BLKÖ:Windisch-Grätz, Gottlieb

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 57 (1889), ab Seite: 49. (Quelle)
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18. Gottlieb oder Amadeus (geb. in Regensburg 13. März 1630, gest. zu Wien 25. December 1695), vom Erasmischen Aste. Ein Sohn des Freiherrn Bartholomäus aus dessen Ehe mit Anna Sidonia Freiin von Herberstein, wurde er in der evangelischen Glaubenslehre erzogen und genoß eine gründliche wissenschaftliche Ausbildung. Sein Vetter Friedrich hatte ihn zwar testamentarisch zu seinem Universalerben eingesetzt, allein diese letztwillige Verfügung desselben entbehrte der gesetzlichen Form in den Unterschriften, und Gottlieb erhielt infolge dessen nur einen geringen Theil jenes großen Vermögens, welches ihm nach dem Willen des Erblassers ganz zufallen sollte; doch kaufte er von den Miterben die Herrschaft Trautmannsdorf, wurde 1656 Universalerbe seiner Muhme Johanna Freiin von Windisch-Grätz und erwarb durch Kauf 1679 die Herrschaft Götzendorf, 1682 St. Peter in der Au und 1695 Prerau in Mähren. Gottlieb war der Erste, der von dem seiner Familie zustehenden Rechte, den Grafentitel zu führen Gebrauch machte, indem er die Erneuerung desselben für sich und seine Descendenz durch ein eigenes Diplom, ddo. 2. August 1658, erwirkte. Es ist sehr wahrscheinlich, daß weder er noch seine beiden Söhne Ernst Friedrich und Leopold Johann Victorin das auf die Freiherren Erasmus und Pancraz und deren Nachkommen lautend Grafendiplom vom Jahre 1557 je gesehen haben, da dieses Document zufällig unter verschiedenen unbedeutenden Schriften des Freiherrn Friedrich gefunden wurde, als gegen Ende des vorigen Jahrhunderts Graf Joseph Niclas das Familienarchiv ordnen ließ. Bereits 1655 Graf Gottlieb[WS 1] das Indigenat in Ungarn erworben. Im Jahre 1658, also im Alter von 28 Jahren, wurde er Reichshofrath und blieb es bis 1683. Obwohl sein Uebertritt zur katholischen Kirche erst im Jahre 1682 stattfand, war er dessenungeachtet einer der einflußreichsten Staatsmänner Kaiser Leopolds I., der ihn in mehreren Rescripten mit den schmeichelhaftesten Ausdrücken beehrte. Er fungirte nicht weniger als sechsunddreißigmal an zahlreichen Höfen und auf den Reichstagen als außerordentlicher Gesandter. Bemerkenswerth und ihn ganz besonders charakterisirend ist sein Auftreten am französischen Hofe im Jahre 1670, als es sich darum handelte, Ludwig XIV. zur Wiedereinsetzung des von ihm depossedirten Herzogs Karl von Lothringen[WS 2] in dessen landesherrliche Rechte zu bewegen. Bei dieser Gelegenheit geschah es, daß Graf Gottlieb als würdiger Repräsentant seines Monarchen dem mächtigen Könige jene decidirten Antworten gab, die damals viel Aufsehen erregten, Ludwig XIV. aber veranlaßten, über den Grafen Windisch-Grätz zu äußern: „Il a parlé en homme de sa naissance et comme ministre d’un grand prince; il m’a parlé avec fermeté et avec beaucoup de respect et n’a rien oublié de ce, qui étoit de l’autorité de son maître“. Ein ihm vom Könige zugedachtes Geschenk lehnte der Graf ab. Auch Madame de Sevigné macht in ihren Memoiren und Briefen von ihm ehrenvolle Erwähnung, und in Holland erschien sogar ein eigenes Werk, betitelt: „Les négotiations de Windisch-Grätz. Kaum aus Frankreich zurückgekehrt, wurde er zum Beisitzer des für den Hochverrathsproceß Nadasdy-Zriny-Frangipani[WS 3] delegirten Gerichtes [50] ernannt, dessen Verhandlungen vom 30. December 1670 bis zum 16. April 1671 dauerten. Als Erbe der Rechtsansprüche seiner ersten Gemalin Emilia Margaretha auf die confiscirten Smiřitzky’schen Güter in einen langwierigen, von seinen Nachkommen bis in die neuere Zeit fortgeführten Proceß verwickelt, trug er aus demselben trotz der zu seinen Gunsten lautenden kaiserlichen Rescripte nichts Anderes davon, als die ihm pfandweise überlassene Herrschaft Hornstein in Ungarn – eine Entschädigung, welche nicht einmal die Proceßkosten deckte. Sowohl dieser Proceß als auch die dem Grafen zugewandte Gunst des Monarchen, sein hohes Ansehen im Auslande und seine Fähigkeiten hatten ihm viele Neider und Feinde zugezogen, die sich nicht entblödeten, zur Verleumdung zu greifen und ihn beim Kaiser zu verdächtigen. Man klagte ihn an, daß er zu Preßburg mit den malcontenten Ungarn heimliche Zusammenkünfte gehalten habe; diese Beschuldigung wurde jedoch durch ein kaiserliches Handbillet vom 13. December 1672 und durch ein Rescript vom 19. desselben Monats als Verleumdung erklärt und dem Grafen zugleich die Versicherung ertheilt, daß der Kaiser niemals dem Gedanken Raum gegeben habe, Graf Gottlieb Windisch-Grätz wäre je im Stande, seine Ehre durch eine staatsverbrecherische Handlung zu beflecken. Im Jahre 1673 finden wir ihn zum zweiten Male als Gesandten in Dänemark, wo er den ihm angebotenen Elephantenorden, den höchsten, den Dänemark zu vergeben hat, ausschlug. 1682 trat er zum Katholicismus über und wurde 1684, nachdem er bereits früher Sitz und Stimme auf der wetterauischen Grafenbank erlangt hatte, in das fränkische Grafencollegium aufgenommen. Mit dem Bischöfe Marquard von Eichstädt als Principalcommissarius zum Regensburger Reichstage beordert, sollte er in dieser Eigenschaft dem genannten Bischofe und später dessen Nachfolger, dem Bischofe von Passau, gleichgestellt sein, stieß aber dabei auf viele Hindernisse, welche ihm die Mission in Regensburg verleideten. Noch während seines Aufenthaltes in dieser Stadt, wo er bis 1688 blieb, ward ihm auf des Kaisers Empfehlung 1686 von König Karl II. von Spanien der Orden des goldenen Vließes verliehen. Dieser Auszeichnung folgte 1689 die Erwerbung des böhmischen Incolates. Im Jahre 1690 zu dem Congresse im Haag abgeordnet, um mit dem Könige Wilhelm III. von England, der ihm sehr gewogen war, Verhandlungen zu pflegen, erhielt er dort 1692 die Nachricht von seiner Ernennung zum kaiserlichen Obersthofmarschall, kehrte aber erst ein Jahr später aus Holland nach Wien zurück, wo er sich durch das Vertrauen seines Monarchen zum Reichsvicekanzler erhoben sah. Durch seine zweite Gemalin Maria Eleonora Gräfin von Oettingen mit dem Herzoge von Braunschweig, Vater der nachmaligen Kaiserin Elisabeth, Mutter Maria Theresias, sehr nahe verwandt, wurde er 1694 von demselben zum Gevatter bei der neugeborenen Prinzessin Charlotte Christiane Sophie[WS 4], die später als Gemalin des Großfürsten Alexis von Rußland ein so unglückliches Schicksal ereilte, gebeten. 1695 erhielt er ein kaiserliches Exspectanzbillet auf das Reichserbmundschenkenamt und die Zusicherung des Palatinatus major, doch starb er noch vor der Ausfertigung des bezüglichen Diplomes plötzlich zu Wien im Alter von 65 Jahren, ohne ein Testament zu hinterlassen. Graf Gottlieb hatte sich dreimal vermält: 1663 mit der Gräfin Emilia Margaretha von Holland-Brederode, Witwe Heinrich Albrechts von Slawata, 1665 mit Maria Eleonora Gräfin von Oettingen und 1683 mit Maria Theresia Gräfin von Saurau, geb. am 14. December 1657, gest. am 13. October 1713 zu Prerau in Mähren, wo sie auch beigesetzt wurde. [Mailáth (Johann Graf). Geschichte des österreichischen Kaiserstaates (Hamburg 1850) Bd. IV, S. 38, 92. – Krones (Franz Dr.). Handbuch der Geschichte Oesterreichs (Berlin 1879) Bd. III, S. 576, 633: Bd. IV, S. 16. – Wolf (Adam Dr.). Fürst Wenzel Lobkowitz (Wien 1869, Braumüller) S. 218, 305 u. a. m. – Conférence Infructueuse de Windisch-Grätz, ou Violence de la France à Retenir la Lorraine“ etc. (anno 1672).] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Gottfried.
  2. Karl IV. (Lothringen) (Wikipedia).
  3. Magnatenverschwörung (Wikipedia).
  4. Charlotte Christine Sophie (ADB).