BLKÖ:Wenckheim, Ladislaus Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 54 (1886), ab Seite: 268. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
László Wenckheim in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Wenckheim, Ladislaus Freiherr von|54|268|}}

10. Ladislaus Freiherr von Wenckheim (geb. 21. Juni 1814). Dieses Geburtsdatum gibt das „Genealogische Taschenbuch der freiherrlichen Häuser“ an, nach Iván Nagy’s „Magyarország családai czimerekkel és nemzékrendi táblákkal“, Bd. XII, S. 140 ist der Freiherr am 22. Juli 1814 geboren. Ladislaus ist ein Sohn des Freiherrn Joseph aus dessen zweiter Ehe mit Therese Freiin von Orczy und ein Bruder des Freiherrn Béla, ungarischen Ministers am kaiserlichen Hoflager. Als durch die Litterae regales ddo. Wien 14. Februar 1861 der ungarische Landtag nach zwölfjähriger durch die Revolution verursachter Pause auf den 2. April genannten Jahres nach Ofen einberufen wurde, nahm er als Baron seinen Sitz in der Magnatentafel ein. In derselben sprach er in der Sitzung des Oberhauses vom 19. Juni 1861 für die Adresse. (Man vergleiche zum Verständniß der Sachlage die Biographie des Abgeordneten Paul Jámbor [Bd. X, S. 60]). In seiner Rede finden sich die denkwürdigen Worte: „Nicht das ist unser Ruhm, daß unsere Ahnen jenes Land eroberten und behaupteten, das jetzt Ungarn genannt wird, sondern unser Ruhm besteht darin, daß, nachdem so viele mächtige Nationen ihre Freiheit nicht wahren konnten, wir selbst unter den schwierigsten Verhältnissen in der Wüstenei der Knechtschaft dem constitutionellen Leben eine Oase erhalten haben, so daß lange Zeit hindurch das Asyl des Constitutionalismus zwei Endpunkte in Europa: England und Ungarn waren.“ Gewiß sind diese Worte wahr; aber wahr ist es und bleibt es auch, daß die Ungarn oft genug sich als Rebellen gegen ihren rechtmäßigen König erhoben haben, von welchem Rechte zu rebelliren weder in ihrer noch irgend einer Constitution eine Sylbe steht; daß die Ungarn die Erbfeinde des Christenthums, die Türken, ins Land riefen und dadurch die Millionen des ganzen Continents der Gefahr aussetzten, von den Füßen der Osmanen zertreten zu werden; und daß es das cisleithanische Oesterreich vereint mit den anderen Ländern Deutschlands gewesen, welche Ungarn aus den [269] Schlingen des dasselbe immer fester umschlingenden Halbmondes gerettet. Diese drei Wahrheiten sind unumstößlich, aber von keinem der 300 und mehr Magnaten und Abgeordneten auf dem Landtage von 1861 wurden diese drei Thatsachen als Ruhmesthaten der magyarischen Nation erwähnt.