BLKÖ:Wachsmann, Johann
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 52 (1885), ab Seite: 42. (Quelle) | |||
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[43] Bezirkes stieg. In letzterer Eigenschaft erwarb er sich das ungetheilte Wohlwollen der Behörden, des Publicums und des Militärs und ward für seine geleisteten ersprießlichen Dienste von Kaiser Franz I. 1825 zum königlich siebenbürgischen Gubernialrathe ernannt. Nach dem bald darauf erfolgten Tode des Nationsgrafen Johann Tartler [Bd. XLIII, S. 112] verlieh ihm der Kaiser am 5. Februar 1826 die Würde eines Grafen der sächsischen Nation. Beinahe zwei volle Decennien, 1826–1845, eine Zeit, in welcher die Blasen jener erschütternden Erhebung, die wenige Jahre nach seinem Tode ausbrach, bereits dann und wann aufzusteigen begannen, bekleidete Wachsmann sein wichtiges Amt, und zwar wie es in seinem Nachrufe heißt: „in unwandelbarer Treue gegen seinen allerhöchsten Landesfürsten und das Vaterland und als eifriger Vertheidiger der Rechte und Freiheiten der seiner Leitung anvertrauten Nation“. Der nicht von der Nation gewählte Comes hatte dieser und den Ständen gegenüber eine ebenso schwierige als unangenehme Stellung, zumal die politischen Zeitumstände, wie schon angedeutet, während seiner zwanzigjährigen Amtsführung gar häkeliger Natur waren. Aber als leitender Staatsmann führte er seine Aufgabe, deren Lösung ihren Mann erforderte, mit Umsicht und der seinem Vaterlande ergebenen Treue durch. Er war sehr conservativ, was sich bei der alle Grenzen in einem Satz überspringen wollenden Opposition mehr als zweckmäßig, denn als hinderlich erwies, da er denn doch für einen entsprechenden Fortschritt offene Augen hatte und, wenn es galt, die Hand dazu bot. Es ist nicht die Aufgabe dieses Werkes, die Stellung und Befugnisse des siebenbürgischen Nationsgrafen zu erörtern. Eine übersichtliche Darstellung der Geschichte und Bedeutung dieser Würde bringt die Leipziger „Illustrirte Zeitung“ vom Jahre 1845 in Nr. 113 auf S. 133. Nur einer eigenthümlichen Sitte wollen wir noch gedenken, nämlich daß vor der Wohnung eines jeden neuerwählten Nationsgrafen als Zeichen seiner höchsten Richterwürde vier grüne Tannenbäume aufgepflanzt zu werden pflegten und während der ganzen Dauer seiner Herrschaft im frischen Zustande erhalten werden mußten, wenn er aber starb, so wurden die vier Bäume umgehauen und ihre Lücke ward erst mit der Ernennung des neuen Nationsgrafen ausgefüllt.
Wachsmann, Johann (siebenbürgisch-sächsischer Nationsgraf, geb. zu Mediasch in Siebenbürgen am 29. November 1774, gest. zu Hermannstadt am 7. Mai 1845). Der Sohn eines Fleischers und überdies Mitgliedes der Mediascher städtischen Communität, stand er noch in der ersten Kindheit, als er den Vater durch den Tod verlor, doch fand er einen zweiten in dem zweiten Gatten seiner Mutter, in dem königlichen Generalperceptor von Ziegler, welcher mit liebevoller Sorgfalt die Erziehung des Knaben überwachte und leitete. Nach vollendeten Studien trat Wachsmann am 5. Mai 1797 in den Staatsdienst bei dem königlichen Landesgubernium und wurde dem königlichen Oberlandescommissariate zugetheilt, bei welcher Behörde er durch alle Stufen bis zur Stelle eines Provincialcommissärs des Hermannstädter- Friedenfels (Eugen von). Joseph Bedeus von Scharberg. Beiträge zur Zeitgeschichte Siebenbürgens im neunzehnten Jahrhundert (Wien 1876, Braumüller, gr. 8°.) Bd. I, S. 22, 26, 33, 41, 42, 113, 117, 118, 145, 158–160, 194, 252, 253; Bd. II, S. 337. – Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber, kl. Fol.) 1845, Nr. 113, S. 133: „Die Leichenfeier des siebenbürgisch-sächsischen Nationsgrafen Johann Wachsmann in Hermannstadt“, mit zwei Holzschnitten: „Johann Wachsmann auf dem Paradebette“ und „Leichenzug Johann Wachmann’s“, beide nach Zeichnungen von geschnitten von Sears.