BLKÖ:Peregrini, Johann Dominicus

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Peregriny, Alexius
Band: 21 (1870), ab Seite: 472. (Quelle)
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Peregrini, Johann Dominicus (Rechtsgelehrter, geb. zu Möna bei Flemen unweit Trient im Jahre 1687, gest. zu Salzburg 22. Juni 1764). Zu Salzburg beendete er die philosophischen und juridischen Studien, woraus er mehrere Jahre hindurch Repetitor war. Im Juni 1725 erlangte er die juridische Doctorwürde, wurde dann kaiserlicher Notar, salzburgischer Consistorial- und Hofraths-Advocat. Aber mehr der Theorie als der Praxis sich zuwendend, fand er an dem bewegten Advocaturstreiben wenig Behagen, gerieth durch seine bei dem ihm unliebsamen Geschäfte am wenigsten zu rechtfertigende Sorglosigkeit, mit den Gerichten und mit seinen Clienten in Conflicte, erlitt gleich diesen auch selbst Schaden, kurz schleppte sich fünf Jahre mit dem ihm widrigen Geschäfte herum, bis ihm der Tod des Professors der Institutionen, Franz, im Jahre 1730 Gelegenheit bot, die Praxis mit der Theorie zu vertauschen. Bevor aber seine einhellige Wahl zum Professor der Institutionen an der Salzburger Hochschule am 21. August g. J. erfolgt war, hatte er noch als kaiserlicher Notarius eine merkwürdige Amtshandlung auszuführen, nämlich den Protest des Erzstiftes Salzburg wider eine von dem Hochstifte Passau gegen dasselbe erwirkte Exemtion in Passau öffentlich anzuschlagen. Nach seiner Rückkehr trat er das Lehramt an und wurde am 5. November d. J. zum wirklichen Hofrathe ernannt. Im Jahre 1739 übernahm P. das Lehramt der Pandekten und versah es bis zu seinem im Alter von 77 Jahren erfolgten Tode. Als Professor seines Faches erfreute sich P. eines ausgezeichneten Rufes und erhielt Zuhörer aus den entferntesten Gegenden. Zallwein in seiner Approbation zu Peregrini’s „Continuatio dissertatio nuva academ. a libro XXXV. usque ad finem“ (Salisburg. 1760) [473] gibt eine Charakteristik dieses gelehrten Juristen, welche seinen Werth als Mann der Wissenschaft hochstellt. Peregrini’s durch den Druck veröffentlichte Schriften sind: „Manuductio ad Jurisprudentiam Justinianeam simplici via per quatuor Institutiomim libros“ (Salisburgi 1733, 4°.; editio quinta ibid. 1762, 4°.); – „Dissertatio academica historico-legalis ad librum I. Pandectarum additis Supplementis ad concurrentes Institutionum titulos“ (ibid. 1738, 4°.); es folgten nun in längeren und kürzeren Zwischenräumen die Fortsetzungen: „… ad librum II. III. IV. V. et VI. Pandectarum“ (ibid. 1741); – „… ad libros VII. usque ad XVI ...“ (ibid. 1755); – „… Continuatio ... a libro XVI. usque ad XXIII ...“ (1757); – „... a libro XXIV usque ad librum XXXV“ (ibid. 1759) und „.. a libro XXXV usque ad finem, id est, librum L. Pandectarium“ (ibid. 1760); – „Digressiones criticae ab librum I. et II. Pandectarum“ (Salisb. 1745, 4°.); – „Dissertatio academica de origine Germanorum, eorumque statu Religionis, politico atque legali etc.“ (ibid. 1750, 4°.). Wie Zauner bemerkt, wurden Peregrini’s Schriften in Oberdeutschland, besonders in Salzburg seiner Zeit für classisch gehalten. Was seinen persönlichen Charakter betrifft. so führt Baader als eigenthümliche Züge an: seine außerordentliche Vorliebe für die Geistlichkeit, eine stürmische Hitze für die Aufrechterhaltung der wirklichen und angemaßten Rechte derselben. Für die kirchliche Immunität war er so eingenommen, daß er sie bei jeder Gelegenheit eifrig vertheidigte, und in seinen alten Tagen sogar oft bitter weinen konnte, wenn er von Verletzungen derselben erzählen hörte, oder wenn ihm ein neues Buch zu Gesichte kam, worin dieselbe bestritten wurde!

Baader (Clemens Alois), Lexikon verstorbener baierischer Schriftsteller des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts (Augsburg und Leipzig 1825, Jenisch u. Stage, 8°.) Zweiten Bandes erster Theil, S. 238. – Zauner (Judas Thaddäus), Biographische Nachrichten von den salzburgischen Rechtsgelehrten u. s. w. (Salzburg 1789, 8°.) S. 97. – Meusel (Johann Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1808, Gerhard Fleischer der Jüngere, 4°.) Bd. X, S. 314.