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F-k [Anonym]: Beichtzettel

Einführung man gewiß sehr heilsame Absichten vor Augen hatte. Allein leider wird der löbliche Endzweck selten erreicht.

 a. Lernt der Ortsgeistliche seine Gemeindeglieder dennoch nicht näher kennen. Zwar ermahnt der W. Katechism. S. 68. seinem verordneten Priester zu beichten, fügt aber sogleich die Erklärung bey: „das ist, seinem Seelsorger, oder auch einem andern Beichtvater mit Erlaubnis der geistlichen Obrigkeit.“ Uneingedenk dieses letztern Beysatzes wandert nun der, welcher etwas wichtiges auf dem Herzen hat, in ein Kloster oder in ein entferntes Ort, und löst sich dort durch Beicht und Communion seinen Beichtzettel. Andere, die ihrem Ortspfarrer doch unverdächtig vorkommen wollen, beichten zuerst ihre gröbern Sünden irgendanderswo, und kommen alsdann mit der leichtern Bürde beladen zu ihrem Pfarrer, ihm nach der kirchlichen Vorschrift zu beichten. Wo geschriebene Beichtzettel gäng und gäbe sind, ist es ja wohl auch ein leichtes, ohne weitere Beicht die Handschrift eines Mannes, den man nie gekannt hat, nachzumachen, und so – Andere und sich zu hintergehen.

 b. Weil der Name des Beichtenden auf den Beichtzetteln nicht genannt wird, auch

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F-k [Anonym]: Beichtzettel in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 575. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beichtzettel.pdf/2&oldid=- (Version vom 31.7.2018)