BLKÖ:Sternberg, Adolph Wratislaw

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 38 (1879), ab Seite: 270. (Quelle)
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3. Adolph Wratislaw (gest. 3. September 1703), erscheint auch als Udalrich Adolph Wratislaw. Er ist ein Sohn des Johann Rudolph aus dessen Ehe mit Helene Eustachia Křinecka von Ronow. Adolph Wratislaw war als Staatsmann vielfach thätig, bald als kaiserlicher Commissär in verschiedenen Reichsangelegenheiten, bald als Diplomat, [271] so als kaiserlicher Botschafter am königlich schwedischen Hofe, wo er den wichtigen Auftrag hatte, Schweden von der Allianz mit Frankreich abwendig zu machen. Zuletzt bekleidete er die Stelle des ersten Statthalters und Oberst Burggrafen von Böhmen. Kaiser Leopold I., dem der Graf bereits gedient, als jener noch Erzherzog war, wandte sich ihm vertrauensvoll zu und stand mit ihm bis zu seinem Tode in ununterbrochenem Briefwechsel, den der Graf auch mit anderen Fürsten seiner Zeit unterhielt. Der Kaiser schmückte auch seinen Rathgeber mit dem höchsten Zeichen seiner Huld, mit dem Orden des goldenen Vließes. Mit kaiserlichem Consens vom 21. Jänner 1701 stiftete Graf Adolph Wratislaw ein Primo-Genitur-Fideicommiß mit den Herrschaften Zasmuk und Častalowić, zu dessen Erben er seinen ältesten Sohn Franz Damian und wenn dessen Linie im Mannesstamme erlosch, den jüngeren Sohn Franz Leopold und dessen männliche Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt bestimmte. Der Graf war mit Anna Lucia geborenen Gräfin Slavata in fast fünfzigjähriger Ehe vermält. Als seine Gattin im März 1703 in hohem Alter aus dem Leben schied, folgte ihr ihr Gemal schon wenige Monate später. Sie hatte ihm fünfzehn Kinder geboren, von denen die Söhne Franz Damian und Franz Leopold die zwei Linien, die Damianische und Leopoldinische, bildeten, von denen erstere jedoch im Mannesstamme bereits erloschen ist. [Porträt. J. Borcking sc., kl. Fol.] –