BLKÖ:Thuille, Vincentius a Paula

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Thuille, Johann
Band: 45 (1882), ab Seite: 6. (Quelle)
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Thuille, Vincentius a Paula (Capucinermönch, geb. 23. März 1822). Am 21. September 1840 trat er unter die Capuciner der Tiroler Ordensprovinz und legte am 23. März 1843 die Profeß ab. Ob er ein Tiroler Landeskind oder importirt, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Jahre lang still seinem Mönchsberufe lebend, that er sich nur als Kanzelredner, sowie durch mehrere homiletische Schriften hervor, welche, ganz im Geiste des beliebten Volkspredigers, gehalten, in den Kreisen, für welche er wirkt, gern und viel gelesen wurden. Mit der Zeit aber ließ er die bisher beobachtete Reserve fallen, und als bei dem Umschwunge in den politischen Verhältnissen, welcher nach 1859 im Kaiserstaate eintrat, auch die Concordatsfrage und in Folge derselben die confessionellen Gesetze im Abgeordnetenhause zur Berathung kamen, und die letzteren am 24. Mai 1868 die kaiserliche Sanction erhielten, klang aus seinen Schriften ein Ton, der ihn endlich mit den Gesetzen in Conflict und auf mehrere Wochen in Arrest brachte. Dieser Vorfall machte den Pater damals für längere Zeit zum Löwen des Tages, unter seiner zahlreichen Gemeinde aber zum Märtyrer. In der That zählt Pater Thuille zu den streitbarsten Kämpfern seiner Kirche, wie dies schon aus den Titeln seiner Schriften erhellt, die übrigens auch thatsächlich reich sind an Hieben, die er nach rechts und links, freilich oft in einer wenig priesterlichen Sprache austheilt. Die Titel dieser Schriften lauten: „Freiheit und Gleichheit! Eine Predigt auf das hohe Kirchweihfest, gehalten in der Stadtpfarrkirche zu Feldkirch“ (Feldkirch [Innsbruck, Wagner], 1861, gr. 8°., zweite Auflage 1865); – „Erste heilige Glaubensmission. Sehr einfache und leichtfassliche Glaubenspredigten in der Stadtpfarrkirche zu Feldkirch“ (erste und [7] zweite Auflage Innsbruck 1862, Wagner: dritte Auflage ebd. 1864, gr. 8°.); – „Die Heiligen und die Freimaurer unser Musterbild. Eine Predigt auf die Feier der Heiligsprechung der drei japanischen Märtyrer Paulus Michi, Johannes von Goto und Jacob Chisai, aus der Gesellschaft Jesu, gehalten in der St. Johanneskirche zu Feldkirch“ (Innsbruck 1865, gr. 8°.); – „Zweite heilige Glaubensmission. Sehr populäre Glaubenspredigten oder die Unterscheidungslehren der katholischen Kirche“ (ebd. 1864, gr. 8°.); – „Was ist das Concordat? Frage und Antwort auf Ein Stück Vorarlberger Landtag. Eine Predigt...“ (Innsbruck 1866, Wagner, gr. 8°.); – „Vier ketzerische Predigten über den Papst, gehalten in der Stadtpfarrkirche zu Bregenz Mit einem Vor- und Nachwort“ (Wien 1869, Sartori, gr. 8°., mit einem Stahlstich); – „Arrestgedanken, in vier Capitel abgetheilt“ (ebd. 1869, gr. 8°.), – „Der Mensch! Eine Reihe anthropologischer Predigten, gehalten zu Bregenz“ (Wien 1870 [Regensburg, Manz], gr. 8°.). Die oben genannten „vier ketzerischen Predigten“ waren es, welche den Pater in Conflict mit den Gesetzen brachten und ihm die Anklage auf die Verbrechen der öffentlichen Ruhestörung, der Aufreizung gegen die Regierung u. s. w. zuzogen. Dabei trat ein jedenfalls bemerkenswerther Umstand ein. Pater Thuille wurde in der 1868 gegen ihn erhobenen Klage beschuldigt: „daß er gegen das vom hohen Reichsrathe genehmigte und vom Kaiser sanctionirte Schul- und Ehegesetz gepredigt habe“. Nun aber hatte im November 1867, in welchem er gegen genanntes Gesetz gepredigt haben sollte, dieses noch gar nicht bestanden, da es die kaiserliche Sanction erst am 24. Mai 1868, dem Todestage Mühlfeld’s, der es eingebracht, erhielt. Dieser Zeitunterschied wurde erst festgestellt, nachdem Thuille bereits verurtheilt war. In der darauf folgenden Schrift „Arrestgedanken“ kommt er natürlich auf seine Strafe zu sprechen und bemerkt: Er habe im Jahre 1864 den zum Tode verurtheilten Wildschützen Johann Gasser von Bildstein, den man mit zwei Feldkanonen in dessen eigenem Hause förmlich belagern mußte, zum Sterben vorbereitet und zum Galgen geführt, und nun nach fünf Jahren sitze er selbst in der Frohnfeste zu Bregenz, wo jener gesessen. Das sei eine Folge des Rechtsgrundsatzes: „Gleiches Recht für Alle“. Man sieht es, der Pater ist im Grunde nicht verlegen, wenn er die Ungeheuerlichkeit des gegen ihn ergangenen richterlichen Wahrspruchs der ungebildeten Menge demonstriren soll. Thuille sucht in seinen Predigten den Volkston anzuschlagen, wenn er aber Stellen in seinen Text hineinbringt, wie das Schnadahüpfl: „Mi Vater ist a Bue (ledig) | Mi Mutter ist a Kueh | Die Zenz ist mi Frau | Und i bin a Sau“, und wenn er dergleichen auch nur als Worte Anderer mittheilt, so dürfte dies doch mit der Aufgabe eines geistlichen Redners, möge er welch immer einer Confession angehören, schwer in Einklang zu bringen sein.

Vorarlberger Volksblatt 1868, Nr. 104: „Bregenz 27. December“. – Tiroler Stimmen, 1869, Nr. 245. – Neue Freie Presse, 1869, Nr. 1834.