamsilla l. c. 499 D.
  85. Jamsilla l. c. 503 B.
  86. Paesano, Mem. della chiesa Salern. II, 372; Capasso Nr. 27, Not. (1), s. oben.
  87. Vgl. über diese militärische Thätigkeit Manfred’s und Berthold’s Schirrmacher a. a. O. 16 ff., B.-F. 4636 a–4640 a, Rodenberg a. a. O. 102 f. Jamsilla, von dem wir allein einen ausführlichen Bericht haben, hat wohl auch hier das Verdienst Manfred’s auf Kosten Berthold’s erhöht.
  88. Jamsilla l. c. 505 A.
  89. Capasso Nr. 27, B.-F. 4640; es ist kein Anlass gegeben, mit Ficker von der Einreihung Capasso’s abzuweichen und die Belagerung Neapels nach der „mense Julii“ datirten Urkunde zu setzen.
  90. „sicut per tuas et ipsorum (Manfred’s und Berthold’s) litteras accepimus“, Schreiben des Papstes B.-F.-W. 8411, R. 247.
  91. Schirrmacher a. a. O. 399, Anm. 12 schreibt den Versuch, Manfred und Berthold mit der Curie zu versöhnen, den Grafen von Acerra und Caserta zu, die doch gerade aus Feindschaft gegen Berthold sich empört hatten. Schirrmacher hat eben das citirte päpstliche Schreiben missverstanden; dasselbe besagt nicht, dass die Initiative zur Versöhnung von den genannten Grafen ausging, sondern dass die Versöhnung nicht ohne Beiziehung der noch im Aufstand begriffenen Grafen erfolgen solle. Deutlicher tritt dieser Gedanke im päpstlichen Schreiben B.-F.-W. 8413 hervor.
  92. a. a. O. 106–9.
  93. B.-F.-W. 8411–14.
  94. B.-F. 4550.
  95. B.-F. 4550.
  96. l. c. Nr. 28.
  97. a. a. O. 106, Anm. 5.
  98. „Manfredus processu temporis intelligens Conradum de Alemannia per mare in regnum esse venturum, reversus est in Apuliam ibique moram trahens et pro adventu regis opportuna quaeque disponens“ etc. Jamsilla l. c. 505 A.
  99. B.-F. 4641.
  100. B.-F. 4593.
  101. In dem Schreiben, welches der Massregelung Erwähnung thut, ist der Unterwerfung des Grafen von Caserta und der Stadt Neapel gedacht, die noch im November, beziehungsweise December 1252 den König nicht anerkannten.
  102. R. macht sich sein Beweisverfahren leicht; er beruft sich S. 106 einfach auf die Massregelung der Verwandten Manfred’s und sagt dann S. 115 Anm., wo man einen Beweis für den Zusammenhang dieser Massregelung mit den hochverrätherischen Verhandlungen Manfred’s nach seinem ausdrücklichen Hinweis erwartet: „Davon ausgehend, dass die Massregeln durch die Entdeckung von Manfred’s Verrath verursacht sind, möchte ich die Verbannung der Lancia mit Jamsilla 506 gegen B.-F. 4593 schon in das Frühjahr 1252 setzen.“ – Dass Jamsilla, wie Saba Malaspina in den chronologischen Angaben ungenau, beziehungsweise nachlässig sind, wird wohl von niemand mehr bezweifelt. Vgl. Ott. Lorenz, Deutschl. Geschichtsquellen II, 244.
  103. Vgl. Saba Malaspina ed. Muratori l. c. 791 C: „Manfredus vero, cui favebant ut plurimum regniculae comites et Lombardi.“
  104. Vgl. Saba Malaspina l. c. 790 C u. D: Corradus – – – pluries dixerat in propatulo verba ista: „Princeps (Manfredus) iste adeo se nobis obsequiosum exhibet et se adeo reddit gratum sicque nostrae novit voluntati blandiri, quod eum nec offendere possumus nec aliquod praesumimus facere sibi malum“. Wie hätte Saba Malaspina diese Aeusserung des Bedauerns (die, wenn sie auch nicht wörtlich gefallen sein mag, doch vorzüglich in die Situation sich einfügt) dem Könige in den Mund legen können nach dem Vorspiele eines Hochverrathsprocesses?
  105. Jamsilla l. c. 518 D.
  106. „Manfredus vero, cui favebant ut plurimum regniculae comites et Lombardi, attendens, quod multitudo nobilium Theutonicorum, qui cum Corrado fuerant, adhaerebat baiulo Corradini (Bertholdo), cum nonnulli et barones ex huiusmodi multitudine ipsi Corradino tum per paternam, tum per maternam lineam attinerent, qui dabant operam ad conservationem regni, ut in eo posset Corradinus suo tempore dominari“. Saba Malaspina ad a. 1254, l. c. 791 C, D.
  107. B.-F.-W. 8841.
  108. Ficker, Reg. imperii V, p. XXV.
  109. B.-F. 3835, § 16.
  110. Leistung des Treuschwurs und des Lehenseides seitens Manfred’s und Berthold’s, Auslieferung aller besetztgehaltenen Plätze, also Auslieferung des Königreiches an die Kirche. Dafür stellt jenen der Papst Belehnung mit dem von Friedrich II. verliehenen Fürstenthum Tarent, beziehungsweise der Grafschaft Andria in Aussicht! B.-F.-W. 8411.
  111. Weder Jamsilla noch Saba Malaspina wissen davon.
  112. Rodenberg a. a. O. 109–11.
  113. Jamsilla l. c. 547.
  114. Das lässt sich selbst aus Jamsilla l. c. 547 ff. herauslesen.
  115. Jamsilla l. c. 547, vgl. Schirrmacher a. a. O. 21.
  116. Das ist von Schirrmacher nicht mit dem gehörigen Nachdruck hervorgehoben worden, noch weniger von Rodenberg.
  117. So der Kanzler des Königreiches Walter von Ocra, Fulco Rufus, der Neffe des Petrus Rufus. Vgl. ausser dem königlichen Schreiben B.-F. 4566 die Urkk. B.-F. 4564, 67–69.
  118. B.-F. 4564, 67, 68, 69; R. 250–53.
  119. B.-F. 4567, R. 251.
  120. B.-F. 4569 b.
  121. Jamsilla l. c. 505 B, C.
  122. Jamsilla l. c. 505 C–506 A. Vgl. B.-F. 4570.
  123. Jamsilla l. c. 548 C.
  124. S. oben. – In dem Schreiben, in dem Konrad den Wormsern seinen Eintritt in Italien schildert, hebt er ausdrücklich hervor: „ad hereditatem paternam (Königreich Sicilien) per maiores ipsius regni magnates et specialiter per R (= Bertholdum) marchionem de Hoenburch dilectum nostrum consanguineum evocati sumus.“ B.-F. 4566.
  125. Noch 1251 Januar war Otto Zeuge einer Urkunde Konrad’s IV. zu Regensburg, auch Zeuge des Regensburger Attentats gewesen, B.-F. 4530, R. 244. „Cum magna Theutonicorum comitiva“ ist Konrad IV. in Sicilien angekommen. Jamsilla l. c. 505 A.
  126. Wir kennen diese Verleihungen vornehmlich aus den späteren päpstlichen Bestätigungen von 1254 November 3 (R. 263, 264) und December 3 (R. 266). Vgl. dazu Jamsilla 522 E („castrum Montisfortis, quod tenebat Ludovicus frater Bertholdi marchionis de Hoenburch ex dono regis Conradi“), wie überhaupt dessen Bericht über die spätere Flucht Manfred’s. Grafen von Ascoli nennt den Markgrafen Berthold Konrad IV. selber (B.-F. 4594, R. 254). Wenn Berthold in dieser Urkunde überdies als Grossmarschall bezeichnet wird, so liegt hier eine durch einen Lesefehler entstandene Verwechselung mit dem Grossseneschallamt vor; Grossmarschall war Petrus Rufus. – Eine der erwähnten päpstlichen Bestätigungen (B.-F.-W. 8841) spricht dem Markgrafen auf Grund des Seneschallamtes folgende Rechte zu: „Ita, quod illud (officium magnae Senescalciae) cum proventibus unius unciae auri ad pondus curiae cotidie tibi pro expensis – – – persolvendae et cum consuetis ferculis ac panibus et vini mensuris diebus singulis, cum personaliter apud eandem sedem fueris (beziehungsweise am königlichen Hofe!), tribuendis necnon et cum solitis iurisdictionibus, quantum ad cognitionem appellationum et alia, et cum omnibus honoribus, dignitatibus cunctisque iuribus ad idem officium, de quo te per virgam rubram – – – investivi, pertinentibus, plene habeas et exerceas vita tua“. – Vgl. auch oben die Verleihungen Friedrich’s II. an Berthold!
  127. Jamsilla l. c. 506 D.
  128. Nicolaus de Curbio c. 31, ap. Baluz. Miscell. VII, 383. Die Einreihung nach B.-F. 4577 a.
  129. „(marchio Bertholdus) dudum diligenter et multipliciter laboraverat Fredericum olim Romanorem imperatorem et Cor(adum) natum eius ad ipsius ecclesiae devotionem attrahere.“ B.-F.-W. 8841. Diese Stelle ist weder von Schirrmacher a. a. O. 26 noch von Rodenberg a. a. O. 117 f. beachtet worden.
  130. Nic. de Curbio a. a. O.
  131. Math. Paris ed. Luard V, 274, 84, 300 ff.
  132. Nic. de Curbio a. a. O.
  133. Betreffs der zeitlichen Einreihung dieses Ereignisses habe ich bereits oben gegen Rodenberg Stellung genommen. Auch meine Einreihung R. 254 ist darnach zu berichtigen.
  134. Vgl. Ficker, Forschgn. z. Reichs- u. Rechts-G. Ital. II, 503, Schirrmacher a. a. O. 402, C. Merkel, Manfredi I e Manfredi II. Lancia p. 119 ff., 131 ff.
  135. Ann. Plac. Gib. Mon. Germ. SS. XVIII, 506: „marchio Lancia propter individiam, quam habebat de Uberto Pellavicino, tractavit cum Mediolanensibus, – et elegerunt ipsum in potestatem Mediolani.“ Vgl. B.-F.-W. 4592; 93, 13 908a, 13 913a und Schirrmacher a. a. O. 406.
  136. Jamsilla l. c. 506 B, B.-F. 4592, 93.
  137. Dass die scheinbare Ergebenheit Manfred’s nur diplomatischer Verstellung entsprang, lehren die Ereignisse nach dem Tode Berthold’s.
  138. „Attendens inviolabilem devotionis et fidei puritatem, quem B(ertoldus) marchio de Haimburg comes Asculi dilectus consanguineus et familiaris secum ab annis teneris tam mentis sinceritate quam sanguinis communione contraxit, ei de speciali gratia et certa scientia promittit, quod si aliquem consanguineum vel affinem eius tam ex parte uxoris suae quam alio quocumque modo interdum per culpe lubricum a fide deviare contigerit vel in sui honoris laesionem aliquid attentare, dictum marchionem, uxorem et heredes suos nunquam propterea suspectos habebit nec alicui eos poenae vel infamiae subiacere curabit. Praesenti itaque edicto sanctit, ut nullus sit, qui eundem marchionem, uxorem et heredes suos occasione praedicta contra huiusmodi gratiae suae formam impetere aut ipsis notam infamiae irrogare praesumat.“ Capasso Nr. 522, B.-F. 4594, R. 254.
  139. Vgl. Schirrmacher a. a. O. Beilage 5.
  140. Jamsilla l. c. 506 C.
  141. Vgl. zur Beurtheilung dieser Konradinischen Politik Schirrmacher a. a. O. 66.
  142. Schirrmacher a. a. O. 407, Capasso p. 49, B.-F. 4605 a.
  143. Vgl. Rodenberg a. a. O. 127–48.
  144. Nic. de Curbio c. 35, l. c. 394.
  145. Vgl. Anm. 56.
  146. Vgl. Rodenberg a. a. O. 148 ff.
  147. B.-F. 4631, R. 255. Dass diese Urkunde sich nicht auf die Uebertragung des Generalvicariates in Sicilien bezieht, hat gegen Schirrmacher a. a. O. 593 schon Ficker hervorgehoben.
  148. R. vermuthlich Verderbniss aus B(ertoldus), wie ja auch das erwähnte königliche Schreiben an die Wormser (B.-F. 4566) in der uns überkommenen Ueberlieferung den Markgrafen Berthold als „R. marchionem de Honburc“ bezeichnet.
  149. Für so zweifelhaft, wie Tenckhoff, Der Kampf der Hohenstaufen um die Mark Ancona u. d. Herzogthum Spoleto S. 68 es hinstellt, kann ich die Erneuerung der Ansprüche auf Mittelitalien durch Konrad IV. nicht halten.
  150. Böhmer, Fontes IV, 651: „Manfredus vero et marchio Brandenburgensis (= Hohenburgensis), cum essent suspecti Corrado, eum cogitabant occidere.“ Vgl. darüber und zu den sonstigen Nachrichten von Vergiftungsversuchen Winkelmann, Forsch. IX, 453, Schirrmacher a. a. O. 423.
  151. Bei der Schilderung des Staatsstreiches, welcher das Bajulat von Berthold an Manfred brachte, tischt Jamsilla l. c. 508 E das naive Märchen auf: der König habe sich mit der Absicht getragen, dem Fürsten Manfred die Regentschaft zu übertragen, habe aber in Rücksicht auf die diesem zugefügten Beleidigungen Bedenken getragen, ob er sie annehmen werde (!). Diese Nachricht trägt ihren wahren Charakter an der Stirn; trotzdem hat Schirrmacher a. a. O. 77 sie für seinen Text verwerthet, ohne seitens Rodenberg’s a. a. O. 171 Widerspruch zu erfahren.
  152. Jamsilla l. c. 507 A: „Baiulatum praenominatus Bertholdus de Hoenburch per magnam sui astutiam procuravit sibi a rege committi, propter favorem Theutonicorum, quos omnes ratione communis nationis et munerum allectione adeo sibi devinxerat, quod de eis omne suum beneplacitum facere poterat.“ Saba Malaspina l. c. 791 C: „Constituit baiulum in regno pro suo unigenito Conradino quendam marchionem de Alemannia consanguineum uxoris suae.“ Zur Ergänzung kann die Urkunde Konradins für Manfred 1255 April 20 (B.-F. 4771) dienen, vgl. Rodenberg a. a. O. 169.
  153. Jamsilla l. c. 507 A, B, C.
  154. So stellt es Rodenberg dar a. a. O. 171, 176.
  155. „Nec ad humile flecti poterat nec in humili remanere didicerat“, sagt Saba Malaspina l. c. 793 C von Manfred.
  156. „filium manibus et gratie sedis apostolice submittendum esse“, Jamsilla l. c. 507 D. Vgl. Protestatio Conradini b. Dönniges, Acta Henrici VII., Bd. II, 246. Diese beiden Stellen scheinen mir doch dafür zu sprechen, dass Konrad IV. die päpstl. Vormundschaft empfahl für den Fall, dass der Papst das Sic. Königthum Konradin’s anerkenne. Vgl.Hampe a. a. O. S. 6.
  157. „(Bertholdus) dudum diligenter et multipliciter laboraverat quondam Fredericum Romanorum imperatorem et Conradum natum eius ad ipsius (ecclesiae) devotionem attrahere“, B.-F.-W. 8841.
  158. Nicolaus de Curbio c. 39 l. c. 399, Jamsilla 507 D, E.
  159. Ich erblicke in ihm einen Vertrauten Berthold’s, nicht, wie Rodenberg a. a. O. 175 vermuthet, einen Bevollmächtigten der Herzöge von Baiern, der Vormünder Konradin’s. Eine Vollmacht von Seiten des Baierischen Hofes ist bei der räumlichen Entfernung in der Zwischenzeit wohl schwerlich eingeholt worden und war überdies bei der ausdrücklichen Willensäusserung Konrad’s IV. für Verhandlungen an der Curie nicht erforderlich. Eine Identität dieses Bursarius mit jenem Konrad Bussarius, der im J. 1260 von Herzog Ludwig von Baiern im Namen Konradin’s an die Curie entsandt und vermuthlich auf Veranlassung Manfred’s ermordet wurde, (vgl. Hampe a. a. O. 24 f.) ist damit keineswegs ausgeschlossen; es liegt nahe, dass Bursarius nach der Usurpation Manfred’s an den Baierischen Hof gegangen und wegen seiner Kenntniss der Sic. Verhältnisse mit jener Mission betraut worden ist.
  160. Vgl. Rodenberg a. a. O. 175, 171, Note 2.
  161. Summus pontifex – – – respondit praecise se habere velle regni possessionem atque dominium, promittens regi pupillo, cum ad pubertatem veniret, de iure, si quod haberet in regno, gratiam esse faciendam“, Jamsilla l. c. 507 E.
  162. „Cepitque ex parte summi pontificis caute tractari cum aliquibus regni magnatibus, qualiter regni possessionem adipisci ecclesia posset“, Jamsilla l. c. 507 E.
  163. Manfredus vero, cui favebant, ut plurimum, regnicolae comites et Lombardi, attendens, quod multitudo nobilium Theutonicorum, qui cum Corrado fuerant, adherebat baiulo Corradini, cum nonnulli et barones ex huiusmodi multitudine ipsi Corradino tum per paternam tum per maternam lineam attinerent, qui dabant operam ad conservationem regni, ut in eo posset Corradinus suo tempore dominari, et considerans etiam, quod, ut regnaret, nondum venerat hora eius, non est tunc ausus, quod conceperat, aggredi – – –, sed in odium Theutonicorum excogitavit se beneplacitis ap. sedis adeo coaptare, adeo se humiliter ecclesiae Romanae committere gremio, quod enervaret omnino vires consanguineorum (der Markgrafen!) nepotis in regno et eorum intentiam cum favore ipsius ecclesiae annullaret.“ Saba Malaspina l. c. 791 C, D. Manfred schreibt selbst unmittelbar nach der Erreichung seines Zweckes, der Depossedirung des Markgrafen: „hiis autem peractis (Amtsniederlegung Berthold’s) ab instanti tractatu pacis ad tempus cum summo pontifice divertens“ (B.-F. 4644) und bestätigt damit, was man bisher nicht beachtet hat, die von Saba Malaspina berichteten geheimen Verhandlungen mit der Curie.
  164. B.-F.-W. 8775 a.
  165. Vgl. Rodenberg a. a. O. 184. – Gleichzeitig scheint sich auch in Oberitalien zwischen den bisher feindlichen Markgrafen Manfred Lancia und Uberto Pallavicini eine Verständigung anzubahnen. Vgl. das Schreiben des Fürsten Manfred B.-F. 4644.
  166. Saba Malaspina l. c. 792 A beherrscht die Vorstellung von der Mitwirkung des Papstes beim Sturze Berthold’s in dem Grade, dass er den Markgrafen die Statthalterschaft nicht in die Hände Manfred’s, sondern Innocenz’ IV. übergeben lässt.
  167. „Quidam enim eo tempore a malevolis rumor exiverat, quod rex Conradus secundus parvulus nepos principis in fata concesserat“, Jamsilla l. c. 510 B. Wer sind diese „malevoli“? Nach dem Grundsatze „cui bono“ kann nur an Manfred und seinen Anhang gedacht werden. Die Wiederholung des Gerüchtes bei Gelegenheit des zweiten Staatsstreiches, der Entthronung Konradin’s, muss jeden Zweifel betreffs Herkunft und Zweck des Gerüchtes ausschliessen.
  168. Indem Jamsilla den Markgrafen Berthold nach dem Staatsstreiche das Versprechen ertheilen lässt, Manfred von Apulien ein Heer zuzuführen, verräth er, ohne es zu wollen, dass Berthold ohne grössere militärische Begleitung war, seine Deutschen Söldner grossentheils in Apulien zurückgeblieben waren. Vgl. auch l. c. 533 D: „Theutonici – – – post mortem regis per diversas regni partes et praecipue per Apuliam dispersi erant.“
  169. Nach Schirrmacher a. a. O. 77 hätte Berthold freiwillig abgedankt, weil er sich wegen Unfähigkeit seinem Amte nicht gewachsen fühlte. Indess diese auf Jamsilla l. c. 508 A u. B zurückgehende officiöse Motivirung setzt ein nicht minder grosses Mass politischer Leichtgläubigkeit voraus, wie die officielle Angabe Manfred’s, der Markgraf sei aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten (B.-F. 4644). Berthold’s Rücktritt erfolgte völlig unfreiwillig – „nicht ganz freiwillig“, wie sich Rodenberg a. a. O. 185, N. 2 ausdrückt, ist ebenfalls unzutrefflend –; das beweist des Markgrafen Verhalten sowohl vor wie nach dem Staatsstreich. Von dem Augenblicke an, da er wieder Herr seiner Entschlüsse geworden, ist er Gegner der Regentschaft Manfred’s und muss es sein sowohl im Interesse seiner Selbsterhaltung wie auch desshalb, weil er die letzten Absichten Manfred’s und der Lancia durchschaut; schon 1255 Februar 15 lässt er sich vom Papste das Versprechen verbriefen, bei einer etwaigen Einigung mit Konradin dafür zu sorgen „quod idem puer – – – pro eo, quod tu, fili B(ertolde), balium regni Sicilie nobili viro Manfredo – – – cessisti, nequaquam vobis in personis et rebus vestris molestiam inferet“ (B.-F.-W. 8948). Diese Indemnitätsforderung setzt denn doch den Gedanken voraus, dass der Uebergang der Regentschaft auf Manfred nicht bloss gegen das Interesse Berthold’s, sondern auch Konradin’s war. Wenn dann Jamsilla (l. c. 508 B, C) und Manfred (B.-F. 4644) übereinstimmend melden, Berthold hätte Manfred förmlich gebeten, das Amt zu übernehmen, so ist darauf allerdings kein Gewicht zu legen, aber nicht, wie Rodenberg a. a. O. 185 Nr. 3 will, wegen des Charakters Berthold’s (dessen Zeichnung man übrigens bei R. vermisst), sondern wegen des Charakters des officiösen und officiellen Berichterstatters, vielleicht auch wegen des Charakters der Situation.
  170. Vgl. B.-F. 4643 f.
  171. Vgl. Jamsilla l. c. 510 E.
  172. Schirrmacher sagt a. a. O. 77 im Anschlusse an Jamsilla l. c. 508 C ff., „Manfred sei nicht so leicht zu bestimmen gewesen, die ihm zufallende Ehre anzunehmen“. Rodenberg’s Bemerkung a. a. O. 176, Manfred sei in entscheidenden Augenblicken mehr geschoben worden, scheint ebenfalls hierher bezogen werden zu müssen. So harmlos kann ich den Charakter Manfred’s unmöglich finden, Manfred’s, der bereits unter Konrad IV., während der Regentschaft Berthold’s, seine Rolle so virtuos gespielt, der eben erst mit der Curie geheime Verbindungen angeknüpft zum Sturze des Markgrafen. Die Folgerichtigkeit, mit der Manfred erst das Regiment Berthold’s beseitigt und dann, nachdem er der inneren und äusseren Gegner Herr geworden, nach der Krone greift, lässt mich ebensowenig daran glauben, dass Manfred völlig uneigennützig gehandelt, „nur die Wahrung des Testamentes Friedrich’s II. gefordert und durchgesetzt hätte, dessen Verletzung durch König Konrad beiden Bestandtheilen der Bevölkerung, Sicilianern und Deutschen, verderblich geworden war“. Hatte Konrad nicht dasselbe Recht, wie Friedrich II., über die Regentschaft für seinen Sohn zu verfügen? Und hat denn Manfred wirklich die Politik Friedrich’s II. fortgesetzt? Haben nicht er und das Haus Lancia den Gegensatz zwischen Deutschen und Italienern ebenso grossgezogen, wie Konrad IV.?
  173. Vgl. Jamsilla l. c. 542 D, E: „Ipso enim Gualvano (Lancia) ad principem veniente multis cogitationibus se princeps exoneravit, cum ipse Gualvanus tantae quidem prudentiae ac strenuitatis esset, quod de toto guerrae negotio princeps sibi secure posset incumbere et ipse tamquam dominus sine cogitatione aliqua remanere“.
  174. a. a. O.
  175. a. a. O.
  176. l. c. 507 E–510 E.
  177. B.-F. 4644.
  178. 508 E.
  179. 509 A.
  180. Noch führe ich den einfältigen Satz an, mit dem Jamsilla l. c. 508 A, B den Rücktritt Berthold’s unter einen allgemeinen Gesichtspunkt bringt: „Multos quidem hoc modo fallit ambitio, qui onera, quae insunt honoribus, a principio non attendunt, quoniam ambitione coecati videre singula, quae sunt videnda, non possunt. Vident quidem et appetunt, quod delectat, nec inspiciunt illa alia delectationis qualitate, quae gravant, et dum improvide honorem sine contemplatione oneris amplectuntur, de honore sub onere turpiter cadunt“.
  181. Wenn Ottokar Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter S. 244 sagt, Nikolaus de Jamsilla und Saba Malaspina seien beide eifrige Staufer gewesen, ein Parteiunterschied bestehe zwischen ihnen kaum, so hat mich dieses Urtheil geradezu überrascht. Jamsilla war vielmehr ein Ghibelline Manfredinischer Färbung, Malaspina ein gemässigter Guelfe. Dass letzterer über den Italienischen Sprossen Friedrich’s II. weniger ungünstig urtheilt als über die Deutschen Staufer, erklärt sich allein schon aus seiner Nationalität; sind ja einmal auch in der Politik, wie wir eben beim Sturze Berthold’s sahen, die Guelfen und die manfredinische Gruppe der Ghibellinen zusammengegangen gegen den Deutschen Berthold. Saba Malaspina geht weniger als Jamsilla in’s Detail, zeichnet aber verlässiger als dieser die politische Signatur, lässt besser den ursächlichen Zusammenhang der Ereignisse erkennen. Ich hoffe in einer besonderen Arbeit auf eine Würdigung der beiden Quellenschriftsteller zurückzukommen. Einstweilen genügen die Stellen allein, die ich in dieser meiner Arbeit aus Jamsilla und Saba Malaspina verwerthet habe, um den principiellen Gegensatz zwischen den beiden erkennen zu lassen.
  182. „His autem peractis (Rücktritt des Markgrafen, Uebernahme der Regentschaft durch Manfred) ab instanti tractatu pacis ad tempus cum summo pontifice divertens – eo quod ipse pontifex non tanquam Petri vicarius pius pater, sed vitricus potius successionem prefati regis in regnum patris sui et ius quodlibet suffocare perpetuo nitebatur –, regni confinia munire curavi, ad quod pontifex quosdam sibi paraverat invasores B.-F. 4644. Indem Jamsilla l. c. 511 B die Sicherung San Germanos durch eine Besatzung als erste Regierungsmassregel Manfred’s erwähnt, erläutert und bestätigt er zugleich den Inhalt des oben citirten Schreibens.
  183. B.-F. 4644 a.
  184. Nic. de Curbio l. c. 400. Hierher gehört auch die Verschwörung gegen Manfred zu Capua, Jamsilla l. c. 511 D.
  185. „Interea summus pontifex in Siciliam nuntios miserat ad Petrum Rufum de Calabria, qui Siciliae et Calabriae baiulus fuerat ordinatus sub marchione Bertholdo, famaque erat, quod tam Sicilia quam Calabria ad convertendum se in partem ecclesiae disponebantur“, Jamsilla l. c. 510.
  186. Siehe die Besitzverhältnisse oben.
  187. „Cum praedictus marchio haberet totam cameram regis Conradi cunctasque ipsius gazas nec principi aliquid de eis mitteret“, Jamsilla l. c. 511 A.
  188. Jamsilla l. c. 511 D.
  189. B.-F. 4644 a, R. 259.
  190. Schirrmacher a. a. O. 78 nennt das Verhalten des eben durch Manfred gestürzten Markgrafen treulos!
  191. „Per Apuliam discurrendo negotia sua commodaque tractabat et requisitus etiam per Gualvanum Lanceam ex parte principis ad eum missum de periculis, in quibus principem dimiserat, non curabat“, Jamsilla l. c. 511 D.
  192. „Fuit quidem praedictus Petrus Rufus de familia imperatoris Frederici, qui curiam ipsius imperatoris Frederici pauper ingressus adeo per successiva incrementa in imperiali curia erat, quod magister imperialis, marescallus et ipsius imperatoris consiliarius, immo omnium consiliorum suorum intimus factus est ac tandem in ultimis imperatoris totius regni Siciliae marescallus constitutus fuit“, Jamsilla l. c. 547 A.
  193. B.-F. 4774 B.
  194. Vgl. Jamsilla l. c. 511 E f., Saba Malaspina l. c. 792 B, C, Nic. de Curbio l. c. 400.
  195. Vgl. die päpstlichen Urkunden B.-F.-W. 8811, 12, 13.
  196. B.-F.-W. 8814, 15.
  197. So Rodenberg a. a. O. 193.
  198. Vgl. Jamsilla l. c. 547 E f.
  199. Auch im August 1255 belässt der siegreiche Manfred der Kirche die Terra di Lavoro, falls der Papst den Vertrag seines Legaten genehmigt. Siehe unten S. 264.
  200. „officialis ecclesiae“, Saba Malaspina l. c. 792 C.
  201. l. c. 518 C, 519 E.
  202. Das möchte ich gegenüber Rodenberg a. a. O. 188 f. betonen; das ergibt auch ein Vergleich der an die Unterhändler ergangenen päpstlichen Verleihungen.
  203. Siehe die päpstliche Urkunde 1254 Oct. 7, B.-F.-W. 8824.
  204. l. c. 548 C, D.
  205. Jamsilla l. c. 518 C („se indebite in papae et principis compositione fuisse contemtum aliorumque collateralium principis(!) utilitatem fore tractatam, suam vero penitus fuisse praetermissam“), 519 D, E („coepitque idem marchio Gualvanum Lanceam vehementer obiurgare, quod ipse, qui tractator compositionis inter papam et principem fuerat, ad compositionem ipsam sine praesentia sua procedere praesumsisset suamque tantum utilitatem tractasset et de ipso marchione, qui plura castra tenebat, propter quae sua utilitas in ipsa compositione potius procurari potuisset, aliquatenus non curasset“).
  206. Jamsilla l. c. 524 B: „Comitatus Andrensis, quem possidebat marchio Bertholdus“, und gleich nachher 525: „Quod quidem castrum ad ipsum principem (Manfredum) ratione praedicti comitatus Andriae pertinebat“. Diese Worte sind entnommen der Schilderung der Flucht Manfred’s, beziehen sich also auf die Zeit nach dem Vertrage von Anagni. Also selbst damals noch hatte Markgraf Berthold die Grafschaft inne, Jamsilla unterscheidet daher zwischen thatsächlichem Besitze und formellem Anrecht. – Vgl. auch oben die Verleihungen Friedrich’s II. an Berthold.
  207. „iura sua, ubicumque illa sive in regno Sicilie sive alibi habeat, integra et illesa sibi deliberatione cum fratribus nostris habita proponimus et volumus conservare“ (B.-F.-W. 8813).
  208. B.-F.-W. 8812.
  209. Vgl. Jamsilla l. c. 512 E f., Saba Malaspina l. c. 792 E f. Natürlich erklärt Manfred in seinen späteren Manifesten, dass er sich nur desshalb vom Papste abgewandt, um das Reich für seinen Neffen gegen den Papst zu vertheidigen, B.-F. 4645, 4647.
  210. Jamsilla l. c. 519 D, Nic. de Curbio c. 41, l. c. 519 D.
  211. l. c. 517 E–519 B, 519 D–520 D.
  212. l. c. 548 C, D.
  213. Am 3. November urkundet Innocenz IV. wie für die Markgrafen Berthold und Ludwig von Hohenburg, so auch für Petrus Rufus. Er nennt hier diesen bereits wieder Generalvicar von Sicilien und Calabrien. B.-F.-W. 8840. Schon am 20. October hatte er Calabrien unmittelbar unter die Curie gestellt und damit aus dem Vicariat Manfred’s ausgeschieden.
  214. Jamsilla l. c. 522 B, D, 527 C, D, E. Vgl. auch Schreiben Alexander’s IV. 1259 April 10, B.-F.-W. 9191. Bereits am 3. November 1254 bestätigt ihm Innocenz IV. seinen Besitz, mit dem für ihn – er traf erst etwas später, aber vor dem 16. November (B.-F.-W. 8875), wahrscheinlich 9. November (8860) ein – der Notar Johann de Rocca Imperiali investirt wird, B.-F.-W. 8846. Das Grosskämmereramt hat der Papst nicht neu verliehen, sondern nur bestätigt. B.-F.-W. 8876.
  215. Nach ihm auch Schirrmacher a. a. O. 92, der sich der Phrase bedient: „das Gefühl der Dankbarkeit hatte in dieser Schlange nicht aufkommen können“.
  216. Urkunde Innocenz’ IV. 1254 Nov. 3 (B.-F.-W. 8846).
  217. Vgl. Anm. 9. – Andere Gesinnungsgenossen Berthold’s s. B.-F.-W. 8847, 53, 67–72.
  218. „Cogitavit enim Manfredus minus esse periculum, si papam intrare regnum sponte ipse permitteret, quam si papa violenter intraret, quod ipse princeps deficientibus, immo officientibus sibi suis prohibere non posset, cum efficacius et cautius ipse princeps posset sibi sic ingresso post iurium et processuum suorum experientiam resistere quam improvisis et inexpertis eius re viribus obiectare, maioris esse honoris et gloriae reputans ex prudentia vincere quam ex audacia vinci – – – quicquid in antea facturus esset, ex ipsius papae ac suorum processibus, quos, quales futuri erant, ex magna sapientia praenoscebat, viam et materiam inveniret.“ Jamsilla l. c. 512 A, B.
  219. Jamsilla l. c. 521 E, 542 C.
  220. „Luceriam si sibi habuerit, bene faciet facta sua", Jamsilla l. c. 521 D. – Es ist nicht zufällig, dass in den folgenden Kämpfen, in denen Manfred die Krone sich erstreitet, gerade in der Gegend von Luceria und Foggia zweimal die Entscheidung fällt.
  221. Die Schilderung der abenteuerlichen Flucht Manfred’s nach Luceria zählt auch zu den anziehendsten Partien in dem Berichte des Hofhistoriographen, l. c. 522 D–532 E.
  222. Siehe darüber die päpstlichen Urkunden (B.-F.-W. 8841, 42, 43, 44; R. 263, 64), welche sämmtlich am 3. November zu Neapel ausgestellt sind. Der Papst bestätigt darin für Berthold das Grossseneschallamt, die Grafschaft Montescaglioso, die Baronie Castro, die Burgen Policorium, Montispilosi, Caurati, Cilii, Gualdo, was er alles schon seit Konrad IV. innehatte, dazu auf Lebenszeit ein Kammerlehen von 1500 Goldunzen aus den Einkünften der Doanen in Barletta, Trani und Bari. Vermisst wird eine Bestätigung der Grafschaften Ascoli und Andria (bei letzterer Rücksicht auf Manfred?, vgl. übrigens Rodenberg a. a. O. S. 193, N. 2). Den Bruder Berthold’s, Ludwig, belehnt Innocenz IV. an Stelle der ihm von Konrad IV. verliehenen Baronien Arienzo und Monteforte mit der Grafschaft Cotrone. Die Besitzverhältnisse des dritten Bruders, Otto, sind erst am 3. December, bei Gelegenheit der zweiten Anwesenheit Berthold’s am päpstlichen Hofe zu Neapel (s. unten!), geregelt worden; Innocenz IV. bestätigt ihm die von Konrad IV. verliebene Grafschaft Chieti (B.-F.-W. 8889, R. 265). – Die Besitzbestätigungen für Petrus Rufus, Giovanni Moro, Ansaldus de Mari vom 3. November 1254 siehe oben.
  223. „compatres (Gevattersleute), quo nomine Saraceni et Theutonici – – – se ad invicem vocare assueverant“, Jamsilla l. c. 562 E.
  224. Dagegen die Deutschen Castellane sind dem Markgrafen treu geblieben. Vgl. Jamsilla l. c. 554 D, 558 C, 581 C, B.-F.-W. 8434, 8937, 8911, 8912, 9020.
  225. „Frederici veneratus ut heres“, Saba Malaspina l. c. 793 D.
  226. „qualiter voluntatis suae erat iura regis nepotis sui et sua manutenere“, Jamsilla l. c. 532 E.
  227. „Cum enim Sarraceni, potissime qui sunt in civitate praedicta, imperiales esse dicantur, quippe alias de ritus more abhorrent ecclesiam, quae consuevit et debet eos exacto sollicitudinis studio persequi et omnino delere, cogitare merito poterant, quod si regnum, sicut credebatur, ad manus ecclesiae pervenisset, vastasset eorum in Apulia procul dubio incolatum et eos tanquam proditionis filios dispersisset.“ Saba Malaspina l. c. 793 D.
  228. Jamsilla l. c. 533 C.
  229. Jamsilla l. c. 526 B.
  230. l. c. 528 B.
  231. l. c. 532 B, C, D.
  232. Am 5. November urkundet der Cardinal in Troja. Rodenberg a. a. O. S. 203, Note 1.
  233. Jamsilla l. c. 533 A, B und nach ihm sämmtliche neueren Darstellungen lassen Berthold gleichzeitig mit seinem Bruder Otto, also am 2. November, an der Spitze der Vorhut in Foggia ankommen. Dagegen sprechen aber nicht bloss die päpstlichen Verbriefungen vom 3. November zu Neapel für Berthold und seinen Bruder Ludwig (R. 263, 264) – für Otto findet sich aus dieser Zeit keine –, Jamsilla kommt überdies mit sich selbst in Widerspruch; vorher (l. c. 532 B, C) berichtet er, Otto sei von Foggia her nach Luceria gekommen, ohne von der Festsetzung Manfred’s daselbst zu wissen, jetzt, Berthold hätte schon auf dem Wege nach Foggia davon Kenntniss erhalten. Diese beiden Nachrichten schliessen ein gleichzeitiges Eintreffen der Brüder aus.
  234. „Qui marchio veniens, cum sibi significatum fuisset in via principem esse Luceriae, conturbatus est nimis“, l. c. 533 B. Jamsilla (l. c.534 A, B) will wissen, der Markgraf hätte sogar Geschenke an Manfred nach Luceria gesandt.
  235. Bereits am 17. November zwingt Innocenz IV. die Geldverlegenheit, wieder mit England anzuknüpfen.
  236. Jamsilla l. c. 511 D.
  237. „Multi etiam de exercitu legati et marchionis audita liberalitate principis de exercitu ipso recedentes venere ad principem“, Jamsilla l. c. 533 D.
  238. Vgl. die Haltung der Deutschen Söldner gegenüber Manfred nach dem Staatsstreich, zu einer Zeit, da Berthold noch über den königlichen Schatz verfügte: „Milites Theutonici, quos princeps habebat, sine stipendiorum praestatione sub expectatione melioris eventus ultra retineri non poterant, cum praedictus marchio haberet totam cameram regis Conradi cunctasque ipsius gazas nec principi aliquid de eis mitteret“, Jamsilla l. c. 511 A. Vgl. auch 499 E.
  239. Saba Malaspina l. c. 792 D.
  240. a. a. O. 212.
  241. l. c. 534 B, E.
  242. Galvano Lancia war noch abwesend, bei dem Kanzler Walter von Ocra aber, den sich der Markgraf von Manfred ausdrücklich als Unterhändler erbat (Jamsilla l. c. 535 A), mochte er ein gewisses Entgegenkommen voraussetzen in Rücksicht auf die Beziehungen aus der Zeit Konrad’s IV. und der markgräflichen Regentschaft.
  243. Principe autem sic suas quotidie vires augente coepit de concordia inter ipsum et legatum tractatus haberi“, Jamsilla l. c. 534 C, vgl. dazu S. 247 Anm. 5 u. 6.
  244. l. c. 534 E f.
  245. l. c. 402.
  246. l. c. 535 D.
  247. „Quamvis enim pactis et conditionibus sibi oblatis (marchio) acquiescere videbatur, tamen dicebat se expectare marchionis Oddonis fratris sui voluntatem et consilium, quod magis dilationem conclusionis afferre videbatur“, Jamsilla l. c. 535 D, E.
  248. „Qui (der Cardinallegat mit seinem fliehenden Heere) cum tanta festinantia ibat, quod marchioni Bertholdo, qui pridie ab ipso fuerat missus ad papam, in via se adiunxit, et deinde ambo simul Neapolim pervenientes invenerunt, quod ipsis diebus, videlicet idibus Decembris, papa defunctus erat“, Jamsilla l. c. 541 A, B. Man darf mit Rodenberg a. a. O. 215 Note 3 mit Recht daran zweifeln, ob eine grosse Truppenmasse mit der Schnelligkeit marschirt sein kann, man muss daran umsomehr zweifeln, als nach Jamsilla selbst (bestätigt durch Nic. de Curbio l. c. 404) der Cardinal erst nach dem Tode des Papstes in Neapel eintrifft, Berthold aber noch am 3. December von Innocenz IV. in Neapel eine Urkunde für seinen Bruder Otto erwirkt (B.-F.-W. 8889, R. 265), man braucht auch das Wort „pridie“ nicht zu urgiren, das aber geht aus Jamsilla hervor – und das haben Schirrmacher und Rodenberg übersehen –, Berthold war am Tage der Katastrophe abwesend. Die päpstliche Urkunde vom 3. December bestätigt das.
  249. Nunmehr gelangen wir zu einem vollen Verständniss der Stelle bei Nic. de Curbio l. c. 402: „Manfredus – – – in Romanae ecclesiae partem exercitus apud Fogiam existentis fraudulenter, dum cum illis per suos pacis et reconciliationis foedera tractarent, insultum cum Saracenis fidei inimicis fecit.“
  250. „Plures etiam alii Theutonici, qui post mortem regis per diversas regni partes et praecipue per Apuliam dispersi erant, audito principis adventu in Luceriam, ad ipsum venerunt et ad stipendia recepti sunt; et licet aliqui eorum equos vel arma non haberent, princeps eis equos et arma, prout unumquemque indigere videbat, praestabat“, Jamsilla l. c. 533 D, E.
  251. „Ne ipsorum nuntiorum (der Gesandten Manfred’s) accessus illuc penitus inutilis esset, per illud modicum temporis, quo in Troia fuerunt, ab eis sapienter et caute tractatum est, quod una comestabulia Theutonicorum, quae in exercitu legati erat, ab exercitu ipso discederet et ad partem principis veniret, cum se ad id commode faciendum loci et temporis opportunitas daret“, Jamsilla l. c. 535 E.
  252. „marchione praedicto viriliter se defendendo“, Jamsilla l. c. 538 B.
  253. „Cum (marchio Oddo) vidisset, quod illi de civitate ad eius subsidium non exirent, sed in civitatem descendere prepararent“, Jamsilla 538 B. Rodenberg S. 214 interpretirt diesen Satz also: „die Seinen (das Gefolge Otto’s) drängten sich in die Stadt hinein, die drinnen befindlichen Truppen wagten nicht hinauszukommen“. Diese Interpretation ist aber grammaticalisch nicht zulässig, „illi“ ist Subject für beide Declarativsätze. Der Sinn ist: die Besatzung der Stadt, die vor dem Thore erschien und anfangs Miene machte, dem Markgrafen zu Hilfe zu kommen, verschloss die Thore und zog sich vor der Uebermacht der Feinde in die Stadt zurück.
  254. Vgl. Jamsilla l. c. 536 C–540 A, Nic. de Curbio l. c. 402 f., Ann. Januenses M. G. SS. XVIII, 232, Ann. S. Justine Patavini M. G. SS. XIX, Matth. Paris, ed. Luard V, 430 (lässt den Cardinallegaten fallen!) und 474 (vermengt die Katastrophe vom December 1254 mit der vom Sommer 1255); Schreiben Manfred’s von 1254 December 3, B.-F. 4647. Eine gute Zeichnung der militärischen Action gibt Rodenberg a. a. O. 213–15.
  255. Nic. de Curbio und Annal. Januenses l. c. beschuldigen den Markgrafen Otto des Verrathes, letztere erwähnen bei dem Gefechte von Foggia neben Otto auch eines Bruders. Das kann, wenn die Nachricht Glauben verdient, nur Ludwig gewesen sein. Ein Verrath des Markgrafen Otto ist nach unserer ganzen früheren Darstellung ausgeschlossen; dagegen spricht auch der Bericht Jamsilla’s, der den tapferen Widerstand des Markgrafen ausdrücklich hervorhebt, dagegen spricht das Verhältniss Otto’s zum Nachfolger Innocenz’ IV. (vgl. namentlich B.-F.-W. 8940 f.), ganz besonders aber die Abwesenheit Berthold’s.
  256. Schirrmacher a. a. O. 110–113.
  257. Vgl. B.-F.-W. 8911, 12. (Vgl. auch 9020.) Diese Thatsache ist bisher nicht beachtet worden!
  258. Vgl. Schirrmacher a. a. O. 103, B.-F.-W. 8891 b.
  259. „Tantus autem cardinalibus et aliis de Romana curia ex illa victoria principis timor nccessit, quod viso legato et marchione omnes voluere de Neapoli recedere et in Campaniam redire. Ad magnam tamen instantiam et confortationem marchionis ipsius steterunt, et in unum collecti ad electionem novi summi pontificis cardinales de mane procedentes elegerunt dominum Rainaldum – – – vocatusque est papa Alexander“, Jamsilla l. c. 541 B. „Et beneficio potestatis domini Bertholini factus est Alexander papa quartus, quia retinuit cardinales, ne possent de civitate exire, quousque successoris electio haberetur. Papa vero Alexander non fuit ingratus de tanto beneficio sibi facto, imo usque ad diem mortis suae de camera sua providit domino Bertholino“, Salimbene de Adamo, Monumenta historica ad provincias Parmensem et Placentinam pertinentia III, 1, pag. 358.
  260. B.-F.-W. 8913, 14, 15, 16, 17, 18, R. 266–69. – Am 10. Februar bestätigt Alexander IV. den Markgrafen neuerdings die von seinem Vorgänger verliehenen Grafschaften, Baronien, Städte und Burgen (B.-F.-W. 8940), am 15. Februar verspricht er, bei jeder päpstlichen Verfügung über das Königreich ihnen den Fortbesitz der von der Kirche verliehenen Güter zu sichern, sie mit den Gütern und Rechten, welche sie in Sicilien, Deutschland und Italien besitzen, gegen jedermann zu vertheidigen (8947, 49), und bewilligt ihnen gegenseitiges Nachfolgerecht, ausgenommen das Grossseneschallamt und das Kammerlehen von 1500 Unzen (8946). Schon vorher, am 3. u. 9. Februar, hatte er ihnen die Stadt Avellino und Burg Somma verpfändet und sie mit dem Herzogthum Amalfi belehnt (B.-F.-W. 8935, 39, R. 271, 72), Vergabungen, die freilich eine reelle Bedeutung zunächst nicht haben konnten.
  261. B.-F.-W. 8813. Siehe oben S. 242. Vgl. B.-F.-W. 8841.
  262. Quellen und Erörterungen z. Baier. G. V, Nr. 57, R. 270.
  263. Vgl. B.-F. 4632.
  264. „cum pro ipso apud sedem apostolicam sepius cum instantia intercesserint et frequenter exorent“.
  265. „qui hac de causa ecclesie adhesisse dinoscitur, ut eiusdem pueri exaltationem et promotionem possit inibi melius procurare“.
  266. „propter quod secure in hoc ipsius marchionis postulare potes auxilium tuamque sibi confidenter intentionem exprimere, quoniam et nos nostrum ei animum in hac parte fiducialiter reserabimus, cum satis nobis placeat, quantumcumque puerum ipsum diligat, quod sit in huiusmodi negotio mediator“. – Es ist mir unbegreiflich, wie Schirrmacher a. a. O. 116 (ihm scheint sich Riezler, Gesch. Baierns II, 103 anzuschliessen) zu dem Satze „non solum sua sibi iura, ubicumque hec habeat, integra et illesa conservare velimus, sed etiam etc.“ bemerken kann, Alexander IV. gehe einer Untersuchung über die Rechtlichkeit der Ansprüche Konradin’s auf das Königreich aus dem Wege. Eine Untersuchung, freilich weniger über die Ansprüche Konradin’s auf das Königreich im allgemeinen – eine stillschweigende Anerkennung dieser liegt schon in der päpstlichen Einladung – sondern mehr über die rechtliche Stellung des Königs daselbst wird ja eben mit den Verhandlungen angestrebt, zu denen der Papst einlädt. Ebensowenig kann ich mich Schirrmacher anschliessen, wenn er weiterfährt: „dass aber der Papst von der Wahrung der Rechte, wo Konrad solche nur habe, die auf das Königreich ausschloss, zeigte seine zu eben dieser Zeit ausgesprochene Anerkennung Edmund’s von England als König von Sicilien“. Welche Rechte Konradin’s waren denn für Berthold von Hohenburg, auf dessen Veranlassung der päpstliche Schritt erfolgte, actuell, wenn nicht die auf Sicilien? Und dann, nicht am 23. Januar, sondern am 9. April erfolgte die Anerkennung Edmund’s. Bedenklicher ist ein Erlass der Curie vom 4. Februar 1255, der die päpstliche Anerkennung der Ansprüche Alfons’ von Castilien auf das Herzogthum Schwaben voraussetzt (B.-F.-W. 8936). Indess dieser Erlass hat mit dem Königreiche Sicilien nichts zu schaffen und ist in die Gattung jener so zahlreichen Verleihungen einzureihen, die der Curie abgerungen wurden, an deren Durchführbarkeit sie aber selber nicht glaubte. Die Curie schlug Anhängern nicht gerne etwas ab, auch Innocenz IV. hatte wiederholt Anwesenden auf Kosten der Abwesenden gegeben, vgl. Rodenberg a. a. O. 5. Uebrigens zeigt die erwähnte päpstliche Kundgebung vom 15. Februar, dass man auch noch nach dem 4. Februar das Project einer officiellen Anerkennung Konradin’s im Königreiche nicht hatte fallen lassen. Jedenfalls sind die Markgrafen für den Erlass vom 4. Februar nicht verantwortlich; hatte ja auch Konradin später in seiner berühmten „Protestatio“ (Dönniges, Acta Heinrici VII., Bd. II, 247) darüber zu klagen, dass der Papst, während dessen Gesandter noch bei ihm weilte, das Königreich auch schon anderen Königen und Fürsten angeboten habe.
  267. „quod idem puer pro eo – – – quod tu, fili B(ertolde), balium regni Sicilie nobili viro Manfredo – – – cessisti, nequaquam vobis in personis et rebus vestris molestiam inferet“ (B.-F.-W. 8948).
  268. B.-F.-W. 8966. – Zwei Urkunden von 1255 Februar 15, in denen Papst Alexander IV. den Markgrafen von Hohenburg verspricht, sie mit Manfred, falls er zum Gehorsam gegen die Kirche zurückkehrt, zu versöhnen, in allen ihnen von der Kirche verliehenen Gütern zu beschützen und Manfred zu vollem Schadenersatz anzuhalten (B.-F.-W. 8944, 45), lassen sogar vermuthen, dass Berthold schon damals unter gewissen Sicherstellungen bereit war, Manfred selbst im Besitze der Statthalterschaft zu belassen. Ich werde an einem späteren Orte über die Unsicherheit, die man seit der Festsetzung Manfred’s in Luceria an Berthold wahrnimmt, über den Mangel an Klarheit und Folgerichtigkeit zu sprechen haben.
  269. B.-F.-W. 8966.
  270. Die Worte in der bekannten „Protestatio Conradini“ (Dönniges, Acta Henrici VII. Bd. II, 247): „(Innocentius) hereditarium regnum nostrum – – – invasit personaliter cum exercitu numeroso et sub pretextu liciti, quo se in eo balium pretendebat, totum suo dominio vendicavit. Confestim verumtamen apprehensa possessione pravum intentionis nefande propositum manifestans et dicti regni tanquam in eius regem totam in se precise transferens potestatem paulatim nomen ibi delere nostrum, extinguere fidem nostram et iura pupilli regis suffocare perpetuo satagebat“ gehen wohl auf den Bericht Manfred’s zurück. Sie erinnern sehr an die Darstellung bei Jamsilla l. c. 512 E.
  271. Die Urkunde, in welcher Manfred im Namen Konradin’s die Reichsverwesung in Sicilien mit unumschränkter Regierungsvollmacht übertragen wird, ist allerdings erst am 20. April 1255 ausgestellt, B.-F. 4771.
  272. B.-F. 4644 a, B.-F.-W. 8795, R. 259–60. – Zwei Monate später ist die Anwesenheit der Baierischen Herzöge in dem Vohburgischen Nabburg urkundlich belegt (Quell. u. Er. V, 132, R. 282). Als nach dem Tode der Markgrafen der Bischof von Freising deren erledigte Lehen dem Herzog Ludwig dem Strengen verbrieft, verleiht er ihm „omnia et singula feoda, que nobiles viri bone recordationis Bertholdus etc. – – – habebant vel habere debebant“ (!). Aus dem Artikel 15 des Vergleiches zwischen dem Bischof von Regensburg und Herzog Ludwig von 1272 Februar 7 geht ebenfalls hervor, dass die Herzöge von Baiern Regensburger Kirchenlehen der Markgrafen bereits zu deren Lebzeiten inne gehabt (Quell. u. Er. V, Nr. 102, R. 285). Vgl. auch betreffs Hohenburg Ried, Cod. dipl. Rat. I, 448, R. 281. Als Rodeger von Ehenheim, der unter dem Markgrafen Berthold im Königreiche Sicilien gedient, nach Hause zurückkehrt, sieht sich Papst Alexander IV. zu dem ausdrücklichen Befehle veranlasst, dem Edlen, dem er als früheren Anhänger Konrad’s verziehen habe, seine Güter zurückzugeben. (1255 Januar 13, B.-F.-W. 8912.)
  273. B.F.-W. 8974, R. 275.
  274. B.-F.-W. 8980, R. 277.
  275. Vgl. Potthast Nr. 16 018, 51, 16 229, 16 566, 16 620, Rodenberg a. a. O. 217. Charakteristisch ist die Urkunde Alexander’s IV. 1256 Juni 20 („cum olim Bertoldo marchioni de Camby (!) pro negocii regni Siciliae procuracione duo millia unciarum auri per dilectos filios Reinaldum, Reinerum etc. eorumque socios, cives et mercatores Senenses (Siena!) persolvi mandaverimus et propter hoc quaedam monasteria et ecclesiae regni Angliae fuerunt in duobus milibus marcarum sterlingorum novorum de mandato nostro eisdem mercatoribus obligata – – – et de huiusmodi pecunia nonnisi tantum trecentae unciae fuerunt per dictos mercatores eisdem marchioni et fratribus persolutae,“ M. G. SS. XXVIII, 361). Aus der finanziellen Belastung der Klöster schreibt sich zum Theil die Verstimmung des Mönches von St. Albans, Matthäus Paris, gegen den Papst Innocenz IV. her.
  276. B.-F.-W. 8981, R. 278.
  277. a. a. O. 218.
  278. Wie abfällig man in England, selbst in Hofkreisen, das Sicilische Abenteuer beurtheilte, kann man nicht bloss schliessen aus der bekannten früheren Aeusserung Richard’s von Cornwallis, des Bruders Heinrich’s III. (das päpstliche Anerbieten des Sicilischen Reiches komme ihm vor, wie wenn ihm jemand sagte: Ich verkaufe dir den Mond, steige hinauf und hole ihn dir, Matth. Paris, M. G. SS. XXVIII, 345), sondern auch aus der jüngst bekannt gewordenen Verbriefung Richard’s von 1256 November 26 (B.-F.-W. 11 769). Vgl. auch B.-F.-W. 13 990.
  279. „Cuius maior et melior pars Tusci dicebantur“, Saba Malaspina 794 D.
  280. Jamsilla l. c. 572 C. – Matth. Parisiensis ed. Luard V, 498: „ingeniosus et potens bellator marchisius, de cuius consilio et adiutorio totus exercitus papalis confidebat“.
  281. Vgl. Jamsilla 561 D.
  282. Wenigstens Otto wird von Jamsilla l. c. 566 A ausdrücklich erwähnt.
  283. Vermuthlich Piano d’Uffita, am gleichnamigen Flusse zwischen Flumari und Frigento, B.-F. 4651 f. Vgl. auch Cesare, Manfredi I, 135, Capasso l. c. 108.
  284. Jamsilla l. c. 561 D.
  285. Jamsilla l. c. 561 C. ff.
  286. Selbst Jamsilla berichtet von einer Neigung zum Abfall in Melfi wie in Potenzia (l. c. 561 C, D, vgl. dazu B.-F.-W. 8863), von einer offenen Rebellion im Rücken des Manfredinischen Heeres, in Guardia Lombarda (l. c. 562 A). „Apulorum corda mobili semper rotatione vertuntur,“ Saba Malaspina 792 C. (Vgl. auch B.-F.-W. 13 965 u. 66.)
  287. „Additus enim erat ipsi exercitui diebus illis quidam alius papalis exercitus, qui sub archipresbytero Paduano praedicti legati vicario per partes principatus ad invadendam et conquirendam Calabriam dirigebatur“, Jamsilla l. c. 565 D. „Papalis exercitus, qui de die in diem continuum undique recipiebat augmentum‘“, ibidem 571 C. Natürlich lässt Jamsilla die Päpstlichen von Anfang an Manfred numerisch überlegen sein und nur aus Furcht vor seinem Helden der Schlacht ausweichen. Wären die Päpstlichen wirklich numerisch überlegen gewesen, so hätte man gewiss nicht die Ordre zur Zurückberufung des für Calabrien bestimmten Heeres gegeben, eine Ordre, durch welche die Flotille unter Petrus Rufus in die grösste Gefahr gebracht werden musste. Was Jamsilla in der Verherrlichung des Manfredinischen Heeres leistet, dafür eine Probe: „tantusque eos de principis potentia timor invaserat, quod si quando exire deberent hinc aliqui de utroque exercitu ad aliquid, ut moris est, acquirendum et quinquaginta viris de legati exercitu sex aut octo viri de parte principis occurrerent, ab eorum aspectu protinus fugerent“, l. c. 571 C, D. Trotzdem nimmt Schirrmacher a. a. O. 119, wie auch sonst, die Darstellung Jamsilla’s unbedenklich in seinen Text auf.
  288. „Facta sunt de ingenio marchionis Bertholdi quaedam lignea instrumenta triangulata sic artificiose composita, quod de loco ad locum leviter ducebantur, et quocumque modo revolverentur, semper ex uno capite erecta constabant. His ergo ligneis instrumentis papalis exercitus ex illa parte, qua erat exercitus principalis aspectus, se circumcinxit,“ Jamsilla l. c. 505 C.
  289. Schirrmacher a. a. O. 121, 442 vermuthet in dem „marescallus ducis Bavariae“ des Jamsilla mit gutem Grunde Berthold von Schildberg. (Quellen u. Erörterungen V, 123, 31.) – Für Manfred brachte er vielleicht (!) die erwähnte Urkunde vom 20. April 1255. Für den päpstlichen Stuhl aber hatte er – das muss gegen Schirrmacher a. a. O. 121 betont werden – gewiss noch eine besondere Instruction.
  290. Jamsilla l. c. 571 E schreibt die Initiative dem Markgrafen zu. Soll auf diese Weise der gleich nachher berichtete Bruch des Waffenstillstandes durch Berthold in ein um so schlimmeres Licht gerückt werden? Schirrmacher a. a. O. 121 schliesst sich Jamsilla an.
  291. l. c. 572 D.
  292. Am 7. August urkundet der Legat zu Foggia, Capasso l. c. Nr. 224.
  293. „Unde etiam legatus sedis apostolicae, qui papali exercitui praeerat, postquam Fogiam intravit, si quas literas per regnum vel ad partes alias mittebat, eas datas in obsidione Luceriae subnotari faciebat“, Jamsilla l. c. 574 B.
  294. Jamsilla l. c. 573 B. Schirrmacher a. a. O. 123 übersetzt „castrum Canusii, quod Oddo marchio de Hoenburch tenebat“ mit Canosa, welches Otto von Hohenburg gehörte!“
  295. „Licet papalis exercitus transitum principis per partes illas utpote Vicinum perpendere potuisset, non tamen ipsum impedire tentaverunt, sed sine aliquo impedimento princeps cum gente sua Luceriam intravit“, Jamsilla l. c. 573 B.
  296. „Cum dilectus filius noster Octavianus S. Marise in Via Lata diaconus cardinalis apostolicae sedis legatus cum magno et honorabili exercitu ad partes Apuliae processisset et memoratum negotium laudabiliter convalesceret et successibus prosperis firmaretur, tandem quorundam proditorum faciente nequitia, de quibus, quod fideliter agerent, praecipue sperabatur, tot fuere fabricata contraria, tot iniecta offendicula et obstacula praeparata, quod propter haec, cum liquido appararet illorum dolus, proditio atque fraus, coactus est idem legatus in Terram Laboris cum tota sua comitiva redire“, Schreiben Alexander’s IV. 1255 Sept. 18 (Rymer, Foedera I, 327), B.-F.-W. 9015. Dass mit den „quidam proditores“ Berthold und seine Brüder gemeint sind, geht nicht bloss, wie schon Schirrmacher a. a. O. 445 gezeigt hat, aus dem Antwortschreiben König Heinrich’s III. von England hervor (Rymer l. c. 337, vgl. dazu 339), sondern auch aus einer später anzuführenden Stelle einer päpstlichen Urkunde von 1256 Juni 20 (Mon. Germ. SS. XXVIII, 361).
  297. Jamsilla l. c. 574 A ff.
  298. Andere Deutsche Edle – das wurde bereits erwähnt – hatten in richtiger Erkenntniss der Situation gleich nach dem Scheitern des ersten Feldzuges gegen Manfred das Königreich verlassen und waren nach Deutschland zurückgekehrt. Freilich, welches Schicksal hätte vielleicht der Markgrafen in Baiern geharrt!
  299. „Firmatum est inter legatum et marchionem interpositione iuramenti, ut nullo modo legatus ad bellandum exire permitteret, antequam marchio cum gente rediret“, Jamsilla l. c. 574 D.
  300. Jamsilla l. c. 574 D, E. Vgl. dazu B.-F.-W. 13 965, 66, 68. Hier urkundet Johannes Bonus, Bischof von Ancona, als Generalvicar des Cardinallegaten Octavian in den Justitiariaten Bari und Otranto, dd. Trani 1255 Juli 29 u. 31, Aug. 1. – Für Baroli vgl. Mon. Germ. Epp. III, 386!
  301. Das verräth uns selbst Jamsilla l. c. 574 C, der aus Gründen, die gleich zu besprechen sind, den Ernst der Verhandlungen Berthold’s mit Manfred zu bestreiten sucht.
  302. „Profectus est itaque marchio ad civitatem Trani, in cuius civitatis castro morabatur uxor eius Isolda filia marchionis Lanceae, quae principi ex parte matris suae proxima linea sanguinis attinebat, cuius studio tractari coepit, qualiter marchio ad gratiam principis reciperetur“, Jamsilla l. c. 574 D, E.
  303. „Do ich dem papste des veriach und aller miner missethaete und er an minem briefe sach, ich minne ein wip mit ganzer staete.“ Hagen, Minnesänger I, 33, Lied 3. Wenn auch die „Dame“ des Ritters und Minnesängers in der Regel nicht die eigene Frau war, diese Stelle und damit das ganze Lied muss vielleicht doch auf die Gemahlin des markgräflichen Minnesängers bezogen werden.
  304. „Interea vero tractatum est per uxorem marchionis Bertholdi, quod quidam nepos ipsius marchionis nomine Bertholdus, quem marchio valde diligebat, cum exiret venatum versus civitatem Andriae, captus fuit ab Andrensibus et in custodia detentus; quod ideo procuratum est, quod aliqua principi ex hoc cautela fieret, quod marchio contra ipsum non esset,“ Jamsilla l. c. 575 B. Diese Stelle hat Schirrmacher übergangen!
  305. Jamsilla l. c. 575 D.
  306. Jamsilla l. c. 576 A, B, C, der den Charakter eines Scheingefechtes zu verdecken sucht, lässt von 300 Deutschen und Sarazenischen Reisigen Manfred’s nicht bloss das von ihm auf 3800 Mann geschätzte Gefolge Berthold’s in die Flucht schlagen, sondern noch überdies 1400 tödten und 450 gefangen nehmen!! Schirrmacher folgt nichtsdestoweniger auch hier den Angaben Jamsilla’s.
  307. B.-F. 4652 E.
  308. „ut princeps pro parte sua et regis Conradi nepotis sui regnum teneret, excepta Terra Laboris, quam princeps ecclesie concessit tenendam, ita tamen, quod si papa transactionem et concordiam ipsam forte non acceptaret, liceret principi terram ad suum ius et dominium revocare“, Jamsilla l. c. 576 E f.
  309. „Ab illa quoque tam immensa gratia Bertholdus marchio de Hoenburch et fratres non fuerunt exclusi; nam licet enormiter contra ipsum principem deliquissent et eorum recens culpa poenam imminentem rationabiliter expectaret, tamen princeps divinam imitatus misericordiam, quae nulli quantumcumque peccatori deest, eidem marchioni et fratribus pepercit et omnem praeteritam remisit offensam et in familia sua eos manere iussit et tenere terras et alia bona sua, quibus rationabiliter debuerant et in perpetuum caruisse“, Jamsilla l. c. 577 B, C.
  310. Schon vorher war das Unternehmen des Petrus Rufus gegen Calabrien gescheitert und hatte scheitern müssen, da das zu seiner Unterstützung ursprünglich bestimmte Heer des Erzpriesters von Padua nahe der Grenze Calabriens nach Apulien abberufen worden war.
  311. Vgl. Jamsilla l. c. 576 D.
  312. Die meisten Belegstellen für die Ereignisse des Sommers 1255 sind Jamsilla entnommen, und doch weicht meine Darstellung in einem entscheidenden Momente von der Jamsilla’s ab. Dieser bemüht sich nämlich an mehreren Stellen – so l. c. 574 E, 575 B – glauben zu machen, dass die Verhandlungen mit Manfred nur von der Gemahlin Berthold’s ernst gemeint gewesen seien, der Markgraf selber aber trügerisches Spiel getrieben habe. Muss schon das wiederholte sichtliche Bemühen, den Ernst dieser Verhandlungen zu bestreiten, beim Charakter des Lobredners Manfred’s Bedenken erregen, so setzt sich Jamsilla noch überdies mit sich selbst in Widerspruch. Er verräth nämlich nicht bloss im Laufe der Erzählung, dass sogar Uneingeweihte die Gefangennahme des markgräflichen Neffen nicht ernst genommen, diese vielmehr vom Markgrafen selbst herbeigeführt sein liessen, also an die Aufrichtigkeit der Verhandlungen glaubten (l. c. 575 B), er beginnt selbst seine Schilderung der Katastrophe mit den Worten „Bertholdus enim marchio de Hoenburch, statim quod principem intellexit tantae fuisse audaciae, quod papali exercitu existente apud Fogiam ipse de Terra maritimae Bari transivit Luceriam et exire disponebat in campum, valde in se turbatus est et extunc cogitare coepit, qualiter ad graciam principis recipi posset. Unde autem melius hoc et liberius tractaretur et qualiter ad ipsius gratiam reciperetur, antequam princeps Luceriam esset regressus ad obsidionem Fogiae processurus, assumtis secum octingentis militibus de papali exercitu de voluntate legati Fogiam et ad civitatem Trani processit“ (l. c. 574 C). Wenn er dann in demselben Athem weiterfährt: „Cuius processus causa vel occasio fuit, ut idem marchio Terram maritimae Bari, quae melior et ditior pars Apulie est, ad partem ecclesiae revocaret et terra ipsa ad partem ecclesiae devoluta, congregata de partibus illis multitudine illa et ea, quae Fogiae cum legato remanserat, principem et exercitum eius non tam vinceret quam devoraret“ (l. c. 574 D), so ist uns dieser Satz kein Grund, an der Wahrheit des Verrathes des Markgrafen zu zweifeln, wohl aber, uns zu verwundern über die Plumpheit, mit der Jamsilla seinen Lesern, man könnte fast sagen, sich selbst den Glauben an das zu nehmen sucht, wovon er eben erst Zeugniss abgelegt. Sehen wir weiter zu! Die Gesandtschaft Berthold’s an Manfred von Siponto aus scheint allgemein bekannt geworden zu sein, diese liess sich also von Jamsilla nicht mehr todtschweigen. Wie sucht er nun um diese Thatsache herumzukommen? Die Botschaft an Manfred sei nur erfolgt, damit der Markgraf ungestört (vielleicht noch unter fürstlichem Geleite?) mit seiner Mannschaft und seinen Vorräthen an dem Belagerungsheer Manfred’s vorüber nach Foggia hineingelangen könne. Das Versprechen, dem Legaten einen für Manfred vortheilhaften Vertrag abzuringen, sei Täuschung gewesen. Manfred muss natürlich bei dem Standpunkte Jamsilla’s einen abschlägigen Bescheid ertheilen. Nun lässt dieser den Markgrafen den Versuch machen, Manfred mit einer weiteren genialen List zu hintergehen, nämlich mit der Mittheilung, er werde nicht nach Foggia zurückkehren. Einige Tage später sei er dann „arglos“ („quadam securitate“) nach dieser Stadt aufgebrochen (l. c. 575 D–576 C). Halten wir den Markgrafen für so beschränkt, dass er mit solchen Mitteln nach Foggia zu gelangen glauben konnte ohne vorhergehende Sicherstellung Manfred’s? Und dann erst die Schilderung des Scheingefechtes! Dieses Zahlenverhältniss! Gerade der Uebereifer, mit dem der sonst Zahlenangaben meidende Jamsilla dem Glauben an einen Scheinangriff begegnen will, verräth ihn wiederum. Und selbst den Ernst des Gefechtes zugegeben, wie kann der flüchtende Markgraf an dem Belagerungsheer Manfred’s vorüber nach Foggia gelangen, wenn man ihm nicht absichtlich Einlass gewährt? Jamsilla verbindet endlich unmittelbar mit dem Vertrage von Foggia, in dem wir ein Werk Berthold’s erkannten, die Begnadigung des Markgrafen, eine Begnadigung, die er später rückgängig machen lässt, aber auf Grund einer Denunciation, nicht weil die Ratification des Vertrages vom Papste verweigert worden. Die Begnadigung war eben den Markgrafen schon vor dem Vertrage als Lohn für ihren Uebertritt zugesichert worden; nach Jamsilla ist sie allerdings in Nachahmung der „divina misericordia, quae nulli quantumcumque peccatori deest (!)“ erfolgt. Müsste nach all’ dem der Ernst der Verhandlungen Berthold’s mit Manfred zum mindesten einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit haben, so muss diese Wahrscheinlichkeit zur Sicherheit werden, wenn wir hören, dass der Papst selbst die Markgrafen vor aller Welt des Verraths zeiht. Das geschieht nicht bloss in dem bereits citirten Schreiben vom 18. September 1255 an den König von England, das geschieht auch in einer bis jetzt nicht verwertheten päpstlichen Urkunde von 1256 Juni 20 (M. G. SS. XXVIII, 361): „Predictus marchio (Bertholdus) et fratres sui multorum beneficiorum, que a nobis et ecclesia Romana receperunt, immemores existentes manifestam proditionem adversum nos et eandem ecclesiam et carissimum in Christo filium nostrum regem Anglie illustrem commiserunt in regno predicto Sicilie, propter quod omnibus beneficiis et graciis a nobis impensis eisdem merito sunt privandi.“ Wenn wir die beiden Zeugen confrontiren, den Papst, der in der bestimmtesten Form dem Markgrafen Verrath schuldgibt, und Jamsilla, der sich windet und dreht und in die grössten Widersprüche verwickelt, kann uns da die Entscheidung schwerfallen? Auch in England glaubte man an den Verrath des Markgrafen, wie wir aus Matthäus Paris (ed. Luard 474 f., 497–99, die Detailangaben sind werthlos, Erfindungen der Phantasie!) ersehen; freilich gehen hier die Informationen auf päpstliche Quelle zurück. Aus der Darstellung Saba Malaspina’s (l. c. 795) kann man wenigstens so viel herauslesen, dass es bei der Katastrophe von Foggia nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Wir fragen uns nach dem Grunde, wesshalb Jamsilla den Ernst der Verhandlungen Berthold’s mit Manfred in Abrede stellt: Manfred darf nicht durch Verrath die Capitulation von Foggia erzwungen haben, er darf auch nicht als Bundesgenosse dessen erscheinen, den er unmittelbar hernach in Ausnutzung einer Denunciation wegen angeblicher Verschwörung vernichtet. – Auch Schirrmacher glaubt Anm. S. 445 an die Berechtigung der päpstlichen Anklage, hat aber trotzdem seinem Texte S. 123 f. die Darstellung Jamsilla’s zu Grunde gelegt, als ob Berthold den Fürsten Manfred bei den Verhandlungen nur habe täuschen wollen. Ja, wann hat denn dann der Markgraf Verrath geübt? Schirrmacher scheint sich über den Charakter Jamsilla’s niemals klar geworden zu sein; er begnügt sich mit einer oft wörtlichen Uebersetzung desselben, statt mit kritischem Messer den wahren Thatbestand aus der tendenziösen Ueberlieferung herauszuschälen.
  313. Jamsilla l. c. 577 D f.
  314. „Nuntii autem principis ad papam profecti invenerunt in papali curia comitem Guaserburch, per quem comitem intellexerunt, quod praenominatus Bertholdus et fratres, qui pridem ad gratiam principis recepti fuerant, conspirationem quamdam contra principem cum quibusdam regni nobilibus tractarent – – – Quo audito princeps de tractatu praedictae conspirationis certa plura habuit indicia, quibus violenter praesumsit verum esse, quod dicti sui nuntii significaverant sibi, sicque praedictum marchionem et fratres capi fecit et in carcere retineri, Jamsilla l. c. 577 D, E. Wenn das Schreiben B.-F.-W. 13 991 überhaupt an Manfred gerichtet ist, so bezweckt es wohl eher die Freilassung Berthold’s und seiner Brüder als die des Petrus Rufus; uns ist von einer Gefangenschaft des Letzteren nichts überliefert, sie ist auch innerlich unwahrscheinlich, da Petrus Rufus als Flüchtling zu Terracina auf Anstiften Manfred’s ermordet wurde, Manfred ihn also schwerlich hätte vorher entkommen lassen. Die Bezeichnung „Marschall“ kann auf den gleichen Lesefehler, auf die gleiche Verwechslung mit dem Seneschallamte Berthold’s zurückgehen, wie in B.-F. 4594 (s. oben S. 224).
  315. Vgl. über diesen seit Jahrzehnten mit den Hohenburgern, seinen Neffen, verfeindeten Grafen oben S. 208, 212 und R. 225, 237. Vgl. auch Quell. u. Er. V, 95 und Schirrmacher a. a. O. S. 124, Riezler, Geschichte Baierns II, 87 f., Ratzinger, Albertus Bohemus S. 655. Noch 1255 tritt er als Salmann einer Schenkung an Kloster Rott auf (Meichelbeck, Hist. Fris. II, b, 19).
  316. Siehe oben S. 261 u. 266.
  317. Nach Schirrmacher a. a. O. 121, der Jamsilla nachschreibt, befindet sich Manfred natürlich im Besitze sicherer Indicien. Das Bild, das man auf Grund der einzelnen Angaben Schirrmacher’s von Berthold gewinnt, ist voll von Widersprüchen.
  318. Jamsilla l. c. 578 C, B.-F. 4652.
  319. Jamsilla l. c. 578 B.
  320. „In ipsa curia Bertholdus marchio de Hoenburch et fratres eius patefacta et legitime probata conspiratione, quam contra principem facere tentaverant, per comites et barones regni concordes sententialiter fuerunt condemnati ad mortem; poena tamen mortis commutata est eis ad poenam carceris perpetui, in quo miserrimam vitam fatalem finierunt.“ Jamsilla l. c. 578 B.
  321. Schirrmacher a. a. O. 102.
  322. „Petrum de Calabria, virum olim in curia Corradi et Frederici etiam praepotentem – – – apud Terracinensem civitatem exilio profugum, per quendam Petrum de Castellionata civem Salernitanum domicellum et familiarem eiusdem comitis procuravit interfici et fratrem ipsius comitis, Jordanum Rubeum nomine, oculorum omissione confecit. Civem vero praedictum confugientem ad eum nece sui domini tam crudeliter perpetrata militiae cingulo decoravit.“ Saba Malaspina l. c.
  323. Alexander IV. kann bereits im August 1257 (B.-F.-W. 9120, R. 279) zu Acten Stellung nehmen, die in Deutschland auf die Nachricht vom Tode der Markgrafen erfolgt waren.
  324. Dasselbe begegnet uns in der sogenannten „Lamentatio Bertoldi marchionis“, einer der „Lamentatio Petri de Vinea“ ähnlichen Schulübung (erhalten in der Palermitaner Handschrift des Petrus de Vinea, Bruchstücke davon bei Capasso l. c. p. 116, Note 2, Giesebrecht, Beitr. z. Genealogie etc. Münchener Jbb. 1870 I, 587, R. 278 d): „Infelix proprio transfixi pectora telo.“ – Glaubwürdiger klingt, was Bartholomäus de Neocastro (Muratori, Scriptores XIII, 1019) berichtet: „marchio – – – orbatus comprimitur in obscuris“.
  325. Jamsilla l. c. 578 A, B. Vgl. B.-F.-W. 14 027.
  326. Jamsilla l. c. 578 C, 583 A. Vgl. dazu B.-F.-W. 14 015.
  327. Jamsilla l. c. 545 C, D, vgl. dazu Hahn, Collectio monument. I, 192 ff. B.-F.-W. 14 018 (125 600) ist er als „regius et principalis capitaneus“ und überdies als „castellanus et stratigotus Messane“ beurkundet. Derselbe war nach B.-F.-W. 13 781 eine Neffe des uns bekannten gleichnamigen Markgrafen Manfred Lancia.
  328. Jamsilla l. c. 581 C.
  329. Vgl. Schirrmacher a. a. O. Beilage 5.
  330. Jamsilla l. c. 582 B. Manfred Maletta erscheint später als Grosskämmerer König Manfred’s (B.-F.-W. 14 174).
  331. Dass dieses zweite Gerücht von Manfred selbst ausgesprengt worden ist, darüber sind Guelfische und Ghibellinische Quellen einig. Vgl. gegen Schirrmacher a. a. O. 132 Fahrenbruch, Zur Gesch. König Manfred’s, Strassburger Diss. 1880, S. 9 ff.
  332. „Manfredo favebant utplurimum regniculae comites et Lombardi – – – multitudo nobilium Theutonicorum – – – (an ihre Spitze wird ausdrücklich Berthold gestellt!) dabant operam ad conservationem regni, ut in eo posset Corradinus suo tempore dominari“, sagt Malaspina l. c. 791 C, D, der an dieser Stelle, wie so oft, die politische Constellation richtig zeichnet.
  333. So Schirrmacher a. a. O. 152 ff. – Schirrmacher hat darzuthun versucht, dass das Königthum Richard’s von Cornwallis, des Oheims Edmund’s von England, welches von den Vormündern Konradins unter Preisgabe der Sicilischen Rechte ihres Mündels anerkannt worden sei, sowie das Königthum Alphons’ von Castilien, der ebenfalls nach der Sicilischen Krone getrachtet, die Usurpation Manfred’s zur politischen Nothwendigkeit gemacht habe. Hat schon Fahrenbruch a. a. O. 66 ff. den Gegenbeweis angetreten, dass das Deutsche Königthum des Engländers und des Spaniers mit der Usurpation Manfred’s nichts zu schaffen habe, dass eine äussere Nöthigung überhaupt nicht vorhanden war, so hat eine inzwischen bekannt gewordene Urkunde zur Evidenz dargethan, dass gerade die Verpflichtung Richard’s von Cornwallis, nach seiner Wahl allen auf das Königreich Sicilien bezüglichen Verträgen zu entsagen und den Sohn Konrad’s IV. bezüglich desselben nicht zu behindern, zu den Bedingungen gehörte, unter welchen die Herzöge von Baiern zu Richard’s Wahl mitwirkten (B.-F. 4772 b). (Diese Bedingung ist selbst noch bei Kempf, G. d. Dt. Reichs w. d. gr. Interregnums [1893] S. 199 unerwähnt geblieben.) Fahrenbruch hat es versäumt, die Gründe zur Usurpation Manfred’s weiter zurückzuverfolgen, zu zeigen, dass schon Manfred’s frühere Arbeit lediglich seinem eigenen Interesse, nicht der Wahrung der Rechte Konradin’s gegolten hatte. Das war eine der vornehmsten Aufgaben dieser meiner Studie.
  334. Vgl. Hagen, Minnesänger I, 33–34, III, 317, IV, 68–72, V, 220; Holland, Gesch. d. Altdeutschen Dichtkunst in Baiern S. 530–35; Bartsch, Deutsche Liederdichter des 12. u. 13. Jahrh., 3. Aufl. (1893), S. XLIII u. 67 f.; Weingartner Handschr., Bibliothek d. lit. Ver. in Stuttgart V, 23. – Schon Giesebrecht, Beitrr. z. Genealogie d. Baier. Adels, S.-B. d. Münch. Ak. 1870 I, 586 f., hat zum Beweise dafür, dass der als Markgraf von Hohenburg bezeichnete Minnesänger unser Markgraf Berthold ist, auf eine Stelle in der „Lamentatio Bertholdi marchionis“ verwiesen:

    „Dives eram quondam, pauper modo. Quid miser egi,
    Carmina qui quondam studio florente peregi,
    Illis temporibus michi sors successit amene,
    Ecce mihi lacere dictant scribenda camene.“

    Trotzdem identificirt Golther, dem offenbar die Studie Giesebrecht’s entgangen ist, in der von ihm besorgten neuen Ausgabe von Bartsch’s Liederdichtern den markgräflichen Minnesänger von Hohenburg nicht mit Berthold, sondern mit dessen Vater, Dipold V., und hält diesen noch überdies für eine Person mit Dipold von Schweinspeunt. Es lässt sich noch ein weiterer Beweis für die Autorschaft Berthold’s anführen: In einem gleich zu citirenden Minneliede singt der Markgraf von Hohenburg, er habe dem Papste von seiner Dame und seiner Liebe zu ihr erzählt. Nun aber wissen wir wohl von Berthold, dass er längere Zeit sowohl mit Innocenz IV. als mit Alexander IV. in engem Verkehre gestanden, von dem Vater, Dipold V., ist uns Aehnliches nicht bekannt.

  335. Sechs Altdeutsche Minnelieder als Frühlingsgruss 1835, componirt von Fr. Pocci.
  336. In dem c. 1280 verfassten zweiten Baierischen Urbar ist Stadt und Amt Nabburg zuerst als herzogliches Besitzthum aufgeführt. Vgl. oben S. 204, Anm. 5 u. 6.
  337. R. 283.
  338. R. 284.
  339. R. 281 u. 85.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: die