BLKÖ:Toppertzer, Johann Ludwig

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Topperczer, Eugen
Band: 46 (1882), ab Seite: 136. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Johann Ludwig Toppertzer in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Toppertzer, Johann Ludwig|46|136|}}

2. Johann Ludwig Toppertzer war in den Fünfziger-Jahren evangelisch-lutherischer Pfarrer zu Vrutschau und wurde an die Stelle des 1854 verstorbenen Samuel Reiß zum Administrator der Theißer Superintendenz ernannt. Als auf Sr. kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Albrecht, damaligen Civil- und Militärgouverneurs in Ungarn, vom 11. Juli 1854 datirte Kundmachung, welche den Evangelischen verhieß, daß dieselben zum Zwecke einer definitiven Regelung ihrer Angelegenheiten noch im Laufe gedachten Jahres gehört werden sollten, von allen Seiten um eine einheitliche Kirchenverfassung gebeten ward, berief das Cultus- und Unterrichtsministerium am 14 April 1855 eine Anzahl Vertrauensmänner für den 17. Mai 1855 zur vorläufigen Berathung nach Wien, und unter diesen Vertrauensmännern befand sich auch Johann Ludwig Toppertzer. Auf das kaiserliche Protestantenpatent für Ungarn, ddo. 1. September 1859, wurde zu Käsmark im Theißer District vom 27. bis 29. September 1859 der erste evangelisch-lutherische Superintendential-Convent unter dem Vorsitze Toppertzer’s abgehalten. Dieser Convent trat zunächst und am ausführlichsten mit einer Kritik des Patentes hervor und verlangte in einer an den Kaiser gerichteten Adresse: Se. Majestät möge dem bereits begonnenen Vollzuge des Patentes Einhalt thun; die Kirchen in ihren vor dem Jahre 1848 innegehabten gesetzlichen Stand zurückversetzen; nach vorangegangener Erwählung der fehlenden geistlichen Würdenträger die Abhaltung einer Synode gestatten und als die Hauptaufgabe derselben die Begründung und Ausarbeitung der Kirchenverfassung auf Grund und Revision der September-Erlässe bezeichnen. Der Käsmarker Convent zog einen Proceß gegen drei seiner Mitglieder nach sich, und als die Verbreitung des Protokolls der Conventsverhandlungen startgefunden, erhob die Staatsanwaltschaft zu Kaschau eine Anklage auf Störung der öffentlichen Ruhe. Der Vorsitzende des Conventes, Superintendenz-Administrator Toppertzer mußte sich aber in Folge dessen vor dem k. k. Landgerichte zu Kaschau am 30. November 1859 verantworten. Die österreichische Presse sowohl als auch die verbreitetsten Zeitungen Deutschlands tadelten das ganze Verfahren des Convents und sprachen sich dahin aus, daß über Beschlüsse, wie sie in Käsmark gefaßt worden seien, sich nur die Gegner der evangelischen Kirche freuen könnten. Alles ermahnte zu ernstlicher Vorsicht angesichts solcher Vorgänge, „damit nicht der Jesuitismus auch dort ernte, wo man für ihn nicht gesäet habe“. Es kann hier in ein Detail über die traurigen Zustände, welche damals in der evangelischen Kirche Ungarns herrschten, nicht näher eingegangen und dieserhalb nur auf das in den Quellen bezeichnet Werk von Borbies hingewiesen werden. Die Regierung selbst ließ nichts vorübergehen, wodurch sie die Organisirung der evangelischen Kirche in Ungarn nach den September-Gesetzen befördern konnte, und neben anderen Maßregeln, welche sie ergriff, sei nur erwähnt, daß Toppertzer, damals Administrator der Eperieser Superintendenz, und zugleich sein College Jos. Komáromy, Administrator der Pesther Superintendenz, schon Anfangs April ihrer Stellen enthoben wurden. [Borbies (Johannes). Die evangelisch-lutherische Kirche Ungarns in ihrer geschichtlichen Entwickelung nebst einem Anhange über die Geschichte der protestantischen Kirchen in den deutsch-slavischen Ländern und in Siebenbürgen. Von mit einer Vorrede von Dr. theol. Chr. Ernst Luthardt (Nördlingen 1861, E. G. Beck, gr. 8°.) S. 259, 274, 312–314, 353.] –