BLKÖ:Weidenheim, Karl Freiherr Korb

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Weidenfelder, Lorenz
Band: 53 (1886), ab Seite: 255. (Quelle)
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Weidenheim, Karl Freiherr Korb (Staatsmann, geb. in Böhmen am 7. April 1836). Ein Sohn des Freiherrn Franz (geb. 1. März 1812, gest. 1. October 1876) aus dessen Ehe [256] mit Emilie geborenen Korb von Weidenheim, widmete er sich der Verwaltung seines umfassenden Besitzes, der Herrschaft Bezděkau mit Tupadl, dann der Herrschaft Waltsch und der landtäflichen Güter Skytal, Oblatt, Neprowitz und Stirbitz in Böhmen, und machte sich um die Landwirthschaft seines engeren Vaterlandes, das ihn zum Mitgliede des Landesculturrathes erwählte, hochverdient. Schon im October 1866 wurde er von der Pilsener Handelskammer und im März 1867 von den verfassungstreuen Großgrundbesitzern in den böhmischen Landtag gewählt, welcher ihn am 13. April desselben Jahres in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes entsendete. Nach dem Sturze des Ministeriums Hohenwart, 30. October 1871, trat er immer bemerkbarer hervor und betheiligte sich lebhaft an den Debatten über Bosnien, für dessen Occupation er sich entschieden aussprach. Als nach dem Rücktritte des Ministeriums Adolf Fürst Auersperg Graf Taaffe am 12. August 1879 das Portefeuille des Innern und mit diesem zugleich das Ministerrathspräsidium übernahm, wurde Freiherr von Korb-Weidenheim Handelsminister. Seine Thätigkeit als solcher war nicht von langer Dauer, aber so kurz sie eben war, um so mehr wurde sein Rücktritt in Fachkreisen beklagt, als sich der Freiherr in der kurzen Zeit seiner ministeriellen Thätigkeit als energischer Vertreter der österreichischen Industrie, als ebenso eifriger wie geschickter und umsichtiger Förderer vaterländischen Handels und Verkehrs bewährt hatte. In den zollpolitischen Verhandlungen ging er mit einer Energie und Zähigkeit, wofür ihm die österreichischen Industriellen Dank wußten, vor und hielt immer mit staatsmännischer Consequenz an dem Gedanken des Schutzes des heimischen Gewerbefleißes fest. Auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens hat er in der kurzen ihm gegönnten Spanne Zeit Wesentliches geleistet; unter ihm kam das Gesetz über die Localbahnen zu Stande, erfolgte die Realisirung des Arlbergbahnprojectes und wurde die Verstaatlichung der garantirten Bahnen eingeleitet. Rasch verstand er die verschiedenen Materien des ihm bis dahin fremden Amtes zu beherrschen und seinem Ressort eine hervorragendere Stellung zu erringen, als es seit dem genialen Bruck, diesem ersten Handelsminister Oesterreichs, der Fall gewesen. In allen Zweigen seiner Wirksamkeit brachte er die erprobten einheimischen Kräfte zur Verwendung und Geltung, zollte jeder gediegenen Leistung die verdiente Anerkennung, suchte jedes wirkliehe Bedürfniß des Gewerbe- und Handelsstandes thunlichst zu befriedigen. So hatte der Freiherr in der kurzen Dauer seiner Wirksamkeit sich die Sympathien bei jenen Classen der Bevölkerung erworben, deren Wohl und Wehe von der obersten Verwaltung des Handels-, Gewerbe- und Verkehrswesens so nahe berührt und so mächtig beeinflußt wird. Unter dem Ausdrucke lebhaften Bedauerns nahm der Minister am 28. Juni 1880 Abschied von den Beamten, deren höchster, aber auch eifrigster Mitarbeiter er seit dem 12. August 1879 gewesen.

Allgemeine Zeitung (Augsburg, Cotta, 4°.) 22. November 1879, Nr. 326, S. 4798. – Fremden- Blatt. Von Gustav Heine (Wien, 4°.) 1880, I. Beilage, Nr. 178.