BLKÖ:Seilern, Johann Friedrich (I.)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 34 (1877), ab Seite: 21. (Quelle)
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4) Johann Friedrich (I.) (gest. 8. Jänner 1715). Ueber die Vorgeschichte seiner Familie siehe S. 19 in der Genealogie. Johann Friedrich kam in seiner Jugend an den Hof Karl Ludwig’s, Kurfürsten der Pfalz, und trat daselbst, bisher das Lutherthum bekennend, zur Reformirtenkirche über. Bei seiner Tüchtigkeit wurde er bald geheimer Staatssecretär und Regierungsrath. Eine Mißhelligkeit mit seinem Fürsten veranlaßte ihn, um seine Entlassung zu bitten, worüber aber der Kurfürst in solche Entrüstung gerieth, daß er ihn verhaften und in einem Zimmer im Schlosse zu Heidelberg streng bewachen ließ. Nach halbjähriger Haft gab er ihn wieder frei und ließ ihm sagen: „er möge nun gehen, wohin er wolle“. Johann Friedrich ließ sich diesen Bescheid nicht umsonst gegeben sein, und begab sich sofort nach Wien, wo er bald, nachdem er nun die reformirte Religion gegen die römisch-katholische eingetauscht, in Gnaden aufgenommen und angestellt wurde. Vom kaiserlichen Rathe rückte er bald zum wirklichen geheimen, dann zum Conferenzrathe und endlich zum Obersten Hofkanzler vor. In dieser Stellung wußte er sich das volle Vertrauen des Kaisers Leopold I. zu erwerben, der ihn auch mit den Anordnungen seines letzten Willens, welchen er niederzuschreiben beauftragt war, bekannt machte. Gleicher Gunst erfreute er sich bei Leopold’s I. Nachfolgern Joseph I. und Karl VI., welch’ Letzterer ihn auch zugleich mit seinem Neffen und Adoptivsohne Johann Friedrich (II.) am 4. November 1713 in den Reichsgrafenstand erhob. Ueber seinen Uebertritt zum Katholicismus erzählt man sich, daß der Genuß des h. Kelches denselben veranlaßt habe. Johann Friedrich konnte nämlich keinen Wein, ja selbst nicht den Geruch desselben vertragen; und da bei den Reformirten der Genuß des Kelches üblich, sei er einmal in die Lage gekommen, das genossene Abendmahl von sich geben zu müssen, worauf denn, um unliebsamen Wiederholungen zuvorzukommen, der Ausweg des Glaubenswechsels aushelfen mußte, da bei den Katholiken das h. Abendmahl [22] nur in Verabreichung der Hostie besteht. Graf Johann Friedrich (I.) starb eines plötzlichen Todes im Alter von 70 Jahren. Er war unvermält geblieben und hatte seinen Neffen Johann Friedrich (II.) Sohn seines Bruders Christian Ritter von Seilern, adoptirt und mit seiner eigenen Erhebung in den Grafenstand die Uebertragung desselben auf ihn erlangt. Johann Friedrich (I.) ist bei den Kapuzinern in Wien begraben, wo sein Epitaph lautet: Cum illis, in illis et sub illis. –