BLKÖ:Schindler von Schindelheim, Johann Baptist Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 30 (1875), ab Seite: 24. (Quelle)
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5. Johann Baptist Freiherr Schindler von Schindelheim (geb. am 3. September 1802). Ein Sohn des Krakauer Bürgers Joseph Anton Schindler aus dessen Ehe mit Petronella geb. Zaborowska. Beendete in Krakau die theologischen Studien, erlangte die theologische und juridische Doctorwürde, das Magisterium der Philosophie und schönen Künste und wurde im Jahre 1832 Domherr an der Krakauer Kathedrale. Mehrere Jahre hindurch versah er das Lehramt der Theologie an der Krakauer Hochschule, dann wurde er Propst an der St. Nikolauskirche, Delegirter [25] von Seite des Capitels im Landtage des Freistaates, später Senator und Commissär der drei Schutzmächte bei den gelehrten und wissenschaftlichen Instituten Krakau’s, zuletzt Präsident des Krakauer Senates. Die letztere Stelle versah er von 1840 bis 1846. Nach Einverleibung des Freistaates in Oesterreich wurde S. im Jahre 1849 geheimer Rath, dann Ritter des Ordens der eisernen Krone 1. Classe und den Statuten desselben gemäß mit Diplom vom 3. December 1853 in den Freiherrnstand erhoben. Am 18. April 1861 berief ihn die Gnade des Kaisers als lebenslängliches Mitglied in das Herrenhaus des österreichischen Reichsrathes. Freiherr von Schindler ist besonders in den orientalischen Sprachen bewandert. Einen Koran, den er eigenhändig aus den in der Wiener Hofbibliothek befindlichen orientalischen Handschriften abgeschrieben, hatte er der kais. Bibliothek in St. Petersburg geschenkt, wofür er mit einem Brillantringe ausgezeichnet wurde. Auch Rußland und Preußen haben den Prälaten mit ihren Orden geschmückt, der Papst ihn aber in die Zahl seiner Hausprälaten aufgenommen. [Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Karl J. Satow, 8°.) S. 73 – Wappen. In einem von Roth über Grün quergetheilten Schilde eine schrägelinks gestellte silberne Schindel. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich der gekrönte Turnierhelm erhebt, aus dessen Krone drei Straußenfedern emporwallen, eine silberne, rechts von einer rothen, links von einer grünen besaitet, und deren mittlere von einem silbernen Pfeile von rechts nach links quer durchbohrt ist. Helmdecken rechts roth, links grün, beiderseits von Silber überlegt. Schildhalter. Zwei auswärts sehende, die Flügel zum Schlage gerichtete natürliche Falken, welche auf einem flatternden rothen Bande stehen, das die Devise: „Für Recht und Wahrheit“ in silberner Schrift weist.] –