Beichtzettel
- I. Von den gewöhnlichen Beicht- und Communionzetteln unter den Katholiken im Bißthum Wirzburg.
Jeder Katholik ist verbunden, wenigstens des Jahrs einmahl – nämlich zur österlichen Zeit, die im Wirzburgischen 14 Tag vor Ostern anfängt, und sich mit dem Sonntag Misericordias Domini schließt, zu beichten und zu communiciren. Dieß ist Eines von den fünf Kirchengeboten, die, wie der Wirzb. Katechismus p. m. 65. sagt, jeder Katholik im Gewissen zu halten verbunden ist. Damit nun dieß kirchliche Gesetz auch richtig beobachtet werde, erhält das Beichtkind von seinem Beichtvater einen gedruckten Schein, der ganz einfach folgendermassen eingerichtet ist:
a. Lernt der Ortsgeistliche seine Gemeindeglieder dennoch nicht näher kennen. Zwar ermahnt der W. Katechism. S. 68. seinem verordneten Priester zu beichten, fügt aber sogleich die Erklärung bey: „das ist, seinem Seelsorger, oder auch einem andern Beichtvater mit Erlaubnis der geistlichen Obrigkeit.“ Uneingedenk dieses letztern Beysatzes wandert nun der, welcher etwas wichtiges auf dem Herzen hat, in ein Kloster oder in ein entferntes Ort, und löst sich dort durch Beicht und Communion seinen Beichtzettel. Andere, die ihrem Ortspfarrer doch unverdächtig vorkommen wollen, beichten zuerst ihre gröbern Sünden irgendanderswo, und kommen alsdann mit der leichtern Bürde beladen zu ihrem Pfarrer, ihm nach der kirchlichen Vorschrift zu beichten. Wo geschriebene Beichtzettel gäng und gäbe sind, ist es ja wohl auch ein leichtes, ohne weitere Beicht die Handschrift eines Mannes, den man nie gekannt hat, nachzumachen, und so – Andere und sich zu hintergehen.
b. Weil der Name des Beichtenden auf den Beichtzetteln nicht genannt wird, auch| nach der jetzigen kirchlichen Einrichtung unmöglich angegeben werden kann und darf, (denn der Name ist keine Sünde, wie ein schönes Mädchen sehr naiv seinem lüsternen Beichtvater geantwortet haben – soll) so gibt dieß zu einem andern Mißbrauch, vorzüglich in der Hauptstadt, Gelegenheit. Arme Studenten und andere bedürftige Personen beichten öfters, um eine Anzahl Beichtzettel zu bekommen, welche sie hernach an Leute verkaufen, die sich mit dem Beichten nicht abgeben wollen. Der gewöhnliche Preis ist 24 kr. vielleicht auch nach Stand und Würden mehr.Aufgeklärten geistlichen Obern, wie sie ein Franz Ludwig hat, bleibt es vorbehalten, auch hierauf ihr Augenmerk zu richten, und wohlthätige und zweckmäßige Veränderungen zum Besten des Menschengeschlechts zu treffen.
- II. Von den Beichtzetteln unter Evangelisch-Lutherischen.
- ↑ Namen des Orts.
- ↑ Mir ist ein Pfarrer im Fränkischen bekannt, der das Ius talionis streng beobachtet; anders in Rücksicht der Leute, die ins Schwarzenbergische, anders gegen solche, die ins Wirzburgische oder ins Ritterschaftliche etc. auswandern; je nachdem in diesen Ländern die Accidentien gegen ihn abgemessen werden.