BLKÖ:Woldrzich Edler von Ehrenfreund, Ferdinand

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Woldřich, Johann
Band: 57 (1889), ab Seite: 256. (Quelle)
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Woldrzich Edler von Ehrenfreund, Ferdinand (Rechtsgelehrter, geb. zu Stockau in Böhmen 19. Jänner 1737, gest. zu Prag 5. Jänner 1800). Seine erste Bildung genoß er am Jesuitengymnasium zu Klattau und horte dann Philosophie und Rechtswissenschaft an der Prager Hochschule. 1756 erlangte er die philosophische Magisterwürde, 1770 das Doctorat der Rechte und wurde noch im nämlichen Jahre von der Kaiserin Maria Theresia zum Landesadvocaten im Königreiche Böhmen ernannt. 1772 erhielt er die Professur des Kirchenrechtes an der Prager Hochschule, wurde dann Beisitzer der k. k. Studiencommission, darauf Rath und Kanzleidirector des erzbischöflichen Consistoriums in Prag. 1787 trug er auch noch Rechtspraxis und Civilrecht an genannter Universität vor, an welcher er 1784 die Decanswürde der juridischen Facultät, 1788 das Rectorat bekleidete. Die ausgezeichnete Art und Weise, wie er in allen diesen Stellungen den Pflichten und Obliegenheiten derselben nachkam, erwarben ihm die Achtung und das Vertrauen der Behörden, denen er unterstand, und Aller, mit denen er infolge seines Dienstes zu verkehren hatte. Vornehmlich erntete die Methode, wie er den jungen Geistlichen das Kirchenrecht, das unter Kaiser Joseph wesentliche Veränderungen erfahren hatte, vortrug, den Beifall und die Anerkennung des Monarchen. Infolge dessen aber hatte er eben keine rosige Stellung an der Prager Hochschule und wurde namentlich von den Anhängern der römischen Curie, unter Anderen vornehmlich von dem Universitäts-Vicekanzler von Bretfeld angefeindet. Doch ging er über dieses Verfahren seiner Collegen stillschweigend hinweg und beobachtete die weise Methode, die Angriffe ohne Erwiderung zu lassen, wodurch er endlich seine Widersacher ermüdete. Kaiser Franz würdigte bald nach seiner Thronbesteigung die vielen Verdienste des Gelehrten durch Verleihung des Adels, welche mit Diplom vom 29. Mai 1795 mit dem Prädicate von Ehrenfreund erfolgte, Woldrzich hat nicht viel geschrieben. Unter seinem Namen sind erschienen: „De origin [257] juris appellandi ad sedem romanam“ (Prag 1776) und „De Dispensationibus“ (ebd. 1780), in welch letzterer Schrift er nachwies, daß die Bischöfe nicht nur berechtigt; sondern sogar verbunden sind, die Nonnen der aufgehobenen Klöster von ihrem Gelübde auf Begehren loszusprechen, welche Abhandlung in clericalen Kreisen sich einer keineswegs freundlichen Aufnahme zu erfreuen hatte. Nach Meusel hätte er viele andere Schriften ohne Namen herausgegeben.

(De Luca). Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1778, von Trattner, 8°.) I. Bds. 2. Stück, S. 265. – (Weidlich). Biographische Nachrichten von jetztlebenden Rechtsgelehrten. Theil III, S. 359 u. f. – (Alters) Allgemeiner literarischer Anzeiger, 1801, S. 1431.