BLKÖ:Rogawski, Karl Ritter von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 26 (1874), ab Seite: 265. (Quelle)
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Rogawski, Karl Ritter von (Archäolog und Mitglied des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes im Jahre 1864, geb. im Jahre 1819, n. A. 1820). R. ist zwar im Königreich Polen (Russisch-Polen) geboren, wo sein Vater Gutsbesitzer und einer der letzten Beamten des letzten Polenkönigs war, kam aber noch im jugendlichen Alter nach Krakau, wo er auch seine Universitätsstudien beendete. Damals war Krakau noch ein Freistaat. In Folge politischer Umtriebe, da er sich an den politischen Verbindungen der akademischen Jugend im Jahre 1838 betheiligt hatte, vom Freistaate ausgewiesen, begab sich R. nach Galizien, wo er sich ankaufte und nun ausschließlich mit landwirthschaftlichen Arbeiten beschäftigte. Aber die immer neuen Aufstände seines Vaterlandes fanden in R. stets ein bereitwilliges Mitglied. Als im Jahre 1845 eine durch ganz Polen verzweigte Verschwörung zu einer allgemeinen Erhebung und Abschüttelung des Russen- und natürlich auch preußischen und österreichischen Joches sich gebildet hatte, betheiligte auch R. sich lebhaft an derselben und als dann im Jahre 1846 der Aufstand in Krakau ausbrach, wurde er zunächst Secretär der provisorischen Regierang und nach Auflösung derselben Secretär des damaligen Dictators Tyssowski. Die Bewältigung des Aufstandes durch Benedek nöthigte auch R. zur Flucht. Er entkam nach Paris, wo er im Exil lebte, bis ihm die im Jahre 1848 von Kaiser Ferdinand erlassene Amnestie die Rückkehr nach Galizien ermöglichte. Zurückgekehrt, hielt er sich nun von allen politischen Vorgängen fern, lebte ganz der Bewirthschaftung seines Gutes Olpiny und beschäftigte sich nebenbei fleißig mit dem Studium der polnischen Geschichte, vornehmlich aber der Archäologie, in welch letzterer Richtung er sogar in wissenschaftlichen Fachblättern als Schriftsteller auftrat. Außer verschiedenen in Zeitschriften erschienenen kleineren Abhandlungen gab er selbstständig heraus: O wykopaliskach Leżajskich rzecz archeologiczna“, d. i. Archäologische Abhandlung von den Ausgrabungen zu Lezaisk (Krakau 1856, 8°.). Bei dem Umschwunge der politischen Verhältnisse, welcher nach 1859 im Kaiserstaate eintrat, [266] wurde R., als die Wahlen für den galizischen Landtag ausgeschrieben wurden, im Mai 1861 von den Landgemeinden Gorlice und Biecz in denselben und in diesem 14 Tage später in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes gewählt. In demselben würde er durch seine reichsräthliche Thätigkeit kaum die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben, wenn nicht an ihm der erste Fall der gesetzlich ausgesprochenen Unverletzlichkeit der Reichsrathsmitglieder in Anwendung gekommen wäre. Das Lemberger Landesgericht hatte nämlich in Folge ihn treffender Inzichten am 31. August 1861 seine Wohnung in Olpiny durchsuchen und ihn selbst am 5. September, als der Theilnahme am polnischen Aufstande verdächtig, verhaften lassen. Das Abgeordnetenhaus, sein Vorrecht wahrend, verfügte indeß am 17. September seine Freilassung, welche auch Tags darauf erfolgte. Ein Tag nach Schluß der Session fand, da ihn jetzt sein Mandat nicht mehr schützte, seine Wiederverhaftung statt. R. wurde nun von Wien nach Lemberg gebracht und dort nach abgeführter Untersuchung vom k. k. Lemberger Militärgerichte ab instantia losgesprochen. Der incorrecte Vorgang bei seiner ersten Verhaftung, welche vom Lemberger Landesgerichte am 28. August angeordnet und 9 Tage später am 5. September ausgeführt wurde, fand in den Journalen jener Tage seine gerechte Verurtheilung. Am 1. Februar 1867 wurde R. neuerdings und zwar in Jaslo in den galizischen Landtag und von diesem am 2. März wieder in den Reichsrath gewählt. Während R. im September 1863 zu Krakau im Kerker des Criminalgerichtes saß, richtete er ein Schreiben an das Abgeordnetenhaus, worin folgende, im Hinblick auf die Losreißungsgelüste, welche man dem Polenthum zuzuschreiben pflegt, bemerkenswerte Stelle enthalten ist: „Welches Schicksal“, heißt es in diesem Schreiben, „mich in meiner Lage immer treffen möge, so hoffe ich zu Gott, daß er mir gestatten wird, dasselbe mit der Würde eines Repräsentanten meines Landes und eines Mitgliedes dieses hohen Hauses zu ertragen, in welchem ich, stets der Stimme meines Gewissens und meiner Ueberzeugung folgend, aufrichtig die constitutionellen Freiheiten und durch dieselben das Glück, die Wohlfahrt der Völker Oesterreichs zugleich mit dem Glanze des daselbst regierenden Herrscherhauses wünschte und wünsche. Solche Wünsche übersende ich auch jetzt aus meinem Gefängnisse“. Rogawski, wie bemerkt, Alterthumsforscher und als solcher auch Schriftsteller, ist Mitglied mehrerer gelehrten Akademien, u. a. der gelehrten Gesellschaft in Krakau und der Gesellschaft für nordische Alterthumskunde in Kopenhagen.

Prager Zeitung 1864, Nr. 299, Beilage, in den „Vermischten Nachrichten“. – Mährischer Correspondent (Brünner polit. Blatt) 1864, Nr. 306. – Der Reichsrath. Biographische Skizzen der Mitglieder des Herren- und Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes (Wien 1861, Friedrich Förster, 8°.) 1. Heft, S. 47. – Feldkircher Zeitung (4°.) III. Jahrg. (1863), Nr. 75: „Zur Affaire Rogawski“. – Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Carl J. Satow, 8°.) S. 139.