Oneiros
Hallo Oneiros!
Herzlich willkommen bei Wikisource. Es freut mich, dass Du zu uns gestoßen bist. Ein paar Worte über dich auf deiner Benutzerseite sind gern gesehen. Insbesondere würde es uns freuen zu wissen, wie du von uns erfahren hast.
Zur Einführung in das Projekt gibt es die Seite Wikisource:FAQ. Solltest Du Fragen haben, benutze einfach das Wikisource:Skriptorium oder komm in den Chat #wikisource-de. Um Hilfe zu bekommen, einfach links in der Suche Hilfe eintippen. Du kannst dich aber auch direkt an einen Benutzer wenden – die meisten und ich helfen gerne.
Wenn du etwas ausprobieren willst, dann ist die »Spielwiese« der richtige Platz.
Neulingen empfehlen wir, sich zunächst bei den „Korrekturen der Woche“ zu beteiligen, um unsere Arbeitsweise kennen zu lernen. Vor dem Einstellen längerer Texte (z.B. ganzer Bücher) wird darum gebeten, das Projekt im Skriptorium anzusprechen. Bitte keine Texte ohne zuverlässige Textgrundlage (diese ist als Quelle zu nennen) einstellen, und bitte nur gemeinfreie Texte einstellen!
Scans der Quellen sind dringend erwünscht (bitte auf Wikimedia Commons hochladen)
Und nun viel Spaß bei Wikisource!
Liebe Grüße, FrobenChristoph 18:19, 30. Sep. 2007 (CEST)
Bitte bring einen Scan des Zwei-pus-vier-Vertrags aus dem BGBl. II bei. Auf Dauer ist der Text sonst nicht zu halten --FrobenChristoph 18:20, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Einen Scan gibt's leider nur gegen Geld. Aber ich habe mal beim Auswärtigen Amt angefragt.--Oneiros 22:45, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Entschuldigung, das kannst du uns BITTE nicht erzählen. Begib dich in eine Bibliothek, dort kannst du das Bundesgesetzblatt kopieren und dann scannen oder von jemandem von uns scannen lassen. Oder mail eine Bibliothek an, dass sie Dir es kostenfrei scannt. Wir scannen hier im Monat dutzende lange Texte oder sogar Bücher und du kannst von diesem Mini-Text keinen Scan beibringen? Ich mache höflich darauf aufmerksam, dass ich den Text als Administrator dieses Projekts löschen werde, wenn er ohne Scan bleibt. Danke für die Beachtung --FrobenChristoph 22:58, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Dir ist bekannt, daß es sowas wie Copyright gibt? Nochmal: Offiziell gibt es einen Scan des dazugehörigen Bundesgesetzblatts nur gegen Geld. Wenn Du mir allerdings schriftlich gibt, daß es für diese Seiten des Bundesgesetzblatts kein Copyright gibt (bitte mit Nachweis), mache ich mich gerne auf. Eine Löschung des Artikels halte ich für völlig übertrieben; Du kannst aber natürlich gerne einen entsprechenden Antrag stellen.--Oneiros 23:08, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Dir ist offenkundig nicht bekannt, dass es in Deutschland kein Copyright gibt, sondern ein Urheberrecht und ich als Urheberrechtsspezialist gelte. Sodann ist dir nicht bekannt, dass amtliche Werke gemaess § 5 Abs. 1 UrhG urheberrechtsfrei sind, das ist die Voraussetzung, dass wir sie nehmen koennen. Ob irgendwer online Scans vom BGBl. vertickt, ist voellig irrelevant. Es gibt hunderte Bibliotheken, in denen du das gedruckte BGBl. einsehen und kopieren kannst. Ich werde den Beitrag auch ohne Loeschantrag loeschen, weil ich hier als einer der wenigen, der sich um diese Rechtstexte kuemmert, einen gewissen Ermessensspielraum fuer mich in Anspruch nehme. Wir sind hier nicht in der Wikipedia und ich möchte dir dringend empfehlen, dich erst einmal mit den Gepflogenheiten dieses Projekts vertraut zu machen, bevor du große Töne spuckst. Danke --FrobenChristoph 00:06, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Ich möchte doch nochmal um einen Quellnachweis für die Uhrherberrechtsfreiheit des Bundesgesetzblattes, das meines Wissens in einem privaten Verlag erscheint, bitten. Und lies bitte nochmal die Wikisource:Wikiquette. Und ja, ich kenne Dich nicht. Danke.--Oneiros 00:14, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Achja: Erklär bitte, warum der Fundstellen-Link nicht vertrauenswürdig ist.--Oneiros 00:14, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Du darfst hier gern um alles bitten, aber ich bin nicht dein Lakai. Unsere Hilfeseiten und die FAQ geben alle gewünschte Auskunft, von w:Amtliches Werk einmal ganz abgesehen. --FrobenChristoph 00:23, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Na also, geht doch. :-) Scan kommt, kann aber noch etwas dauern. Ich habe einige Verfassungen und völkerrechtliche Verträge, bei denen Scans fehlen, entsprechend markiert.--Oneiros 00:35, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Besten Dank --FrobenChristoph 00:41, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Na also, geht doch. :-) Scan kommt, kann aber noch etwas dauern. Ich habe einige Verfassungen und völkerrechtliche Verträge, bei denen Scans fehlen, entsprechend markiert.--Oneiros 00:35, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Du darfst hier gern um alles bitten, aber ich bin nicht dein Lakai. Unsere Hilfeseiten und die FAQ geben alle gewünschte Auskunft, von w:Amtliches Werk einmal ganz abgesehen. --FrobenChristoph 00:23, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Dir ist offenkundig nicht bekannt, dass es in Deutschland kein Copyright gibt, sondern ein Urheberrecht und ich als Urheberrechtsspezialist gelte. Sodann ist dir nicht bekannt, dass amtliche Werke gemaess § 5 Abs. 1 UrhG urheberrechtsfrei sind, das ist die Voraussetzung, dass wir sie nehmen koennen. Ob irgendwer online Scans vom BGBl. vertickt, ist voellig irrelevant. Es gibt hunderte Bibliotheken, in denen du das gedruckte BGBl. einsehen und kopieren kannst. Ich werde den Beitrag auch ohne Loeschantrag loeschen, weil ich hier als einer der wenigen, der sich um diese Rechtstexte kuemmert, einen gewissen Ermessensspielraum fuer mich in Anspruch nehme. Wir sind hier nicht in der Wikipedia und ich möchte dir dringend empfehlen, dich erst einmal mit den Gepflogenheiten dieses Projekts vertraut zu machen, bevor du große Töne spuckst. Danke --FrobenChristoph 00:06, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Dir ist bekannt, daß es sowas wie Copyright gibt? Nochmal: Offiziell gibt es einen Scan des dazugehörigen Bundesgesetzblatts nur gegen Geld. Wenn Du mir allerdings schriftlich gibt, daß es für diese Seiten des Bundesgesetzblatts kein Copyright gibt (bitte mit Nachweis), mache ich mich gerne auf. Eine Löschung des Artikels halte ich für völlig übertrieben; Du kannst aber natürlich gerne einen entsprechenden Antrag stellen.--Oneiros 23:08, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Das AA hat geantwortet: . --Oneiros 15:44, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo Oneiros würdest du bitte des Dokument nach commons laden. Scans und Dokumente werden bei uns auf commpns gelagert. Nur Ausnahmen, die aus rechtlichen Gründen nicht nach commons geladen werden können, aber nach europäischem Recht frei zugänglich sind werden dann nach ws geladen, - Bisher ist uns aber noch nichts derartiges untergekommen. Danke auch für die Markierungsarbeiten.--Jörgens.Mi Talk 16:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Done. commons:Image:Zwei-Plus-Vier-Vertrag.pdf--Oneiros 17:12, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Achja: Das Copyright muß für Commons noch geklärt werden, sonst wird das gelöscht. Und kann dann wohl auch weg. Ich überlasse das den Experten. :-) Um den Scan des Bundesgesetzblattes (nur das ist verbindlich) kümmere ich mich noch.--Oneiros 17:16, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Done. commons:Image:Zwei-Plus-Vier-Vertrag.pdf--Oneiros 17:12, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo Oneiros würdest du bitte des Dokument nach commons laden. Scans und Dokumente werden bei uns auf commpns gelagert. Nur Ausnahmen, die aus rechtlichen Gründen nicht nach commons geladen werden können, aber nach europäischem Recht frei zugänglich sind werden dann nach ws geladen, - Bisher ist uns aber noch nichts derartiges untergekommen. Danke auch für die Markierungsarbeiten.--Jörgens.Mi Talk 16:54, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Entschuldigung, das kannst du uns BITTE nicht erzählen. Begib dich in eine Bibliothek, dort kannst du das Bundesgesetzblatt kopieren und dann scannen oder von jemandem von uns scannen lassen. Oder mail eine Bibliothek an, dass sie Dir es kostenfrei scannt. Wir scannen hier im Monat dutzende lange Texte oder sogar Bücher und du kannst von diesem Mini-Text keinen Scan beibringen? Ich mache höflich darauf aufmerksam, dass ich den Text als Administrator dieses Projekts löschen werde, wenn er ohne Scan bleibt. Danke für die Beachtung --FrobenChristoph 22:58, 30. Sep. 2007 (CEST)
Danke, PD-GermanGov ist ausreichend --Jörgens.Mi Talk 17:32, 8. Okt. 2007 (CEST)