BLKÖ:Waldhütter von Adlershausen, Stephan

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 52 (1885), ab Seite: 183. (Quelle)
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Gleichfalls einer siebenbürgischen Familie entstammt Stephan Waldhütter v. Adlershausen, an dessen Namen sich die minder freudige Erinnerung on ein verletztes Verfassungsrecht knüpft. Nach dem Tode des sächsischen Nationsgrafen Simon Baußner im Jahre 1742 baten die Hermannstädter, ihnen die Vornahme der Wahl eines neuen Nationsgrafen zu gestalten. [Vergleiche zum Verständniß der Wichtigkeit dieses Amtes die Biographie Johann Wachsmann, S. 42 dieses Bandes.] Das Hofrescript vom 9. November 1742 erklärte nun, es liege gar nicht in der Absicht, die Freiheiten und Rechte der Sachsen zu beschränken, und es sei die Wahl anstandslos vorzunehmen. Diese erfolgte, aber – o Ironie des Geschickes! – erst nach zwei Jahren ward nicht der erwählte, am ersten Platz genannte Michael von Rosenfeld [Bd. XXVII, S. 26, Nr. 13], sondern der zur römischen Kirche übergetretene Stephan Waldhütter von Adlershausen – ein Schäßburger – zum Königsrichter, Comes und Gubernialrath ernannt, welche Würde dieser Letztere bis zu seinem am 13. November 1761 erfolgten Tode bekleidete.