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F-k [Anonym]: Beichtzettel

wenn sie zum letztenmale gebeichtet und communicirt, und wie sie sich in ihrem letzten Aufenthaltsorte betragen habe. Diese Zeugnisse heissen nun auch Beichtzettel. Ihr erster Zweck mag vielleicht gewesen seyn, Personen, die sich contra sextum vergangen hatten, vor ausgestandener Kirchenbuße, die Gottlob! jetzt größtentheils in eine sehr erträgliche Geldstrafe verwandelt ist, vom h. Abendmahle abzuhalten. Nebenbey hatte man auch die Absicht, in solchen Testimonien dem Ortspfarrer mit seinem nunmehrigen Beichtkind bekannter zu machen. Und in dieser Rücksicht scheinen sie sehr nützlich zu seyn. Man sollte sie daher mehr als Testimonia honestatis betrachten und abfassen, und auch mehr, als in einigen Gegenden des protestantischen Frankens gewöhnlich ist, auf die Vorweisung derselben dringen; insonderheit bey Dienstboten.

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 Doch müßten sie a) gewissenhaft und unparteyisch abgefaßt seyn. Nicht Alle über einen Leisten geschlagen: „N. N. hat sich fleißig in der Beicht und beym h. Abendmahl eingefunden, auch sich meines Wissens treu und ehrlich aufgeführt etc.“ Deßwegen möchte ich auch jedem Pfarrer rathen bey

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F-k [Anonym]: Beichtzettel in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 577. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beichtzettel.pdf/4&oldid=- (Version vom 31.7.2018)