BLKÖ:Sternberg, Franz Philipp

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 38 (1879), ab Seite: 274. (Quelle)
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13. Franz Philipp (geb. 21. August 1708, gest. 9. Jänner 1786), der älteste Sohn Franz Damians und Max, Josephas Gräfin Trauttmansdorff. Franz Philipp betrat die diplomatische Laufbahn und war in den Jahren 1745-1748 kurböhmischer Gesandter in Regensburg. Alsdann schickte ihn die Kaiserin Maria Theresia als bevollmächtigten Minister an den königlich polnischen und kursächsischen Hof nach Warschau und Dresden, welcher Posten in der Zeit des siebenjährigen Krieges, in welcher ihn eben Graf Franz Philipp versah, von nicht geringer Wichtigkeit war. Sechzehn Jahre versah der Graf seine diplomatischen Functionen am königlich polnischen Hofe. Interessant ist folgende Thatsache, welche in diese Zeit fällt. Als Franz Philipps Vater, der Graf Franz Damian starb, war sein Sohn noch minderjährig (16 Jahre alt). Die Vormundschaft erkaufte nun für ihn am 5. März 1729 von Stephan Wilhelm Graf Kinsky das Gut Chočenic. Dieses aber nebst dem Gute Čerhenitz kaufte die Kaiserin Maria Theresia dem Grafen ab, denn auf deren Boden wurde die glorreiche Schlacht von Kolin geschlagen und die Kaiserin wollte das ganze merkwürdige Schlachtfeld besitzen. Im Jahre 1763 erhielt Franz Philipp das goldene Vließ und zwei Jahre später, 1765, wurde er zum wirklichen Oberst-Hofmeister ernannt. Der Graf und seine Gemalin Leopoldine geborene Gräfin Starhemberg erfreuten sich der ganz besonderen Huld der Kaiserin und genossen das volle Vertrauen der erhabenen Fürstin. Im Jahre 1735 erlangte der Graf für sich und seine männlichen Erben den immediaten Reichsgrafenstand mit Sitz und Stimme im schwäbischen Grafen-Collegium, welche Prärogative „sowohl in Rücksicht des Alterthums des gräflich Sternberg’schen Geschlechts und dessen naher Verbindung mit den ersten Häusern in Deutschland als auch zur Bezeugung der ganz besonderen gegen Seiner Excellenz den kaiserlichen auch k. k. bevollmächtigten Herrn Minister am königlich polnischen und kurfürstlichen sächsischen Hofe und dero gräfliche Agnatschaft tragenden Hochachtung“ ertheilt, bei etwaigem Absterben seiner männlichen Nachkommenschaft auf seine beiden Vettern, die Söhne Franz Leopolds, die Grafen Franz Adam und Johann Nepomuk sammt ihren männlichen Erben übergehen sollte. –