BLKÖ:Senkenberg, Renatus Leopold Christian Karl Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Senn, Johann
Band: 34 (1877), ab Seite: 117. (Quelle)
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Senkenberg, Renatus Leopold Christian Karl Freih. von (staatswissenschaftlicher Schriftsteller, geb. zu Wien [118] 23. Mai 1751, gest. zu Gießen 18. October 1800). Ein Sohn des kaiserlichen Reichshofrathes Heinrich Christian von Senkenberg (s. d. V.). Nachdem er im Elternhause die erste Ausbildung erhalten hatte, bezog er im Jahre 1768 die Hochschule zu Göttingen und im Jahre 1771 jene von Straßburg. Darauf kehrte er nach Wien zurück, lebte daselbst und in Wetzlar, machte 1774 eine Reise nach Italien, wo ihn zu Rom die dortige Arkadische Gesellschaft unter ihre Mitglieder mit dem Namen „Polidorus Nemaeus“[WS 1] aufnahm, unter welchem er auch 1785 „Carmina varia selecta latina et graeca“ herausgab. Nach seiner Rückkehr aus Italien wurde er 1775 zum Beisitzer der Regierung in Gießen ernannt. Bei Gelegenheit des bayerischen Erbfolgekrieges gerieth er durch eine Handlung, für welche die rechte Bezeichnung fehlt, in schwere Verwicklungen. Unter den Papieren seines als Reichshofrath in Wien lebenden Vaters hatte er eine Renunciations-Urkunde des Herzogs Albrecht aus dem Jahre 1429 gefunden, welche für die Rechtmäßigkeit der kurpfälzischen Ansprüche an Bayern entscheidend, hingegen für das Oesterreich nachtheilig war. Ohne sich weiter zu bedenken und ohne zu erwägen, ob er dazu berechtigt war, theilte er eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde dem kurpfälzischen Hofe mit. Er wurde in Folge dessen in Wien verhaftet, in Untersuchung genommen, aber dann wieder auf freien Fuß gesetzt, jedoch mit der Weisung, Wien zu verlassen und nie wieder zu betreten. Diese Verbannung aber hob nachmals Kaiser Joseph II. wieder auf. Nach einer Reise in die Schweiz kehrte S. 1779 nach Gießen zurück, wo er im folgenden Jahre zum Regierungsrathe ernannt wurde. Auch übernahm er um diese Zeit Sitz und Stimme eines kleinen Canonicats in Lübeck, welches schon sein Vater vom kaiserlichen Hofe als Belohnung für geleistete Arbeiten für seinen Sohn im J. 1766 erhalten hatte; ein anderes kleines Canonicat zu Hameln besaß er auch bereits seit jüngeren Jahren. Nach verschiedenen Reisen in Franken und Sachsen legte er seine Gießener Regierungsrathsstelle, die er bis dahin ohne Besoldung verwaltet hatte, im Jahre 1784 nieder, nachdem ihm Andere in der Besoldung waren vorgezogen worden, blieb aber bis an sein in besten Jahren erfolgtes Lebensende in Gießen. Die unten angeführten Quellen geben erschöpfende Nachricht von S.’s schriftstellerischer Thätigkeit, die, ein paar Schriften ausgenommen, für dieses österreichische Lexikon bedeutungslos sind, daher für Jene, die sich um diese Werke interessiren, auf die Quellen hingewiesen wird. Hier seien nur erwähnt: „Vita Henrici Christiani L. B. de Senkenberg ab ipso descripi inchoata a filio Ren. Car. ... ad finem perducta.“ (Francofurti a. M. 1782, 4°.); – „Tractatus de iure primarum precum Regum Imperatorumque Germanicorum indulto papali haud indigente. E. Msc. H. C. L. B. de Senkenberg hanc in formam redegit filius etc.“ (ibid. 1784, 4°.), ohne Benützung der vom Herausgeber angehängten „Errata“ und mit Auslassung des von ihm verfertigten trefflichen Doppelregisters, dagegen mit neuen Druckfehlern vermehrt, wurde das Buch m Jahre 1789 in Wien (4°.) nachgedruckt; – „Gedichte eines Christen“ (ebd. 1787, 4°.); – „Charlotte Corday oder die Ermordung Marats[WS 2] dramatisirt“ (Frankfurt a. M. 1796, 8°.), aber schon die von Senkenberg unter dem Pseudonym „Polidorus Nemaeus“ erschienenen, jedoch [119] nie in den Buchhandel gegebenen „Carmina selecta“ enthalten ein größeres Gedicht, betitelt: „Carmina Cordaea“; – „Gedanken über verschiedene Paragraphen der kaiserlichen Wahlcapitulation, die in den Gerstlacher’schen Anmerkungen über die Wahlcapitulation gar nicht, oder doch nur kürzer berührt sind. Herausgegeben durch Germanus Bidermann, (Eleutheropolis 1790, 4°.); – dann setzte er des Franz Dominicus Häberlin „Neuere teutsche Reichsgeschichte vom Anfange des Schmalkaldischen[WS 3] Krieges“ nach Häberlin’s Tode, vom 21. bis 28. Bande (Halle 1790 bis 1804, gr. 8°.), selbstständig fort und veröffentlichte in von Murr’s „Journal zur Kunstgeschichte“ ein Verzeichniß der Fehler der Wiener Ausgabe der Winckelmann’schen „Geschichte der Kunst des Alterthums“ [Theil XIII, S. 30–56]. Wie über seine übrigen Schriften, so auch über seinen handschriftlichen Nachlaß geben die hier unten folgenden Quellen ausführliche Nachricht. Bei seinem Ableben vermachte er der Universität in Gießen seine reichhaltige Bibliothek, zur Vermehrung derselben ein Capital von 10.000 Gulden und sein Haus.

Künoel (Christian Gottl.) Memoria L. K. C. C. R. L. C. C. liberi baronis de Senkenberg (Giessen 1800, 4°.). – Schlichtegroll (Friedrich), Nekrolog auf das Jahr 1800 (Gotha, Parthes, kl. 8°.), 11. Jahrgang, Bd. II, S. 278. – Weidlich (Christoph), Biographische Nachrichten von den jetztlebenden Rechtsgelehrten (Halle 1781 u. f. Knetschke u. S. 8°.). Theil III, S. 301. – Fortgesetzte Nachträge, S. 220. – Strieder (Fr. Wilh.), Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- und Schriftstellergeschichte u. s. w. (Cassel 1780 u. f., gr. 8°.), Bd. XIV, S. 225–272: „Senkenberg’s Selbstbiographie“. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien, 8°.) Bd. V, S. 13.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Remaeus.
  2. Vorlage: Manaks.
  3. Vorlage: Schmalkadischen.